Rafael Classen verschickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung

Seit eini­gen Tagen meh­ren sich hier im Support-​Forum von Adobe Stock die Stimmen wüten­der Bildkäufer, wel­che Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von die­sem eine Art „Abmahnung“ erhal­ten haben, kon­kre­ter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.

Dem Schreiben zufol­ge – wel­ches mir vor­liegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegen­tei­li­ger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock ver­sto­ßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung ein­räumt, was nicht gestat­tet sei:

Was ver­steht man unter dem Begriff Social Media?
Der Begriff Social-​Media bezeich­net einen all­ge­mei­nen Begriff für digi­ta­le Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, sozia­le Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren und Inhalte aus­tau­schen kön­nen.
Damit ist nicht expli­zit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat ande­re Nutzungsbedingungen. Die eine ver­langt die unter­li­zen­zie­rung, die ande­re Social-​Media Plattform nicht.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Die von Rafael Classen ange­schrie­be­nen Bildkäufer wer­den auf­ge­for­dert, eine „Re-​Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brut­to auf sei­ner eige­nen Webseite „RCphotostock“ zu kau­fen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ ver­klagt zu werden:

Es han­delt sich bei der Re-​Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kal­ku­lier­te Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie spa­ren sich durch die Nutzung des Re-​Lizenzierungsangebot wei­te­re kos­ten einer anwalt­li­chen Abmahnung die im vier­stel­li­gen Bereich liegt.
Sollte die­se Ihrerseits nicht erfol­gen, müss­ten wir mit der gericht­li­chen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hin­sicht­lich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Der Preis für die­se „Re-​Lizenzierungslizenz“ wur­de übri­gens erst vor weni­gen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.

Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?

Der Fotograf ist seit eini­gen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wur­de schon von Adobe gesperrt, wes­halb er nicht befürch­ten muss, von Adobe wegen die­ses Verhaltens her­aus­ge­schmis­sen zu werden.

Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclas­sen­lay­outs“ aktiv, inso­fern soll­ten Bildkäufer auf­pas­sen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen ver­wen­den wol­len.

[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemel­det, wel­che Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hat­ten und nun von Rafael Classen ange­schrie­ben wer­den, um eine Nachlizenzierung zu for­dern.

Update 16.3.2021: Getty Images/​iStock hat auf mei­ne Anfrage fol­gen­de Stellungnahme abge­ge­ben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unse­re Kunden von Herrn Classen kon­tak­tiert wer­den, raten wir ihnen, kei­ne wei­te­ren Zahlungen zu leis­ten und bit­ten sie, ent­spre­chen­de Kommunikationen umge­hend an uns wei­ter­zu­lei­ten. Bei den uns bis­her bekannt gewor­de­nen Fällen han­del­te es sich um typi­sche Facebook-​Nutzungen, die nach unse­rer Auffassung von unse­ren Lizenzen umfasst sind. Ferner ent­hal­ten unse­re Lizenzverträge umfang­rei­che Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unse­ren Kunden einen weit­ge­hen­den Schutz bie­ten.“ (Hervorhebung durch mich)]

Was tun?

Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhal­ten hat, soll­te die­ses der ver­ant­wort­li­chen Abteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betrof­fe­nen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock regis­triert wurde).

Es ist nicht emp­feh­lens­wert, auf die Forderungen ein­zu­ge­hen, ohne vor­her mit Adobe gespro­chen zu haben.

Sehr hilf­reich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (sie­he Punkt 10.1. der Adobe Stock-​Nutzungsbedingungen). Demnach über­nimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unter­stel­len, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte ver­letzt wur­den. Dazu muss Adobe jedoch zeit­nah über den Vorgang infor­miert wer­den (sie­he oben).

UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch ande­re Betroffene bei mir gemel­det, wel­che Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hat­ten und die­se auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemän­gelt da zum Beispiel, dass „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten des ori­gi­nal Bildmaterials“ gelöscht oder ver­än­dert wur­den. Auch hier emp­feh­le ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.

Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

32 Gedanken zu „Rafael Classen verschickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung“

  1. Wir haben ein Foto von Herrn Claasen via Shutterstock lizen­siert und auf Facebook gepos­tet und wur­den dar­auf­hin eben­falls zu Relizensierung auf­ge­for­dert. Es ist sehr trau­rig, dass es immer wie­der schwar­ze Schafe gibt, die seriö­sen Fotografen das Geschäft zerstören.
    Wir für unse­ren Teil wer­den kein Bildmaterial mehr zukaufen.
    Irgendwie habe ich auch wirk­lich Lust die Sachlage gericht­lich auszufechten.

