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Frag den Anwalt – Folge 06: Urheberrecht bei Auftragsfotos

In der sechs­ten Folge von „Frag den Anwalt“ wid­met sich unser Anwalt dies­mal einer Frage, die uns Melanie per Email geschickt hat:

Foto: Alexey Testov

Wenn ich Fotos in Auftrag gebe:
Ich der­je­ni­ge bin, der alles bezahlt und ich die Modelle bezahle.

Wer ist dann Urheber des Fotos? Spielt mei­ne Anwesenheit beim Shooting eine Rolle? Was ist, wenn ich qua­si einen Lieferanten für Fotos habe? Oder ist das eben­falls mit einer Lizenz verbunden?

Die zwei­te Frage ist: Wie sieht es einem fes­ten Arbeitsverhältnis aus?“

Grundsätzlich gilt zumin­dest in Deutschland, wer auf den Auslöser drückt, ist der Urheber der Aufnahme. Das ergibt sich aus § 7 UrhG, der die Urheberstellung an die Handlung des Schaffens eines Werkes knüpft.

§ 7 Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“

Anders läuft dies übri­gens im Land der unbe­grenz­ten Möglichkeiten (USA). In den USA gibt es das soge­nann­te „work for hire“ Prinzip, bei dem ver­trag­lich fest­ge­legt wer­den kann, dass der Auftraggeber von Fotoaufnahmen und ande­ren urhe­ber­recht­lich rele­van­ten Inhalten selbst der Urheber der Bilder wird. Dieses Prinzip ist dem deut­schen Urheberrecht aller­dings fremd.

Das bedeu­tet im Gegenzug, dass jeder, der nicht Urheber ist, ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen benö­tigt, wenn er sie wirt­schaft­lich ver­wer­ten will. Darauf hat es zunächst auch erst ein­mal kei­ne Auswirkung, ob Du alles (auch den  Fotografen) bezahlst oder ob Du beim Shooting anwe­send bist. Grundsätzlich gilt also auch hier, dass es zu emp­feh­len ist, eine Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Fotografen zu schließen.

Dass dies mit­un­ter ein wenig umständ­lich ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und im § 43 UrhG geregelt:

Die Vorschriften die­ses Unterabschnitts sind auch anzu­wen­den, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung sei­ner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaf­fen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts ande­res ergibt.“

Aber auch die­se Vorschrift bedeu­tet kei­nes­wegs, dass sämt­li­che im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (also eines Anstellungsverhältnisses und nicht der frei­en Mitarbeit) erstell­ten Aufnahmen auto­ma­tisch hin­sicht­lich aller Nutzungsrechte an den Arbeitgeber über­ge­hen. Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Erstellung von Fotos eine arbeits­ver­trag­li­che Pflicht des Arbeitnehmers dar­stellt, was etwa bei ange­stell­ten Fotografen der Fall sein kann. Ist dies nicht der Fall, wird auch hier in der Regel die Übertragung von Nutzungsrechten aus­drück­lich erfol­gen müssen.

Zusammengefasst kann man die Frage daher so beant­wor­ten, dass es bei bei­den Alternativen der Frage in jedem Fall sinn­voll ist, sich aus­drück­lich Nutzungsrechte an den Fotos ein­räu­men zu lassen.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.

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Als Kunde Stockfotos kaufen oder lieber Fotos selber machen?

Vor einer Weile gab es bei Facebook eine Werbung von shootcamp.at zu sehen (das sind die, wo der Fotograf auf dem Werbebild beim Fotografieren Kopfhörer trägt) mit dem sinn­ge­mä­ßen Slogans: „Lerne foto­gra­fie­ren, statt Stockfotos zu kau­fen“.

Werbung von shootcamp.at
Werbung von shootcamp.at

Selbst eini­ge Fotografen wie Michael Omori Kirchner oder Till Erdmenger geben Tipps für ihre Kunden, wie sie selbst bes­se­re Fotos machen können.

Auf den ers­ten Blick mag es wider­sprüch­lich erschei­nen. Wieso ermun­tern Fotografen ihre Kunden, selbst Fotos zu machen? Die Kunden sol­len doch einen Auftrag buchen oder wenigs­tens ein paar Stockfotos kaufen?

Dabei tra­gen die eige­nen Versuche, selbst etwas so zu foto­gra­fie­ren, dass es wie ein Bild vom Fotografen aus­sieht, dazu bei, die Arbeit von Fotografen bes­ser wert­zu­schät­zen. Warum haben mei­ne Bilder so häss­li­che Schlagschatten hin­ter den Personen und die vom Fotografen nicht? Warum wir­ken die Farben bei mir so komisch? Im Internet sieht das alles anders aus…

Es gibt sicher eini­ge Motive, die pro­blem­los von Kunden selbst foto­gra­fiert wer­den kön­nen. Wenn das der Fall ist, kann sich ein Fotograf als kom­pe­ten­ter Berater mit ein­fa­chen Tipps als wert­vol­le Hilfe im Gedächtnis der Kunden ver­an­kern, um dann die kom­ple­xe­ren Aufträge umzusetzen.

Versuchen Kunden, schwie­ri­ge­re Shootings umzu­set­zen, mer­ken sie schnell, wie viel Zeit, Geld, Energie und Planung in ein Shooting inves­tiert wer­den muss und das ohne die nöti­ge lang­jäh­ri­ge Erfahrung eines Fotografen die Ergebnisse doch nicht so per­fekt aus­se­hen wie gewünscht.

Ein – manch­mal nicht zu unter­schät­zen­der – Vorteil von selbst­ge­mach­ten Kundenfotos ist die Exklusivität. Diese Fotos hat garan­tiert kein ande­rer. Außerdem kann in man­chen Fällen der etwas unpro­fes­sio­nel­le­re Look zum Geschäftsmodell pas­sen, wenn Individualität und Handarbeit betont wer­den sollen.

Aufträge hin­ge­gen kön­nen die Unternehmenskasse ganz schön belas­ten, dafür bekom­men Kunden meist eben­falls exklu­si­ve Bilder. Der Vorteil von Stockfotos liegt hin­ge­gen auf der Hand: Die Bilder sind sofort ver­füg­bar und das fer­ti­ge Bild kann vor dem Kauf gese­hen wer­den, ohne einem Fotografen sei­ne visu­el­le Vision ver­mit­teln zu müs­sen. Auch kos­ten Stockfotos meist deut­lich weni­ger als die Arbeitszeit, die ein Kunde inves­tie­ren müss­te, um sei­ne Bilder selbst zu foto­gra­fie­ren, von Kosten für Models, Requisiten und Locations mal ganz abgesehen.

Aber egal, ob nun Auftragsfotos oder Stockfotos, dass pro­fes­sio­nel­le Fotos bes­ser sind, ist wis­sen­schaft­lich erwie­sen.

Zeigt ihr euren Kunden auch, wie man selbst foto­gra­fie­ren lernt?