Ab und zu kriege ich Anfragen von Fotografen, welche wissen wollen, was die VG Bild-Kunst ist und ob es sinnvoll ist, dort aktiv zu sein.
Deshalb schauen wir uns heute die VG Bild-Kunst genauer an.
Was ist die VG Bild-Kunst?
Das „VG“ steht für Verwertungsgesellschaft und ist eine Organisation, welche seit 1968 stellvertretend für Künstler und Urheber Rechte wahrnimmt. Überwacht wird die VG Bild-Kunst vom Deutschen Patent- und Markenamt.
Andere Verwertungsgesellschaften sind die VG Wort für Autoren und Journalisten oder die GEMA für Musiker, zusätzlich gibt es noch etliche kleinere Organisationen für spezielle Bereiche, zum Beispiel die Filmverwertungsgemeinschaft GÜFA.
Die VG Bild-Kunst hat über 54.000 Mitglieder und kümmert sich unter anderem um drei Aufgabenbereiche:
- Sie zieht Forderungen von pauschalen Urheberrechtsabgaben (zum Beispiel der Privatkopievergütung) ein und verteilt diese an die Urheber.
- Sie kümmert sich um die Lizenzierung von individuellen Urheberrechten, zum Beispiel den Reproduktionsrechten bildender Künstler.
- Sie engagiert sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts, zum Beispiel durch politische Lobbyarbeit und Aufklärungsarbeit.
Die VG Bild-Kunst hat keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern verfolgt nur treuhänderisch die Rechte ihrer Mitglieder.
Kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
Meine Fotos sind im Internet zu sehen, wenn Kunden diese über Bildagenturen kaufen. Nun könnte jemand so ein Foto auf seiner Festplatte speichern und ausdrucken, um es an die Wand zu hängen. Dann fände eine Nutzung statt, die ich nicht mitbekomme und für die ich auch nicht honoriert werden würden.
Deswegen müssen Hersteller von Druckern und anderen Geräten, welche Vervielfältigungen erlauben (Festplatten, Scanner, etc.) eine Pauschale für jedes Gerät an die entsprechenden Verwertungsgemeinschaften abführen, welche dann unter allen Mitgliedern aufgeteilt wird. Auch aus anderen Quellen erhält die VG Bild-Kunst Geld und leitet es weiter.
Wer kann Mitglied in der VG Bild-Kunst werden?
Mitglied der VG Bild-Kunst kann jeder werden, der im visuellen Bereich tätig ist, zum Beispiel:
- Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, etc.)
- Fotografen
- Illustratoren
- Kameraleute
- Kostümbildner
- Karikaturisten
- usw.
Da dies sehr unterschiedliche Arten von Künstlern sind, gibt es in der VG Bild-Kunst drei Berufsgruppen. Berufsgruppe I sammelt die Bildenden Künste, Berufsgruppe II die Fotografen sowie Illustratoren etc. und Berufsgruppe III die filmischen Berufe.
Neben den oben genannten Urhebern können auch deren Erben sowie Bildagenturen und Fotoarchive Mitglied werden.
Um Mitglied zu werden, kann hier bei der VG Bild-Kunst ein Vertrag angefordert werden, welcher unterschrieben in doppelter Ausführung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht relevante Daten, insbesondere die Berechtigungsnummer, sollten geschwärzt werden) zurückgeschickt werden muss. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach ca. 4–6 Wochen erhalten sie ein Exemplar des Vertrags zurück sowie ihre Meldeunterlagen. Es ist empfehlenswert, auch die Email-Adresse anzugeben, weil sie dann auch den Login für die Online-Meldung erhalten. Dazu später mehr.
Wie schüttet die VG Bild-Kunst Geld aus?
Damit die VG Bild-Kunst den „Kuchen“ korrekt verteilen kann, ist sie auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen.
Wer Meldungen über veröffentlichte Werke in Papierform abgeben möchte, muss das für die Hauptausschüttung bis Ende Juni für das vorherige Jahr machen, ich empfehle jedoch die Online-Meldung, bei der man bis zum 31. Oktober Zeit hat.
