Shutterstock versteckt Änderungen in neuen Nutzungsbedingungen

Heute beim Einloggen in mei­nen Shutterstock-Account muss­te ich die­sen neu­en Nutzungsbedingungen („Terms Of Service“) zustimmen.

Da ich immer sofort miss­trau­isch wer­de, wenn die erfolg­ten Änderungen nicht offen kom­mu­ni­ziert wer­den, habe ich mir die Änderungen zu die­ser vor­he­ri­gen Version mal genau­er ange­schaut.
Alle bis­he­ri­gen Nutzungsbedingungen von Shutterstock fin­det ihr übri­gens hier.

Den kom­plet­ten Vergleichsbericht könnt ihr hier run­ter­la­den, die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Änderungen stel­le ich hier kurz vor, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Der größ­te neu ein­ge­füg­te Textblock beschäf­tigt sich mit der Forderung, dass Streitigkeiten nun in einem Schlichtungsverfahren statt vor Gericht gelöst wer­den sollten.
  • Der größ­te ent­fern­te Textblock beschäf­tig­te sich mit Nutzungseinschränkungen. Die „Opt-Out“-Klausel für Erweiterte Lizenzen oder „sen­si­ble Nutzungen“ wur­de ent­fernt, es scheint mir also, dass die Anbieter sol­chen Verwendungen nicht mehr wider­spre­chen können.
  • Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hoch­ge­la­de­nen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu inde­xie­ren, ana­ly­sie­ren, kate­go­ri­sie­ren und archi­vie­ren. Ich ver­mu­te, damit sol­len bes­se­re „Big Data“-Analysen oder KI-​Szenarien erlaubt wer­den, die über das rei­ne Lizenzieren von Bildern hinausgehen.
  • Neu ist die Formulierung, dass Shutterstock nun auch nach dem Löschen von Bildern die­se für einen „ange­mes­se­nen Zeitraum“ lizen­zie­ren darf. Wie lan­ge die­ser Zeitraum ist, steht da lei­der nicht.
  • Weg fällt hin­ge­gen die Formulierung, dass man inner­halb eines Zeitraums von 90 Tagen nur ent­we­der 100 Dateien oder 10% sei­ner Dateien löschen darf, je nach­dem, wel­ches mehr wären.
  • Die Auszahlung per Scheck scheint weg­ge­fal­len zu sein.
  • Unklar ist mir der zwei­te Teil des Passus 18.e, in dem neu steht:
    Shutterstock haf­tet nicht für Schäden, ein­schließ­lich unmit­tel­ba­rer, indi­rek­ter, kon­kre­ter oder Folgeschäden, die aus der Einreichung oder Verwendung Ihrer Inhalte, ent­we­der durch Shutterstock oder einen sei­ner Sublizenznehmer, oder aus der Kündigung Ihres Anbieter-​Accounts ent­stan­den sind. Sie stim­men jeder mög­li­chen Nutzung Ihres hier ent­hal­te­nen Inhalts aus­drück­lich zu und sind nicht dazu berech­tigt, eine beson­de­re Vergütung für die ein­zel­ne oder gesam­mel­te Nutzung zu ver­lan­gen.„
    Kann mir das jemand erklä­ren, was Shutterstock damit meint, dass ich kei­ne Vergütung für Nutzung mei­ner Werke ver­lan­gen kann?

8 Gedanken zu „Shutterstock versteckt Änderungen in neuen Nutzungsbedingungen“

  1. Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hoch­ge­la­de­nen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu inde­xie­ren, ana­ly­sie­ren, kate­go­ri­sie­ren und archi­vie­ren. Ich ver­mu­te, damit sol­len bes­se­re „Big Data“-Analysen oder KI-​Szenarien erlaubt wer­den, die über das rei­ne Lizenzieren von Bildern hinausgehen.“

    Vor allem sind damit noch ande­re Sachen mög­lich. Wir berei­ten damit das Fundament das Shutterstock bald unse­re ARbeiten nicht mehr benötigt.

  2. Ich wür­de es so inter­pre­tie­ren, dass sich 18e auf 1a bezieht. Die Vergütung via Shutterstock beinhal­tet alle genann­ten und mög­li­chen Verwendungszwecke. Das wird beson­ders im Hinblick auf die Sub-​Lizenzierung inter­es­sant. Shutterstock lizen­siert Inhalte an Firma A und Firma A lizen­siert die­se Inhalte wei­ter an Firma B, dann hat der Urheber kei­nen zusätz­li­chen Vergütungsanspruch gegen­über Firma A und Firma B für alle genann­ten und denk­ba­ren Verwendungen.

  3. Ich ver­mu­te dass man Bilder zur „Forschung“ anbie­ten will.
    Für auto­ma­ti­sier­te Gesichtserkennung oder so ähnlich.
    Bei digi­ta­len Model Release ist es rela­tiv ein­fach ein Model ein­deu­tig zu inde­xie­ren. Man könn­te gro­ße Serien von Personen anbie­ten wo man den wah­ren Namen anony­mi­siert aber indexiert.
    Also ID XXX – tau­sen­de Bilder von X Fotografen über 10 Jahre oder mehr.
    Wäre per­fekt zu Lernzwecken einer KI für auto­ma­ti­sier­te Gesichtserkennung.
    Wenn da ein Kunde gleich tau­sen­de Bilder abnimmt kann man auch einen „Sonderpreis“ anbie­ten, für spe­zi­el­le Verwendung.

  4. Das ist hart, und einen Opt-​Out dafür gibt es nicht? Sorry, ich will mei­ne Bilder nicht so ver­schen­ken. Wenn dann möch­te ich selbst­be­stimmt ver­schen­ken, und nicht das eine Partei dar­an ver­dient und ich dabei leer aus­ge­he. Werde inten­siv über­le­gen ob Shutterstock wei­ter­hin bei mir in der Liste ist.

  5. Ich glau­be nicht, dass es um Gesichtserkennung geht – über den Punkt ist man sicher­lich schon hin­aus. Ich den­ke eher so wie Antje und ver­mu­te, dass es dar­um geht, dass die KI völ­lig neue Bilder aus einem rie­si­gen Bestand kre­iert. Und dafür soll es dann kei­ne Vergütung geben. Das wür­de auch gleich den rie­si­gen Bestand erklären.

  6. @ foto­spass : So wird es wohl wer­den – wer will schon die­se läs­ti­gen Fotografen an der Backe haben.

  7. Mail habt ihr ja sicher­lich erhalten,
    ab Morgen sind sen­si­ble Nutzungen freigeschaltet
    könn­te mir vor­stel­len das Models durch­aus Chancen haben
    den 0815 Release erfolg­reich anzu­fech­ten wenn sie sich ver­un­glimpft sehen.

Kommentare sind geschlossen.