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Panthermedia erlaubt jetzt auch den Upload von KI-Bildern

Nur gut zwei Wochen nach der Bekanntgabe von Adobe, dass Adobe Stock nun durch Künstliche Intelligenz erzeug­te Bilder akzep­tie­re, hat auch die Bildagentur Panthermedia bekannt gege­ben, dass sie nun KI-​Material annehmen.

Der Newsletter von Panthermedia im Wortlaut

Die Voraussetzungen lesen sich im Grunde fast iden­tisch wie die von Adobe Stock, mit der Ausnahme, dass die Bilder im Titel statt des Hinweises „Generative AI“ nun „AI gene­ra­ted image“ ent­hal­ten sollen.

Da drängt sich etwas der Verdacht auf, dass hier ein­fach die Entscheidung von Adobe Stock nach­ge­ahmt wur­de, was ich aber inhalt­lich begrü­ßens­wert finde.

Unter dem Reiter „KI-​Bilder“ fin­den sich auf der Startseite von Panthermedia jedoch bis­her nur knapp 2.500 künst­lich erzeug­te Portraits, wel­che vor unge­fähr einem Jahr vor­ge­stellt wur­den. Das kann sich natür­lich bald ändern.

Shutterstock verbietet Upload von KI-​Bildern und will gleichzeitig selbst KI-​Bilder anbieten

Meine geplan­ten Artikel zu den neus­ten KI-​Entwicklungen sind noch nicht mal fer­tig, da plat­zen stän­dig auf­re­gen­de Neuigkeiten her­ein. Die Nachricht vom 25.10.2022 von Shutterstock kann ich hier aber nicht igno­rie­ren, da sie einen wil­den Mix von Konsequenzen nach sich zieht, den ich hier ver­mut­lich nur ansatz­wei­se beleuch­ten kann.

Aber ver­su­chen wir es der Reihe nach: Shutterstock hat vor weni­gen Tagen die­se Pressemitteilung ver­öf­fent­licht, in der die Firma die Partnerschaft mit dem Unternehmen OpenAI ver­kün­det, wel­che hin­ter dem KI-​Tool DALL‑E ste­cken. Hinter OpenAI ste­cken übri­gens u.a. Elon Musk als Gründer und Microsoft als Investor.

Bild von DALL‑E 2 gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Zeitgleich gab es eine Rundmail an alle Shutterstock-​Anbieter, in der zusätz­lich zur obi­gen Information eine eben­so wich­ti­ge wei­te­re Nachricht steck­te: Shutterstock will kei­ne KI-​generierten Inhalte mehr auf ihrem Marktplatz anbie­ten, mit der Begründung, dass „die Urheberschaft nicht einer ein­zel­nen Person zuge­ord­net wer­den kann, wie es für die Lizenzierung von Rechten erfor­der­lich ist“.

Oder hier im Hilfebereich von Shutterstock noch aus­führ­li­cher begrün­det: „KI-​generierte Inhalte dür­fen nicht auf Shutterstock hoch­ge­la­den wer­den, da KI-​Inhaltsgenerierungsmodelle das geis­ti­ge Eigentum vie­ler Künstler und ihrer Inhalte nut­zen, was bedeu­tet, dass das Eigentum an KI-​generierten Inhalten nicht einer Einzelperson zuge­wie­sen wer­den kann und statt­des­sen alle Künstler ent­schä­digt wer­den müs­sen, die an der Erstellung jedes neu­en Inhalts betei­ligt waren“.

Diese Kombination von Aussagen wirft so vie­le Fragen auf, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll.