Gemeldet werden können:
- Veröffentlichungen in Büchern oder Kalendern (welche eine ISB-Nummer haben)
- Veröffentlichungen in digitalen Medien, zum Beispiel Coverfotos für CDs, DVDs, aber auch Veröffentlichungen auf Webseiten
- Netto-Nutzungshonorare, zum Beispiel für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, aber auch TV-Standbilder oder die Nutzung über Bildagenturen und Fotoarchive
Beim Melden von Büchern ist die Angabe des Titels, des oder der Autoren, der ISBN, des Verlags sowie das Erscheinungsjahr notwendig. Berücksichtigt werden bei der Ausschüttung nur Bücher, welche nicht mehr als 5 Jahre vor dem aktuellen Jahr erschienen sind. „Print-On-Demand“-Bücher werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 250 Verkäufe nachgewiesen werden können. Veröffentlichungen in E‑Books können leider nicht gemeldet werden.
Zusätzlich wird die Art des Buches abgefragt (Kinderbuch, Schulbuch, wissenschaftliches Werk, Sachbuch/Sonstiges) sowie die konkrete Anzahl an Fotos oder Illustrationen im Buch oder auf dem Titel oder Umschlag.
Es dürfen auch fremdsprachige Bücher gemeldet werden, der Anteil an der Ausschüttung ist hier jedoch noch deutlich geringer, bis die VG Bild-Kunst eine stärkere Zusammenarbeit mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften etabliert hat.
Auch bei CD-/DVD-Veröffentlichungen werden nur die in den letzten fünf Jahren erschienenden Werke berücksichtigt. Dabei müssen Werke in digitaler Form auf der CD/DVD sowie im Booklet gedruckte Werke separat gemeldet werden.

Während Bücher und CDs/DVDs nur einmal gemeldet werden müssen, um in den nächsten (maximal fünf) Jahren wieder berücksichtigt zu werden, müssen Online-Nutzungen auf Webseiten jedes Jahr neu gemeldet werden.
Dafür können mehrere Bilder auf einer Domain zusammen gemeldet werden, gezählt werden jedoch höchstens 100 Bilder pro Domain. Dafür muss der Domainname angegeben werden und der Inhaber der Domain laut Impressum. Zusätzlich wird abgefragt, ob es die eigene, eine private Webseite oder ein gewerblicher oder institutioneller Internetauftritt ist. Zum Schluss wird die Anzahl der gezeigten Bilder in das Formular eingetragen, getrennt nach den Kategorien Kunst/Illustration/Foto.
Bilder in geschützten Bereichen (zum Beispiel durch Passwort-Sperre oder Privatsphäre-Filter bei Facebook) können nicht berücksichtigt werden, ebenso wie Suchmaschinen. Tauchen identische Bilder auf der Webseite mehrmals auf, ist das Bild nur einmal zu zählen.
Zwar ist es erlaubt, nur die Haupt-Domain zu melden ohne die konkrete Unterseite, aber da es die verstärkt stattfindenden Kontrollen der VG Bild-Kunst deutlich erleichtert, ist die Angabe der konkreten Seite (also z.B. www.beispiel.de/portfolio/portrait.html statt nur www.beispiel.de) erwünscht.
Es stimmt übrigens nicht, dass der Name des Urhebers im Impressum einer Webseite genannt zu werden, um Ansprüche als Fotograf bei der VG Bild-Kunst anzumelden. Diese Regelung betrifft nur Web-Designer, welche die Gestaltung einer Webseite selbst als Anspruch melden wollen.
Ausdrücklich ebenfalls gemeldet werden dürfen die Webseiten von Bildagenturen oder Galerien mit den eigenen Werken sowie Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken, z.B. Bücher oder DVDs, angeboten werden.
Wichtiger Hinweis:
Wer nur „Online-Nutzungen“ meldet, muss weitere Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit durch einen Steuerberater oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem geeigneten Berufsverband (z.B. Freelens, DJV, BVPA, AGD o.ä.) nachweisen.
Die Meldung der Nutzungshonorare (netto) ist in sechs Bereiche unterteilt:
- ausschließlich redaktionelle Nutzung (hohe Verbreitung)
- ausschließlich redaktionelle Nutzung (normale Verbreitung)
- überwiegend redaktionelle Nutzung
- überwiegend werbliche Nutzung
- ausschließlich werbliche Nutzung
- von Fernsehanstalten (stehende Bilder)
Gemeldet werden können nur Nutzungen in Deutschland und Auftraggeber, welche einen deutschen Firmensitz haben.
