Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in mei­nem Blog einen Kommentar von einem ande­ren Robert, der mir einen Link schick­te zu einer Community-​Webseite, auf der ein Foto von mir zu fin­den war (Danke noch mal!). Den Namen nen­ne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich mei­ne Bilder mar­kie­re. Ich behaup­te nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immer­hin erleich­tert es mir zu sehen, ob die­ses Foto über eine Agentur gekauft wur­de oder ein­fach unbe­rech­tig­ter­wei­se das Vorschaubild aus mei­ner Fotogalerie kopiert wur­de. Genau aus die­sem Grund nut­ze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funk­tio­niert so, dass ange­mel­de­te Mitglieder Gruppen grün­den kön­nen und bei ande­ren Gruppen Mitglied wer­den kön­nen, um zu chat­ten und so wei­ter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber ille­gal.

Nun hat­te ich die Wahl: Anwalt ein­schal­ten las­sen und den mir zuste­hen­den Schadensersatz for­dern oder locker bleiben?

Ich ent­schied mich für letz­te­re Variante. Das bedeu­te­te, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klä­ren. Ging kei­ner ran. Deshalb schrieb ich die­se Mal an den Support:

Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momen­tan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zer­bricht Zigarette). Ich bin der Urheber die­ses Fotos (sie­he Copyright-​Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich for­de­re sie des­halb auf, das Foto inner­halb von drei Tagen zu ent­fer­nen oder bei Interesse das Foto von mir für die­se Nutzung lizen­zie­ren zu las­sen. Andernfalls wer­de ich die Angelegenheit mei­nem Anwalt über­ge­ben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin infor­miert und das Bild gelöscht wur­de. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit mei­nem Anwalt etwas Geld aus der Sache hät­te zie­hen kön­nen. Ich woll­te das aber aus meh­re­ren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehn­mal so hoch wie die Lizenzgebühr gewe­sen. Die hät­te ich zwar nicht zah­len müs­sen, dafür aber die Userin, die danach garan­tiert kein Bild klau­en wür­de. Aber es bestün­de auch kei­ne Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewin­nen. In mei­ner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht ange­nom­men wer­den, aber die­ser – rela­tiv harm­lo­se – Klapps auf die Finger lässt zumin­dest mich und viel­leicht auch die Branche net­ter aus­se­hen als ein offi­zi­el­les Anwaltsschreiben.

Ein wei­te­rer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin ver­dient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da woll­te ich nicht rein­grät­schen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt wor­den, hät­te ich mich sicher für den Weg mit Anwalt ent­schie­den. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlech­tem Licht hät­te daste­hen las­sen, hät­te ande­re Konsequenzen gehabt.

Aber ich fin­de, manch­mal sind die ein­fa­chen Lösungen die bes­ten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähn­li­che Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?

38 Gedanken zu „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?“

  1. Vor so einer Situation war ich noch nicht.
    Sollte es aber der Fall sein, wer­de ich sicher­lich ähn­lich reagie­ren. Ich bin ledig­lich Hobbyfotograf, der mit Stockfotografie ein wenig sein Hobby finan­ziert. Der Aufwand mit Anwalt wäre mir zu hoch gewe­sen, ins­be­son­de­re da die Betreiber der Seite kei­ne finan­zi­el­len Vorteile mit dem Bild erzie­len wollte.

    lg Uwe

  2. Schon öfter. In der Regel wird ohne Antwort still ent­fernt. Ganz sel­ten wird nachlizensiert.
    Ich fin­de es sehr gut, dass du so vor­ge­gan­gen bist.
    Ich fän­de es gut, wenn es gesetz­lich fest­ge­legt wäre, dass gegen Privatpersonen und Kleinstkram im ers­ten Schritt genau so vor­ge­gan­gen wer­den muss. Kein Grund gleich Anwälte reich und Leute arm zu machen.

    Als ich hier ein Foto von mir fand, bat ich um Entferneung, da die von mir gewähl­te by-​sa-​nc-​CC-​Lizenz kei­ne kom­me­riel­le Nutzung erlaubt.
    Das Bild wur­de zwar ent­fernt, aber nicht ohne über mich, mei­ne Forderung und die Deutschen im all­ge­mei­nen zu läs­tern. Schade eigentlich.
    Er fühl­te sich im Recht, weil das Bild ver­klei­nert dar­ge­stellt wurde.
    Darüber bin ich auch ins Grübeln gekommen.
    Wie ist das eigentlich?

  3. @Joachim:
    Es gibt zwar ein Zitatrecht, was unter gewis­sen Umständen das Zeigen eines Bildes auch ohne Erlaubnis ermög­licht, aber es klingt in Deinem Fall an, dass es eine kom­mer­zi­el­le Nutzung war, du aber nur nicht­kom­mer­zi­el­le Nutzung erlaubt hat­test. Da hät­te auch ein Zitatrecht nicht gehol­fen. Und in wel­cher Größe ein Foto genutzt wird, ist rela­tiv uner­heb­lich für den Tatbestand.

  4. Ich habe schon eini­ge male vor einem ähn­li­chen Problem gestan­den – Hotlinking von Bildern mei­ner Homepage. Die ers­ten bei­den Male habe ich noch ver­sucht, den­je­ni­gen anzu­schrei­ben, hat aber meist nichts gebracht. Inzwischen nut­ze ich ein­fach tech­ni­sche Möglichkeiten, um das zu unter­bin­den bzw. das ver­link­te Bild durch ein ande­res mit Copyright-​Hinweis zu ersetzen.
    Wenn jemand pri­vat Bilder von mir nut­zen wür­de, den­ke ich, wür­de ich auch so han­deln wie du – freund­lich anschrei­ben und um Entfernung bit­ten. Bei kom­mer­zi­el­ler Nutzung wür­de ich aller­dings wahr­schein­lich eher den „offi­zi­el­len“ Weg gehen – immer­hin ver­dient der­je­ni­ge ja dann auch Geld damit …

  5. Dein Vorgehen fin­de ich sehr fair! Vielen ist nicht bewusst, dass man nicht ein­fach die Bilder ver­wen­den darf, die man über Google fin­det. Andere pro­bie­ren aber bestimmt auch aus, ob es jemand merkt oder nicht.
    Bis jetzt hat­te ich zum Glück noch nicht den Fall, dass ich mir selbst Gedanken dar­über machen musste.

