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Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“

Offene Honorare von Bildagenturen mittels Mahnbescheid eintreiben

Manchmal gibt es Bildagenturen, die zwar Bilder ver­kau­fen, die Honorare den Fotografen lei­der nur wider­wil­lig aus­zah­len. Schon seit Jahren haben bei­spiels­wei­se Fotografen der Münchener Bildagentur Clipdealer Probleme mit der Honorarauszahlung.

Vor eini­gen Wochen habe ich ein Mahnverfahren eröff­net, um mein aus­ste­hen­des Honorar von einer Bildagentur zu erhal­ten. Das ist rela­tiv ein­fach und risi­ko­arm. Wie genau so etwas geht, beschrei­be ich heute.

Die Webseite www.online-mahnantrag.de ist eine offi­zi­el­le Webseite der deut­schen Mahngerichte. Auf die­ser Unterseite könnt ihr euren eige­nen Mahnantrag beginnen.

  1. Zuerst müsst ihr den Cookies zustim­men, falls das in eurem Browser nicht auto­ma­tisch geschieht.
  2. Danach wählt ihr das Bundesland aus, in dem ihr gemel­det seid.
  3. Nun folgt die Auswahl, wie der Mahnantrag an das Gericht geschickt wer­den sollt. Ich emp­feh­le die Papierform, weil für den digi­ta­len Versand ein pas­sen­des Kartenlesegerät und mehr erfor­der­lich ist.
  4. Danach zeigt die Webseite die not­wen­di­gen acht Schritte zum Mahnantrag: 
    1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfas­sen (sofern vorhanden)
    2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
    3. Schritt: Antragsgegner erfassen
    4. Schritt: Anspruch/​Forderung erfassen
    5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfas­sen (sofern vorhanden)
    6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
    7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
    8. Schritt: Druck/​Antragsabgabe
  5. Wenn ihr selbst den Antrag stellt, klickt ihr bei „Schritt 1“ auf „Ich bin Antragsteller“.
  6. Im nächs­ten Schritt gebt ihr euren Namen und Adresse an.
  7. Danach wird man gefragt, ob man als Minderjähriger oder Person mit recht­li­chem Betreuer einen gesetz­li­chen Vertreter ange­ben will. Ich habe „nein“ geklickt.
  8. Möchten sie einen wei­te­ren Antragsteller erfas­sen“ ist die nächs­te Frage, die ich eben­falls ver­neint habe.
  9. Nun kommt der drit­te Schritt, die Erfassung des Antragsgegners. In mei­nem Fall habe ich „Firma“ ange­klickt und als den Firmennamen sowie die Adrese ange­ben, die im Impressum der Webseite ange­ge­ben sind. Als Rechtform der Firma habe ich „GmbH“ ausgewählt.
  10. Als gesetz­li­chen Vertreter habe ich den Namen des Geschäftsführers (glei­che Adresse wie die Firma) in sei­ner Funktion als „Geschäftsführer“ ange­ge­ben, die Daten fin­det ihr eben­falls meist im Impressum.
  11. Die Frage, ob ich einen wei­te­ren Antragsgegner hin­zu­fü­gen will, habe ich verneint.
  12. Nun wird die Art des Mahnverfahrens aus­ge­wählt. Ich habe „regu­lä­res Mahnverfahren“ gewählt.
