Schlagwort-Archive: Wasserzeichen

Das Geheimnis hinter dem Hype-​Text2Video KI-​Generator Sora von OpenAI

Seit Tagen ist in der KI-​Welt kaum von etwas ande­rem die Rede als den beein­dru­cken­den Ergebnissen von Sora.

Sora ist der Name des kürz­lich hier vor­ge­stell­ten Text2Video-​Generators der Firma OpenAI, wel­che auch schon den Text2Bild-​Generator Dall‑E und das Text2Text-​Generator ChatGPT ver­öf­fent­licht hat.

Standbild aus einem Sora-​Video [Montage]

Mit Sora kön­nen durch simp­le Texteingaben hoch­auf­lö­sen­de Videos von bis zu einer Minute Länge gene­riert werden.

Einen Überblick über die Ergebnisse fin­det ihr hau­fen­wei­se, ent­we­der auf der Sora-​Seite direkt oder bei YouTube, zum Beispiel in die­sem Video:

Ki-​Videos, mit­tels Sora von OpenAI generiert

Auf der offi­zi­el­len Webseite wird lang und breit über die Sicherheit des Tools gere­det und ger­ne erwähnt, dass geplant sei, den C2PA-Metadaten-​Standard zur Erkennung von KI-​generierten Inhalten zu unter­stüt­zen. Auffällig ist aber, dass ande­re Informationen fehlen.

Das Geheimnis der Trainingsdaten

Auffällig ist, dass an kei­ner Stelle der Vorstellung von Sora dar­auf ein­ge­gan­gen wird, wie genau das KI-​Tool trai­niert wur­de. Welche Daten wur­den dafür verwendet?

Im tech­ni­schen Report fin­det sich nur der lapi­da­re Satz:
“[…] we train text-​conditional dif­fu­si­on models joint­ly on vide­os and images of varia­ble dura­ti­ons, reso­lu­ti­ons and aspect ratios.“

Ach? Ja, das war uns allen klar, aber wel­che Videos und Bilder habt ihr dafür nun genau benutzt?

In der Vergangenheit hat sich OpenAI nicht mit Ruhm bekle­ckert, wenn es um Rücksicht auf Urheberrechte bei Trainingsdaten ging.

Das „Opt-​Out“, um zu ver­hin­dern, dass Bilder für Dall‑E trai­niert wer­den, ist berüch­tigt und wur­de auch viel zu spät ein­ge­führt. Dall‑E 2 wur­de laut die­ser GitHub-​Seite unter ande­rem auch mit Hilfe des Vereins LAION e.V. trai­niert, wel­chen ich selbst gera­de wegen Urheberrechtsverletzung ver­kla­ge.

Auch beim zwei­ten Produkt von OpenAI, ChatGPT, liegt die Sache ähn­lich. OpenAI wird gera­de von der Zeitung New York Times ver­klagt, weil urhe­ber­recht­lich geschütz­te Trainingsdaten der Zeitung für das KI-​Training von ChatGPT benutzt wor­den seien.

Bei einer Zeugenanhörung von OpenAI durch das Oberhaus des bri­ti­schen Parlaments fiel sei­tens OpenAI auch der fol­gen­schwe­re Satz:

Because copy­right today covers vir­tual­ly every sort of human expression–including blog posts, pho­to­graphs, forum posts, scraps of soft­ware code, and govern­ment documents–it would be impos­si­ble to train today’s lea­ding AI models wit­hout using copy­righ­ted mate­ri­als. Limiting trai­ning data to public domain books and dra­wings crea­ted more than a cen­tu­ry ago might yield an inte­res­t­ing expe­ri­ment, but would not pro­vi­de AI sys­tems that meet the needs of today’s citizens“

Frei über­setzt: Ohne den Zugriff auf urhe­ber­recht­lich geschütz­te Trainingsdaten könn­ten wir unse­re Tools nicht anbieten.

