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Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in mei­nem Blog einen Kommentar von einem ande­ren Robert, der mir einen Link schick­te zu einer Community-​Webseite, auf der ein Foto von mir zu fin­den war (Danke noch mal!). Den Namen nen­ne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich mei­ne Bilder mar­kie­re. Ich behaup­te nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immer­hin erleich­tert es mir zu sehen, ob die­ses Foto über eine Agentur gekauft wur­de oder ein­fach unbe­rech­tig­ter­wei­se das Vorschaubild aus mei­ner Fotogalerie kopiert wur­de. Genau aus die­sem Grund nut­ze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funk­tio­niert so, dass ange­mel­de­te Mitglieder Gruppen grün­den kön­nen und bei ande­ren Gruppen Mitglied wer­den kön­nen, um zu chat­ten und so wei­ter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber ille­gal.

Nun hat­te ich die Wahl: Anwalt ein­schal­ten las­sen und den mir zuste­hen­den Schadensersatz for­dern oder locker bleiben?

Ich ent­schied mich für letz­te­re Variante. Das bedeu­te­te, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klä­ren. Ging kei­ner ran. Deshalb schrieb ich die­se Mal an den Support:

Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momen­tan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zer­bricht Zigarette). Ich bin der Urheber die­ses Fotos (sie­he Copyright-​Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich for­de­re sie des­halb auf, das Foto inner­halb von drei Tagen zu ent­fer­nen oder bei Interesse das Foto von mir für die­se Nutzung lizen­zie­ren zu las­sen. Andernfalls wer­de ich die Angelegenheit mei­nem Anwalt über­ge­ben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin infor­miert und das Bild gelöscht wur­de. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit mei­nem Anwalt etwas Geld aus der Sache hät­te zie­hen kön­nen. Ich woll­te das aber aus meh­re­ren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehn­mal so hoch wie die Lizenzgebühr gewe­sen. Die hät­te ich zwar nicht zah­len müs­sen, dafür aber die Userin, die danach garan­tiert kein Bild klau­en wür­de. Aber es bestün­de auch kei­ne Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewin­nen. In mei­ner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht ange­nom­men wer­den, aber die­ser – rela­tiv harm­lo­se – Klapps auf die Finger lässt zumin­dest mich und viel­leicht auch die Branche net­ter aus­se­hen als ein offi­zi­el­les Anwaltsschreiben.

Ein wei­te­rer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin ver­dient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da woll­te ich nicht rein­grät­schen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt wor­den, hät­te ich mich sicher für den Weg mit Anwalt ent­schie­den. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlech­tem Licht hät­te daste­hen las­sen, hät­te ande­re Konsequenzen gehabt.

Aber ich fin­de, manch­mal sind die ein­fa­chen Lösungen die bes­ten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähn­li­che Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?

Rezension: „Fotografie und Recht“ von Daniel Kötz und Jens Brüggemann

Wer Fotos ver­kauft, muss eini­ges beach­ten. Dazu zäh­len auch kom­pli­zier­te Gesetze: Urheberrechtgesetz, Kunsturheberrechtgesetz, Markenrecht, Recht am eige­nen Bild und so weiter.

Amateuere den­ken oft: „Das gehört mir, das darf ich foto­gra­fie­ren“ oder „Keiner kann mir vor­schrei­ben, was ich foto­gra­fie­ren darf“. Profis sind vor­sich­ti­ger, denn spä­tes­tens, wenn Fotos ver­kauft wer­den, oft aber schon, wenn sie nur ver­öf­fent­licht wer­den, dro­hen juris­ti­sche Fallgruben, die hohe Geldstrafen nach sich zie­hen können.

Zu abs­trakt? Ein Beispiel?
Eine Fotografin hat­te 2007 bei der Bildagentur Panthermedia hat­te 2007 ein Foto von eini­gen klei­nen Deko-​Osterhasen aus Holz ver­kauft, die sie neben Blumen dra­piert hat­te. Ein Verlag hat­te das Foto gekauft, die Häschen aus­ge­schnit­ten und damit zu Ostern Aufkleber dru­cken las­sen, die einer Zeitung des Verlags bei­gelegt wur­den. Der Hersteller der Deko-​Hasen hat­te für die Figuren jedoch einen Geschmacksmusterschutz und ver­klag­te die Fotografin. Zuerst ver­lang­te der Hersteller über 10.000 Euro, letzt­end­lich muss­te die Fotografin 2730 Euro zah­len. Details zum Fall kön­nen hier im Panthermedia-​Forum nach­ge­le­sen werden.