Als Beispiele für Firmen oder Bildagenturen mit einer ausschließlich redaktionellen Nutzung und einer hohen Verbreitung (Auflagen ab 300.000 Exemplaren) werden Nachrichtenagenturen oder Zeitschriften wie die DPA, Reuters, Imago, Action Press, Spigel, Stern, Zeit etc. genannt.
Medien mit ausschließlich redaktioneller Nutzung und normaler Verbreitung (Auflagen bis 300.000 Exemplaren) sind beispielsweise Tagesspiegel, Die Welt, Manager Magazin, usw.
Als überwiegend redaktionelle Nutzung zählt die Verwendung durch (Stock-)Bildagenturen oder kulturelle Auftraggeber wie Museen, als Beispiele nennt die VG Bild-Kunst hier laif, Mauritius, Look, iStock, Getty Images, Okapia, Corbis, ddp images, F1online, plainpicture, und ähnliche Agenturen.
Eine überwiegend werbliche Nutzung haben zum Beispiel Presseabteilungen von Direktkunden aus Industrie und Handel, Angehörige freier Berufe wie Architekten oder Verbände und andere öffentliche Auftraggeber.
Eine ausschließlich werbliche Nutzung findet beispielsweise in Werbeagenturen, Marketingabteilungen von Unternehmen oder Kundenmagazinen statt, beispielhaft genannt werden:
Fotolia, Lufthansa-Magazin, DB Mobil, Apotheken-Umschau, kostenlose Wochenblätter und mehr.
Wichtiger Hinweis:
Die VG Bild-Kunst behält sich eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der gemeldeten Honorare 30.000 Euro im Jahr übersteigt,wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangt.
Dafür bietet die VG Bild-Kunst hier die Vorlage „Honorar Bestätigung Urheber“ an. Die Umsatzsteuer-Erklärung oder die Einnahmen-Überschussrechnung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt jeweils im Dezember für die Hauptausschüttung, gefolgt von der Nachausschüttung im darauf folgenden April.
Was heißt das konkret für Stockfotografen?
Stockfotografen können verschiedene Arten von Nutzungen melden:
So melde ich erstens meine Bilder auf den Webseiten der Bildagenturen sowie einige Domains, welche besonders viele Bilder von mir verwenden. Hier helfen Bildersuchmaschinen wie die Google Bildersuche oder auch komplexere Tools wie Pixray oder Plaghunter.
Außerdem melde ich die Bildnutzung in meinen eigenen Büchern sowie in anderen Büchern.

Letztere finde einfach, indem ich meinen vollen Namen (bzw. das Pseudonym, was ich bei den Bildagenturen verwende) bei Amazon.de oder der Google Büchersuche eingebe.

Bildverwendungen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen können zum Beispiel mit Issuu gefunden werden.
Zu guter Letzt melde ich die Nutzungshonorare, welche ich von Bildagenturen erhalten habe, welche auch einen Firmensitz in Deutschland haben, zum Beispiel Westend61, Pitopia, Zoonar, aber auch iStock (Getty Images) oder Fotolia. Da diese Einnahmen über 30.000 Euro jährlich betragen, schicke ich eine Bescheinigung meines Steuerberaters mit.
Wie viel kann ich durch die VG Bild-Kunst verdienen?
Leider lässt sich nicht im Voraus pauschal sagen, wie viel ein gemeldetes Buch oder das Bild auf einer Webseite „wert“ ist.
Die Einnahmen der VG Bild-Kunst speisen sich aus diversen Rechte-Wahrnehmungen wie Bibliothekstantiemen, Geräteabgaben, Lesezirkelvergütungen und so weiter. Dieser „Topf“ ist jedes Jahr unterschiedlich prall gefüllt.
Aus diesem Topf erfolgt eine prozentuale Verteilung der Gelder an alle Urheber, welche Werksnutzungen für das betreffende Jahr gemeldet haben. Die konkrete, kompliziert anmutende Verteilung ist diesem Verteilungsplan zu entnehmen.
Da der Topf nicht voller wird, nur weil sich mehr Urheber bei der VG Bild-Kunst anmelden, sinkt mit jeder neuen Meldung der Verdienst anderer Urheber.