  6. Ich find’s auch gut, wie Du vor­ge­gan­gen bist..
    Bei uns Hobbyfotografen ist es sicher­lich etwas ande­res, wenn ein sol­ches Bild ver­wen­det wird. Da macht es kei­nen Sinn, gleich mit dem Anwalt zu kom­men, weil am Ende ledig­lich eine Unterlassungserklärung zustan­de kommt. Und ich fin­de die Tatsache, dass eini­ge gleich die Dollarzeichen in den Augen haben, auch bezeichnend.
    Ich bin aber hin und her­ge­ris­sen zwi­schen einem gewis­sen Gefühl der Ehrung, wenn jemand mein Bild ver­wen­det und dem Gefühl, dem­je­ni­gen einen Denkzettel zu ver­pas­sen.. Dies ist etwas ande­res, wenn man sei­ne Bilder (so wie Du) eh ver­kauft und davon lebt.. ganz klar. „Mündlich“ ermah­nen und dann bei Nichtbeachten schon auch mit Sanktionen dro­hen, fin­de ich in Ordnung. 

    M.

  7. Hallo Robert,

    der loka­le Stromversorger hat­te in einer sei­ner Broschüren eine Foto von mei­ner Webseite ver­wen­det (1/​2 DIN A4-​Seite), natür­lich ohne vor­her um Erlaubnis zu fra­gen. Habe dann mit der Marketingabteilung tele­fo­niert und denen eine Rechnung geschickt. Diese wur­de dann auch anstands­los bezahlt.

    Gruß
    Christoph

  8. Ich find’s gut! Es wur­de ja nicht kom­mer­zi­ell ver­wen­det und es han­del­te sich ja auch um ’nen min­der schwe­ren Fall. Und naja, biss­chen Werbung war’s ja viel­leicht sogar auch für Dich.

    Das Problem ist lei­der, dass die Leute oft ein­fach gar nicht wis­sen, dass sie das Bild nicht ver­wen­den dür­fen. Von daher kann man da auch abso­lut kei­nen bösen Willen unter­stel­len. Ich hät­te das dann genau­so gemacht wie Du. Sollte sich jemand nach so einer Mail von dir aller­dings nicht beleh­ren las­sen, dann Anwalt, klar. Und bei Firmen oder bei kom­mer­zi­el­ler Nutzung sowie­so ganz klar, denn wer das Foto in der Art ver­wen­det, der müss­te auch wis­ses, dass es ille­gal ist..

  9. Puh. Schwere Thematik. Ich oute ich mal: Nach über 10 Jahren als Rechtsanwalt habe ich mei­nen Job vor 3 Jahren an den Nagel gehängt um mich sinn­vol­le­rem zuzu­wen­den. Mit ein Grund dafür war, dass ich mit vie­lem im juris­ti­schen „Handwerksbereich“ nicht mehr mit woll­te. U.a. die Sachen mit flo­rie­ren­dem Abmahngeschäft. Denn oft (ziem­lich oft?!) gehts dabei nur ums mas­si­ve „Kohle scheffeln“.

    Andererseits sehe ich die Sache natür­lich auch aus der werk­schaf­fen­den Perspektive und ich will natür­lich auch nicht, dass mei­ne Bilder ille­gal kom­mer­zi­ell aus­ge­nutzt wer­den (hat­te auch gera­de die­se Woche so einen Fall und war stink­sauer und habe etwas unter­nom­men, da der ille­ga­le Verwender völ­lig unein­sich­tig war und es sich um eine kom­mer­zi­el­le Verwertung gehan­delt hat).

    Das rech­te Mass und die Balance sind aber wich­tig: Oft geschieht so etwas nicht in kom­mer­zi­el­ler Absicht und „unwis­send“ um die recht­li­chen Gegebenheiten. Dann pfle­ge ich – wie Du Robert – höf­lich aber bestimmt hin­zu­wei­sen. Meistens fin­det sich dann eine gute Lösung.

    Just my 5 C

  10. Super reagiert, sehr vorbildlich!
    Ich den­ke, es wird ein­fach zu viel abge­mahnt. Natürlich ist die „Diebin“ voll­jäh­rig und wie bekannt schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe, aber hier soll­te man klar ein Auge zudrücken.
    Mit dem Foto wur­de kein Geld ver­dient, es wur­de nicht für straf­recht­lich bedenk­li­che Zwecke (Faschismus etc) ver­wen­det, so what?
    Klar kann man so schnell mal ein paar Euro neben­her machen, aber muß das sein? Es gibt schon genug „Abmahnwilde“ die nur auf Lücken bei Ebay, in Webseiten-​Impressums usw Fehler suchen um los­schla­gen zu kön­nen. Ich fin­de so eine Einstellung abso­lut ver­werf­lich (auch wenn es juris­tisch (lei­der) ein­wand­frei ist).

  11. Ich hal­te das auch so: Wenn damit Geld ver­dient wird, dann schrei­be ich eine Rechnung etc. Bei Nichtkommerzieller Verwendung schrei­be ich eine freund­li­che Mail mit dem Hinweis auf die Rechtslage und gut ist.

