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Einnahmen von Bildagenturen beim Finanzamt melden

In ziem­lich regel­mä­ßi­gen Abständen erhal­te ich Emails wie die­se bei­den hier:

Mein Steuerberater, mit dem ich im ers­ten Jahr bin, schreibt mir fol­gen­des: „Haben Sie zur Auszahlung der .….…. € von Fotolia eine Rechnung bzw. haben Sie die Möglichkeit, eine ord­nungs­ge­mä­ße Rechnung zu erhal­ten?“ Ich habe mir die Quittung über Credit Auszahlung von Fotolia aus­ge­druckt. Reicht mir die­se ein­fa­che Quittung aus zur Vorlage beim Finanzamt?“

Oder eine ande­re Agentur betreffend:

Guten Tag Herr Kneschke,

vor­erst vie­len Dank für die vie­len nütz­li­chen Informationen auf Ihrem Blog. Ich habe durch Sie sehr viel über das Stockgeschäft gelernt.

Leider konn­te ich zur fol­gen­den Frage kei­ne Antwort fin­den (Eine Suchmaschine hat mir auch nicht wei­ter geholfen):
Wie gebe ich mei­ne Einnahmen von Shutterstock beim Steuerberater an?
Bei Fotolia kann man sich einen Beleg her­un­ter­la­den, damit gab es bis­her kei­ne Probleme beim Finanzamt.

Shutterstock hat mir geant­wor­tet, dass sie kei­ne Quittungen oder ähn­li­ches ausstellen.
Das hilft mir natür­lich auch nicht wei­ter. Die ein­zi­ge Möglichkeit besteht dar­in, dass ich mir bei Shutterstock die Auszahlungsübersicht oder eine Tabellenkalkulation herunterlade.

Welche Informationen geben Sie an? Würden Sie mir bit­te wei­ter­hel­fen? Ich wür­de mich sehr über Ihre Antwort freuen.“

Der Kern der Frage bei die­sen Mails ist immer: Wie wei­se ich dem Finanzamt mei­ne Einkünfte aus Bildagenturen nach?

In den Mails ist es schon ange­klun­gen, dass zumin­dest bei Fotolia der Download einer ein­fa­chen Quittung mög­lich ist. Diese fin­det ihr unter „Credits“, wenn ihr beim Filter nur das Häkchen bei „Ausgezahlt“ setzt und beim Ergebnis-​Treffer auf den Link „Quittung“ klickt. Die Seite könnt ihr dann abspei­chern, aus­dru­cken und beim Finanzamt einreichen.

Bei Shutterstock und eini­gen ande­ren Bildagenturen gibt es die­se Möglichkeit lei­der nicht.

Ich dru­cke mir dafür ein­fach die Bestätigung des Zahlungseingangs von mei­nem Paypal-​Konto aus, auch für alle ande­ren Bildagenturen.

Mein Steuerberater mein­te mal zu mir, dass das Finanzamt vor allem bei Ausgaben sehr kri­tisch ist und Belege sehen will. Dass jemand fälsch­li­cher­wei­se nicht erziel­te Einnahmen mel­den wür­de, sei hin­ge­gen eher sel­ten, wes­halb Einnahmen nicht so streng pro­to­kol­liert wer­den müs­sen. Mehr Einnahmen bedeu­ten ja in der Regel auch mehr Geld für das Finanzamt.

Zur Sicherheit noch der obli­ga­to­ri­sche Hinweis: Alle Hinweise ohne Gewähr, da ich weder Rechtsanwalt oder Steuerberater bin und kei­ne Haftung für die hier genann­ten Tipps geben kann.

Wie genau macht ihr das?

Die besten Bildagenturen 2016 (Auswertung meiner Umfrage)

Vor paar Tagen habe ich hier auf mei­ner Facebook-​Seite mei­ne Leserinnen und Leser gefragt, bei wel­chen Bildagenturen sie im Jahr 2016 die meis­ten Umsätze erzielt hatten.

