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LAION e.V. macht ernst: Schadensersatzforderung an Urheber für KI-Trainingsdaten

Was pas­siert eigent­lich, wenn Urheber ihre Bilder aus den Trainingsdaten für die gro­ßen KI-​Systeme ent­fer­nen wol­len? Ich habe es aus­pro­biert und das Ergebnis gleicht einem Kafka-Roman.

Der deut­sche Verein LAION e.V. hat ver­schie­de­ne KI-​Trainingssätze kos­ten­los ins Internet gestellt mit Links und Bildbeschreibungen und ande­ren Informationen zu teil­wei­se über 5.8 Milliarden (größ­ten­teils urhe­ber­recht­lich geschütz­ten) Bildern.

Diese Trainingsdaten wur­den u.a. von kom­mer­zi­ell agie­ren­den Firmen wie Stability AI genutzt, um ihre Bildgenerierende KI „Stable Diffusion“ zu trai­nie­ren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zufäl­lig einer der Gründungsmitglieder des Vereins, Richard Vencu, bei der Firma Stability AI arbei­tet. Das übri­gens genau seit Februar 2022, also dem Zeitpunkt, als der Verein gegrün­det wurde.

Im Februar hat­te ich hier berich­tet, dass ich LAION e.V. dar­um gebe­ten hat­te, mei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen. Als Antwort kam ein arro­gan­ter Brief, der mit der Drohung ende­te, dass ich mit Schadensersatzansprüchen zu rech­nen habe, soll­te ich auf mei­ner angeb­lich unbe­grün­de­ten Forderung bestehen.

Davon las­se ich mich natür­lich nicht abschre­cken und ver­schick­te mit Hilfe mei­nes Anwalts Ende März eine Unterlassungsforderung sowie eine Auskunftsanfrage, wel­che mit nach §§101 UrhG, 242 BGB zusteht.

Also im Klartext: Ich habe den Verein aus­ge­for­dert, mei­ne Bilder aus dem Trainingssatz zu neh­men und mir Auskunft zu ertei­len, in wel­chem Umfang genau mei­ne Werke ver­wen­det wur­den, wie lan­ge, woher sie die Inhalte hat­ten und so weiter.

Das fand der Verein gar nicht lus­tig und ant­wor­te­te am 11. April 2023:

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor. Die ein­zi­ge Vervielfältigungshandlung die unse­re Mandantin vor­ge­nom­men haben könn­te, war vor­über­ge­hen­der Natur und ist von den Schrankenregelungen sowohl des § 44b UrhG als auch des noch wei­ter­ge­hen­den § 60d UrhG gedeckt. Wie bereits gegen­über Ihrem Mandanten aus­ge­führt, spei­chert unse­re Mandantin kei­ne Vervielfältigungsstücke der Werke Ihres Mandanten, die gelöscht wer­den könn­ten oder über die Auskunft erteilt wer­den könn­te. Unsere Mandantin hat ledig­lich zum initia­len Trainieren eines selbst­ler­nen­den Algorithmus, unter Einsatz sog. Crawler, Bilddateien im Internet aus­fin­dig gemacht und zur Informationsgewinnung kurz­zei­tig erfasst und ausgewertet.“

Interessant ist, dass hier aus­drück­lich der Einsatz von Crawlern erwähnt wird, wel­cher in den Nutzungsbedingungen der meis­ten Bildagenturen aus­drück­lich ver­bo­ten ist. So auch bei den Bildern, wel­che ich bean­stan­det hatte.

Mal ganz abge­se­hen, dass wir auch sehr gespannt sind, wie LAION e.V. erklä­ren will, woher der Verein Links zu Bild-​Thumbnails haben will, deren Bilder schon vor der Vereinsgründung bei den Bildagenturen gelöscht wor­den waren.

