Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer

Vor fünf Monaten hat­te ich im Blog vom Fotografen Rafael Classen berich­tet, der eine Art „Abmahnung“ an Käufer sei­ner Bilder ver­schickt hat­te. Damals ging es haupt­säch­lich um die „Social Media“-Nutzung sei­ner Bilder.

Im Laufe der letz­ten Monate haben mich vie­le Emails von eben­falls Betroffenen erreicht und die Vorwürfe von Herr Classen (bzw. RCPhotostock, RC-​Photo-​Stock oder RCfotostock) haben eini­ge zusätz­li­che Varianten erhal­ten. Deshalb heu­te ein Update in die­sem Fall.

Rafael Classen wirft Löschung von IPTC-​Daten vor

Zuerst fragt er, ob der Bildnutzer über­haupt eine Bildlizenz nach­wei­sen kann. Fehlt die­ser Nachweis, wirft er eine Urheberrechtsverletzung vor. Soweit nach­voll­zieh­bar, das mache ich ähn­lich (wenn auch deut­lich freundlicher).

Eine wei­te­re Beschwerdequelle des Herrn Classen ist dann aber, dass er bei Bildnutzern bemän­gelt, dass die­se sei­ne „IPTC“-Metadaten aus den Bildern gelöscht hät­ten, die eben­falls urhe­ber­recht­lich schutz­fä­hig sei­en, auch wenn sie am Bild oder im Impressum die von Bildagenturen gefor­der­te Urheberangabe ange­bracht haben:

Ich möch­te Sie noch bei­läu­fig in die­sem Zusammenhang auf­for­dern, mir eine ent­spre­chen­de Lizenz nach­zu­wei­sen, die Sie berech­tigt die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten (Kurzform für International Press Telecommunications Council Information Interchange Model), die in das Original Bildmaterial durch die Bildagentur imple­men­tiert wer­den zur Urheberrechtsidentifizierung zu löschen oder zu ent­fer­nen. Diese Metadaten wer­den ins­be­son­de­re für genaue­re Informationen und zur Indexierung der Stockmediums genutzt. Diese Daten kön­nen von jeder Person aus­ge­le­sen wer­den, der das Stockmedium zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn die Bilddatei im Internet auf­ge­fun­den wird.“

Auszug aus Emails des Herrn Classen

Um die Empfänger sei­ner Emails zu ver­un­si­chern, wirft er mit Paragraphen nur so um sich:

Neben der Verletzung von § 95c UrhG bestand in jedem Fall auch eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Folgen des § 97 UrhG aus­löst. Die Nutzung mei­nes Werks ist nach den Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe nur dann zuläs­sig, wenn dies mit den hin­ter­leg­ten IPTC-​Metadaten erfolgt. Eine Nutzung ohne IPTC-​Metadaten wird aus­drück­lich in den Lizenzbestimmungen unter­sagt. Die Nutzung ohne die­se Daten ist daher schon des­halb eine unli­zen­zier­te Nutzung, die die Ansprüche aus § 97 UrhG aus­löst. Ob neben dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auch noch ein Verstoß gegen § 95c UrhG vor­liegt, kann hier des­halb dahinstehen.“

Spannender Hinweis am Rande: Seit eini­ger Zeit lädt Herr Classen sei­ne Werke selbst bei Pinterest und Facebook hoch: Dort scheint es ihn über­haupt nicht zu stö­ren, dass kei­ne Metadaten in sei­nen Bildern vor­han­den sind und das, obwohl er sie selbst dort hoch­ge­la­den hat.

Übrigens ist mir bis­lang auch noch nicht bekannt, dass er einen Nachweis erbrin­gen konn­te, dass sei­ne Bilder bei Fotolia oder Adobe Stock über­haupt IPTC-​Daten von ihm ent­hal­ten hätten.

Rafael Classen wirft Bildnutzern Erwähnung von Adobe Stock/​Fotolia in den Quellenangaben vor

Nun wird es aber noch span­nen­der. Wenn die Bildnutzer wie von Adobe Stock gewünscht eine Namensnennung des Fotografen im Impressum o.ä. anbrin­gen, wel­che neben dem Fotografennamen den Agenturnamen ent­hält, beschwert sich Herr Classen eben­falls mit die­sem Argument:

Ich bie­te Ihnen eine Einigung an, durch die Sie einen Rechtsstreit ver­mei­den kön­nen. Teil des Vergleichs ist die Erteilung einer neu­en Lizenz für das streit­ge­gen­ständ­li­che Bild mit kor­rek­ten IPTC Daten ohne irre­füh­ren­de Verweise auf Adobe. Dieses neue Bild mit kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle kön­nen Sie anstel­le des alten verwenden.

