Schlagwort-Archive: Verbot

Verbotene Nutzungen von Stockfotos (Update 2017)

Eine Sorge von Models ist, dass ihre Fotos, wel­che über Bildagenturen ange­bo­ten wer­den, auf für sie nach­tei­li­ge Arten genutzt wer­den könnten.

Deshalb hat­te ich schon vor ca. 8 Jahren hier einen Artikel ver­öf­fent­licht mit einer Übersicht über die ver­bo­te­nen Nutzungen von Bildagentur-Material.

Diesen möch­te ich nun aktua­li­sie­ren, um der geän­der­ten Agenturlandschaft Rechnung zu tra­gen. Ich habe alle Top-​10-​Agenturen mei­ner Umfrage mit ein­be­zo­gen sowie eini­ge ande­re, bei denen ich selbst mei­ne Bilder anbie­te, damit mei­ne Models auch für die­se Agenturen die Nutzungsbedingungen kennen.

Welche Nutzungen sind durch die Bildagenturen verboten?

Auch wenn sich die Lizenzbedingungen im Detail etwas unter­schei­den, ist doch leicht erkenn­bar, dass die Regeln bei allen Agenturen grob die glei­chen sind.

Dort gekauf­te Bilder dür­fen nicht für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke ein­ge­setzt werden.

Die ent­spre­chen­den Lizenzeinschränkungen der Agenturen im Wortlaut der ein­zel­nen Agenturen klin­gen so:

Fotolia /​ Adobe Stock

Fotolia schreibt hier bei „Größen und Verwendungen“ unter anderem:

Bitte beach­ten Sie, dass die Verwendung unse­rer Dateien für die fol­gen­den Zwecke unter­sagt ist:

  • Pornografie

  • Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

  • Politische Unterstützung

  • Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken“

In der Lizenzvereinbarung steht noch ausführlicher:

3. Einschränkungen

3.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Missbrauch der Werke ist unter­sagt. Mit Ausnahme der aus­drück­li­chen Genehmigungen in obi­gem Abschnitt 2 ist Ihnen Folgendes untersagt:

[…] e. Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder Zurschaustellung des Werks (ins­be­son­de­re allein oder in Kombination mit ande­ren Urheberwerken) auf ver­leum­de­ri­sche oder ehren­rüh­ri­ge oder ander­wei­tig ruf­schä­di­gen­de, anstö­ßi­ge oder sit­ten­wid­ri­ge Weise.
[…] h. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen gel­ten­des Recht verstoßen.
[…] j. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geis­ti­ge Eigentum oder ande­re Rechte einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Person ver­let­zen oder dage­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re die mora­li­schen Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person, die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
k. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der ver­nünf­ti­gen Annahme ver­lei­ten könn­ten, dass der Schöpfer des Werks oder die Personen oder das Eigentum, die im Werk erschei­nen (falls zutref­fend), poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder ande­re mei­nungs­ba­sier­te Bewegungen oder Parteien unterstützen.
l. Gebrauch des Werks auf eine Art und Weise, die eine auf dem Bild dar­ge­stell­te Person in ein schlech­tes Licht rückt oder belei­di­gen könn­te, insbesondere:
I. Pornografische Verwendung von Werken
II. Tabakwerbung;
III. Werbung für Striptease-​Lokale oder ähn­li­che Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähn­li­che Dienste
IV. Unterstützung poli­ti­scher Kandidaten
V. Verleumderischer Gebrauch oder ander­wei­tig wider­recht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Inhalte.[…]“

Shutterstock /​ Bigstock

In der Lizenzvereinbarung von Shutterstock steht:

Teil I Lizenzen für visu­el­le Inhalte

c. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE

FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
[…] ii. Die Portrait-​Wiedergabe in visu­el­len Inhalten abge­bil­de­ter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem ver­nünf­tig den­ken­den Menschen als belei­di­gend oder anstö­ßig emp­fun­den wer­den könn­te, dar­un­ter zum Beispiel auch die Abbildung eines Models:
a) im Zusammenhang mit Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem;
b) im Zusammenhang mit Werbung für Tabakwaren;
c) in einem poli­ti­schen Kontext wie etwa der Förderung von, Werbung für oder Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewähl­ten Amtsinhabern sowie im Zusammenhang mit poli­ti­schen Programmen oder Meinungen
d) als an einer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheit lei­dend oder als Empfänger einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung oder
e) bei unmo­ra­li­schen oder kri­mi­nel­len Handlungen.
iii. Die Verwendung visu­el­ler Inhalte in por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem oder irre­füh­ren­dem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als belei­di­gend, obs­zön oder ille­gal zu erach­ten sein könnte. […]“

Bei der Tochteragentur Bigstock steht hier das Gleiche wie bei Shutterstock, nur in englisch.

