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Neue Nutzungsbedingungen bei Adobe Stock, Shutterstock und Canva

In den letz­ten Tagen und Wochen haben gleich drei wich­ti­ge Bildagenturen ihre Nutzungsbedingungen geän­dert, so schien es.

Leider gin­gen die drei Agenturen Adobe Stock, Shutterstock und Canva sehr unter­schied­lich damit um, wie die­se Änderungen kom­mu­ni­ziert wurden.

Bei Adobe Stock wur­de man qua­si beim Einloggen von der Nachricht über­rascht und bekam erst wie­der Zugriff, wenn man die neu­en Bedingungen akzep­tiert hat­te. Welche Unterschiede es genau gab, war lei­der nicht gut ersicht­lich. Ich habe eini­ge pani­sche Emails erhal­ten von Fotografen, die nicht genau ver­stan­den haben, wel­cher Teil sich nun geän­dert habe.

Wie in die­sem Screenshot zu ent­neh­men ist, ist es auch nicht leicht ersicht­lich, zumal der Link zu den erwähn­ten Nutzungsbedingungen zu einer Version vom Juni 2018 führt.

Wer genau hin­schaut, sieht jedoch, dass hin­ter Datenschutzrichtlinien in Großbuchstaben „AKTUALISIERT“ steht. Das ist der Teil, der neu ist und ver­mut­lich wegen der DSGVO und ande­rer recht­li­cher Rahmenbedingungen ange­passt wer­den muss­te. Leider führt auch die­ser Link nur zu einer Übersichtsseite, auf der zwar etli­che Dokumente ver­linkt sind, die neus­ten jedoch vom Mai 2018 sind. Das hät­te Adobe genau­er und auch im Voraus in einer Email kom­mu­ni­zie­ren können.

Shutterstock hat es etwas bes­ser gemacht. Da kam eine Email, in der stich­punkt­ar­tig die Punkte genannt wur­den, die sich geän­dert haben (ver­ein­fach­te Übersetzung von mir):

  • Verdeutlichung der Bedingungen des Referral-Programms
  • Klarstellung, wie die Kommissionen berech­net werden
  • Änderungen bei Konfliktlösungen: Konflikte sol­len nun durch indi­vi­du­el­le Schlichtungen statt Gerichtsprozessen gelöst werden
  • Shutterstock darf Steuerunterlagen nun elek­tro­nisch sen­den, außer man for­dert expli­zit die Papierversion an
  • Klarstellung, wann Accounts wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt wer­den können

Die aktu­el­le Version der Shutterstock-​Nutzungsbedingungen fin­det ihr hier, sogar mit einer Kurzfassung in der rech­ten Spalte. Ebenfalls löb­lich ist, dass es hier sogar eine Liste der bis­he­ri­gen Versionen gibt. Damit könnt ihr mit­tels eines kos­ten­lo­sen Webseiten-​Vergleich-​Tools bei­de Varianten schnell ver­glei­chen und ihr fin­det schnell die oben ange­spro­che­nen Punkte.

Auch die Bildagentur Canva ändert die Nutzungsbedingungen für Kontributoren. Das gaben sie in einer Email heu­te bekannt. Demnach wird ein neu­es Abo-​Modell ein­ge­führt, wel­ches vor­erst nur für Fotos, nicht für Vektoren gel­ten soll. Auch Canva hat eine über­sicht­li­che Seite mit den aktu­el­len und bis­he­ri­gen Bedingungen, die dadurch eben­falls mit dem Vergleichstool ana­ly­siert wer­den können.

Unsplash schränkt seine Nutzungsbedingungen weiter ein

Nachdem ich ges­tern schon über die Änderung von Upload-​Bedingungen bei Photocase geschrie­ben habe, gab heu­te auch Unsplash eine Änderung der Nutzungsbedingungen bekannt, die rück­wir­kend seit ges­tern aktiv sind.

Das ist KEIN Unsplash-Bild.

Das Geschäftsmodell von Unsplash habe ich hier schon aus­führ­lich beleuch­tet. Unsplash ver­dient Geld mit den Fotos, ohne die Fotografen dar­an teil­ha­ben zu las­sen. Wenn ande­re Leute (außer Unsplash selbst) eben­falls mit Unsplash-​Bildern Geld ver­die­nen wol­len, sehen sie das aber nicht so gern und haben des­halb die­sen Absatz in den aktu­el­len Nutzungsbedingungen erweitert.