Genau wegen die­sem bis­her schon bekann­ten rück­sichts­lo­sen Umgang mit Urheberrechten muss eine Frage viel lau­ter gestellt werden:

Welche Videos und Bilder wur­den für das Training der Sora-​KI verwendet?

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass auch hier – ähn­lich wie beim Training von Dall‑E und ChatGPT urhe­ber­recht­lich geschütz­te Videos (und Bilder) zum Einsatz kamen.

Selbst Wasserzeichen in Videos sind für KI-​Entwickler schon lan­ge kein Hindernis mehr. Schon 2017 hat Google selbst eine Technik vor­ge­stellt, mit der Wasserzeichen aus Bildern ent­fernt wer­den können.

Auch der LAION-​Verein bie­tet auf GitHub ein kos­ten­lo­ses Tool für die „Wasserzeichen-​Erkennung“ an. Von der Erkennung zur Entfernung ist es für geüb­te Programmierer dann nur noch ein klei­ner Schritt, über den aus recht­li­chen Gründen nicht so ger­ne öffent­lich gere­det wird.
Manchmal aber doch:

Aus dem #video-​generation Kanal des Discord-​Servers von LAION
Aus dem #video-​generation Kanal des Discord-​Servers von LAION

Bei LAION wird zwar an einem eige­nen Text2Video-​Generator namens phena­ki gear­bei­tet, die tech­ni­schen Details des Trainings sind denen von Sora aber sehr ähn­lich, soweit ich das beur­tei­len kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass OpenAI daher mit der glei­chen Rücksichtslosigkeit wie LAION gegen­über Urhebern beim KI-​Training vor­geht, hal­te ich für hoch, zumal die bis­he­ri­gen Aussagen und Handlungen von OpenAI lei­der nicht geeig­net sind, Zweifel zu zerstreuen.

Beim gan­zen Hype vom SORA und dem Staunen über die tol­len Ergebnisse soll­te nicht ver­ges­sen wer­den zu fra­gen, wel­che (Video-)Künstler beim Training betei­ligt waren.

Der Kampf um die Wasserzeichen

Vor eini­gen Wochen hat ein Team des Google „Research Team“ einen Aufsatz mit dem Titel „Über die Effektivität von sicht­ba­ren Wasserzeichen“ (im Original „On the Effectiveness of Visible Watermarks“) auf der CVPR2017-​Konferenz vorgestellt.

In die­sem YouTube-​Video wird die Methode noch mal visu­ell verdeutlicht:

Wer mehr Bildbeispiele sehen will, fin­det hier den Bildanhang mit den Ausgangsbildern und den Ergebnissen.

Die genaue Formel, mit der die Wissenschaftler die Wasserzeichen aus den Bildern bekann­ter Bildagenturen wie Adobe Stock oder 123rf ent­fernt haben, lautet:

Für allen wie mir, denen die Formeln nichts sagen, als umgangs­prach­li­che Erklärung:
Im Grunde wer­den vie­le Bilder über­ein­an­der gelegt und es wird geschaut, wel­che Bereiche iden­tisch blei­ben. Als Ergebnis erhält man das „rei­ne“ Wasserzeichen, wel­ches dadurch durch Umkehrung ent­fernt wer­den kann.

Dieser Prozess wird voll­kom­men auto­ma­ti­siert von der künst­li­chen Intelligenz (AI) über­nom­men, Nutzereingaben sind nicht erforderlich.

Der Beitrag der Google-​Forscher lässt lei­der offen, war­um Wasserzeichen, die dem Schutz des geis­ti­gen Eigentums die­nen, ent­fernt wer­den sollten.

Ich befürch­te, die Antwort lau­tet ein­fach: Weil sie es können.

Wer opti­mis­ti­scher denkt, kann sagen, dass die­ser Nachweis einer Angreifbarkeit zu siche­re­ren Wasserzeichen füh­ren wird, weil durch die Veröffentlichung nun Gegenmaßnahmen ergrif­fen wer­den können.