Gehen wir mal in der Zeit etwas zurück: Shutterstock koope­riert schon seit 2021 mit der Firma OpenAI, indem OpenAI Shutterstock-​Bilder lizen­ziert hat, um das Tool DALL‑E zu trai­nie­ren. Der CEO von OpenAI, Sam Altman, sagt dazu in der Pressemitteilung:

Die Daten, die wir von Shutterstock lizen­ziert haben, waren ent­schei­dend für das Training von DALL‑E. Wir freu­en uns, dass Shutterstock sei­nen Kunden die DALL-​E-​Bilder als eine der ers­ten Anwendungen über unse­re API zur Verfügung stellt, und wir freu­en uns auf künf­ti­ge Kooperationen, wenn künst­li­che Intelligenz ein inte­gra­ler Bestandteil der krea­ti­ven Arbeitsabläufe von Künstlern wird.“

In weni­gen Monaten sol­len Shutterstock-​Kunden in der Lage sein, mit Hilfe von OpenAI direkt auf der Shutterstock-​Webseite durch Texteingabe Bilder selbst gene­rie­ren zu können.

Im Gegenzug dafür sol­len die Shutterstock-​Anbieter für die Rolle, die ihre Inhalte bei der Entwicklung die­ser Technologie gespielt haben, ent­schä­digt werden.

Die ers­te Frage hier ist doch: Wurden die Shutterstock-​Anbieter auch für die Trainingsdaten, die seit 2021 von OpenAI lizen­ziert wur­den, entschädigt?

Die zwei­te Frage ist: Haben die Künstler, auf deren Eigentum Shutterstock angeb­lich so viel Wert lege, damals über­haupt zuge­stimmt, dass ihre Bilder für Trainingszwecke genutzt wer­den dürfen?

Die drit­te Frage ist logi­scher­wei­se: Wie vie­le Bruchteile von US-​Cents sol­len die Anbieter als „Entschädigung“ erhal­ten?

Ich könn­te jetzt eine Weile mit sol­chen Fragen wei­ter­ma­chen, aber betrach­ten wir erst mal ande­re Perspektiven.

Die Kunden-​Sicht

Aus Kundensicht erschließt sich nicht sofort, war­um sie KI-​Bilder bei Shutterstock – sehr ver­mut­lich gegen Geld – gene­rie­ren soll­ten, wenn sie es bei OpenAI auch kos­ten­los machen kön­nen. Jeden Monat gibt es bei DALL‑E 2 kos­ten­los 15 Credits für je Bilderstellungen (1 Credit pro Bild), 115 wei­te­re Credits kos­ten dann 15 USD, also ca. 13 US-​Cent pro Bild.

Es könn­te auch sein, dass Shutterstock die­sen Preis noch mal unter­bie­ten will.

Darüber hin­aus gibt es aber gänz­lich kos­ten­lo­se KI-​Tools wie Stable Diffusion (und pas­sen­de GUIs), mit der Nutzer ihre Bilder kom­plett gra­tis erstel­len können.

Der Vorteil wäre maxi­mal, wenn Kunden mit Shutterstock eine Firma haben, die für even­tu­el­le (recht­li­che?) Probleme haf­ten könn­te. Ansonsten spe­ku­liert Shutterstock viel­leicht dar­auf, dass es genug Bestandskunden gibt, wel­che sich nicht die Mühe machen (wol­len), sich bei einer Plattform wie Dall‑E 2 zu regis­trie­ren, um dort die Gratis-​KI-​Bilder zu nutzen.

Die Agentur-​Sicht

Aus Sicht von Shutterstock ist es natür­lich cle­ver: Warum soll­ten sie die­se ner­vi­gen Bildlieferanten bezah­len müs­sen, wenn sie den Kunden auch ohne den Umweg über die Fotografen Bilder ver­kau­fen können?

Das geht natür­lich nur, wenn gleich­zei­tig den Anbietern ver­bo­ten wird, KI-​generierte Bilder selbst zum Verkauf anzu­bie­ten, denn immer­hin will das ja die Agentur über­neh­men. Warum die angeb­li­chen recht­li­chen Risiken, wel­che als Grund für das Upload-​Verbot vor­ge­scho­ben wer­den, plötz­lich nicht mehr gege­ben sind, wenn Shutterstock die KI-​Bilder gene­riert, erschließt sich nicht ganz. Dazu spä­ter mehr.

Das Verbot ist augen­schein­lich vor allem dazu da, um mehr Kunden zur agen­tur­ei­ge­nen KI-​Generierung zu bewegen.

