Einnahmen von Bildagenturen beim Finanzamt melden

In ziem­lich regel­mä­ßi­gen Abständen erhal­te ich Emails wie die­se bei­den hier:

Mein Steuerberater, mit dem ich im ers­ten Jahr bin, schreibt mir fol­gen­des: „Haben Sie zur Auszahlung der .….…. € von Fotolia eine Rechnung bzw. haben Sie die Möglichkeit, eine ord­nungs­ge­mä­ße Rechnung zu erhal­ten?“ Ich habe mir die Quittung über Credit Auszahlung von Fotolia aus­ge­druckt. Reicht mir die­se ein­fa­che Quittung aus zur Vorlage beim Finanzamt?“

Oder eine ande­re Agentur betreffend:

Guten Tag Herr Kneschke,

vor­erst vie­len Dank für die vie­len nütz­li­chen Informationen auf Ihrem Blog. Ich habe durch Sie sehr viel über das Stockgeschäft gelernt.

Leider konn­te ich zur fol­gen­den Frage kei­ne Antwort fin­den (Eine Suchmaschine hat mir auch nicht wei­ter geholfen):
Wie gebe ich mei­ne Einnahmen von Shutterstock beim Steuerberater an?
Bei Fotolia kann man sich einen Beleg her­un­ter­la­den, damit gab es bis­her kei­ne Probleme beim Finanzamt.

Shutterstock hat mir geant­wor­tet, dass sie kei­ne Quittungen oder ähn­li­ches ausstellen.
Das hilft mir natür­lich auch nicht wei­ter. Die ein­zi­ge Möglichkeit besteht dar­in, dass ich mir bei Shutterstock die Auszahlungsübersicht oder eine Tabellenkalkulation herunterlade.

Welche Informationen geben Sie an? Würden Sie mir bit­te wei­ter­hel­fen? Ich wür­de mich sehr über Ihre Antwort freuen.“

Der Kern der Frage bei die­sen Mails ist immer: Wie wei­se ich dem Finanzamt mei­ne Einkünfte aus Bildagenturen nach?

In den Mails ist es schon ange­klun­gen, dass zumin­dest bei Fotolia der Download einer ein­fa­chen Quittung mög­lich ist. Diese fin­det ihr unter „Credits“, wenn ihr beim Filter nur das Häkchen bei „Ausgezahlt“ setzt und beim Ergebnis-​Treffer auf den Link „Quittung“ klickt. Die Seite könnt ihr dann abspei­chern, aus­dru­cken und beim Finanzamt einreichen.

Bei Shutterstock und eini­gen ande­ren Bildagenturen gibt es die­se Möglichkeit lei­der nicht.

Ich dru­cke mir dafür ein­fach die Bestätigung des Zahlungseingangs von mei­nem Paypal-​Konto aus, auch für alle ande­ren Bildagenturen.

Mein Steuerberater mein­te mal zu mir, dass das Finanzamt vor allem bei Ausgaben sehr kri­tisch ist und Belege sehen will. Dass jemand fälsch­li­cher­wei­se nicht erziel­te Einnahmen mel­den wür­de, sei hin­ge­gen eher sel­ten, wes­halb Einnahmen nicht so streng pro­to­kol­liert wer­den müs­sen. Mehr Einnahmen bedeu­ten ja in der Regel auch mehr Geld für das Finanzamt.

Zur Sicherheit noch der obli­ga­to­ri­sche Hinweis: Alle Hinweise ohne Gewähr, da ich weder Rechtsanwalt oder Steuerberater bin und kei­ne Haftung für die hier genann­ten Tipps geben kann.

Wie genau macht ihr das?

8 Gedanken zu „Einnahmen von Bildagenturen beim Finanzamt melden“

  1. Ich dru­cke auch den PayPal Beleg aus und zwar den von der Abbuchung auf mein Bankkonto. Dann schrei­be ich die Agentur mit auf den Zettel.
    Dieser PayPal Beleg hat den Vorteil, dass alles immer in Euro ange­ge­ben wird.
    Mein Steuerberater war immer zufrie­den damit, das Finanzamt auch.

  2. Die zwei Grundsätze sind ja, dass alles ange­ge­ben wer­den soll und ver­ständ­lich & nach­voll­zieh­bar bleibt.

    Daher mein Weg:
    ein eige­nes Bankkonto (getrennt vom pri­va­ten Girokonto) für die Einnahmen und Business-​Ausgaben und ein eige­nes Paypal-​Konto für Einnahmen und Business-Ausgaben.
    Das Bankkonto und das Paypal-​Konto haben jeweils Konto-​Auszüge – ent­we­der online oder per Post.