Weiter heißt es dann im Text:

Unsere Mandantin wird daher ins­be­son­de­re kei­ne Unterlassungserklärung gegen­über Ihrem Mandanten abge­ben. Daneben hat Ihr Mandat selbst­re­dend auch kei­nen Anspruch auf Auskunft durch unse­re Mandantin. Selbst bei Bejahung einer rechts­ver­let­zen­den Vervielfältigungshandlung bestün­de man­gels eines Handelns im gewerb­li­chen Ausmaß kein Auskunftsanspruch.“

Das heißt, salopp ver­kürzt for­mu­liert: Wir wer­den die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werke wei­ter­hin nut­zen, auch wenn der Urheber dage­gen ist. Außerdem ver­wei­gern wir die Auskunft, wo wir die Bilder genau her­ha­ben und was wir damit gemacht haben und wie lan­ge genau wir sie gespei­chert haben. So selbst­ver­ständ­lich fin­den wir das nicht.

Dann heißt es:

Unsere Mandantin hat grund­sätz­lich Verständnis dafür, dass Ihr Mandant ggf. auch eine vor­über­ge­hen­de Vervielfältigung sei­ner Werke nicht gern sieht. Nur ist die­se eben aus­drück­lich vom euro­päi­schen Gesetzgeber gestat­tet wor­den. Daher müs­sen wir Ihren Mandanten dazu auf­for­dern, dass er erklärt, von den mit Schreiben vom 29.03.2023 gel­tend gemach­ten Ansprüchen Abstand zu nehmen.“

Um dem Ganzen dann die Krone auf­zu­set­zen, for­dert LAION e.V. dann Geld von mir:

Mit Schreiben vom 14.02.2023 hat­ten wir Ihren Mandanten bereits dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass unse­rer Mandantin im Falle einer unbe­rech­tig­ten Inanspruchnahme Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zuste­hen. Unsere Mandantin hat­te sei­ner­zeit noch davon abge­se­hen die­sen Anspruch durch­zu­set­zen, sieht sich nun aber außer Stande hier wei­ter Nachsicht wal­ten zu las­sen. Für die Verteidigung gegen die durch Sie aus­ge­spro­che­ne, offen­kun­dig unbe­rech­tig­te Abmahnung sind ihr Rechtsanwaltskosten ent­stan­den, die unse­re Mandantin nicht selbst tra­gen wird.“

Den Gegenstandswert bezif­fert die geg­ne­ri­sche Anwaltskanzlei auf 9.000 Euro, der gefor­der­te Betrag beläuft sich auf 887,03 € (Aufschlüsselung sie­he Bild oben).

Also noch mal das Ganze run­ter­ge­bro­chen: Der Verein nutzt mas­sen­haft urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke, damit kom­mer­zi­ell agie­ren­de Firmen damit Profit machen kön­nen und wenn ich als Urheber dar­um bit­te, mei­ne Bilder aus den Trainingsdaten zu ent­fer­nen sowie mir den recht­lich zuste­hen­den Auskunftsanspruch zu erfül­len, soll ich dem Verein Schadensersatz zah­len.

Da passt es ganz gut, dass die Kanzlei schon mal androht, dass sie „geneigt sei­en, die Angelegenheit einer gericht­li­chen Klärung zuzu­füh­ren“. Wir sind genau­so „geneigt“ und arbei­ten schon an der Anspruchsbegründung für das Gericht.

Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Panthermedia startet kostenlose Bilderplattform Smarterpix: Analyse der Werbeversprechen

Vor weni­gen Tagen hat die deut­sche Bildagentur Panthermedia die Webseite Smarterpix.com vor­ge­stellt. Das ist deren neue Plattform für kos­ten­lo­se Bilder. Davon sind ca. 100.000 Bilder kom­plett kos­ten­frei erhält­lich, wei­te­re ca. 20 Mio. Bilder sind „kos­ten­los“ im Rahmen eines monat­li­chen Abonnements von aktu­ell 9,90 Euro (Einführungspreis).