Zwar hat Shutterstock schon „Entschädigungen“ für die Shutterstock-​Künstler ange­bo­ten, deren Werke zum Training der KI benutzt wer­den, aber machen wir uns nichts vor: Das wer­den pro Bild maxi­mal etli­che Stellen hin­ter dem Komma sein und auch in der Summe deut­lich weni­ger sein als die Verluste, wel­che die Anbieter erlei­den wer­den, weil Kunden kei­ne Bilder aus dem Portfolio kau­fen, son­dern sich wel­che gene­rie­ren las­sen und die Fotografen auch selbst kei­ne KI-​Bilder ver­kau­fen dürfen.

Zur Erinnerung: Als Getty Images 2013 einen Deal mit Pinterest mach­te, um die Getty-​Fotografen für deren Bildnutzungen auf Pinterest zu ent­schä­di­gen, erhiel­ten die­se zum Beispiel 0,00062 USD für das „welt­wei­te Recht, Metadaten ihres Bildes auf Pinterest anzu­zei­gen und zu nut­zen“, wäh­rend Getty selbst sich immer­hin noch 0,00411 USD in die Tasche steck­te. Anders gerech­net: Bei 1000 Bildnutzungen waren das für den Fotografen 62 Cent und für Getty Images aber 4,11 USD.

Die Konkurrenz ist zudem groß: Auch Microsoft will DALL‑E in deren Suchmaschine Bing inte­grie­ren und hat eine neue App namens „Designer“, die Produkt- oder Firmennamen und die dazu pas­sen­den Bilder oder Logos gene­rie­ren kön­nen soll.

Bild von Stable Diffusion gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die Anbieter-​Sicht

Für Shutterstock-​Anbieter sind die­se Nachrichten aus­nahms­los schlecht. Die „Entschädigung“ ist ein arm­se­li­ges Feigenblatt, hin­ter dem Shutterstock die Marginalisierung ihrer Lieferanten ver­steckt. In der Pressemitteilung wird stän­dig von „Ethik“ und „Verantwortung“ gere­det, aber damit ist nicht die Rücksicht auf die Anbieter gemeint, son­dern auf die der Shutterstock-Aktionäre.

Shutterstock hat halt end­lich einen Weg gefun­den, die läs­ti­gen 20% Fotografen-​Kommissionen auch noch los­zu­wer­den, um es lapi­dar zu formulieren.

Die genann­te „Entschädigung“ soll aus einem „Contributor Fund“ kom­men und alle sechs Monate aus­ge­zahlt wer­den. Als Einnahmen dafür sol­len sowohl die Lizenzgebühren für die KI-​Inhalte als auch Einnahmen aus Datenverkäufen gezählt wer­den. Der Anteil für die Anbieter soll pro­por­tio­nal sein zum Volumen ihrer Inhalte in den Datensätzen.

Wie das kon­trol­liert oder über­prüft wer­den soll, ist auch völ­lig schlei­er­haft und ver­mut­lich unmög­lich ohne die Offenlegung des kom­plet­ten Datensatzes.

Wenn Shutterstock und Getty Images kei­ne KI-​Bilder haben wol­len, wird es aber wei­ter­hin genug ande­re Agenturen geben, wel­che die­se mit Kusshand anneh­men. Es drän­gen jetzt schon die ers­ten Bildagenturen auf den Markt wie StockAI, wel­che nur KI-​Bilder anbie­ten und die­se natür­lich auch gene­rie­ren können.

Die Künstler-​Sicht

In der o.g. Pressemitteilung heißt es zum Schluss:

Und in einem wich­ti­gen Bestreben, die IP-​Rechte sei­ner Künstler, Fotografen und Schöpfer zu schüt­zen, ist Shutterstock wei­ter­hin füh­rend in der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und setzt Methoden ein, um sicher­zu­stel­len, dass Nutzungsrechte und ord­nungs­ge­mä­ße Lizenzen für alle vor­ge­stell­ten Inhalte – ein­schließ­lich KI-​generierter Inhalte – gesi­chert sind.“

DALL‑E wur­de mit über 12 Milliarden Text/​Bild-​Kombinationen trai­niert, wäh­rend Shutterstock gera­de mal 424 Millionen Bilder online hat. Das heißt im Umkehrschluss, der größ­te Teil des Trainings wur­den mit Bildern von Künstlern gemacht, die nicht bei Shutterstock sind. Das gan­ze Gerede vom „Schützen von IP-​Rechten“ bezieht sich aber nur auf die Shutterstock-​Anbieter, der gro­ße Rest kann zuse­hen, wie für die KI-​Trainings „ent­schä­digt“ wird.