Getty Images /​ iStock

In den EULA (End-​User-​License-​Agreement) von Getty Images sowie in der Lizenzvereinbarung von iStock steht fast wortgleich:

3. Eingeschränkte Verwendungen.

a. Keine wider­recht­li­che Verwendung.
Die Inhalte dür­fen nicht auf por­no­gra­fi­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ande­re rechts­wid­ri­ge Weise oder unter Verletzung der gel­ten­den Vorschriften (bei Sportinhalten ein­schließ­lich sämt­li­cher von Sportligen und Verbänden her­aus­ge­ge­be­ner Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen) oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen ver­wen­det werden.
[…]
e. Keine sen­si­ble Nutzung ohne Hinweis.
Wenn Sie Inhalte ver­wen­den, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dar­ge­stellt wer­den, das für einen gewöhn­li­chen Betrachter unvor­teil­haft oder über Gebühr kon­tro­vers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müs­sen Sie Folgendes ange­ben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung ver­wen­det wer­den und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abge­bil­de­ten Personen um Models han­delt. Eine mög­li­che Formulierung wäre: „Stock-​Foto. Mit Model gestellt.“ […]

Bei iStock hin­ge­gen wird das Wörtchen „dif­fa­mie­rend“ durch „ver­leum­nde­risch“ ersetzt:

3. Widerrechtliche Verwendung. Sie dür­fen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, ver­leum­de­risch oder ander­wei­tig wider­recht­lich verwenden.“

123rf

In der Lizenzvereinbarung von 123rf steht unter ande­rem folgendes:

10. Beschränkungen. Es sei denn, es ist laut den Ziffern 7 und 8 hier aus­drück­lich zuge­las­sen, dür­fen Sie NICHT:
[…]

Inhalte ille­gal verwenden:
Sie dür­fen Inhalte nicht ver­wen­den, die in irgend­ei­ner Art und Weise, gegen Gesetze , Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in den gel­ten­den Gerichtsbarkeiten verstoßen

Inhalte für unmo­ra­li­sche, obs­zö­ne, ille­ga­le, oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke verwenden:
Inhalte und lizen­zier­te Werke dür­fen in kei­ner Art und Weise in por­no­gra­fi­schen belei­di­gen­den, poli­tisch befür­wor­te­ten , ras­sis­ti­schen, eth­nisch oder kul­tu­rel­len belei­di­gen­den, obs­zö­nen oder unan­stän­di­gen, sexu­ell ein­deu­ti­gen, unmo­ra­li­schen, ver­leum­de­ri­schen, die Privatsphäre ver­let­zend oder ille­ga­len Zusammenhang gebracht wer­den; oder in einer Weise, die Gewalt oder ter­ro­ris­ti­sche Handlungen befür­wor­tet, dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Rasse, Geschlecht, Religion, des Glaubens, oder der sexu­el­len Ausrichtung ist.

Verwendung von Inhalten um Personen oder Gebäude zu schaden:
Inhalte dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, wenn sie Personen oder eine Sache in irgend­ei­ner Weise in ein schlech­tes Licht stel­len, sie abfäl­lig oder anstö­ßig dar­stel­len. Dem Urheber dür­fen kei­ne poli­ti­schen, unmo­ra­li­schen oder anstö­ßi­ge Neigungen unter­stellt werden.

Dreamstime

In den Bedingungen von Dreamstime heißt es:

Unauthorized Use
Without limi­ta­ti­on, Media may not be used as a trade­mark or ser­vice mark (unless the appro­pria­te exten­ded licen­se is being used), for any por­no­gra­phic or unlawful pur­po­se, to defa­me a per­son, to vio­la­te a person‚s right to pri­va­cy or publi­ci­ty, to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name, trade­mark, or ser­vice mark of any person/​entity.