Die kos­ten­lo­sen Fotos kom­men aus einer eige­nen Kollektion an Fotos, die Bilder der kos­ten­pflich­ti­gen Mitgliedschaft bestehen aus PantherMedia-​Fotos und Fotos eines Partners, ver­mut­lich „Glow Images“, so häu­fig, wie die­se in den Suchergebnissen auftauchen:

© smar­ter­pix.com /​ GlowAsia (Der über zehn Jahre alte iPod in der Hand der Dame lässt das Aufnahmedatum vom Bild erahnen)

Die Bilder sol­len alle­samt rech­te­ge­klärt sein, also mit Model- und Property Release ver­se­hen und auf poten­ti­el­le Markenrechte etc. geprüft.

Warum macht Panthermedia das?

Wie schon Adobe Stock bei der Einführung von deren kos­ten­lo­ser Kollektion begrün­det auch Panthermedia das Verschenken von Bildern mit dem gro­ßen Angebot ande­rer Kostenlosplattformen:

Kostenlose Bilderplattformen (z.B. uns­plash, pix­a­bay, pexels) haben in den letz­ten Jahren ein enor­mes Wachstum hin­ge­legt und eine gro­ße Bedeutung gewon­nen. Letztes zeigt auch, das Getty Images kürz­lich uns­plash erwor­ben hat.“

Das Problem ana­ly­siert Panthermedia – ver­mut­lich eher unbe­wusst – auch gleich in deren Mail an die eige­nen Fotografen mit. Sie schrei­ben u.a. über die Nutzer der Gratis-Plattformen:

Die Zahlungsbereitschaft ist bei die­sen Kundengruppen, trotz der eh schon sehr gerin­gen Preise bei Bildagenturen, kaum oder gar nicht vor­han­den und im bes­ten Fall sehr gering. Der Nachteil bei die­sen Plattformen ist jedoch das recht­lich unsi­che­re Umfeld und die damit ver­bun­de­nen Risiken für Kund*innen.

PantherMedia hat sich also ent­schie­den die­se neu­en Kundengruppen anzu­spre­chen und den Bestandskund*innen mit gerin­ge­ren Lizenzanforderungen eine Alternative zu bie­ten, anstatt die­se gänz­lich zu ver­lie­ren. Ziel von smarterpix.com ist das „Upselling“ von smarterpix.com auf PantherMedia für Projekte mit höhe­ren Lizenzanforderungen und die Erschließung neu­er Einnahmequellen durch Mitgliedschaftsgebühren, Werbeeinnahmen, Sponsoring-​Einnahmen, API-​Gebühren und weitere.“

Seht ihr die bei­den Probleme?

Erstens: Die Nutzung von Gratis-​Bilddatenbanken war bis­her mit recht­li­chen Risiken ver­bun­den. Warum soll­ten also Microstock-​Agenturen, die ihr Geld mit der Bildlizenzierung ver­die­nen, für die leid­ge­plag­ten Gratis-​Nutzer in die Bresche sprin­gen und denen zusätz­lich wei­te­re Gratis-​Bilder anbie­ten, dies­mal sogar recht­lich geprüft?
Diesen Gedankengang fand ich schon bei der Einführung der kos­ten­lo­sen Adobe Stock-​Kollektion frag­wür­dig und blei­be wei­ter­hin dabei.

Zweitens: Panthermedia gibt klar zu, dass die aktu­el­len Nutzer von Gratis-​Plattformen kein Geld zah­len wol­len und falls doch, nur sehr wenig. Die „Erschließung neu­er Einnahmequellen“, von denen die Panthermedia-​Geschäftsführer Robert Walters und Tomas Speight reden, wird so zusätz­lich erschwert. Doch dazu gleich mehr.

