Seit einigen Tagen mehren sich hier im Support-Forum von Adobe Stock die Stimmen wütender Bildkäufer, welche Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von diesem eine Art „Abmahnung“ erhalten haben, konkreter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.
Dem Schreiben zufolge – welches mir vorliegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegenteiliger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock verstoßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung einräumt, was nicht gestattet sei:
„Was versteht man unter dem Begriff Social Media?
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Der Begriff Social-Media bezeichnet einen allgemeinen Begriff für digitale Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, soziale Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer miteinander kommunizieren und Inhalte austauschen können.
Damit ist nicht explizit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat andere Nutzungsbedingungen. Die eine verlangt die unterlizenzierung, die andere Social-Media Plattform nicht.“
Die von Rafael Classen angeschriebenen Bildkäufer werden aufgefordert, eine „Re-Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brutto auf seiner eigenen Webseite „RCphotostock“ zu kaufen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ verklagt zu werden:
„Es handelt sich bei der Re-Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kalkulierte Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie sparen sich durch die Nutzung des Re-Lizenzierungsangebot weitere kosten einer anwaltlichen Abmahnung die im vierstelligen Bereich liegt.
(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)
Sollte diese Ihrerseits nicht erfolgen, müssten wir mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“
Der Preis für diese „Re-Lizenzierungslizenz“ wurde übrigens erst vor wenigen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.
Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?
Der Fotograf ist seit einigen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wurde schon von Adobe gesperrt, weshalb er nicht befürchten muss, von Adobe wegen dieses Verhaltens herausgeschmissen zu werden.
Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclassenlayouts“ aktiv, insofern sollten Bildkäufer aufpassen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen verwenden wollen.
[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemeldet, welche Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hatten und nun von Rafael Classen angeschrieben werden, um eine Nachlizenzierung zu fordern.
Update 16.3.2021: Getty Images/iStock hat auf meine Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unsere Kunden von Herrn Classen kontaktiert werden, raten wir ihnen, keine weiteren Zahlungen zu leisten und bitten sie, entsprechende Kommunikationen umgehend an uns weiterzuleiten. Bei den uns bisher bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um typische Facebook-Nutzungen, die nach unserer Auffassung von unseren Lizenzen umfasst sind. Ferner enthalten unsere Lizenzverträge umfangreiche Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unseren Kunden einen weitgehenden Schutz bieten.“ (Hervorhebung durch mich)]
Was tun?
Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhalten hat, sollte dieses der verantwortlichen Abteilung von Adobe Stock weiterleiten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betroffenen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock registriert wurde).
Es ist nicht empfehlenswert, auf die Forderungen einzugehen, ohne vorher mit Adobe gesprochen zu haben.
Sehr hilfreich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (siehe Punkt 10.1. der Adobe Stock-Nutzungsbedingungen). Demnach übernimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unterstellen, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Dazu muss Adobe jedoch zeitnah über den Vorgang informiert werden (siehe oben).
UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch andere Betroffene bei mir gemeldet, welche Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hatten und diese auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemängelt da zum Beispiel, dass „urheberrechtlich geschützte Schutzrechtshinweise der IPTC/Metadaten des original Bildmaterials“ gelöscht oder verändert wurden. Auch hier empfehle ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.
Full Disclosure: Ich habe aktuell mit Herrn Classen ebenfalls eine juristische Auseinandersetzung in einer anderen Sache.