So wur­de zum Beispiel die Bildagentur Shutterstock von Google vor der Veröffentlichung des Aufsatzes infor­miert und Shutterstock hat schnell reagiert. Das neue Wasserzeichen von Shutterstock ent­hält zufäl­li­ge Elemente an unter­schied­li­chen Stellen, sodass die AI nicht genug Gemeinsamkeiten erken­nen kann.

Was ändert sich nun in der Praxis?

Für Fotografen, die ihre Bilder auf der eige­nen Webseite mit Wasserzeichen ver­se­hen, wird die beschrie­be­ne Angriffsmethode deut­lich weni­ger effek­tiv sein, weil eine gewis­se Menge an Ausgangsbildern vor­han­den sein muss, um das Wasserzeichen zuver­läs­sig iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen. Im oben ver­link­ten Beispiel waren es min­des­tens 285 Bilder bei Fotolia und im Video wirk­te es so, als wäre das System erst ab ca. 70–80 Bildern genau genug.

Vor Jahren hat­te ich hier eini­ge Argumente für und gegen Wasserzeichen auf­ge­führt, von denen die meis­ten immer noch gül­tig sind.

Für Stockfotografen ändert sich fak­tisch wenig. Bilderdiebe haben bis­her sel­ten direkt auf den Agenturwebseiten geklaut, son­dern ihre Bilder über die Google Bildersuche gefun­den. Dort sind unse­re Bilder auch jetzt schon ohne Wasserzeichen auf den Webseiten der zah­len­den Kunden zu sehen.

Außerdem nei­gen immer mehr Bildagenturen dazu, indi­vi­du­el­le Informationen wie Fotografenname und Bildnummer ins Wasserzeichen zu inte­grie­ren. Der Marktführer Getty Images hat sol­che Wasserzeichen schon vor über fünf Jahren ein­ge­führt, was ver­mut­lich auch der Grund ist, dass die­se Agentur in der Studie nicht berück­sich­tigt wur­de (oder die Bilder waren zu teu­er, weil alle Testbilder lizen­ziert wurden):

Für die Bildnutzer an die­ser Stelle ist nun viel­leicht ein Hinweis angebracht:
Auch Bilder ohne sicht­ba­re Wasserzeichen kön­nen urhe­ber­recht­lich geschützt sein und dür­fen nicht ohne Rechteklärung ein­ge­setzt werden!

Ich bin mir nicht sicher, wie die juris­ti­sche Sachlage ist, aber ich könn­te mir auch vor­stel­len, dass das uner­laub­te Entfernen von sicht­ba­ren Wasserzeichen im Bild schon jetzt ver­bo­ten ist. Zumindest im deut­schen Urheberrechtsgesetz steht in §12 Veröffentlichungsrecht:

Der Urheber hat das Recht zu bestim­men, ob und wie sein Werk zu ver­öf­fent­li­chen ist.“

Zusätzlich wäre es jetzt viel­leicht für Bildagenturen emp­feh­lens­wert, die uner­laub­te Entfernung von Wasserzeichen expli­zit in den Nutzungsbedingungen der Webseiten zu untersagen.

Bisher habe ich übri­gens vor allem unbe­rech­tig­te Bildnutzungen von mir mit Wasserzeichen im Bild abmah­nen las­sen, weil dort die Wahrscheinlichkeit einer ille­ga­len Nutzung deut­lich höher war. Durch den Tipp eines Kollegen habe ich jedoch ein­fach mal stich­pro­ben­ar­tig drei Firmen ange­schrie­ben, wel­ches eins mei­ner Bestseller-​Bilder ohne Wasserzeichen ver­wen­det haben und zu mei­nem Erstaunen scheint bei zwei der drei Firmen kei­ne oder die fal­sche Lizenz vor­han­den zu sein.

Was sagt ihr zu die­ser Entwicklung?

