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Photocase: Schuldenschnitt, neues Beteiligungssystem und neue Preise

Vor eini­gen Wochen kün­dig­te Photocase weit­rei­chen­de Änderungen an, dar­un­ter eine Umstellung des Honorarsystems.

Heute wur­den nun die Details per Email an die Fotografen bekannt­ge­ge­ben:
Kai Schneider gibt die Geschäftsführung von Photocase an Dittmar Frohmann und Christopher Kraft ab. Dittmar Frohmann war vor­her bei iStock, Fotolia, Getty Images, 500px und Eyeem beschäf­tigt. Nun soll er die Agentur auf Vordermann brin­gen. Wie und war­um? Dittmar Frohmann erklärt es in der Mail:

Ich hei­ße Dittmar Frohmann und habe schon vie­le Bildagenturen gese­hen. Doch hier bei Photocase fin­de ich das ers­te Mal ein fast per­fek­tes und vor allem sehr sym­pa­thi­sches Set-​Up vor: pri­ma Website, tol­le Künstlerportfolios, eine star­ke Community! Manche Korrekturen sind zwar schon erfor­der­lich, aber das meis­te wird hin­ter den Kulissen statt­fin­den und des­halb kaum auffallen.

Eine Sache lässt sich aller­dings weder ver­ber­gen noch schön schmin­ken, daher nen­nen wir das Kind doch gleich beim Namen: Die finan­zi­el­le Schieflage der Firma macht dras­ti­sche Maßnahmen erforderlich:

Schuldenschnitt
Für alle bis heu­te nicht aus­ge­zahl­ten Einnahmen bie­ten wir 50% an. Diese Maßnahme ist Grundvoraussetzung für das Überleben der Agentur. Ja, alle ver­lie­ren 50% der nicht abge­ru­fe­nen Einnahmen, aber bedenkt bit­te auch, wie viel Ihr bis­lang mit Photocase ver­dient habt und auch noch ver­die­nen wer­det. Das aktu­el­le Guthaben wird hier angezeigt.

Neues Beteiligungssystem
Bislang zah­len wir bis zu 60 % Beteiligung aus. Das ist nicht nur weit über dem Industriedurchschnitt,  son­dern ange­sichts der hohen Kosten für den Betrieb einer Agentur sowie der geplan­ten Marketingausgaben lei­der auch nicht rea­lis­tisch. Es wird statt­des­sen zukünf­tig ein erfolgs­ori­en­tier­tes Royalty-​System geben, in dem neue Künstler bei 20 % anfan­gen und dann suk­zes­si­ve über meh­re­re Stufen bis zu 50 % Umsatzbeteiligung erhalten. 

Neues Ranking-​System bei Photocase

Für Bestandskünstler wer­den die Aktivitäten der letz­ten bei­den Jahre nach einem Punktesystem ange­rech­net, das auf den Verkäufen und der Anzahl der in den letz­ten zwölf Monaten ange­nom­me­nen Bildern basiert. Das System beinhal­tet neun Stufen, die jeweils einem höhe­ren Anteil ent­spre­chen. Das aktu­el­le Ranking und der Punktestand wer­den im Account angezeigt. 

Neue Preise
Gleichzeitig sen­ken wir die Rabatte und erhö­hen in einem Monat auch noch die Bildpreise – teil­wei­se sogar dras­tisch, was dann wie­der euch, den Urhebern zugu­te kommt. Niedrigere Beteiligung, aber an einem höhe­ren Preis ergibt in vie­len Konstellationen eine attrak­ti­ve­re Ausschüttung pro Bildverkauf.