    Paypal dru­cke ich aus und durch die Überweisungen aufs Bankkonto ist auch nach­voll­zieh­bar, dass die Beträge stimmen.
    Das geht dann u.a. an den Steuerberater.

    Was mich jedoch immer ärgert, ist die­se Einstellung der Agenturen.
    Nach dt., Recht bedür­fen auch Guthaben (unse­re Stock-​Einnahmen) ähn­lich wie Rechnungen ab einer gewis­sen Höhe mehr Angaben als nur die Summe.

    Klar, jedes Land hat ein ande­res Steuerrecht – aber es wäre für die Agenturen nun wirk­lich kein gro­ßer Akt, ein monat­li­ches (mei­net­we­gen auch jähr­li­ches, abhän­gig von den Beträgen) PDF zu gene­rie­ren und da mal Empfänger, Sender, Zeitraum und Beträge drauf zu schreiben.
    So wür­den alle Beteiligten ein­deu­tig sehen, was Sache ist.

    Ähnlich, wie das Google bei Adsense mit dem Zahlungsbeleg macht. Das wäre schon mal ein ech­ter Fortschritt.

  3. Wenn man kei­ne Abrechnung/​Gutschrift oder ähn­li­ches erhält, so lässt sich doch der Zahlungseingang fest­stel­len. Dann Betrag, Datum und Art der Einnahme auf einen Eigenbeleg fest­hal­ten. Schreibt die Rechnung also selbst.

    Ein Eigenbeleg ist selbst bei Ausgaben mög­lich. Bei Einnahmen sowie­so. Nur die Frage nach der Umsatzsteuer ist nicht immer so ein­fach zu beant­wor­ten, da soll­te immer der Steuerberater oder auch das Finanzamt direkt befragt werden.

    Vorlage für den Eigenbeleg gibt es auch hier:
    http://www.der-buchhalterverein.de

  4. Meine Meinung ist: PayPal ide­al für den kun­den zuge­schnit­tes, durch­dach­tes und mit einem super Support ver­bun­des System.
    Ich nut­ze fast nur PayPal,
    Als Alternative gib‚s noch Paysave ide­al für Zahlungen von klei­ne­ren Beträgen.

  5. Ich mache am Ende des Jahres zusätz­lich zu den Mails von Paypal noch einen Screenshot von den Auszahlungsübersichten bei Shutter und Co. Auserdem mache ich noch einen Screenshot von der Abbuchung von Paypal auf das Geschäftskonto. Darauf ist der Betrag in Dollar, in Euro und der Wechselkurs zu sehen. Damit habe ich eine dop­pel­te Absicherung gegen­über dem Finanzamt.

  6. Hoffen das kei­ne Prüfung vom FA kommt, da kommt dann eine fet­te Nachzahlung an FA – die Zahlen von dem Koch Klink (Blog lesen!) kann ich bestä­ti­gen – übel ist es auch wenn man die Auslandsumsätze nicht an die zustän­di­ge Behörde mel­det (nicht das FA)

  7. Ich gebe mei­nem Steuerberater auch ein­fach die PayPal Belege mit den Zahlungseingängen der Agenturen und die wer­den dann als Einnahmen gebucht.
    Keine Probleme bis jetzt.. 

  8. Ich habe die Erfahrung gemacht dass es auch etwas von Finanzamt und dem jewei­li­gen Sachbearbeiter auf dem Finanzamt abhängt.

    Meist genü­gen bei Einnahmen wie die von Stockagenturen oder auch Affiliate-​Plattformen die Belege über den Zahlungseingang, genaue­re Belege sind natür­lich immer bes­ser. Wenn es Probleme mit den Belegen gibt kommt in der Regel auch einen Nachfrage vom Finazamt zum jewei­li­gen Beleg der Einnahme

    Es ist aber tat­säch­lich auch so dass bei Ausgaben genau­er geschaut wird da die­se Steuerlast min­dernd sind. 

    Im Fall von inner­ge­meind­schaft­li­chen Erwerben kann ich mir auch vor­stel­len dass hier etwas genau­er geschaut wird. 

    Wenn ich mir unsi­cher bin fra­ge ich ent­we­der n Steuerberater oder gleich beim Finanzamt.

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