Neben den Model Releases gehören Eigentumsfreigaben, auch Property Release (PR) genannt, zu den zweithäufigsten Verträgen, mit denen Stockfotografen hantieren müssen.
Wenn ein Fotograf eine Wohnung für ein Fotoshooting mietet oder nutzen darf, stellt sich in der Praxis die Frage: Wer muss den Property Release unterschreiben? Der Mieter oder der Eigentümer?
Wenn man den Zugang zur Wohnung und die Erlaubnis zum Fotografieren von einem Mieter erhält, der dort dauerhaft wohnt, also auch das Hausrecht innehat, sollte dieser den Property Release unterschreiben.
Wenn es jedoch in einer Wohnung nur Kurzzeit-Mieter gibt, zum Beispiel in etlichen „AirBnB“-Wohnungen, muss der Eigentümer unterschreiben, weil der Kurzzeitmieter nicht der Verfügungsberechtigte wäre, dessen Interessen bei der Veröffentlichung des Bildes beeinträchtigt wären.
Erkennbar werden die meisten Räume ja auch vor allem durch die individuelle Einrichtung, die bei Dauermietern eben meist dieser selbst zusammenstellt und erkennt, während das bei jemanden, der sich für paar Tage via AirBnB (oder ähnlichen Portalen) einmietet, nicht der Fall ist.
Als generelle Faustregel ist: Wer hat das Hausrecht, also darf entscheiden, wer sich in der Wohnung aufhalten darf? Derjenige sollte auch den Property Release unterschreiben.
Der Fotograf gilt bei einem Mieter auch nicht als „Untermieter“, was einige Mietverträge ausschließen, sondern als Gast des Mieters.
Bei schlichten Wohnungen (rechteckige Räume ohne besondere Erkennungsmerkmale), die eh größtenteils in gnädiger Unschärfe verschwinden, wäre meist gar kein Property Release erforderlich, aber allein um Rechtssicherheit herzustellen, bemühe ich mich in der Regel, immer einen Property Release zu erhalten.
Ich dachte eine Weile, das Geschäft mit Bildern über Partneragenturen wäre ein Ding der Vergangenheit oder vor allem noch betrieben von Macrostock-Agenturen.
Früher hatte es ja ganz praktische Gründe: Als Bilder noch als Dias verkauft wurden, war es sehr aufwändig, Kunden in anderen Ländern zu beliefern: Versand, Rechnungsstellung, Sprachbarrieren und so weiter.
Also kamen die Bildagenturen auf die Idee, ihr Material von „Partneragenturen“ vor Ort verkaufen zu lassen, die dafür in der Regel ca. 50% der Erlöse behalten durften. Das Perfide war, dass diese Partneragenturen ihr Material, inklusive der der anderen Partneragenturen wiederum an Partner weitergaben und den Erlös teilen mussten.
Das führte dann teilweise dazu, dass der Kunde das Bild für 100 Euro kaufte, die Agentur bekam davon 50 Euro, gab die restlichen 50 Euro der zweiten Agentur, die sich die Hälfte nahm, es der dritten Agentur gab, die wiederum ihren Anteil nahm und der Fotograf erhielt dann 12,50 Euro, also 12,5%, obwohl in seinem Vertrag 50% vereinbart waren. In der Praxis kann es auch dazu führen, dass die Verwertungskette einen Bruch hat und gar nichts beim Fotografen ankommt.
Wenn Leute mich gefragt haben, was für mich einer der Unterschiede zwischen Macrostock- und Microstock-Bildagenturen ist, habe ich – neben dem Preis – oft gesagt, dass es diese Partneragenturen sind, weil sich bei den geringen Kommissionen das Teilen der Honorare kaum noch lohnen würde. Vielleicht muss ich das überdenken.
Ein Mitglied des Stockfotografie-Forums wies mich vor paar Wochen auf etwas Interessantes hin.
Seine Bilder, die er bei der Microstockagentur 123royaltyfree (besser bekannt als 123rf) anbietet, sind auch bei der Bildagentur Inmagine zu finden.
Nun ist Inmagine nicht irgendeine Macrostock-Agentur, sondern die Mutterfirma von 123rf. Sprich: Inmagine hat im Juni 2005 die Agentur 123rf gegründet. Somit gehören beide Agenturen der selben Firma.
Die spannende Frage für uns Fotografen ist nun:
Wie werden die Honorare abgerechnet?
Ich habe in Absprache mit dem betroffenen Fotografen einen Testkauf gemacht.