Richtig ist, dass Adobe die Zusammenarbeit mit mir am 03.09.2020 – aus­drück­lich ohne Angabe von Gründen – been­det hat. Leider schmückt sich Adobe trotz der grund­lo­sen Kündigung wei­ter­hin mit mei­nen Werken. Dies ist – wie durch mich bereits dar­ge­legt wur­de – ein kla­rer Verstoß gegen das UWG. Spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit von Adobe mit mir hät­ten Sie nach der zitier­ten Rechtsprechung den Verweis auf Fotolia/​Adobe been­den müs­sen. Soweit die Lizenzbestimmungen von Fotolia/​Adobe einen Verweis auf Fotolia/​Adobe ein­for­dern, gleich­wohl Adobe sich dazu ent­schie­den hat, die Bilder dort nicht mehr zu ver­trei­ben, sind die­se gem. § 134 BGB unwirksam.“

Hier wird als neu­es Geschütz das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG) auf­ge­fah­ren. Wie die Bildnutzer hät­ten erfah­ren sol­len, dass Adobe die Zusammenarbeit mit Rafael Classen been­det hat, ist unklar. Bei den lan­gen, mit Drohungen gespick­ten Emails, die er raus­schickt, habe ich jeden­falls eine Ahnung, war­um die Bildagentur ihn raus­ge­schmis­sen haben könn­te. Auch Getty Images hat sich das Treiben des Herrn Classen nicht lan­ge mit ange­se­hen, und sein Portfolio bei iStock gelöscht.

Interessanterweise bie­tet er – gegen die Zahlung einer drei­stel­li­gen Summe – an, den Rechtsstreit zu ver­mei­den und das neue Bild mit „kor­rek­ten Angaben zur Bezugsquelle“ wei­ter zu ver­wen­den. Da stellt sich mir natür­lich die Frage, war­um die Bildagentur plötz­lich nicht mehr die kor­rek­te Bezugsquelle gewe­sen sein soll, nur weil sie ihn raus­ge­schmis­sen hat?

Hier wird nun auch die im Titel erwähn­te Zwickmühle erkenn­bar: Werden die IPTC-​Metadaten gelöscht, ist das Herr Classen nicht recht und er for­dert eine teu­re Nachlizenzierung. Bleiben die Metadaten intakt, ist ihm das auch nicht recht, weil da ja noch Fotolia oder Adobe Stock erwähnt wer­den. Verändern dür­fen die Bildnutzer die IPTC-​Daten aber auch nicht, weil die­se urhe­ber­recht­lich geschützt seien.

Rafael Classen deutet einen Hinweisbeschluss des LG Köln falsch

Am 12. März 2021, nur weni­ge Tage nach mei­nem ers­ten Blogartikel in die­sem Fall, platz­te Adobe Stock die Hutschnur und die Bildagentur stell­te beim Landgericht Köln den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Herr Classen (Aktenzeichen 14 O 144/​21). Da ging es noch um die Vorwürfe des Herrn Classen, die Social-​Media-​Nutzung der Adobe-​Bilder sei unrecht­mä­ßig. Am 10. Mai 2021 gab es einen Hinweisbeschluss des Landgerichts, wel­cher dazu führ­te, dass Adobe den Antrag zurück­nahm, weil das Gericht Zweifel anmel­de­te an der für so einen Antrag not­wen­di­gen Dringlichkeit.

Es erging aus­drück­lich kei­ne Sachentscheidung in die­sem Fall, wes­halb sol­che Hinweisbeschlüsse in der Rechtswissenschaft wegen ihres häu­fig vor­läu­fi­gen und nicht ver­bind­li­chen Charakters für das Gericht nur in sel­te­nen Ausnahmefällen publi­ziert werden.