Dort steht jetzt (die fett­ge­druck­ten Teile sind neu hinzugekommen):

8. Prohibited Conduct
BY USING THE SERVICE YOU AGREE NOT TO: […]
(G) Sell copies of Photos wit­hout first signi­fi­cant­ly or meaningful­ly updating, modi­fy­ing, or other­wi­se incor­po­ra­ting new crea­ti­ve ele­ments into the Photos bey­ond simp­le retou­ch­es, resi­zing, or other mini­mal chan­ges so long as they are not done by auto­ma­ted means (i.e., sel­ling unal­te­red, slight­ly alte­red, or alte­red by auto­ma­tic script copies of the Photos), inclu­ding sel­ling them as prints or prin­ted on phy­si­cal goods“

Es scheint also Leute gege­ben zu haben, wel­che das bis­her bestehen­de Verkaufsverbot von Unsplash-​Fotos damit zu umge­hen ver­such­ten, dass sie die Bilder leicht retu­schiert, beschnit­ten oder zum Beispiel auto­ma­ti­siert mit Filtern ver­se­hen haben.

Wie hier beschrie­ben, gab es zum Beispiel eini­ge Leute, die neue Unsplash-​Bilder sofort bei Shutterstock hoch­ge­la­den und zum Verkauf ange­bo­ten haben. Das ist zwar schon bis­her nach den Shutterstock-​Regeln ver­bo­ten, aber nun auch direkt von Unsplash.

Ob das Problem damit so ein­fach aus der Welt zu schaf­fen ist, ist frag­lich, da Begriffe wie „signi­fi­kant, bedeu­tungs­voll, ein­fach oder gering­fü­gig“ immer noch Auslegungssache sind.

Für Stockfotografen haben die­se Änderungen jedoch etwas Gutes: Je restrik­ti­ver die Nutzungsbedingungen von kos­ten­lo­sen Bilder-​Plattformen wie Unsplash wer­den, des­to eher sind Bildnutzer viel­leicht bereit, für eine weit­rei­chen­de Nutzungslizenz Geld zu bezahlen.

Bildagentur Photocase ändert Upload-​Bedingungen und kürzt Honorare

Die Berliner Bildagentur Photocase ändert ihre Upload-​Bedingungen. Leider schrei­ben sie nicht, was sich genau im Detail ändert und ver­wei­sen nur auf den kom­plet­ten Text mit über 2000 Wörtern.

Was genau hat sich bei Photocase geändert?

Das Wichtigste in Kürze: Wie so oft in letz­ter Zeit wird hier eine Honorarkürzung ver­steckt, von aktu­ell 40–60% auf 20–60%.

Wer kei­ne Zeit hat, die neu­en mit den alten Upload-​Bedingungen vom September 2016 zu ver­glei­chen, fin­det hier alle wich­ti­gen Änderungen im Überblick:

  • 2.3 Neu: Fotografen müs­sen nun neben ihrem Namen und der Adresse auch ihre Telefonnummer ange­ben und aktu­ell halten.
  • 3.6 Dieser Absatz ent­fällt: „Die FotografIn räumt PHOTOCASE fer­ner das Recht ein, das jewei­li­ge Foto auf Bestellung einer EndkundIn als Fotodruck (Print) in der gewünsch­ten Größe zu lie­fern und es zu die­sem Zweck selbst oder durch eine ent­spre­chen­de DienstleisterIn zu ver­grö­ßern, durch Druck oder ver­gleich­ba­re Verfahren zu ver­viel­fäl­ti­gen und den gefer­tig­ten Print im Wege der kör­per­li­chen Verbreitung an die EndkundIn zu ver­kau­fen. Aus die­ser Verwertung erziel­te Erlöse wer­den der FotografIn ent­spre­chend den Regelungen in Ziffer 5 vergütet.“
  • 3.6 Neu ist der Satz „Eine Urhebernennung bei der Lizenzierung DrittanbieterInnen [sic] wird jeder­zeit ange­strebt, kann aber nicht immer gewähr­leis­tet werden“.
  • 5.2: Die Honorierung sinkt von 40–60% auf 20–60%. Inwieweit sich das zugrun­de lie­gen­de Punktesystem für die Verteilung der Kommissionen eben­falls geän­dert, ist noch nicht bekannt.
  • 5.7 (alt): Der Satz: „Auf aus­drück­li­chen Wunsch der FotografIn kann die Auszahlung des Guthabens im Einzelfall auch schon bei einem Guthaben ab 10,00 EUR erfol­gen.“ ent­fällt ersatz­los.
  • 5.5 (bzw. 5.8 alt): Der alte Satz „Hat die FotografIn bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung noch ein Guthaben, wird die­ses unge­ach­tet der jewei­li­gen Höhe 14 Tage nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus­ge­zahlt.“ ändert sich in „Das Guthaben aus dem jewei­li­gen Beteiligungssatz (Ziffer 5 Abs. 2) ver­jährt mit einer Frist von drei (3) Jahren und im Falle einer gewerb­li­chen FotografIn (§ 14 BGB) mit einer Frist von einem (1) Jahr – begin­nend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.“
  • 6.2 Neu ist der Satz „Bei Freigabe eines hoch­ge­la­de­nen Fotos durch die Bildredaktion muss die FotografIn vor Veröffentlichung alle nöti­gen Model- und Eigentumsfreigaben erteilen.
  • 9.2 Neu ist der Satz „Erfolgt ein Widerspruch [gegen die­se Upload-​Bedingungen] durch die FotografIn, wird das Vertragsverhältnis mit sofor­ti­ger Wirkung beendet.“