Als ganz grobe Schätzung kann von ca. 2 Euro pro Online-Nutzung eines Bildes ausgegangen werden. Fest verankert ist im Verteilungsschlüssel jedoch die „Obergrenze der Ausschüttung für einen einzelnen Berechtigten“. Diese beträgt 0,075% der Ausschüttungssumme, das wären grob ca. 11.000 Euro.
In den letzten Jahren habe regelmäßig jährlich einen mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Eurobetrag von der VG Bild-Kunst erhalten, je nachdem, wie viel Mühe ich mir bei der Meldung gegeben habe und wie viele Verwendungen ich nachweisen konnte.
Welche Verwertungsgesellschaften gibt es für die Schweiz und Österreich?
Die VG Bild-Kunst ist nur für Deutschland und Urheber aus Deutschland zuständig. In der Schweiz gibt es dafür seit 1974 ProLitteris, in Österreich seit 1977 die Organisation Bildrecht.
Dürfen Stockfotografen Mitglied in der VG Bild-Kunst sein?
Ja, dürfen sie.
Die Frage rührt daher, dass etliche Audio-Agenturen keine Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA akzeptieren. Das liegt aber nicht daran, dass es verboten wäre, sondern daran, dass die GEMA bei der Musiknutzung umständliche Nachweisenpflichten einfordert, vor der sich viele Käufer scheuen. Es gibt jedoch auch Audio-Agenturen (zum Beispiel Pond5), welche auch Musik von GEMA-Mitgliedern anbieten.
Gibt es Nachteile für die Mitglieder, zum Beispiel weil Firmenkunden eines Fotografen von der VG Bild-Kunst zur Kasse gebeten werden? Nein, weil sich die Einnahmen sich nicht durch die Kunden der Fotografen generieren, sondern um Geräte- und Betreiberabgaben, die von den jeweiligen Nutzerverbänden wie Geräteherstellern, Copyshops, Bibliotheken etc. bezahlt werden.
Seid ihr auch in der VG Bild-Kunst? Was sind eure Erfahrungen?
Wichtiges Update 01.06.2017:
„Der alte Verteilungsplan 7, der auf die Meldungen von Bildern auf Websites abstellte, ist von der letzten Mitgliederversammlung schon für das Nutzungsjahr 2016 außer Kraft gesetzt worden. Fotografien, Illustrationen und Design auf Webseiten können somit nicht mehr gemeldet werden!“
Hallo Robert,
was mich zu diesem Thema interessiert: welche Agenturen sind Mitglied bei der VG Bild? Und wie werden sie vergütet? Es kann ja schlecht sein, dass sie ihre Bilder melden, die auch von den Urhebern, also dann doppelt, gemeldet werden, oder??
Und noch drei Korrekturen:
– Kalender dürfen zwar gemeldet werden, aber man erhält keine Vergütung dafür.
– ich bin schon lange Mitglied der VG Bild, aber die Einnahmen für online-Veröffentlichungen liegen bei mir im Cent-Bereich, also DEUTLICH unter zwei Euro!
– auch die Obergrenze liegt weit, weit unter 11.000 Euro. Wie kommst Du auf diese Summe?
viele Grüße
Ili
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel!
@Ili: Die prozentuale Obergrenze ist im Verteilungsplan festgelegt, die absoluten Zahlen (sowohl der Obergrenze als auch der Online-Veröffentlichungen) wurden mir von der Justitiarin der VG Bild-Kunst, Frau Dr. Schierholz telefonisch genannt und per Email bestätigt.
Dank dir für den ausführlichen Artikel. Ich bin mir unsicher ob sich die Mühe lohnt, Aufwand und Erlös scheinen hier weit auseinander zu klaffen. Da mach ich lieber ein Shooting mehr und bekomm am Ende mehr raus.
Danke für diesen informativen und übersichtlichen Artikel.
Wieviel Zeit nimmt es für dich ein das ganze immer und immer wieder zu Prüfen, immerhin verkaufst du ja nicht nur 10 Bilder.
@Oliver: Was genau meinst du? Ich setze mich da ca. 1x im Jahr dran und melde alles, was ich finden kann und fertig.
Super Artikel!