  13. Nun sind wir beim vier­ten Schritt, der Erfassung unse­rer Forderung. Aus einer Liste wählt man die Art der Forderung, in mei­nem Fall „Urheberrechtl. Nutzungsrechte: Fällige Pauschale aus Vertrag (58)“. Bei „Nähere Angaben zum Anspruch“ wäh­le ich auch „Vertrag“. Dann kommt der Zeitraum das Anspruchs. Hier habe ich ein­fach groß­zü­gig zurück­da­tiert als Anfangsdatum (1.1.2017) und als Enddatum das aktu­ell Datum gewählt, denn wich­ti­ger ist es, dass die fol­gen­de Forderungssumme kor­rekt ist. Bei „Betrag“ gebt ihr den Wert in Euro ein, den euch die Bildagentur aktu­ell schul­det. Hinweis: Beim Weiterklicken erhal­te ich meist die Warnung „Message ANSPR32KAT58 nicht gefun­den.“ Klicke ich jedoch noch mal auf wei­ter, geht es regu­lär weiter.
  14. Nun erschei­nen Gerichtskosten in Höhe von 32 Euro zusätz­lich zur Hauptforderung. Diese Summe muss vom Antragsteller vor­ge­streckt wer­den und wird dann vom Antragsgegner beim Begleichen der Mahnung zurück­ge­zahlt. Darunter kli­cke ich auf „Zinsangaben zum Anspruch“ machen. Hier habe ich 4% jähr­li­che Verzinsung ange­ben. Eine Mitarbeiterin vom Mahngericht mein­te zu mir, die Zinshöhe kön­ne man frei wäh­len, solan­ge sie ver­hält­nis­mä­ßig blie­be. Dann gehe ich auf „wei­ter“ und „kei­ne wei­te­ren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“.
  15. Nun kön­nen als Schritt 5 zusätz­li­che Kosten gel­tend gemacht wer­den wie zum Beispiel Porto, Kopien usw. Ich war hier ziem­lich mode­rat und habe pau­schal 5 Euro als Portokosten ange­setzt. Wer ande­re begrün­de­te Ausgaben hat­te, kann die­se hier angeben.
  16. Als nächs­tes wird das zustän­di­ge Gericht ange­zeigt, in mei­nem Fall war es das Amtsgericht München.
  17. Jetzt sind wir bei Schritt 6 „Allgemeine Angaben zum Antrag“. Hier ver­si­che­re ich mit einem Häkchen, dass „mein Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die aber bereits voll­bracht ist“ (der Bilderverkauf). Außerdem kann ein Geschäftszeichen ver­ge­ben wer­den, falls man so vie­le offe­ne Verfahren hat, dass man etwas Übersicht braucht.
  18. Klickt man dann auf „wei­ter“, kann dem Antraggegner die Bankverbindung mit­ge­teilt wer­den, damit er sofort weiß, wohin das Geld über­wie­sen wer­den soll. Ich habe die Daten mei­nes Geschäftskontos eingetragen.
  19. Im nächs­ten Schritt kommt noch mal die „MB-​Antrag Übersicht“, um zu über­prü­fen, ob beim Mahnbescheid alles kor­rekt aus­ge­füllt wurde.
  20. Nun sind wir fast fer­tig. Vor dem Ausdrucken des fer­ti­gen PDFs gibt es eini­ge Hinweise, was vor dem Ausdrucken beach­tet wer­den soll­te, damit der Antrag les­bar beim Gericht ankommt. Diese müs­sen bestä­tigt wer­den, dann kann man auf „spei­chern“ kli­cken und erhält den vier­sei­ti­gen Mahnbescheid-​Antrag als PDF.
  21. Die PDF wird dann auf DinA4 aus­ge­druckt und muss an das zustän­di­ge Gericht geschickt werden.

Ein bis zwei Wochen spä­ter erhält man vom Gericht eine Rechnung, mit der man die Gerichtskosten bezah­len soll. Erst wenn das erle­digt ist, geht der Mahnbescheid raus an die Firma. Nun hat die­se ca. zwei Wochen Zeit, die offe­nen Forderungen plus die Gerichtskosten und Auslagen zu bezah­len. Das geschah auch bei mir.

Sollte die Firma Widerspruch ein­le­gen oder den Mahnbescheid igno­rie­ren, kann man ent­we­der einen „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ stel­len oder den Rechtsanwalt sei­nes Vertrauens um Rat fragen.

Bildagentur Westend61 startet Direktverkauf

Die Münchner Bildagentur Westend61 ist seit 15 Jahren als Zulieferer für gro­ße Vertriebspartner wie Getty Images, AGE Fotostock und ande­re Bildagenturen tätig.

