Nur gut zwei Wochen nach der Bekanntgabe von Adobe, dass Adobe Stock nun durch Künstliche Intelligenz erzeugte Bilder akzeptiere, hat auch die Bildagentur Panthermedia bekannt gegeben, dass sie nun KI-Material annehmen.
Der Newsletter von Panthermedia im Wortlaut
Die Voraussetzungen lesen sich im Grunde fast identisch wie die von Adobe Stock, mit der Ausnahme, dass die Bilder im Titel statt des Hinweises „Generative AI“ nun „AI generated image“ enthalten sollen.
Da drängt sich etwas der Verdacht auf, dass hier einfach die Entscheidung von Adobe Stock nachgeahmt wurde, was ich aber inhaltlich begrüßenswert finde.
Unter dem Reiter „KI-Bilder“ finden sich auf der Startseite von Panthermedia jedoch bisher nur knapp 2.500 künstlich erzeugte Portraits, welche vor ungefähr einem Jahr vorgestellt wurden. Das kann sich natürlich bald ändern.
Meine geplanten Artikel zu den neusten KI-Entwicklungen sind noch nicht mal fertig, da platzen ständig aufregende Neuigkeiten herein. Die Nachricht vom 25.10.2022 von Shutterstock kann ich hier aber nicht ignorieren, da sie einen wilden Mix von Konsequenzen nach sich zieht, den ich hier vermutlich nur ansatzweise beleuchten kann.
Aber versuchen wir es der Reihe nach: Shutterstock hat vor wenigen Tagen diese Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Firma die Partnerschaft mit dem Unternehmen OpenAI verkündet, welche hinter dem KI-Tool DALL‑E stecken. Hinter OpenAI stecken übrigens u.a. Elon Musk als Gründer und Microsoft als Investor.
Bild von DALL‑E 2 generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Zeitgleich gab es eine Rundmail an alle Shutterstock-Anbieter, in der zusätzlich zur obigen Information eine ebenso wichtige weitere Nachricht steckte: Shutterstock will keine KI-generierten Inhalte mehr auf ihrem Marktplatz anbieten, mit der Begründung, dass „die Urheberschaft nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden kann, wie es für die Lizenzierung von Rechten erforderlich ist“.
Oder hier im Hilfebereich von Shutterstock noch ausführlicher begründet: „KI-generierte Inhalte dürfen nicht auf Shutterstock hochgeladen werden, da KI-Inhaltsgenerierungsmodelle das geistige Eigentum vieler Künstler und ihrer Inhalte nutzen, was bedeutet, dass das Eigentum an KI-generierten Inhalten nicht einer Einzelperson zugewiesen werden kann und stattdessen alle Künstler entschädigt werden müssen, die an der Erstellung jedes neuen Inhalts beteiligt waren“.
Diese Kombination von Aussagen wirft so viele Fragen auf, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Gehen wir mal in der Zeit etwas zurück: Shutterstock kooperiert schon seit 2021 mit der Firma OpenAI, indem OpenAI Shutterstock-Bilder lizenziert hat, um das Tool DALL‑E zu trainieren. Der CEO von OpenAI, Sam Altman, sagt dazu in der Pressemitteilung:
„Die Daten, die wir von Shutterstock lizenziert haben, waren entscheidend für das Training von DALL‑E. Wir freuen uns, dass Shutterstock seinen Kunden die DALL-E-Bilder als eine der ersten Anwendungen über unsere API zur Verfügung stellt, und wir freuen uns auf künftige Kooperationen, wenn künstliche Intelligenz ein integraler Bestandteil der kreativen Arbeitsabläufe von Künstlern wird.“
In wenigen Monaten sollen Shutterstock-Kunden in der Lage sein, mit Hilfe von OpenAI direkt auf der Shutterstock-Webseite durch Texteingabe Bilder selbst generieren zu können.
Im Gegenzug dafür sollen die Shutterstock-Anbieter für die Rolle, die ihre Inhalte bei der Entwicklung dieser Technologie gespielt haben, entschädigt werden.