Herr Classen ver­schickt die­sen Beschluss jedoch ger­ne als PDF, dick mit sei­nem Wasserzeichen ver­se­hen, in der Hoffnung, dass eini­ge Email-​Empfänger sich von den juris­ti­schen Ausführungen beein­dru­cken lassen:

In die­sem Kontext über­sen­den wir Ihnen einen Hinweisbeschluss des LG Köln aus einem einst­wei­li­gen Verfügungsverfahren der Firma Adobe gegen mich in einer ande­ren aktu­el­len Sache. Die dor­ti­gen Feststellungen des Gerichts führ­ten dazu, dass Adobe in jener Sache die Rechtsverfolgung gegen mich auf­ge­ge­ben hat. Wir gehen davon aus, dass Adobe auch in die­sem Thema in glei­chem Umfang dane­ben liegt.“

Wie miss­ver­ständ­lich sol­che Ausführungen sein kön­nen, ist an die­ser nega­ti­ven Rezension auf Trustpilot zur Webseite rcphotostock.com (der neu­en Webseite von Rafael Classen) sichtbar:

Weil wir ein Bild vor drei Jahren bei Fotolia gekauft haben (heu­te Adobe Stock) schick­te uns Herr Classen vor knapp 3 Monaten eine „Berechtigungsanfrage“ für eine Relzenzierung. Nachdem der Adobe Support uns anwies nicht auf die emails von Herrn Classen zu reagie­ren, dach­ten wir die Sache sei erle­digt…. Falsch gedacht!!!

Nun müs­sen wir 1800 EURO für eine Abmahnung zah­len, für knapp 3 Jahre Nutzung bei Facebook nach einer MFM-​Liste für Social Media!!!

Aber die ganz gro­ße Überraschung kommt noch… nun 3 Monate spä­ter kommt Herr Classen mit einer Gerichtsentscheidung um die Ecke!!!

Ja, rich­tig gele­sen einer GERICHTSENTSCHEIDUNG!

Der gute hat wohl eine Entscheidung (wur­de als PDF-​mitgeschickt) des LG Kölns aus einem ver­fah­ren gegen Adobe und dar­in wird nun bestä­tigt, dass eine „Social Media“ Nutzung von Adobe Stock Fotos auf Facebook nicht erlaubt ist!“

Herr Classen löst in sei­nem Kommentar zur Bewertung den Fehler nicht auf, dass es kei­ne Gerichtsentscheidung gab, son­dern nur einen Hinweisbeschluss, der die Sachlage nicht prüft:

Dies wur­de ja wie bereits gericht­lich bestä­tigt, das LG Köln stellt sich hier ein­deu­tig hin­ter unse­re Rechtsansicht.“

Es gibt eini­ge Anzeichen, dass die „Bewertung“ vom „Dieter“ nur ein Fake ist (fri­scher Account, kaum ande­re Bewertungen etc.), dazu passt, dass die­ses geschil­der­te Horrorszenario und der falsch inter­pre­tier­te „Gerichtsbeschluss“ geeig­net sein könn­te, ande­re Mitleser zu ent­mu­ti­gen und lie­ber gleich Classen zu bezahlen.

Rafael Classen versucht Kommunikation mit Bildagenturen zu erschweren

Die Emails von Herr Classen sind, lang, teil­wei­se wirr, mit juris­ti­schen Fachbegriffen und Paragraphen gespickt, mit vie­len Links und fett­ge­druck­ten Markierungen etc. ver­se­hen. Immer dick mar­kiert, manch­mal sogar zusätz­lich rot mar­kiert ist bei ihm der Absatz am Ende einer Mail:

Beachten Sie bit­te auch, dass jede Absprache mit mir, ein­schließ­lich des Inhalts die­ser oder vor­her­ge­gan­ge­ner Nachrichten (ein­schließ­lich etwa­iger bei­gefüg­ter Dateien), ver­trau­lich sind und nicht an Dritte, ein­schließ­lich Firmen oder deren Rechtsvertretung wei­ter­ge­ge­ben, offen­ge­legt oder ver­viel­fäl­tigt wer­den sollten.“

Damit will er ver­mut­lich ver­hin­dern, dass Betroffene sei­ne Emails direkt an die Rechtsabteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten, wie es Adobe selbst an meh­re­ren Stellen emp­fiehlt. Ist natür­lich para­dox, dass er sich über das Vorgehen von Adobe beschwert, aber nicht will, dass Adobe davon etwas mit­be­kommt. Aber viel­leicht hält es ja eini­ge Leute vom Kontakt mit ihrer Bildagentur ab.