Sensitive Subjects
Any licen­se gran­ted by Dreamstime shall not con­sti­tu­te a repre­sen­ta­ti­on that a Media is com­pa­ti­ble for use with any other mate­ri­al. You are sole­ly respon­si­ble for the use of any Media in com­bi­na­ti­on with any other mate­ri­al, and you agree not to use Media with sen­si­ti­ve topics wit­hout Dreamstime‚s sepa­ra­te writ­ten agree­ment. Such sen­si­ti­ve topics include, but are not limi­t­ed to: models with men­tal or phy­si­cal health issues, social issues, sexu­al acti­vi­ty, sexu­al ori­en­ta­ti­on or rela­ted, sub­s­tance abu­se, crime or other sub­jects that can be con­side­red to be offen­si­ve or unflat­te­ring to any of the models included in the image. You must cont­act Dreamstime for addi­tio­nal infor­ma­ti­on pri­or to any use of an Media with any sen­si­ti­ve topic. […]“

Pond5

In der Lizenzvereinbarung von Pond5 steht:

4. Restrictions

h. Sensitive Use:
You may not use any Content that fea­tures any per­son or pro­per­ty in a man­ner that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding use in a poli­ti­cal con­text, such as the pro­mo­ti­on, adver­ti­se­ment or endor­se­ment of any par­ty, can­di­da­te, or elec­ted offi­ci­al, or in con­nec­tion with any poli­ti­cal poli­cy or view­point, or as suf­fe­ring from, or medi­ca­ting for, a phy­si­cal or men­tal ailm­ent (each of the fore­go­ing, „Sensitive Use“). For avo­id­ance of doubt, use of Content in a sati­ri­cal Production that is not an Advertisement or use of Editorial Content in an accu­ra­te edi­to­ri­al way (e.g., not in an Advertisement or other com­mer­cial Production) would not be pro­hi­bi­ted by the pro­hi­bi­ti­on on Sensitive Use or offen­si­ve use.

i. No Unlawful Use:
You may not use any Content in a por­no­gra­phic, unlawful or defa­ma­to­ry con­text or man­ner, inclu­ding use
(i) in con­nec­tion with por­no­gra­phy, adult vide­os, adult enter­tain­ment venues, escort ser­vices, dating ser­vices, or the like;
(ii) in con­nec­tion with the adver­ti­se­ment or pro­mo­ti­on of tob­ac­co pro­ducts; or
(iii) depic­ting a per­son in the Content as enga­ging in acts of moral tur­pi­tu­de or cri­mi­nal activity.

Depositphotos

In der Lizenzvereinbarung von Depositphotos ist fol­gen­des festgehalten:

6. UNZULÄSSIGE NUTZUNG VON DATEIEN
6.1 Sie dür­fen nicht: […]

h. die Datei auf eine Weise ver­wen­den, die die Rechte des geis­ti­gen Eigentums der Datei oder die Handelsmarke Dritter ver­letzt, sowie auf eine Weise, die zu einer Beschwerde über irre­füh­ren­de Werbung oder unfai­ren Wettbewerb füh­ren würde;

i. die Datei für SPAM-​Mail verwenden;

j. die Datei auf eine Weise nut­zen, die mit den Geschäften von Depositphotos in Wettbewerb steht;

k. die Datei auf eine Weise dar­stel­len, nut­zen oder pos­ten, dass dies zu der Schlussfolgerung füh­ren könn­te, das Fotomodell in der Datei bil­li­ge oder unter­stüt­ze die Artikel oder Services eines Unternehmens oder einer Handelsmarke;

l. eine in der Datei dar­ge­stell­ten Person in einer hei­kelen Situation zei­gen, die als belei­di­gend oder unvor­teil­haft betrach­tet wer­den könn­te (z. B. in Bezug auf geis­ti­ge und kör­per­li­che Gesundheitsprobleme, sozia­le Probleme, sexu­el­le oder impli­zier­te sexu­el­le Aktivitäten oder Vorlieben, Verbrechen, kör­per­li­che oder psy­chi­sche Misshandlungen oder Leiden);

m. die Datei für por­no­gra­fi­sche, ille­ga­le oder unmo­ra­li­sche Zwecke verwenden;

n. die Datei in Artikeln oder Produkten ver­wen­den, die eine Person oder ein Modell in der Datei bla­mie­ren oder demü­ti­gen könnte;

o. Verwendung der Datei für die Werbung oder die Promotion von Tabak oder alko­ho­li­schen Produkten;

p. Display, Verwendung oder das Posten der Datei auf eine Art und Weise, die zu dem Schluss füh­ren könn­te, dass das Model in der Datei eine poli­ti­sche Partei, eine Handlungsweise, einen Kandidaten oder gewähl­ten Politiker bil­ligt oder befürwortet.