Die Ergebnisse soll­ten sie nach Umsatz abstei­gend sor­tiert als Kommentar hin­ter­las­sen. Insgesamt haben sich über 35 Leute betei­ligt, wes­halb ich heu­te ger­ne die Ergebnisse aus­wer­ten möchte.

Die besten Bildagenturen 2016

  1. Adobe Stock (Fotolia)* (301)
  2. Shutterstock* (270)
  3. iStock (175)
  4. 123rf* (141)
  5. Dreamstime* (115)
  6. Pond5* (56)
  7. Depositphotos (51)
  8. Westend61 (48)
  9. Bigstock (37)
  10. Eyeem (35)
  11. Photocase (29)
  12. Stocksy (25)
  13. Zoonar* (24)
  14. Canva (19)
  15. Canstock (17)

Meine Vorgehensweise:
Ich habe in einer Excel-​Tabelle eine Liste gemacht und in die ers­te Spalte jede Agentur ein­ge­tra­gen, die genannt wur­de. In den nächs­ten Spalten habe ich dann für jeden Teilnehmer und jede Agentur Punkte ver­ge­ben, basie­rend auf der Sortierung der genann­ten Agenturen. Die ers­te Agentur, also die mit dem meis­ten Umsatz bekam 10 Punkte, die als zwei­tes genann­te Agentur bekam 9 Punkte und so weiter.
Die Werte habe ich pro Agentur sum­miert und die Liste dann nach den Punkten sor­tiert. Das Ergebnis sehr ihr oben, die Zahl in Klammern ist also die Gesamtpunktzahl der jewei­li­gen Agentur.
Insgesamt wur­den 28 ver­schie­de­ne Agenturen benannt, ich habe die Liste jedoch auf die ers­ten 15 Agenturen beschränkt, weil das sta­tis­ti­sche Rauschen zum Ende hin mit meist nur einer Nennung sehr viel größer.

Hinweise:
Bei der Auswertung haben drei Leute ange­ge­ben, dass sie Fotolia exklu­siv belie­fern. Würde man die­se 30 Punkte raus­rech­nen, wäre Fotolia immer noch an ers­ter Stelle.
Außerdem wur­de bei der Umfrage nicht unter­schie­den, ob die Leute Videos oder Fotos oder bei­des ver­kau­fen, wie vie­le Dateien sie online haben oder seit wann sie dort hoch­la­den. Die hohe Platzierung von Pond5 ergibt sich zum Beispiel aus deren Videoverkäufen, jedoch ver­mut­lich nicht aus deren Fotoverkäufen.

Meine bes­ten Agenturen 2016
Wer die obi­ge Liste nach­rech­nen oder anders aus­wer­ten will, kann das eben­falls machen, mei­ne Datenbasis ist ja frei ein­seh­bar. (Hier könnt ihr auch direkt mei­ne Excel-​Tabelle run­ter­la­den). Was jedoch noch fehlt, sind die Agenturen, bei denen ich selbst 2016 am meis­ten Umsatz erzielt habe und die ich eben­falls in obi­ge Rechnung habe ein­flie­ßen lassen:

  1. Adobe Stock (Fotolia)
  2. Shutterstock
  3. 123rf
  4. Dreamstime
  5. Bigstock
  6. Canva
  7. Pond5
  8. Westend61
  9. Eyeem
  10. Alamy

Was sagt uns diese Auswertung?

Letztes Jahr hat­te ich einen Artikel mit dem Titel „Es gibt kei­ne gehei­men Bildagenturen (oder doch?)“ geschrie­ben. Diese Aussage wird durch die Umfrage noch mal erhärtet.

Ganz oben ran­geln sich Fotolia und Shutterstock um die Spitzenposition, gefolgt von 3 Agenturen (iStock, 123rf, Dreamstime) im Mittelfeld und dann geht es schon steil bergab.

Wer als Einsteiger in die Stockfotografie wis­sen will, wel­che Agenturen er belie­fern soll­te, kann im Grunde die obi­ge Liste von oben nach unten durch­ar­bei­ten, wobei der zu erwar­ten­de Umsatz nach der den ers­ten bei­den Agenturen und dann noch mal nach der fünf­ten Agentur stark abnimmt.

