Archiv der Kategorie: Stockfotos kaufen

Sensible Fotonutzungen bei Shutterstock erlauben oder nicht?

Vorgestern hat die Bildagentur Shutterstock eine neue Lizenz ein­ge­führt, die soge­nann­te „sen­si­ti­ve use“ Lizenz. Die voll­stän­di­gen Details zur Einführung ste­hen in einer FAQ auf der Shutterstock-​Seite.

Diese erlaubt es Bildkäufern, Fotos zur Bebilderung „heik­ler“ Themen zu benut­zen, wie Wahlwerbung, medi­zi­ni­sche Werbung oder zu Themen wie Armut, Drogenmissbrauch, Diskriminierung, Rassismus und so wei­ter. Shutterstock  behaup­tet zwar, dass eini­ge „direk­te Konkurrenzen“ sol­che sen­si­blen Nutzungen schon erlau­ben wür­den, aber in die­ser Übersicht zu ver­bo­te­nen Nutzungen wird deut­lich, dass vie­le ande­re Bildagenturen genau wie bis­her Shutterstock die­se heik­len Nutzungen eher verbieten.

Beispiel für eine Fotonutzung, die mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz erlaubt sein könn­te. Quelle: www.methproject.org

Wenn Bilder mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz benutzt wer­den, dür­fen sie laut Shutterstock trotz­dem nicht­für Tabakwerbung genutzt wer­den, in por­no­gra­fi­schen Materialien oder zur Bewerbung von „Erwachsenenclubs“ (umgangs­sprach­lich auch Bordelle und Strip-​Clubs genannt) oder für Escort-​Seiten, Dating-​Seiten und ähn­li­che Dienste. Außerdem müs­sen die Bildkäufer im Rahmen der „sen­si­ti­ve use“ Lizenz dar­auf hin­wei­sen, dass das Bild nur ein Model dar­stellt und zur Illustration dient. In Zeitschriften steht dann manch­mal unter Bildern z. B. „Szenen mit Models nachgestellt“.

Wenn Tabakwerbung, Pornografie und Dating-​Werbung wei­ter­hin unter­sagt ist, was wäre dann mit die­ser neu­en Lizenz erlaubt, was bis­her nicht erlaubt ist?

Die bei­den wich­tigs­ten Themen wären sicher poli­ti­sche Werbung und medi­zi­ni­sche Werbung.

Hier mal eini­ge Beispiele, was dar­un­ter fal­len könnte:

  • Foto wird von einer Partei zur Wahlwerbung benutzt.
  • Foto wird zur Werbung für Herpes-​Medikament benutzt.
  • Bild wird auf einer Kondom-​Packung abgedruckt.
  • Foto stellt die Models als Drogennutzer dar.
  • Bild sug­giert, dass das Model eine Geschlechtskrankheit habe.
  • Bild deu­tet an, dass die gezeig­te Person an Krebs, Blasenschwäche oder einer psy­chi­schen Erkrankung leidet.
  • Foto wird von einer Bürgerinitiative gegen einen Moscheebau in Deutschland genutzt.
  • Bild sug­giert, dass das Model seit Jahren Schlankheitspillen der Marke XY benutzt.
  • Foto wird als Werbung für Brustvergrößerungen gezeigt.

Als Honorar für eine sol­che Nutzung soll „bis zu“ 75 US-​Dollar gezahlt wer­den. Die Untergrenze wur­de von Shutterstock lei­der nicht genannt.


Standardmäßig ist die neue Lizenz für alle Fotografen auto­ma­tisch aktiv. Fairerweise bie­tet Shutterstock an, dass Fotografen die­se Funktion manu­ell deak­ti­vie­ren kön­nen. Dazu muss auf die­ser Einstellungsseite bei „Allow my images to be licen­sed for sen­si­ti­ve uses“ auf „Opt-​Out“ geklickt wer­den. Wer bis zum 1. März 2012 die Einstellung nicht ändert, der gibt sei­ne Bilder auto­ma­tisch für die neue Nutzung frei, eine spä­te­re Änderung ist aber noch möglich.

Die span­nen­de Frage für Fotografen ist nun:

Sollte ich „sensitive use“ Lizenzen erlauben oder nicht?

In Kurzform mein Tipp: Nein.