Diese neu­en Upload-​Bedingungen gel­ten ab dem 1. April 2019. In den nächs­ten zwei Wochen haben Fotografen Zeit, den Upload-​Bedingungen zu wider­spre­chen. Das kann per E‑Mail an info@photocase.com gesche­hen. Die Upload-​Bedingungen gel­ten als ange­nom­men, wenn vom Widerspruch kein Gebrauch gemacht wird.

Update 17:40 Uhr:
Photocase hat mir auf mei­ne Nachfragen geant­wor­tet und schreibt: „Im Moment ändert sich das Punktesystem nicht. Es wird aber sicher­lich in der Zukunft Anpassungen geben. Zukünftig müs­sen Modelrelease mit hoch­ge­la­den wer­den. Das füh­ren wir nicht gleich mit der Änderung ein, wol­len aber in den AGB schon mal dafür die Grundlage legen. Was pas­siert, wenn ein Fotograf den neu­en Upload-​Bedingungen wider­spricht? Dann müs­sen wir lei­der sei­nen Account löschen.“

Verbotene Nutzungen von Stockfotos (Update 2017)

Eine Sorge von Models ist, dass ihre Fotos, wel­che über Bildagenturen ange­bo­ten wer­den, auf für sie nach­tei­li­ge Arten genutzt wer­den könnten.

Deshalb hat­te ich schon vor ca. 8 Jahren hier einen Artikel ver­öf­fent­licht mit einer Übersicht über die ver­bo­te­nen Nutzungen von Bildagentur-Material.

Diesen möch­te ich nun aktua­li­sie­ren, um der geän­der­ten Agenturlandschaft Rechnung zu tra­gen. Ich habe alle Top-​10-​Agenturen mei­ner Umfrage mit ein­be­zo­gen sowie eini­ge ande­re, bei denen ich selbst mei­ne Bilder anbie­te, damit mei­ne Models auch für die­se Agenturen die Nutzungsbedingungen kennen.

Welche Nutzungen sind durch die Bildagenturen verboten?

Auch wenn sich die Lizenzbedingungen im Detail etwas unter­schei­den, ist doch leicht erkenn­bar, dass die Regeln bei allen Agenturen grob die glei­chen sind.

Dort gekauf­te Bilder dür­fen nicht für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke ein­ge­setzt werden.

Die ent­spre­chen­den Lizenzeinschränkungen der Agenturen im Wortlaut der ein­zel­nen Agenturen klin­gen so:

Fotolia /​ Adobe Stock

Fotolia schreibt hier bei „Größen und Verwendungen“ unter anderem:

Bitte beach­ten Sie, dass die Verwendung unse­rer Dateien für die fol­gen­den Zwecke unter­sagt ist:

  • Pornografie

  • Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

  • Politische Unterstützung

  • Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken“

In der Lizenzvereinbarung steht noch ausführlicher:

3. Einschränkungen

3.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Missbrauch der Werke ist unter­sagt. Mit Ausnahme der aus­drück­li­chen Genehmigungen in obi­gem Abschnitt 2 ist Ihnen Folgendes untersagt:

[…] e. Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder Zurschaustellung des Werks (ins­be­son­de­re allein oder in Kombination mit ande­ren Urheberwerken) auf ver­leum­de­ri­sche oder ehren­rüh­ri­ge oder ander­wei­tig ruf­schä­di­gen­de, anstö­ßi­ge oder sit­ten­wid­ri­ge Weise.
[…] h. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen gel­ten­des Recht verstoßen.
[…] j. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geis­ti­ge Eigentum oder ande­re Rechte einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Person ver­let­zen oder dage­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re die mora­li­schen Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person, die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
k. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der ver­nünf­ti­gen Annahme ver­lei­ten könn­ten, dass der Schöpfer des Werks oder die Personen oder das Eigentum, die im Werk erschei­nen (falls zutref­fend), poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder ande­re mei­nungs­ba­sier­te Bewegungen oder Parteien unterstützen.
l. Gebrauch des Werks auf eine Art und Weise, die eine auf dem Bild dar­ge­stell­te Person in ein schlech­tes Licht rückt oder belei­di­gen könn­te, insbesondere:
I. Pornografische Verwendung von Werken
II. Tabakwerbung;
III. Werbung für Striptease-​Lokale oder ähn­li­che Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähn­li­che Dienste
IV. Unterstützung poli­ti­scher Kandidaten
V. Verleumderischer Gebrauch oder ander­wei­tig wider­recht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Inhalte.[…]“

Shutterstock /​ Bigstock

In der Lizenzvereinbarung von Shutterstock steht:

Teil I Lizenzen für visu­el­le Inhalte

c. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE

FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
[…] ii. Die Portrait-​Wiedergabe in visu­el­len Inhalten abge­bil­de­ter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem ver­nünf­tig den­ken­den Menschen als belei­di­gend oder anstö­ßig emp­fun­den wer­den könn­te, dar­un­ter zum Beispiel auch die Abbildung eines Models:
a) im Zusammenhang mit Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem;
b) im Zusammenhang mit Werbung für Tabakwaren;
c) in einem poli­ti­schen Kontext wie etwa der Förderung von, Werbung für oder Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewähl­ten Amtsinhabern sowie im Zusammenhang mit poli­ti­schen Programmen oder Meinungen
d) als an einer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheit lei­dend oder als Empfänger einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung oder
e) bei unmo­ra­li­schen oder kri­mi­nel­len Handlungen.
iii. Die Verwendung visu­el­ler Inhalte in por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem oder irre­füh­ren­dem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als belei­di­gend, obs­zön oder ille­gal zu erach­ten sein könnte. […]“

Bei der Tochteragentur Bigstock steht hier das Gleiche wie bei Shutterstock, nur in englisch.

Getty Images /​ iStock

In den EULA (End-​User-​License-​Agreement) von Getty Images sowie in der Lizenzvereinbarung von iStock steht fast wortgleich:

3. Eingeschränkte Verwendungen.

a. Keine wider­recht­li­che Verwendung.
Die Inhalte dür­fen nicht auf por­no­gra­fi­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ande­re rechts­wid­ri­ge Weise oder unter Verletzung der gel­ten­den Vorschriften (bei Sportinhalten ein­schließ­lich sämt­li­cher von Sportligen und Verbänden her­aus­ge­ge­be­ner Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen) oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen ver­wen­det werden.
[…]
e. Keine sen­si­ble Nutzung ohne Hinweis.
Wenn Sie Inhalte ver­wen­den, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dar­ge­stellt wer­den, das für einen gewöhn­li­chen Betrachter unvor­teil­haft oder über Gebühr kon­tro­vers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müs­sen Sie Folgendes ange­ben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung ver­wen­det wer­den und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abge­bil­de­ten Personen um Models han­delt. Eine mög­li­che Formulierung wäre: „Stock-​Foto. Mit Model gestellt.“ […]

Bei iStock hin­ge­gen wird das Wörtchen „dif­fa­mie­rend“ durch „ver­leum­nde­risch“ ersetzt:

3. Widerrechtliche Verwendung. Sie dür­fen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, ver­leum­de­risch oder ander­wei­tig wider­recht­lich verwenden.“

123rf

In der Lizenzvereinbarung von 123rf steht unter ande­rem folgendes:

10. Beschränkungen. Es sei denn, es ist laut den Ziffern 7 und 8 hier aus­drück­lich zuge­las­sen, dür­fen Sie NICHT:
[…]

Inhalte ille­gal verwenden:
Sie dür­fen Inhalte nicht ver­wen­den, die in irgend­ei­ner Art und Weise, gegen Gesetze , Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in den gel­ten­den Gerichtsbarkeiten verstoßen

Inhalte für unmo­ra­li­sche, obs­zö­ne, ille­ga­le, oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke verwenden:
Inhalte und lizen­zier­te Werke dür­fen in kei­ner Art und Weise in por­no­gra­fi­schen belei­di­gen­den, poli­tisch befür­wor­te­ten , ras­sis­ti­schen, eth­nisch oder kul­tu­rel­len belei­di­gen­den, obs­zö­nen oder unan­stän­di­gen, sexu­ell ein­deu­ti­gen, unmo­ra­li­schen, ver­leum­de­ri­schen, die Privatsphäre ver­let­zend oder ille­ga­len Zusammenhang gebracht wer­den; oder in einer Weise, die Gewalt oder ter­ro­ris­ti­sche Handlungen befür­wor­tet, dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Rasse, Geschlecht, Religion, des Glaubens, oder der sexu­el­len Ausrichtung ist.