Außerdem wirft er meh­re­ren Leuten einen „unzu­läs­si­gen Boykottaufruf und eine Verleitung zur Vereitelung von Straftaten vor“ (Betonung in sei­nem Original), wenn die­se in Blogartikeln oder Forumsbeiträgen den Tipp geben, sei­ne Bilder zu löschen, bevor er sei­ne Emails ver­schi­cken kann. Hier blitzt das juris­ti­sche Halbwissen her­vor, denn logi­scher­wei­se soll kei­ne Straftat ver­ei­telt wer­den, son­dern die Strafe selbst.

Fast schon put­zig ist da der Versuch, den oben genann­ten Hinweisbeschluss des LG Köln mit sei­ner „Urheberschaft“ zu versehen:

Mit der Löschungsaufforderung grei­fen [Sie] unmit­tel­bar und rechts­wid­rig in die Verwertung mei­ner Werke ein. Ich möch­te Sie noch­mal bei­läu­fig auf mei­ne Urheberschaft am ange­häng­ten Beschluss hin­wei­sen, der als Produkt bezeich­net und Markenrechtlich geschützt ist. Nicht das wir hier noch ande­re Ansprüche gel­tend machen müs­sen. Sie ver­sto­ßen hier gegen mein Persönlichkeitsrecht und das Geheimhaltungsinteresse, auch wenn Sie mit mir kei­ner­lei „Vertragliche“ Bindung haben.“ 

Dass Herr Classen bei die­ser Geschichte ein Geheimhaltungsinteresse hat, ist nahe­lie­gend. Auf der ande­ren Seite haben jedoch alle Bildkäufer, wel­che in der Vergangenheit Bilder von Herr Classen gekauft haben, ver­mut­lich ein gestei­ger­tes Interesse dar­an, zu erfah­ren, wie Herr Classen mit gut­gläu­bi­gen Bildnutzern kommuniziert.

Rafael Classen verschickt Abmahnung, weil er keine Abmahnungen verschicke

Das Beste habe ich mir für den Schluss auf­ge­ho­ben. Wer auf­merk­sam mit­ge­le­sen hat, wird bemerkt haben, dass ich in mei­nem ers­ten und in die­sem zwei­ten Artikel das Wort „Abmahnung“ in Anführungszeichen gesetzt habe.

Das habe ich des­halb gemacht, weil die Emails, mit denen Herr Classen an die Bildnutzer her­an­tritt, recht­lich gese­hen nur eine „Berechtigungsanfrage“ sind. Die Emails mit dem Wust an zitier­ten Paragraphen und juris­ti­schen Fachbegriffen sol­len wie eine „Abmahnung“ wir­ken, sind es aber nicht.

Es gibt jedoch eini­ge Empfänger der Emails, die das gleich als Abmahnung wahr­ge­nom­men haben, wes­halb die Allianz Deutscher Designer (AGD) in die­sem Blogbeitrag zum Fall den fol­gen­den Satz for­mu­lier­te: „Wir erhal­ten Hinweise, dass der Fotograf Rafael Classen Nutzungen sei­ner Fotos anwalt­lich abmah­nen lässt.“

Wegen die­sem Satz erhielt die AGD eine anwalt­li­che Abmahnung inklu­si­ve Aufforderung Abgabe einer Unterlassungserklärung von Rafael Classen, weil es falsch sei, dass er Nutzungen sei­ner Fotos abmah­nen las­se. In dem Zusammenhang lässt er vor­brin­gen, dass er ledig­lich im eige­nen Namen „Berechtigungsfragen“ ver­schi­cke, mit denen er um den Nachweis zur Berichtigung der erfolg­ten Nutzung bit­tet und sich die Möglichkeit einer schrift­li­chen Abmahnung offenhalte.

Die AGD sieht das anders, zumal Herr Classen mit den Schreiben wohl nicht bloß die Nutzungsberechtigung anfragt, son­dern bereits von einer „Rechtsverletzung“ spricht, ver­schie­de­ne Ansprüche („Nachlizenzierung“, Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen) gel­tend macht und mit der gericht­li­chen Durchsetzung sei­ner Ansprüche droht.