Gefahren des Weiterverkaufs digitaler Daten für die Stockfotografie

Seit paar Jahren geht ein Gespenst um: Es heißt „Wiederverkauf digi­ta­ler Daten“ und erschreck­te zuerst gro­ße Software-​Konzerne wie Microsoft.

Schon 2008 ver­such­te Microsoft, den Wiederverkauf sei­ner Software durch ande­re Händler zu unter­bin­den und bekam zuerst Recht, weil der Konzerne kei­ne digi­ta­len „Waren“ ver­kauf­te, son­dern nur „Lizenzen“. Schon 2012 kip­pel­te die­se Notlösung jedoch durch ein EU-​Gerichtsurteil.

Auch in den USA treibt das Gespenst sein Unwesen. Am 2. Juni 2014 gab es im US-​Repräsentantenhaus vom „Justiz-​Unterausschuss für geis­ti­ges Eigentum und dem Internet“ eine Anhörung zum Thema „Digitaler Wiederverkauf“, in den USA auch als „First Sale Doktrin“ bekannt.

Quelle: Offizielle Facebook-Webseite des
Die Anhörung über den digi­ta­len Wiederverkauf des US-​Justiz-​Unterausschusses (Quelle)

Die schrift­li­chen Stellungnahmen ver­schie­de­ner Interessengruppen kön­nen unter dem oben genann­ten Link selbst nach­ge­le­sen wer­den, dar­un­ter fin­den sich die Software-​Firma ReDigi, die New York Public Library, ein Verlagshaus, ein Hollywood-​Manager und auch der Grafikdesigner Ed Shems, der im Auftrag der Graphic Artists Guild spricht, wel­che wie­der­um Mitglied der Copyright Alliance ist. Seine Stellungnahme ist hier nach­les­bar. Ich erwäh­ne das so aus­führ­lich, weil Es Shems der­je­ni­ge ist, der den Interessen von Stockfotografen und Bildagenturen am nächs­ten steht.

Die meis­ten Stellungnahmen vor dem US-​Repräsentantenhaus plä­dier­ten eher für eine Beibehaltung der bis­he­ri­gen Regelungen, nur John Jossenmacher von der Firma ReDigi sprach sich für eine Änderung aus, was nahe­lie­gend ist, weil sei­ne Firma mit der digi­ta­len Rechteverfolgung ihr Geld ver­dient und dar­an der Bedarf bei erlaub­ten Weiterverkäufen digi­ta­ler Medien deut­lich stei­gen würde.

Aber weil die Stockfotografie ein sich sehr schnell wan­deln­der Markt ist, wol­len wir uns anschau­en, was in der Praxis pas­sie­ren könn­te, wenn der Weiterverkauf digi­ta­ler Daten erlaubt sein würde.

Konkret: Was wür­de pas­sie­ren, wenn jemand die Lizenz für eine Stockfoto-​Nutzung kauft und die­se wei­ter­ver­kau­fen kann, wenn er die­se nicht mehr benötigt?

Im Grunde wür­de das ent­we­der den Microstock-​Markt zusam­men­bre­chen las­sen oder die Preise wür­den der­art stei­gen, dass man nicht mehr von „Microstock“ reden könn­te, son­dern wie­der zurück bei den alten „Macrostock“-Preisen und Lizenzmodellen wäre.

Microstock ist nur finan­zi­ell loh­nend, wenn vie­le Verkäufe gene­riert wer­den kön­nen. Wenn jedoch jemand ein Microstock-​Foto kau­fen könn­te und die­ses dann wei­ter­ver­kau­fen dürf­te, sobald er es nicht mehr braucht, wür­de das wei­te­re Verkäufe kan­ni­ba­li­sie­ren. Außerdem hät­te dann auch der zwei­te Käufer wie­der­um das Recht, das Bild einem Dritten zu ver­kau­fen und so wei­ter. So wäre es pro­blem­los mög­lich, dass ein Bestseller hun­dert Mal ver­kauft wird, der Fotograf aber nur ein Mal ent­lohnt wird.