Beispielrechnung 1AltNeu
Standard-​Größe                                  15€25€
Künstleranteil in %50%30%
Künstleranteil in €7,50 €7,50 €
Beispielrechnung 2AltNeu
Standard-​Größe15€25€
Nutzung ohne Bildnachweis50€100€
Bildpreis65€125€
Künstleranteil in %50%30%
Künstleranteil in €33€38€

Das Zusammenspiel der neu­en Bildpreise mit den neu­en Royalties

Keine Frage, ich hät­te gern als ers­tes eine posi­ti­ve­re Botschaft über­bracht. Der Schuldenschnitt ist dras­tisch und wird sicher­lich vie­len weh­tun, doch er ist not­wen­dig. Nur so lässt sich lang­fris­tig der Bestand der Agentur sichern. Die ange­kün­dig­ten Maßnahmen erfor­dern auch einer Änderung der Upload-​Bedingungen. Wer nicht mehr dabei sein will, kann das per E‑Mail mit­tei­len. Alle Änderungen grei­fen in vier Wochen, also am 16. Juli 2019. Die Upload-​Bedingungen, der Schuldenschnitt und die ande­ren Änderungen gel­ten als ange­nom­men, wenn vom Widerspruch kei­nen Gebrauch gemacht wird.
Ich bit­te alle Künstler*innen, uns trotz oder viel­leicht sogar wegen obi­ger Maßnahmen wei­ter die Treue zu halten. 

Photocase bleibt grund­sätz­lich wie es ist und wird sich zukünf­tig sogar noch mehr in Richtung Qualität und Premium-​Markt bewe­gen. Wir wer­den uns inter­na­tio­na­ler und auch pro­fes­sio­nel­ler auf­stel­len, akti­ver in der Vermarktung und noch anspruchs­vol­ler im Repertoire wer­den. Die Community wird wie­der gestärkt, u.a. mit Forumsmoderator*innen, einer Event-Koordinator*in und mehr Teilhabe an der Bildauswahl.

Neue Selektionsstrategie
Nicht zu früh freu­en. Die Tür bleibt hart, aber wir wer­den weni­ger nach ein­zel­nen Bildern im Heuhaufen suchen, son­dern nach Künstler*innen, die dem Photocase-​Gedanken und ‑Anspruch ent­spre­chen. Unsere Vision ist es, ein plau­si­bles und attrak­ti­ves Gegenmodell zu all den belie­bi­gen Stock-​Sites zu wer­den, indem wir ohne Tamtam die gesell­schaft­li­che Vielfalt und ein dif­fe­ren­zier­tes Bild die­ser Erde darstellen.“

Das ist eine sel­ten ehr­li­che Mail mit viel Klartext, der trotz allem für Fotografen eines bedeu­tet: Weniger Umsatzbeteiligung (bei mir 33%-Kürzung von 45 auf 30%) und eine Halbierung der nicht abge­ru­fe­nen Einnahmen. Ob die­se Maßnahmen, kom­bi­niert mit höhe­ren Bildpreisen den Umsatz der Fotografen und der Agentur sichern wer­den, bleibt abzu­war­ten. Ähnliches haben in der Vergangenheit auch Alamy, Pond5, 123rf, Imagebroker und Clipcanvas versucht.

Die Meinungen hier im Forum von Photocase sind durch­aus gespalten.

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 20 – Interview mit Alexander Karst von den Bildbeschaffern

Zur 20. Jubiläumsfolge habe ich Alexander Karst als Gesprächpartner im Podcast zu Gast, der zusam­men mit Michaela Koch vor über zehn Jahren die Firma „Die Bildbeschaffer“ gegrün­det hat.Sie kau­fen Bilder für Kunden, klä­ren und bera­ten bei Lizenzfragen, sor­tie­ren, archi­vie­ren Bilder und geben Seminar zu die­sen Themen. Alexander hat also auf jeden Fall einen breit­ge­fä­cher­ten Überblick über die Bilderbranche und aktu­el­le Entwicklungen.

Das aktu­el­le Bildbeschaffer-​Team auf der 10-Jahres-Feier

Im aus­führ­li­chen Interview reden wir unter ande­rem über Nischen bei Bildagenturen, nütz­li­che Suchfunktionen, wor­auf Kunden bei Bildern ach­ten und was er von kos­ten­lo­sen Bilddatenbanken und künst­li­chem Lens Fläre hält.
Wir reden auf der Photokina mit­ein­an­der, es ist im Hintergrund also lei­der etwas wusse­lig, aber Alexander ist trotz­dem gut verständlich.

