Gestern erhielt ich folgende Mail:
„Hallo Robert,
Erst einmal Kompliment für deine Seite! Es macht echt Spaß immer wieder reinzuschauen und deine Artikel zu lesen! Und wahrscheinlich ist es auch angebracht dir dafür zu danken, dass du dir überhaupt die Mühe machst. Aber jetzt zu dem eigentlichen Grund weswegen ich dir schreibe. Über die Bildsuche bei Google habe ich herausgefunden, dass einige meiner Bilder auf der Seite pixers.de als Fototapete, Bilder und Poster oder auch als Sticker angeboten werden. Die Tatsache, dass fast sämtliche Vorschaubilder Wasserzeichen von Fotolia enthalten machte mich stutzig und ich schrieb die Betreiber direkt an, warum dies so ist. Als Antwort erhielt ich, dass die Bilder bei Fotolia gekauft würden und die Wasserzeichen bei der Ware nicht mehr zu sehen sei. Nach kurzer Recherche stellte ich fest, dass dort mehrere Bilder zum Verkauf angeboten werden, die:
a) bei Fotolia nur als Standard Lizenz verkauft wurden (welche ja für das angebotene Produkt nicht ausreichen würde!?)
b) überhaupt noch nicht verkauft wurden
Ich nehme an, dass die Betreiber der Seite die Vorschaubilder von Fotolia anbieten und dann im Bedarfsfall die Bilder schnell in entsprechender Auflösung gekauft werden. Allerdings scheinbar ohne darauf zu achten, ob sie wirklich als erweiterte Lizenz angeboten werden.
Insgesamt macht das alles auf mich einen eher unseriösen Eindruck und ich weiß auch nicht so recht, inwiefern es rechtlich ok ist die Vorschaubilder von Fotolia zu zeigen, nur um dann das „richtige“ Bild bei Bedarf zu kaufen, bzw. Bilder anzubieten, die definitiv nicht in der richtigen Lizenz zu haben sind.
Die Seite rühmt sich damit 10 Millionen Bilder im Angebot zu haben, wobei ein absoluter Großteil von Fotolia stammt. Das sind Größenordnungen, die wahrscheinlich nicht unerheblich sind.
Ich habe die Betreiber der Seite bereits angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie Bilder anbieten, die nicht korrekt lizenziert sein können und ich nicht glaube, dass ich da ein Einzelfall bin. Eine Antwort habe ich darauf bisher noch nicht erhalten und weiß nicht so richtig, wie ich mit der Geschichte weiter umgehen soll. Ich dachte, dass dich diese Geschichte vielleicht interessieren könnte, da bei der großen Menge angebotener Bilder auch viele deiner Bilder betroffen sein könnte.
Ich wünsche dir noch ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen.
Malte“
Malte ist nicht die einzige, welche sich wundert, wieso jemand kommerziell Bilder auf T‑Shirts, Poster oder Wandtapeten drucken darf, ohne dafür eine erweiterte Lizenz zu kaufen.
Dabei ist die Sache ganz einfach:
Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kaufen und es sich selbst auf ein Poster drucken? Ja, darf er.
Darf dieser Endkunde das Poster weiterverkaufen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.
Wie Malte richtig festgestellt hat, kauft Pixers jedoch keine Bilder mit Erweiterten Lizenzen und bietet sogar Bilder an, die keine Erweiterte Lizenz haben. Ist das rechtens? Ja.
Denn Pixers oder auch andere Fotolia-Partner wie Bilderking nutzen die Business-API von Fotolia und agieren nicht als „Bildkäufer“, sondern als eine Art „Vertriebspartner“.
Das heißt: Wer bei Pixers eine Fototapete oder Poster mit einem Fotolia-Bild bestellt, der würde dafür eine normale Standardlizenz benötigen. Diese kauft Pixers über die API im Namen des Kunden.