Die Zwickmühle geht hier nun in umge­kehr­ter Richtung auf: Stellt sich her­aus, dass Herr Classen auch anwalt­li­che „Abmahnungen“ für Bildnutzungen ver­an­lasst hat, dann dürf­te das für die AGD hilf­reich sein. Bewahrheitet sich dage­gen, dass es bis­lang bei den „Berechtigungsanfragen“ geblie­ben ist, ist das für die Mehrheit betrof­fe­ner Bildnutzer sicher­lich auch eine inter­es­san­te Information.

Disclaimer:
Ich befin­de mich wei­ter­hin in einem Rechtsstreit mit Herr Classen wegen Urheberrechtsverletzungen.



26 Gedanken zu „Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer“

  1. Was ist nur mit Herrn Classen los? Wenn das alles stimmt, kann ich nur mit dem Kopf schüt­teln (Ich wer­fe dir, Robert, hier kei­ne Unwahreiten vor. Aber es könn­te sich ja, rein theo­re­tisch, um ein Missverständis han­deln 😉 ) Ich ärge­re mich auch über Urheberrechtsverletztungen. Sehr sogar. Bei einem Fall hat ein User mei­ne Grafiken gekauft und ver­kauft sie jetzt bei einer asia­ti­schen Agentur unter sei­nem Namen. Bis jetzt habe ich noch kei­ne Lösung dafür gefun­den. Aber ich weiß genau, sol­che Spielchen wie Herr Classen schein­bar ver­an­stal­tet, wür­de ich nie machen. Da ist mir ein­fach die Zeit zu scha­de für. 

    Für die Zunkunft von Herrn Classen sehe ich schwarz. Niemand wird mehr Bilder von ihm kau­fen wol­len. Seine Bilder sind sehr gut. Aber die Bildern von ande­ren Fotografen sind eben­falls sehr gut. Da wür­de ich als mög­li­cher Kunde immer auf dort kau­fen, wo mir kein Ärger droht.

  2. Das wäre doch mal ein span­nen­der Fall für Jurastudenten. Ob die­ses Geschehen in 5 Jahren auch in Klausuren auf­taucht? Zum Glück habe ich kei­ne Bilder online von die­sem Herren und noch bes­ser, dass er bei diver­sen Agenturen nicht mehr gelis­tet ist.

  3. Ich den­ke, dass er nun gar kein Interesse an nor­ma­lem Bilderverkauf mehr hat. Schade. Bilder machen ist viel schö­ner als Rechtsstreitigkeiten aus­zu­fech­ten. So ulti­ma­tiv wür­de ich nie mit dem Business auf­hö­ren wol­len. Klar, ich habe nun auch viel mehr Zeit, da ich nicht mehr flei­ßig Bilder und Videos anbie­te, aber die fül­le ich mit posi­ti­ve­ren Dingen. z. B. foto­gra­fie­re und fil­me ich nun wie­der die Familie.

    Es sieht für mich alles nach einem Rachefeldzug aus. Gegen die Agenturen mit ihren Dumping Preisen und gegen die Kunden, die die­se Preise mit verantworten. 

    Aber nega­ti­ves zieht nega­ti­ves an. Es gibt bes­se­re Wege, sein Geld zu verdienen.

  4. Wenn das alles stimmt, soll­te sich Herr Classen wirk­lich schä­men. Mit sei­nem Verhalten bringt er sei­ne Branche in Verruf.

  5. mit den IPTC daten war mir nicht bewusst, eini­ge Content manage­ment sys­te­me ent­fer­nen alle IPTC und EXIF datei­en beim upload. kann dann ja rich­tig übel enden.

    mit sol­chen unan­ge­neh­men per­sön­lich­kei­ten möch­te ich nix zu tun haben.

  6. Seine Sache ist grun­sätz­lich berech­tigt – der Bildnutzer muß ggf. den recht­mä­ßi­gen Erwerb, bzw die Lizensierung bei einer Bildnutzung nach­wei­sen, egal wie „aggres­siv “ (engagiert?)die Anfrage des Fotografen auch sein mag. Sicher ist es für die Bildnutzer ein enor­mer Aufwand das alles nach­zu hal­ten – aber die Idee dahin­ter gut.

  7. @Max: Mag sein, es scheint jedoch nicht (nur) um den recht­mä­ßi­gen Erwerb zu gehen, son­dern auch um die feh­len­de Urhebernennung und soll­te sogar die­se gege­ben sein, dann um even­tu­ell gelösch­te IPTC-Daten.