Woman taking bath © Westend61/​Rainer Berg

Nun star­tet Westend61 den Versuch, auch im Direktgeschäft Fuß zu fas­sen und mit­tels des eige­nen Online-​Shops selbst Bilder an Kunden zu ver­kau­fen, statt die­se nur an ande­re Agenturen zu liefern.

Zum Start sind ca. 13.000 handse­lek­tier­te und exklu­si­ve People- und Lifestyle-​Bilder im Portfolio, wel­ches ste­tig wächst.

Happy Couple © Westend61/​Jo Kirchherr

Einer der bei­den Inhaber von Westend61, Stephan Bock, erklärt: „Wenn du im Markt neben all den Großen exis­tie­ren willst, musst du irgend­was anders machen. Gerade weil wir klein sind, kön­nen wir das Angebot sehr scharf umrei­ßen und uns auf People und Lifestyle kon­zen­trie­ren. Unser Herzstück ist die Kreativabteilung, die das Bilderportfolio extrem auf­wen­dig kura­tiert und stän­dig auf der Suche nach neu­en Trends ist.“

Die Bildsprache soll sich von den übli­chen Stock-​Angeboten abhe­ben mit einem Fokus auf einer euro­päi­schen, sehr authen­ti­schen Bildsprache und einem fri­schen Look.

Happy Family © Westend61/​Mareen Fischinger

Martine Präßl, Creative Director, erklärt, was dahin­ter­steht: „Wir den­ken kon­se­quent von Kundenseite und neh­men nur Bilder ins Programm, die kam­pagn­en­taug­lich sind und im werb­li­chen Umfeld funk­tio­nie­ren können.“

Mit Eröffnung des eige­nen Webshops nimmt Westend61 auch Bildproduktionen ande­rer Partner ins Programm auf: Bisher wur­den zum Beispiel Verträge mit Caia Images aus London, Cavan Images aus New York und Maskot aus Stockholm abgeschlossen.

Bildunion stellt zum Ende des Monats den Betrieb ein

In die immer län­ger wer­den­de Liste der ster­ben­den deut­schen Bildagenturen gesellt sich nun auch Bildunion.

Vor 13 Jahren wur­de die Agentur gegrün­det, nun ist Schluss. Die Webseite wird zum Ende des Monats Februar 2018 abgeschaltet.

Offene Guthaben aus dem 2. Halbjahr 2017 und 2018 sol­len bis Ende des Monats Februar aus­be­zahlt werden.

Die besten Bildagenturen 2017 (Auswertung meiner Umfrage)

Nach dem Erfolg mei­ner Bildagentur-​Umfrage letz­tes Jahr habe ich auch die­ses Jahr wie­der eine Umfrage auf mei­ner Facebook-​Seite gestar­tet, um zu fra­gen, bei wel­chen Bildagenturen mei­ne Leserinnen und Leser im Jahr 2017 die meis­ten Umsätze erzielt hatten.

Die Ergebnisse soll­ten sie nach Umsatz abstei­gend sor­tiert als Kommentar hin­ter­las­sen. Insgesamt haben sich über 50 Leute betei­ligt, wes­halb ich erneut ger­ne die Ergebnisse aus­wer­ten möchte.

Die besten Bildagenturen 2017

  1. Adobe Stock (Fotolia)* (391) (-)
  2. Shutterstock* (370) (-)
  3. iStock (225) (-)
  4. 123rf* (104) (-)
  5. Dreamstime* (97) (-)
  6. Eyeem (96) (+4)
  7. Westend61 (71) (+1)
  8. Bigstock (54) (-)
  9. Getty Images (51) (neu)
  10. Pond5 (48) (-4)
  11. Depositphotos (46) (-4)
  12. Alamy (40) (neu)
  13. Colorbox (35) (neu)
  14. Photocase (27) (-3)
  15. Chromorange (17) (neu)