Aber warum kauft der Postershop keine Erweiterte Lizenz? Er könnte. Für den Endkunden käme das gleiche bei raus. Aber der Postershop müsste sich auf die beliebtesten Motive konzentrieren, weil es zu teuer wäre, für Millionen von Bildern eine Erweitere Lizenz zu kaufen. Außerdem könnte er keine Motive anbieten, die nicht mit einer Erweiterten Lizenz verfügbar sind.
Unter dem Strich ist für Fotografen das andere Modell lukrativer. Hier zeigt der Postershop dem Endkunden die vollständige Bildauswahl, die er nicht lizenziert, sondern nur über die API als Vorschau mit Wasserzeichen lädt. Wenn der Endkunde sich für ein Motiv entschieden hat, bestellt der Postershop das Motiv als Standardlizenz.
Ein Rechenbeispiel: Wenn der Fotograf das Bild als Erweiterte Lizenz verkaufen würde, bekäme der dafür (bei einem Credit-Preis von 100 Credits) je nach Ranking 20–46 Euro. Ich bekomme zur Zeit 37 Euro. Bei einer Standardlizenz in XL (ausreichend für einen Posterdruck) bekommt der Fotograf je nach Ranking 1,60 bis 3,68 Euro bei einem Startpreis von 1 Credit, bei 2 oder 3 Credits doppelt bzw. dreifach so viel. Ich bekäme bei einem 1‑Credit-Bild 2,96 Euro oder bei einem 2‑Credit-Bild 5,92 Euro. Das heißt, sobald der Postershop ein Foto 6x (2 Credits) oder 13x (1 Credit) verkauft hat, ist es für mich lukrativer, dass er tatsächlich die Standardlizenz nutzt und nicht die Erweiterte Lizenz. Außerdem können so Fotos verkauft werden, die nicht als Erweiterte Lizenz angeboten werden.
Fotolia ist übrigens nicht der einzige Anbieter, der solchen Vertriebspartner hat. Panthermedia zum Beispiel hat auch über 10 „Sonderprojekte“, die nach dem gleichen Muster funktionieren. Der Unterschied zu Fotolia ist jedoch, dass der Fotograf jedes Partnerprogramm deaktivieren kann, aber auch pro Verkauf meist weniger erhält als wenn der Kunde das Bild direkt bei Panthermedia kaufen würde. Bei Fotolia hingegen erhält der Fotograf die gleiche Kommission wie bei einem Direktverkauf. Auch bei istockphoto gibt es ähnliche Konstruktionen.
Soweit die Theorie. In der Praxis sind vor allem Motive betroffen, welche sich auch für den Druck auf Poster, Leinwände, Postkarten und so weiter eignen. Das sind zum Beispiel Blumen, Landschaften, Wolken, Städteansichten oder niedliche Tiere. Business-Motive oder People-Aufnahmen sind seltener betroffen.
Kann man als Fotograf verhindern, dass die eigenen Bilder über die API bei Vertriebspartnern angeboten werden? Nein. Es existiert leider keine Wahlmöglichkeit. Andererseits: Der Kunde dürfte sowieso das Foto normal bei Fotolia lizenzieren und dann selbst beim Postershop hochladen, um sich sein privates Plakat drucken zu lassen. Die API erleichtert diesen Vorgang nur.
Update 10.10.2011: Fotolia hat mich eben noch auf einige Details zur API hingewiesen. Alle Unternehmen, welche diese Business-API in Anspruch nehmen wollen, müssen vorher bei Fotolia einen Antrag stellen, werden überprüft und müssen dann freigeschaltet werden, damit das funktioniert. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne so eine API Fotolia-Vorschaubilder zu nutzen, um dann bei einer eventuellen Bestellung noch schnell eine Lizenz zu kaufen. Meist kann man sehen, dass eine API benutzt wird, wenn auf der Partner-Webseite zum Beispiel dynamisch im Bilderpool gesucht werden kann, da die Suchbegriffe mit von der API übergeben werden. Wer Webseiten findet, welche vermutlich keine API-Anbindung haben, aber Fotolia-Vorschaubilder zeigen, kann diese gerne an Fotolia melden, die sich dann darum kümmern.