  8. @Robert Kneschke: Bei feh­len­der Urhebernennung wird in Deutschland von den Gerichten den Urhebern grun­sätz­lich 100% Aufschlag zuge­stan­den, jeg­li­che vor­fo­mu­lier­ten AGBs für Fotografen ent­hal­ten genau die­sen Passus. – Was soll dar­an falsch sein???? Das IPTC Daten als not­wen­di­ger Bestandteil eines Bildes ein­ge­stuft wer­den soll­ten ist doch nur wün­schens­wert. Stellen wir uns vor dort wird erwähnt das es sich bei der abge­bil­de­ten Person um einen Promi han­delt, oder die Bennung der Location, oder das es sich bei der Abbildung um eine Giftplanze han­delt.…- da kann es doch gute und nach­voll­zieh­ba­re Gründe geben. Auch der urhe­ber soll­te dort ver­merkt blei­ben. Ob da aller­dings schon eine juris­ti­sche Einschätzung gibt.…? Es gibt neben dem Microstock auch noch ande­re Vermarktungsformen, sol­len sich jetzt alle dem Microstockbedürfnis von US Anbietern unter­ord­nen? Wie wäre da eine EU Regelung?

  9. der Bildnutzer muß ggf. den recht­mä­ßi­gen Erwerb, bzw die Lizensierung bei einer Bildnutzung nach­wei­sen, egal wie „aggres­siv “ (engagiert?)die Anfrage des Fotografen auch sein mag.“

    Dieses Nachweis-​Konstrukt habe ich ehr­lich gesagt nicht ganz ver­stan­den. Die Lizenzvereinbarung läuft doch zwi­schen dem Käufer und dem jewei­li­gen Stock-​Anbieter, also z.B. Adobe oder Shutterstock. Dort wird auch die Zahlung abge­wi­ckelt, even­tu­el­le Reklamationen bear­bei­tet usw. 

    Der Contributor sitzt hier ledig­lich in der zwei­ten Reihe, erklärt sich mit die­sem Konstrukt ein­ver­stan­den und erhält Provisionen. 

    Wie kann es dann sein, dass die­ser sich dann den­noch am eigent­li­chen Vertragsverhältnis vor­bei direkt an den Bildkäufer wen­den kann, um Nachweise etc. zu ver­lan­gen? Ich ken­ne das ehr­lich gesagt von kei­nem ande­ren Vertragsverhältnis, auch rech­ne ich i.d.R. nicht damit, dass ich Nachrichten oder Aufforderungen von Dritten erhalte.

  10. @Darren. Deutsches Urheberecht – der Urheber hat, wenn er eine Veröffentlichung sei­nes Bildes sieht, das Recht einen Lizensierungsnachweis zu erfra­gen, der Nutzer muß die­sen dann bei­brin­gen. das soll­te eigent­lich jedem bekannt sein, wenn also jemand Musik von einem Musiker öffent­lich spielt…oder wenn jemand einen Film öffent­lich vorführt.…oder wenn jemand ein Bild öffent­lich zeigt.… es ist doch selbstverständlichkeit…außer viel­leicht in China. Man kennt es unter Markenrecht, Patenrecht oder auch Urheberrecht. Sollte das Recht des Künstlers der nach­fra­ge weg­fal­len, hät­te ja kei­ne mög­lich­keit einen Verstoß zu ver­fol­gen.…. Was bit­te soll dar­an falsch sein?

  11. @max: Sonderfall hier ist ja, dass die Urhebernennung in der Regel sogar erfolgt ist.
    Ob nur „feh­len­de“ IPTC-​Daten die­se Ansprüche recht­fer­ti­gen, ist eine sehr span­nen­de Frage, da wäre ich auf ein gericht­li­ches Urteil gespannt.

