Oft werde ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?
Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor einigen Tagen erhielt:
„Was ich bisher vermisse (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefunden habe, sind Tipps/Links zu den ganzen Steuerangelegenheiten oder zur finanziellen Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.
Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolgreicher Stockanbieter und möchte demnächst, mich das erste Mal, auszahlen lassen. Dazu schwirren mir viele Fragen im Kopf herum… u.a. wieviel muss ich davon in Deutschland an Steuer abgeben, wieviel darf man monatlich “frei“ verdienen, Steuern/Einnahmen geltend machen… etc. Ich befinde mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwierig ist das alles in unserem Land, der u.a. kompliziertesten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/Hilfen/weitere Links in einen deiner Bücher oder muss/sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/Hilfe dazu, freue ich mich!“
Es gab einen guten Grund, warum darüber bisher in meinem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.

Das meiste lasse ich meinen Steuerberater erledigen. Das halte ich so, seit ich 2006 das erste Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hatte die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heute HRW Berlin) kostenlos Seminare und Coachings zu erhalten.
Zum Coaching zählten auch mehrere Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, speziell zugeschnitten auf meinen Fall.
Das war das Beste, was mir passieren konnte! Die freundliche Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, sondern bewahrte mich auch vor einem folgenschweren Fehler: Das Finanzamt versuchte, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu überreden, die bei mir nicht notwendig war. Meine Steuerberaterin erklärte mir, dass ich kein Gewerbe anmelden müsse, wenn ich ausschließlich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes problemlos als Freiberufler möglich sei. So muss ich keine Gewerbesteuern zahlen, keinen Gewerbeschein beantragen und habe eine einfachere Buchführung.
Aber auch hier gilt: Das trifft auch meinen Fall zu. Wer beispielsweise regelmäßig Hochzeiten fotografiert oder Portraitfotos verkauft, ist meist gewerbepflichtig. Deswegen werdet ihr auch in Zukunft im Blog keine konkreten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht verallgemeinern kann.
Ich bin sehr froh darüber, kompetente Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie auskennen. Vor allem weil es eine schwierige Materie ist: Geld verdienen im Internet? Noch dazu mit immateriellen Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zahlen muss.
Klar ist immerhin: Einnahmen müssen gemeldet und versteuert werden. Wer nur unregelmäßig paar hundert Euro im Monat verdient, kann das in seiner Steuererklärung einfach ins Feld „sonstige Einnahmen“ schreiben und fertig. Wer regelmäßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich überlegen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen, wenn er im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielen wird. Das hat den Vorteil, dass keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden muss, hat aber den Nachteil, dass gezahlte Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurückverlangt werden kann. Außerdem darf bei gestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden, was für Stockfotografen jedoch nicht relevant ist.
Knackpunkt ist jedoch wieder das „regelmäßig“. Ab wann Einnahmen regelmäßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier konkrete Zahlen will, muss wirklich das Finanzamt oder seinen Steuerberater fragen.
Ob jemand mit einer Festanstellung überhaupt etwas nebenbei verdienen darf, hängt wieder vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel einfach den Arbeitgeber fragen, ob man in seiner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen verkaufen darf.
Sehr hilfreich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häufigsten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann welche Steuern zahlen muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesenswert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kostenlos einzusehen ist und auch viele Kapitel zu Steuerfragen enthält.
Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Was bereitet euch bei Steuerfragen am meisten Probleme? Was würdet ihr am liebsten wissen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.