Die erste Frage hier ist doch: Wurden die Shutterstock-Anbieter auch für die Trainingsdaten, die seit 2021 von OpenAI lizenziert wurden, entschädigt?
Die zweite Frage ist: Haben die Künstler, auf deren Eigentum Shutterstock angeblich so viel Wert lege, damals überhaupt zugestimmt, dass ihre Bilder für Trainingszwecke genutzt werden dürfen?
Die dritte Frage ist logischerweise: Wie viele Bruchteile von US-Cents sollen die Anbieter als „Entschädigung“ erhalten?
Ich könnte jetzt eine Weile mit solchen Fragen weitermachen, aber betrachten wir erst mal andere Perspektiven.
Die Kunden-Sicht
Aus Kundensicht erschließt sich nicht sofort, warum sie KI-Bilder bei Shutterstock – sehr vermutlich gegen Geld – generieren sollten, wenn sie es bei OpenAI auch kostenlos machen können. Jeden Monat gibt es bei DALL‑E 2 kostenlos 15 Credits für je Bilderstellungen (1 Credit pro Bild), 115 weitere Credits kosten dann 15 USD, also ca. 13 US-Cent pro Bild.
Es könnte auch sein, dass Shutterstock diesen Preis noch mal unterbieten will.
Darüber hinaus gibt es aber gänzlich kostenlose KI-Tools wie Stable Diffusion (und passende GUIs), mit der Nutzer ihre Bilder komplett gratis erstellen können.
Der Vorteil wäre maximal, wenn Kunden mit Shutterstock eine Firma haben, die für eventuelle (rechtliche?) Probleme haften könnte. Ansonsten spekuliert Shutterstock vielleicht darauf, dass es genug Bestandskunden gibt, welche sich nicht die Mühe machen (wollen), sich bei einer Plattform wie Dall‑E 2 zu registrieren, um dort die Gratis-KI-Bilder zu nutzen.
Die Agentur-Sicht
Aus Sicht von Shutterstock ist es natürlich clever: Warum sollten sie diese nervigen Bildlieferanten bezahlen müssen, wenn sie den Kunden auch ohne den Umweg über die Fotografen Bilder verkaufen können?
Das geht natürlich nur, wenn gleichzeitig den Anbietern verboten wird, KI-generierte Bilder selbst zum Verkauf anzubieten, denn immerhin will das ja die Agentur übernehmen. Warum die angeblichen rechtlichen Risiken, welche als Grund für das Upload-Verbot vorgeschoben werden, plötzlich nicht mehr gegeben sind, wenn Shutterstock die KI-Bilder generiert, erschließt sich nicht ganz. Dazu später mehr.
Das Verbot ist augenscheinlich vor allem dazu da, um mehr Kunden zur agentureigenen KI-Generierung zu bewegen.
Zwar hat Shutterstock schon „Entschädigungen“ für die Shutterstock-Künstler angeboten, deren Werke zum Training der KI benutzt werden, aber machen wir uns nichts vor: Das werden pro Bild maximal etliche Stellen hinter dem Komma sein und auch in der Summe deutlich weniger sein als die Verluste, welche die Anbieter erleiden werden, weil Kunden keine Bilder aus dem Portfolio kaufen, sondern sich welche generieren lassen und die Fotografen auch selbst keine KI-Bilder verkaufen dürfen.
Zur Erinnerung: Als Getty Images 2013 einen Deal mit Pinterest machte, um die Getty-Fotografen für deren Bildnutzungen auf Pinterest zu entschädigen, erhielten diese zum Beispiel 0,00062 USD für das „weltweite Recht, Metadaten ihres Bildes auf Pinterest anzuzeigen und zu nutzen“, während Getty selbst sich immerhin noch 0,00411 USD in die Tasche steckte. Anders gerechnet: Bei 1000 Bildnutzungen waren das für den Fotografen 62 Cent und für Getty Images aber 4,11 USD.