Verwendung von Inhalten um Personen oder Gebäude zu schaden:
Inhalte dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, wenn sie Personen oder eine Sache in irgend­ei­ner Weise in ein schlech­tes Licht stel­len, sie abfäl­lig oder anstö­ßig dar­stel­len. Dem Urheber dür­fen kei­ne poli­ti­schen, unmo­ra­li­schen oder anstö­ßi­ge Neigungen unter­stellt werden.

Dreamstime

In den Bedingungen von Dreamstime heißt es:

Unauthorized Use
Without limi­ta­ti­on, Media may not be used as a trade­mark or ser­vice mark (unless the appro­pria­te exten­ded licen­se is being used), for any por­no­gra­phic or unlawful pur­po­se, to defa­me a per­son, to vio­la­te a person‚s right to pri­va­cy or publi­ci­ty, to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name, trade­mark, or ser­vice mark of any person/​entity.

Sensitive Subjects
Any licen­se gran­ted by Dreamstime shall not con­sti­tu­te a repre­sen­ta­ti­on that a Media is com­pa­ti­ble for use with any other mate­ri­al. You are sole­ly respon­si­ble for the use of any Media in com­bi­na­ti­on with any other mate­ri­al, and you agree not to use Media with sen­si­ti­ve topics wit­hout Dreamstime‚s sepa­ra­te writ­ten agree­ment. Such sen­si­ti­ve topics include, but are not limi­t­ed to: models with men­tal or phy­si­cal health issues, social issues, sexu­al acti­vi­ty, sexu­al ori­en­ta­ti­on or rela­ted, sub­s­tance abu­se, crime or other sub­jects that can be con­side­red to be offen­si­ve or unflat­te­ring to any of the models included in the image. You must cont­act Dreamstime for addi­tio­nal infor­ma­ti­on pri­or to any use of an Media with any sen­si­ti­ve topic. […]“

Pond5

In der Lizenzvereinbarung von Pond5 steht:

4. Restrictions

h. Sensitive Use:
You may not use any Content that fea­tures any per­son or pro­per­ty in a man­ner that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding use in a poli­ti­cal con­text, such as the pro­mo­ti­on, adver­ti­se­ment or endor­se­ment of any par­ty, can­di­da­te, or elec­ted offi­ci­al, or in con­nec­tion with any poli­ti­cal poli­cy or view­point, or as suf­fe­ring from, or medi­ca­ting for, a phy­si­cal or men­tal ailm­ent (each of the fore­go­ing, „Sensitive Use“). For avo­id­ance of doubt, use of Content in a sati­ri­cal Production that is not an Advertisement or use of Editorial Content in an accu­ra­te edi­to­ri­al way (e.g., not in an Advertisement or other com­mer­cial Production) would not be pro­hi­bi­ted by the pro­hi­bi­ti­on on Sensitive Use or offen­si­ve use.

i. No Unlawful Use:
You may not use any Content in a por­no­gra­phic, unlawful or defa­ma­to­ry con­text or man­ner, inclu­ding use
(i) in con­nec­tion with por­no­gra­phy, adult vide­os, adult enter­tain­ment venues, escort ser­vices, dating ser­vices, or the like;
(ii) in con­nec­tion with the adver­ti­se­ment or pro­mo­ti­on of tob­ac­co pro­ducts; or
(iii) depic­ting a per­son in the Content as enga­ging in acts of moral tur­pi­tu­de or cri­mi­nal activity.

Depositphotos

In der Lizenzvereinbarung von Depositphotos ist fol­gen­des festgehalten:

6. UNZULÄSSIGE NUTZUNG VON DATEIEN
6.1 Sie dür­fen nicht: […]

h. die Datei auf eine Weise ver­wen­den, die die Rechte des geis­ti­gen Eigentums der Datei oder die Handelsmarke Dritter ver­letzt, sowie auf eine Weise, die zu einer Beschwerde über irre­füh­ren­de Werbung oder unfai­ren Wettbewerb füh­ren würde;

i. die Datei für SPAM-​Mail verwenden;

j. die Datei auf eine Weise nut­zen, die mit den Geschäften von Depositphotos in Wettbewerb steht;

k. die Datei auf eine Weise dar­stel­len, nut­zen oder pos­ten, dass dies zu der Schlussfolgerung füh­ren könn­te, das Fotomodell in der Datei bil­li­ge oder unter­stüt­ze die Artikel oder Services eines Unternehmens oder einer Handelsmarke;

