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Shutterstock versteckt Änderungen in neuen Nutzungsbedingungen

Heute beim Einloggen in mei­nen Shutterstock-Account muss­te ich die­sen neu­en Nutzungsbedingungen („Terms Of Service“) zustimmen.

Da ich immer sofort miss­trau­isch wer­de, wenn die erfolg­ten Änderungen nicht offen kom­mu­ni­ziert wer­den, habe ich mir die Änderungen zu die­ser vor­he­ri­gen Version mal genau­er ange­schaut.
Alle bis­he­ri­gen Nutzungsbedingungen von Shutterstock fin­det ihr übri­gens hier.

Den kom­plet­ten Vergleichsbericht könnt ihr hier run­ter­la­den, die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Änderungen stel­le ich hier kurz vor, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Der größ­te neu ein­ge­füg­te Textblock beschäf­tigt sich mit der Forderung, dass Streitigkeiten nun in einem Schlichtungsverfahren statt vor Gericht gelöst wer­den sollten.
  • Der größ­te ent­fern­te Textblock beschäf­tig­te sich mit Nutzungseinschränkungen. Die „Opt-Out“-Klausel für Erweiterte Lizenzen oder „sen­si­ble Nutzungen“ wur­de ent­fernt, es scheint mir also, dass die Anbieter sol­chen Verwendungen nicht mehr wider­spre­chen können.
  • Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hoch­ge­la­de­nen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu inde­xie­ren, ana­ly­sie­ren, kate­go­ri­sie­ren und archi­vie­ren. Ich ver­mu­te, damit sol­len bes­se­re „Big Data“-Analysen oder KI-​Szenarien erlaubt wer­den, die über das rei­ne Lizenzieren von Bildern hinausgehen.
  • Neu ist die Formulierung, dass Shutterstock nun auch nach dem Löschen von Bildern die­se für einen „ange­mes­se­nen Zeitraum“ lizen­zie­ren darf. Wie lan­ge die­ser Zeitraum ist, steht da lei­der nicht.
  • Weg fällt hin­ge­gen die Formulierung, dass man inner­halb eines Zeitraums von 90 Tagen nur ent­we­der 100 Dateien oder 10% sei­ner Dateien löschen darf, je nach­dem, wel­ches mehr wären.
  • Die Auszahlung per Scheck scheint weg­ge­fal­len zu sein.
  • Unklar ist mir der zwei­te Teil des Passus 18.e, in dem neu steht:
    Shutterstock haf­tet nicht für Schäden, ein­schließ­lich unmit­tel­ba­rer, indi­rek­ter, kon­kre­ter oder Folgeschäden, die aus der Einreichung oder Verwendung Ihrer Inhalte, ent­we­der durch Shutterstock oder einen sei­ner Sublizenznehmer, oder aus der Kündigung Ihres Anbieter-​Accounts ent­stan­den sind. Sie stim­men jeder mög­li­chen Nutzung Ihres hier ent­hal­te­nen Inhalts aus­drück­lich zu und sind nicht dazu berech­tigt, eine beson­de­re Vergütung für die ein­zel­ne oder gesam­mel­te Nutzung zu ver­lan­gen.„
    Kann mir das jemand erklä­ren, was Shutterstock damit meint, dass ich kei­ne Vergütung für Nutzung mei­ner Werke ver­lan­gen kann?

Bildagentur EyeEm ändert die Vertragsbedingungen für Fotografen

Vor eini­gen Tagen hat die Bildagentur EyeEm die Vertragsbedingungen („Terms of Service“) für die Fotografen geändert.

Die neu­en Bedingungen kön­nen hier auf deutsch nach­ge­le­sen oder hier als PDF run­ter­ge­la­den werden.

Laut EyeEm wer­den in der Ankündigungs-​Email die­se fünf Änderungen erwähnt:

  1. Die Vertragsbedingungen für Fotografen und für Bildkäufer wur­den separiert.
  2. Es wird bei Vertragspunkt 9 (ehe­mals 10) deut­lich gemacht, dass die­se Bedingungen nur für den Marketplace gel­ten, wo Fotos zum Verkauf ange­bo­ten werden.
  3. Unter Punkt 9.7 wird nun eine Mindestauszahlungssumme von 10 US-​Dollar ein­ge­führt, zusätz­lich wird aber eine davon unab­hän­gi­ge Auszahlung ein­mal jähr­lich erlaubt.
  4. Als „Inhalte“ zäh­len jetzt nicht nur Fotos, son­dern auch Videos, ein Zeichen dar­auf, dass der sich seit vie­len Jahren andeu­ten­de Video-​Bereich bald kom­men könnte.
  5. Als letz­tes wird in der EyeEm-​Mail nur etwas ver­schämt erwähnt, dass sich die Zeitspanne zur Entfernung von Inhalten geän­dert habe. Bei genaue­rem Hingucken steht in den Vertragsbedingungen nun, dass Inhalte nach der Löschung, die über Partner-​Plattformen (z.B. Getty Images, Alamy oder Adobe) ver­trie­ben wer­den, bis zu 180 Tagen (statt wie bis­her 90 Tagen) online blei­ben können.

Wer die bis­he­ri­gen Vertragsbedingungen vom April 2016 mit denen vom Januar 2020 ver­glei­chen will, für denn habe ich die­se prak­ti­sche Gegenüberstellung bereit gestellt, wo ihr jede ein­zel­ne Änderung selbst nach­voll­zie­hen könnt.

Bis auf Punkt 5 hal­te ich die meis­ten Punkten für nach­voll­zieh­bar und akzeptabel.

Ob sich im Video-​Bereich wirk­lich was abspie­len wird, erwar­te ich gespannt, weil sich EyeEm durch deren Aktionen in den letz­ten Jahren (Uploads ins Nirvana, kei­ne Übersichtsseiten für Videografen, etc., rou­tie­ren­des Personalkarussel) viel Vertrauensvorschuss ver­spielt hat.