Die Konkurrenz ist zudem groß: Auch Microsoft will DALL‑E in deren Suchmaschine Bing integrieren und hat eine neue App namens „Designer“, die Produkt- oder Firmennamen und die dazu passenden Bilder oder Logos generieren können soll.
Bild von Stable Diffusion generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Die Anbieter-Sicht
Für Shutterstock-Anbieter sind diese Nachrichten ausnahmslos schlecht. Die „Entschädigung“ ist ein armseliges Feigenblatt, hinter dem Shutterstock die Marginalisierung ihrer Lieferanten versteckt. In der Pressemitteilung wird ständig von „Ethik“ und „Verantwortung“ geredet, aber damit ist nicht die Rücksicht auf die Anbieter gemeint, sondern auf die der Shutterstock-Aktionäre.
Shutterstock hat halt endlich einen Weg gefunden, die lästigen 20% Fotografen-Kommissionen auch noch loszuwerden, um es lapidar zu formulieren.
Die genannte „Entschädigung“ soll aus einem „Contributor Fund“ kommen und alle sechs Monate ausgezahlt werden. Als Einnahmen dafür sollen sowohl die Lizenzgebühren für die KI-Inhalte als auch Einnahmen aus Datenverkäufen gezählt werden. Der Anteil für die Anbieter soll proportional sein zum Volumen ihrer Inhalte in den Datensätzen.
Wie das kontrolliert oder überprüft werden soll, ist auch völlig schleierhaft und vermutlich unmöglich ohne die Offenlegung des kompletten Datensatzes.
Wenn Shutterstock und Getty Images keine KI-Bilder haben wollen, wird es aber weiterhin genug andere Agenturen geben, welche diese mit Kusshand annehmen. Es drängen jetzt schon die ersten Bildagenturen auf den Markt wie StockAI, welche nur KI-Bilder anbieten und diese natürlich auch generieren können.
Die Künstler-Sicht
In der o.g. Pressemitteilung heißt es zum Schluss:
„Und in einem wichtigen Bestreben, die IP-Rechte seiner Künstler, Fotografen und Schöpfer zu schützen, ist Shutterstock weiterhin führend in der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und setzt Methoden ein, um sicherzustellen, dass Nutzungsrechte und ordnungsgemäße Lizenzen für alle vorgestellten Inhalte – einschließlich KI-generierter Inhalte – gesichert sind.“
DALL‑E wurde mit über 12 Milliarden Text/Bild-Kombinationen trainiert, während Shutterstock gerade mal 424 Millionen Bilder online hat. Das heißt im Umkehrschluss, der größte Teil des Trainings wurden mit Bildern von Künstlern gemacht, die nicht bei Shutterstock sind. Das ganze Gerede vom „Schützen von IP-Rechten“ bezieht sich aber nur auf die Shutterstock-Anbieter, der große Rest kann zusehen, wie für die KI-Trainings „entschädigt“ wird.
Das zeigt auch gut die Heuchelei von Shutterstock. Angeblich weil bei KI-Inhalten alle Künstler entschädigt werden müssten, dürfen Anbieter keine KI-Inhalte hochladen, aber wenn Shutterstock selbst via API einen Zugang zu OpenAI’s DALL‑E anbietet, werden ebenfalls nicht alle Künstler entschädigt.
Die rechtliche Sicht
Ist die Entschädigung von Künstlern, deren Werke für das KI-Training benutzt wurden, rechtlich gesehen überhaupt notwendig? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Einige meinen, das sei eine klassische „fair use“-Nutzung, andere sehen es nicht so.
Mal angenommen, rechtlich wäre eine Entschädigung nicht notwendig: Dann fallen Shutterstocks Argumente, warum sie keine KI-Bilder annehmen wollen, in sich zusammen.
Wenn eine Entschädigung rechtlich aber doch notwendig wäre: Dann ist vollkommen unbegreiflich, warum sich diese erstens nur auf Shutterstock-Künstler beschränken sollte (und nicht z.B. auf Künstler wie Greg Rutkowski) und zweitens warum diese nicht stattfindet, wenn Bilder direkt bei DALL‑E generiert werden statt über deren API zu Shutterstock.