Wenn euch die Folge gefal­len hat, hin­ter­lasst bit­te eine Bewertung. Ihr könnt den Podcast auch abon­nie­ren, um kei­ne Folge zu verpassen:

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SHOWNOTES:
Webseite der Bildbeschaffer
Seminare der Bildbeschaffer

4 Strategien zum Verteilen von Stockfotos auf Bildagenturen

In letz­ter Zeit habe ich eini­ge Mails und Kommentare wie die­sen hier von Ben bekom­men, in dem er zusam­men­ge­fasst fragt: „Wie ent­schei­det ihr, wo ihr was hoch­la­det? […] Was ist eure Strategie beim Platzieren eurer Bilder?

Bevor ich mei­nen Ansatz erklä­re, will ich kurz die vier Strategien vor­stel­len, die mei­ner Ansicht nach die vor­herr­schen­den Modelle auf dem Bildermarkt sind, zwei davon sind eher auf eine exklu­si­ve Verteilung der Bilder aus­ge­rich­tet und zwei auf die nicht­ex­klu­si­ve Verteilung, mit all den Vorteilen bzw. Nachteilen.

Die beiden exklusiven Strategien

1. Vollexklusivität

Die Vollexklusivität ist recht schnell erklärt: Der Fotograf bin­det sich kom­plett an eine Bildagentur und arbei­tet aus­schließ­lich mit ihr zusam­men. Das ist zum Beispiel bei Agenturen wie Getty Images üblich (wenn auch nicht unbe­dingt not­wen­dig) oder ver­trag­lich ver­pflich­tend, wenn man als Fotograf exklu­siv zum Beispiel für die Microstock-​Tochter von Getty, iStock, arbei­ten möchte.

Das hat den Vorteil, das man sich als Fotograf nur auf eine Agentur kon­zen­trie­ren muss und deren Mechanismen, Algorithmen und Mitarbeiter bes­ser ken­nen­ler­nen kann. Der Nachteil ist jedoch offen­sicht­lich: Die Abhängigkeit ist bei die­sem Modell am größ­ten. Wenn iStock zum Beispiel ent­schei­det, die Honorare zu kür­zen, bleibt einem wenig übrig als das zu schlu­cken oder die Zusammenarbeit zu beenden.

2. Bildexklusivität

Eine Variante der Exklusivität ist es, sich nicht als Fotograf kom­plett einer Agentur zu ver­schrei­ben, son­dern nur jedes Bild exklu­siv zu einer Agentur zu geben, zum Beispiel sei­ne Foodbilder nur zu Stockfood, sei­ne People-​Bilder nur die Westend61 und sei­ne Landschaftsfotos nur zu Plainpicture.

Der Gedanke dahin­ter ist, dass sich eini­ge Agenturen auf bestimm­te Looks und Themen spe­zia­li­siert haben und des­halb die­se Bilder bes­ser ver­kau­fen könn­ten als eine Universalagentur, die alles anbie­tet. Das erfor­dert jedoch mehr Erfahrung, um rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen, wel­che Bilder wo am bes­ten auf­ge­ho­ben sind und macht mehr Arbeit. Dafür ist die Abhängigkeit von einer Agentur geringer.

Die beiden nichtexklusiven Strategien

3. leich­te Bilderstreuung

Es gibt auch etli­che gute Gründe gegen Exklusivität. Deshalb ist dir drit­te Strategie, sei­ne Bilder leicht zu streu­en. Was jemand unter „leicht“ ver­steht, ist ver­schie­den. Das sind in der Regel meist Shutterstock und Adobe Stock als Platzhirsche unter den Microstock-​Agenturen, dann meist noch 2–6 ande­re Agenturen, wel­che alle die glei­chen Bilder bekom­men. Ein guter Ausgangspunkt ist die­se Umfrage zu den bes­ten Bildagenturen, wel­che nach Fotografenumsatz sor­tiert ist.