Wie ihr im Screenshot sehen könnt, habe ich für die kleinste Größe (die sich ironischerweise „High“ nennt) 10 Euro bezahlt.
Beim Fotografen kam ein Verkauf als „XXL“ für 2,10 US-Dollar (also ca. 1,66 Euro) an:
Klicken zum Vergrößern
Das wären aufgerundet nur ca. 17% Kommission für den Fotografen. Das ist ungefähr die Hälfte, die der Fotograf (er hat das „Contributor Level 2“ erreicht) laut der Kommissionstabelle erhalten müsste.
123rf zieht also bei Verkäufen über Inmagine, welche der gleichen Firma gehört, 50% des Honorars für Inmagine ab. Auch eine kreative Art, die Kommissionen zu senken.
Interessant ist auch, dass es nicht hilft, die „API-Partneragenturen“ im Dashboard von 123rf zu deaktivieren, denn ich habe ebenfalls alle meine 123rf-Bilder bei Inmagine gefunden, obwohl ich ausdrücklich die „API-Partneragenturen“ deaktiviert hatte.
Wenn ihr selbst schauen wollt, ob eure 123rf-Fotos bei Inmagine auftauchen: Einfach von euch häufig benutzte Suchbegriffe im Suchfenster von Inmagine eingeben und dann – ganz wichtig – bei den Ergebnissen auf den Reiter „Value“ klicken, sonst seht ihr nur die Premium-Bilder als Ergebnis.
Daraufhin habe ich direkt bei 123rf nachgefragt, wie es kommt, dass meine Bilder bei Inmagine zu finden seien, obwohl ich die Partneragenturen deaktiviert habe.
Als Antwort erhielt ich:
„Kindly note that Inmagine is our sister company therefore it was not considered a Partner site. If you would like to have your portfolio removed from Inmagine, do let us know.
As for commissions received from sales via Partner sites, kindly note that after our Partner has taken their percentage of the earnings, your commission will be shared with 123RF.
We hope this clarifies. Please do not hesitate to contact us if you need any further assistance.“
Diese Antwort ist insofern auffällig, weil sie sich je nach Position widerspricht. Einerseits sei Inmage keine Partneragentur, deswegen gelte die Checkbox für die „API Partner“ nicht. Andererseits sei Inmagine eben doch eine Partneragentur, wenn es um das Teilen der Honorare geht.
Das gab ich in einer Antwort zu bedenken und bat um Auskunft, wie viel Prozent Inmagine tatsächlich einbehält.
Nach knapp zwei Wochen (!) kam als Antwort:
„Dear Robert,
We apologize for the delay.
Kindly note that the percentage is 40% from the price stated. After having a discussion with my team, we agreed that your portfolio should not appear in Inmagine thus we have removed your portfolio from the search engine and will not appear in the search results.
We hope this helps. Please do not hesitate to contact us if you need any further assistance.“
Spannend ist es, dass oben geschätzten 50% nicht bestätigt werden, sondern stattdessen nur 40% Anteil für Inmagine genannt werden. Deshalb habe ich einen zweiten Testkauf mit einem Bild von mir gemacht. 10 Euro bezahlt (aktuell ca. 12,65 USD), ich erhielt mit meinem Contributor Level 6 (52%) 3,12 USD ausgezahlt. Da kann ich rechnen wie ich will, das passt nur, wenn ich ebenfalls von einem 50% Anteil für Inmagine ausgehe.
Es sei denn: Wer sich nicht die Mühe macht und die erhaltenen Euro in US-Dollar umrechnet, kommt genauer auf die 3,12 USD: 10 USD (statt Euro), davon 40% weg, bleiben 6 USD. Davon 52% Anteil sind genau 3,12 USD. Der Währungswechselkurs wird von Inmagine dann einfach eingestrichen. Ich habe Inmagine am 27.10.2014 eine Mail mit der Bitte um Erklärung geschickt, bisher habe ich keine Antwort erhalten. Sobald ich die Antwort habe, werde ich sie nachreichen.
Interessant ist auch, dass meine Bilder aus der Inmagine-Suchmachine entfernt wurden, obwohl ich das nicht gefordert hatte. Das ist jedoch ein richtiger Schritt aus meiner Sicht und deshalb habe ich auch im die komplette Entfernung meiner Bilder bei Inmagine gebeten, denn aktuell sind sie nur aus der Suchmaschine entfernt worden, die Detailseiten sind noch vorhanden. Hier ein Link, wenn er nicht mehr geht, wurden die Bilder endlich entfernt. So sieht das aus:
Ärgerlich ist auch, dass auf den Detailseiten nirgends der Name des Fotografen noch ein anderer Hinweis auf die Quelle des Bildes zu finden ist und auch der bei den meisten Agenturen obligatorische Link auf weitere Bilder des Fotografen fehlt.