Spannend ist auch die Frage, ob es dann erlaubt wäre, mit einem Abo sozu­sa­gen als „Wiederverkäufer“ für ande­re Leute Bilder brau­chen, wel­che sonst die­se mit teu­re­ren Credits bezahlt hät­ten. Solche Angebote gibt es sogar schon, sind der­zeit aber ille­gal und wer­den von den Agenturen aus gutem Grund streng ver­folgt, weil die­se bei vol­ler Ausnutzung eines Abos jetzt meist schon draufzahlen.

Vielleicht wür­de dann der Verkauf von Abonnements von den Agenturen ein­ge­stellt wer­den. Vielleicht haben die Agenturen aber auch die Hoffnung, dass die Preise so nied­rig sind, dass der logis­ti­sche Aufwand eines Weiterverkaufs sich nicht loh­nen wür­de. Letzteres glau­be ich jedoch lei­der nicht, weil es vie­len Leuten schon immer egal war, ob es sich finan­zi­ell lohnt, für eini­ge Cent Ersparnisse eine hal­be Stunde län­ger mit dem Auto zu einem ande­ren Supermarkt zu fah­ren und durch den höhe­ren Spritverbrauch im Endeffekt doch mehr zu bezah­len. Dazu kommt, dass Amazon sich schon ein Patent auf einen „Second-​Hand-​Markt“ für digi­ta­le Dateien gesi­chert hat und Apple sich eben­falls um ein Patent in die­ser Richtung bemüht.

Ein wei­te­rer logis­ti­scher Alptraum wäre es, die Gültigkeit einer Nutzungslizenz zu über­prü­fen. Wenn die Wiederverkaufskette theo­re­tisch end­los sein könn­te, wür­de der Aufwand ins Unermessliche stei­gen, um zu kon­trol­lie­ren, ob die Kette wirk­lich lücken­los ist. In der Praxis hie­ße es: Es wäre nicht mehr nach­voll­zieh­bar, ob ein Stockfoto legal genutzt würde.

Das wie­der­um könn­te zwei Entwicklungen zur Folge haben: Unter die­sem Druck könn­ten ers­tens viel­leicht end­lich nutz­ba­re digi­ta­le Wasserzeichen oder ande­re Methoden sich eta­blie­ren, wel­che die Gültigkeit einer Bildlizenz aut­ma­ti­siert kon­trol­lie­ren und anzei­gen. Zweitens wür­de sich viel­leicht noch wei­ter das Streaming von Bildern ver­brei­ten, wo ein Weiterverkauf nicht mög­lich ist oder nicht not­wen­dig, weil die Bildanzeige sowie­so kos­ten­los wäre und zum Beispil über Werbung gegenfinanziert.

Zweitens könn­te das ein Ansteigen von Auftragsarbeiten an Fotografen bedeu­ten, wenn vie­le Motive als Stockfoto so teu­er wür­den, dass es kei­nen finan­zi­el­len Vorteil gegen­über einer Auftragsproduktion gäbe. Das wäre viel­leicht das ein­zig Positive, wo die­se doch seit Jahren über weg­bre­chen­de Aufträge wegen Stockfotos jammern.

Wie seht ihr die Entwicklung?

Argumente für und gegen Wasserzeichen in Online-Fotos

Der Fotograf Till Erdmenger hat­te vor eini­gen Wochen in sei­nem Blog einen Artikel über das Auffinden nicht lizen­zier­ter Fotos geschrieben.