Ich habe im letzten Jahr erstmalig dort ein paar Meldungen gemacht. Da kannte ich leider noch nicht diese Suchmaschine „http://www.issuu.com“
Jetzt habe ich offenbar eine ganze Reihe von veröffentlichungen, die ich noch nicht gemeldet habe. Kann ich einfach alle dort melden oder hat das irgendetwas mit dem Erscheinungsdatum zu tun?
Dass bei Fotolia ausschließlich eine werbliche Nutzung stattfindet stimmt ja wohl ganz und gar nicht. Ich sehe sehr oft unter Fotos in redaktionellen Beiträgen als Urheberangabe „Fotograf…/Fotolia“. Bestenfalls handelt es sich also um eine überwiegend werbliche Nutzung, aber auch das sollte wohl mal überprüft werden…
Hallo Robert,
gratuliere zu deinem tollen Bericht. Ich habe am letzten Wochenende meine erste Online-Meldung an die VG-Bild-Kunst erstellt. Vieles war richtig. Einzelne Kleinigkeit kann ich dank deines Berichtes jetzt noch rechtzeitig korrigieren.
Danke für die Anleitung!
LG
Bernd
Die Bildkunst-Ausschüttungen sind ein kleiner Hoffnungsschimmer, wenigstens etwas von den durch Raubkopien verlorenen Bildnutzungen abzumildern.
Jedoch empfinde ich die jährlich zu wiederholenden Meldungen von online stehenden Fotos wie ein Überbleibsel aus der Steinzeit …
Hallo,
ich mache das schon einige Jahre. Seit den letzten 2 Jahren sind bei etwa gleichbleibender bis eher steigender Anzahl gemeldeter Fotos meine Ausschuettungen drastisch gesunken. Jetzt aktuell der betrag von gestern, der gerade mal 7,00 Eur ueber der Mindest-Ausschuettung liegt. Wie ist das bei euch?? So macht das wirklich keinen Sinn mehr. Dann lasse ich die doch zeitintensive Meldung und bekomme den Mindest-Betrag ohne diese Arbeit.…
Hallo Robert,
Mich würde mal interessieren, ob der Ausschüttungbetrag von ca. 2 Euro pro gemeldetem online-Foto bei Dir einigermassen stabil geblieben ist (bei mir nicht).
Mit schönem Gruss,
jens
Nein, bei mir ebenfalls vermutlich nicht, wobei sich das schwer sagen lässt, weil ich ja nicht nur Online-Nutzungen, sondern auch Bücher etc. gemeldet habe.
Hallo Robert,
Na ja, das ist ja aufgeschlüsselt in der Abrechnung, insofern sieht man es ja schon.
In meinem Falle hatte ich vor 2 Jahren ungefähr 2 Euro pro gemeldeter Website, das Jahr später evtl. noch 40c/ Website und heute sind es noch 10c/ Website. Mich würde es natürlich interessieren, ob das bei anderen genauso ist. ..
Weisst Du vielleicht von einem maximalen Ausschüttungsbetrag bei online-Nutzungen. Das insgesamte Maximum hast Du ja in Erfahrung gebracht (mir hatte man tel. noch mitgeteilt, dass es solch eine „Obergrenze“ nicht gäbe..).
Insgesamt verstehe ich nicht, dass scheinbar noch niemand mal auf die Idee gekommen zu sein scheint, mal eine exakte Abrechnung von der VG Bild-Kunst zu verlangen.
Gruss,
Jens
Hallo,
ich hatte ja oben auch schon geschrieben.
2012 war es bei mir das letzte Mal, als die Ausschuettung noch ok war. Das Jahr darauf war es drastisch gesunken und hat jetzt aktuell seinen Tiefpunkt: fuer ca. 730 gemeldete Fotos (also nur der Punkt ‚Digitales Kopieren‘) gab es jetzt 41,78 Eur. Ich kann mir nur vorstellen, dass die VG aus einem bestimmten Grund Gelder zurueck behaelt, oder aber (und das erscheint mir realistischer) der Kuchen muss seit 2, 3 Jahren durch wesentlich mehr Gaeste geteilt werden. Da s ja eine Mindestausschuettung von 50,00 Eur gibt lohnt sich also derzeit der Aufwand wirklich nicht mehr.…
Hallo Christoph,
Rein statistisch gesehen, erhält jedes Mitglied der VG Bild-Kunst ca. 1.000 Euro.
