Frag den Fotograf: Werden Fotolia-​Lizenzen rechtmäßig bei Pixers verkauft?

Gestern erhielt ich fol­gen­de Mail:

Hallo Robert,

Erst ein­mal Kompliment für dei­ne Seite! Es macht echt Spaß immer wie­der rein­zu­schau­en und dei­ne Artikel zu lesen! Und wahr­schein­lich ist es auch ange­bracht dir dafür zu dan­ken, dass du dir über­haupt die Mühe machst. Aber jetzt zu dem eigent­li­chen Grund wes­we­gen ich dir schrei­be. Über die Bildsuche bei Google habe ich her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge mei­ner Bilder auf der Seite pixers.de als Fototapete, Bilder und Poster oder auch als Sticker ange­bo­ten wer­den. Die Tatsache, dass fast sämt­li­che Vorschaubilder Wasserzeichen von Fotolia ent­hal­ten mach­te mich stut­zig und ich schrieb die Betreiber direkt an, war­um dies so ist. Als Antwort erhielt ich, dass die Bilder bei Fotolia gekauft wür­den und die Wasserzeichen bei der Ware nicht mehr zu sehen sei. Nach kur­zer Recherche stell­te ich fest, dass dort meh­re­re Bilder zum Verkauf ange­bo­ten wer­den, die:

a) bei Fotolia nur als Standard Lizenz ver­kauft wur­den (wel­che ja für das ange­bo­te­ne Produkt nicht aus­rei­chen würde!?)

b) über­haupt noch nicht ver­kauft wurden

Ich neh­me an, dass die Betreiber der Seite die Vorschaubilder von Fotolia anbie­ten und dann im Bedarfsfall die Bilder schnell in ent­spre­chen­der Auflösung gekauft wer­den. Allerdings schein­bar ohne dar­auf zu ach­ten, ob sie wirk­lich als erwei­ter­te Lizenz ange­bo­ten werden.

Insgesamt macht das alles auf mich einen eher unse­riö­sen Eindruck und ich weiß auch nicht so recht, inwie­fern es recht­lich ok ist die Vorschaubilder von Fotolia zu zei­gen, nur um dann das „rich­ti­ge“ Bild bei Bedarf zu kau­fen, bzw. Bilder anzu­bie­ten, die defi­ni­tiv nicht in der rich­ti­gen Lizenz zu haben sind.

Die Seite rühmt sich damit 10 Millionen Bilder im Angebot zu haben, wobei ein abso­lu­ter Großteil von Fotolia stammt. Das sind Größenordnungen, die wahr­schein­lich nicht uner­heb­lich sind.

Ich habe die Betreiber der Seite bereits ange­schrie­ben und ihnen mit­ge­teilt, dass sie Bilder anbie­ten, die nicht kor­rekt lizen­ziert sein kön­nen und ich nicht glau­be, dass ich da ein Einzelfall bin. Eine Antwort habe ich dar­auf bis­her noch nicht erhal­ten und weiß nicht so rich­tig, wie ich mit der Geschichte wei­ter umge­hen soll. Ich dach­te, dass dich die­se Geschichte viel­leicht inter­es­sie­ren könn­te, da bei der gro­ßen Menge ange­bo­te­ner Bilder auch vie­le dei­ner Bilder betrof­fen sein könnte.

Ich wün­sche dir noch ein schö­nes Wochenende!
Mit freund­li­chen Grüßen.
Malte“

Malte ist nicht die ein­zi­ge, wel­che sich wun­dert, wie­so jemand kom­mer­zi­ell Bilder auf T‑Shirts, Poster oder Wandtapeten dru­cken darf, ohne dafür eine erwei­ter­te Lizenz zu kaufen.


Dabei ist die Sache ganz einfach:

Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kau­fen und es sich selbst auf ein Poster dru­cken? Ja, darf er.

Darf die­ser Endkunde das Poster wei­ter­ver­kau­fen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.

Wie Malte rich­tig fest­ge­stellt hat, kauft Pixers jedoch kei­ne Bilder mit Erweiterten Lizenzen und bie­tet sogar Bilder an, die kei­ne Erweiterte Lizenz haben. Ist das rech­tens? Ja.

Denn Pixers oder auch ande­re Fotolia-​Partner wie Bilderking nut­zen die Business-​API von Fotolia und agie­ren nicht als „Bildkäufer“, son­dern als eine Art „Vertriebspartner“.

Das heißt: Wer bei Pixers eine Fototapete oder Poster mit einem Fotolia-​Bild bestellt, der wür­de dafür eine nor­ma­le Standardlizenz benö­ti­gen. Diese kauft Pixers über die API im Namen des Kunden.