Darin fiel mir fol­gen­der Absatz beson­ders auf:

[…] Bei Fotografen wird immer wie­der dar­über dis­ku­tiert, wie man sich vor dem Bilder-​Klau schüt­zen kann. Oft lau­tet der Tenor: Man müs­se ein Wasserzeichen auf die Bilder mon­tie­ren. Stimmt grund­sätz­lich, ist aber voll­kom­men kon­tra­pro­duk­tiv. Mit einem dicken Copyright-​Hinweis schre­cke ich viel­leicht eini­ge Bilderdiebe ab, es wird aber noch immer genug ande­re geben, die die­se Bilder voll­kom­men schmerz­frei für eige­ne Zwecke ein­set­zen. Wichtigster Punkt: Wasserzeichen sind eine wür­de­lo­se Verschandelung schö­ner Fotos.

Interessanterweise kommt in Unternehmen – völ­lig zu recht – nie­mand dar­auf, die auf­wän­dig pro­du­zier­ten Werbefotos oder Imagemotive mit rie­si­gen Urheberrechtshinweisen zu „ver­schö­nern“. An die­ser Stelle ist man sich offen­bar voll­kom­men einig, dass sol­che Wasserzeichen nichts auf einem Foto zu suchen haben. […]“


Ich war sehr erstaunt zu lesen, dass sich ein pro­fes­sio­nel­ler Fotograf gegen die Verwendung sicht­ba­rer Wasserzeichen im Bild aus­spricht. Aber nach­dem ich im zwei­ten Absatz den Vergleich mit Werbefotos gele­sen habe, wur­de mir lang­sam klar, war­um er zu die­sem Thema viel­leicht eine ande­re Meinung hat als ich.

Till ist „Businessfotograf“, er ver­dient sein Geld also haupt­säch­lich durch Fotoaufträge von Firmen, für die er Portraitfotos der Mitarbeiter, Bilder der Betriebsfeier und so wei­ter foto­gra­fie­ren soll. Er bekommt sein Geld also von den Firmen, lie­fert die Bilder ab und hat kei­ne Verluste, wenn das Bild von der Firmenwebseite uner­laubt im Netz ver­viel­fäl­tigt wird.

Selbst bei Beispielfotos auf sei­ner Webseite braucht er wenig Angst zu haben, dass die­se kopiert wer­den. Denn selbst wenn das der Fall wäre, wer­de er dadurch ver­mut­lich nicht weni­ger Aufträge erhal­ten, denn die Referenzfotos auf sei­ner Webseite blei­ben ihm ja erhalten.

Ähnlich sieht das bei den Werbekunden in sei­nem Blog-​Beispiel aus. Die Firmen bezah­len viel Geld für ihre Werbefotos und bezah­len noch mal viel Geld, um die­se Werbebilder mög­lichst attrak­tiv in Zeitungen, auf Litfaßsäulen, Plakatwänden und im Internet zu plat­zie­ren. Jeder, der ein Werbefotos irgend­wo – uner­laubt – im Netz pos­tet, hilft dem Unternehmen dadurch etwas, weil es bei Werbefotos, wie der Name schon sagt, kos­ten­lo­se Werbung ist, wenn die­se irgend­wo gezeigt wird, ohne dass das Unternehmen dafür zur Kasse gebe­ten wird. Neuerdings geben Firmen ja sogar viel Geld aus, um die­se orga­ni­sche Verbreitung im Internet durch zufäl­li­ge Webnutzer mög­lichst echt aus­se­hen zu las­sen (Stichwort „vira­les Marketing“)

Bei eini­gen Fotografen liegt der Fall jedoch anders. Wenn Fotografen weni­ger durch Fotoaufträge Geld ver­die­nen, son­dern mehr durch den Verkauf ihrer foto­gra­fi­schen Werke selbst, wird die uner­laub­te Nutzung im Internet zu einem grö­ße­ren Problem. Betroffen hier­von sind zum Beispiel ganz stark die Stockfotografen, aber auch Fotografen, die ihre Bilder als Poster, Postkarten, Kalender etc. verkaufen.