Das zeigt auch gut die Heuchelei von Shutterstock. Angeblich weil bei KI-​Inhalten alle Künstler ent­schä­digt wer­den müss­ten, dür­fen Anbieter kei­ne KI-​Inhalte hoch­la­den, aber wenn Shutterstock selbst via API einen Zugang zu OpenAI’s DALL‑E anbie­tet, wer­den eben­falls nicht alle Künstler entschädigt.

Die rechtliche Sicht

Ist die Entschädigung von Künstlern, deren Werke für das KI-​Training benutzt wur­den, recht­lich gese­hen über­haupt not­wen­dig? Ich weiß es ehr­lich gesagt nicht. Einige mei­nen, das sei eine klas­si­sche „fair use“-Nutzung, ande­re sehen es nicht so.

Mal ange­nom­men, recht­lich wäre eine Entschädigung nicht not­wen­dig: Dann fal­len Shutterstocks Argumente, war­um sie kei­ne KI-​Bilder anneh­men wol­len, in sich zusammen.

Wenn eine Entschädigung recht­lich aber doch not­wen­dig wäre: Dann ist voll­kom­men unbe­greif­lich, war­um sich die­se ers­tens nur auf Shutterstock-​Künstler beschrän­ken soll­te (und nicht z.B. auf Künstler wie Greg Rutkowski) und zwei­tens war­um die­se nicht statt­fin­det, wenn Bilder direkt bei DALL‑E gene­riert wer­den statt über deren API zu Shutterstock.

Es ist also so oder so ein gro­ßes unlo­gi­sches Konstrukt, wel­ches sich am bes­ten dadurch erklärt, dass es Shutterstock eben nicht um die Belange der Künstler, son­dern nur um den eige­nen Profit geht.

Spannend auch, dass der Getty Images-CEO Craig Peters KI-​Bilder u.a. des­halb in sei­ner Agentur ver­bie­tet, weil sie recht­li­che Probleme für die Kunden mit sich brin­gen könn­ten. Warum das anders sein soll, wenn Shutterstock Kunden KI-​Bilder gene­rie­ren lässt, ist ein gro­ßes Rätsel.

Eine mög­li­che Lösung wäre, dass die OpenAI-​KI aus­schließ­lich auf Shutterstock-​Bildern trai­niert wur­de, für die sowohl Shutterstock die Einwilligung aller Rechteinhaber zum Training hat­te als auch OpenAI die­se Rechte lizen­ziert habe. In den aktu­el­len Shutterstock-​AGB von 2020 steht bei­spiels­wei­se, dass Shutterstock das Recht zur Bildanalyse unter­li­zen­zie­ren darf. Aber selbst wenn OpenAI jedes ein­zel­ne Bild aus der Shutterstock-​Datenbank lizen­ziert habe, wür­de das bei ver­mut­lich wei­tem nicht aus­rei­chen, um als allei­ni­ge Datenbasis für das KI-​Training zu dienen.

Aber viel­leicht lie­ge ich damit auch falsch und es ist sogar ein Vorteil, weil die Shutterstock-​Bilder alle eine hohe Auflösung haben und im Vergleich zu ande­ren Bildern meist recht gut ver­schlag­wor­tet sind.

Auch die EU hat im Blick, dass die Künstliche Intelligenz gefähr­lich sein könn­te und arbei­tet an einer „KI-​Verordnung“. Ob sol­che Verordnungen aber den aktu­el­len Graubereich der Legalität von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken für KI-​Trainingszwecke regu­lie­ren wer­den, bleibt abzuwarten.