Deshalb ist es wich­tig, dass jeder, der Fotos ver­kauft, min­des­tens über­blicks­wei­se Ahnung von den rele­van­ten Gesetzen hat.

Zu die­sem Thema erschien vor kur­zem das Buch „Fotografie und Recht. Der Untertitel „Die wich­tigs­ten Rechtsfälle für die Fotopraxis“ (ISBN 978–3826659447) vom Rechtsanwalt Daniel Kötz und dem Fotografen Jens Brüggemann.

fotografie-und-recht-cover

Das Buch ist im Frage-​Antwort-​Schema auf­ge­baut. Das bedeu­tet, dass immer ein Fall aus der Foto-​Praxis geschil­dert wird, zum Beispiel, dass einer Kundin Portraitfotos nicht gefie­len und sie ihr Geld zurück ver­lang­te oder dass Models nicht zu einem Auftrag erschie­nen sind und dem Fotograf dadurch Kosten ent­stan­den sind. Dieser Fall wird dann in all­ge­mei­ne Rechtsfragen umfor­mu­liert und aus­führ­lich beant­wor­tet. Am Ende gibt es zu jedem Fall ein kur­zes Fazit. Man kann sich hier bei Amazon direkt das Inhaltsverzeichnis und die ers­ten drei Fälle durch­le­sen, um einen bes­se­ren Eindruck zu gewinnen.

Das Gute an dem Buch ist, dass es sich durch die pra­xis­na­he Herangehensweise flüs­sig und leicht ver­ständ­lich liest. Die kom­ple­xen Gesetze wer­den auf so klei­ne Happen her­un­ter­ge­bro­chen, dass es auch als schnel­les Nachschlagewerk benutzt wer­den kann. Die aus­ge­wähl­ten Beispiele sind alle rele­vant. Von den 76 Fällen des Buches hat sich jeder Fotograf sicher schon min­des­tens die Hälfte der Fragen selbst gestellt, die nun beant­wor­tet werden.

Negativ auf­ge­fal­len sind meh­re­re Kleinigkeiten. Zum einen sind vor allem die Antworten auf Fragen zu Aktfotos und ähn­li­chem sehr sub­jek­tiv gefärbt. So heißt es z.B. bei Fall 1.16 (Altersbeschränkung bei Erotikfotos im Internet?): „Über die deut­schen Jugendschutzvorschriften mag geschmun­zelt wer­den; sie stel­len aber nichts ande­res als eine gefähr­li­che Entwicklung dar, die nur noch den Begriff Zensur ver­dient“ (S42).  Die star­ken Meinungen im Buch zu die­sem Thema rüh­ren wahr­schein­lich daher, dass der Autor Jens Brüggemann selbst häu­fig als Aktfotograf tätig ist. Viele Beispielbilder illus­trie­ren dies ebenfalls.

Schwerer wiegt jedoch das Manko, dass etli­che Antworten unkon­kret gehal­ten sind. Es wer­den ver­schie­de­ne Rechtsauffassungen beschrie­ben oder stark abwei­chen­de Gerichtsurteile zitiert, so daß der Leser im Unklaren bleibt, was rich­tig und was falsch ist. Das liegt jedoch nicht nur an den Autoren, denn die Rechtssprechung ist in der Praxis wider­sprüch­lich. Trotzdem hilft das Buch dann, die Argumente meh­rer Seiten nach­zu­voll­zie­hen oder an kon­kre­ten Paragraphen zu messen.

Mit knapp 130 recht groß­zü­gig lay­oute­ten Seiten ohne Anhang ist der Preis von ca. 35 Euro für das Softvcover-​Buch recht hap­pig. Es auch ande­re gute und güns­ti­ge­re Bücher zum Thema Fotorecht, z.B. das „Handbuch zum Fotorecht“ von Alexander Koch (mit 32 Euro nicht bil­li­ger, aber fast drei­fach so vie­le Seiten).  Aber da sich die rele­van­ten Gesetze seit dem Erscheinen 2003 geän­dert haben, emp­feh­le ich lie­ber das aktu­el­le Buch.