Ein sicht­ba­res Wasserzeichen auf dem Foto mar­kiert damit das zu ver­kau­fen­de Produkt, ähn­lich wie es eine elek­tro­ni­sche Diebstahlsicherung im Laden macht. Wird das Bild mit der Markierung benutzt, kann ers­tens davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die betref­fen­de Person das Foto nicht legal lizen­ziert hat (wobei ich in letz­ter Zeit eini­ge Fälle hat­te, bei denen selbst das nicht zutraf) und zwei­tens wirkt dann das Wasserzeichen wie eine Art Hinweis, wo das „Originalprodukt“ ohne die unschö­ne Markierung gegen Bezahlung erhält­lich ist.

Diesen „Werbeeffekt“ eines sicht­ba­ren Wasserzeichens ver­schen­ken Profi-​Fotografen, die ihre Bilder ohne Wasserzeichen ins Netz stel­len. Damit hät­ten sie selbst im Falle einer uner­laub­ten Verbreitung im Internet trotz­dem noch einen klei­nen Vorteil, der die uner­laub­te Handlung zwar nicht auf­wiegt, aber immer­hin in ihrer nega­ti­ven Wirkung etwas mildert.

Ob ein Fotograf lie­ber die­se Werbewirkung und einen rudi­men­tä­ren Schutz ihrer Bilder mit Wasserzeichen haben mögen oder lie­ber dar­auf ver­zich­ten und sich gegen die „wür­de­lo­se Verschandelung“ der eige­nen Bilder ent­schei­den, damit die Fotos schö­ner wir­ken, dass muss jeder selbst entscheiden.

Wie macht ihr das: Bilder mit sicht­ba­ren Wasserzeichen oder ohne? Und warum?

Welche Bildagenturen haben die größten Thumbnails?

Bevor sich ein Bildkäufer ent­schei­det, ein Foto zu kau­fen, sucht er nach Begriffen und die Bildagenturen zei­gen dem Käufer eine Auswahl von zig bis hun­der­ten Treffern pro Seite. Diese Ansichten wer­den „Thumbnails“ genannt, weil sie unge­fähr so groß wie ein Daumennagel sind. Der Interessent klickt auf ein Bild oder fährt mit der Maus rüber, um eine grö­ße­re Version und mehr Bildinformationen ange­zeigt zu bekommen.

Das Thumbnail-​Bild muss groß genug sein, dass der Käufer das Motiv gut erken­nen kann. Wenn es aber zu groß ist, ver­lei­tet es eini­ge Leute, das Foto ohne Bezahlung zu nut­zen. Je klei­ner das Bild, des­to schnel­ler ist auch die Ladezeit der Webseite. Das erhöht den Bedienkomfort der Seite und ver­bes­sert das Ranking bei Suchmaschinen.  Wie schon Lee Torrens vor paar Jahren habe ich mal ver­gli­chen, wie groß die Thumbnails bei den ver­schie­de­nen Bildagenturen sind. Als Thumbnail zähl­te immer die größ­te Version des Bildes, die ohne ein sicht­ba­res Wasserzeichen ange­zeigt wurde:

Shutterstock: 67 x 100 Pixel
Zoonar: 67 x 100 Pixel
Fotolia: 73 x 109 Pixel
Bigstock: 73 x 110 Pixel
istock­pho­to: 73 x 110 Pixel
Bildmaschine: 80 x 120 Pixel
Bildunion: 80 x 120 Pixel
Dreamstime: 80 x 120 Pixel
Pitopia: 93 x 140 Pixel
Digitalstock: 93 x 140 Pixel
Panthermedia: 97 x 145 Pixel
Clipdealer: 100 x 150 Pixel
Imagepoint: 101 x 152 Pixel
Adpic: 107x x 160 Pixel
Waldhäusl: 107 x 160 Pixel
123rf: 113 x 168 Pixel
Pixmac: 113 x 170 Pixel
Veer: 113 x 170 Pixel
Shotshop: 172 x 260 Pixel
Digitalstock (Detailseite): 267 x 400 Pixel

Wie ihr seht, gibt es deut­li­che Unterschiede. Shutterstock und Zoonar haben die kleins­ten Thumbnails, das Motiv ist aber trotz­dem gut erkenn­bar. Die fol­gen­de Größe mit ca. 110 bis 120 Pixel Bildbreite scheint der gän­gi­ge Standard zu sein. Die Thumbnails bei Getty Images sind übri­gens 114x170 Pixel groß und lie­gen damit fast an der Spitze, wenn die fol­gen­den Ausnahmen nicht berück­sich­tigt werden.