Interessanter fin­de ich, mit wel­chen Argumenten Panthermedia den Fotografen es schmack­haft machen will, eben­falls kos­ten­lo­se Bilder anzu­bie­ten. Adobe Stock war da ja ziem­lich ehr­lich und mein­te: „5 Euro für jedes Foto, wel­ches wir ein Jahr ver­schen­ken dür­fen“. Panthermedia meint:

Wieso kos­ten­lo­se Fotos anbie­ten? Nun, ers­tens betei­li­gen wir auch die Fotograf*innen kos­ten­lo­ser Fotos an allen Einnahmen (Werbung, Sponsoring, API-​Gebühren, etc.). Zweitens ist für die Nutzung der kos­ten­lo­sen Fotos die Urhebernennung ver­pflich­tend. Somit wer­den Links gene­riert und auch der Urhebername wird kom­mu­ni­ziert. Zukünftig wer­den wir also das Eigenmarketing von Fotograf*innen damit unter­stüt­zen kön­nen. Sollten kos­ten­lo­se Fotos ohne Urhebernennung genutzt wer­den, so liegt ein Urheberrechtsverstoß vor, den wir recht­lich ver­fol­gen kön­nen. An mög­li­chen Strafzahlungen wird der*die Urheber*in selbst­ver­ständ­lich beteiligt.“

Gehen wir die Argumente nach­ein­an­der durch. Werbeeinnahmen sind ein Witz. Welches Unternehmen hat Interesse dar­an, in einem Umfeld zu wer­ben, in dem sich vor allem Leute tum­meln, die sich dadurch defi­nie­ren, dass sie kein Geld aus­ge­ben wol­len. Früher haben sich Gratis-​Plattformen wie Pixabay etc. durch Affiliate-​Einnahmen der Microstock-​Agenturen finan­ziert, aber je mehr Bildagenturen eige­ne kos­ten­lo­se Kollektionen anbie­ten, des­to weni­ger wird hier in Zukunft zu holen sein. Gleiches gilt für das Sponsoring. Auch hier kon­kur­rie­ren mitt­ler­wei­le vie­le Gratis-​Plattformen um die glei­chen „Sponsoren“.

API-​Gebühren wären inter­es­sant, wenn sie denn umsetz­bar wären. Ich hat­te ja schon bei Unsplash-​Übernahme durch Getty Images spe­ku­liert, dass deren API-​Zugang der span­nends­te Teil des Deals gewe­sen sein dürf­te. Aber solan­ge Getty kei­ne Bezahlung für die API-​Nutzung bei Unsplash ver­langt, dürf­te es für Panthermedia unmög­lich sein, das Gleiche erfolg­reich bei Smarterpix zu tun.

Die Mitgliedgebühren für das Abo-​Modell hal­te ich für die fast ein­zi­ge rea­lis­ti­sche Option in der Aufzählung. Mit zwei klei­nen Haken: Fotografen kön­nen anhand der Formel, mit der das Geld ver­teilt wird, im Voraus kaum kal­ku­lie­ren, wie viel so für einen Verkauf bekämen:

Summe aller Mitgliedschaftsgebühren eines Monats /​ Summe aller Downloads eines Monats) * Anzahl der Downloads des jewei­li­gen Fotografen * 50% = Guthaben des Fotografen im jewei­li­gen Monat.“

Als Rechenbeispiel: Würde jeder Abo-​Nutzer, der die 9,90 Euro pro Monat zahlt, im Monat 100 Bilder run­ter­la­den, erhiel­te jeder Fotograf pro Download 5 Cent. Würde jeder Nutzer nur 10 Bilder run­ter­la­den, wären es 50 Cent, wären es jedoch 1000 Downloads, wäre es nur ein hal­ber Euro-​Cent pro Download. Zwei zwei­te Haken ist ersicht­lich: Den Preis bestimmt nicht mehr der Fotograf oder die Bildagentur, son­dern der Bildnutzer selbst durch sein Download-Verhalten.

Als wei­te­ren Vorteil ver­sucht Panthermedia die not­wen­di­ge Namensnennung bei den kos­ten­lo­sen Bildern zu ver­kau­fen als „Eigenmarketing für die Fotografen“. Juhuu, dann sind die­se Fotografen bald den Geizkragen von Gratis-​Bildsuchern bekannt als die Leute, die ihre Bilder ver­schen­ken. Da höre ich ja schon die hoch­prei­si­gen Aufträge rein­rau­schen (/​ironieoff). Mal ganz abge­se­hen davon, dass die Namensnennung bei allen Agenturen zumin­dest für die redak­tio­nel­le Nutzung vor­ge­schrie­ben ist.