Fotos verschenken leicht gemacht – Model-​Webseite will Bildrechte

Mann gewinnt Pokerchips
Achtung: Wer sich bei der Model-​Webseite modeltxt.com anmel­det und Fotos hoch­lädt, schenkt sie prak­tisch der Webseite. Im Kleingedruckten der AGBs steht in Punkt 6:

By pos­ting Content to any area of the Services, you auto­ma­ti­cal­ly grant, and you repre­sent and war­rant that you have the right to grant, to Model txt an irre­vo­ca­ble, per­pe­tu­al, non-​exclusive, royalty-​free and ful­ly paid, world­wi­de licen­se to repro­du­ce, dis­tri­bu­te, publicly dis­play and per­form (inclu­ding by means of a digi­tal audio trans­mis­si­on), and other­wi­se use Content and to prepa­re deri­va­ti­ve works of, or incor­po­ra­te into other works, such Content, and to grant and aut­ho­ri­ze sub­li­cen­ses of the fore­go­ing. [Hervorhebung von mir]

Frei über­setzt heißt das soviel: Hochgeladene Fotos dür­fen unwi­der­ruf­lich, unbe­fris­tet, ohne Bezahlung welt­weit von der Firma benutzt wer­den und auch wei­ter an ande­re lizen­siert wer­den. Da soll­te sich jeder zwei Mal über­le­gen, ob einem das die Mitgliedschaft wert ist.

Das ist nicht die ein­zi­ge Webseite, die so weit­rei­chen­de Rechte for­dert. Adobe und ande­re haben es auch schon ver­sucht. Wir irgend­wo Fotos hoch­lädt soll­te also wirk­lich die­se ellen­lan­gen win­zig gedruck­ten Texte lesen. Bei Online-​Texten kann ja zumin­dest mit „Strg+F“ nach Wörtern wie „rights“ gesucht wer­den, das erleich­tert die Sache.

Gefunden beim Photo Attorney.

Hilfreiche Stockfotografie-​Vorträge auf der Photokina 2008

Während der Photokina 2008 in Köln wird es eini­ge Vorträge geben, die beson­ders für Fotografen mit dem Schwerpunkt Stockfotografie inter­es­sant sind. Einige davon kön­nen sogar ohne Eintritt in der Halle 1 besucht werden.

  • Mittwoch, 24.9., 11 Uhr: The Future Of Microstcock (Halle 1)
    Referent wird Bruce Livingstone sein, Gründer und CEO von istock­pho­to. In sei­nem Vortrag geht es unter ande­rem um eine Übersicht über den aktu­el­len Microstock-​Markt, erfolg­rei­che Geschäftsmodelle, die Käufer von Microstock-​Bildern und wel­che Trends in Zukunft erwar­tet wer­den – als Vergleich Microstock/​Macrostock, aber auch wel­che ande­ren Medienarten inter­es­sant werden.
  • Mittwoch, 24.9., 14:30 Uhr: „So kom­men sie an gute Modelle“ (Halle 9, fotocommunity-​Stand B54/​D55)
    Der Foto-​Designer Georg Banek erklärt, wie man gute Models findet.
  • Mittwoch 24.9., 16 Uhr: „Panoramafreiheit, Prominentenfotografie und der Appell von Perpignan: Fotojournalismus im Paragraphenkorsett?“ (Halle 1)
    Referent ist Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-​Verband (DJV). In sei­nem Vortrag geht es vor allem um recht­li­che Einschränkungen, denen Fotojournalisten häu­fig aus­ge­setzt sind.
  • Donnerstag, 25.9., 12 Uhr: „Von der Bildercommunity zu Gettys Bauchladen – Bildvermarkung in Zeiten des digi­ta­len Lifestyle“ (Halle 1) (Wiederholung am Samstag, 27.9., 11 Uhr)
    Referent ist Thomas Schmidt, Geschäftsführer der Bildagentur medi­cal­pic­tures. Die Fragen sei­nes Vortrags: Wie sieht der Bildermarkt der Zukunft aus? Wie ent­wi­ckeln sich die welt­wei­ten Bilderströme? Wer ver­dient an und mit Fotos? Wie sehen die unter­schied­li­chen Geschäftsmodelle im Zeitalter des Web 2.0 aus?
  • Donnerstag, 25.9., 13 Uhr: „Produktmarketing in Social Media – ohne Fotos geht es nicht“ (Halle 1)
    Referent ist Kai Strieder, Geschäftsführer von pixel­boxx, einer Fotoverwaltungsfirma. Er beschäf­tigt sich mit der Frage, wie Fotos im Web 2.0 ein­ge­setzt wer­den und was für Chancen und Gefahren in die­sem digi­ta­len Lifestyle liegen.
  • Freitag, 26.9., 12 Uhr: „Bilder der Forschung – Wissenschaftsfotografie in den Medien“ (Halle 1)
    Eine Diskussionsrunde mit dem Leiter der FOCUS-Bildredaktion, Rüdiger Schrader, dem Bildchef der Deutschen Presse-​Agentur (dpa), Bernd von Jutrczenka und Fotografen. Hier geht es dar­um, was Fotografen beach­ten müs­sen, damit sie in Laboren und Forschungseinrichtungen erfolg­reich Fotos machen kön­nen und wor­auf geach­tet wer­den muss, damit die Bilder in Medien Verwendung finden.
  • Freitag, 26.9., 17 Uhr: „Berufsfotografie heu­te. Chance und Risiken. Was kön­nen Berufsverbände leis­ten?“ (Halle 1)
    Ein Gespräch mit Lutz Fischmann, Geschäftsführer des Fotografenverbandes FreeLens und Bernd Weise, Geschäftsführer des Bundesverband der Pressebild-​Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA).
  • Samstag, 27.9., 17:30 Uhr: „ ‚Mein Foto, dein Recht?‘ Die Urheberrechte des Fotografen“ (Halle 9, fotocommunity-​Stand B54/​D55)
    Der Rechtsanwalt Amin Negm führt durch recht­li­che Fallstricke der Fotografie.