Warum? Zum einen ist es etwas unprak­tisch, dass Fotografen nur wäh­len kön­nen, ob das kom­plet­te Portfolio frei­ge­ge­ben wird oder nicht. Viele Fotografen hät­ten kei­ne Probleme damit, ein­zel­ne Bilder frei­zu­ge­ben. Zum Beispiel wür­de ich pro­blem­los Stillleben oder Nahaufnahmen von Händen frei­ge­ben. Aber wenn wir rea­lis­tisch sind, wol­len die meis­ten Bildkäufer für die­se heik­len Themen eben Personenfotos.

Ich spre­che hier aus Erfahrung. Zum einen wur­de erst kürz­lich eins mei­ner Shutterstock-​Fotos uner­laubt für Wahlkampfwerbung benutzt, zum ande­ren fra­gen ab und zu Bildagenturen bei mir an, ob ein Bildkäufer ein bestimm­tes Foto für sen­si­ble Themen nut­zen darf, zum Beispiel dass ein Model als Krebs-​Patient dar­ge­stellt wird oder dass es eine bestimm­te Schlankheitskur erfolg­reich aus­pro­biert habe. Ich fra­ge dann mei­ne Models, ob sie mit der kon­kre­ten Nutzung ein­ver­stan­den sind. Mal sind sie es, manch­mal aber auch nicht. Neulich sprach ich mit einem bekann­ten Stockfotografen, der eini­ge Fotos von einem erkenn­ba­ren Modell hin­ter Gittern gemacht hat­te. Er erzähl­te, dass er vie­le unan­ge­neh­me Bildnutzungen mit dem Foto gese­hen habe und er das Foto des­halb heu­te nicht noch mal machen würde.

Deshalb rate ich vor allem Fotografen, die vie­le Personenaufnahmen machen, die­se Funktion zu deak­ti­vie­ren, ganz beson­ders, wenn sie Fotos von Minderjährigen im Portfolio haben. Denn selbst wenn der Fotograf einer heik­len Nutzung zustim­men soll­te, bedeu­tet das noch lan­ge nicht, dass das Model damit ein­ver­stan­den wäre. Das könn­te dazu füh­ren, dass Models nicht mehr mit dem Fotografen arbei­ten oder im schlimms­ten Fall eine Klage nach sich ziehen.

Während vie­le „heik­le“ Themen sicher für alle Seiten unpro­ble­ma­tisch wären, zeigt die aktu­el­le Werbekampagne von methproject.org, wie schnell Werbung unan­ge­nehm für die abge­bil­de­ten Models sein kann. Stellt euch als Fotograf nur mal vor, die gezeig­ten Bilder mit Titeln „Junkie“, „Prostitute“ oder „Death“ wären von euch. Was wür­den eure Models davon halten?

Dass die­se heik­len Themen jedoch bei Bildkäufern gefragt sind, zeigt der aktu­el­le Aufruf von Alamy, der Fotografen auf­for­dert, mehr Bilder zu kri­ti­schen Themen Vergewaltigung, Arbeitslosigkeit, Komasaufen oder Obdachlosigkeit zu machen. Deshalb kann es für Fotografen schon lukra­tiv sein, pas­sen­de Motive zu erstel­len. Aber zum einen soll­te der Fotograf dann dar­auf ach­ten, dass die Models auf den Bildern nicht erkannt wer­den kön­nen und zum ande­ren soll­te er sich die Nutzung gut bezah­len lassen.

Shutterstocks Vorpreschen zeigt nur, dass auch die Bildkäufer, die bis­her gewohnt waren, für heik­le Fotos deut­lich mehr Geld aus­zu­ge­ben, immer häu­fi­ger ver­su­chen, auch hier die Preise zu drücken.

Kreative Stockfoto-​Nutzung mittels Lentikular-Verfahren

Am Wochenende ging ich fröh­lich durch Köln spa­zie­ren, als mir im Schaufenster einer Apotheke ein Poster ins Auge stach.

Die Frau auf dem Foto ken­ne ich doch? Na klar, das ist ein Foto von mir!

Aber irgend­was stimmt da nicht. Das Foto bewegt sich doch?

Tatsächlich. Das Foto ist eine Art „Wackelbild“, bei dem je nach Betrachtungswinkel ver­schie­de­ne Motive ange­zeigt wer­den. Im Fachjargon heißt die­ses Verfahren Lentikulardruck. Ihr kennt das viel­leicht aus der Kindheit: Diese Lineale oder Lesezeichen, die man bewe­gen konn­te, um kur­ze Animationen zu erzeu­gen, basie­ren auf dem glei­chen Prinzip.