  2. Unabhängig von die­sem Vorgehen fra­ge ich mich aller­dings schon: sind die Lizenzen die von Adobe für Social Media aus­ge­ben weit genug aus­ge­legt und wer­den die Fotografen dafür aus­rei­chend entlohnt.

  3. @Hans Werner: Gute Frage -.…„wer­den die Fotografen dafür aus­rei­chend ent­lohnt“ – Aus mei­ner Sicht nicht. Es gibt kaum noch Fotografen die aus­rei­chend ver­die­nen. Kann man auch gut aus den Zahlen KSK able­sen – Billiglohner wäre wohl der rich­ti­ge Ausdruck, es gibt wohl kaum jeman­den mit einem so mage­ren Verdienst der gleich­zei­tig einer so gro­ßen juris­ti­schen Gefahr aus­ge­setzt ist wie ein Fotograf, ent­we­der sin die alle bet­tel­arm, enorm wohl­ha­bend, leben von dem Geld einer Stiftung oder sind ein­fach nur dumm. Kein ver­nüf­ti­ger Mensch setzt sich den finan­zi­el­len Risiken eines Fotografen aus.

  4. Schon krass das Herr Classen bei sei­nen Überprüfungen der IPTC Metadaten das Tool http://exif.regex.info/exif.cgi nutzt.

    Das ist ja ein kos­ten­los zur Verfügung gestell­tes Tool und es basiert auf er ExifTool Perl Bibliothek die OpenSource lizen­siert ist.

    Ein Konzept was Herr Classen zu sei­nem vor­teil ver­sucht aus zu nutzen!

    Ob das so gut in der OpenSource Community ankommt ist zu betweifeln.

  5. Hallo,
    uns hat es auch erwischt, auch die schein­bar feh­len­den Metadaten bei einem Bild. Wir haben den Herrn natür­lich ord­nungs­ge­mäß im Impressum als Urheber benannt- und trotz­dem kommt der nach Jahren aus dem Busch. Wir las­sen das jetzt von unse­rem Anwalt prü­fen und schau­en der Sache gelas­sen ent­ge­gen. Aber extrem ner­ven tut es schon- und kos­tet Zeit!

  6. Hallo,
    uns hat es auch erwischt- wir bezah­len nicht und las­sen das jetzt vom Anwalt prü­fen. Wir wer­den sehen was passiert- aber so gehts nicht!

  7. Neben Herrn Classen nutzt Frau Diana Drubig die­sel­be Methode, um zusätz­li­che Einnahmen zu gene­rie­ren. Sie arbei­tet mit der Anwaltskanzlei SPIRIT LEGAL zusam­men und mahnt wegen angeb­lich nicht erfolg­te Urhebernennung ab.

    Es erweckt auf mich den Eindruck, als sei das Verschicken von Abmahnungen das eigent­li­che Geschäftsmodell. Genau weiß ich es natür­lich nicht!

  8. Hallo Robert,
    ich fin­de, wir Fotografen haben nichts zu ver­schen­ken und schon gar nicht den Microstock-​Agenturen, denen auf lan­ge Sicht immer nur ein­fällt, die Honorare wei­ter zu kürzen.
    Ob die Ansprüche des Kollegen Klassen im ein­zel­nen nun gerecht­fer­tigt sind oder nicht, wenn ein Bild ent­ge­gen den AGB der Agentur und/​oder dem Urhebergesetz genutzt wird, über­nimmt die Sache für mich ein Anwalt. Hier liegt mei­nes Erachtens ein Fehler in der Vorgehensweise des Kollegen Klassen, der die Sache nicht gleich einem Anwalt über­gibt um eine prof. Einschätzung zu bekom­men und sich gleich­zei­tig damit in Verzug einer Abmahnung begibt.
    Zu den AGB der Agenturen muss gesagt wer­den, dass die­se nicht immer mit dem Urhebergesetz im Einklang ste­hen. Hier sind die Agenturen gefragt, die AGB unter Beachtung der län­der­spe­zi­fi­schen Gesetze zu formulieren.
    Ich möch­te alle Anbieter ermun­tern, gegen Urheberverletzungen (und da reicht im spe­zi­el­len Fall schon ein unter­las­se­ner Quellennachweis) vorzugehen.