Was sagt ihr dazu? Unübersichtlich oder sinnvolles Vertriebsmodell?
Danke für den interessanten Artikel! Wieder was dazu gelernt…
Ich finde es ist ein sinnvolles Vertriebsmodell, auch wenn es ein klein wenig auf Lasten der Fotografen geht.
LG Alexander
@Alexander: Inwiefern geht das zu Lasten der Fotografen? Die bekommen doch die gleiche Kommission als wenn der Kunde es direkt über die Bildagentur kaufen würde.
Ich befürchte fast das wir (Fotografen) nur den Anteil eines Abo´s beim Verkauf erhalten, oder lieg ich da falsch?
Hallo Robert,
wieder mal ein großes Dankeschön für deinen Artikel.
Ich hätte da ganz generell noch eine Frage zu den EL. Ich wurde in einem Forum darauf aufmerksam gemacht, dass für Bücher keine EL notwendig ist. Mir ist das nicht ganz nachvollziehbar, immerhin werden die Bücher ja auch weiterverkauft und die einzelnen Bilder damit auch, woraus sich wiederum Gewinn generiert. Wo ist das Puzzleteil, das ich nicht sehe? Gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung für solche Druckwerke.
Wie ich dich kenne, kennst Du die Antwort 🙂
LG
Christina
@Stan: Nein, meines Wissens werden über die API Standardlizenz-Preise abgerechnet, keine Abo-Preise.
@Christina: Es kommt sicher auf die Art des Buches an. Bei einem reinen Bildband könnte man argumentieren, dass ohne die Bilder das Buch nichts enthielte, weswegen im Grunde „die Bilder weiterverkauft“ werden und dann tatsächlich eine EL (Erweiterte Lizenz) fällig wäre. So ist das auch bei Kalendern und Postern. Wenn jedoch auch Text etc. im Buch enthalten ist, reicht eine Standardlizenz, weil die Bilder nur zu Illustration dienen und nicht Hauptgrund für den Kauf eines Buches sind. Denn sonst wäre nach Deiner Argumentation ja auch bei Stockfotos in Zeitungen und Zeitschriften eine EL fällig, weil die ebenfalls weiterverkauft werden. Aber 100% sicher bin ich nicht, ich kann mal nachfragen.
@ Alexander Kulla
Wieso geht es zu Lasten des Fotografen?
Durch die API-Dienstleistung werden weitere Kunden und Märkte erschlossen, wodurch auch die Fotografen durch zusätzliche Verkäufe provitieren können.
Wenn sich ein Bild gut verkauft, sind ja gemäß dem Rechenbeispiel von Robert sogar höhere Verkaufsprovisionen denkbar als bei einer erweiterten Lizenz.
MFG
Bernd
Zu Lasten der Fotografen, in dem Sinne, daß durch die Massenware den Kunden das Preisbewusstsein für Prints fehlt. Ein künstlerischer Fotograf wird einen Barytprint, oder Silber Gelatine Print ‚den er vom Mittelformat oder Großformatnegativ zieht nicht unter 1000 € verkaufen. Sonnst kann er seine Kariere gleich am Anfang vergessen. Wenn er es in große Galerien schafft, ist der Preis kein Thema mehr. Am Anfang, in kleineren unbekannten Galerien ist es aber kritisch wenn sich ein angehender Künstler zu billig verkauft.
@Max: Ich glaube, man kann Einzelprints nicht mit den Massen-Postern eines Postershops vergleichen. Das ist ungefähr so, als würdest Du die Landschaftsfotos bei Ikea mit einem Vintage-Print von Ansel Adams vergleichen.