Fast schon Augenwischerei ist das letz­te Argument, dass Fotograf*innen an mög­li­chen Schadensersatzzahlungen betei­ligt wür­den, wenn die kos­ten­lo­sen Bilder ohne Urhebernennung genutzt wer­den. Da scheint Panthermedia ent­we­der die aktu­el­le Rechtsprechung nicht zu ken­nen oder ver­schweigt sie mut­wil­lig den umwor­be­nen Fotograf*innen. Denn: Es gab in den letz­ten Jahren eini­ge Gerichtsurteile (z.B. hier oder hier), wonach – ver­kürzt gespro­chen – Fotos, die kos­ten­los ange­bo­ten wur­den, kei­nen wirt­schaft­li­chen Wert hät­ten, der Schadensersatz begrün­den wür­de. Abgesehen davon sehe ich prak­tisch nicht, wie Panthermedia in grö­ße­rem Umfang wegen feh­len­der Urhebernennung gegen Bildnutzer von smar­ter­pix vor­ge­hen könn­te, ohne die ande­ren Einnahmeformen wie z.B. das Abo-​Modell zu gefähr­den, wel­ches ja davon lebt, dass die Bilder „rechts­si­cher“ seien.

Ist die Selbst-​Kannibalisierung erfolgreich?

Im Artikel zur Einführung der kos­ten­lo­sen Adobe-​Stock-​Kollektion schrieb ich im Anfang Juni: „Im Oktober 2020 noch hat­te Unsplash 42 Downloads pro Sekunde, aktu­ell sind es „nur“ noch 37 Downloads/​Sekunde.“ Mittlerweile sind es sogar nur noch 35 Downloads/​Sekunde. Auch die Upload bei Unsplash sind im Vergleich zum Oktober 2020 um ca. 10% run­ter­ge­gan­gen von ca. 90.000 Uploads im Monat auf ca. 81.000 Uploads. Ob da nun die neu­en kos­ten­lo­sen Angebote für ver­ant­wort­lich sind, oder ande­re Gründe eine Rolle spie­len, kann ich nicht beurteilen.

Während Panthermedia als Vorteil zu Unsplash die Rechtssicherheit bewirbt, wird der Nachteil von Smarterpix erst bei der Bildsuche deut­lich: Bildsucher bekom­men einen Mix von kos­ten­lo­sen und kos­ten­pflich­ten Bildern ange­zeigt. Das „P“ oben rechts bei jedem Bild zeigt an, dass für die­sen Download das kos­ten­pflich­ti­ge Abo not­wen­dig ist. Wer also bequem gra­tis Bilder suchen will, fin­det die­se auf ande­ren Webseiten schnel­ler, zumal bei spe­zi­el­le­ren Suchbegriffen schnell gar kei­ne Bilder ohne das „P“ auf­find­bar sind.

Ob wei­te­re kos­ten­lo­se Bilder wirk­lich geeig­net sind, um den Vormarsch kos­ten­lo­ser Bilder auf­zu­hal­ten, wage ich wei­ter­hin zu bezwei­feln. Bessere Vorschläge habe ich spon­tan lei­der auch nicht.

Ihr viel­leicht?

Bilderklau im Internet – Teil 2

Vor zwei Wochen hat­te ich im Blog einen Artikel mit dem Titel „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein las­sen“ geschrie­ben, bei dem die Kommentare nur so ein­pras­sel­ten. Der Tenor der Aussagen: Man muss nicht immer sofort mit dem Anwalt kom­men. Sehe ich genau­so. Aber reicht eine freund­li­che Mail?

Folgender Fall:
Ich habe wie­der im Internet gesucht, wo mei­ne Fotos benutzt wer­den. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Methoden, die ich im Artikel „10 Tipps zum Finden der eige­nen Fotos“ beschrie­ben habe. Diesmal wur­de ich wie­der fün­dig, aber auf einem ande­ren Weg.