Da das Prinzip foto­gra­fisch schwer fest­zu­hal­ten ist, habe ich den Hersteller recher­chiert, die Firma ANZAG, die unter ande­rem Apotheken belie­fert. Diese schick­te mir freund­li­cher­wei­se die Layoutdaten, damit ich das Motiv hier zei­gen kann. Die Bewegung habe ich als ani­mier­tes GIF nach­ge­stellt. Stellt euch das in DinA2-​Größe im Apothekenschaufenster vor.


Flankiert wur­de die Aktion von einem Plakataufsteller, der aktu­el­le Medikamente anpreist und auch einem fast iden­ti­schen Flyer.


Warum ich das hier so aus­führ­lich erklä­re? Neben dem Stolz auf mei­ne Arbeit zeigt die­ses Anwendungsbeispiel, dass sich auch mit „typi­schen Stockfotos“ krea­ti­ve Werbung machen lässt, die garan­tiert ein Hingucker ist. Außerdem zeigt das Wackelbild deut­lich, war­um das Erstellen von Serien für Fotografen so wich­tig ist. Hätte ich nur eins der bei­den Fotos gemacht, hät­te die Firma es nicht gekauft, weil sich damit kein Lentikulardruck anfer­ti­gen lie­ße. Deswegen las­se ich die Models auch in Serien han­deln, wenn es das Motiv erlaubt. Vom Box-​Motiv habe ich zum Beispiel noch ein Bild, wo die Frau erschöpft auf dem Boden sitzt, läs­sig an der Wand lehnt oder freu­de­strah­lend einen Pokal in der Hand hält.

Die Apotheke war übri­gens so freund­lich, mir das Wackel-​Poster nach Ablauf der Werbeaktion zur Verfügung zu stel­len. Da wird sich das Model freuen!

Was war euer cools­ter Fund einer Foto-Nutzung?

Frag den Fotograf: Werden Fotolia-​Lizenzen rechtmäßig bei Pixers verkauft?

Gestern erhielt ich fol­gen­de Mail:

Hallo Robert,

Erst ein­mal Kompliment für dei­ne Seite! Es macht echt Spaß immer wie­der rein­zu­schau­en und dei­ne Artikel zu lesen! Und wahr­schein­lich ist es auch ange­bracht dir dafür zu dan­ken, dass du dir über­haupt die Mühe machst. Aber jetzt zu dem eigent­li­chen Grund wes­we­gen ich dir schrei­be. Über die Bildsuche bei Google habe ich her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge mei­ner Bilder auf der Seite pixers.de als Fototapete, Bilder und Poster oder auch als Sticker ange­bo­ten wer­den. Die Tatsache, dass fast sämt­li­che Vorschaubilder Wasserzeichen von Fotolia ent­hal­ten mach­te mich stut­zig und ich schrieb die Betreiber direkt an, war­um dies so ist. Als Antwort erhielt ich, dass die Bilder bei Fotolia gekauft wür­den und die Wasserzeichen bei der Ware nicht mehr zu sehen sei. Nach kur­zer Recherche stell­te ich fest, dass dort meh­re­re Bilder zum Verkauf ange­bo­ten wer­den, die:

a) bei Fotolia nur als Standard Lizenz ver­kauft wur­den (wel­che ja für das ange­bo­te­ne Produkt nicht aus­rei­chen würde!?)

b) über­haupt noch nicht ver­kauft wurden

Ich neh­me an, dass die Betreiber der Seite die Vorschaubilder von Fotolia anbie­ten und dann im Bedarfsfall die Bilder schnell in ent­spre­chen­der Auflösung gekauft wer­den. Allerdings schein­bar ohne dar­auf zu ach­ten, ob sie wirk­lich als erwei­ter­te Lizenz ange­bo­ten werden.

Insgesamt macht das alles auf mich einen eher unse­riö­sen Eindruck und ich weiß auch nicht so recht, inwie­fern es recht­lich ok ist die Vorschaubilder von Fotolia zu zei­gen, nur um dann das „rich­ti­ge“ Bild bei Bedarf zu kau­fen, bzw. Bilder anzu­bie­ten, die defi­ni­tiv nicht in der rich­ti­gen Lizenz zu haben sind.

Die Seite rühmt sich damit 10 Millionen Bilder im Angebot zu haben, wobei ein abso­lu­ter Großteil von Fotolia stammt. Das sind Größenordnungen, die wahr­schein­lich nicht uner­heb­lich sind.