Bild von Midjourney gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die politische Sicht

Shutterstock wur­de 2019 von den eige­nen Mitarbeitern kri­ti­siert, dass die Agentur in China Suchbegriffe wie „Flagge Taiwans“, „Diktator“, „Präsident Xi“ oder „Regenschirm“ gesperrt habe.

Sehr span­nend ist hier jetzt die Frage, ob die­se Begriffe dann auch bei der KI-​Generierung in China gesperrt sein wer­den oder nicht.

Auch ande­re Begriffe, zum Beispiel sexu­el­ler oder gewalt­ver­herr­li­chen­der Natur, könn­ten gesperrt wer­den, um sich weni­ger Haftungsfragen aus­set­zen zu müssen.

Die technische Sicht

Viele der genann­ten Tools sind aktu­ell noch im Beta-​Stadium und sie ent­wi­ckeln sie unglaub­lich rasant. Es ist ver­mut­lich nur eine Frage der Zeit, bis Methoden wie das In- und Outpainting von DALL‑E 2 auch in Grafikprogramm wie Adobe Photoshop Einzug hal­ten wer­den oder es WordPress-Plugins geben wird, wel­che auf Knopfdruck zum Artikeltext pas­sen­de Bilder generieren.

Auch das Trainieren der KI zum Generieren vom eige­nen Gesicht (oder das von Kundengesichtern) ist jetzt schon mög­lich und wird bald sicher noch ein­fa­cher mach­bar sein.

Was noch?

Ganz wil­de Zeiten also mit viel Unsicherheit, Abwehrreaktionen eta­blier­ter Künstler, recht­li­chen Grauzonen, dem Zusammenbruch bestehen­der und Aufbau neu­er Geschäftsmodelle und mit­ten­drin Bildagenturen, Fotografen und KI-Anbieter.

Es gibt noch etli­che Aspekte, die hier nicht unter­ge­bracht wer­den konn­te, das kommt bestimmt bald in einem wei­te­ren Artikel. 

Was denkt ihr darüber?

Shutterstock führt Änderungen beim Vector-​Upload ein, erzeugt Frustration bei Illustratoren

Shutterstock hat nach mona­te­lan­ger Ankündigung und eben­so­lan­gen Protesten dage­gen Änderungen beim Vektor-​Upload eingeführt.

Seit ges­tern brau­chen nur noch die Vektordateien selbst als EPS 10-​Dateien hoch­ge­la­den wer­den, das Hochladen einer dazu­ge­hö­ri­gen JPG-​Datei wie bis­her ist nun nicht mehr not­wen­dig. Diese wird nun auto­ma­tisch aus der EPS-​Datei generiert.

Shutterstock-​Anleitung zum kor­rek­ten Speichern von EPS 10-Grafiken

Neu ist aber auch, dass die EPS-​Dateien min­des­tens 4 Megapixel groß sein müs­sen und maxi­mal 100 MB groß sein dür­fen. Metadaten wie Schlagworte und Bildbeschreibung kön­nen in die EPS-​Datei ein­ge­bet­tet werden.

Shutterstock preist die­se Änderung als Vereinfachung des Upload-​Prozesses an. Viele Illustratoren sind jedoch ande­rer Meinung und haben sogar eine Petition gegen die Änderung gestar­tet. Denn Vektorgrafiken mit auf­wän­di­ger Schattierung, Farbverläufen und kom­ple­xen Formen kön­nen bei der Hochskalierung auf 4 Megapixel schnell mal eini­ge hun­dert Megabyte groß wer­den.

Dabei ist genau das ja der Vorteil von Vektor-​Grafiken: Dass unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Bildgröße die­se ver­lust­frei belie­big ska­liert wer­den kann.

Shutterstock selbst bie­tet jedoch hier eine aus­führ­li­che Anleitung, wie die EPS-​Dateien gespei­chert wer­den sol­len, damit die Dateigröße mög­lichst gering ist. Wer sich genau dar­an hält, soll­te auch bei hoch­kom­ple­xen Grafiken mit Transparenzen, Farbverläufe und Schnittmasken kei­ne Probleme haben, unter 100 MB zu blei­ben.

Probleme kann es auch wei­ter­hin mit Vektordateien geben, die mit Corel Draw oder Inkscape erstellt werden.