l. eine in der Datei dar­ge­stell­ten Person in einer hei­kelen Situation zei­gen, die als belei­di­gend oder unvor­teil­haft betrach­tet wer­den könn­te (z. B. in Bezug auf geis­ti­ge und kör­per­li­che Gesundheitsprobleme, sozia­le Probleme, sexu­el­le oder impli­zier­te sexu­el­le Aktivitäten oder Vorlieben, Verbrechen, kör­per­li­che oder psy­chi­sche Misshandlungen oder Leiden);

m. die Datei für por­no­gra­fi­sche, ille­ga­le oder unmo­ra­li­sche Zwecke verwenden;

n. die Datei in Artikeln oder Produkten ver­wen­den, die eine Person oder ein Modell in der Datei bla­mie­ren oder demü­ti­gen könnte;

o. Verwendung der Datei für die Werbung oder die Promotion von Tabak oder alko­ho­li­schen Produkten;

p. Display, Verwendung oder das Posten der Datei auf eine Art und Weise, die zu dem Schluss füh­ren könn­te, dass das Model in der Datei eine poli­ti­sche Partei, eine Handlungsweise, einen Kandidaten oder gewähl­ten Politiker bil­ligt oder befürwortet.

 Westend61

In den EULA der Bildagentur Westend61 steht:

2. License Restrictions and Warranties[…]
2.5 It is for­bidden to use the Images or por­ti­ons of them for the pro­duc­tion of por­no­gra­phic, defa­ma­to­ry, libell­ous or defa­ma­to­ry mate­ri­als, or allow this to other par­ties, whe­ther direct­ly or in con­text or jux­ta­po­si­ti­on with other mate­ri­als. In con­nec­tion with a sub­ject that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding but not only: sexu­al issues, AIDS, serious phy­si­cal or men­tal dise­a­ses, drug abu­se, etc., the Licensee must accom­pa­ny each such use with a state­ment that indi­ca­tes that the per­son is a model and that the Images are being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only. If the Licensee intends to use the Images for such sen­si­ti­ve issues, then he is obli­ged to inform and ask for per­mis­si­on of such appli­ca­ti­on with Westend61 beforehand.“

EyeEm

Bei EyeEm heißt es bei den License Agreements hier als PDF:

„2. RESTRICTED USE.
The Licensed Photo may not:
[…]
- be used in con­nec­tion with con­tent that is ille­gal, offen­si­ve, defa­ma­to­ry, racist, por­no­gra­phic, youth pro­tec­tion law
- inf­rin­ging or glo­ri­fies vio­lence. It may also not be used in con­nec­tion with any other man­ner that affects the inte­gri­ty or ori­gi­nal con­text of the Licensed Photo, or ille­gal con­tent. This appli­es in par­ti­cu­lar with regard to the per­sons depic­ted in the Licensed Photo; […]“

Alamy

Bei den ein­ge­räum­ten Rechten und Pflichten heißt es bei Alamy:
„3.1.5. Sie dür­fen das Bild-​/​Filmmaterial nicht auf por­no­gra­phi­sche, defa­mie­ren­de, betrü­ge­ri­sche, unzüch­ti­ge, obzö­ne oder sonst­wie ille­ga­le Art und Weise nut­zen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, zum Zweck des Verstoßes gegen das geis­ti­ges Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter, sei es direkt oder im Zusammenhang oder durch Gegenüberstellen mit ande­rem Material.
3.1.6. Wenn Bild-​/​Videomaterial mit einem Modell in einer Weise ver­wen­det wird, (i) aus der nach all­ge­mei­ner Auffassung ange­nom­men wer­den könn­te, dass das Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung per­sön­lich nutzt oder emp­fiehlt oder (ii) wenn die Darstellung des Modells nach all­ge­mei­ner Auffassung unschmei­chel­haft ist oder über­mä­ßig kon­tro­vers erscheint, ist bei solch einer Nutzung ein Hinweis anzu­brin­gen, dass es sich bei die­ser Person um ein Modell han­delt und das Bild-​/​Videomaterial nur zu Illustrationszwecken dient.“

Zoonar

Zoonar schreibt in deren Lizenzbedingungen:

[…] Gänzlich und aus­nahms­los unter­sagt sind Bildnutzungen,
a) für ras­sis­ti­sche, Gewalt ver­herr­li­chen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Zwecke,
b) für Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de und/​oder mora­lisch anstö­ßi­ge Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geis­ti­ge Eigentum oder Rechte irgend­ei­ner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abge­bil­de­te Person im Zusammenhang mit Pornografie (ein­schließ­lich Herrenclubs, Nacktbars und/​oder Escort-Services,
ero­ti­sche Partnervermittlungen oder ähn­li­che Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/​oder
g) Politische Unterstützung  darstellen.“