Da hast du schon recht, bei etablierten Fotokünstlern oder Urgesteinen wie Ansel Adams ist es etwas anderes . Bei Künstlern die erst am Anfang sind sieht es vielleicht ein wenig anders aus. Ein unbekannter Fotograf steht am Anfang schon ein wenig in Konkurrenz zum Internetmassenmarkt. Fotokunst wird zum Teil ja auch als „Dekoration“ für die Wohnung gekauft. Wenn man sich für den Wand einen Michael Kenna leisten kann, spielt Geld keine Rolle. Da hat der Käufer aber auch schon ein wenig Ahnung, von dem Wert eines Künstlers.
Internetangeboten wie Bilderking, Whitewall..usw. sind nicht mehr die Postershop der 80er. Wo man ein eingerolltes 70X100 Offsetdruck Poster gekauft hat. So ein echter Fotoabzug 80X140 cm auf Alu unter Acrylglas geht schon ein wenig in den Kunstmarkt. Zumindest von der Haptik. Leider wird hier nur der Materialwert bezahlt, der Künstler ist unwichtig. Die meisten Angebote sind eher Kitsch. Aber genau gegen diesen Kitsch und Mikropreis muss sich ein Künstler erst mal durchsetzen. Auch wenn 500 Euro für ein 80X140 Bild unter Acryl keine billige Dekoration für die Wohnung mehr ist. Aber wie sollte man so einen großen Abzug um ein paar tausend Euro verkaufen, wenn es um 500 Euro auch geht. Moderne Kunst fängt als Dekoration an und wird ab einem gewissen Bekanntheitsgrad des Künstlers und Preises zusätzlich zum Statussymbol. Sobald man sich aber als angehender Künstler diesem Preissegment anpasst, ist es auch schon vorbei.
„Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kaufen und es sich selbst auf ein Poster drucken? Ja, darf er.
Darf dieser Endkunde das Poster weiterverkaufen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.“
Da muß ich Dir widersprechen, Robert – natürlich darf der Kunde *dieses* Poster weiterverkaufen.
Wenn jemand bei Fotolia eine Lizenz für ein Foto erwirbt, um sich dieses Foto als Poster bei einem Dienstleister ausdrucken zu lassen, dann hat er das Eigentumsrecht an diesem „dinglichen“ Poster, und er kann *dieses* eine Poster selbstverständlich weiterverkaufen. Dazu braucht er kein Nutzungsrecht, das Urheberrecht ist an dieser Stelle nämlich erschöpft, und das Eigentumsrecht am Poster reicht, um dieses weiterverkaufen zu können.
Das ist nicht anders als mit einem Buch – ein Buch, das mein Eigentum ist, kann ich weiterverkaufen, das berüht weder das Urheberrecht des Autors noch die Rechte des Verlags. Es ist nicht anders als mit einem Gemälde – das Gemälde ist urheberrechtlich geschützt, aber der Eigentümer kann frei darüber verfügen und es natürlich auch weiterverkaufen (oder zerschneiden, oder verbrennen…).
Auch wer sich z.B. von einem Fotografen fotografieren lässt und Abzüge der Fotos von dem Fotografen erhält, darf *diese Abzüge* weiterverkaufen. Was er nicht darf: Kopien machen und die verkaufen.
Wenn also jemand bei Fotolia eine Bildlizenz erwirbt, um das Foto als Poster ausbelichten zu lassen, dann ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn er dieses Poster weiterverkauft, der Urheber hat da genausowenig Ansprüche wie Fotolia. Die Lizenzbedingungen von Fotolia sind dabei auch ohne Belang, da der Eigentümer des Posters überhaupt kein Nutzungsrecht benötigt, um sein Poster zu verkaufen.
Richtig ist allerdings: wenn keine Lizenz vorliegt, das Foto XY als Poster *vermarkten* zu dürfen, dann braucht es für jedes einzelne Poster, das so hergestellt und verkauft wird, eine eigene Nutzungslizenz.
Sollten also zwei Kunden das Poster XYZ haben wollen, dann muß der Anbieter zweimal die einfache Lizenz erwerben. (Oder eben eine, die ihm diese Form der Vermarktung generell erlaubt.)