 Westend61

In den EULA der Bildagentur Westend61 steht:

2. License Restrictions and Warranties[…]
2.5 It is for­bidden to use the Images or por­ti­ons of them for the pro­duc­tion of por­no­gra­phic, defa­ma­to­ry, libell­ous or defa­ma­to­ry mate­ri­als, or allow this to other par­ties, whe­ther direct­ly or in con­text or jux­ta­po­si­ti­on with other mate­ri­als. In con­nec­tion with a sub­ject that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding but not only: sexu­al issues, AIDS, serious phy­si­cal or men­tal dise­a­ses, drug abu­se, etc., the Licensee must accom­pa­ny each such use with a state­ment that indi­ca­tes that the per­son is a model and that the Images are being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only. If the Licensee intends to use the Images for such sen­si­ti­ve issues, then he is obli­ged to inform and ask for per­mis­si­on of such appli­ca­ti­on with Westend61 beforehand.“

EyeEm

Bei EyeEm heißt es bei den License Agreements hier als PDF:

„2. RESTRICTED USE.
The Licensed Photo may not:
[…]
- be used in con­nec­tion with con­tent that is ille­gal, offen­si­ve, defa­ma­to­ry, racist, por­no­gra­phic, youth pro­tec­tion law
- inf­rin­ging or glo­ri­fies vio­lence. It may also not be used in con­nec­tion with any other man­ner that affects the inte­gri­ty or ori­gi­nal con­text of the Licensed Photo, or ille­gal con­tent. This appli­es in par­ti­cu­lar with regard to the per­sons depic­ted in the Licensed Photo; […]“

Alamy

Bei den ein­ge­räum­ten Rechten und Pflichten heißt es bei Alamy:
„3.1.5. Sie dür­fen das Bild-​/​Filmmaterial nicht auf por­no­gra­phi­sche, defa­mie­ren­de, betrü­ge­ri­sche, unzüch­ti­ge, obzö­ne oder sonst­wie ille­ga­le Art und Weise nut­zen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, zum Zweck des Verstoßes gegen das geis­ti­ges Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter, sei es direkt oder im Zusammenhang oder durch Gegenüberstellen mit ande­rem Material.
3.1.6. Wenn Bild-​/​Videomaterial mit einem Modell in einer Weise ver­wen­det wird, (i) aus der nach all­ge­mei­ner Auffassung ange­nom­men wer­den könn­te, dass das Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung per­sön­lich nutzt oder emp­fiehlt oder (ii) wenn die Darstellung des Modells nach all­ge­mei­ner Auffassung unschmei­chel­haft ist oder über­mä­ßig kon­tro­vers erscheint, ist bei solch einer Nutzung ein Hinweis anzu­brin­gen, dass es sich bei die­ser Person um ein Modell han­delt und das Bild-​/​Videomaterial nur zu Illustrationszwecken dient.“

Zoonar

Zoonar schreibt in deren Lizenzbedingungen:

[…] Gänzlich und aus­nahms­los unter­sagt sind Bildnutzungen,
a) für ras­sis­ti­sche, Gewalt ver­herr­li­chen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Zwecke,
b) für Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de und/​oder mora­lisch anstö­ßi­ge Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geis­ti­ge Eigentum oder Rechte irgend­ei­ner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abge­bil­de­te Person im Zusammenhang mit Pornografie (ein­schließ­lich Herrenclubs, Nacktbars und/​oder Escort-Services,
ero­ti­sche Partnervermittlungen oder ähn­li­che Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/​oder
g) Politische Unterstützung  darstellen.“

Mostphotos

Bei den Terms & Conditions steht bei Mostphotos unter anderem:

5 THE CONTENT

[…] 5.4 Sensitive Use may requi­re dis­clai­mer. If using con­tent that fea­tures models or pro­per­ty in con­nec­tion with a situa­ti­on that would be dee­med undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son (for exam­p­le sexu­al­ly trans­mit­ted dise­a­ses, men­tal ill­ness or poli­ti­cal opi­ni­ons), it must be made clear that: (1) that the con­tent is being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only and (2) any per­son depic­ted in the con­tent is a model. For exam­p­le sta­ting: “Stock pho­to. Posed by model.”