Das letz­te Drittel ist vor allem noch für Leute inter­es­sant, die auf eine ande­re Bildsprache set­zen, zum Beispiel Westend61 als Macrostock-​Agentur, Stocksy, Eyeem und Photocase als Agenturen für Fotos, die eben nicht nach „typi­schen“ Microstock-​Fotos aus­se­hen oder Pond5 für Videos.

Überrascht euch die Liste? Oder hät­tet ihr ähn­li­ches erwartet?

P.S.:
Eine viel aus­führ­li­che­re Umfrage wird jedes Jahr von der MicrostockGroup ver­an­stal­tet, da könnt ihr hier noch teilnehmen.

* Affiliate-​Link

Frag den Anwalt – Folge 04: Grand Hotel Heiligendamm fotografieren?

In der vier­ten Folge von „Frag den Anwalt“ wid­met sich der Anwalt fol­gen­der Frage von Frank:

Foto: Alexey Testov

Ich habe von der Seebrücke im Ostseebad Heiligendamm dasGrand Hotel Heiligendamm aus foto­gra­fiert und bei Fotolia hoch­ge­la­den. Fotolia hat das Foto jedoch abge­lehnt. Der Grund für die Ablehnung lau­tet: Urheberrechtsverletzung.

Das Foto wur­de doch aber von der Seebrücke aus foto­gra­fiert. Dabei han­delt es sich doch um einen öffent­li­chen Weg oder Platz.  Kann ich mich also auf die Panoramafreiheit beru­fen oder han­delt es sich wirk­lich um eine Urheberrechtsverletzung?“

Das betref­fen­de Bild von Frank

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Fassade des Grand Hotel über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt ist oder nicht. Wäre es nicht der Fall, wür­de die Panoramafreiheit schon kei­ne Rolle spie­len, da schon grund­sätz­lich kei­ne Urheberrechtsverletzung vor­lie­gen kann.

Nach einer kur­zen Netzrecherche stel­len wir fest, dass auf­grund der Errichtung der abge­bil­de­ten Architektur gut 200 Jahre zurück­liegt. Daher dürf­te das Urheberrecht des Architekten, wel­ches nach deut­schem Urheberrecht 70 Jahre nach des­sen Tod erlischt, kaum mehr ein Problem sein.

Dennoch stellt sich die Frage, was wäre wenn…

Bezüglich des Platzes vor dem Grand Hotel besteht mei­ner Meinung nach wenig Zweifel dar­an, dass die Panoramafreiheit anwend­bar und daher der Vertrieb von Bildern des Grandhotels, die von dort aus erstellt wur­den, auch dann erlaubt ist, wenn die Architektur noch urhe­ber­recht­lich geschützt wäre. Also – kei­ne Urheberrechtsverletzung.

Ob das auch für die Seebrücke gilt, kann aller­dings nicht auf den ers­ten Blick durch­ge­wun­ken wer­den. Derartige Brücken gehö­ren in der Regel eher zum Hafengebiet und fal­len – wie auch die Seebrücke Heiligendamm – unter die Hafenverordnung. Glücklicherweise gibt es hier eine Gruppe von Menschen, die sich hier­mit noch genau­er befasst, als Fotografen. Angler. Daher fin­den wir etwa hier ein Foto des Schildes, das an der Seebrücke hängt und die Benutzung regelt:

Foto: Rosi Warmuth

Sieht man sich das Schild mal in Ruhe an, erken­ne ich nur ein tem­po­rä­res Angelverbot, aber kei­ne Zugangsbeschränkung, sodass die Panoramafreiheit hier ein­schlä­gig sein soll­te, da für die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit aus­weis­lich der Kommentierung „allein die Widmung zum Gemeingebrauch und die sich dar­aus erge­ben­de Zugänglichkeit für jeder­mann“ maß­geb­lich ist.

Wieso wur­de die Aufnahme den­noch abgelehnt?