@Tom: Danke für die Ergänzung. Ja, du hast recht, ich habe mich ungenau ausgedrückt. Mit der Standardlizenz dürfte ein Nutzer DAS EINE Poster verkaufen, aber mit der gleichen Lizenz NICHT noch ein weiteres Poster.
kann ich als fotograf, fotolia bilder auf meiner Homepage verwenden als ob das meine eigene bilder sind ? Danke!
MfG Peters
@Peters: Fotolia ist das in der Praxis sicher egal, streng genommen verbietet Dir das aber das deutsche Wettbewerbsrecht.
@Peters: Du müsstest ja in jedem Fall daraufhinweisen, dass es Bilder von Fotolia sind, und wenn Du jetzt Deine Leistung als Fotograf anbieten willst, ist das strenggenommen mehrfach betrügerisch:
a) würdest Du ja den Quellenhinweis weglassen, da Du die Bilder als Deine ausgeben willst
b) würden sich die Urheber darüber sicher nicht freuen und hätten m.E. hier auch einen Abmahnanspruch
c)last but not least würden sich potentielle Kunden sicherlich auch leicht verschaukelt vorkommen, wenn sie herausfinden, dass Du mit der Leistung anderer als Deiner wirbst. Mal davon abgesehen, dass viele Stockbilder ja durchaus bekannt sind.
Als Fotograf kannst Du eigentlich nur Deine eigenen Bilder ausgeben. Der Kunde will ja wissen, was Du kannst und was er zu erwarten hat.
Was anderes wäre es, wenn Du zB einen Blog wie Robert hast oder machen möchtest. Da kannst Du natürlich auch andere Bilder verwenden, solltest dann aber auch zwingend darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass die Bilder von Dir wären… also gerade als Fotograf immer ein klarer Hinweis, wer das Bild gemacht hat.
wie sieht denn die rechtliche Seite aus mit Kalenderblättern. Kann ich diese Laminieren oder auf Kappa oder DIBOND aufziehen und weiterverkaufen? Ich habe den Kalender schließlich ja auch gekauft.
Gruß Anette
@Anette: Das kann ich Dir leider nicht sagen.
Hallo Robert,
das gehört jetzt zwar nicht direkt hierher, aber ich habe einige meiner Fotos auf kommerziellen französischen, polnischen und russischen Internetseiten gefunden, ohne dass da ein Urhebervermerk platziert gewesen wäre. Weisst Du, ob das deutsche Gesetzt in dieser Hinsicht auch in Polen und Frankreich angewendet wird?
Beste Grüße,
Stefanie
@Stefanie: Deutsche Gesetze gelten nur für Deutschland, in Polen und Frankreich gelten die jeweiligen polnischen bzw. französischen Gesetze. Wie die im Detail aussehen, weiß ich leider nicht.
@ Anette
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wie sieht denn die rechtliche Seite aus mit Kalenderblättern. Kann ich diese Laminieren oder auf Kappa oder DIBOND aufziehen und weiterverkaufen? Ich habe den Kalender schließlich ja auch gekauft.
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft:
Als Käuferin des Kalenders darfst Du diesen in Deiner Wohnung aufhängen, was einer Veröffentlichung gleichkommt. Du kannst die Blätter laminieren, kaschieren, reinbeißen, drauf essen, was immer Du möchtest. Aber nicht weiterverkaufen, die kommerzielle Nutzung liegt beim Verlag und dem Fotografen, sofern dieser das ausschließliche Nutzungsrecht nicht an den Verlag abgetreten hat.
Gruß, Alex
@TASP: Der Beitrag auf den Du geantwortet hast ist 3 Jahre alt, weiß nicht ob der vom Fragesteller gelsen wird.
@Walter:
JA, das habe ich später auch gesehen, aber was soll’s 😉
Viele wissen trotzdem nicht, dass das Aufhängen von Bildern in der Wohnung eine Veröffentlichung darstellt und man die Erlaubnis der Fotografierten braucht. Vielleicht nützt es ja jemandem, wenn auch nicht der Fragestellerin 😉