Mostphotos

Bei den Terms & Conditions steht bei Mostphotos unter anderem:

5 THE CONTENT

[…] 5.4 Sensitive Use may requi­re dis­clai­mer. If using con­tent that fea­tures models or pro­per­ty in con­nec­tion with a situa­ti­on that would be dee­med undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son (for exam­p­le sexu­al­ly trans­mit­ted dise­a­ses, men­tal ill­ness or poli­ti­cal opi­ni­ons), it must be made clear that: (1) that the con­tent is being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only and (2) any per­son depic­ted in the con­tent is a model. For exam­p­le sta­ting: “Stock pho­to. Posed by model.”

5.5 Regardless of any other pro­vi­si­ons in this Agreement the fol­lo­wing use of Content shall always be con­side­red prohibited:
a) any use in breach of appli­ca­ble law, inclu­ding but not limi­t­ed to
(i) inci­te­ment to racial hatred,
(ii) child pornography,
(iii) slander,
(iv) insult,
(v) ins­ti­ga­ti­on of rebellion,
(vi) unlawful descrip­ti­on of violence;

b) any use that may in any other way be con­cei­ved as
(i) threatening,
(ii) insulting,
(iii) racist,
(iv) vulgar,
(v) indecent,
(vi) sexist or
(vii) use which vio­la­tes the per­so­nal sphe­re or digni­ty of a pri­va­te indi­vi­du­al, inclu­ding but not limi­t­ed to adver­ti­se­ments in rela­ti­on to dating, por­no­gra­phy or
viii) any other use that Mostphotos, in its own dis­cre­ti­on, views as harmful to eit­her the sub­ject of the Content or the repu­ta­ti­on and brand of Mostphotos; […]“

Canva

In den Nutzungsbedingungen von Canva fin­det sich die­ser Absatz:

„The fol­lo­wing Prohibited Uses are not available under this or any other Canva license:
[…]
l. use the Stock Media in a fashion that is con­side­red by Canva or under appli­ca­ble law to be por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, inf­rin­ging, defa­ma­to­ry or libe­lous in natu­re, or that would be reason­ab­ly likely to bring any per­son or pro­per­ty reflec­ted in the Stock Media into disrepute;
m. use the Stock Media in a way that places any per­son depic­ted in the Stock Media in a bad light or in a way that they may find offen­si­ve – this includes, but is not limi­t­ed to, the use of images:
a) in por­no­gra­phy, “adult vide­os” or the like;
b) in ads for tob­ac­co products;
c) in ads or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for adult enter­tain­ment clubs or simi­lar venues, or for escort, dating or simi­lar services;
d) in con­nec­tion with poli­ti­cal endorsements;
e) in adver­ti­se­ments or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for phar­maceu­ti­cal or health­ca­re, her­bal or medi­cal pro­ducts, inclu­ding, but not limi­t­ed to die­ta­ry sup­ple­ments, diges­ti­ve aids, her­bal sup­ple­ments, per­so­nal hygie­ne or birth con­trol pro­ducts; and
f) uses that are defa­ma­to­ry, or con­tain other­wi­se unlawful, offen­si­ve or immo­ral con­tent. You may not use Stock Media con­tai­ning the liken­ess of a per­son if such use impli­es that the model enga­ges in any immo­ral or ille­gal acti­vi­ty or suf­fers from a phy­si­cal or men­tal infir­mi­ty, ailm­ent or condition;[…]“
Alle Zitaten aus den Nutzungsbedingungen wur­den von der jeweils ver­link­ten Webseite am 29.01.2017 abgerufen.
Diese hier auf­ge­zähl­ten Einschränkungen sind teil­wei­se nicht die ein­zi­gen, es kann also noch ande­re Beschränkungen geben. Zum Beispiel ver­bie­ten die Bildagenturen die Nutzung von Stockfotos als ein­ge­tra­ge­nes Logo, Warenzeichen und so weiter.
Die recht­li­chen Bedingungen kön­nen sich auch ändern, die hier dar­ge­stell­ten Informationen sind dem­nach nur zur Information gedacht, recht­lich ver­bind­lich ist die jeweils gül­ti­ge Lizenzvereinbarung der anbie­ten­den Bildagenturen.

Ist die neue Foto-​App Prisma sicher und stocktauglich?