In den Logdateien mei­ner Webseite ver­zeich­ne­te ich auf­fäl­lig vie­le Besucher von der Social-​Networking-​Webseite www.jappy.de. Ich habe mir die Webseite genau­er ange­se­hen und gemerkt, dass es dort ein Sport zu sein scheint, Bilder mit ganz vie­len ande­ren Menschen zu tau­schen, bzw. die­se in den Gästebüchern der Freunde zu zei­gen. Leider schert es die meis­ten über­haupt nicht, ob die Fotos urhe­ber­recht­lich geschützt sind oder nicht.

Da gibt es Screenshots von Filmen, kom­mer­zi­el­le Bilder aus Bildagenturen, Fotos von Flickr und eben auch Fotos von ande­ren Webseiten, zum Beispiel mei­ner. Innerhalb eini­ger Minuten habe ich drei mei­ner Fotos in den Gästebüchern und Foren von jappy.de gefun­den. Die meis­ten der Fotos wer­den auch nicht kopiert, son­dern per Hotlinking ein­ge­fügt. Das führt neben der Urheberrechtsverletzung noch zu zusätz­li­chem Traffic bei den Originalseiten, von wo die Fotos kom­men, für den die Betreiber meist Geld zah­len müs­sen. Sie wer­den damit also dop­pelt geschädigt.

Weil das bei jappy.de kei­ne ein­ma­li­gen Ausrutscher sind, weil die Bilder als Hotlink genutzt wer­den und weil meh­re­re mei­ner Bilder betrof­fen waren, woll­te ich nicht nur eine net­te Mail schrei­ben, son­dern mich für mei­ne Arbeitszeit, in der ich die Bilder suchen muss­te, ent­schä­di­gen lassen.

Immerhin: jappy.de hat eine gut find­ba­re eige­ne Emailadresse für Rechtsverletzungen und ich bekam inner­halb einer Stunde Antwort von der Rechtsabteilung. Der Mitarbeiter tei­le mir mit, dass die betref­fen­den User infor­miert wur­den und sich bei mir mel­den sollen.

Stillleben mit Obst

Am nächs­ten Tag bekam ich einen Anruf von der Frau, die eins der Bilder geklaut hat­te. Es han­delt sich um ein Obstfoto, was bei einer Google Images-​Suche nach „Obst“ rela­tiv weit vor­ne auf­taucht. Das Obstfoto sieht viel­leicht „dahin­ge­wor­fen“ aus, erfor­der­te aber einen sorg­fäl­ti­gen Aufbau und Obst im Wert von über 30 Euro.

Die Dame argu­men­tier­te nach die­sem Muster:
– das sei total üblich bei Jappy
– das Bild habe sie nicht von mir, son­dern das gab es bei Google
– sie wuss­te nicht, dass das ver­bo­ten sei
– wenn das bei Google ange­zeigt wird, muss das doch kos­ten­los sein

Nach einer Weile sah sie ein, dass ihre Handlung nicht rech­tens war. Ich bot ihr schlicht an, das Foto in der kleins­ten Web-​Auflösung nach­träg­lich über mei­ne Bildagentur zu lizen­zie­ren und fer­tig. Fand ich fair. Kostenpunkt: 20 Euro. (Ja, da hat sie etwas Pech gehabt: Andere Fotos von mir wer­den auch für 5 Euro in der Web-​Auflösung ange­bo­ten bzw. sehr ähn­li­che Obst-​Fotos gäbe es als Microstock-​Fotos auch für 1 Euro, aber das betref­fen­de Foto wird von mir aus­schließ­lich über eine etwas teu­re­re Agentur vertrieben).

Daraufhin mein­te sie zu mir, dass das doch nicht mein Geschäftsmodell sein kön­ne, die Leute über Google zu mei­nen Fotos zu locken und dann Geld zu kas­sie­ren. Da war ich baff. Ich erin­ner­te sie dar­an, dass ich ers­tens nie­man­den gezwun­gen habe, mein Foto ohne mei­ne Erlaubnis zu kopie­ren und zwei­tens sowohl im Foto selbst als auch auf der Seite, wo mein Foto gezeigt wird, deut­lich ein Copyright-​Zeichen zu sehen ist, was mich als Urheber des Fotos aus­weist. Mit allen dazu­ge­hö­ren Rechten, wie bei der Nutzung Geld zu verlangen.