Vor- und Nachteile des Bildersuchdienstes PicScout

Es gibt eini­ge Firmen, die sich dar­auf spe­zia­li­siert haben, Fotos im Internet zu finden.
Über den TinEye-Service von Idée Inc. habe ich schon berich­tet, ande­re Firmen sind Attributor, Digimarc oder PhotoPatrol.

Die Firma PicScout hat auch ein ähn­li­ches System, wel­ches seit Jahren auch von den gro­ßen Bildagenturen wie Getty Images, Corbis, Mauritius und Masterfile genutzt wird. Vor einem hal­ben Jahr erreg­te die Firma viel Aufsehen, weil Getty Images mit deren Hilfe eine gro­ße Abmahnwelle star­te­te, von der wahr­schein­lich nicht nur Bilderdiebe betrof­fen waren, son­dern auch Kunden, die eine Lizenz gekauft hat­ten. Hier ein anony­mi­sier­te Lizenznachforderung.

Daraufhin began­nen eini­ge Informatik-​Freaks zu schau­en, wie die Suchmaschine „Image Tracker“ von PicScout funk­tio­niert und bemerk­ten, dass die­ser Suchroboter auch die gän­gi­gen Richtlinien für Suchroboter igno­riert. Daraufhin fan­den fin­di­ge Anwälte schon das Schlupfloch des „vir­tu­el­len Hausfriedensbruchs“ und Betroffene sam­mel­ten sich in Foren.

Aber für Fotografen ist eher inter­es­sant, ob denn Fotos gefun­den wer­den und sich der Aufwand unter dem Strich finan­zi­ell lohnt. Das Grundkonzept klingt nicht schlecht:

PicScout sucht auto­ma­tisch im Internet nach den eige­nen Fotos und fin­det die­se auch, wenn sie beschnit­ten, gespie­gelt, mit Text ver­se­hen oder farb­lich ver­än­dert wur­den. Nachdem eine Urheberrechtsverletzung ent­deckt wur­de, schickt PicScout Rechtsanwälte und Inkassobüros los, um nach­träg­lich Lizenzgebühren ein­zu­for­dern. Bei YouTube gibt es auch ein Werbe-Video vom PicScout-​Service in Aktion.

Schauen wir doch mal, was das kos­tet. PicScout bie­tet für Fotografen drei Möglichkeiten:

  • 500 Fotos für ca. 15 US-​Dollar pro Monat
  • 1000 Fotos für ca. 25 US-​Dollar pro Monat
  • 2000 Fotos für ca. 35 US-​Dollar pro Monat

im Internet auto­ma­tisch vom „Image Tracker“ suchen zu las­sen. Diese Suche soll nach einer tele­fo­ni­schen Auskunft eines Kundenbetreuers bis zu acht Monate dau­ern kön­nen, da es natur­ge­mäß dau­ert, Billionen Webseiten zu durchsuchen.