  12. seit jah­ren muss ich mich mit bil­der­klau rum­är­gern, trotz logo in den fotos wird geklaut auf teu­fel komm raus, wenn dann ein ver­si­che­run­sg­bü­ro mit mit mei­nen unfall­fo­tos wirbt hört der spass auf.

    beim letz­ten bil­der­klau hat­te eine eotik­sei­te ein foto von mir zwar ver­än­dert, aber ich habe es nach einem hin­weis eines kol­le­gen doch erkannt und somit über­nahm mein anwalt die­se sache.

    es soll­te sich heut­zu­ta­ge bis in die letz­te ecke rum­ge­spro­chen haben das dies dieb­stahl ist und somit wird jedes geklau­te foto von mir zur anzei­ge gebracht.

    bis­her hat noch jeder ertapp­te sofort gezahlt, aber nur wenn ich einen anwalt ein­schal­te­te, frü­her ver­such­te ich es auch mit schmusekurs…da wur­de ich am ende noch ausgelacht.

    mein eigen­tum klaut mir kei­ner mehr ungestraft !

    horst

  13. Das hängt davon ab. Wenn es eine Seite ist, die klar nicht kom­mer­zi­ell ist, dann bit­te ich ent­we­der um Entfernung oder um einen pas­sen­den Hinweis zu mir. Das hängt vom Kontext ab. Wenn es eine kom­mer­zi­el­le Seite ist, die damit Geld ver­dient, dann schrei­be ich eine Rechnung.

  14. Finde ich super, wie Du reagiert hast.
    Sehr fair!
    Bei einer Seite, die das kom­mer­zi­ell nutzt wür­de ich auch ver­ste­hen, dass man dann eher den Schritt über den Anwalt geht, weil unter Umständen schon Geld mit frem­dem Eigentum ver­dient wurde. 

    Aber in die­sem Fall abso­lut top reagiert!
    Und die Nutzerin wird das (falls von der Community infor­miert) hof­fent­lich auch als Denkanstoß nehmen.

  15. Udo Vetter, RA vom Law-​Blog (RSS-​Abo ist loh­nens­wert) sieht es genau­so wie Du. Erst ein­mal Mensch blei­ben und reden. Die aller­meis­ten Fälle las­sen sich so regeln, die Rechtsanwälte kön­nen sich dann um die wirk­lich wich­ti­gen Sachen auf der Welt kümmern.

    Allerdings hät­te ich in Deinem Fall nicht direkt mit recht­li­chen Schritten „gedroht“ son­dern nett ange­fragt wie­viel sie denn bit­te für das Bild nach­be­zah­len möch­te, das hat sie doch bestimmt ver­ges­sen und ist viel­leicht nicht dazu gekom­men. Oder so ähnlich. 

    In den aller­meis­ten Fällen betre­ten die Menschen die gol­de­nen Brücken, die man ihnen baut. In Ebay hat­te ich zuletzt auch so etwas, da heisst es erst ein­mal den Ärger run­ter­schlu­cken, auf nächs­ten Tag ver­schie­ben und freund­lich sein und sie­he da, der Fall liess sich bei mir in einem net­ten email-​Verkehr lösen.

    Muss nicht immer funktionieren …

  16. Das hand­ha­be ich genau­so. Man soll­te jeweils den Umständen des Einzelfalles ange­passt vor­ge­hen, und das kann dann eben von einem „Aber hal­lo – nimm das da umge­hend run­ter!“ bis zu „ab zum Anwalt“ gehen.

    Es gibt gute Gründe, das so zu hand­ha­ben: ers­tens soll­te man beim Vorgehen gegen „Privatleute“ immer im Auge behal­ten, daß die „gro­ße Keule“ auch nach hin­ten los­ge­hen kann, wenn der Gegner nicht sol­vent ist, und man dann auf sei­nen Kosten sit­zen bleibt. Schlechtem Geld noch gutes hin­ter­her­zu­wer­fen war kauf­män­nisch noch nie klug…

    Zweitens macht man sich selbst u.U. auch unnö­ti­gen Stress – Ärger ver­kürzt die Lebenserwartung. Drittens fin­det man sel­ber es ja auch dus­se­lig, wenn immer gleich ein Anwalt aktiv wird, wo es Probleme gibt.

    Härter reagie­re ich, wenn es z.B. um geschäfts­mä­ßi­ge Betreiber han­delt. Oder wenn sich jemand durch beson­de­re Hartnäckigkeit oder Frechheit auszeichnet.

    Denn das muß man lei­der ja auch sagen: auf freund­li­che „Abmahnungen“ bekommt man durch­aus auch schon mal pam­pi­ge Antworten. Da ist’s dann bei mir mit der Freundlichkeit ganz schnell vorbei.

    Und aus Erfahrung kennt man dann ja auch noch so gewis­se „Kandidaten“, wo einem von vorn­her­ein klar ist, es wird eine pam­pi­ge Antwort geben. Da gibt es dann eben gleich die gro­ße Keule.

    Last but not least: wenn abzu­se­hen ist, daß ein finan­zi­ell inter­es­san­ter Schadensersatz erfolg­reich gel­tend gemacht wer­den könn­te und der Gegner mit aus­rei­chen­der Sicherheit auch sol­vent ist…

    … ok… dann siegt mein Konto recht schnell über mei­ne Freundlichkeit. Allerdings – was man immer machen kann: erst­mal sel­ber eine Rechnung schi­cken, dafür braucht man noch kei­nen Anwalt.

  17. @Joachim S.Müller:

    Ich fän­de es gut, wenn es gesetz­lich fest­ge­legt wäre, dass gegen Privatpersonen und Kleinstkram im ers­ten Schritt genau so vor­ge­gan­gen wer­den muss. Kein Grund gleich Anwälte reich und Leute arm zu machen.“

    Jein.

    Du über­siehst dabei etwas wichtiges:

    Auch ein „klei­ner Privatmann“ kann mit einer unbe­rech­tig­ten Nutzung eines Fotos einen erheb­li­chen Schaden anrichten.

    Ich habe selbst so einen Fall erlebt: von einer nur kurz­fris­tig online ste­hen­den all­ge­mein zugäng­li­chen Galerie-​Website hat­te ein „Privatmann“ ein Foto von mir geklaut, und auf eine „pri­va­te Website“ zu einem bestimm­ten Thema gestellt, zu dem die­ses Foto gehör­te. Eine Website, die trotz „pri­vat“ sehr ordent­li­che Zugriffszahlen hatte.

    Ich hat­te das zunächst nicht gemerkt.