Es ist also so oder so ein großes unlogisches Konstrukt, welches sich am besten dadurch erklärt, dass es Shutterstock eben nicht um die Belange der Künstler, sondern nur um den eigenen Profit geht.
Spannend auch, dass der Getty Images-CEO Craig Peters KI-Bilder u.a. deshalb in seiner Agentur verbietet, weil sie rechtliche Probleme für die Kunden mit sich bringen könnten. Warum das anders sein soll, wenn Shutterstock Kunden KI-Bilder generieren lässt, ist ein großes Rätsel.
Eine mögliche Lösung wäre, dass die OpenAI-KI ausschließlich auf Shutterstock-Bildern trainiert wurde, für die sowohl Shutterstock die Einwilligung aller Rechteinhaber zum Training hatte als auch OpenAI diese Rechte lizenziert habe. In den aktuellen Shutterstock-AGB von 2020 steht beispielsweise, dass Shutterstock das Recht zur Bildanalyse unterlizenzieren darf. Aber selbst wenn OpenAI jedes einzelne Bild aus der Shutterstock-Datenbank lizenziert habe, würde das bei vermutlich weitem nicht ausreichen, um als alleinige Datenbasis für das KI-Training zu dienen.
Aber vielleicht liege ich damit auch falsch und es ist sogar ein Vorteil, weil die Shutterstock-Bilder alle eine hohe Auflösung haben und im Vergleich zu anderen Bildern meist recht gut verschlagwortet sind.
Auch die EU hat im Blick, dass die Künstliche Intelligenz gefährlich sein könnte und arbeitet an einer „KI-Verordnung“. Ob solche Verordnungen aber den aktuellen Graubereich der Legalität von urheberrechtlich geschützten Werken für KI-Trainingszwecke regulieren werden, bleibt abzuwarten.
Bild von Midjourney generiert mit der Beschreibung „A tornado made of cash hitting a government building“
Die politische Sicht
Shutterstock wurde 2019 von den eigenen Mitarbeitern kritisiert, dass die Agentur in China Suchbegriffe wie „Flagge Taiwans“, „Diktator“, „Präsident Xi“ oder „Regenschirm“ gesperrt habe.
Sehr spannend ist hier jetzt die Frage, ob diese Begriffe dann auch bei der KI-Generierung in China gesperrt sein werden oder nicht.
Auch andere Begriffe, zum Beispiel sexueller oder gewaltverherrlichender Natur, könnten gesperrt werden, um sich weniger Haftungsfragen aussetzen zu müssen.
Die technische Sicht
Viele der genannten Tools sind aktuell noch im Beta-Stadium und sie entwickeln sie unglaublich rasant. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis Methoden wie das In- und Outpainting von DALL‑E 2 auch in Grafikprogramm wie Adobe Photoshop Einzug halten werden oder es WordPress-Plugins geben wird, welche auf Knopfdruck zum Artikeltext passende Bilder generieren.
Auch das Trainieren der KI zum Generieren vom eigenen Gesicht (oder das von Kundengesichtern) ist jetzt schon möglich und wird bald sicher noch einfacher machbar sein.
Was noch?
Ganz wilde Zeiten also mit viel Unsicherheit, Abwehrreaktionen etablierter Künstler, rechtlichen Grauzonen, dem Zusammenbruch bestehender und Aufbau neuer Geschäftsmodelle und mittendrin Bildagenturen, Fotografen und KI-Anbieter.
Es gibt noch etliche Aspekte, die hier nicht untergebracht werden konnte, das kommt bestimmt bald in einem weiteren Artikel.
Shutterstock hat nach monatelanger Ankündigung und ebensolangen Protesten dagegen Änderungen beim Vektor-Upload eingeführt.
Seit gestern brauchen nur noch die Vektordateien selbst als EPS 10-Dateien hochgeladen werden, das Hochladen einer dazugehörigen JPG-Datei wie bisher ist nun nicht mehr notwendig. Diese wird nun automatisch aus der EPS-Datei generiert.