Aber war­um kauft der Postershop kei­ne Erweiterte Lizenz? Er könn­te. Für den Endkunden käme das glei­che bei raus. Aber der Postershop müss­te sich auf die belieb­tes­ten Motive kon­zen­trie­ren, weil es zu teu­er wäre, für Millionen von Bildern eine Erweitere Lizenz zu kau­fen. Außerdem könn­te er kei­ne Motive anbie­ten, die nicht mit einer Erweiterten Lizenz ver­füg­bar sind.

Unter dem Strich ist für Fotografen das ande­re Modell lukra­ti­ver. Hier zeigt der Postershop dem Endkunden die voll­stän­di­ge Bildauswahl, die er nicht lizen­ziert, son­dern nur über die API als Vorschau mit Wasserzeichen lädt. Wenn der Endkunde sich für ein Motiv ent­schie­den hat, bestellt der Postershop das Motiv als Standardlizenz.

Ein Rechenbeispiel: Wenn der Fotograf das Bild als Erweiterte Lizenz ver­kau­fen wür­de, bekä­me der dafür (bei einem Credit-​Preis von 100 Credits) je nach Ranking 20–46 Euro. Ich bekom­me zur Zeit 37 Euro. Bei einer Standardlizenz in XL (aus­rei­chend für einen Posterdruck) bekommt der Fotograf je nach Ranking 1,60 bis 3,68 Euro bei einem Startpreis von 1 Credit, bei 2 oder 3 Credits dop­pelt bzw. drei­fach so viel. Ich bekä­me bei einem 1‑Credit-​Bild 2,96 Euro oder bei einem 2‑Credit-​Bild 5,92 Euro. Das heißt, sobald der Postershop ein Foto 6x (2 Credits) oder 13x (1 Credit) ver­kauft hat, ist es für mich lukra­ti­ver, dass er tat­säch­lich die Standardlizenz nutzt und nicht die Erweiterte Lizenz. Außerdem kön­nen so Fotos ver­kauft wer­den, die nicht als Erweiterte Lizenz ange­bo­ten werden.

Fotolia ist übri­gens nicht der ein­zi­ge Anbieter, der sol­chen Vertriebspartner hat. Panthermedia zum Beispiel hat auch über 10 „Sonderprojekte“, die nach dem glei­chen Muster funk­tio­nie­ren. Der Unterschied zu Fotolia ist jedoch, dass der Fotograf jedes Partnerprogramm deak­ti­vie­ren kann, aber auch pro Verkauf meist weni­ger erhält als wenn der Kunde das Bild direkt bei Panthermedia kau­fen wür­de. Bei Fotolia hin­ge­gen erhält der Fotograf die glei­che Kommission wie bei einem Direktverkauf. Auch bei istock­pho­to gibt es ähn­li­che Konstruktionen.

Soweit die Theorie. In der Praxis sind vor allem Motive betrof­fen, wel­che sich auch für den Druck auf Poster, Leinwände, Postkarten und so wei­ter eig­nen. Das sind zum Beispiel Blumen, Landschaften, Wolken, Städteansichten oder nied­li­che Tiere. Business-​Motive oder People-​Aufnahmen sind sel­te­ner betroffen.

Kann man als Fotograf ver­hin­dern, dass die eige­nen Bilder über die API bei Vertriebspartnern ange­bo­ten wer­den? Nein. Es exis­tiert lei­der kei­ne Wahlmöglichkeit. Andererseits: Der Kunde dürf­te sowie­so das Foto nor­mal bei Fotolia lizen­zie­ren und dann selbst beim Postershop hoch­la­den, um sich sein pri­va­tes Plakat dru­cken zu las­sen. Die API erleich­tert die­sen Vorgang nur.

Update 10.10.2011: Fotolia hat mich eben noch auf eini­ge Details zur API hin­ge­wie­sen. Alle Unternehmen, wel­che die­se Business-​API in Anspruch neh­men wol­len, müs­sen vor­her bei Fotolia einen Antrag stel­len, wer­den über­prüft und müs­sen dann frei­ge­schal­tet wer­den, damit das funk­tio­niert. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne so eine API Fotolia-​Vorschaubilder zu nut­zen, um dann bei einer even­tu­el­len Bestellung noch schnell eine Lizenz zu kau­fen. Meist kann man sehen, dass eine API benutzt wird, wenn auf der Partner-​Webseite zum Beispiel dyna­misch im Bilderpool gesucht wer­den kann, da die Suchbegriffe mit von der API über­ge­ben wer­den. Wer Webseiten fin­det, wel­che ver­mut­lich kei­ne API-​Anbindung haben, aber Fotolia-​Vorschaubilder zei­gen, kann die­se ger­ne an Fotolia mel­den, die sich dann dar­um kümmern.