In letz­ter Zeit hat eine neue Foto-​App den vor­ders­ten Platz in den App-​Stores belegt (zumin­dest in der Kategorie „Foto und Video“).

Die Rede ist von der App Prisma, wel­che über 30 künst­le­ri­sche Effekte bzw. Filter im Stil klas­si­scher Kunstwerke zur Verfügung stellt, die über ein Foto gelegt wer­den kön­nen. Sie gibt es für iOs und für Android.

Beispiel der Prisma-Filter: Oben links mein Original-Foto, daneben 5 Kunst-Filter der App.
Beispiel der Prisma-​Filter: Oben links mein Original-​Foto, dane­ben 5 Kunst-​Filter der App.

In den letz­ten Tagen häuf­ten sich die Meldungen über pro­ble­ma­ti­sche Nutzungsbedingungen der App, des­halb habe ich sie mir im Detail durchgelesen.

Besonders bit­ter ist mir fol­gen­der Satz aufgestoßen:

[„,] you her­eby grant to Prisma a non-​exclusive, ful­ly paid and
royalty-​free, trans­fera­ble, sub-​licensable, world­wi­de licen­se to use the Content that you sty­li­ze on or through the Service […]“

Das heißt sinn­ge­mäß übersetzt:
Jedes Bild, was ein Nutzer in die Prisma-​App rein­lädt, darf Prisma ohne jeg­li­che Einschränkung ver­kau­fen! Punkt.

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Prisma auf Platz eins der iOS-​Download-​Charts im Bereich kos­ten­lo­se „Foto und Video“-Apps

Das ist umso gefähr­li­cher, weil die App nur mit akti­ver Internetverbindung funk­tio­niert und alle Bilder, wel­che von der App bear­bei­tet wer­den soll, auf die Server der rus­si­schen App gespei­chert wer­den. Probiert es aus: Im Flugmodus ver­wei­gert die App ihren Dienst.

In der Vergangenheit war es aber oft so, dass neue Apps oder Unternehmen sich die­se Art von sehr weit­rei­chen­den Nutzungsbedingungen gege­ben haben und erst nach Protesten zurück­ge­ru­dert sind.

Deshalb habe ich dem Prisa-​Gründer und Chef Alexey Moiseenkov eine Email auf eng­lisch geschickt mit zwei Fragen:

1. Ist es erlaubt, die fer­ti­gen Ergebnisse aus der Prisma-​App für kom­mer­zi­el­le Zwecke zu nutzen?

2. Wie ist der [oben zitier­te] Satz zu ver­ste­hen: Darf Prisma die Ergebnisse selbst verkaufen?“

Auf den ers­ten Satz habe ich am 11. Juli 2016 fol­gen­de Antwort erhalten:

You can use it how you deci­de but men­ti­on our app.“

Das heißt sinn­ge­mäß: Mach, was Du willst, aber nen­ne dabei die App. Was wie­der­um so von mir nicht in den ursprüng­li­chen Nutzungsbedingungen zu fin­den war. Das hat sich aber eh erle­digt, weil seit dem Update 2.2 der App jetzt unten rechts der Name der App ein­ge­blen­det ist (sie­he Beispiele oben) und die­ser auch nicht ent­fernt wer­den darf, wenn ich die „Terms of Use“ (Stand 22.072016) rich­tig lese:

You will not remo­ve, alter or con­ce­al any copy­right, trade­mark, ser­vice mark or other pro­prie­ta­ry rights noti­ces incor­po­ra­ted in or accom­pany­ing the Prisma Content and you will not repro­du­ce, modi­fy, adapt, prepa­re deri­va­ti­ve works based on, per­form, dis­play, publish, dis­tri­bu­te, trans­mit, broad­cast, sell, licen­se or other­wi­se exploit the Prisma Content.“

Die Antwort auf die zwei­te Frage blieb mir der Entwickler jedoch lei­der schul­dig. Auch auf eine Nachfrage mei­ner­seits habe ich seit zehn Tagen kei­ne wei­te­re Antwort erhalten.

Das macht mich vor­sich­tig und ich rate jedem, der die App für mehr als Schnappschüsse von Blumen oder Sonnenuntergängen nut­zen will, sehr vor­sich­tig zu sein.

Seid euch bewußt: Alle Bilder, die ihr mit der App bear­bei­tet lan­den auf einem Server und laut den Nutzungsbedingungen über­tragt ihr Prisma alle Rechte an den Bildern, die Prisma braucht, um sie ver­kau­fen, wei­ter­zu­li­zen­zie­ren oder ander­wei­tig nut­zen zu können.

Wie sieht ihr die Nutzungsbedingungen und die Effekte der Prisma-App?