Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

24 Gedanken zu „Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen“

  1. Guter Hinweis Robert, dan­ke! Shutterstock hat ja ein rie­si­ges Bohei dar­um gemacht, aber bei Fotolia hab´ ich davon gar nichts mitbekommen…

  2. Und ich will mich auch bedan­ken. Dank dei­ner Ausfüll-​Hilfe muss­te man gar nicht so viel Nachdenken 🙂
    Was pas­siert eigent­lich, wenn mans nicht ausfüllt?

  3. ich hab schon vor Roberts Post das Formular ent­spre­chend aus­ge­füllt. Es wur­de bereits von Fotolia geprüft und akzep­tiert (Emailantwort: „Wir freu­en uns Ihnen mit­tei­len zu kön­nen, dass Ihr U.S. IRS-​Steuerformular bestä­tigt wur­de. Für die Übermittlung des Formulares bedan­ken wir uns. Durch die Einreichung ent­spre­chen Sie nun den gel­ten­den Bestimmungen und sind nicht Gegenstand einer auto­ma­tisch erho­be­nen Abgeltungssteuer und pro­fi­tie­ren von einer redu­zier­ten bzw. nicht erho­be­nen Quellensteuer-Abgabe.“).

    Ich den­ke das reicht und die Beantragung einer ITAN Nummer ist bis­her auch nicht not­wen­dig gewe­sen. Mal sehen was noch kommt.

  4. Hallo Leute!

    Nach der email von foto­lia bin ich der Meinung, daß wir doch die US STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER bean­tra­gen müs­sen. Begründung: Zuerst schreibt foto­lia, wie man die­se bean­tragt. Erst danach steht: Welches wei­te­re Formular … und nennt dann das von Dir Robert beschl­rie­be­ne W‑8BEN. Durch das Wort „wei­te­re“ bin ich der Meinung, daß man bei­des machen muß.

    Jetzt rufe ich da mal an … moment … 

    Ergebnis: Ich habe die fol­gen­de Information bekom­men: Wenn W‑8-​BEN bestä­tigt wur­de, dann brau­chen wir nichts wei­ter zu machen und haben die nächs­ten 3 Jahre „erst ein­mal Ruhe“. So, Problem live gelöst.

  5. Irgendwie ver­ste­he ich das alles nicht mit den Steuern. Wozu braucht man das und was macht das? Wenn ich im Jahr doch nur ca bis 300€ ver­die­ne fällt das doch eh unter Geringverdiener, oder?
    Und was bedeu­tet „auto­ma­tisch erho­be­ne Abgeltungssteuer“? Muss die jeder zah­len wenn er das nicht ausfüllt?

  6. hmmm,
    in der Liste bei Fotolia fuer Besteuerungsabkommen steht bei Deutschland 0%.
    Ob dazu der gan­ze Formular-​Kram erfor­der­lich ist?
    Werde wohl mei­nem Steuerberater etwas Arbeit ver­schaf­fen mues­sen, weil bes­ser iss das wohl 🙂

  7. dan­ke Leute. Es wer­den 110 Credits abge­zo­gen, wenn man nicht macht. Hab jetzt ausgefüllt.
    Thanks all.

  8. bediboy: Ich den­ke, dass es nicht pau­schal 110 Credits sein wer­den, son­dern z.B. 30%, die sich je nach Auszahlungsbetrag in ver­schie­de­nen Credit-​Werten nie­der­schla­gen werden.

  9. Wenn ich im Jahr doch nur ca bis 300€ ver­die­ne fällt das doch eh unter Geringverdiener, oder?“

    Zunächst mal: nein. So ein­fach ist das lei­der nicht. Es gibt einen Freibetrag für steu­er­freie Nebeneinkünfte (z.Z. 380 Euro/​Jahr, wenn ich rich­tig erin­ne­re), aber der gilt („Nebeneinkünfte“) nur dann, wenn man aus einer ange­stell­ten Tätigkeit bereits ein Einkommen versteuert.

    Wer selb­stän­dig ist, zahlt vom ers­ten Euro an Steuern (wobei in jedem Fall das steu­er­freie Existenzminimum von 7.834 Euro nicht ver­steu­ert wer­den muß. In jedem Fall aber muß man eine Einkommenssteuererklärung machen bzw. die Nebeneinkünfte in der Steuererklärung mit aufführen.

    Hier geht es aller­dings um eine ganz ande­re Frage, näm­lich die Steuerpflicht in den USA…

    Wer in den USA Geld ver­dient, z.B. über Fotolia, ist prin­zi­pi­ell auch in den USA steu­er­pflich­tig. Da kommt man dann, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist, salopp gesagt über die Doppelbesteuerungsabkommen wie­der raus.

    Ganz wich­tig übri­gens, auch wenn es fürch­ter­lich büro­kra­tisch klingt (und ist): wer über eine in den USA ansäs­si­ge Bildagentur Fotos ver­kauft, die er in den USA gemacht hat, braucht dafür eine Arbeitserlaubnis in den USA – die „Green Card“.