Davon dürfte die Mehrheit in die meldungs-„faule“ oder aber auch veröffentlichungsarme 50 Euro-Fraktion fallen. D.H. da müssen einige Mitglieder richtig substantielle Summen einkassieren, nach wie vor.
Ich frage mich nur, wer das sein soll und wie die das anstellen. Denn ich habe zumindest für 2014 soviele Veröffentlichungen sowohl in traditionellen Medien, als auch im Internet gemeldet, dass es da – so glaube ich zumindest – nicht viele geben dürfte, die das toppen. Bei den online Meldungen auf diesem altertümlichen Formular habe ich mir durch die ständigen repetitiven Bewegungsabläufe diverse Sportverletzungen zugezogen.
Mich stört an der VG Bild, dass die immer so tun, als würden sie irgendwelche Wohltaten verteilen. In Wahrheit haben die nur Geld an Urheber zu verteilen, die darauf einen ANSPRUCH haben und dies sollten sie a) richtig, b) nachvollziehbar und c) transpartent machen. Nebenbei bemerkt, genehmigen die sich einen ziemlich grossen Anteil des Geldes um sich selbst zu versorgen.
Ich finde, es ist Zeit, denen mal den Arsch aus der Hose zu klagen!
Ich suche gerade nach Anwälten, die sich in dem Feld sehr gut auskennen. Für Empfehlungen bin ich dankbar!
Gruss,
Jens
@Jens: Schreib mir doch mal eine Mail…
@Jens: Gerade den NEwsletter der VG Bild-Kunst erhalten. Darin steht, dass sie in der Hauptausschüttung 7,7 Millionen an 18.388 Berechtigte ausgeschüttet haben. Das wären nach meiner Rechnung ca. 418 Euro pro Person im Durchschnitt.
Hallo Jens,
das mit mehr Transparenz waere schon ein guter Anfang. Mich wuerde auch mal interessieren, wie da manche an mehr als 1.000,00 Eur rankommen. Ich habe uebrigens eine Email diesbezueglich an die VG geschrieben und bin auf eine Antwort gespannt.
Nochmal zu diesem wirklich nur einen Punkt, also ‚Digitales Kopieren‘: Hier habe ich tatsaechlich bei zum Teil geringerer Meldungsanzahl, also unter 700 Fotos, bis vor 2012 schon wesentlich hoehere Betraege als knapp 40,00 Eur bezogen. Da waren auch schon Summen um 300,00 – 500,00 dabei, muesste ich aber nochmal genauer nachsehen.
Ein transparenter Verteilungsplan waere allerdings das mindeste, was die VG hier allmaehlich mal leisten sollte!
Viele Gruesse,
Christoph
Hallo Robert und Christoph,
Den Newsletter habe ich auch gerade erhalten.
Die 1000 Euro richten sich nach der offiziellen Jahresabrechnung der VG Bild und da lag die Durchsschnittssumme über Jahre hinweg stabil bei ca. 1000 Euro.
Schaue ich mir auf jeden Fall an, warum das für 2014 so viel geringer ausgefallen ist. Die Gesamtsumme von 7.7 Mio scheint mir auch deutlich niedriger auszufallen als in den Jahren zuvor?
Der Punkt, der meiner Ansicht nach inakzeptabel ist, ist , dass diese Verwertungsgesellschaft so tut, als sei ihr Verteilungsschlüssel eine Art „Heiliger Gral“, komplett unanfechtbar und vor allem für die Urheber nicht zu verstehen oder nachzuzvollziehen.
So etwas gibt es im Geschäftsleben bei starken Betriebsgeheimnissen, z.B. gewissen Algorithmen bei Google etc. Bei Firmen, die in starker Konkurrenz stehen und deren wichtigstes Gut dieses Geschäftsgeheimnis ist.
Das ist bei der VG Bild natürlich nicht so. Es handelt sich hier um kein in Konkurrenz stehendes Wirtschaftsunternehmen, es gibt auch nur eine Verwertungsgesellschaft hier in Dtschl und die hat einen (quasi?) Behörden Status.
Meiner Ansicht nach – die ich allerdings noch nicht juristisch habe prüfen lassen – ist die VG BildKunst jedem einzelnen Urheber in vollem Umfang auskunftspflichtig, wie diese obskuren Beträge zusammen kommen. Noch einmal: Hier werden keine Almosen verteilt, sondern Anspruchsberechtigte abgegolten.
