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Frag den Anwalt – Folge 04: Grand Hotel Heiligendamm fotografieren?

In der vier­ten Folge von „Frag den Anwalt“ wid­met sich der Anwalt fol­gen­der Frage von Frank:

Foto: Alexey Testov

Ich habe von der Seebrücke im Ostseebad Heiligendamm dasGrand Hotel Heiligendamm aus foto­gra­fiert und bei Fotolia hoch­ge­la­den. Fotolia hat das Foto jedoch abge­lehnt. Der Grund für die Ablehnung lau­tet: Urheberrechtsverletzung.

Das Foto wur­de doch aber von der Seebrücke aus foto­gra­fiert. Dabei han­delt es sich doch um einen öffent­li­chen Weg oder Platz.  Kann ich mich also auf die Panoramafreiheit beru­fen oder han­delt es sich wirk­lich um eine Urheberrechtsverletzung?“

Das betref­fen­de Bild von Frank

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Fassade des Grand Hotel über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt ist oder nicht. Wäre es nicht der Fall, wür­de die Panoramafreiheit schon kei­ne Rolle spie­len, da schon grund­sätz­lich kei­ne Urheberrechtsverletzung vor­lie­gen kann.

Nach einer kur­zen Netzrecherche stel­len wir fest, dass auf­grund der Errichtung der abge­bil­de­ten Architektur gut 200 Jahre zurück­liegt. Daher dürf­te das Urheberrecht des Architekten, wel­ches nach deut­schem Urheberrecht 70 Jahre nach des­sen Tod erlischt, kaum mehr ein Problem sein.

Dennoch stellt sich die Frage, was wäre wenn…

Bezüglich des Platzes vor dem Grand Hotel besteht mei­ner Meinung nach wenig Zweifel dar­an, dass die Panoramafreiheit anwend­bar und daher der Vertrieb von Bildern des Grandhotels, die von dort aus erstellt wur­den, auch dann erlaubt ist, wenn die Architektur noch urhe­ber­recht­lich geschützt wäre. Also – kei­ne Urheberrechtsverletzung.

Ob das auch für die Seebrücke gilt, kann aller­dings nicht auf den ers­ten Blick durch­ge­wun­ken wer­den. Derartige Brücken gehö­ren in der Regel eher zum Hafengebiet und fal­len – wie auch die Seebrücke Heiligendamm – unter die Hafenverordnung. Glücklicherweise gibt es hier eine Gruppe von Menschen, die sich hier­mit noch genau­er befasst, als Fotografen. Angler. Daher fin­den wir etwa hier ein Foto des Schildes, das an der Seebrücke hängt und die Benutzung regelt:

Foto: Rosi Warmuth

Sieht man sich das Schild mal in Ruhe an, erken­ne ich nur ein tem­po­rä­res Angelverbot, aber kei­ne Zugangsbeschränkung, sodass die Panoramafreiheit hier ein­schlä­gig sein soll­te, da für die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit aus­weis­lich der Kommentierung „allein die Widmung zum Gemeingebrauch und die sich dar­aus erge­ben­de Zugänglichkeit für jeder­mann“ maß­geb­lich ist.

Wieso wur­de die Aufnahme den­noch abgelehnt?

Niemand und gera­de kei­ne welt­weit ope­rie­ren­de Agentur mit Hauptsitz in San Jose wie Adobe wird ein­ge­hen­de Bilder nur danach beur­tei­len, ob die­se nach dem deut­schen Urheberrecht unbe­denk­lich sind oder nicht. Und das völ­lig zurecht.

Meiner Erfahrung nach ist es gera­de bei inter­na­tio­nal akti­ven Bildagenturen üblich und auch abso­lut ange­zeigt, dass man sich zunächst ein Bild davon macht, wie die ein­zel­nen Themen des Fotorechts in den Ländern gehand­habt wird, in die man die Bilder nach­her ver­kau­fen möch­te. Hiernach soll­ten man für die Standards zur Aufnahme von neu­en Bildern in den eige­nen Stock jeweils die Rechtsordnung des Landes her­an­zie­hen, die die höchs­ten Anforderungen hat.

Dies liegt dar­an, dass Fotolia bei­spiels­wei­se auch us-​amerikanischen Kunden eine aus­rei­chen­de Rechtegarantie geben kön­nen muss. Wenn nun ein Kunde in USA ein Bild kauft und es bei­spiels­wei­se für das Cover eines Buches ver­wen­det, das dort erscheint, erfolgt die Klärung von recht­li­chen Fragen hin­sicht­lich der Bildverwendung nach ame­ri­ka­ni­schem Recht. Gerade hin­sicht­lich Persönlichkeits- und Urheberrechten bestehen in den USA ande­re Kriterien als in Deutschland.