Ich erin­ner­te auch dar­an, dass ich mit mei­ner Mail ihr Anwaltskosten in Höhe von meh­re­ren hun­dert Euro spa­ren wür­de. Aber statt Dankbarkeit ern­te­te ich Wut. Finde ich ehr­lich gesagt ver­ständ­lich, aber was soll ich machen? Alles igno­rie­ren? Meine Zeit dafür opfern, net­te Emails an die Bilderdiebe zu schrei­ben, ohne dafür ent­schä­digt zu wer­den? Was meint ihr dazu? Ich bin gespannt auf Eure Kommentare.

Ich habe mich für die Variante „net­te Mail plus Rechnung“ ent­schie­den. Die 20 Euro wur­den bezahlt. Eine regel­mä­ßi­ge Bildkäuferin wird die Frau sicher trotz­dem nicht wer­den. Der Kontakt zu den zwei ande­ren Usern steht noch aus.

Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in mei­nem Blog einen Kommentar von einem ande­ren Robert, der mir einen Link schick­te zu einer Community-​Webseite, auf der ein Foto von mir zu fin­den war (Danke noch mal!). Den Namen nen­ne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich mei­ne Bilder mar­kie­re. Ich behaup­te nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immer­hin erleich­tert es mir zu sehen, ob die­ses Foto über eine Agentur gekauft wur­de oder ein­fach unbe­rech­tig­ter­wei­se das Vorschaubild aus mei­ner Fotogalerie kopiert wur­de. Genau aus die­sem Grund nut­ze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funk­tio­niert so, dass ange­mel­de­te Mitglieder Gruppen grün­den kön­nen und bei ande­ren Gruppen Mitglied wer­den kön­nen, um zu chat­ten und so wei­ter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber ille­gal.

Nun hat­te ich die Wahl: Anwalt ein­schal­ten las­sen und den mir zuste­hen­den Schadensersatz for­dern oder locker bleiben?

Ich ent­schied mich für letz­te­re Variante. Das bedeu­te­te, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klä­ren. Ging kei­ner ran. Deshalb schrieb ich die­se Mal an den Support:

Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momen­tan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zer­bricht Zigarette). Ich bin der Urheber die­ses Fotos (sie­he Copyright-​Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich for­de­re sie des­halb auf, das Foto inner­halb von drei Tagen zu ent­fer­nen oder bei Interesse das Foto von mir für die­se Nutzung lizen­zie­ren zu las­sen. Andernfalls wer­de ich die Angelegenheit mei­nem Anwalt über­ge­ben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin infor­miert und das Bild gelöscht wur­de. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit mei­nem Anwalt etwas Geld aus der Sache hät­te zie­hen kön­nen. Ich woll­te das aber aus meh­re­ren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehn­mal so hoch wie die Lizenzgebühr gewe­sen. Die hät­te ich zwar nicht zah­len müs­sen, dafür aber die Userin, die danach garan­tiert kein Bild klau­en wür­de. Aber es bestün­de auch kei­ne Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewin­nen. In mei­ner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht ange­nom­men wer­den, aber die­ser – rela­tiv harm­lo­se – Klapps auf die Finger lässt zumin­dest mich und viel­leicht auch die Branche net­ter aus­se­hen als ein offi­zi­el­les Anwaltsschreiben.

Ein wei­te­rer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin ver­dient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da woll­te ich nicht rein­grät­schen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt wor­den, hät­te ich mich sicher für den Weg mit Anwalt ent­schie­den. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlech­tem Licht hät­te daste­hen las­sen, hät­te ande­re Konsequenzen gehabt.

Aber ich fin­de, manch­mal sind die ein­fa­chen Lösungen die bes­ten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähn­li­che Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?