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Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?

Meine ersten Erfahrungen mit meiner Kameraversicherung

Fotozubehör ist teu­er. Deshalb hat­te ich Mitte letz­ten Jahres eine Kameraversicherung abge­schlos­sen. Die umfasst mei­ne Kamera, Objektive, Laptop, Blitzgeräte, Studiozubehör und so wei­ter. Versicherungssumme sind 10.000 Euro. Abgeschlossen habe ich sie bei kameraversicherung.de, die Leistung erbringt die Allianz AG.

Vor weni­gen Wochen war es dann soweit. Bei einem Shooting lehn­te ich mein Einbeinstativ mit Kamera und dem Pocketwizard-​Funkauslöser an eine Wandecke, das Stativ rutsch­te, alles fiel mit einem lau­ten Krachen und der Funkauslöser sprang aus dem Blitzschuh. Die Kamera funk­tio­nier­te glück­li­cher­wei­se tadel­los, aber beim Pocketwizard ist der Blitzfuß abge­bro­chen und hielt nicht mehr. Kein Problem, dach­te ich, bin ja versichert.

Kaputtes Sparschwein

Ein Anruf bei mei­nem Versicherungsmakler und er schick­te mir die Unterlagen für die Schadensregulierung. Ich sol­le das Gerät ein­fach zur Reparatur schi­cken und die Unterlagen zusam­men mit der Reparaturrechnung ein­rei­chen. Gesagt, getan.

Profoto in Hamburg repa­rier­ten mir den Pocketwizard und nah­men 100,34 Euro (inkl. Umsatzsteuer) dafür. Happig, aber was soll’s.

Vor paar Tagen erhielt ich nun von der Versicherung den Bescheid.

Sehr geehr­ter Herr Kneschke,

aus den ein­ge­reich­ten Unterlagen ist zu erse­hen, daß die Schadensbehebungskosten unter dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Selbstbehalt lie­gen. Eine Entschädigung für den gemel­de­ten Schaden ergibt sich somit nicht.“

Tatsächlich: Ich blät­ter­te in mei­nen Versicherungsbestimmungen und da stand, dass es einen Selbstbehalt von 250 Euro gebe. Ärgerlich…

Welche Versicherungen habt ihr als Fotograf und wel­che Erfahrungen, sowie posi­ti­ve als auch nega­ti­ve, habt ihr damit schon gemacht?

Model-​Vertrag: Hinweise, Aktualisierung und Übersetzung

Ich arbei­te grund­sätz­lich mit einem Model-​Vertrag, der so for­mu­liert ist, dass ihn alle Bildagenturen, die ich belie­fe­re, auch akzeptieren.

Leider bedeu­tet das, dass er eng­lisch­spra­chig ist, damit er welt­weit ver­ständ­lich ist. Deswegen habe ich jetzt mal einen Übersetzer beauf­tragt, damit er mir mei­nen Vertrag ver­bind­lich ins Deutsche über­setzt. Ich wer­de mir wei­ter­hin die eng­li­sche Version unter­schrei­ben las­sen, aber ich habe nun die Gewissheit, dass jedes Model min­des­tens die deut­sche Variante ver­steht. Wer will, kann die Übersetzung ja auf die Rückseite des eng­li­schen Vertrags drucken.

Vertrag mit Lupe lesen

Kenner der Materie wer­den mer­ken, dass mein Vertrag auf dem gene­ri­schen Model-​Vertrag von Yuri Arcurs basiert, den die­ser freund­li­cher­wei­se zur Verfügung gestellt hat. In letz­ter Zeit gab es jedoch Berichte, dass die­ser Vertrag nicht mehr ausreicht.

Zum einen ver­langt istock­pho­to zum Beispiel seit einer Weile eine „Shoot Description“ (Beschreibung des Shootings), bei der es nicht aus­reicht „Stockfotos“ zu schrei­ben. Besser ist zum Beispiel „Portraitfotos im Studio mit diver­sen Requisiten“. Der Grund ist ein­fach: Die Beschreibung soll ver­hin­dern, dass ein Fotograf z.B. heim­lich Fotos vom Model beim Umziehen macht und die­se dann eben­falls anbietet.

Aus dem glei­chen Grund wer­den kei­ne Verträge akzep­tiert, die für einen län­ge­ren Zeitraum (Woche, Monat, Jahr oder das gan­ze Leben) gel­ten sol­len. Der Grund ist wie­der ähn­lich: Sonst könn­te es vor­kom­men, dass ein Fotograf vom betrun­ke­nen Model auf einer Party ein pein­li­ches Foto macht, von dem das Model nichts mit­be­kommt. Beide Fälle sind in der Praxis seriö­ser Fotografen zwar sehr unwahr­schein­lich, aber da es bei hun­dert­tau­sen­den Fotografen trotz­dem eini­ge schwar­ze Schafe gibt, sichern sich die Bildagenturen so ab und auch für das Model ist es sicherer.

Zum ande­ren hat Getty Images vor ca. einem Jahr ihre Model-​Verträge so umfor­mu­liert, dass sie nicht nur für Fotos, son­dern auch für Videos gel­ten. Angesichts immer mehr DSLR-​Kameras mit HD-​Videofunktion ein sinn­vol­ler Schritt.

Deswegen habe ich in mei­ner Version des Modelvertrags auch ein Feld mit der Shooting-​Beschreibung und schlie­ße expli­zit Videos mit ein. Wer mei­ne Version nut­zen will, kann das ger­ne tun. Ich über­neh­me jedoch weder für die eng­li­sche noch deut­sche Variante die Verantwortung oder Haftung und gebe kei­ne Garantie. Wer aber Bilder von einer Bildagentur wegen die­ses Model-​Vertrags abge­lehnt bekommt, kann sich ger­ne bei mir mel­den.

Übrigens: Zwar ste­hen in dem Model-​Vertrag kei­ne Einschränkungen der Bildnutzung, aber dafür ste­hen die­se gan­zen Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen der Bildagenturen selbst, aus­führ­lich in mei­nem Artikel „Stockfotos kau­fen: Verbotene Nutzungen“ beschrie­ben.

Was sind Eure Erfahrungen mit Modelverträgen bei ver­schie­de­nen Bildagenturen?

Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.