Niemand und gera­de kei­ne welt­weit ope­rie­ren­de Agentur mit Hauptsitz in San Jose wie Adobe wird ein­ge­hen­de Bilder nur danach beur­tei­len, ob die­se nach dem deut­schen Urheberrecht unbe­denk­lich sind oder nicht. Und das völ­lig zurecht.

Meiner Erfahrung nach ist es gera­de bei inter­na­tio­nal akti­ven Bildagenturen üblich und auch abso­lut ange­zeigt, dass man sich zunächst ein Bild davon macht, wie die ein­zel­nen Themen des Fotorechts in den Ländern gehand­habt wird, in die man die Bilder nach­her ver­kau­fen möch­te. Hiernach soll­ten man für die Standards zur Aufnahme von neu­en Bildern in den eige­nen Stock jeweils die Rechtsordnung des Landes her­an­zie­hen, die die höchs­ten Anforderungen hat.

Dies liegt dar­an, dass Fotolia bei­spiels­wei­se auch us-​amerikanischen Kunden eine aus­rei­chen­de Rechtegarantie geben kön­nen muss. Wenn nun ein Kunde in USA ein Bild kauft und es bei­spiels­wei­se für das Cover eines Buches ver­wen­det, das dort erscheint, erfolgt die Klärung von recht­li­chen Fragen hin­sicht­lich der Bildverwendung nach ame­ri­ka­ni­schem Recht. Gerade hin­sicht­lich Persönlichkeits- und Urheberrechten bestehen in den USA ande­re Kriterien als in Deutschland.

Müsste ich die Frage also mit einem Satz beant­wor­ten, wür­de die­ser lauen:

Zumindest nach deut­schem Urheberrecht dürf­te hier kei­ne Urheberrechtsverletzung vor­lie­gen, was aller­dings für die Entscheidung über die Annahme der Aufnahme kei­ne Rolle spielt, da die­se auf Basis einer ande­ren Rechtsordnung gefällt wird.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.

Hast Du eben­falls eine Frage an den Anwalt?
Hier fin­dest Du mehr Infos.

Steuerformulare bei Bildagenturen neu ausfüllen

Bei vie­len wird ver­mut­lich das Steuerformular bei den Bildagenturen abge­lau­fen sein, weil es nur jeweils vier Jahre gül­tig ist und nach der gro­ßen Einführungswelle 2009 meist 2013 erneu­ert wurde.

2017 ist also das Jahr, in dem ihr spä­tes­tens bei euren wich­tigs­ten Bildagenturen kon­trol­lie­ren soll­tet, ob euer Steuerformular noch aktu­ell ist und es ggf. neu ausfüllen.

Hier eine gro­be Anleitung, wo das Formular bei den Agenturen zu fin­den ist und was ihr aus­fül­len müsst.

Wichtiger Hinweis:
Die Ausfüllhilfe gilt nur für Leute, die als „Individual“ bei den Bildagenturen hoch­la­den und ihren Sitz in Deutschland haben. Wer zum Beispiel eine GmbH oder GbR hat, in deren Namen er Bilder hoch­lädt, muss ggf. ein ande­res Formular aus­fül­len. Rechtlich ver­bind­lich kann euch da nur euer Steuerberater wei­ter­hel­fen. Deshalb alle Hinweise hier ohne Gewähr.

Fotolia /​ Adobe Stock

Die Steuerbibliothek von Fotolia fin­det ihr unter dem die­sem Link bzw. in eurem Anbieter-​Dashboard unten rechts unter Tools. Dort dann oben rechts auf „Meine Steuerformulare“ kli­cken und ihr seht, wie lan­ge euer Formular noch gül­tig ist.

Sollte es abge­lau­fen sein, müs­sen Einzelpersonen aus Deutschland das W8BEN-​Formular aus der Steuerbibliothek online aus­fül­len. Das Formular kann und soll­te online mit­tels Adobe Sign aus­ge­füllt wer­den und sieht unge­fähr so aus wie der Screenshot. Die Felder mit roten Sternchen sind die Pflichtfelder:

Was muss in die Felder?