  9. Hallo,
    also das kann ich nicht nach­voll­zie­hen. Die Leute die ihre Bilder bei den Agenturen kau­fen und dann den Urheber auf der Internetseite nen­nen dafür zu bestra­fen das Bild ein­ge­setzt zu haben zielt in die fal­sche Richtung.
    Durch das Abmahnen der Kunden eine zusätz­li­che Geldquelle auf­zu­tun ist viel­leicht aus ihrer Sicht ver­ständ­lich – fin­de ich aber ein­fach nur schlech­ten Stil.
    Wenn sie mit der Bezahlung durch die Bildagenturen nicht zufrie­den sind müs­sen sie mit denen ver­han­deln oder einen ande­ren Weg fin­den ihre Bilder zu verkaufen.
    Die Kunden die ihre Bilder gekauft haben im Nachhinein noch ein­mal (mit frag­wür­di­gen Begründungen) zu mel­ken geht für mich nicht.
    Aber sie und ihr Anwalt schei­nen damit ja gute Erfahrungen gemacht zu haben und emp­foh­le­nen die­ses Geschäftsgebaren ja auch noch!
    Ich hof­fe sie kom­men damit nicht weit und ver­kau­fen kein ein­zi­ges Bild mehr über Agenturen. Solche Geschäftspartner braucht niemand!

  10. Hallo Thomas,
    wozu haben wir Gesetze wie das Urheberrechtsgesetz?
    Selbst Adobe Stock ver­langt in sei­nen AGB die Nennung des Urhebers zumin­dest für redak­tio­nell genutz­te Fotos – über­wacht aber die Einhaltung selbst nicht und küm­mert sich in den meis­ten Fällen auch nicht wei­ter um die­se Verletzungen.
    Hatte erst kürz­lich einen Fall mit einer Nutzung für einen Handelsartikel. Keine erwei­ter­te Lizenz, kei­ne Urhebernennung. Ja, das wird rich­tig teu­er für den Nutzer. Aber ist das mei­ne Schuld?

  11. @Maria: Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis: Rafael Classen ver­schickt sei­ne Forderungsschreiben AUCH an Leute, wel­che die Namensnennung wie gefor­dert ange­bracht haben auf der Webseite, aber wo kei­ne IPTC-​Daten im Bild vor­han­den sind.

  12. Hallo,
    natür­lich ist es wich­tig und rich­tig das der Urheber- in die­sem Falle der Fotograf, genannt wird. Aber indie­sem Falle sol­len IPTC Metadaten in der Bilddatei feh­len die in der Originaldatei hin­ter­legt gewe­sen sein sol­len. Das hat nichts mit der Nennung des Urhebers zu tun- der wur­de im Impressum ordent­lich genannt. Um an die IPTC Daten zu kom­men müss­te der Besucher der Internetseite das Bild run­ter­la­den und dann mit der geeig­ne­ten Software das Bild ana­ly­sie­ren um an die IPTC Daten zu kom­men. Das inter­es­siert kei­nen Besucher einer Internetseite und das macht auch kei­ner. Also ist die Nennung des Urhebers im Impressum- oder beim Bild aus­rei­chen. Wer aus dem Fehlen der IPTC Daten eines Bildes eine Nachlizensierung for­dert hat es ledig­lich auf Geld abgesehen- das ist eine Geschäftsidee – da geht es bestimmt nicht um Urheberrecht!

  13. Ja Robert, das ist der Knackpunkt, den ich oben beschrie­ben habe. Die AGB der microstock-​Agenturen ste­hen teil­wei­se nicht im Einklang mit dem UrhG. Adobe selbst ver­langt in sei­nen Nutzungsbedingungen, dass die IPTC-​Daten in den genutz­ten Fotos ent­hal­ten blei­ben, beschränkt dies aber auf Editorial-​Assets (Frage, was ist das über­haupt?) und für redak­tio­nel­le Nutzungen (beschränkt dies aber wei­ter auf Fotos, die den Vermerk tra­gen „Nur zur redak­tio­nel­len Nutzung“ obwohl es sol­che Fotos bei Adobe mei­nes Wissens gar nicht gibt).
    Das OLG Köln hat klar geur­teilt, dass eine Entfernung der IPTC-​Daten ein Urheberrechtsverstoß nach§ 95 c UrhG ist und unter­streicht die wirt­schaft­li­che Bedeutung von Metadaten im Zeitalter digi­ta­ler Werknutzung.
    Gerade die Verwendung auf sozia­len Plattformen, wo Fotos geteilt und so i. d. R. ohne Urhebernennung wei­ter ver­brei­tet wer­den, machen die Metadaten durch­aus Sinn.