Deutlich aus dem Rahmen fal­len zwei Agenturen: Shotshop und Digitalstock: Bei Shotshop sind die Thumbnails 172 x 260 Pixel groß, was für die Illustration vie­ler  Webseiten locker rei­chen wür­de. Noch schlim­mer ist es bei Digitalstock, die sich seit Jahren wei­gern, auch bei den Detailfotos ein Wasserzeichen zu inte­gie­ren. Deshalb gibt es dort Bilder bis zu einer Kantenlänge von 400 Pixeln ohne Wasserzeichen. Damit wäre selbst eine Druckausgabe von ca. 4x6 cm ohne sicht­ba­ren Qualitätsverlust mög­lich. Das ist auch einer der Gründe, wes­halb ich kei­ne Bilder mehr an Digitalstock lie­fe­re. Auch Shotshop soll­te viel­leicht über eine Verkleinerung der Thumbnails nach­den­ken, denn Daumennagelgröße ist das längst nicht mehr.

Beim Speichern der Fotos ist mir auf­ge­fal­len, dass vie­le Bildagenturen ihre Suchmaschinenfreundlichkeit und den Service für Bildkäufer noch erhö­hen kön­nen. So ent­hiel­ten nur die gespei­cher­ten Thumbnails von Clipdealer und Veer IPTC-​Metadaten mit Copyright-​Informationen. Bei Clipdealer waren es die Originaldaten, die ich ein­ge­ge­ben hat­te, bei Veer wur­de beim Copyright-​Hinweis mein Name durch den Agenturnamen aus­ge­tauscht. Bei Adpic wer­den auch die Metadaten im Bild gelie­fert, jedoch nur beim Detailbild mit Wasserzeichen.

Fast alle der getes­te­ten Agenturen haben die Bildnummer als Dateinamen für die Thumbnails oder eine ande­re kryp­ti­sche Zeichenfolge. Stellt euch aber mal vor, ein Bildkäufer klickt sich durch ver­schie­de­ne Agenturen auf der Suche nach Motiven, spei­chert aber nur kurz die Thumbnails und nicht die grö­ße­re Bildversion mit dem Wasserzeichen der Agentur. Dann weiß er nach paar Tagen nicht mehr, bei wel­cher Agentur genau er das Bild gefun­den hat­te und kauft ent­we­der ein ande­res Motiv oder bei einer ande­ren Agentur.

Sinnervoller ist es des­halb ers­tens, auch den Agenturnamen im Dateinamen anzu­ge­ben und zwei­tens, neben der Bildnummer auch eine kur­ze Motivbeschreibung, übli­cher­wei­se der Bildtitel. Erstaunlicherweise hat nur eine Agentur alle die­se Empfehlungen umge­setzt: Bei Pixmac sieht der Dateiname eines Thumbnails so aus: „royalty-free-photos-young-woman-with-red-hair-listening-to-music-with-headphones-pixmac-49503015.jpg“ Alles drin: Bildtitel, Agenturname und Bildnummer! Das ist einer der Gründe, war­um Pixmac bei Suchmaschinen sehr gut abschneidet.

istock­pho­to, 123rf und Adpic haben immer­hin bei den Thumbnails die Bildnummer und den Bildtitel. Die ande­ren Agenturen kön­nen sich auf die­sem Gebiet noch verbessern.

Was sagt ihr zu den Erkenntnissen? Was ist euch beim Betrachten der Thumbnails aufgefallen?