  1. Euer Vor- und Nachname
  2. Euer Land (Deutschland)
  3. Eure Meldeadresse (Erste Zeile Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz, zwei­te Zeile links der Ort und rechts noch mal das Land)
  4. Postanschrift, falls die von der Meldeadresse abweicht
  5. Wer eine US-​Steuernummer (ITIN) oder US-​Sozialversicherungsnummer (SSN) hat, kann die­se hier ein­tra­gen, ist aber freiwillig
  6. Wer eine deut­sche „Steuer-​ID-​Nummer“ hat, kann die­se hier ein­tra­gen. Ist eben­falls frei­wil­lig. Ich tra­ge hier immer mei­ne Umsatzsteuer-​ID ein.
  7. frei­las­sen
  8. Geburtsdatum (ach­tet auf das Format Monat-Tag-Jahr)
  9. Deutschland ein­tra­gen als deut­scher Einwohner
  10. 0“ bei % rate ein­tra­gen und bei Type of inco­me „Royalty Income – Images/​Other“. Wer zusätz­lich Videos anbie­tet, noch „Royalty Income – Motion Picture/​Television“. Bei Reason noch mal „Royalty Income – Images/​Other at 0% (und ggf. „Royalty Income – Motion Picture/​Television at 0%“) eintragen
  11. Dann unten noch mal „bei Sign here“ euren Namen ein­tip­pen, dar­un­ter noch mal euren Namen (muss genau iden­tisch sein mit Feld 1.
  12. Dann auf „Abschicke“ bzw. „Submit“ klicken.

Shutterstock

Bei Shutterstock ist das Ausfüllen deut­lich ein­fa­cher, weil das meis­te schon vor­ge­druckt ist. Ihr müsst nur dar­auf ach­ten, dass eure Adresse kor­rekt ist bzw. die­se ggf. in eurem Profil aktualisieren.

Das „Tax Center“ fin­det ihr hier bzw. unten rechts bei „Legal“ in der Linkleiste.

Das meis­te ist schon vor­aus­ge­füllt, die roten Sternchen zei­gen wie­der Pflichtfelder an, die nicht vor­han­de­nen Daten sind wie oben bei Fotolia auszufüllen.

Dreamstime

Bei Dreamstime fin­det ihr das „Tax Center“ hier oder wenn ihr oben rechts auf „My Account“ klickt und dann unten auf „Tax Center“.

Auch hier ist das meis­te vor­aus­ge­füllt, die rest­li­chen Daten wie­der wie oben über­neh­men. Einen wich­ti­gen Unterschied gibt es bei Dreamstime: Sie wol­len eine ID, also einen Identitätsnachweis als JPG-​Datei, der nicht grö­ßer als 500 KB sein darf. Ich habe z.B. die Vorderseite mei­nes aktu­el­len Personalausweises geschickt. Es gin­ge auch der Reisepass oder Führerschein zum Beispiel.

123rf

Das „Tax Center“ von 123rf fin­det ihr hier. Auch hier ist das meis­te vor­aus­ge­füllt, der Rest sie­he oben. Hilfreich ist das Baumdiagramm, durch das man sich han­geln kann, falls man nicht weiß, wel­ches Formular das Richtige ist:

Habt ihr eure Steuerformulare über­prüft? Sind sie auf dem neus­ten Stand?

Details zum neuen Adobe Stock Contributor Portal

Gestern war nicht nur der ers­te Tag der Photokina 2016, son­dern in der Creative Cloud von Adobe gab es zwei Updates für Lightroom sowie Adobe Bridge.

Der Grund ist das neue Contributor Portal von Adobe Stock, mit dem Fotografen nun direkt zu Adobe Stock hoch­la­den kön­nen, mit eini­gen coo­len Features! Offiziell ist die Seite noch im Beta-​Stadium, kann aber schon rich­tig genutzt werden.

Upload-Ansicht im neuen Adobe Stock Contributor Portal
Upload-​Ansicht im neu­en Adobe Stock Contributor Portal

Ich habe mir die Details direkt vom ver­ant­wort­li­chen Produktmanager Morgan De Lossy erklä­ren las­sen (sie­he mein miss­lun­ge­nes ers­tes Facebook Live-​Video gestern).

