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Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in mei­nem Blog einen Kommentar von einem ande­ren Robert, der mir einen Link schick­te zu einer Community-​Webseite, auf der ein Foto von mir zu fin­den war (Danke noch mal!). Den Namen nen­ne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich mei­ne Bilder mar­kie­re. Ich behaup­te nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immer­hin erleich­tert es mir zu sehen, ob die­ses Foto über eine Agentur gekauft wur­de oder ein­fach unbe­rech­tig­ter­wei­se das Vorschaubild aus mei­ner Fotogalerie kopiert wur­de. Genau aus die­sem Grund nut­ze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funk­tio­niert so, dass ange­mel­de­te Mitglieder Gruppen grün­den kön­nen und bei ande­ren Gruppen Mitglied wer­den kön­nen, um zu chat­ten und so wei­ter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber ille­gal.

Nun hat­te ich die Wahl: Anwalt ein­schal­ten las­sen und den mir zuste­hen­den Schadensersatz for­dern oder locker bleiben?

Ich ent­schied mich für letz­te­re Variante. Das bedeu­te­te, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klä­ren. Ging kei­ner ran. Deshalb schrieb ich die­se Mal an den Support:

Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momen­tan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zer­bricht Zigarette). Ich bin der Urheber die­ses Fotos (sie­he Copyright-​Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich for­de­re sie des­halb auf, das Foto inner­halb von drei Tagen zu ent­fer­nen oder bei Interesse das Foto von mir für die­se Nutzung lizen­zie­ren zu las­sen. Andernfalls wer­de ich die Angelegenheit mei­nem Anwalt über­ge­ben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin infor­miert und das Bild gelöscht wur­de. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit mei­nem Anwalt etwas Geld aus der Sache hät­te zie­hen kön­nen. Ich woll­te das aber aus meh­re­ren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehn­mal so hoch wie die Lizenzgebühr gewe­sen. Die hät­te ich zwar nicht zah­len müs­sen, dafür aber die Userin, die danach garan­tiert kein Bild klau­en wür­de. Aber es bestün­de auch kei­ne Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewin­nen. In mei­ner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht ange­nom­men wer­den, aber die­ser – rela­tiv harm­lo­se – Klapps auf die Finger lässt zumin­dest mich und viel­leicht auch die Branche net­ter aus­se­hen als ein offi­zi­el­les Anwaltsschreiben.

Ein wei­te­rer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin ver­dient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da woll­te ich nicht rein­grät­schen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt wor­den, hät­te ich mich sicher für den Weg mit Anwalt ent­schie­den. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlech­tem Licht hät­te daste­hen las­sen, hät­te ande­re Konsequenzen gehabt.

Aber ich fin­de, manch­mal sind die ein­fa­chen Lösungen die bes­ten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähn­li­che Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?

Polylooks: Microstock-​Portal der Deutschen Telekom online

Der Vorhang ist gelüftet:
Das Microstock-Portal der Deutschen Telekom AG ist online. Es heißt Polylooks und ist unter www.polylooks.de zu fin­den. Das Portal arbei­tet eng mit der Bildagentur Zoonar zusam­men, die zum Start über 125.000 Bilder bei­gesteu­ert hat.

polylooks-startseite
Polylooks ver­eint auf der Webseite drei Bereiche:

  • Mediastore: Das ist der Hauptbereich, in dem Bilder ver­kauft und gekauft wer­den können
  • Community: Hier kön­nen die Fotografen Fotos zei­gen und bewer­ten las­sen, es wer­den Fotowettbewerbe aus­ge­schrie­ben und ein Forum ist geplant. Dieser Bereich ist noch in der Beta-Testphase.
  • Magazin: Das ist im Grunde das „Augenblicke“-Fotomagazin von T‑Online, in dem Fotos prä­sen­tiert werden

Die wich­tigs­ten Fakten für Bildkäufer auf einen Blick:

  • Die Preise rei­chen von 1 Credit für die kleins­te Auflösung (ca. 226x340 Pixel) bis 15 Credits (ca. 3300x4961 Pixel). Ein Credit ist zur Zeit ein Euro wert. Die Standardlizenz ist „royal­ty free“. Eine Merchandising-​Lizenz ist für 50 Credits erhält­lich. Beim Kauf von 25 oder mehr Credits wird Rabatt gewährt.
  • Es wer­den auch ver­schie­de­ne Abo-Modelle mit Laufzeiten von einem bis zwölf Monaten und 10–120 Credits angeboten.
  • Zur Zeit ist nur der Kauf über Creditkarte mög­lich, für Großkunden auch auf Rechnung. Die Bezahlung per PayPal ist in Planung.
  • Die Suchfunktion bie­tet neben der Stichwort-​Suche die Suche in Kategorien, nach Emotionen, Bildausrichtung, Bildgröße und Datum.
  • Die Themenschwerpunkte von Polylooks lie­gen noch bei Natur, Reise, Wellness und Business, aber es wird sich ver­stärkt auf den Ausbau der deut­schen und euro­päi­schen Motive konzentriert.

Die wich­tigs­ten Fakten für Fotografen auf einen Blick:

  • Angenommen wer­den Fotos mit min­des­tens 6 Megapixeln (ca. 2000 x 3000 Pixel).
  • Weitere tech­ni­sche Daten für Uploads: Nur JPG, RGB-​Farbraum (bevor­zugt AdobeRGB), 8 Bit, mög­lichst kei­ne Komprimierung, maxi­ma­le Dateigröße 50 MB.
  • Pro Tag dür­fen 20 Fotos hoch­ge­la­den werden.
  • Ein Bild muss min­des­tens 10 Stichworte enthalten.
  • Die Suchbegriffe dür­fen auf deutsch oder eng­lisch ein­ge­ge­ben werden.
  • Es wird emp­foh­len, bei Verben, Adjektiven und Adverben nicht nur die Grundform anzu­ge­ben, son­dern auch die Beugungen (z.B. bei „spie­len“: spielt, spie­len­des, spie­lend, spielende, …)
  • Illustrationen soll­ten EPS und Adobe Illustrator 8 kom­pa­ti­bel sein und zusätz­lich mit einer JPEG–Datei (6 Megapixel) hoch­ge­la­den wer­den (max. Größe: 50 MB)
  • Das Honorar beträgt 35% des Verkaufspreises, 50% bei exklu­siv ange­bo­te­nen Bildern
  • Bei Abo-​Downloads wird das Honorar mit glei­chen Prozentsätzen wie oben nach die­ser Formel berech­net: „Summe der Abo-​Einnahmen * Prozentsatz der Ausschüttung * Anteil der Credits des Fotografen an Gesamtcredits“
  • Die Honorausauszahlung ist ab 25 Euro möglich.

Ich ver­fol­ge gespannt, wie sich das neue Angebot am Bildermarkt eta­blie­ren wird.