In der sechsten Folge von „Frag den Anwalt“ widmet sich unser Anwalt diesmal einer Frage, die uns Melanie per Email geschickt hat:
Foto: Alexey Testov
„Wenn ich Fotos in Auftrag gebe:
Ich derjenige bin, der alles bezahlt und ich die Modelle bezahle.
Wer ist dann Urheber des Fotos? Spielt meine Anwesenheit beim Shooting eine Rolle? Was ist, wenn ich quasi einen Lieferanten für Fotos habe? Oder ist das ebenfalls mit einer Lizenz verbunden?
Die zweite Frage ist: Wie sieht es einem festen Arbeitsverhältnis aus?“
Grundsätzlich gilt zumindest in Deutschland, wer auf den Auslöser drückt, ist der Urheber der Aufnahme. Das ergibt sich aus § 7 UrhG, der die Urheberstellung an die Handlung des Schaffens eines Werkes knüpft.
„§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“
Anders läuft dies übrigens im Land der unbegrenzten Möglichkeiten (USA). In den USA gibt es das sogenannte „work for hire“ Prinzip, bei dem vertraglich festgelegt werden kann, dass der Auftraggeber von Fotoaufnahmen und anderen urheberrechtlich relevanten Inhalten selbst der Urheber der Bilder wird. Dieses Prinzip ist dem deutschen Urheberrecht allerdings fremd.
Das bedeutet im Gegenzug, dass jeder, der nicht Urheber ist, ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen benötigt, wenn er sie wirtschaftlich verwerten will. Darauf hat es zunächst auch erst einmal keine Auswirkung, ob Du alles (auch den Fotografen) bezahlst oder ob Du beim Shooting anwesend bist. Grundsätzlich gilt also auch hier, dass es zu empfehlen ist, eine Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Fotografen zu schließen.
Dass dies mitunter ein wenig umständlich ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und im § 43 UrhG geregelt:
„Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.“
Aber auch diese Vorschrift bedeutet keineswegs, dass sämtliche im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (also eines Anstellungsverhältnisses und nicht der freien Mitarbeit) erstellten Aufnahmen automatisch hinsichtlich aller Nutzungsrechte an den Arbeitgeber übergehen. Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Erstellung von Fotos eine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers darstellt, was etwa bei angestellten Fotografen der Fall sein kann. Ist dies nicht der Fall, wird auch hier in der Regel die Übertragung von Nutzungsrechten ausdrücklich erfolgen müssen.
Zusammengefasst kann man die Frage daher so beantworten, dass es bei beiden Alternativen der Frage in jedem Fall sinnvoll ist, sich ausdrücklich Nutzungsrechte an den Fotos einräumen zu lassen.
Über den Autor: Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.
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Vor einer Weile gab es bei Facebook eine Werbung von shootcamp.at zu sehen (das sind die, wo der Fotograf auf dem Werbebild beim Fotografieren Kopfhörer trägt) mit dem sinngemäßen Slogans: „Lerne fotografieren, statt Stockfotos zu kaufen“.
Werbung von shootcamp.at
Selbst einige Fotografen wie Michael Omori Kirchner oder Till Erdmenger geben Tipps für ihre Kunden, wie sie selbst bessere Fotos machen können.
Auf den ersten Blick mag es widersprüchlich erscheinen. Wieso ermuntern Fotografen ihre Kunden, selbst Fotos zu machen? Die Kunden sollen doch einen Auftrag buchen oder wenigstens ein paar Stockfotos kaufen?
Dabei tragen die eigenen Versuche, selbst etwas so zu fotografieren, dass es wie ein Bild vom Fotografen aussieht, dazu bei, die Arbeit von Fotografen besser wertzuschätzen. Warum haben meine Bilder so hässliche Schlagschatten hinter den Personen und die vom Fotografen nicht? Warum wirken die Farben bei mir so komisch? Im Internet sieht das alles anders aus…
Es gibt sicher einige Motive, die problemlos von Kunden selbst fotografiert werden können. Wenn das der Fall ist, kann sich ein Fotograf als kompetenter Berater mit einfachen Tipps als wertvolle Hilfe im Gedächtnis der Kunden verankern, um dann die komplexeren Aufträge umzusetzen.
Versuchen Kunden, schwierigere Shootings umzusetzen, merken sie schnell, wie viel Zeit, Geld, Energie und Planung in ein Shooting investiert werden muss und das ohne die nötige langjährige Erfahrung eines Fotografen die Ergebnisse doch nicht so perfekt aussehen wie gewünscht.
Ein – manchmal nicht zu unterschätzender – Vorteil von selbstgemachten Kundenfotos ist die Exklusivität. Diese Fotos hat garantiert kein anderer. Außerdem kann in manchen Fällen der etwas unprofessionellere Look zum Geschäftsmodell passen, wenn Individualität und Handarbeit betont werden sollen.
Aufträge hingegen können die Unternehmenskasse ganz schön belasten, dafür bekommen Kunden meist ebenfalls exklusive Bilder. Der Vorteil von Stockfotos liegt hingegen auf der Hand: Die Bilder sind sofort verfügbar und das fertige Bild kann vor dem Kauf gesehen werden, ohne einem Fotografen seine visuelle Vision vermitteln zu müssen. Auch kosten Stockfotos meist deutlich weniger als die Arbeitszeit, die ein Kunde investieren müsste, um seine Bilder selbst zu fotografieren, von Kosten für Models, Requisiten und Locations mal ganz abgesehen.
Aber egal, ob nun Auftragsfotos oder Stockfotos, dass professionelle Fotos besser sind, ist wissenschaftlich erwiesen.
Zeigt ihr euren Kunden auch, wie man selbst fotografieren lernt?