Ob die­se Änderung auch bei den Kunden gut ankommt, wird sich zei­gen, denn zum einen müs­sen die­se nun grö­ße­re Bilddateien run­ter­la­den und ver­wal­ten, zum ande­ren erlaubt Illustrator kei­nen JPG-​Export bei so gro­ßen EPS-​Dateien, wenn die­se zu kom­plex sind. Die Kunden müss­ten sie also manu­ell wie­der run­ter­ska­lie­ren, bevor sie als JPG gespei­chert wer­den können.

Alamy verzichtet auf Model Release-Upload

Seit eini­gen Tagen gibt es – bis­her unbe­merkt von den meis­ten Fotografen – eine klei­ne, aber wich­ti­ge Änderung bei der Bildagentur Alamy.

Das blaue Upload-​Symbol neben dem Wort „Release“ ist seit eini­gen Tagen weggefallen.

Ab sofort müs­sen Fotografen nicht mehr die Modelverträge hoch­la­den, wenn sie das Feld „Es sind Releases für die­ses Foto vor­han­den“ ankli­cken. Das spart deut­lich Zeit beim Hochladen, vor allem, weil das System zur Model Release-​Verwaltung bei Alamy nicht das bequems­te war.

Der Fotografensupport von Alamy schreibt auf Nachfrage zur Änderung:

We have just remo­ved the upload func­tion for releases as we don’t need you to upload them. All you need to do is anno­ta­te your images say­ing that the­re is one available and then we will get in touch with you if the cus­to­mer needs it.“

Das bedeu­tet, dass die Fotografen ihre Modelverträge nur auf Nachfrage vor­zei­gen kön­nen müs­sen. Ich begrü­ße die­sen Schritt, weil er den Aufwand deut­lich ver­rin­gert, gebe aber zu beden­ken, dass damit die Gefahr steigt, dass Fotografen absicht­lich oder aus Versehen Bilder als „Model Release vor­han­den“ ver­se­hen, obwohl es nicht der Fall ist.

4 Strategien zum Verteilen von Stockfotos auf Bildagenturen

In letz­ter Zeit habe ich eini­ge Mails und Kommentare wie die­sen hier von Ben bekom­men, in dem er zusam­men­ge­fasst fragt: „Wie ent­schei­det ihr, wo ihr was hoch­la­det? […] Was ist eure Strategie beim Platzieren eurer Bilder?

Bevor ich mei­nen Ansatz erklä­re, will ich kurz die vier Strategien vor­stel­len, die mei­ner Ansicht nach die vor­herr­schen­den Modelle auf dem Bildermarkt sind, zwei davon sind eher auf eine exklu­si­ve Verteilung der Bilder aus­ge­rich­tet und zwei auf die nicht­ex­klu­si­ve Verteilung, mit all den Vorteilen bzw. Nachteilen.

Die beiden exklusiven Strategien

1. Vollexklusivität

Die Vollexklusivität ist recht schnell erklärt: Der Fotograf bin­det sich kom­plett an eine Bildagentur und arbei­tet aus­schließ­lich mit ihr zusam­men. Das ist zum Beispiel bei Agenturen wie Getty Images üblich (wenn auch nicht unbe­dingt not­wen­dig) oder ver­trag­lich ver­pflich­tend, wenn man als Fotograf exklu­siv zum Beispiel für die Microstock-​Tochter von Getty, iStock, arbei­ten möchte.

Das hat den Vorteil, das man sich als Fotograf nur auf eine Agentur kon­zen­trie­ren muss und deren Mechanismen, Algorithmen und Mitarbeiter bes­ser ken­nen­ler­nen kann. Der Nachteil ist jedoch offen­sicht­lich: Die Abhängigkeit ist bei die­sem Modell am größ­ten. Wenn iStock zum Beispiel ent­schei­det, die Honorare zu kür­zen, bleibt einem wenig übrig als das zu schlu­cken oder die Zusammenarbeit zu beenden.