Ich habe die Betreiber der Seite bereits ange­schrie­ben und ihnen mit­ge­teilt, dass sie Bilder anbie­ten, die nicht kor­rekt lizen­ziert sein kön­nen und ich nicht glau­be, dass ich da ein Einzelfall bin. Eine Antwort habe ich dar­auf bis­her noch nicht erhal­ten und weiß nicht so rich­tig, wie ich mit der Geschichte wei­ter umge­hen soll. Ich dach­te, dass dich die­se Geschichte viel­leicht inter­es­sie­ren könn­te, da bei der gro­ßen Menge ange­bo­te­ner Bilder auch vie­le dei­ner Bilder betrof­fen sein könnte.

Ich wün­sche dir noch ein schö­nes Wochenende!
Mit freund­li­chen Grüßen.
Malte“

Malte ist nicht die ein­zi­ge, wel­che sich wun­dert, wie­so jemand kom­mer­zi­ell Bilder auf T‑Shirts, Poster oder Wandtapeten dru­cken darf, ohne dafür eine erwei­ter­te Lizenz zu kaufen.


Dabei ist die Sache ganz einfach:

Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kau­fen und es sich selbst auf ein Poster dru­cken? Ja, darf er.

Darf die­ser Endkunde das Poster wei­ter­ver­kau­fen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.

Wie Malte rich­tig fest­ge­stellt hat, kauft Pixers jedoch kei­ne Bilder mit Erweiterten Lizenzen und bie­tet sogar Bilder an, die kei­ne Erweiterte Lizenz haben. Ist das rech­tens? Ja.

Denn Pixers oder auch ande­re Fotolia-​Partner wie Bilderking nut­zen die Business-​API von Fotolia und agie­ren nicht als „Bildkäufer“, son­dern als eine Art „Vertriebspartner“.

Das heißt: Wer bei Pixers eine Fototapete oder Poster mit einem Fotolia-​Bild bestellt, der wür­de dafür eine nor­ma­le Standardlizenz benö­ti­gen. Diese kauft Pixers über die API im Namen des Kunden.

Aber war­um kauft der Postershop kei­ne Erweiterte Lizenz? Er könn­te. Für den Endkunden käme das glei­che bei raus. Aber der Postershop müss­te sich auf die belieb­tes­ten Motive kon­zen­trie­ren, weil es zu teu­er wäre, für Millionen von Bildern eine Erweitere Lizenz zu kau­fen. Außerdem könn­te er kei­ne Motive anbie­ten, die nicht mit einer Erweiterten Lizenz ver­füg­bar sind.

Unter dem Strich ist für Fotografen das ande­re Modell lukra­ti­ver. Hier zeigt der Postershop dem Endkunden die voll­stän­di­ge Bildauswahl, die er nicht lizen­ziert, son­dern nur über die API als Vorschau mit Wasserzeichen lädt. Wenn der Endkunde sich für ein Motiv ent­schie­den hat, bestellt der Postershop das Motiv als Standardlizenz.

Ein Rechenbeispiel: Wenn der Fotograf das Bild als Erweiterte Lizenz ver­kau­fen wür­de, bekä­me der dafür (bei einem Credit-​Preis von 100 Credits) je nach Ranking 20–46 Euro. Ich bekom­me zur Zeit 37 Euro. Bei einer Standardlizenz in XL (aus­rei­chend für einen Posterdruck) bekommt der Fotograf je nach Ranking 1,60 bis 3,68 Euro bei einem Startpreis von 1 Credit, bei 2 oder 3 Credits dop­pelt bzw. drei­fach so viel. Ich bekä­me bei einem 1‑Credit-​Bild 2,96 Euro oder bei einem 2‑Credit-​Bild 5,92 Euro. Das heißt, sobald der Postershop ein Foto 6x (2 Credits) oder 13x (1 Credit) ver­kauft hat, ist es für mich lukra­ti­ver, dass er tat­säch­lich die Standardlizenz nutzt und nicht die Erweiterte Lizenz. Außerdem kön­nen so Fotos ver­kauft wer­den, die nicht als Erweiterte Lizenz ange­bo­ten werden.

Fotolia ist übri­gens nicht der ein­zi­ge Anbieter, der sol­chen Vertriebspartner hat. Panthermedia zum Beispiel hat auch über 10 „Sonderprojekte“, die nach dem glei­chen Muster funk­tio­nie­ren. Der Unterschied zu Fotolia ist jedoch, dass der Fotograf jedes Partnerprogramm deak­ti­vie­ren kann, aber auch pro Verkauf meist weni­ger erhält als wenn der Kunde das Bild direkt bei Panthermedia kau­fen wür­de. Bei Fotolia hin­ge­gen erhält der Fotograf die glei­che Kommission wie bei einem Direktverkauf. Auch bei istock­pho­to gibt es ähn­li­che Konstruktionen.