    Dann woll­te ein Kunde die­ses Foto als Umschlagillustration für ein Buch ver­wen­den, mit dran­hän­gen­der Marketing-​Kampagne, also auf sei­ner Website, und in der Werbung für das Buch. Ein guter, inter­es­san­ter Kunde, mit dem ich gern regel­mä­ßig ins Geschäft kom­men wollte.

    Der Kunde erwarg ein aus­schließ­li­ches Nutzungsrecht für das Foto, das zu die­sem Zeitpunkt schon nicht mehr online war, ich ver­merk­te für das Bild, daß es für ande­re Verwendung gesperrt ist und freu­te mich auf das Honorar und die wei­te­re Zusammenarbeit.

    Dann rief der Kunde böse an, stor­nier­te den Vertrag und war stocksauer.

    Er hat­te sein „Exklusivbild“ auf jener „pri­va­ten Website“ ent­deckt, von der aus es ein hal­bes Dutzend Besucher ihrer­seits auf eige­ne „pri­va­te Websites“ wei­ter­ge­tra­gen hatten.

    Der unmit­tel­ba­re Schaden für mich lag in einer Größenordnung knapp unter 500 Euro – was ärger­lich genug ist. Der mit­tel­ba­re Schaden war locker 5‑stellig, denn bei jenem Kunden war ich unten durch.

    Wie Du siehst: auch ein „klei­ner Privatmann“ kann einen ordent­li­chen Schaden anrichten.

    Aber noch zwei ande­re Argumente spricht dagegen:

    1) Auch schon der „ers­te Schritt“ kos­tet mich als Urheber viel Zeit und damit Geld. Hinter so einem Daffel hin­ter­her zu mai­len oder zu tele­fo­nie­ren kos­tet locker mal eine bis zwei Stunden – Arbeitszeit, für die ich nor­ma­ler­wei­se gut bezahlt werde.

    2) Ob Dir ein „Privatmann“ oder eine „orga­ni­sier­te Verbrecherbande“ Dein Fahrrad, Dein Portemonnaie oder sonst was klau­en, macht für Dich in Hinblick auf den Schaden kei­nen Unterschied.

    Und Fahrraddiebstähle „von pri­vat“ sind eben­falls Straftaten – genau wie Urheberrechtsverletzungen übri­gens, was man ja völ­lig nicht ver­ges­sen soll­te. So ein „ein­fa­cher Bilderklau“ kann von Gesetz wegen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahn­det wer­den… Nur mal am Rande.

    Daß der „Schaden“ einer Urheberrechtsverletzung „durch Privat“ meis­tens nied­ri­ger ist als der durch einen „gewerb­li­chen Bilderklauer“ – das wird heu­te schon berück­sich­tigt. Nämlich in der Honorarhöhe gemäß Schadensersatzanalogie.

    Davon abge­se­hen: es gibt ja bereits eine „Deckelung“ der Anwaltskosten auf 100 Euro – wenn es sich um „ein­fach gela­ger­te Fälle“ ohne gewerbs­mä­ßi­gen Hintergrund handelt.

    Leider nur: allein schon die Ermittlung des ange­mes­se­nen Schadensersatzes ist nicht „ein­fach“, son­dern ver­ur­sacht teu­re Recherche (durch einen sel­ber, oder den Anwalt), den die MfM-​Liste kann nicht ein­fach her­an­ge­zo­gen werden.

    Und meis­tens ist bereits die Ermittlung des Anspruchsgegners ziem­lich aufwendig.

    Last but not least: wer es bis heu­te (2009) noch nicht mit­be­kom­men hat, daß man nicht ein­fach ande­rer Leute Fotos auf die eige­ne Website stel­len darf, der hat es eigent­lich auch nicht anders ver­dient, als mal eine „erzie­he­ri­sche Maßnahme“ rein­ge­würgt zu bekom­men. Jedenfalls darf er sich nicht beschwe­ren, wenn es denn pas­siert. Wenn die Gegenseite gut­mü­tig ist – Glück gehabt.

  18. Ich ent­schei­de sowas fall­wei­se. Je dreis­ter und unhöf­li­cher, des­to eher schi­cke ich eine Rechnung.

    Was ich nicht ver­ste­he, ich den­ke immer im Web geht es vor­ran­gig um Kommunikation. Warum also sind Menschen nicht in der Lage ein­fach vor­her mal freund­lich nach­zu­fra­gen ob sie ein Foto benut­zen dür­fen? So schwie­rig kann das doch nicht sein.

    Da wer­den sei­ten­lan­ge Blogbeiträge geschrie­ben, aber mal per Mail in einem Zweizeiler Kontakt auf­neh­men ist anschei­nend nicht möglich.

  19. Tja. Bei pri­va­ten Seiten geh ich wohl ähn­lich vor.
    Ansonsten über­le­ge ich mir schon mit Anwalt vor­zu­ge­hen, da der Bilderklau über­hand nimmt.
    Meine bei Microstockagenturen ange­bo­te­nen Illustrationen fin­den sich mitt­ler­wei­le auf zig Seiten zum kos­ten­lo­sen Download ange­bo­ten. Dreisterweise schmü­cken sich die Diebe mit frem­den Federn und bekom­men noch Lob für die tol­len Illustrationen von den­je­ni­gen, die sich die­se Illustrationen runterladen.
    Immer wie­der fin­den sich auch Diebe, die mei­ne Illustrationen leicht ver­än­dert (oder gar unver­än­dert) wie­der bei Microstockagenturen verkaufen.
    Falls sich eine Agentur ent­schließt die­se geklau­ten Bilder zu ent­fer­nen, wer­den die Einnahmen in der Regel behal­ten, d.h. die Agenturen ver­die­nen natür­lich an den geklau­ten Bildern…
    Zudem wer­den Agenturen nicht unbe­dingt aktiv, wenn man ent­spre­chen­de Bilder nicht exklu­siv dort anbietet.
    Der Zeitaufwand für die Recherche nach gestoh­le­nen Bildern sowie der Folgeaufwand ist lei­der immens.
    Ebenso die nach­träg­li­che Kennzeichnung (wenn über­haupt mög­lich) mei­ner Illustrationen zwecks Zuordnung zu den jewei­li­gen Agenturen.
    Alles in allem recht uner­freu­lich und eine dau­er­haf­te Zusammenarbeit mit einem Anwalt wohl nötig.