  12. @Max, ich stim­me Dir für den Fall zu, dass ich als Urheber/​Contributor eines mei­ner Werke unver­hofft genutzt vor­fin­de, ins­be­son­de­re ohne Quellenangabe. Dann wür­de ich im Zweifel nach­fra­gen, wie der jewei­li­ge Bildnutzer an die­se Lizenz gekom­men ist und ob alles mit rech­ten Dingen lief. Wenn ich aber mei­ne Lizenzabwicklung an einen Vertragspartner über­tra­ge – hier die Stock-​Anbieter – dann müss­te doch alles Vertragliche m.E. auch mit eben­die­sem abge­wi­ckelt und geklärt wer­den, nicht zwi­schen Urheber und Endkunden. Der Urheber/​Contributor war mit die­sem Vertriebsweg ja ein­ver­stan­den, hat am direk­ten Zustandekommen des Lizenzvertrags nichts zu tun – und wenn Quellen etc. genannt wer­den, gibt es i.d.R. auch kei­nen Anfangsverdacht für eine Nachfrage. Sonst könn­te ich ins­be­son­de­re bei Bildern aus Fotolia-​Zeiten ein­fach mal einen Rundumschlag machen, auf Verdacht anfra­gen – und wenn der Endkunde nicht lie­fern kann, hät­te er ein Problem, trotz damals kor­rek­ter Lizensierung. Mag dann alles Rechtens sein, mora­lisch habe ich aber beden­ken, gera­de in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit.

  13. Gibt es dazu etwas Neues? Ein Gerichtsurteil?

    Wenn ein Bild recht­mäs­sig lizen­ziert wur­de (durch Adobe oder Fotolia) und damit ein neu­es „Werk“ geschaf­fen wur­de, z.B. eine Collage, eine Präsentation, ein Word-​Dokument, etc. also das lizen­zier­te Bild nur einen Teil eines neu­en Werkes aus­macht, dann steht in die­sem neu­en Werk natür­lich ein ande­rer Urheber als im ursprüng­li­chen Bild. Aber hat der Urheber des ver­wen­de­ten Bildes (besag­ter Stock-​Fotograf, um den es hier geht) dann noch einen Anspruch dar­auf in den IPTC-​Daten genannt zu werden?

    Danke!

  14. Ich glau­be, vie­le wis­sen nicht genau was Stockproduzenten in die IPTC Dateien rein­schrei­ben. Dort wer­den die Schlagworte ein­ge­tra­gen. Das sind die Worte, anhand der Kunde sei­ne Auswahl an Bildern bei den Agenturen fin­den kann. Handelt es sich zum Beispiel um das Bild eines Fliegenpilzes schreibt man dort rein: Pilz, Fliegenpilz, Pflanze, Natur, X (den latei­ni­schen Namen), Nahaufnahme, Herbst, Tageslicht… usw.

    Dabei gilt es, mög­lichst vie­le Treffer zu gene­rie­ren. Deshalb muss man sich ein wenig anstren­gen und nach­den­ken. Man kann auch dem Motiv des Bildes Bedeutungen zuwei­sen. ZB: Märchen, Symbol, Gift usw. Das ist also auch irgend­wo ein krea­ti­ver Prozess, ein Denkprozess.

    Daneben trägt man übli­cher­wei­se auch sei­nen Namen für die Urheberschaft ein. Aber ich den­ke, dass es Rafael Classen um das Löschen der Schlagworte geht. Ich fin­de das recht­lich gese­hen inter­es­sant, aber mora­lisch gese­hen.… Wenn man sei­ne Bilder zum Verkauf anbie­tet, hat man eigent­lich das Ziel, für die Bilder Erlöse zu erwirt­schaf­ten, nicht für die Schlagworte, die man sich aus­ge­dacht hat. Die Schlagworte die­nen eigent­lich nur dem Zweck, die Bilder in der Suche zu fin­den. Ich wüss­te nicht, was der Kunde für einen Vorteil oder Nachteil durch die IPTC Daten haben könnte.

  15. @Tanja: Nein, ihm geht es nicht um Schlagworte. Mir lie­gen Schreiben vor, in denen er die feh­len­de Urhebernennung inner­halb der IPTC-​Daten moniert, auch wenn die Urhebernennung auf der Webseite selbst erfolgt ist.

  16. @Robert Kneschke @Tanja Esser

    Jep, genau das, was Robert sagt. Es geht nicht um die Entfernung der Schlagworte, son­dern um die Entfernung der Namensnennung, obwohl wenn das Foto nicht mehr nur als rei­nes Foto ver­wen­det wur­de, son­dern inner­halb eines ande­ren Kontextes bzw. in einem neu­en Werk ver­wen­det wird, also zu Illustrationszwecken zusam­men mit Text, einem Logo und Grafikelementen etc. 