Soweit die Theorie. In der Praxis sind vor allem Motive betrof­fen, wel­che sich auch für den Druck auf Poster, Leinwände, Postkarten und so wei­ter eig­nen. Das sind zum Beispiel Blumen, Landschaften, Wolken, Städteansichten oder nied­li­che Tiere. Business-​Motive oder People-​Aufnahmen sind sel­te­ner betroffen.

Kann man als Fotograf ver­hin­dern, dass die eige­nen Bilder über die API bei Vertriebspartnern ange­bo­ten wer­den? Nein. Es exis­tiert lei­der kei­ne Wahlmöglichkeit. Andererseits: Der Kunde dürf­te sowie­so das Foto nor­mal bei Fotolia lizen­zie­ren und dann selbst beim Postershop hoch­la­den, um sich sein pri­va­tes Plakat dru­cken zu las­sen. Die API erleich­tert die­sen Vorgang nur.

Update 10.10.2011: Fotolia hat mich eben noch auf eini­ge Details zur API hin­ge­wie­sen. Alle Unternehmen, wel­che die­se Business-​API in Anspruch neh­men wol­len, müs­sen vor­her bei Fotolia einen Antrag stel­len, wer­den über­prüft und müs­sen dann frei­ge­schal­tet wer­den, damit das funk­tio­niert. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne so eine API Fotolia-​Vorschaubilder zu nut­zen, um dann bei einer even­tu­el­len Bestellung noch schnell eine Lizenz zu kau­fen. Meist kann man sehen, dass eine API benutzt wird, wenn auf der Partner-​Webseite zum Beispiel dyna­misch im Bilderpool gesucht wer­den kann, da die Suchbegriffe mit von der API über­ge­ben wer­den. Wer Webseiten fin­det, wel­che ver­mut­lich kei­ne API-​Anbindung haben, aber Fotolia-​Vorschaubilder zei­gen, kann die­se ger­ne an Fotolia mel­den, die sich dann dar­um kümmern.

Was sagt ihr dazu? Unübersichtlich oder sinn­vol­les Vertriebsmodell?

Verwirrung um Begriffe lizenzfrei, freie Lizenzen und lizenzkostenfrei

Viele Fotografen kla­gen über sin­ken­de Einnahmen, stei­gen­de Konkurrenz und so wei­ter. Dabei haben die Teilnehmer der Stockfotografie-​Branche eines der größ­ten „Verbrechen“ selbst began­gen: Die unge­schick­te Namensgebung ihrer Lizenzmodelle.

Früher gab es „rights mana­ged“, was übli­cher­wei­se mit „lizenz­pflich­tig“ oder kurz „RM“ über­setzt wird. Das beschreibt genau, wie ein Foto ver­kauft wird: Eine Bildlizenz ist Pflicht und die Rechte wer­den „gema­nagt“. Der Preis berech­ne­te sich nach eini­gen Faktoren der Fotonutzung wie Auflagenhöhe, Druckgröße, Ort (Land, Region, Welt) und Dauer der Nutzung. Wenn die Nutzungsdauer abge­lau­fen war oder der Bildnutzer das Foto nur für ein Land gekauft hat­te und es jetzt in einem wei­te­ren Land nut­zen woll­te, muss­te er eine neue Lizenz kaufen.

Dann kam Anfang der 1990er Jahre der Trend auf, Foto-​CDs mit ver­schie­de­nen Motiven zum Einheitspreis zu ver­kau­fen. Der Käufer konn­te – fast – alles mit den Bildern auf der CD machen und des­we­gen muss­te ein neu­es Lizenzmodell her: Die Branche tauf­te es „royal­ty free“. Übersetzt wird der Begriff mit „lizenz­frei“ oder kurz „RF“. Das „royal­ty“ hat nichts mit Königen oder der Monarchie zu tun, son­dern im Englischen wird der Begriff auch für Tantiemen oder eben Lizenzen benutzt.

Für die Fachleute war die Unterscheidung klar: Nach dem Kauf eines RF-​Fotos konn­te der Bildnutzer das Foto für immer und welt­weit nut­zen, ohne jedes Mal eine neue Lizenz bezah­len zu müs­sen. Daher: „lizenz­frei“ oder „royal­ty free“.