Was sagt ihr dazu? Unübersichtlich oder sinn­vol­les Vertriebsmodell?

22 Gedanken zu „Frag den Fotograf: Werden Fotolia-​Lizenzen rechtmäßig bei Pixers verkauft?“

  1. Danke für den inter­es­san­ten Artikel! Wieder was dazu gelernt… 

    Ich fin­de es ist ein sinn­vol­les Vertriebsmodell, auch wenn es ein klein wenig auf Lasten der Fotografen geht.

    LG Alexander

  2. @Alexander: Inwiefern geht das zu Lasten der Fotografen? Die bekom­men doch die glei­che Kommission als wenn der Kunde es direkt über die Bildagentur kau­fen würde.

  3. Ich befürch­te fast das wir (Fotografen) nur den Anteil eines Abo´s beim Verkauf erhal­ten, oder lieg ich da falsch?

  4. Hallo Robert,

    wie­der mal ein gro­ßes Dankeschön für dei­nen Artikel.
    Ich hät­te da ganz gene­rell noch eine Frage zu den EL. Ich wur­de in einem Forum dar­auf auf­merk­sam gemacht, dass für Bücher kei­ne EL not­wen­dig ist. Mir ist das nicht ganz nach­voll­zieh­bar, immer­hin wer­den die Bücher ja auch wei­ter­ver­kauft und die ein­zel­nen Bilder damit auch, wor­aus sich wie­der­um Gewinn gene­riert. Wo ist das Puzzleteil, das ich nicht sehe? Gibt es eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Regelung für sol­che Druckwerke.
    Wie ich dich ken­ne, kennst Du die Antwort 🙂

    LG
    Christina

  5. @Christina: Es kommt sicher auf die Art des Buches an. Bei einem rei­nen Bildband könn­te man argu­men­tie­ren, dass ohne die Bilder das Buch nichts ent­hiel­te, wes­we­gen im Grunde „die Bilder wei­ter­ver­kauft“ wer­den und dann tat­säch­lich eine EL (Erweiterte Lizenz) fäl­lig wäre. So ist das auch bei Kalendern und Postern. Wenn jedoch auch Text etc. im Buch ent­hal­ten ist, reicht eine Standardlizenz, weil die Bilder nur zu Illustration die­nen und nicht Hauptgrund für den Kauf eines Buches sind. Denn sonst wäre nach Deiner Argumentation ja auch bei Stockfotos in Zeitungen und Zeitschriften eine EL fäl­lig, weil die eben­falls wei­ter­ver­kauft wer­den. Aber 100% sicher bin ich nicht, ich kann mal nachfragen.

  6. @ Alexander Kulla
    Wieso geht es zu Lasten des Fotografen?
    Durch die API-​Dienstleistung wer­den wei­te­re Kunden und Märkte erschlos­sen, wodurch auch die Fotografen durch zusätz­li­che Verkäufe pro­vi­tie­ren können.

    Wenn sich ein Bild gut ver­kauft, sind ja gemäß dem Rechenbeispiel von Robert sogar höhe­re Verkaufsprovisionen denk­bar als bei einer erwei­ter­ten Lizenz.

    MFG
    Bernd

  7. Zu Lasten der Fotografen, in dem Sinne, daß durch die Massenware den Kunden das Preisbewusstsein für Prints fehlt. Ein künst­le­ri­scher Fotograf wird einen Barytprint, oder Silber Gelatine Print ‚den er vom Mittelformat oder Großformatnegativ zieht nicht unter 1000 € ver­kau­fen. Sonnst kann er sei­ne Kariere gleich am Anfang ver­ges­sen. Wenn er es in gro­ße Galerien schafft, ist der Preis kein Thema mehr. Am Anfang, in klei­ne­ren unbe­kann­ten Galerien ist es aber kri­tisch wenn sich ein ange­hen­der Künstler zu bil­lig verkauft.

  8. @Max: Ich glau­be, man kann Einzelprints nicht mit den Massen-​Postern eines Postershops ver­glei­chen. Das ist unge­fähr so, als wür­dest Du die Landschaftsfotos bei Ikea mit einem Vintage-​Print von Ansel Adams vergleichen.