Meine Vorgehensweise:
Ich habe in einer Excel-​Tabelle eine Liste gemacht und in die ers­te Spalte jede Agentur ein­ge­tra­gen, die genannt wur­de. In den nächs­ten Spalten habe ich dann für jeden Teilnehmer und jede Agentur Punkte ver­ge­ben, basie­rend auf der Sortierung der genann­ten Agenturen. Die ers­te Agentur, also die mit dem meis­ten Umsatz bekam 10 Punkte, die als zwei­tes genann­te Agentur bekam 9 Punkte und so weiter.
Die Werte habe ich pro Agentur sum­miert und die Liste dann nach den Punkten sor­tiert. Das Ergebnis sehr ihr oben, die Zahl in Klammern ist also die Gesamtpunktzahl der jewei­li­gen Agentur.
Insgesamt wur­den 33 ver­schie­de­ne Agenturen benannt, ich habe die Liste jedoch auf die ers­ten 15 Agenturen beschränkt, weil das sta­tis­ti­sche Rauschen zum Ende hin mit meist nur einer Nennung sehr viel grö­ßer ist.

Hinweise:
Bei der Auswertung haben vier Leute ins­ge­samt drei ver­schie­de­ne Agenturen ange­ge­ben (2x Fotolia, 1x Eyeem, 1x Chromorange), wel­che sie exklu­siv belie­fern. Würde man die­se Punkte raus­rech­nen, wür­de sich an der Reihenfolge jedoch nichts ändern, nur Chromorange wür­de hin­ten rausfallen.
Außerdem wur­de bei der Umfrage nicht unter­schie­den, ob die Leute Videos oder Fotos oder bei­des ver­kau­fen, wie vie­le Dateien sie online haben oder seit wann sie dort hoch­la­den. Die hohe Platzierung von Pond5 ergibt sich zum Beispiel aus deren Videoverkäufen, jedoch ver­mut­lich nicht aus deren Fotoverkäufen.

Meine bes­ten Agenturen 2017
Wer die obi­ge Liste nach­rech­nen oder anders aus­wer­ten will, kann das eben­falls machen, mei­ne Datenbasis ist ja (fast) frei ein­seh­bar. (Hier könnt ihr auch direkt mei­ne Excel-​Tabelle run­ter­la­den). Was jedoch noch fehlt, sind die Agenturen, bei denen ich selbst 2017 am meis­ten Umsatz erzielt habe und die ich eben­falls in obi­ge Rechnung habe ein­flie­ßen las­sen. In Klammern wie­der die Veränderung zum Vorjahr:

  1. Adobe Stock (Fotolia) (-1)
  2. Shutterstock (-1)
  3. 123rf (-1)
  4. Dreamstime (-1)
  5. Canva (+1)
  6. Bigstock (-1)
  7. Eyeem (+2)
  8. Pond5 (-1)
  9. Alamy (+1)
  10. Westend61 (-1)

Was sagt uns diese Auswertung?

Ganz oben ran­geln sich Adobe Stock und Shutterstock um die Spitzenposition, wobei Shutterstock etwas auf­ge­holt hat. Dann gibt sich iStock Mühe, den Anschluss nicht zu ver­lie­ren und das Mittelfeld mit 123rf, Dreamstime und EyeEm ist schon weit abge­schla­gen, von den rest­li­chen Agenturen ganz zu schweigen.

Überraschungssieger ist die­ses Jahr EyeEm, wel­che sich um vier Plätze nach oben kämp­fen konn­te. Verlierer sind dies­mal Pond5 und Depositphotos mit je vier Plätzen Abstieg. Canstock, Canva, Zoonar und Stocksy als Tabellenletzte im Vorjahr sind dies­mal gar nicht mehr dabei.

Wer als Einsteiger in die Stockfotografie wis­sen will, wel­che Agenturen er belie­fern soll­te, kann im Grunde die obi­ge Liste von oben nach unten durch­ar­bei­ten, wobei der zu erwar­ten­de Umsatz stark mit der Höhe der Balken im Diagramm korreliert.

Überrascht euch die Liste? Oder hät­tet ihr ähn­li­ches erwartet?