Da die zu erwar­ten­den Umsätze sich je nach Agentur stark unter­schei­den, kon­zen­triert sich der Fotograf hier auf die sei­ner Ansicht nach lukra­tivs­ten Agenturen, um sei­nen Arbeitsaufwand gering zu hal­ten bei best­mög­li­chen Umsatzchancen. Die Abhängigkeit gegen­über einer Bildagentur ist sehr gering, weil es genug ande­re Agenturen gibt, die even­tu­ell weg­fal­len­de Umsätze abfe­dern können.

4. tota­le Bilderstreuung

Das kom­plet­te Gegenteil zur Vollexklusivität ist die tota­le Bilderstreuung. Das bedeu­tet, dass ein Fotograf die glei­chen Bilder bei (fast) jeder Agentur hoch­lädt, die er fin­den kann. Das geschieht meist auto­ma­ti­siert über Upload-​Dienste wie StockSubmitter oder picWorkflow.

Der Gedanke dahin­ter ist, auf mög­lichst vie­len Märkten prä­sent zu sein und so die maxi­mal mög­li­chen Verkäufe zu erzie­len. Das Nachteil ist jedoch ein Kontrollverlust über sei­ne Bilder, weil eini­ge Agenturen die­se wie­der­um an Partneragenturen lie­fern und so weiter.

Kriterien für die Auswahl einer Strategie

Nicht jede Agentur unter­stützt jedes Modell. Einige Agenturen ver­lan­gen eine Bildexklusivität beim Upload, ande­re bie­ten die Wahl, ob der Fotograf bzw. nur die Bilder exklu­siv sein wol­len oder nicht. Manche Agenturen neh­men nur bestimm­te Themen an oder wün­schen sich eine bestimm­te Bildsprache, die ande­re Agenturen wie­der­um ablehnen.

Bei eini­gen Agenturen wie iStock oder EyeEm ist der Uploadprozess so kom­plex und unter­schei­det sich von den ande­ren, dass sich der Upload nur schwer auto­ma­ti­sie­ren lässt. Je nach­dem, wel­che Sprache bei der Verschlagwortung eine Agentur ver­langt, kann es not­wen­dig sein, die­se über­set­zen zu müs­sen, um meh­re­re Agenturen zu beliefern.

Welche Strategie verfolge ich warum?

Früher habe ich mei­ne Bilder nicht­ex­klu­siv zu ziem­lich vie­len Bildagenturen hoch­ge­la­den, laut mei­ner Liste gab es schon mehr als 35 Agenturen, die ich aus­pro­biert habe. Etliche davon gibt es schon gar nicht mehr und im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass der Aufwand für das Hochladen oft nicht die gerin­gen Erträge lohnt, wel­che die Agentur erwirtschaftet.

Deswegen bin ich mitt­ler­wei­le deut­lich selek­ti­ver bei der Auswahl der Bildagenturen. Meine übli­chen Fotos lade ich regel­mä­ßig bei neun Agenturen hoch: Adobe Stock, Shutterstock, 123rf, Dreamstime, Zoonar, Pitopia, Canva, Alamy und Mostphotos. Shutterstock wie­der­um ver­sorgt noch Bigstock, das sind also 10 Agenturen, was schon recht viel ist.

Jedes Jahr schaue ich, wel­che Agenturen die gerings­ten Umsätze erzie­len, wie viel Arbeit der Upload dort­hin macht und stel­le dann auch den Upload zu einer Agentur ein, wenn die Erlöse zu gering werden.

Damit schwan­ke ich bei den beschrie­be­nen Strategien zwi­schen Nummer 3 und 4. Von der tota­len Streuung hal­ten mich zwei Faktoren ab. Zum einen sehe ich an mei­nen Erlösen, dass selbst vie­le klei­ne Agenturen nicht mal ansatz­wei­se einen rele­van­ten Zusatzbetrag erwirt­schaf­ten wür­den. Geheimtipps unter den Agenturen gibt es kaum.