Shutterstock-Anleitung zum korrekten Speichern von EPS 10-Grafiken
Neu ist aber auch, dass die EPS-Dateien mindestens 4 Megapixel groß sein müssen und maximal 100 MB groß sein dürfen. Metadaten wie Schlagworte und Bildbeschreibung können in die EPS-Datei eingebettet werden.
Shutterstock preist diese Änderung als Vereinfachung des Upload-Prozesses an. Viele Illustratoren sind jedoch anderer Meinung und haben sogar eine Petition gegen die Änderung gestartet. Denn Vektorgrafiken mit aufwändiger Schattierung, Farbverläufen und komplexen Formen können bei der Hochskalierung auf 4 Megapixel schnell mal einige hundert Megabyte groß werden.
Dabei ist genau das ja der Vorteil von Vektor-Grafiken: Dass unabhängig von der tatsächlichen Bildgröße diese verlustfrei beliebig skaliert werden kann.
Shutterstock selbst bietet jedoch hier eine ausführliche Anleitung, wie die EPS-Dateien gespeichert werden sollen, damit die Dateigröße möglichst gering ist. Wer sich genau daran hält, sollte auch bei hochkomplexen Grafiken mit Transparenzen, Farbverläufe und Schnittmasken keine Probleme haben, unter 100 MB zu bleiben.
Probleme kann es auch weiterhin mit Vektordateien geben, die mit Corel Draw oder Inkscape erstellt werden.
Ob diese Änderung auch bei den Kunden gut ankommt, wird sich zeigen, denn zum einen müssen diese nun größere Bilddateien runterladen und verwalten, zum anderen erlaubt Illustrator keinen JPG-Export bei so großen EPS-Dateien, wenn diese zu komplex sind. Die Kunden müssten sie also manuell wieder runterskalieren, bevor sie als JPG gespeichert werden können.
Seit einigen Tagen gibt es – bisher unbemerkt von den meisten Fotografen – eine kleine, aber wichtige Änderung bei der Bildagentur Alamy.
Das blaue Upload-Symbol neben dem Wort „Release“ ist seit einigen Tagen weggefallen.
Ab sofort müssen Fotografen nicht mehr die Modelverträge hochladen, wenn sie das Feld „Es sind Releases für dieses Foto vorhanden“ anklicken. Das spart deutlich Zeit beim Hochladen, vor allem, weil das System zur Model Release-Verwaltung bei Alamy nicht das bequemste war.
Der Fotografensupport von Alamy schreibt auf Nachfrage zur Änderung:
„We have just removed the upload function for releases as we don’t need you to upload them. All you need to do is annotate your images saying that there is one available and then we will get in touch with you if the customer needs it.“
Das bedeutet, dass die Fotografen ihre Modelverträge nur auf Nachfrage vorzeigen können müssen. Ich begrüße diesen Schritt, weil er den Aufwand deutlich verringert, gebe aber zu bedenken, dass damit die Gefahr steigt, dass Fotografen absichtlich oder aus Versehen Bilder als „Model Release vorhanden“ versehen, obwohl es nicht der Fall ist.
In letzter Zeit habe ich einige Mails und Kommentare wie diesen hier von Ben bekommen, in dem er zusammengefasst fragt: „Wie entscheidet ihr, wo ihr was hochladet? […] Was ist eure Strategie beim Platzieren eurer Bilder?“
Bevor ich meinen Ansatz erkläre, will ich kurz die vier Strategien vorstellen, die meiner Ansicht nach die vorherrschenden Modelle auf dem Bildermarkt sind, zwei davon sind eher auf eine exklusive Verteilung der Bilder ausgerichtet und zwei auf die nichtexklusive Verteilung, mit all den Vorteilen bzw. Nachteilen.