  14. Ach Thomas, natür­lich hat hat ein Fotograf, der eine Nachlizenzierung for­dert, es aus­schliess­lich aufs Geld abge­se­hen. auf was denn sonst, er muss doch schliess­lich davon leben. Warum dür­fen Fotografen eigent­lich immer nur als arme Künstler und Bittsteller auf­tre­ten und nicht als erfolg­rei­che Geschäftsleute?
    In der sons­ti­gen frei­en Wirtschaft, z. B. der Industrie wird auch nicht lan­ge gefa­ckelt, wenn der Geschäftspartner oder Konkurrent sich nicht an Vereinbarungen oder Gesetze hält.
    Und die IPTC Daten gehö­ren zum Werk des Urhebers und dür­fen laut Gesetz weder ent­fernt noch ver­än­dert werden.

  15. Danke Robert, das wuss­te ich nicht. Muss beim Hochladen das nächs­te mal dar­auf ach­ten, wo man das als Editorial Use aus­wäh­len kann.
    Ich habe aber

  16. Hallo Maria,
    dann sind wir uns ja einig! Da geht es nicht wie beschrie­ben um die Wahrung von Urheberrechten son­dern nur um Kohle- wie so oft. Andere arbei­ten dafür um wel­che zu verdienen- hier wird eben ver­sucht zu ver­ar­schen um an Geld zu kom­men. Wie ich schon sagte- zum KOTZEN.
    Gruß

  17. Heftig ist, ich bin Kunden von Herr Classen. Ich habe das Bild für 60 Euro gekauft. Das ist eine Frechheit son­der­glei­chen. Kunden von ihm sei­nen ZDF und ARD. Eigentlich müss­te man die­se Story an sei­ne Kunden wei­ter­lei­ten. Wie mit mir als Kunde umge­gan­gen wird, unfass­bar. Das hat für mich nichts mit Unternehmertum zu tun, dass ist abzo­cke. Und mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass man gegen die­sen Menschen vor­ge­hen muss. Ich bin kurz davor nach Aachen zu fahren.

  18. An die­je­ni­gen, die hier Verständnis zei­gen für die­sen Menschen. Wenn ich als Fotograf fest­stel­le, dass ggf. die Metadaten (?) abhan­den gekom­men sind, dann wei­ße ich mei­ne Kunden dar­auf­hin. Man muss nicht sofort die Bazooka raus­ho­len und auf jeden feu­ern. Das hat nichts mit Unternehmertum zu tun. Diesen Menschen soll­te man anzei­gen für sein Verhalten. Vllt. aber soll­te man sei­nen Kunden, wie ARD und ZDF mit­tei­len, was für ein lie­ber Mensch die­ser Herr Rafael Classen doch ist.

  19. Wir haben auch eine Mail bzgl. Metadaten bekom­men. Adobe hat nach über 10 Tagen nicht geant­wor­tet. Wie ist der Status bei euch?

  20. Hallo, lei­der ant­wor­tet Adobe nur sehr lang­sam oder nicht. Ich kann nur raten nicht zu bezahlen- es ist ein­fach nicht ein­zu­se­hen eine sol­che Abzocke auch noch zu beloh­nen. Schon die emails in der Länge mit all den exter­nen links und Verweisen sol­len einen einschüchtern- nur nicht ver­rückt machen lassen.
    Gruß

  21. Das kann ich lei­der nur bestä­ti­gen. Meine ers­te Mail an Adobe ging am 12. April an Adobe raus und dann noch­mal am 27. April mit der Bitte, den Eingang zu bestä­ti­gen. Immerhin habe ich dann am 10. Mai die Empfangsbestätigung sei­tens Adobe erhal­ten mit der Bitte um Geduld und dass die Mail dann noch sub­stan­zi­el­ler beant­wor­tet wird.