Hier kommt aber der ers­te Haken:
Für die­sen Preis wer­den nur die Webseiten eines Landes durch­sucht, ent­we­der der USA, von Großbritannien oder Deutschland. Die Endung der Domain sei da kein aus­schlag­ge­ben­des Kriterium, es gebe „Algorithmen“, die das fest­stell­ten. Meine Vermutung ist, dass Whois-​Abfragen, Sprache oder Währungszeichen auf der Webseite eini­ge der Kriterien sein könnten.

Wer mehr als ein Land durch­su­chen las­sen möch­te, zahlt pro Land ca. 6 US-​Dollar extra. Die Auswahl ist aber auf obi­ge drei Länder begrenzt. Bei allen drei Ländern und 2000 Fotos wären das ca. 63 US-​Dollar pro Monat. Wenn aber auf einer fran­zö­si­schen oder kana­di­schen Webseite geklau­te Fotos genutzt wer­den, ist PicScout anschei­nend machtlos.

Der zwei­te Haken:

Zitat Terms Of Service (ToS): „PicScout shall moni­tor the ter­ri­to­ries you have sel­ec­ted in the Subscription Form for com­mer­cial web­sites that poten­ti­al­ly inf­rin­ge the pro­prie­ta­ry rights of the Images (“Infringements”). PicScout shall con­cen­tra­te its efforts on iden­ti­fy­ing com­mer­cial Infringements of the Images rather than pri­va­te use thereof.“

PicScout kon­zen­triert sich bei der Suche auf kom­mer­zi­el­le Webseiten. Es ist klar, dass sich von dort am ehes­ten Gebühren ein­trei­ben las­sen, von denen PicScout 30% behält. Jedoch gehe ich davon aus, dass die meis­ten Firmen kor­rekt arbei­ten und lizen­sier­te Bilder nut­zen. Bei den pri­va­ten Nutzern ist die Zahl derer, die wis­sent­lich oder unwis­sent­lich Fotos steh­len, wahr­schein­lich höher.

Der drit­te Haken:

Zitat ToS: „In the event that Images pro­vi­ded by you are repre­sen­ted by a stock pho­to­gra­phy agen­cy, or ano­ther agen­cy or enti­ty to whom the pro­se­cu­ti­on rights for such Images have been assi­gned (a “Stock Photography Agency”), and such agen­cy is a cus­to­mer of PicScout, all Match Reports (as defi­ned below) of such images will be pro­vi­ded to the Stock Photography Agency only.“

Das bedeu­tet, dass nur Bilder gesucht wer­den kön­nen, die nicht über eine Agentur ver­trie­ben wer­den, wel­che Kunde bei PicScout ist. Da alle Treffermeldungen nur an die­se Agentur gehen, kann der Service nicht mal genutzt wer­den, um „Belegexemplare“ oder „Referenzen“ zu sammeln.

Der vier­te Haken:
In den Nutzungsbestimmungen von PicScout steht nichts davon, aber bei mei­nem Telefonat mit dem Kundenbetreuer hieß es, dass nur „Rights Managed“-Bilder gesucht wer­den wür­den, kei­ne „Royalty Free“-Fotos. Bei letz­te­ren sei es nicht mög­lich, nach­zu­wei­sen, ob eine Nutzung kor­rekt sei. Das wage ich zwar zu bezwei­feln, aber wenn sie meinen…

Unterm Strich begrü­ße ich jeden Service, der hel­fen kann, mei­ne Fotos zu fin­den. In die­sem Fall fin­de ich den Preis und die Einschränkungen noch zu hoch.

Ähnliche Erfahrungen hat ein deut­scher Fotograf gemacht, der PicScout seit Februar 2008, also seit sechs Monaten nutzt. Er betreibt eine eige­ne klei­ne Bildagentur mit Travel-​Fotos und lässt 2000 sei­ner meist­ge­klick­ten Fotos via PicScout auf deut­schen Webseiten suchen. Bisher noch kein Treffer. Mit der Google-​Bildsuche und TinEye fand er jedoch eini­ge sei­ner Fotos inner­halb einer Stunde.