5.5 Regardless of any other pro­vi­si­ons in this Agreement the fol­lo­wing use of Content shall always be con­side­red prohibited:
a) any use in breach of appli­ca­ble law, inclu­ding but not limi­t­ed to
(i) inci­te­ment to racial hatred,
(ii) child pornography,
(iii) slander,
(iv) insult,
(v) ins­ti­ga­ti­on of rebellion,
(vi) unlawful descrip­ti­on of violence;

b) any use that may in any other way be con­cei­ved as
(i) threatening,
(ii) insulting,
(iii) racist,
(iv) vulgar,
(v) indecent,
(vi) sexist or
(vii) use which vio­la­tes the per­so­nal sphe­re or digni­ty of a pri­va­te indi­vi­du­al, inclu­ding but not limi­t­ed to adver­ti­se­ments in rela­ti­on to dating, por­no­gra­phy or
viii) any other use that Mostphotos, in its own dis­cre­ti­on, views as harmful to eit­her the sub­ject of the Content or the repu­ta­ti­on and brand of Mostphotos; […]“

Canva

In den Nutzungsbedingungen von Canva fin­det sich die­ser Absatz:

„The fol­lo­wing Prohibited Uses are not available under this or any other Canva license:
[…]
l. use the Stock Media in a fashion that is con­side­red by Canva or under appli­ca­ble law to be por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, inf­rin­ging, defa­ma­to­ry or libe­lous in natu­re, or that would be reason­ab­ly likely to bring any per­son or pro­per­ty reflec­ted in the Stock Media into disrepute;
m. use the Stock Media in a way that places any per­son depic­ted in the Stock Media in a bad light or in a way that they may find offen­si­ve – this includes, but is not limi­t­ed to, the use of images:
a) in por­no­gra­phy, “adult vide­os” or the like;
b) in ads for tob­ac­co products;
c) in ads or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for adult enter­tain­ment clubs or simi­lar venues, or for escort, dating or simi­lar services;
d) in con­nec­tion with poli­ti­cal endorsements;
e) in adver­ti­se­ments or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for phar­maceu­ti­cal or health­ca­re, her­bal or medi­cal pro­ducts, inclu­ding, but not limi­t­ed to die­ta­ry sup­ple­ments, diges­ti­ve aids, her­bal sup­ple­ments, per­so­nal hygie­ne or birth con­trol pro­ducts; and
f) uses that are defa­ma­to­ry, or con­tain other­wi­se unlawful, offen­si­ve or immo­ral con­tent. You may not use Stock Media con­tai­ning the liken­ess of a per­son if such use impli­es that the model enga­ges in any immo­ral or ille­gal acti­vi­ty or suf­fers from a phy­si­cal or men­tal infir­mi­ty, ailm­ent or condition;[…]“
Alle Zitaten aus den Nutzungsbedingungen wur­den von der jeweils ver­link­ten Webseite am 29.01.2017 abgerufen.
Diese hier auf­ge­zähl­ten Einschränkungen sind teil­wei­se nicht die ein­zi­gen, es kann also noch ande­re Beschränkungen geben. Zum Beispiel ver­bie­ten die Bildagenturen die Nutzung von Stockfotos als ein­ge­tra­ge­nes Logo, Warenzeichen und so weiter.
Die recht­li­chen Bedingungen kön­nen sich auch ändern, die hier dar­ge­stell­ten Informationen sind dem­nach nur zur Information gedacht, recht­lich ver­bind­lich ist die jeweils gül­ti­ge Lizenzvereinbarung der anbie­ten­den Bildagenturen.

Das Verbot von Hoheitszeichen-​Abbildungen in der Praxis

Heutzutage ist es ziem­lich ein­fach, eine Ordnungswidrigkeit zu bege­hen. Damit mei­ne ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, son­dern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häu­fi­ger, als man anneh­men könn­te, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Foto: Alexander Johmann/​aj82/​Flickr (CC BY-​SA 2.0)

Was ist pas­siert? Vor weni­gen Wochen schick­te die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:

Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dür­fen wir kei­ne Bilder mehr anbie­ten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.

Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dür­fen grund­sätz­lich nur von Behörden des Bundes zu deren amt­li­chen Zwecken ver­wen­det werden.

Bestehendes Bildmaterial, wel­ches in jeg­li­cher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhal­tet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird inner­halb der nächs­ten Wochen gelöscht. Wir möch­ten wei­ter­hin dar­auf hin­wei­sen, dass wir ab sofort auch kei­ne neu­en Bilder, die ent­spre­chen­de Kriterien erfül­len, anneh­men können.“

Daraufhin frag­te ich beim zustän­di­gen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lan­ge, aus­führ­li­che Antwort. Leider wur­de mir auf Nachfrage aus­drück­lich ver­bo­ten, die­se Antwort zu ver­öf­fent­li­chen, wes­halb ich die­se in eige­nen Worten wie­der­ge­ben muss.

Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:

§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig han­delt, wer unbefugt
1.     das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den ent­spre­chen­den Teil eines Landeswappens oder
2.     eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genann­ten Wappen, Wappenteilen und Flaggen ste­hen sol­che gleich, die ihnen zum Verwechseln ähn­lich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahn­det werden.“

Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir ver­bo­ten, das wie­der­zu­ge­ben. Deshalb mei­ne Version:

Das Amt ver­bie­tet gene­rell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amt­li­cher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künst­le­ri­sche, kunst-​gewerbliche und heraldisch-​wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jeg­li­che kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Nutzung der Hoheitszeichen ver­bo­ten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/​02 vom 14.07.2003) beschlos­sen, dass ein Notar kein ver­frem­de­tes Landeswappen für sei­nen Briefkopf nut­zen darf.

Das bedeu­tet auch: Theoretisch könn­te das BVA jede Zeitung, wel­ches ein Foto eines Reisepasses druckt, ver­kla­gen und die­se Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bele­gen. Besonders gran­tig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amt­li­chen Verwendung“ ent­ste­hen kann.

Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf die­ser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch kei­ne unbe­fug­te Benutzung im Sinne des oben genann­ten Gesetzes dar. Es kommt aber dar­auf an, in wel­chem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die ande­ren Hohheitszeichen letzt­end­lich vom Erwerber ver­wen­det wer­den. Da die Anbieter das nicht kon­trol­lie­ren kön­nen, ist star­ke Vorsicht beim Gebrauch die­ser Motive gege­ben. Insbesondere für Bildagenturen wie istock­pho­to oder Shutterstock, wel­che ihren Bildkäufern eine „Rechte-​Garantie“ geben, soll­te das zu den­ken geben.

Das BVA weist jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass es zu kei­ner Zeit die Löschung von Bildern gefor­dert hät­te oder dass es ver­bo­ten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.

Ich glau­be nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung ver­kla­gen wür­de, die das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neu­en bio­me­tri­schen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht wür­de es dann um die Auslegung des Wortes „unbe­fugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzu­se­hen, ist die Gefahr für eine „nor­ma­le Berichterstattung“ sicher gering. Stärker ver­folgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-​Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.

Für Stock-​Fotografen bedeu­tet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!

Was sagt ihr zu der Auslegung und prak­ti­schen Umsetzung die­ser Vorschriften?

Wie Google Street View Fotografen bedrohen kann

Dann darf ich ja gar nichts mehr foto­gra­fie­ren“, lau­tet eine oft gehör­te Klage frus­trier­ter (Hobby-)Fotografen, wenn sie das ers­te Mal ler­nen, was alles nicht ohne Genehmigung ver­öf­fent­licht wer­den darf: Fotos von geschütz­ten Bauwerken, Designer-​Möbeln, mit Logos, Markennamen und so weiter.

Ausgespart davon blie­ben bis­her Fotos, die zum Beispiel auf öffent­li­chem Grund von blei­ben­den Kunstwerken oder Gebäuden ohne Hilfsmittel wie Leitern o.ä. gemacht wur­den. Das Stichwort dazu heißt „Panoramafreiheit“.


Die Gefahr ist groß, dass sich das im Rahmen der Debatte um Google Street View ändern kann. Im Sommerloch gibt es wenig zu tun, des­halb stür­zen sich Politiker ger­ne auf den Großkonzern, der man­chem ange­sichts der gesam­mel­ten Datenmengen lang­sam unheim­lich wird.