Die beiden exklusiven Strategien
1. Vollexklusivität
Die Vollexklusivität ist recht schnell erklärt: Der Fotograf bindet sich komplett an eine Bildagentur und arbeitet ausschließlich mit ihr zusammen. Das ist zum Beispiel bei Agenturen wie Getty Images üblich (wenn auch nicht unbedingt notwendig) oder vertraglich verpflichtend, wenn man als Fotograf exklusiv zum Beispiel für die Microstock-Tochter von Getty, iStock, arbeiten möchte.
Das hat den Vorteil, das man sich als Fotograf nur auf eine Agentur konzentrieren muss und deren Mechanismen, Algorithmen und Mitarbeiter besser kennenlernen kann. Der Nachteil ist jedoch offensichtlich: Die Abhängigkeit ist bei diesem Modell am größten. Wenn iStock zum Beispiel entscheidet, die Honorare zu kürzen, bleibt einem wenig übrig als das zu schlucken oder die Zusammenarbeit zu beenden.
2. Bildexklusivität
Eine Variante der Exklusivität ist es, sich nicht als Fotograf komplett einer Agentur zu verschreiben, sondern nur jedes Bild exklusiv zu einer Agentur zu geben, zum Beispiel seine Foodbilder nur zu Stockfood, seine People-Bilder nur die Westend61 und seine Landschaftsfotos nur zu Plainpicture.
Der Gedanke dahinter ist, dass sich einige Agenturen auf bestimmte Looks und Themen spezialisiert haben und deshalb diese Bilder besser verkaufen könnten als eine Universalagentur, die alles anbietet. Das erfordert jedoch mehr Erfahrung, um realistisch einschätzen zu können, welche Bilder wo am besten aufgehoben sind und macht mehr Arbeit. Dafür ist die Abhängigkeit von einer Agentur geringer.
Die beiden nichtexklusiven Strategien
3. leichte Bilderstreuung
Es gibt auch etliche gute Gründe gegen Exklusivität. Deshalb ist dir dritte Strategie, seine Bilder leicht zu streuen. Was jemand unter „leicht“ versteht, ist verschieden. Das sind in der Regel meist Shutterstock und Adobe Stock als Platzhirsche unter den Microstock-Agenturen, dann meist noch 2–6 andere Agenturen, welche alle die gleichen Bilder bekommen. Ein guter Ausgangspunkt ist diese Umfrage zu den besten Bildagenturen, welche nach Fotografenumsatz sortiert ist.
Da die zu erwartenden Umsätze sich je nach Agentur stark unterscheiden, konzentriert sich der Fotograf hier auf die seiner Ansicht nach lukrativsten Agenturen, um seinen Arbeitsaufwand gering zu halten bei bestmöglichen Umsatzchancen. Die Abhängigkeit gegenüber einer Bildagentur ist sehr gering, weil es genug andere Agenturen gibt, die eventuell wegfallende Umsätze abfedern können.
4. totale Bilderstreuung
Das komplette Gegenteil zur Vollexklusivität ist die totale Bilderstreuung. Das bedeutet, dass ein Fotograf die gleichen Bilder bei (fast) jeder Agentur hochlädt, die er finden kann. Das geschieht meist automatisiert über Upload-Dienste wie StockSubmitter oder picWorkflow.
Der Gedanke dahinter ist, auf möglichst vielen Märkten präsent zu sein und so die maximal möglichen Verkäufe zu erzielen. Das Nachteil ist jedoch ein Kontrollverlust über seine Bilder, weil einige Agenturen diese wiederum an Partneragenturen liefern und so weiter.
Kriterien für die Auswahl einer Strategie
Nicht jede Agentur unterstützt jedes Modell. Einige Agenturen verlangen eine Bildexklusivität beim Upload, andere bieten die Wahl, ob der Fotograf bzw. nur die Bilder exklusiv sein wollen oder nicht. Manche Agenturen nehmen nur bestimmte Themen an oder wünschen sich eine bestimmte Bildsprache, die andere Agenturen wiederum ablehnen.