2000 kam jedoch mit istock­pho­to die ers­te Microstock-​Bildagentur auf den Markt und erwei­ter­te die Käuferschichten um vie­le Leute, wel­che nicht haupt­be­ruf­lich mit dem An- und Verkauf von Bildern zu tun hat­ten. Außerdem waren im Internet plötz­lich die Webseiten der Bildagenturen auch für jeden Internetsurfer frei zugänglich.

Der Otto-​Normalverbraucher denkt jedoch, wenn er „lizenz­frei“ oder „free“ liest, etwas wäre kos­ten­los. Das stimmt bei Fotos jedoch nicht. Auch lizenz­freie Fotos müs­sen gekauft wer­den. Selbst das Wort ist unpas­send, denn auch für die Nutzung eines lizenz­frei­en Bildes braucht der Nutzer eine „Nutzungslizenz“, wel­che sich die meis­ten Fotografen oder Bildagenturen bezah­len lassen.

Was lizenz­freie oder „royal­ty free“-Fotos von ande­ren kos­ten­pflich­ti­gen Fotos unter­schei­det, ist nur die Art der Abrechnung. Während bei lizenz­pflich­ti­gen Fotos pro Nutzung bezahlt wer­den muss (Web, Flyer, Plakat, etc.) gibt es bei lizenz­frei­en Fotos mit dem Kauf das unbe­schränk­te Nutzungsrecht. Um es voll­kom­men kom­pli­ziert zu machen, ist auch die­ses „unbe­schränk­te Nutzungsrecht“ nicht so unend­lich, denn im Kleingedruckten wird zum Beispiel fast immer der Weiterverkauf und ande­re Nutzungen wie dif­fa­mie­ren­de Nutzungen untersagt.

Lizenzkostenfrei und freie Lizenzen

Einige Bildagenturen wür­den den Begriff „lizenz­kos­ten­frei“ statt „lizenz­frei“ vor­zie­hen, weil er kor­rek­ter ist. Ein RF-​Foto ist ja nicht frei von Lizenzen, son­dern nur den von bei ande­ren Fotos spä­ter anfal­len­den Lizenzkosten. Aber die­se haar­fei­ne Unterscheidung bemer­ken die pri­va­ten Bildsucher im Internet nicht. Wenn sie „frei“ oder „free“ lesen, wird das Bild kopiert und damit oft geklaut. Die meis­ten bege­hen des­halb Urheberrechtsverletzungen, ohne es zu mer­ken, weil sie das Kleingedruckte nicht beachten.

Während die meis­ten Bildanbieter sich die Nutzungslizenzen auch von lizenz­frei­en Fotos bezah­len las­sen, gibt es eini­ge Webseiten wie bei­spiels­wei­se Pixelio, wel­che ihre lizenz­frei­en Fotos kos­ten­los anbie­ten. So kommt es, dass es manch­mal legal ist, ein lizenz­frei­es Foto ohne Bezahlung zu nut­zen und manch­mal nicht.

Wer bis jetzt den Überblick behal­ten hat, hal­te sich fest: „lizenz­frei“ ist nicht zu ver­wech­seln mit einer „frei­en Lizenz“. Während letz­te­re wirk­lich kos­ten­los zu haben sind, kos­ten ers­te­re meist Geld.

Wohin führt die­ses Begriffschaos?

Viele Internetnutzer sehen nur den Wortteil „frei“ oder „free“ und kopie­ren Fotos ohne Bezahlung und bre­chen damit das Gesetz. Drastisch for­mu­liert: Sie bege­hen eine Straftat, meist ohne es zu mer­ken. Das ist unschön für die Fotografen, denen Einnahmen ent­ge­hen und ärger­lich für Bildnutzer, wenn sie nach Wochen oder Monaten eine Abmahnung erhal­ten und ihnen der Anwalt die fei­nen Unterschiede erklä­ren muss.

Auch Leute, wel­che bereit sind, für gute Bilder Geld aus­zu­ge­ben, fin­den die­se ver­schie­de­nen Begriffe ver­wir­rend und ver­zich­ten im Zweifel auf einen Kauf und machen das Foto selbst.

Deshalb wäre es sinn­vol­ler, einen neu­en Begriff statt „royal­ty free“ oder „lizenz­frei“ zu prägen.

Nur: Wie könn­te die­ser Begriff lau­ten? Habt ihr einen Vorschlag?

Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?