An sich ist es unpro­ble­ma­tisch, mit sei­ner Kamera durch (öffent­li­che) Straßen zu lau­fen und Fotos der Hausfassaden zu machen. Wer dann noch gel­ten­de Datenschutz- und ande­re Rechte berück­sich­tigt und zum Beispiel Personen und ande­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (wie Klingelschilder oder Autokennzeichen), Logos und Markennamen anony­mi­siert, darf sol­che Fotos veröffentlichen.

Google macht im Grunde nichts ande­res, mit zwei klei­nen Unterschieden:

  1. Professionell wie die Firma ist, scheucht sie nicht Studenten mit Kameras als Nebenjob durch sämt­li­che Straßen der Republik, son­dern mon­tiert Kameras auf Autos, die die foto­gra­fi­sche Arbeit voll­au­to­ma­tisch über­neh­men. Muss nur jemand das Auto fah­ren. Hier gibt es die ers­te Diskussion, ob die Nutzung des erhöh­ten Auto-​Aufbaus nicht schon ein uner­laub­tes Hilfsmittel sei, was die Panoramafreiheit ver­let­zen würde.
  2. Zudem ver­knüpft Google die Fotos mit geo­gra­fi­schen Daten (GPS), der Betrachter ist dem­nach immer in der Lage, nicht nur das Haus zu sehen, son­dern auch zu ver­fol­gen, wo es steht. Das gefällt Datenschützern gar nicht und ich kann deren Bedenken ver­ste­hen. Auch in der pro­fes­sio­nel­len Fotografie hal­ten GPS-​Daten Einzug, wes­halb zum Beispiel die größ­te Bildagentur der Welt, Getty Images, 2009 in ihren neu­en Property Releases fol­gen­den Passus ent­fernt hat:
    Sofern kei­ne schrift­li­che Genehmigung im Voraus erteilt wur­de, stim­men der Fotograf/​Filmemacher und sei­ne Rechtsnachfolger zu, dass der Inhaber, Mieter und/​oder der Standort des Objekts (mit Ausnahme einer all­ge­mei­nen Bezugnahme auf die Region, das Land oder den Staat) nicht in der Bildunterschrift oder in ande­ren, gemein­sam mit dem Bild zu Lizenzzwecken zur Verfügung gestell­ten Informationen aus­ge­wie­sen wer­den dür­fen […]“. Begründung: Durch die Zunahme von Geo-​Daten in Fotos kön­ne nicht mehr garan­tiert wer­den, dass der Aufnahmeort von Fotos unbe­kannt bleibe.

Der ers­te Einwand lässt sich leicht behe­ben, indem Google zum Beispiel die Kameras tie­fer mon­tie­ren würde.

Der zwei­te und wich­ti­ge­re Einwand jedoch bleibt offen, wobei unklar ist, war­um sich der Protest vor allem gegen Google rich­tet, obwohl ande­re Firmen wie Sightwalk genau das glei­che machen. Und war­um posie­ren Bürger als Protest gegen Google Street View in der Zeitung mit gro­ßen Fotos vor genau den Häusern, die sie aus Google Street View ent­fer­nen wol­len? Mit vol­len Namen natürlich…

Die Gefahr ist jetzt, dass die Politiker im Eifer des Gefechts die Panoramafreiheit so stark ein­schnei­den, dass Google Street View zwar unge­fähr­lich wird, aber Fotografen eben­die­se Freiheit auch nicht mehr nut­zen kön­nen, vor allem dann, wenn sie ihre Fotos mit GPS-​Daten ver­knüp­fen. Hier gilt es aufzupassen…


Was meint ihr zu der Diskussion? Inwieweit könn­te die Debatte Fotografen, die GPS-​Daten nut­zen, beeinflussen?

Schlösserstiftung verklagt Bildagentur wegen Fotonutzung

Am 3.7. gab es im Tagesspiegel einen Artikel über die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, wel­che vor allem die Bildagentur Ostkreuz ver­klagt, da die­se Fotos von ihren Schlössern ver­kau­fe. Für Agenturfotorafen ein Muss zum Lesen.

(Danke an Zoomfeed für den Link.)