  20. Fair reagiert. Ich glau­be die Userin war heil­froh das es so gut aus­ge­gan­gen ist. Schön das es noch Menschen gibt, die nicht nur aufs geld schau­en, son­dern auch sich in ande­re hin­ein­ver­set­zen kön­nen und auch mit­be­kom­men, was sie selbst für einen Schafen anrich­ten könn­ten, wenn man so ein Bakatelsache über einen Anwalt lau­fen lässt.

    Grüsse Marcel

  21. Und Morgen stür­mem wir die Felder der Landwirte, das Geschäft um die Ecke,
    und die Wohnung des Nachbarn sobald er bei der Arbeit ist …etc.

    Meine Meinung: Dein Vorgehen wa wirk­lich fair.
    Meine Erfahrung: Vielen Menschen ist wirk­lich nicht bewusst, dass das was man im Web fin­det einem Copyright unterliegt. 

    Dennoch, immer soll­te gemahnt und je nach Fall gestraft werden.
    Nur so kann sich Recht und Regelwerk durch­set­zen. Die Polizei fragt ja auch nicht ob mein Tacho evtl. kaputt war ;D

  22. Auch von mir ein „Daumen hoch“ für dei­ne Vorgehensweise. In sol­chen Foren aber auch bei jap­py & Co. macht sich qua­si kei­ner Gedanken um Bildrechte und was ich noch ärger­li­cher fin­de und wie auch schon erwähnt, es wer­den die Fotos direkt ein­ge­bun­den, also von dem Webserver abge­ru­fen auf denen das Bild ver­öf­fent­lich wurde.

  23. Die Bestrafung für den Bilderklau kann eine teu­re Abmahnung brin­gen. Bei Ebay Anbietern (pri­va­te Verkäufer)kommt dies sehr häu­fig vor. Bei einer Abmahnung zahlt der Abgemahnte alle Kosten, aus die­sem Grund kann es sehr teu­er wer­den. Aus „Fairness“ soll­te der Bilderdieb das ers­te Mal ver­warnt wer­den. Es kommt auch auf die Höhe des Schadens an. Bei z. B. einer Persönlichkeitsverletzung gibt es gleich eine Abmahnung.

  24. Ich habs bis­her meist genau­so gehand­habt, nur in einem Fall habe ich Anzeige erho­ben: dort hat­te jemand auf eines von mei­nen Bildern ein eige­nes Copyright gesetzt, das ging mir zu weit, gab eine Abmahnung per Anwalt.
    Das Verfahren läuft noch, aber ich den­ke mit Gebühren für zwei Anwälte zzgl. Lizenzgebühren wird das den­je­ni­gen einen vier­stel­li­gen Betrag kos­ten, für den man sich auch eine Vollformat-​Kamera kau­fen und die Bilder sel­ber hät­te machen können.
    Das ist auf jeden Fall mit Kanonen auf Spatzen geschos­sen, weiß nicht, ob ich das in einem gleich gela­ger­ten Fall wie­der machen wür­de, aber die­ses Mal war ich zusätz­lich zum frem­den © auf mei­nem Bild auch noch von dem letz­ten Content-​Dieb genervt, der mich extrem unhöf­lich ange­pampt hab, als ich ihn höf­lich dar­auf hin­wies, dass er bit­te die Verwendung mei­nes Bildes unter­las­sen solle.

  25. Ich wür­de mich zuerst fra­gen, ob es mich stört, dass mein Bild ver­wen­det wird.
    Wenn nein, dann viel­leicht anschrei­ben und nach einem Link fra­gen oder dem Vermerk Bild gemacht von Name, Vorname

    Wenn ja, dann schau­en ob kom­mer­zi­ell oder nicht kom­mer­zi­ell. Bei kom­mer­zi­ell wür­de ich nicht lan­ge her­um­ma­chen, Rechnung oder Anwaltsschreiben. Bei nicht­kom­mer­zi­ell erst­mals anfra­gen und auf die Reaktion warten.

    Bei Einsicht, wun­der­bar, bei einem unan­ge­neh­men Gegenüber auch Rechnung oder Anwalt.

    * und natür­lich zuvor Beweise sichern…

  26. Erst in den letz­ten Tagen ist es mir pas­siert, dass ich auch ein Foto von mir ent­deckt habe, dass jemand mit sei­nem eige­nen Namen auf sei­ner Internetseite ver­öf­fent­licht hat. Ich war natür­lich im ers­ten Moment ent­spre­chend sau­er (beson­ders wegen sei­nem Namen unter mei­nem Bild) und habe eine bit­ter­bö­se Mail geschrie­ben, in der ich ihn aufs Urheberrecht und so wei­ter auf­merk­sam gemacht habe. Habe natür­lich dazu­ge­schrie­ben, dass ich mich an mei­nen Anwalt wen­de… Die Antwort kam prompt. Er hat mir ange­bo­ten, 50 Euro zu zah­len, damit ich mich nicht an den Anwalt wen­de. (Hätte ich eh nicht getan, aber ich war sau­er und woll­te ein biss­chen „dro­hen“, weil es nicht das ers­te Mal ist, dass mei­ne Bilder ver­wen­det wer­den). Wir haben uns dar­auf geei­nigt, dass er 10 Euro an eine gemein­nüt­zi­ge Organisation spen­det und das Bild dafür behal­ten darf. Inzwischen haben wir einen ganz net­ten Kontakt und tau­schen uns über Fotografie aus.