Ganz wich­tig:
Wer sich das ers­te Mal bei der neu­en URL (https://contributor.stock.adobe.com) für das Contributor Portal ein­loggt, wird gefragt, ob er schon einen Fotolia-​Account hat.
Hier ist es sehr wich­tig, dass ihr kor­rekt vor­geht, damit ihr euren Fotolia-​Account mit dem neu­en Adobe Stock Account syn­chro­ni­sie­ren könnt. Dafür müsst ihr die­sel­be Email-​Adresse wie bei eurem Fotolia-​Account* ange­ben. Wer das nicht macht, kann es nicht nach­träg­lich ändern!

Wer zwei sepa­ra­te Accounts erstellt, also Fotolia- und Adobe Stock-​Account nicht zusam­men­führt, pro­fi­tiert zum Beispiel nicht von den Ranking-​Vorteilen der Adobe Stock-​Verkäufe und auch exis­tie­ren­de Model Releases, Steuerformulare usw. wür­den nicht beim Adobe Stock Contributor Portal ange­zeigt und so weiter.

Was ist neu?
Wie anfangs erwähnt, gab es ein Update für Adobe Bridge und Lightroom. Aus bei­den Programmen kann nun direkt zu Adobe Stock hoch­ge­la­den werden.

Für Einsteiger ist auch inter­es­sant, dass bei nicht ver­schlag­wor­te­ten Bildern nun eine Bilderkennung greift und auto­ma­tisch die fünf pas­sends­ten Suchbegriffe vor­schlägt. So ler­nen auch Leute schnell, wel­che Stock-​Keywords am rele­van­tes­ten sind. Auch kön­nen im Gegensatz zu bis­her Keywords bear­bei­tet, gelöscht oder hin­zu­ge­fügt werden.

Endlich gibt es auch eine Suchfunktion für Model- und Property-​Releases und der Upload grö­ße­re Bilder (bis zu 68 Megapixel) ist möglich.

Ebenfalls schon lan­ge gewünscht sind genaue­re Ablehnungsgründe. Die aktu­el­le Liste mög­li­cher Ablehnungsgründe fin­det ihr hier.

Kann Fotolia wei­ter­hin genutzt werden?
Ja, auch wer wie emp­foh­len sei­nen Fotolia-​Account mit dem Adobe Stock-​Account syn­chro­ni­siert, kann wei­ter­hin wie gewohnt über Fotolia dar­auf zugrei­fen. Auch eine Kombination ist mög­lich: Zum Beispiel das Hochladen über das neue Contributor Portal, aber die Ansicht der Statistiken über Fotolia.

Wie ist das mit den Kommissionen?
Für etwas Verwirrung sorg­te ges­tern bei eini­gen Kontributoren der Punkt, dass für Verkäufe über Adobe Stock eine ande­re Vergütung als über Fotolia gezahlt wird. Dabei ist s jedoch egal, ob neue Dateien über Fotolia oder das neue Adobe Stock Contributor Portal hoch­ge­la­den wer­den, da die Bilder auf bei­den Wegen in der glei­chen Datenbank lan­den. Relevant für die Kommission ist nur, auf wel­cher Plattform die Bilder gekauft werden.

Was pas­siert in Zukunft?
Da das neue Contributor Portal noch im Beta-​Stadium ist, wer­den noch eini­ge Bugs gefixt wer­den und aktu­ell sind noch eini­ge Funktionen wie das Bestimmen des Startpreises oder des EL-​Preises nicht ver­füg­bar. Das soll aber bald kom­men und basie­rend auf den Wünschen der Nutzer sol­len wei­te­re Funktionen dazukommen.

Es scheint klar, dass sich der Fokus immer mehr in Richtung Adobe Stock bewegt, wes­halb ich jedem emp­feh­le, sich mit den neu­en Möglichkeiten ver­traut zu machen und im Idealfall schon sei­nen Workflow dahin­ge­hend anzupassen.

Was sagt ihr zum neu­en Adobe Stock Contributor Portal?

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