  22. Hallo zusam­men,
    auch wir (Agentur) haben Post von Herrn Classen bekom­men und sind gespannt wie es wei­ter­geht. Unsere Mail an Adobe wur­de nun ges­tern (17.05) end­lich nach 2,5 Wochen bestä­tigt und wie bei Thorsten um noch etwas Geduld gebe­ten… Es bleibt spannend 🙂

  23. Wir haben auch so eine Mail von Herr Classen bekom­men, ord­nungs­ge­mäß auf AdobeStock gekauft, mit social media lizenz und auf face­book wei­ter­ver­wen­det. Angeblich nicht rech­tens, wegen gelösch­ten Metadaten. Sehen das genau­so wie ihr,
    wie kann man denn so verz­weil­felt sein, sei­ne (letz­ten) Kunden jetzt auch noch auf solch eine per­fi­de Art zu ers­pres­sen. Dieser Fotograf soll­te nie mehr wie­der auch nur ein ein­zi­ges Bild ver­kau­fen und wie ich das hier sehe, ist er dahin auch auf dem bes­ten Weg.
    AdobeStock hat geant­wor­tet, sie wer­den sich schnellst­mög­lich dar­um küm­mern und wir soll­ten Herr Classen an sie wei­ter­ver­wei­sen, er ist natür­lich der Meinung AdobeStock wäre hier nicht zustän­dig. Anwalt prüft die Drohung nun par­al­lel, ein­fach unnö­tigs­ter Zeitaufwand…

  24. Erik, aus Ihrer, der Kundensicht, ist die­se Meinung sicher verständlich.
    Bedenken soll­ten Sie aber ein­mal, dass man mit einer ein­zi­gen erfolg­rei­chen Klage soviel ver­dient wie mit etwa 1000 Verkäufen auf AdobeStock. Je nach Größe des Portfolios von Herrn Classen und nach Dauer sei­ner Anbieterschaft, wird es ihm u. U. nicht viel aus­ma­chen, bei Adobe gesperrt zu sein. Einfach, ganz ohne Wertung, nur mal die Relation beachten.

  25. @Maria
    Das ent­schul­digt aber sein Verhalten in keins­ter Weise. Ist so als wür­de ich behaup­ten „Mit einem Banküberfall ver­die­ne ich so viel wie mit 10 Jahren Arbeit“
    Wenn er mit den Bedingungen der Stockportale nichts ver­dient, dann darf er dort nicht anbieten.

    Wir hat­ten in unse­ren Unternehmen auch nega­ti­ve Geschäftsfelder, wel­che wir auf­ge­ge­ben haben. Aber wir haben nicht unse­re Kunden dafür ver­ant­wort­lich gemacht und die­se mit Klage bedroht.
    Das ist unters­te Schublade und ein zutiefst nie­der­träch­ti­ges Verhalten. Sogar wenn er nur 5 und nicht 350 Euro ver­lan­gen wür­de, wür­de ich das gericht­lich ausfechten.

  26. Wir haben nicht bezahlt. Die Ansprüche zurück­ge­wie­sen. Heute kam eine Mail von der Adobe Kanzlei, dass sie Rechtsschutz gewäh­ren und uns auch von etwa­igen Forderungen bei einem gericht­li­chen Verfahren frei­hal­ten. Er hat­te uns vor­ge­wor­fen Bilder ohne Metadaten zu nut­zen, was wir so nicht nach­voll­zie­hen konn­ten und Herrn Classen dies auch schon im Vorfeld dar­ge­legt hatten.

    Adobe war zwar etwas lang­sam aber die Antwort ist nun mehr als zufriedenstellend.

  27. Wir hat­ten auch so ein Problem mit die­ser Masche vom Herrn Classen, nicht bezahlt – und am Ende hat sich’s gelohnt! Viel Gebrüll, nichts dahin­ter. Fehlende Meta-​Daten, Adobe gibt uns Recht, da ging’s zwi­schen den Anwälten hin und her und am Ende ver­lief es im Nichts. Fazit: ein­fach igno­rie­ren, viel­leicht besinnt sich der Typ auch mal wie­der auf sein eigent­li­ches Métier und macht schö­ne Bilder und ver­dient damit ehr­li­ches Geld…

  28. Wir haben die IPTC-​Daten unver­än­dert gelas­sen und die Kennzeichnung gem. der Lizenzbedingungen vor­ge­nom­men und trotz­dem „net­te“ Post erhal­ten. Neuste Masche scheint es nun zu sein, eine „Nachlizensierung“ wegen eines angeb­li­chen UWG-​Verstoßes zu ver­lan­gen. Hintergrund soll der Verweis in der Urhebernennung (auch in den Meta-​Daten) auf ado­be sein. Mal schau­en, was Adobe dazu sagt.

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