  27. Bin gera­de mit­ten in einem Fall von Bilderklau. 

    Eine hol­län­di­sche Konzertagentur hat­te auf ihren hol­län­di­schen und deut­schen Servern ein Konzertbild von mir. Leider ohne Seite – denn die Tournee des Künstler war schon im Februar letz­ten Jahres.
    Also habe ich erst­mal alle Seiten (der Suchmaschine)und Details gesi­chert und dort angerufen.
    Dem hol­län­di­schen Geschäftsführer habe ich natür­lich gesagt um wel­ches Bild es sich han­delt – nicht aber mit wel­cher Suchmaschine ich es gefun­den habe. Ich woll­te gnä­dig sein und habe mit ihm einen klei­nen Rechungsbetrag ver­ein­bart – ihm dann eine Rechnung gemailt. Und sie­he da…keine Überweisung. Also habe ich die­se Woche eine Mahnung geschickt und mit aller Deutlichkeit auf die Bezahlung bestanden.
    Und das kam heu­te als Mail bei mir an, wobei „XXXX“ für den Künstlernamen steht.
    „Dear.….,

    We do not know what you refer to.

    Google found 640,000 images on the search term „XXXX“.
    Maybe you should start a case against them.
    They have a lot more money and more pictures!

    XXXX“ Do you know that you per­so­nal­ly have a pic­tu­re of him?
    Internet is sim­ply an open source.
    If you set your unpu­blished work open to everyone.
    Maybe you should not do!

    In any case we have no pic­tures of yours?
    And never had too!
    So your evi­dence will not be there.
    Are you try­ing to ext­ort money from us sometimes?

    UNTERSCHRIFT der Firma“

    Die Bilder wur­den übri­gens auf den Servern gelöscht. (Oh Mann, da waren wir aber schlau…)

    Da gibt es nun für mich kei­ne Frage –> Anwalt.
    Wer kennt einen guten Anwalt für Urheberrecht??? 😉

    Grüsse
    S.K.

    P.S. Ich wer­de Euch auf dem Laufenden halten!

  28. Ich lese eue­re Beiträge alle sehr inter­es­siert, weil mir gera­de etwas Ähnliches pas­siert ist. Kurz gesagt: Ich habe einen Ausriß aus einer Österreichischen Lokalzeitung auf dem ein Gewinnspiel zu sehen ist. Im auf­ma­cher befin­det sich ein Foto von mir, auf dem ich auch zu sehen bin. 

    Ich lebe nicht von der Fotografie! Ich ver­äu­ße­re auch die Bilder nicht. Jetzt bin ich schon soweit und habe kon­takt mit der Redaktion und der Firma die mit mei­nem Bild das Gewinnspiel visua­li­siert hat. Es ist eine Verletzung mei­nes Rechtes am eige­nen Bild und eine gewerb­li­che Nutzung mei­nes Bildes ohne LIzenz. Das das nicht ok, ist wis­sen Alle hier. Ich wer­de auch hof­fent­lich nächs­te woche von der freund­li­chen Redakteurin erfah­ren in wel­chem Umfang das Bild genutzt wur­de und wer es miss­bräuch­lich von Flickr kopiert hat. 

    Mich wür­de inter­es­sie­ren, was Ihr für ein Foto in Rechnung stellt, wenn es für ein Gewinnspiel als Aufmacher dient. (grö­ße in Print ca. 60x120mm) Ich den­ke das die Zeitung eine Auflage zwi­schen ca. 1.000 und 10.000 hat. Aber das erfah­re ich wohl nächs­te Woche
    Von einer Klage gegen das Recht am eig­ne­nen Bild wer­de ich abse­hen, da es Grenzüberschreitend wäre und der Aufwand in kei­nem Verhältniss zum Nutzen steht. 

    Was hal­tet ihr von 2x75€/std + 150–250€ je nach Auflage = ca. 300–400€
    Ist das Realistisch oder soll ich mich mit Werbegeschenken der Firma abspei­sen lassen?

    freue mich auf Kommentare!

    ste­fan

  29. @Stefan: Vergiss die Werbegeschenke und schi­cke nach Absprache ein­fach eine Rechnung. 300–400 Euro hal­te ich für zuviel, ich wür­de es mit 150 Euro pro­bie­ren, was im Vergleich zu den übli­chen Raten auch noch viel wäre. Musst Du entscheiden.

  30. ich fin­de, hier gras­siert der Größenwahn, wer­den Äpfel und Birnen gleich­ge­stellt. Es wird von „Diebstahl“ gespro­chen und im glei­chen Atemzug von Schadensersatz ?!? Es wird von angeb­lich „ursprüng­lich geplan­ter“ Exclusiv-​Rechtevergabe gespro­chen, aber gleich­zeit wur­de das foto (wenn auch auf eige­ner Seite) ver­öf­fent­lich ?!?!? Hier wer­den Lizenzmodelle angedacht/​ausprobiert, um dann in der Realität spä­ter Urheber-​/​Zivil- oder Strafrechtssanktionierung juris­tisch durch­zu­set­zen ?!?!? Hier wird weder digi­ta­les Recht ange­dacht, wo es kei­nen Diebstahl gibt ?!?! Hier wird dif­fe­ren­ziert zwi­schen gewerb­li­cher und pri­va­ter Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?! Hier wer­den PREISE (angeb­li­cher Schadensersatz) nach­träg­lich berech­net in teil­wei­se UTOPISCHEN Dimensionen ?!?!

    Ich den­ke, hier sind eini­ge Do-​it-​yourself-​Abmahner, die „Fallen“ im Web stel­len; teil­wei­se durch (will­kür­li­che inter­pre­tier­te) Lizenzmodelle IM NACHHINEIN (Stichwort: Arglist). Sind es nur Urheber selbst oder „Vertreter“.

    Ein Eigenmarketing im WEB stellt bereits eine Erstnutzung dar ! Wer setzt den Schaden/​Streitwert fest ? Der gericht­li­che Gutachter – das Gericht – der übli­che Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert !!!

    … das Hasenschießen geht gegen JEDEN fach­männ­sich ver­tre­te­nen Beschuldigten/​Beklagten „nach hin­ten los“ !!!!

    Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!
    –> Schaden maxi­mal 1,x Euro !!!
    (logi­scher­wei­se ist jedes IM WEB „geklau­te“ Bild bereits MIND. 1x „ver­wer­tet“ (wie gesagt, als Eigenwerbung oder „Garnierung“ etc. und somit MIND. eine „BILLIGE Zweitverwertung“ bei „Dieb“!!! (Nochmals Hinweis dar­auf, dass mein nur SACHEN „klau­en“ kann, nicht Daten/​Bits-​und-​Bytes …)

    WIR KOMME ICH ZU DEM ALLEM ???
    Bereits 1987 über­nahm ein Konkurrent Teile „mei­ner gra­fich selbst erstell­ten“ Zeitschriftenannonce, die ich zuvor seit 5 Jahren nutz­te und mein sog. FIRMENIMAGE aus­mach­te. Nach einer Firmensitzverlegung in eine Nachbargemeinde ÜBERNAHM der Konkurrent kom­plett MEINE IDENTITÄT, indem er mei­ne Anzeige für sich in Zeitungen und Prospekten dru­cken ließ.

    Sprich: er klau­te mei­ne Kunden, indem er sich als mein „ört­li­cher und recht­li­cher“ Nachfolger ausgab.

    Zuständig war das „Zentrale Urhebergericht für NRW“ im 80 km ent­fern­ten HAGEN. Bis die Sache vor Gericht kam, ver­gin­gen 6 Monate. Bis der Gutachter „die besondere/​gehobene Werthaltigkeit“ mei­ner gra­fi­schen Anzeigenmatrize fest­ge­stellt hat­te, dau­er­te es noch­m­nals 6 Monate; und bis zum Verfahrensabschluss waren dann 2 jah­re ins Land gegangen.
    (Erst nach dem Gutachten war dann eine „Unterlassungsverfügungsanspruch“ dem Gericht „nach­voll­zieh­bar; die­sen erkann­te der „Dieb“ dann „frei­wil­lig“ an, bevor ich das Gutachten per Post erhielt.)

    Der „Dieb“ wider­sprach einem ent­stan­den Schaden …
    Hierzu rief der Gutachter bei einer Werbeagentur an, die dann den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT einer Anzeige bei EINER ZEITUNG (WAZ) erfrag­te. Hiervon wur­de dann „der Schaden“ (für mei­ne Werbeanzeige) redu­ziert auf DRITTVERWERTUNG !!!! 

    Drittverwertung des­halb, weil ICH (1.) die Anzeige ja 5 jah­re lang zuvor nutz­te (2.) der Dieb eine „unrech­te UNTER-​Nutzung“ hat­te und (3.) ICH die Werbung ja nach der UNTERLASSUNGSANERKENNUNG wei­ter nut­zen könnte .….

    In der letz­ten Verhandlung bot mir der „Dieb“ (nach 2 Jahren) 50 DM an, die ich ablehn­te, weil „zu wenig“ !! Streitwert nun­mehr um 50 Euro redu­ziert; und der Richter woll­te nicht mehr wirk­lich die Gerichtsbarkeit bemü­hen „für Kinderkarm“.

    Letztlich bekam ich 135 DM vom Gericht, damit ich nicht auch noch auf den „nicht uner­heb­li­chen Gerichts- und Gutachterkosten“ KOMPLETT hän­gen blei­be. Ursprünlich hat­te ich, direkt nach Einschaltung des Gerichtes bzw. für den 1. Stör-​Monat, den Schaden auf ca. 1500 DM (für „gesto­len­es Firmenimage/​Kundenpotential“ „geschätzt“.

    Eine Berufung war unter 450 DM Streit nicht mehr möglich. 

    ÜBER 90% der Gerichts- u. RA-​Kosten (bei­der Seiten) muss­te ich SELBST tragen …

    ERGO:
    Bei „digi­ta­len Inhalten“ ver­die­nen nur Gerichte und RAe.
    Die Kosten tra­gen (mehr oder weni­ger stark) der Urheber und der „Dieb“.

    Ich schrei­be IMMER den Hoster an und bit­te um LÖSCHUNG (unter Androhung von Schadenersatz wegen „Beihilfe“). Von Schadensersatz FÜR DIGITALES etc. sehe ich gegen­über dem „Dieb“ selbst ab. (zu kom­pli­zier­te Bewesiführung des Schadens, wofür der „Beanspruchende“ beweis­las­tig und „vor­stre­ckend kos­ten­pflich­tig“ ist !!)

    Soviel ich weiß, lehnt auch jede Rechtschutzversicherung bei Internet-„streitigkeiten“ dan­kend ab !!

    Für mich ist aus­schließ­lich die „Beseitigung der Störung“ wichtig.

    PS: „DIEB“ wur­de von mir zuvor begriff­lich genutzt. DIEB ist aller­dings kein Begriff aus dem Urheber- bzw. Zivilrecht !!!!

    PPS: „Schadensersatz“ ?? Wann soll das bei einem Fotografen (Freiberufler) ein­tre­ten ?? Ein Foto ist in 10 Sec. neu gemacht oder im Web „nach­ge­kauft“. (Wie gesagt, exclu­si­ve Fotos oder Auftragsfotos „tau­chen erst gar­nicht im Web auf“)
    –> betrifft Fotos, außer von Personen/​Lizenzprodukten etc. !!
    Außer Fotos von „erheb­li­chem künst­le­ri­schen Wert“ (hier­zu muss der Fotograf m.E. auch den Meisterbrief mind. besit­zen und Mitglied der HWK sein !!)

    —– ohne Obligo – eige­ner Erfahrungsstand —
    .

  31. Nochmal zu mei­nem Fall mit dem gefun­de­nen Foto in der Wochenzeitung. Man bot mir „so 100 euro“ für das Foto an, was „weit über dem Marktpreis läge“. Die ver­ant­wort­li­chen Personen wären wohl nicht mehr in der Firma und man wür­de aus Kulanz mir die­ses Angebot machen. Ich war über die­ses Vorgehen nicht gera­de glück­lich. Kein Wort von Reue oder Einsicht. Letzte Woche wur­de dann mei­ne Rechnung begli­chen. 160 Euro für Recherche und nach­träg­li­che Lizenz für die dama­li­ge Verwendung. Ich glau­be nicht das die­ses Medienhaus aus Kärnten etwas an der Arbeitsweise ändern wird. 

    grü­ße

    ste­fan

  32. @Moody: Zumindest ich habe nir­gends von geplan­ter Exklusivrechte-​Vergabe gesprochen…“

    Nein, aber ich. 😉

    1. Eine Veröffentlichung wider­spricht kei­nes­wegs der anschlie­ßen­den Einräumung eines aus­schließ­li­chen Nutzungsrechts. Absolut nicht… (Die Rechteeinräumung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt.)