Nicht nur 123rf/Inmagine arbeiten so
Unabhängig vom Fall Inmagine hat mich ein anderer Fotograf fast zeitgleich darauf aufmerksam gemacht, dass bei der deutschen Bildagentur F1 Online auch viele Fotos der Agentur doc stock angeboten werden.
Hier liegt der Fall etwas anders, weil doc stock ursprünglich eine eigenständige Agentur war, welche jedoch von F1 Online aufgekauft wurde. Aktuell ist der Eigentümer jedoch ebenfalls der selbe.
Um zu klären, wie hier die Honorarverteilung ist, wenn ein Bild von doc stock über F1 Online verkauft wird, obwohl beide Agenturen derselben Firma gehören, habe ich einfach bei F1 Online angerufen und die Geschäftsführerin von F1 Online, Sabine Pallaske, um Auskunft für diesen Blog gebeten. Sie erklärte mir bereitwillig, wie die Prozentverteilung aussieht und andere Details, verbot mir aber wenige Minuten nach dem Telefonat, diese Informationen zu veröffentlichen. Stattdessen sollte ich meine Anfrage noch mal schriftlich einreichen, worauf ich leider nur diese – weniger detailreiche – Auskunft erhielt:
„Hallo Herr Kneschke,
Sie haben Ihr Anliegen durchaus am Telefon darlegen können. Auf der anderen Seite geht es Ihnen ja um eine verbindliche Aussage, die zitatfähig ist.
Grundsätzlich haben wir mit unseren Vertriebspartnern und unseren Fotografen feste Splittings.
Doc-Stock ist in unserem Fall eine Sonderregelung:
Doc-Stock ist ein eigenständiges Portfolio, das wir erst seit 3 Jahren vertreten und das auch gutem Grund unter einer eigenen Marke angeboten wird. Hier haben wir wie bei uns üblich feste, transparente Verträge.
F1online fungiert als Partner von doc-stock und übernimmt nicht alle Bilder des sehr spezialisierten Angebots von doc-stock in sein Portfolio.
Den Anbieter / Fotografen wurden kommuniziert: wer auch über F1online anbieten möchte, kann dem zustimmen (oder auch nicht – ohne dass für die Präsenz bei doc-stock Nachteile entstehen). Im Fall der Zustimmung wird eine Handling-Fee abgezogen ( Umlegung Verwaltungskosten, Verschlagwortung neu, Bereitstellung auf Website F1online.de, Picturemaxx, Fotofinder usw ), wenn das Bild nicht über die Website / Online-Präsenz doc-stock, sondern über F1 Online lizenziert wird.
Dies hat mit unseren allgemeinen Verträgen betreffend Vertriebspartner / Fotografen nichts zu tun.
Unsere Verträge mit Vertriebspartnern beschreiben eindeutig unseren Anteil, den wir an die zu zahlen haben. Der Verteilungsschlüssel Vertriebspartner zu deren Fotografen liegt nicht in unserer Hand. Im umgekehrten Fall ist dies eindeutig über unsere Verträge mit dem Fotografen / Lieferanten geregelt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
herzliche Grüsse , Sabine Pallaske“
Auch hier wieder die Formulierung von „Partnern“, wobei beide Agenturen faktisch dem selben Eigentümer gehören. Fairerweise möchte ich ergänzen, dass die „Handling-Fee“ deutlich geringer ist als die 40% von Inmagine.
Ich bin mir nicht sicher, wie die Vorgehensweise, vor allem im Fall von 123rf juristisch zu bewerten ist, moralisch ist es aber unschön: Die Agenturinhaber kassieren beim selben Verkauf 2x, der Fotograf erhält jedoch nur 1x Geld.
Wie schätzt ihr die Sache ein? Kennt ihr andere Agenturen mit gleichem Inhaber?
Update 31.10.2014:
Es kommt Bewegung in die Sache. Ein Mitarbeiter von 123rf hat erstens hier Stellung bezogen und zweitens hier erklärt, dass in den kommenden Tagen die Bilder von 123rf nicht mehr bei Inmagine angeboten würden, wenn die oben genannten „API Partner“ deaktiviert sind.