2. Bildexklusivität

Eine Variante der Exklusivität ist es, sich nicht als Fotograf kom­plett einer Agentur zu ver­schrei­ben, son­dern nur jedes Bild exklu­siv zu einer Agentur zu geben, zum Beispiel sei­ne Foodbilder nur zu Stockfood, sei­ne People-​Bilder nur die Westend61 und sei­ne Landschaftsfotos nur zu Plainpicture.

Der Gedanke dahin­ter ist, dass sich eini­ge Agenturen auf bestimm­te Looks und Themen spe­zia­li­siert haben und des­halb die­se Bilder bes­ser ver­kau­fen könn­ten als eine Universalagentur, die alles anbie­tet. Das erfor­dert jedoch mehr Erfahrung, um rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen, wel­che Bilder wo am bes­ten auf­ge­ho­ben sind und macht mehr Arbeit. Dafür ist die Abhängigkeit von einer Agentur geringer.

Die beiden nichtexklusiven Strategien

3. leich­te Bilderstreuung

Es gibt auch etli­che gute Gründe gegen Exklusivität. Deshalb ist dir drit­te Strategie, sei­ne Bilder leicht zu streu­en. Was jemand unter „leicht“ ver­steht, ist ver­schie­den. Das sind in der Regel meist Shutterstock und Adobe Stock als Platzhirsche unter den Microstock-​Agenturen, dann meist noch 2–6 ande­re Agenturen, wel­che alle die glei­chen Bilder bekom­men. Ein guter Ausgangspunkt ist die­se Umfrage zu den bes­ten Bildagenturen, wel­che nach Fotografenumsatz sor­tiert ist.

Da die zu erwar­ten­den Umsätze sich je nach Agentur stark unter­schei­den, kon­zen­triert sich der Fotograf hier auf die sei­ner Ansicht nach lukra­tivs­ten Agenturen, um sei­nen Arbeitsaufwand gering zu hal­ten bei best­mög­li­chen Umsatzchancen. Die Abhängigkeit gegen­über einer Bildagentur ist sehr gering, weil es genug ande­re Agenturen gibt, die even­tu­ell weg­fal­len­de Umsätze abfe­dern können.

4. tota­le Bilderstreuung

Das kom­plet­te Gegenteil zur Vollexklusivität ist die tota­le Bilderstreuung. Das bedeu­tet, dass ein Fotograf die glei­chen Bilder bei (fast) jeder Agentur hoch­lädt, die er fin­den kann. Das geschieht meist auto­ma­ti­siert über Upload-​Dienste wie StockSubmitter oder picWorkflow.

Der Gedanke dahin­ter ist, auf mög­lichst vie­len Märkten prä­sent zu sein und so die maxi­mal mög­li­chen Verkäufe zu erzie­len. Das Nachteil ist jedoch ein Kontrollverlust über sei­ne Bilder, weil eini­ge Agenturen die­se wie­der­um an Partneragenturen lie­fern und so weiter.

Kriterien für die Auswahl einer Strategie

Nicht jede Agentur unter­stützt jedes Modell. Einige Agenturen ver­lan­gen eine Bildexklusivität beim Upload, ande­re bie­ten die Wahl, ob der Fotograf bzw. nur die Bilder exklu­siv sein wol­len oder nicht. Manche Agenturen neh­men nur bestimm­te Themen an oder wün­schen sich eine bestimm­te Bildsprache, die ande­re Agenturen wie­der­um ablehnen.

Bei eini­gen Agenturen wie iStock oder EyeEm ist der Uploadprozess so kom­plex und unter­schei­det sich von den ande­ren, dass sich der Upload nur schwer auto­ma­ti­sie­ren lässt. Je nach­dem, wel­che Sprache bei der Verschlagwortung eine Agentur ver­langt, kann es not­wen­dig sein, die­se über­set­zen zu müs­sen, um meh­re­re Agenturen zu beliefern.

Welche Strategie verfolge ich warum?

Früher habe ich mei­ne Bilder nicht­ex­klu­siv zu ziem­lich vie­len Bildagenturen hoch­ge­la­den, laut mei­ner Liste gab es schon mehr als 35 Agenturen, die ich aus­pro­biert habe. Etliche davon gibt es schon gar nicht mehr und im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass der Aufwand für das Hochladen oft nicht die gerin­gen Erträge lohnt, wel­che die Agentur erwirtschaftet.