Nochmal kurz zu den Beträgen: Ich bin in den letzten Jahren auch im vierstelligen Bereich dabei, aber – wie bereits geschrieben – habe ich auch wirklich sehr viele Veröffentlichungen…
Gruss,
Jens
Frohes Neues!
Ich hatte ja eine Email an VG geschrieben und um mehr Info gebeten.… In der Antwort stand natuerlich das hier schon vermutete, dass die Anzahl der Mitglieder und Meldungen gestiegen ist, ergo der ‚Kuchen‘ mehr aufgeteilt wird und gleichzeitig weniger Geld zur Verfuegung steht. Ein fuer mich unerwarteter Punkt in der Antwort war dieser:
„Es ist zu beachten, dass die maximale Bewertung bei 100 Bilder pro Website liegt.“ Das wusste ich bisher nicht und ich koennte mir vorstellen viele andere auch nicht, aber gut zu wissen. Ueber den Sinn dieser Regel laesst sich sicher auch streiten.… nun denn.
@Christoph: Das Limit von 100 Bildern pro Webseite steht aber auch im obigen Artikel, sogar fett markiert 😉
Ich bin zwar seit Jahren bei der VG Bildkunst wahrnehmungsberechtigt, habe aber (als Wortjournalist) nur einmal einzeln gemeldet und ansonsten immer die Mindestausschüttung bekommen (50 Euro in den vergangenen Jahren). Weil ich jetzt wieder viele Fotos online habe und auch über Agenturen verkaufe, habe ich für das Jahr 2014 einzeln nachgemeldet. Das Ergebnis sehe ich aber erst in der Nachausschüttung .
Meine Frage: Wie sind denn die Erfahrungen bei der Ausschüttung im Dezember gewesen, vor allem bei den Onlinefotos? Lässt sich die von der Justitiarin genannte Daumengröße von zwei Euro pro veröffentlichtem Foto auf einer Domain (bei maximal 100 Fotos) aufrechterhalten? Gibt es das unterschiedliche Erfahrungen oder haben alle, die dies hier lesen, denselben Betrag für ein Foto auf einer Domain bekommen?
Und meine weiteren Fragen: Gibt es eigentlich eine Höchstzahl an Domains, die anerkannt werden? Und/oder gibt es eine Höchstsumme bei den Onlinemeldungen?
Was ich bei den Ausführungen von Jens nicht verstehe: Du gibst die Bezugsgröße Betrag pro Website an. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch Foto pro Website (Domain) gemeldet und dann bekomme ich für ein Foto auf einer Website einen Betrag, nicht für die Website? (Es wäre dann Betrag pro Foto pro Website und nicht Betrag pro Website).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Schöne Grüße, Klaus
Hallo,
ich hab jetzt keinen Élan mehr die ganzen Daten wieder rauszukramen und auf diese 100 Meldungen pro Website auszurechnen.…kann aber sagen, dass 2013 und 2014 die schwaechsten Jahre meiner knapp 15 jaehrigen Mitgliedschaft in diesem Punkt (Online Meldungen/ Digitales Kopieren) darstellen. Grob ueber den Daumen gepeilt spielt sich das jetzt fuer 2014 eher im Cent-Bereich pro Foto ab. Es war wie gesagt vor ein paar Jahren schon mal wesentlich mehr. Vielleicht aendert sich das mal wieder, ich befuerchte allerdings eher nicht.
VG,
Christoph
Bedeutet „Cent-Bereich pro Foto“ pro (eingestelltem) Foto oder pro von der VG Bild anerkanntem Foto (also maximal 100 pro Domain)?
Wenn es pro von der VG Bild anerkanntem Foto ist, wundere ich mich allerdings, dass die Justiziarin für die Recherche von Roberts im September veröffentlichten Blogbeitrag noch von etwa zwei Euro pro Foto gesprochen hat.
Gruß, Klaus
Laut VG Bild wurden für 2014 für digitale Medien maximal 900 Euro pro Fotograf ausgeschüttet.
War das eine von der VG Bild-Kunst beschlossene Deckelung? Oder kamen die Fotografen auf nicht mehr, weil sie nicht mehr gemeldet hatten? Gibt es eine Quelle bei der VG Bild (ich habe auf der Internetseite nichts dazu gefunden)?