Müsste ich die Frage also mit einem Satz beant­wor­ten, wür­de die­ser lauen:

Zumindest nach deut­schem Urheberrecht dürf­te hier kei­ne Urheberrechtsverletzung vor­lie­gen, was aller­dings für die Entscheidung über die Annahme der Aufnahme kei­ne Rolle spielt, da die­se auf Basis einer ande­ren Rechtsordnung gefällt wird.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.

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Wie Google Street View Fotografen bedrohen kann

Dann darf ich ja gar nichts mehr foto­gra­fie­ren“, lau­tet eine oft gehör­te Klage frus­trier­ter (Hobby-)Fotografen, wenn sie das ers­te Mal ler­nen, was alles nicht ohne Genehmigung ver­öf­fent­licht wer­den darf: Fotos von geschütz­ten Bauwerken, Designer-​Möbeln, mit Logos, Markennamen und so weiter.

Ausgespart davon blie­ben bis­her Fotos, die zum Beispiel auf öffent­li­chem Grund von blei­ben­den Kunstwerken oder Gebäuden ohne Hilfsmittel wie Leitern o.ä. gemacht wur­den. Das Stichwort dazu heißt „Panoramafreiheit“.


Die Gefahr ist groß, dass sich das im Rahmen der Debatte um Google Street View ändern kann. Im Sommerloch gibt es wenig zu tun, des­halb stür­zen sich Politiker ger­ne auf den Großkonzern, der man­chem ange­sichts der gesam­mel­ten Datenmengen lang­sam unheim­lich wird.

An sich ist es unpro­ble­ma­tisch, mit sei­ner Kamera durch (öffent­li­che) Straßen zu lau­fen und Fotos der Hausfassaden zu machen. Wer dann noch gel­ten­de Datenschutz- und ande­re Rechte berück­sich­tigt und zum Beispiel Personen und ande­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (wie Klingelschilder oder Autokennzeichen), Logos und Markennamen anony­mi­siert, darf sol­che Fotos veröffentlichen.

Google macht im Grunde nichts ande­res, mit zwei klei­nen Unterschieden:

  1. Professionell wie die Firma ist, scheucht sie nicht Studenten mit Kameras als Nebenjob durch sämt­li­che Straßen der Republik, son­dern mon­tiert Kameras auf Autos, die die foto­gra­fi­sche Arbeit voll­au­to­ma­tisch über­neh­men. Muss nur jemand das Auto fah­ren. Hier gibt es die ers­te Diskussion, ob die Nutzung des erhöh­ten Auto-​Aufbaus nicht schon ein uner­laub­tes Hilfsmittel sei, was die Panoramafreiheit ver­let­zen würde.
  2. Zudem ver­knüpft Google die Fotos mit geo­gra­fi­schen Daten (GPS), der Betrachter ist dem­nach immer in der Lage, nicht nur das Haus zu sehen, son­dern auch zu ver­fol­gen, wo es steht. Das gefällt Datenschützern gar nicht und ich kann deren Bedenken ver­ste­hen. Auch in der pro­fes­sio­nel­len Fotografie hal­ten GPS-​Daten Einzug, wes­halb zum Beispiel die größ­te Bildagentur der Welt, Getty Images, 2009 in ihren neu­en Property Releases fol­gen­den Passus ent­fernt hat:
    Sofern kei­ne schrift­li­che Genehmigung im Voraus erteilt wur­de, stim­men der Fotograf/​Filmemacher und sei­ne Rechtsnachfolger zu, dass der Inhaber, Mieter und/​oder der Standort des Objekts (mit Ausnahme einer all­ge­mei­nen Bezugnahme auf die Region, das Land oder den Staat) nicht in der Bildunterschrift oder in ande­ren, gemein­sam mit dem Bild zu Lizenzzwecken zur Verfügung gestell­ten Informationen aus­ge­wie­sen wer­den dür­fen […]“. Begründung: Durch die Zunahme von Geo-​Daten in Fotos kön­ne nicht mehr garan­tiert wer­den, dass der Aufnahmeort von Fotos unbe­kannt bleibe.

Der ers­te Einwand lässt sich leicht behe­ben, indem Google zum Beispiel die Kameras tie­fer mon­tie­ren würde.