  9. Da hast du schon recht, bei eta­blier­ten Fotokünstlern oder Urgesteinen wie Ansel Adams ist es etwas ande­res . Bei Künstlern die erst am Anfang sind sieht es viel­leicht ein wenig anders aus. Ein unbe­kann­ter Fotograf steht am Anfang schon ein wenig in Konkurrenz zum Internetmassenmarkt. Fotokunst wird zum Teil ja auch als „Dekoration“ für die Wohnung gekauft. Wenn man sich für den Wand einen Michael Kenna leis­ten kann, spielt Geld kei­ne Rolle. Da hat der Käufer aber auch schon ein wenig Ahnung, von dem Wert eines Künstlers.
    Internetangeboten wie Bilderking, Whitewall..usw. sind nicht mehr die Postershop der 80er. Wo man ein ein­ge­roll­tes 70X100 Offsetdruck Poster gekauft hat. So ein ech­ter Fotoabzug 80X140 cm auf Alu unter Acrylglas geht schon ein wenig in den Kunstmarkt. Zumindest von der Haptik. Leider wird hier nur der Materialwert bezahlt, der Künstler ist unwich­tig. Die meis­ten Angebote sind eher Kitsch. Aber genau gegen die­sen Kitsch und Mikropreis muss sich ein Künstler erst mal durch­set­zen. Auch wenn 500 Euro für ein 80X140 Bild unter Acryl kei­ne bil­li­ge Dekoration für die Wohnung mehr ist. Aber wie soll­te man so einen gro­ßen Abzug um ein paar tau­send Euro ver­kau­fen, wenn es um 500 Euro auch geht. Moderne Kunst fängt als Dekoration an und wird ab einem gewis­sen Bekanntheitsgrad des Künstlers und Preises zusätz­lich zum Statussymbol. Sobald man sich aber als ange­hen­der Künstler die­sem Preissegment anpasst, ist es auch schon vorbei.

  10. Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kau­fen und es sich selbst auf ein Poster dru­cken? Ja, darf er.

    Darf die­ser Endkunde das Poster wei­ter­ver­kau­fen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.“

    Da muß ich Dir wider­spre­chen, Robert – natür­lich darf der Kunde *die­ses* Poster weiterverkaufen.

    Wenn jemand bei Fotolia eine Lizenz für ein Foto erwirbt, um sich die­ses Foto als Poster bei einem Dienstleister aus­dru­cken zu las­sen, dann hat er das Eigentumsrecht an die­sem „ding­li­chen“ Poster, und er kann *die­ses* eine Poster selbst­ver­ständ­lich wei­ter­ver­kau­fen. Dazu braucht er kein Nutzungsrecht, das Urheberrecht ist an die­ser Stelle näm­lich erschöpft, und das Eigentumsrecht am Poster reicht, um die­ses wei­ter­ver­kau­fen zu können.

    Das ist nicht anders als mit einem Buch – ein Buch, das mein Eigentum ist, kann ich wei­ter­ver­kau­fen, das berüht weder das Urheberrecht des Autors noch die Rechte des Verlags. Es ist nicht anders als mit einem Gemälde – das Gemälde ist urhe­ber­recht­lich geschützt, aber der Eigentümer kann frei dar­über ver­fü­gen und es natür­lich auch wei­ter­ver­kau­fen (oder zer­schnei­den, oder verbrennen…).

    Auch wer sich z.B. von einem Fotografen foto­gra­fie­ren lässt und Abzüge der Fotos von dem Fotografen erhält, darf *die­se Abzüge* wei­ter­ver­kau­fen. Was er nicht darf: Kopien machen und die verkaufen.

    Wenn also jemand bei Fotolia eine Bildlizenz erwirbt, um das Foto als Poster aus­be­lich­ten zu las­sen, dann ist recht­lich nichts dage­gen ein­zu­wen­den, wenn er die­ses Poster wei­ter­ver­kauft, der Urheber hat da genau­so­we­nig Ansprüche wie Fotolia. Die Lizenzbedingungen von Fotolia sind dabei auch ohne Belang, da der Eigentümer des Posters über­haupt kein Nutzungsrecht benö­tigt, um sein Poster zu verkaufen.

    Richtig ist aller­dings: wenn kei­ne Lizenz vor­liegt, das Foto XY als Poster *ver­mark­ten* zu dür­fen, dann braucht es für jedes ein­zel­ne Poster, das so her­ge­stellt und ver­kauft wird, eine eige­ne Nutzungslizenz.

    Sollten also zwei Kunden das Poster XYZ haben wol­len, dann muß der Anbieter zwei­mal die ein­fa­che Lizenz erwer­ben. (Oder eben eine, die ihm die­se Form der Vermarktung gene­rell erlaubt.)