    2. Eine Veröffentlichung unter „eige­ner Regie“, also z.B. auf der eige­nen Website, wider­spricht noch weni­ger der Einräumung eines aus­schließ­li­chen Nutzungsrechts. Da hat man es näm­lich sel­bet 100prozentig in der Hand, die bis­he­ri­ge Veröffentlichung zu been­den. Wobei das nicht zwin­gend erfor­der­lich ist, um ein aus­schließ­li­ches Nutzungsrecht einzuräumen.

    (Das UrhG kennt die­sen Fall übri­gens explizit:
    §33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
    Ausschließliche und ein­fa­che Nutzungsrechte blei­ben gegen­über spä­ter ein­ge­räum­ten Nutzungsrechten wirk­sam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht ein­ge­räumt hat, wech­selt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.)

    @moody:

    Hier wird weder digi­ta­les Recht ange­dacht, wo es kei­nen Diebstahl gibt ?!?!“

    Es gibt kein „digi­ta­les Recht“.

    Hier wird dif­fe­ren­ziert zwi­schen gewerb­li­cher und pri­va­ter Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?!“

    Ja. Das ver­lan­gen Gesetz und Rechtsprechung nun ein­mal so bei der Festsetzung der Entgelthöhe im Wege der Schadensersatzanalogie. (Und ich fin­de es auch richtig.)

    Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!“

    Nein. Meine z.B. nicht.

    Zuständig war das “Zentrale Urhebergericht für NRW” im 80 km ent­fern­ten HAGEN.“

    So etwas gibt es nicht.

    Du wur­dest offen­sicht­lich ziem­lich schlecht bera­ten. Keinen in der Materie ver­sier­ten Rechtsanwalt beauftragt?

  33. Ich hat­te die Tage auch das Problem, dass Bilder oder bes­ser gesagt eine gan­ze Inhaltsseite 1:1 „über­nom­men“ wur­de. Auch ich habe es dabei belas­sen, eine umge­hen­de Entfernung ein­zu­for­dern, was auch bin­nen weni­ger Stunden erle­digt wur­de. Ich erhielt eine Entschuldigung – klang nach einem recht jun­gen Webteilnehmer – und damit war die Sache für mich auch erledigt.

    Es muss sicher nicht immer gleich eine Abmahnung sein, auch wenn man dar­aus ein paar Euro schla­gen könnte …

  34. Ich per­sön­lich habe kei­ner­lei Verständnis dafür, dass irgend­je­mand sich an der Arbeit ande­rer kos­ten­frei bedient. Es gibt allein im Internet tau­sen­de von Seiten, wo „pri­va­te“ Leutchen ein­fach sich Fotos aus dem Netz zusam­men­klau­en, die sie „halt so gefun­den haben“. Dann steht oft noch da „Sollte ich zufäl­lig ein Copyright ver­letzt haben,bitte ich um Benachrichtigung“ HAH, HaH.
    Meine Fotos wer­den genau­so wie mei­ne Ideen stän­dig geklaut und abge­kup­fert. Es ist mir gar nicht mehr mög­lich welt­weit auf die Suche zu gehen. Folglich bin ich soweit als mög­lich gezwun­gen über­all mein Wasserzeichen in die Fotos zu set­zen, da ein dezen­ter Copyrightzug auch schon ent­fernt wurde.
    Und-​obwohl aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen wird- scan­nen die Leute aus mei­nen Büchern und Kalendern die Fotos raus. Und so mach ein „pri­va­ter“ ver­schafft sich mit sei­ner Seite bestehend aus lau­ter zusam­men­ge­klau­ten Fotos so vie­le User und Klicks, dass er dann Werbung schal­ten kann und sehr wohl verdient.
    Ich bin Berufsfotografin und genau­so wie ich nicht in eine Bäckerei gehe ohne für die Semmel zu zah­len, habe ich kei­ner­lei Verständnis dafür, dass jemand Bilder klaut.
    Die Copyrightrechte sind klar difi­niert und „Ach, das wuß­te ich aber nicht“ ist fast immer nur eine blö­de Ausrede. Wenn ich bei Rot über die Ampel fah­re, hilft mir die­se Ausrede auch nichts!
    Es gibt RF Fotos bei Bildagenturen, die du für dei­ne Seite für 1.-Euro kau­fen kannst. Weniger als ein Big Mäc kostet.
    Das Problem ist ein­fach, dass vie­le, auch eini­ge Zeitschriften es immer wie­der ver­su­chen, getreu dem Motto:“ 10x geklaut, ein­mal erwischt und nachgezahlt- ist immer noch bil­li­ger, als gleich zah­len“ Und es sind immer wie­der die glei­chen, die so arbeiten.
    Ausserdem scha­den all die­se Bilderklauer nicht nur den Fotografen, son­dern auch den seriö­sen Nutzern, die ehr­lich und fair sind.
    Und wenn mich jemand freund­lich anfragt, dann gibt es auch schon mal ein Foto von mir für eine klei­ne Hilfsorganisation kostenlos.
    Und es wer­den ja nicht nur die Bilder geklaut, son­dern auch Texte aus Büchern. Quellenangaben wie frü­her noch üblich- Pustekuchen! Viele besit­zen auch noch anschlie­ßend die Frechheit ihr Copyright- bit­te geschützt!- drun­ter zu schreiben.

    Also: Selber knip­sen, oder sich infor­mie­ren! Alles ande­re ist unfair, denn hin­ter jedem Foto steckt Arbeit.

  35. @Fotografin: Du hast völ­lig recht – könn­te mei­ne Geschichte sein. Sehe ich auch so – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Da muß drin­gend was in der Gesetzgebung geschehen.

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