Heute beim Einloggen in meinen Shutterstock-Account musste ich diesen neuen Nutzungsbedingungen („Terms Of Service“) zustimmen.
Da ich immer sofort misstrauisch werde, wenn die erfolgten Änderungen nicht offen kommuniziert werden, habe ich mir die Änderungen zu dieser vorherigen Version mal genauer angeschaut.
Alle bisherigen Nutzungsbedingungen von Shutterstock findet ihr übrigens hier.

Den kompletten Vergleichsbericht könnt ihr hier runterladen, die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen stelle ich hier kurz vor, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.
- Der größte neu eingefügte Textblock beschäftigt sich mit der Forderung, dass Streitigkeiten nun in einem Schlichtungsverfahren statt vor Gericht gelöst werden sollten.
- Der größte entfernte Textblock beschäftigte sich mit Nutzungseinschränkungen. Die „Opt-Out“-Klausel für Erweiterte Lizenzen oder „sensible Nutzungen“ wurde entfernt, es scheint mir also, dass die Anbieter solchen Verwendungen nicht mehr widersprechen können.
- Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hochgeladenen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu indexieren, analysieren, kategorisieren und archivieren. Ich vermute, damit sollen bessere „Big Data“-Analysen oder KI-Szenarien erlaubt werden, die über das reine Lizenzieren von Bildern hinausgehen.
- Neu ist die Formulierung, dass Shutterstock nun auch nach dem Löschen von Bildern diese für einen „angemessenen Zeitraum“ lizenzieren darf. Wie lange dieser Zeitraum ist, steht da leider nicht.
- Weg fällt hingegen die Formulierung, dass man innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nur entweder 100 Dateien oder 10% seiner Dateien löschen darf, je nachdem, welches mehr wären.
- Die Auszahlung per Scheck scheint weggefallen zu sein.
- Unklar ist mir der zweite Teil des Passus 18.e, in dem neu steht:
„Shutterstock haftet nicht für Schäden, einschließlich unmittelbarer, indirekter, konkreter oder Folgeschäden, die aus der Einreichung oder Verwendung Ihrer Inhalte, entweder durch Shutterstock oder einen seiner Sublizenznehmer, oder aus der Kündigung Ihres Anbieter-Accounts entstanden sind. Sie stimmen jeder möglichen Nutzung Ihres hier enthaltenen Inhalts ausdrücklich zu und sind nicht dazu berechtigt, eine besondere Vergütung für die einzelne oder gesammelte Nutzung zu verlangen.„
Kann mir das jemand erklären, was Shutterstock damit meint, dass ich keine Vergütung für Nutzung meiner Werke verlangen kann?
„Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hochgeladenen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu indexieren, analysieren, kategorisieren und archivieren. Ich vermute, damit sollen bessere „Big Data“-Analysen oder KI-Szenarien erlaubt werden, die über das reine Lizenzieren von Bildern hinausgehen.“
Vor allem sind damit noch andere Sachen möglich. Wir bereiten damit das Fundament das Shutterstock bald unsere ARbeiten nicht mehr benötigt.
Ich würde es so interpretieren, dass sich 18e auf 1a bezieht. Die Vergütung via Shutterstock beinhaltet alle genannten und möglichen Verwendungszwecke. Das wird besonders im Hinblick auf die Sub-Lizenzierung interessant. Shutterstock lizensiert Inhalte an Firma A und Firma A lizensiert diese Inhalte weiter an Firma B, dann hat der Urheber keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch gegenüber Firma A und Firma B für alle genannten und denkbaren Verwendungen.
Ich vermute dass man Bilder zur „Forschung“ anbieten will.
Für automatisierte Gesichtserkennung oder so ähnlich.
Bei digitalen Model Release ist es relativ einfach ein Model eindeutig zu indexieren. Man könnte große Serien von Personen anbieten wo man den wahren Namen anonymisiert aber indexiert.
Also ID XXX – tausende Bilder von X Fotografen über 10 Jahre oder mehr.
Wäre perfekt zu Lernzwecken einer KI für automatisierte Gesichtserkennung.
Wenn da ein Kunde gleich tausende Bilder abnimmt kann man auch einen „Sonderpreis“ anbieten, für spezielle Verwendung.
@max II: ja, sowas vermute ich auch. Und so wie ich das lese, würden die Fotografen für solche Nutzungen nichts abbekommen.
Das ist hart, und einen Opt-Out dafür gibt es nicht? Sorry, ich will meine Bilder nicht so verschenken. Wenn dann möchte ich selbstbestimmt verschenken, und nicht das eine Partei daran verdient und ich dabei leer ausgehe. Werde intensiv überlegen ob Shutterstock weiterhin bei mir in der Liste ist.
Ich glaube nicht, dass es um Gesichtserkennung geht – über den Punkt ist man sicherlich schon hinaus. Ich denke eher so wie Antje und vermute, dass es darum geht, dass die KI völlig neue Bilder aus einem riesigen Bestand kreiert. Und dafür soll es dann keine Vergütung geben. Das würde auch gleich den riesigen Bestand erklären.
@ fotospass : So wird es wohl werden – wer will schon diese lästigen Fotografen an der Backe haben.
Mail habt ihr ja sicherlich erhalten,
ab Morgen sind sensible Nutzungen freigeschaltet
könnte mir vorstellen das Models durchaus Chancen haben
den 0815 Release erfolgreich anzufechten wenn sie sich verunglimpft sehen.