Bei einigen Agenturen wie iStock oder EyeEm ist der Uploadprozess so komplex und unterscheidet sich von den anderen, dass sich der Upload nur schwer automatisieren lässt. Je nachdem, welche Sprache bei der Verschlagwortung eine Agentur verlangt, kann es notwendig sein, diese übersetzen zu müssen, um mehrere Agenturen zu beliefern.
Welche Strategie verfolge ich warum?
Früher habe ich meine Bilder nichtexklusiv zu ziemlich vielen Bildagenturen hochgeladen, laut meiner Liste gab es schon mehr als 35 Agenturen, die ich ausprobiert habe. Etliche davon gibt es schon gar nicht mehr und im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass der Aufwand für das Hochladen oft nicht die geringen Erträge lohnt, welche die Agentur erwirtschaftet.
Deswegen bin ich mittlerweile deutlich selektiver bei der Auswahl der Bildagenturen. Meine üblichen Fotos lade ich regelmäßig bei neun Agenturen hoch: Adobe Stock, Shutterstock, 123rf, Dreamstime, Zoonar, Pitopia, Canva, Alamy und Mostphotos. Shutterstock wiederum versorgt noch Bigstock, das sind also 10 Agenturen, was schon recht viel ist.
Jedes Jahr schaue ich, welche Agenturen die geringsten Umsätze erzielen, wie viel Arbeit der Upload dorthin macht und stelle dann auch den Upload zu einer Agentur ein, wenn die Erlöse zu gering werden.
Damit schwanke ich bei den beschriebenen Strategien zwischen Nummer 3 und 4. Von der totalen Streuung halten mich zwei Faktoren ab. Zum einen sehe ich an meinen Erlösen, dass selbst viele kleine Agenturen nicht mal ansatzweise einen relevanten Zusatzbetrag erwirtschaften würden. Geheimtipps unter den Agenturen gibt es kaum.
Selbst wenn ich durch eine Automatisierung des Uploads keine zusätzlichen Kosten oder Zeitaufwand bei einer Erhöhung der Agenturanzahl hätte (Stocksubmitter unterstützt beispielsweise ca. 30 Agenturen), spricht meiner Ansicht nach etwas anderes dagegen: Die Käuferanzahl ist begrenzt.
Wenn ich meine Bilder bei Agenturen hochlade, die direkte Konkurrenten sind, kann es passieren, dass diese sich gegenseitig durch Rabatte oder das generelle Drücken von Bildpreisen diese Käufer abspenstig machen wollen. Vor allem Depositphotos hatte da in der Vergangenheit einige Skandale. Es klingt paradox, kann aber passieren: Bei der Belieferung von zu vielen Bildagenturen könnten die Einnahmen sinken, weil der Kunde das gewünschte Bild bei der billigsten Agentur kauft, statt bei der, die für die Fotografen die besten Konditionen hat. Siehe beispielhaft dazu die Diskussion zur neuen Agentur Onepixel.
Meine Tipps für Einsteiger
Anfängern würde ich drei Dinge empfehlen: Erstens nie exklusiv zu gehen, um erst mal einen Marktüberblick zu erhalten und zu verstehen, welche Unterschiede es zwischen den Agenturen gibt. Außerdem ist Exklusivität meiner Ansicht nach eh ein aussterbendes Modell, wie auch die vollexklusiven Fotolia-Nutzer letzte Woche schmerzlich erfahren mussten.
Zweitens sich am Anfang auf 3–4 umsatzstarke Agenturen zu konzentrieren (z.B. Adobe Stock, Shutterstock, 123rf und Alamy), um sich nicht zu verzetteln und unnötige Zeit und Energie in Agenturen zu investieren, die sich später doch nicht lohnen.
Drittens informiert zu bleiben über neue Entwicklungen auf dem Bildermarkt und ggf. später doch 2–3 weitere Agenturen auszuprobieren, ob diese lukrativ sind, aber auch den Mut haben, die Geschäftsbeziehung zu einer Agentur zu beenden, wenn sich diese nicht mehr lohnt. Hier lege ich euch natürlich diesen Blog hier oder meine Facebook-Seite ans Herz oder das Branchenforum MicrostockGroup.