Deswegen bin ich mitt­ler­wei­le deut­lich selek­ti­ver bei der Auswahl der Bildagenturen. Meine übli­chen Fotos lade ich regel­mä­ßig bei neun Agenturen hoch: Adobe Stock, Shutterstock, 123rf, Dreamstime, Zoonar, Pitopia, Canva, Alamy und Mostphotos. Shutterstock wie­der­um ver­sorgt noch Bigstock, das sind also 10 Agenturen, was schon recht viel ist.

Jedes Jahr schaue ich, wel­che Agenturen die gerings­ten Umsätze erzie­len, wie viel Arbeit der Upload dort­hin macht und stel­le dann auch den Upload zu einer Agentur ein, wenn die Erlöse zu gering werden.

Damit schwan­ke ich bei den beschrie­be­nen Strategien zwi­schen Nummer 3 und 4. Von der tota­len Streuung hal­ten mich zwei Faktoren ab. Zum einen sehe ich an mei­nen Erlösen, dass selbst vie­le klei­ne Agenturen nicht mal ansatz­wei­se einen rele­van­ten Zusatzbetrag erwirt­schaf­ten wür­den. Geheimtipps unter den Agenturen gibt es kaum.

Selbst wenn ich durch eine Automatisierung des Uploads kei­ne zusätz­li­chen Kosten oder Zeitaufwand bei einer Erhöhung der Agenturanzahl hät­te (Stocksubmitter unter­stützt bei­spiels­wei­se ca. 30 Agenturen), spricht mei­ner Ansicht nach etwas ande­res dage­gen: Die Käuferanzahl ist begrenzt.

Wenn ich mei­ne Bilder bei Agenturen hoch­la­de, die direk­te Konkurrenten sind, kann es pas­sie­ren, dass die­se sich gegen­sei­tig durch Rabatte oder das gene­rel­le Drücken von Bildpreisen die­se Käufer abspens­tig machen wol­len. Vor allem Depositphotos hat­te da in der Vergangenheit eini­ge Skandale. Es klingt para­dox, kann aber pas­sie­ren: Bei der Belieferung von zu vie­len Bildagenturen könn­ten die Einnahmen sin­ken, weil der Kunde das gewünsch­te Bild bei der bil­ligs­ten Agentur kauft, statt bei der, die für die Fotografen die bes­ten Konditionen hat. Siehe bei­spiel­haft dazu die Diskussion zur neu­en Agentur Onepixel.

Meine Tipps für Einsteiger

Anfängern wür­de ich drei Dinge empfehlen:
Erstens nie exklu­siv zu gehen, um erst mal einen Marktüberblick zu erhal­ten und zu ver­ste­hen, wel­che Unterschiede es zwi­schen den Agenturen gibt. Außerdem ist Exklusivität mei­ner Ansicht nach eh ein aus­ster­ben­des Modell, wie auch die vollex­klu­si­ven Fotolia-​Nutzer letz­te Woche schmerz­lich erfah­ren mussten.

Zweitens sich am Anfang auf 3–4 umsatz­star­ke Agenturen zu kon­zen­trie­ren (z.B. Adobe Stock, Shutterstock, 123rf und Alamy), um sich nicht zu ver­zet­teln und unnö­ti­ge Zeit und Energie in Agenturen zu inves­tie­ren, die sich spä­ter doch nicht lohnen.

Drittens infor­miert zu blei­ben über neue Entwicklungen auf dem Bildermarkt und ggf. spä­ter doch 2–3 wei­te­re Agenturen aus­zu­pro­bie­ren, ob die­se lukra­tiv sind, aber auch den Mut haben, die Geschäftsbeziehung zu einer Agentur zu been­den, wenn sich die­se nicht mehr lohnt. Hier lege ich euch natür­lich die­sen Blog hier oder mei­ne Facebook-​Seite ans Herz oder das Branchenforum MicrostockGroup.

Welche Strategie ver­folgt ihr und warum?