  11. @Tom: Danke für die Ergänzung. Ja, du hast recht, ich habe mich unge­nau aus­ge­drückt. Mit der Standardlizenz dürf­te ein Nutzer DAS EINE Poster ver­kau­fen, aber mit der glei­chen Lizenz NICHT noch ein wei­te­res Poster.

  12. kann ich als foto­graf, foto­lia bil­der auf mei­ner Homepage ver­wen­den als ob das mei­ne eige­ne bil­der sind ? Danke!
    MfG Peters

  13. @Peters: Du müss­test ja in jedem Fall dar­auf­hin­wei­sen, dass es Bilder von Fotolia sind, und wenn Du jetzt Deine Leistung als Fotograf anbie­ten willst, ist das streng­ge­nom­men mehr­fach betrügerisch:
    a) wür­dest Du ja den Quellenhinweis weg­las­sen, da Du die Bilder als Deine aus­ge­ben willst
    b) wür­den sich die Urheber dar­über sicher nicht freu­en und hät­ten m.E. hier auch einen Abmahnanspruch
    c)last but not least wür­den sich poten­ti­el­le Kunden sicher­lich auch leicht ver­schau­kelt vor­kom­men, wenn sie her­aus­fin­den, dass Du mit der Leistung ande­rer als Deiner wirbst. Mal davon abge­se­hen, dass vie­le Stockbilder ja durch­aus bekannt sind.

    Als Fotograf kannst Du eigent­lich nur Deine eige­nen Bilder aus­ge­ben. Der Kunde will ja wis­sen, was Du kannst und was er zu erwar­ten hat.

    Was ande­res wäre es, wenn Du zB einen Blog wie Robert hast oder machen möch­test. Da kannst Du natür­lich auch ande­re Bilder ver­wen­den, soll­test dann aber auch zwin­gend dar­auf ach­ten, dass nicht der Eindruck ent­steht, dass die Bilder von Dir wären… also gera­de als Fotograf immer ein kla­rer Hinweis, wer das Bild gemacht hat.

  14. wie sieht denn die recht­li­che Seite aus mit Kalenderblättern. Kann ich die­se Laminieren oder auf Kappa oder DIBOND auf­zie­hen und wei­ter­ver­kau­fen? Ich habe den Kalender schließ­lich ja auch gekauft.

    Gruß Anette

  15. Hallo Robert,

    das gehört jetzt zwar nicht direkt hier­her, aber ich habe eini­ge mei­ner Fotos auf kom­mer­zi­el­len fran­zö­si­schen, pol­ni­schen und rus­si­schen Internetseiten gefun­den, ohne dass da ein Urhebervermerk plat­ziert gewe­sen wäre. Weisst Du, ob das deut­sche Gesetzt in die­ser Hinsicht auch in Polen und Frankreich ange­wen­det wird?

    Beste Grüße,
    Stefanie

  16. @Stefanie: Deutsche Gesetze gel­ten nur für Deutschland, in Polen und Frankreich gel­ten die jewei­li­gen pol­ni­schen bzw. fran­zö­si­schen Gesetze. Wie die im Detail aus­se­hen, weiß ich lei­der nicht.

  17. @ Anette

    ««<
    wie sieht denn die recht­li­che Seite aus mit Kalenderblättern. Kann ich die­se Laminieren oder auf Kappa oder DIBOND auf­zie­hen und wei­ter­ver­kau­fen? Ich habe den Kalender schließ­lich ja auch gekauft.
    ««<

    Dies ist kei­ne rechts­ver­bind­li­che Auskunft:
    Als Käuferin des Kalenders darfst Du die­sen in Deiner Wohnung auf­hän­gen, was einer Veröffentlichung gleich­kommt. Du kannst die Blätter lami­nie­ren, kaschie­ren, rein­bei­ßen, drauf essen, was immer Du möch­test. Aber nicht wei­ter­ver­kau­fen, die kom­mer­zi­el­le Nutzung liegt beim Verlag und dem Fotografen, sofern die­ser das aus­schließ­li­che Nutzungsrecht nicht an den Verlag abge­tre­ten hat.
    Gruß, Alex

  18. @TASP: Der Beitrag auf den Du geant­wor­tet hast ist 3 Jahre alt, weiß nicht ob der vom Fragesteller gel­sen wird.

  19. @Walter:
    JA, das habe ich spä­ter auch gese­hen, aber was soll’s 😉
    Viele wis­sen trotz­dem nicht, dass das Aufhängen von Bildern in der Wohnung eine Veröffentlichung dar­stellt und man die Erlaubnis der Fotografierten braucht. Vielleicht nützt es ja jeman­dem, wenn auch nicht der Fragestellerin 😉

Kommentare sind geschlossen.