Schon lange biete ich hier im Blog meinen Model Release zum Download an. In meinem Buch „Stockfotografie“* ist zusätzlich auch mein Property Release sowie ein Modelvertrag für Minderjährige abgedruckt.
Diesen Release nutze ich seit Jahren und bisher wurde er von jeder Agentur als gültig akzeptiert.
Nun erreichen mich immer wieder Mails von Fotografen, denen dieser ausgefüllte Vertrag trotzdem von einer Bildagentur abgelehnt wurde.
Auch bei mir wird manchmal ein Modelvertrag abgelehnt, aber das liegt eigentlich nie am Vertrag selbst, sondern immer nur daran, wie er ausgefüllt wurde. Oder anders formuliert: Wenn der Modelvertrag abgelehnt wird, ist er nicht korrekt ausgefüllt. Das sind meist nur Kleinigkeiten, die in der Eile vom Fotografen oder vom Model übersehen wurden.
Die Agenturen schreiben als Begründung leider meist nur „Probleme mit dem Model Release“ oder „ein vollständiger Modelvertrag wird benötigt“, was im Detail wenig hilft.
Hier deshalb eine Auflistung der häufigsten Ablehnungsgründe, warum ein Model Release zurückgewiesen wird von einer Bildagentur zurückgewiesen werden kann.
Probleme mit den Zahlen:
Das häufigste Problem ist, wenn Jahreszahlen zweistellig statt vierstellig geschrieben werden, zum Beispiel 07.11.16 (statt 07.11.2016).
Auch unleserlich geschriebene Zahlen können zu Problemen führen, zum Beispiel weil eine 7 wie eine 9 aussieht oder eine 1 wie eine 7. Das ist relevant, weil die Unterschrift des Zeugen am gleichen Tag wie die des Models erfolgen sollte. Generell ist es auch sehr empfehlenswert, dass alle Datumsangaben identisch sind, also die Unterschrift von Fotograf, Model, Zeuge identisch mit dem Shootingdatum sind.
Fehlende Daten:
Auf meinem Modelvertrag übersehen viele Models oft, dass beim Feld für ihre Unterschrift auch nochmal das aktuelle Datum stehen muss. Manche tragen aber das Datum ein und vergessen dann ihre Unterschrift.
Auch alle Namen müssen vollständig im Vertrag stehen. Nur der Nachname (ohne Vorname) reicht nicht und auch Abkürzungen, vor allem vom Vornamen führen regelmäßig zu Ablehnungen (zum Beispiel H.-J. Schmidt oder V. Meier).
Langsam sollte es sich herumgesprochen haben, aber ich erwähne es trotzdem noch mal: Ein Zeuge sollte ebenfalls immer im Modelvertrag stehen, selbst wenn nach deutschem Recht ein Vertrag ohne Zeuge gültig wäre.
Falscher Vertrag:
Es kann manchmal vorkommen, dass ein falscher Vertrag verwendet wird. Zum Beispiel, weil das Model „bald“ 18 Jahre alt wird, aber trotzdem schon ein Model Release für Erwachsene verwendet wird. Umgekehrt gilt das Gleiche.
Für Haustiere o.ä. hingegen wird eine Eigentumsfreigabe (Property Release) verlangt, kein Model Release.
Unzureichende Daten:
Das Feld „Shootingbeschreibung“ ist ebenfalls ein heikles Feld. Wird dort das Thema des Shooting zu allgemein gehalten (z.B. einfach „Shooting“ eingetragen oder „Photos“) kann der Vertrag abgelehnt werden. Wird das Feld jedoch zu speziell ausgefüllt („bodybuilding images in gym“) und man macht noch am Rande einige andere Fotos, kann es ebenfalls Probleme geben. Bewährt hat sich bei mir „Lifestyle portraits w/ props“, ggf. etwas spezieller „Business shoot“ oder „Fitness shoot“ o.ä. Ich vermeide dort das Wort „images“, falls ggf. auch Videos beim Shooting gemacht werden.
Meist meckert eine Agentur auch, wenn die Models aus Bequemlichkeit das Land (sei es „Country“ oder „Shooting Country“) abkürzt, also z.B. „D“ statt Deutschland schreibt, wobei die offiziellen Country-Codes (also z.B. „GER“ für Deutschland) meist durchgehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt natürlich „Germany“.
Daten schlecht lesbar:
Manchmal sind alle Daten korrekt ausgefüllt, aber Model, Zeuge oder Fotograf haben eine so unleserliche Handschrift, dass der Bildredakteur etwas anderes liest als dort steht, was dann als einer der obigen Fehler interpretiert wird.
Falscher Zeuge:
Im Feld „Zeuge“ dürfen weder der Fotograf selbst, das Model selbst oder die Eltern des Models unterschreiben. Mögliche Zeugen wären beispielsweise eine Visagistin, ein Assistent oder andere Models.
Andere Fotografen:
Generell akzeptieren Agenturen nur Modelverträge, bei denen der Fotograf den gleichen Namen trägt wie der hinterlegte Accountname bei der Agentur. Wer jedoch auch andere Fotografen für sich arbeiten lässt und deren Modelverträge hochladen will, muss bei einigen Agenturen zusätzlich nachweisen, dass er im Besitz aller erforderlichen Rechte ist (z.B. mittels eines Buy-Out-Vertrags), um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Spezialfälle:
Bei Selbstportraits muss der Fotograf sowohl als Fotograf als auch als Model unterschreiben. Zeuge muss jemand anderes sein, siehe oben.
Wenn das Model auf den Bildern schon verstorben ist, muss der Modelvertrag von einem der Erben ausgefüllt werden.
Bei Models für Aktaufnahmen muss in der Regel nachgewiesen werden, dass das Model zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 21 Jahre alt war, zum Beispiel durch ein Ausweisdokument mit Foto und Geburtsdatum im Bild-Feld des Model-Vertrags.
Korrekte Modelverträge erhalten
Ihr seht, dass einige Hürden zu umschiffen sind, um korrekt ausgefüllte Verträge zu erhalten. Deswegen lege ich großen Wert auf Gründlichkeit beim Ausfüllen der Modelverträge. Meine Assistentin füllt meist vorher schon in aller Ruhe alle Felder aus, die feststehen (Shooting Country, Datum, ihre Daten als Zeugin usw.). Wenn die Models ihren Vertrag unterschreiben sollen, betone ich als erstes, dass sie wirklich deutlich schreiben, die Jahreszahlen ausschreiben und nichts abkürzen sollen.
Wenn der Vertrag ausgefüllt ist, kontrolliert meine Assistentin jeden Vertrag noch mal auf die oben genannten häufigen Fehlerquellen, damit wir notfalls noch etwas korrigieren können, bevor das Model nach Hause geht.
Digitale Verträge über Apps wie zum Beispiel „Easy Release“ eliminieren auch einige Fehlerquellen wie Unleserlichkeit oder vergessene Daten.
Aus welchen Gründen wurden euch schon Modelverträge abgelehnt?