Selbst wenn ich durch eine Automatisierung des Uploads kei­ne zusätz­li­chen Kosten oder Zeitaufwand bei einer Erhöhung der Agenturanzahl hät­te (Stocksubmitter unter­stützt bei­spiels­wei­se ca. 30 Agenturen), spricht mei­ner Ansicht nach etwas ande­res dage­gen: Die Käuferanzahl ist begrenzt.

Wenn ich mei­ne Bilder bei Agenturen hoch­la­de, die direk­te Konkurrenten sind, kann es pas­sie­ren, dass die­se sich gegen­sei­tig durch Rabatte oder das gene­rel­le Drücken von Bildpreisen die­se Käufer abspens­tig machen wol­len. Vor allem Depositphotos hat­te da in der Vergangenheit eini­ge Skandale. Es klingt para­dox, kann aber pas­sie­ren: Bei der Belieferung von zu vie­len Bildagenturen könn­ten die Einnahmen sin­ken, weil der Kunde das gewünsch­te Bild bei der bil­ligs­ten Agentur kauft, statt bei der, die für die Fotografen die bes­ten Konditionen hat. Siehe bei­spiel­haft dazu die Diskussion zur neu­en Agentur Onepixel.

Meine Tipps für Einsteiger

Anfängern wür­de ich drei Dinge empfehlen:
Erstens nie exklu­siv zu gehen, um erst mal einen Marktüberblick zu erhal­ten und zu ver­ste­hen, wel­che Unterschiede es zwi­schen den Agenturen gibt. Außerdem ist Exklusivität mei­ner Ansicht nach eh ein aus­ster­ben­des Modell, wie auch die vollex­klu­si­ven Fotolia-​Nutzer letz­te Woche schmerz­lich erfah­ren mussten.

Zweitens sich am Anfang auf 3–4 umsatz­star­ke Agenturen zu kon­zen­trie­ren (z.B. Adobe Stock, Shutterstock, 123rf und Alamy), um sich nicht zu ver­zet­teln und unnö­ti­ge Zeit und Energie in Agenturen zu inves­tie­ren, die sich spä­ter doch nicht lohnen.

Drittens infor­miert zu blei­ben über neue Entwicklungen auf dem Bildermarkt und ggf. spä­ter doch 2–3 wei­te­re Agenturen aus­zu­pro­bie­ren, ob die­se lukra­tiv sind, aber auch den Mut haben, die Geschäftsbeziehung zu einer Agentur zu been­den, wenn sich die­se nicht mehr lohnt. Hier lege ich euch natür­lich die­sen Blog hier oder mei­ne Facebook-​Seite ans Herz oder das Branchenforum MicrostockGroup.

Welche Strategie ver­folgt ihr und warum?

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 17 – Interview mit Creative Director Roman Härer von der Bildagentur plainpicture

Als drit­te Station mei­ner Hamburg-​Reise steue­re ich das Büro der Bildagentur plain­pic­tu­re an und tref­fe mich dort mit deren Creative Director Roman Härer zu einem aus­führ­li­chen Gespräch.

Wir reden über die Gründung und Anfangszeit der Agentur, Gründe für Bildablehnungen, Themen-​Trends und las­se mir Tipps für die Fotografenbewerbung bei der Agentur geben:

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Der Podcast bei Spotify.

Beispielbilder aus dem Portfolio von plainpicture:

© plainpicture/​Delia Baum
© plainpicture/​Elise Ortiou Campion
© plainpicture/​Eva-​Marlene Etzel
© plainpicture/​Jana Kay
© plainpicture/​Karoliina Norontaus
© plainpicture/​Lisa Krechting
© plainpicture/​miep
© plainpicture/​Philippe Leroux
© plainpicture/​Willing-​Holtz

SHOWNOTES:
Webseite von plain­pic­tu­re
Instagram-​Kanal von plainpicture

Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“