    Kein Witz…

    Warum? Ganz einfach:

    Visafrei in die USA ein­rei­sen darf man nur zu tou­ris­ti­schen oder geschäft­li­chen Zwecken (Visa Waiver Programm), das berech­tigt aber nicht zu irgend­ei­ner Art beruf­li­cher Tätigkeit in den USA. („Geschäftliche Zwecke“ sind in dem Zusammenhang z.B. Vertragsverhandlungen u.ä.)

    Wer in den USA vor­über­ge­hend, ohne sich dort nie­der­zu­las­sen, als Journalist oder Fotograf tätig wer­den will, benö­tigt ein Visum. 

    Dieses Visum aber erlaubt es aus­drück­lich NICHT, für US-​Medien tätig zu wer­den, son­dern nur für sol­che, die ihren Geschäftssitz außer­halb der USA haben.

    Wer in den USA Fotos für eine in den USA ansäs­si­ge Bildagentur macht bzw. über die­se ver­mark­tet, wird steu­er­lich und arbeits­recht­lich in den USA berufs­tä­tig… und braucht dann die ent­spre­chen­den Papiere.

  10. hat einer von Euch eine Ahnung, ob damit zusam­men hängt,
    das money­boo­kers die Auszahlung
    der von foto­lia bereits kon­ver­tier­ten Kredits
    ver­wei­gert, obwohl sie im Konto als Guthaben bereits aus­ge­wie­sen sind?

  11. @Karl-Heinz: Wenn Du Dir bei Fotolia Credits aus­zah­len las­sen willst, musst Du aktu­ell auch über 50 Credits Guthaben haben, damit das geht. Das könn­te eine Ursache sein. Laut Fotolia-​Newsletter wird die Besteuerung erst mit 01.01.2010 aktiv.

  12. Dank Dir für die schnel­le Antwort,

    bin schon 1 Jahr rei­bungs­los dabei, heu­te geht es um 600,-Euro
    abzüg­lich der 1,80 von Moneybooker natürlich,
    Auszahlungsverweigerung ohne Erklärung, nur das erscheint:

    Ihr Konto ist für aus­ge­hen­de Transfers gesperrt,
    daher kön­nen wir die­se Transaktion nicht durchführen.
    Gehts aktu­ell noch jeman­dem so?

  13. Hallo Leute, habe auch W‑8BEN so wie hier beschrie­ben (ohne ITIN) ein­ge­reicht und es wur­de promt akzep­tiert. Danke! Allerdings ver­ste­he ich die Mail von Fotolia jetzt nicht ganz!! Es steht:
    (Emailantwort: „Ausländische Einwohner eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen, die eine ITIN mit dem Formular ein­ge­reicht haben, wer­den für Einkünfte aus den USA nicht bzw. redu­ziert besteu­ert. Ausländische Einwohner, die ein Formular ohne ITIN ein­ge­reicht haben, wer­den mit 30% für Einkünfte aus den USA besteuert.“)
    Hä, bin ich bekloppt, wozu habe ich das Formular denn über­haupt ein­ge­reicht, muss ja jetzt doch 30% vom Gewinn abgeben.
    Liebe Grüße

  14. Hallo,ich bin als Kleinunternehmer in Deutschland dekla­riert. Wess jemand wel­ches Steuerformular aus­ge­füllt wer­den muss ?

  15. Hallo, hab das Formular wie oben beschrie­ben ausgefüllt.
    Bekomme nach dem Klick auf Absender immer wie­der das Formular zuse­hen und oben drü­ber steht in rot:

    Natürliche Personen „N/​A“ in Teil I Punkt 2 „Gründungs- bzw. Sitzland einer Gesellschaft“ eingeben

    Was mache ich falsch?
    Wäre dank­bar für Hilfe.

    vg
    Alexander

  16. Hallo,
    habe ges­tern mein Steuerformular W‑8 BEN weg­ge­schickt und heu­te von Fotolia die Benachrichtigung bekom­men, dass ich nun den gel­ten­den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen ent­spre­che und eine Quellesteuerabgabe nicht erho­ben wird. Allerdings ist nach neu­es­tem Stand für die Verkäufe an US-​Amerikaner die ITIN erfor­der­lich, weil fol­gen­der Satz ange­fügt wurde:

    Ausländische Einwohner eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen, die eine ITIN mit dem Formular ein­ge­reicht haben, wer­den für Einkünfte aus den USA nicht bzw. redu­ziert besteu­ert. Ausländische Einwohner, die ein Formular ohne ITIN ein­ge­reicht haben, wer­den mit 30% für Einkünfte aus den USA besteu­ert.“ (Quelle Fotolia)

    Das wer­de ich mir aller­dings nicht antun. Da ich erst am Anfang ste­he, für mich eher kein Problem. Nur für die, die auf das Geld ange­wie­sen sind, wohl ein Muss. 

    Gruß Kai

  17. hal­lo zusammen,wer kann mir bei Dreamstime helfen?ich Blicke da ein­fach nicht durch:-(vielen Dank im voraus…Euch allen ein schö­nes Weihnachtsfest.…Ana Maria

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