    Wieso soll­te hier der Fotograf als Urheber wei­ter­hin in den IPTC-​Daten genannt wer­den? Das macht doch gar kei­nen Sinn – im Gegenteil, wenn jemand ein Foto von mir kauft, wür­de ich bei dem neu­en Werk doch gar nicht als Urheber genannt wer­den wollen…bin ich ja recht­lich auch nicht! Und viel­leicht ist das ja sogar eher ruf­schä­di­gend dann genannt zu werden…

  17. @Darren: Da sprichst Du ein sehr kom­ple­xes Thema an. Wenn ich mit einer Bildagentur zusam­men­ar­beit – wel­ches Landesrecht soll gel­ten? Das des Urhebers, das der Bildagentur? zwi­schen Europa und den USA gibt es ein Abkommen, Rom 2. Aber wie seht es aus, wenn die Bildagentur den Sitz woan­ders hat? Panama, China etc. da wird der Urheber schnell Rechtelos.

  18. Wir haben auch die ner­vi­ge Post von Rafael Classen erhal­ten und unser Fazit ist ab jetzt:
    Keine Bilder von deut­schen Fotografen mehr zu kaufen/​lizenzieren.

    Die Chancen auf ner­vi­ge Rechtstreite sind ein­fach zu hoch und da neh­men wir lie­ber Bilder von asia­ti­schen Stockfotografen:
    a) günstiger
    b) weit­aus gerin­ge­re Chancen auf sol­che Abmahnabzocke

    Alternativ viel­leicht auch gar kei­ne Bilder mehr. Herr Classen ist ein Paradebeispiel dafür, wie eini­ge weni­ge Menschen das Geschäft für vie­le ande­re Fotografen/​Designer zerstören.

    P.S.: „Wir“ ist in die­sem Fall eine Interessensvertretung aus dem öffentlich-​rechtlichen Bereich mit einem Etat von >60 Milliarden/​Jahr. Möchte mei­nen Namen hier aus gege­be­nem Anlass nicht nennen.

  19. Hallo Robert.
    Wie gehst du vor, wenn du dei­ne Bilder ent­deckt hast und defi­ni­tiv weißt, dass die­se nicht gekauft wur­den? Kannst du evtl. einen Anwalt emp­feh­len? Für einen Tipp wäre ich total dankbar.

  20. Guten Tag,

    ich ver­tre­te als Rechtsanwalt eine Mandantin gegen Herrn Classen (Re-​Lizenz Angebot 350 EUR). Den Kommentaren zu die­sem und dem Parallelartikel habe ich ent­nom­men, dass er unter­schied­li­che Tarife auf­ruft, wohl zwi­schen 60 – 350 EUR. Ich möch­te alle bit­ten, die weni­ger als 350 EUR bezahlt haben (auch bei Direktkauf), und/​oder mit Herrn Classen in einem Gerichtsverfahren hän­gen, mir eine kur­ze E‑Mail mit dem Preis und/​oder Gericht/​Aktenzeichen zu schi­cken. Danke im Voraus!

  21. Hallo, ich habe vor eini­gen Monaten auch die­se E‑Mails von Classen erhal­ten. Meiner Meinung nach sind die­se „Relinzenzierungen“ sein Geschäftsmodel. Grund waren feh­len­de IPTC-​Daten. Ich arbei­te mit WordPress und ver­wen­de Plugins zur Bildkomprimierung. Dieses Plugins ent­fer­nen unbe­merkt die IPTC-Daten.
    Denjenigen, die Fotos bei Fotolia oder Adobe von Classen gekauft und sei­ne Droh-​Mails erhal­ten haben, möch­te ich drin­gend emp­feh­len, mit Adobe Kontakt auf­zu­neh­men. Da Classen offen­sicht­lich Unmengen die­ser Mails ver­schickt, ist Adobe bzw. deren Anwaltskanzlei über­las­tet. Sie ant­wor­ten unter Umständen lan­ge Zeit nicht, wodurch die von Classen knapp gesetz­ten Termine ver­strei­chen – und man ziem­lich ner­vls wird. Lasst nicht locker und schreibt zur Not jeden Tag eine E‑Mail an Adobe, bis sie reagie­ren. Sie hal­fen mir wirk­lich wei­ter, sodass kein finan­zi­el­ler Schaden ent­stan­den ist.

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