Der zwei­te und wich­ti­ge­re Einwand jedoch bleibt offen, wobei unklar ist, war­um sich der Protest vor allem gegen Google rich­tet, obwohl ande­re Firmen wie Sightwalk genau das glei­che machen. Und war­um posie­ren Bürger als Protest gegen Google Street View in der Zeitung mit gro­ßen Fotos vor genau den Häusern, die sie aus Google Street View ent­fer­nen wol­len? Mit vol­len Namen natürlich…

Die Gefahr ist jetzt, dass die Politiker im Eifer des Gefechts die Panoramafreiheit so stark ein­schnei­den, dass Google Street View zwar unge­fähr­lich wird, aber Fotografen eben­die­se Freiheit auch nicht mehr nut­zen kön­nen, vor allem dann, wenn sie ihre Fotos mit GPS-​Daten ver­knüp­fen. Hier gilt es aufzupassen…


Was meint ihr zu der Diskussion? Inwieweit könn­te die Debatte Fotografen, die GPS-​Daten nut­zen, beeinflussen?

Hilfreiche Stockfotografie-​Vorträge auf der Photokina 2008

Während der Photokina 2008 in Köln wird es eini­ge Vorträge geben, die beson­ders für Fotografen mit dem Schwerpunkt Stockfotografie inter­es­sant sind. Einige davon kön­nen sogar ohne Eintritt in der Halle 1 besucht werden.

  • Mittwoch, 24.9., 11 Uhr: The Future Of Microstcock (Halle 1)
    Referent wird Bruce Livingstone sein, Gründer und CEO von istock­pho­to. In sei­nem Vortrag geht es unter ande­rem um eine Übersicht über den aktu­el­len Microstock-​Markt, erfolg­rei­che Geschäftsmodelle, die Käufer von Microstock-​Bildern und wel­che Trends in Zukunft erwar­tet wer­den – als Vergleich Microstock/​Macrostock, aber auch wel­che ande­ren Medienarten inter­es­sant werden.
  • Mittwoch, 24.9., 14:30 Uhr: „So kom­men sie an gute Modelle“ (Halle 9, fotocommunity-​Stand B54/​D55)
    Der Foto-​Designer Georg Banek erklärt, wie man gute Models findet.
  • Mittwoch 24.9., 16 Uhr: „Panoramafreiheit, Prominentenfotografie und der Appell von Perpignan: Fotojournalismus im Paragraphenkorsett?“ (Halle 1)
    Referent ist Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-​Verband (DJV). In sei­nem Vortrag geht es vor allem um recht­li­che Einschränkungen, denen Fotojournalisten häu­fig aus­ge­setzt sind.
  • Donnerstag, 25.9., 12 Uhr: „Von der Bildercommunity zu Gettys Bauchladen – Bildvermarkung in Zeiten des digi­ta­len Lifestyle“ (Halle 1) (Wiederholung am Samstag, 27.9., 11 Uhr)
    Referent ist Thomas Schmidt, Geschäftsführer der Bildagentur medi­cal­pic­tures. Die Fragen sei­nes Vortrags: Wie sieht der Bildermarkt der Zukunft aus? Wie ent­wi­ckeln sich die welt­wei­ten Bilderströme? Wer ver­dient an und mit Fotos? Wie sehen die unter­schied­li­chen Geschäftsmodelle im Zeitalter des Web 2.0 aus?
  • Donnerstag, 25.9., 13 Uhr: „Produktmarketing in Social Media – ohne Fotos geht es nicht“ (Halle 1)
    Referent ist Kai Strieder, Geschäftsführer von pixel­boxx, einer Fotoverwaltungsfirma. Er beschäf­tigt sich mit der Frage, wie Fotos im Web 2.0 ein­ge­setzt wer­den und was für Chancen und Gefahren in die­sem digi­ta­len Lifestyle liegen.
  • Freitag, 26.9., 12 Uhr: „Bilder der Forschung – Wissenschaftsfotografie in den Medien“ (Halle 1)
    Eine Diskussionsrunde mit dem Leiter der FOCUS-Bildredaktion, Rüdiger Schrader, dem Bildchef der Deutschen Presse-​Agentur (dpa), Bernd von Jutrczenka und Fotografen. Hier geht es dar­um, was Fotografen beach­ten müs­sen, damit sie in Laboren und Forschungseinrichtungen erfolg­reich Fotos machen kön­nen und wor­auf geach­tet wer­den muss, damit die Bilder in Medien Verwendung finden.
  • Freitag, 26.9., 17 Uhr: „Berufsfotografie heu­te. Chance und Risiken. Was kön­nen Berufsverbände leis­ten?“ (Halle 1)
    Ein Gespräch mit Lutz Fischmann, Geschäftsführer des Fotografenverbandes FreeLens und Bernd Weise, Geschäftsführer des Bundesverband der Pressebild-​Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA).
  • Samstag, 27.9., 17:30 Uhr: „ ‚Mein Foto, dein Recht?‘ Die Urheberrechte des Fotografen“ (Halle 9, fotocommunity-​Stand B54/​D55)
    Der Rechtsanwalt Amin Negm führt durch recht­li­che Fallstricke der Fotografie.