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Stockfoto-​Schelte von STRG_​F und WALULIS: Eine Erwiderung

In den letz­ten Tagen sind zwei YouTube-​Videos der öffentlich-​rechtlichen Kanäle WALULIS sowie STRG_​F erschie­nen, die sich mit dem Thema Stockfotografie auseinandersetzen.

Leider ist die Berichterstattung sehr ein­sei­tig.
In die­sem WALULIS-​Video geht es erst dar­um, was pas­siert, wenn Stockmodels zu Memes wer­den und dann um die Verlierer und Gewinner des Stockfotografie-Geschäfts.

Als ers­ter Verlierer wer­den die Models genannt, wel­che kei­ner­lei Kontrolle mehr hät­ten, wo ihre Bilder erschei­nen wür­den, dazu unten mehr, weil ein Beispiel aus dem zwei­ten Video ver­wen­det wird.

Als zwei­ter Verlierer sind die Fotografen genannt, wel­che sehr wenig Geld mit der Bildlizenzierung ver­die­nen wür­den. Das ist zwar kor­rekt, aber heuch­le­risch, wenn man bedenkt, dass auch der öffentlich-​rechtliche Rundfunk ger­ne auf das Angebot der Bildagenturen zurück­greift und sich dabei nicht über zu gerin­ge Preise beschwert.

Als gro­ßer Gewinner wer­den die Bildagenturen selbst dar­ge­stellt, wel­che den Löwenanteil des Umsatzes ein­strei­chen und dabei recht­li­che Verantwortung in den Nutzungsbedingungen von sich weisen.

Als Beispiel wird bei Minute 7:14 eine AfD-​Werbung gezeigt, die aus zwei Stockfotos zusam­men­mon­tiert wur­de. Dagegen lässt sich jedoch ein­fach recht­lich vor­ge­hen, was ich selbst mehr­mals erfolg­reich gegen die AfD und ande­re Parteien gemacht habe, weil es eben nicht erlaubt ist. In meh­re­ren Fällen stan­den mir dabei auch die Mitarbeiter von Shutterstock und Adobe Stock hilf­reich zur Seite. Im Video wird es jedoch so dar­ge­stellt, als sei Machtlosigkeit gegen­über unmo­ra­li­schen Nutzungen ein übli­cher Teil der Stockfotografie.

Das ist so, als wür­de jemand behaup­ten, Autos sei­en schlimm, weil sie als Mordwaffe ver­wen­det wer­den kön­nen. Natürlich kann man Autos und auch die Stockfotografie in vie­len Punkten kri­ti­sie­ren, soll­te dabei aber die recht­li­chen Ausgangsbedingungen berücksichtigen.

In die­sem Video von STRG_​F wird näher recher­chiert und selbst aus­pro­biert, was Stockmodels pas­sie­ren kann, deren Bilder zum Verkauf stehen:

Der Redakteur lässt ein Foto von sich machen und lädt es auf der kos­ten­lo­sen Bildplattform Pixabay hoch (mehr zu Pixabay hier). Bei Minute 6:00 heißt es „Was man damit machen darf? Fast alles!“ und wun­dert sich spä­ter, dass das Bild mit fal­schen Namen ver­se­hen wird, auf Socken zu fin­den ist oder er sogar als „char­man­ter Pädophiler“ dar­ge­stellt wird.

Vereinfachte Pixabay-​Nutzungsbedingungen mit Verboten im YouTube-​Video von STRG_F

Eins wird hin­ge­gen nicht erwähnt: In den Pixabay-Nutzungsbedingungen, die im Screenshot bei Minute 6 sogar in ver­ein­fach­ter Form les­bar sind, wer­den aus­drück­lich Verbote for­mu­liert, unter anderem:

Die Pixabay-​Lizenz gestat­tet nicht:
[…]
3. die Darstellung von iden­ti­fi­zier­ba­ren Personen auf belei­di­gen­de, por­no­gra­fi­sche, obs­zö­ne, unmo­ra­li­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ver­leum­de­ri­sche Weise; oder
4. die Suggestion, dass abge­bil­de­te Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimm­te Produkte oder Dienstleistungen befür­wor­ten oder bil­li­gen, es sei denn es wur­de eine Genehmigung dazu erteilt.

Beachte bit­te, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kom­mer­zi­el­le und nicht-​kommerzielle Zwecke frei ver­wend­bar sind, gezeig­te Elemente in den Bildern und Videos, wie iden­ti­fi­zier­ba­re Personen, Logos und Marken, jedoch zusätz­li­chen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unter­lie­gen kön­nen. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz die­ser Rechte kön­nen ins­be­son­de­re für kom­mer­zi­el­le Anwendungen erfor­der­lich sein. Pixabay garan­tiert nicht, dass sol­che Zustimmungen oder Lizenzen ein­ge­holt wur­den, und lehnt aus­drück­lich jeg­li­che Haftung in die­ser Hinsicht ab.“

Auch alle ande­ren gro­ßen Bildagenturen haben sol­che Verbote in den Nutzungsbedingungen ver­an­kert, mehr dazu sie­he hier.

Das heißt, vie­le der Beispiele, die in bei­den Videos gezeigt wer­den, illus­trie­ren Verstöße gegen die Lizenzbedingungen der Bilddatenbanken und zei­gen eben NICHT das nor­ma­le Geschäftsmodell die­ser Agenturen.

Im April 2019 hat­te mich einer der betei­lig­ten Redakteure des STRG_​F-​Videos ange­fragt zur Mitarbeit an die­sem Video, was ich aber dan­kend abge­lehnt habe, weil expli­zit nur danach gefragt wur­de, ob ich Models nen­nen kön­ne, wel­che „Opfer“ der Stockfotografie gewor­den sei­en. Die Zielrichtung des Videos stand also im Vorherein fest, mein tele­fo­ni­scher Hinweis auf ein­schrän­ken­de Klauseln der Bildagentur fand dann im fer­ti­gen Bericht kei­ne Berücksichtigung.

Im Video wird auch die Nutzung von Stockmaterial im Rahmen von Wahlwerbung gezeigt, ohne wie­der zu erwäh­nen, dass es mög­lich ist, dage­gen erfolg­reich vor­zu­ge­hen, wie von mir eben­falls schon durch­ge­zo­gen (sie­he Bericht hier).

Danach kommt zwar sogar ein Anwalt zu Wort, der gegen die Verwendung eines Personenfotos durch die AfD vor­ge­hen will, aber unwi­der­spro­chen wird der Bundesverband der AfD zitiert, dass „wenn für ein Stockfoto die voll­um­fäng­li­chen Rechte erwor­ben wor­den sind, dann dür­fe es auch ver­wen­det wer­den“. Das ist aber schlicht sach­lich falsch und inso­fern wun­dert es schon, dass an die­ser Stelle im ansons­ten sehr kri­ti­schen Beitrag mal kein Widerspruch kommt. 

Dabei heißt es in den Landespressegesetzen zur Sorgfaltspflicht:

Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebo­te­nen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen.“

Es wäre schön gewe­sen, wenn sich sowohl WALULIS als auch STRG_​F als öffentlich-​rechtliche Formate in ihren Youtube-​Videos mehr dar­an ori­en­tiert hätten.