Schlagwort-Archive: Steuernummer

Steuerformular bei Adobe Stock aktualisieren – Ausfüllhilfe

In regel­mä­ßi­gen Abständen muss das Steuerformular bei Adobe Stock aktua­li­siert wer­den. Für eini­ge Anbieter gab es in den letz­ten Tagen Erinnerungsemails, wel­che dar­auf hin­wie­sen, dass das aktu­el­le Steuerformular nur bis zum 31.12.2022 gül­tig sei und erneu­ert wer­den müsse.

Es ist sehr emp­feh­lens­wert, das recht­zei­tig zu machen, da sonst Adobe Stock von jedem Verkauf zusätz­lich zur nor­ma­len Verkaufsprovision noch 30% Quellensteuer ein­be­hält.

Hier nun eine aktu­el­le Schritt-​für-​Schritt-​Anleitung, um das Formular kor­rekt aus­zu­fül­len. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

  1. In den Anbieter-​Bereich von Adobe Stock einloggen
  2. In der Menüleiste oben auf „Contributor Account (Anbieterkonto)“ klicken
  3. Dann in der Leiste links auf „Tax Information (Steuerinformationen)“ klicken
  4. Unten im Bereich „Tax Information (Steuerinformationen)“ auf „Update (Aktualisieren)“ klicken
  5. Dann das Info-​Feld durch­le­sen und danach unten rechts auf „Continue (Weiter)“ klicken
  6. Als nächs­tes kommt die Auswahl, ob ihr als Einzelperson oder Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Unternehmen eure Bilder anbie­tet. Für die meis­ten ist „Einzelperson“ die rich­ti­ge Auswahl, soll­tet ihr als Unternehmen anbie­ten, müsst ihr natür­lich das anklicken.
  7. Im nächs­ten Schritt wer­det ihr gefragt, ob ihr (von oben nach unten) ent­we­der euren Wohnsitz in den USA habt, aus einem Land kommt, wel­ches ein Steuerabkommen mit den USA hat oder aus einem Land ohne ein sol­ches Steuerabkommen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ein sol­ches Abkommen mit den USA, also hier die mitt­le­re Auswahl anklicken
  8. Im ach­ten Schritt öff­net sich dann das tat­säch­li­che W‑8BEN-​Formular. Es kann sein, dass ihr eini­ge Cookie-​Hinweise und Datenschutz-​Vereinbarungen bestä­ti­gen müsst, bevor ihr das Formular aus­fül­len könnt.
    Das meis­te ist von Adobe schon vor­aus­ge­füllt. Für euch sind nur die gelb mar­kier­ten Felder rele­vant, wenn über­haupt. Gehen wir die­se Felder mal der Reihe nach durch:
    1. Vor- und Nachname
    2. Eure Staatsbürgerschaft
    3. Eure Meldeanschrift (hier dür­fen kei­ne c/​o‑Adressen oder z.Hd. ver­wen­det wer­den) mit Straße, Ort und Postleitzahl
    4. Falls die Postanschrift von der Meldeanschrift abweicht, könnt ihr die­se hier ein­tra­gen, sonst frei­las­sen
    5. US-​Steuernummer ITIN: Kann frei­ge­las­sen wer­den
    6a. Ausländische Steueridentifikationsnummer: Hier könnt ihr eure deut­sche Steueridentifikationsnummer ein­tra­gen, kann ver­mut­lich aber auch frei­ge­las­sen wer­den.
    8. Geburtsdatum im Format MM-​DD-​YYYY. Wer also z.B. am 27.11.1985 gebo­ren ist, trägt hier 11-​27-​1985 ein.

    Die „Instructions“, also die Hinweise, wel­che stän­dig im Formular erwähnt wer­den, fin­det ihr übri­gens auf die­ser Webseite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

    Den Rest frei­las­sen, dann unten das Häkchen bei „I cer­ti­fy that I have the capa­ci­ty to sign for the per­son iden­ti­fied on line 1 of this form.“ set­zen. Damit bestä­tigt ihr, in der recht­li­chen Lage zu sein, für die im Feld 1 genann­te Person das Dokument zu unter­schrei­ben.
    Dann bei „Sign here“ kli­cken und den eige­nen Namen ein­tip­pen oder auf ande­re Weise ein­tra­gen. Darunter bei „Print name of signer“ noch mal den Nachnamen eintippen.
  9. Wenn ihr alle erfor­der­li­chen Pflichtfelder aus­ge­füllt habt, erscheint unten ein blau­es „Click to sign“-Feld, was ihr betä­ti­gen könnt.
  10. Nun seid ihr fer­tig und es soll­te als Bestätigung ein klei­nes grü­nes Kästchen erschei­nen, dass alle Eingaben gespei­chert wur­den. Per Mail erhal­tet ihr dann eini­ge Nachrichten von Adobe: Eine Mail, dass eine Unterschrift ange­fragt wur­de, eine Mail mit eurer aus­ge­füll­ten Kopie des W‑8BEN-​Formulars sowie etwas spä­ter hof­fent­lich die Bestätigung, dass eurer Steuerformular akzep­tiert wur­de. Im Bereich „Steuerunformationen“ (sie­he Punkt 3) müss­te dann das neue Ablaufdatum vom Formular stehen.
Screenshot zu Schritt 2 und 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7
Schritt 8
Schritt 9
Schritt 10

Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

Ausfüllen der Steuerformulare für Shutterstock

Wie berich­tet ver­langt die Microstock-​Bildagentur Shutterstock seit einer Weile Steuerinformationen von ihren Fotografen, um die US-​Finanzbehörde IRS zufrie­den­zu­stel­len. Nach eini­gen Wochen heil­lo­sem Durcheinander bie­tet die Agentur nun etwas Hilfe, indem sie ein Online-​Tax Center ein­ge­rich­tet hat. Da es trotz­dem in eng­lisch gehal­ten ist, hier etwas Übersetzungshilfe. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Nichts im Portmonee

Deutsche Fotografen bei Shutterstock fal­len in die Gruppe A2. Das bedeu­tet, dass man eine Einzelperson (im Gegensatz zu einer Firma) ist, deren Herkunftsland mit den USA ein Steuer-​Abkommen geschlos­sen haben. Hieß es am Anfang von Shutterstock noch, dass eine US-​Steuernummer (TIN) not­wen­dig sei, um sein Honorar ohne die pau­scha­len 30% Abzüge zu erhal­ten, ist dies nun nicht mehr nötig.

Jetzt muss nur noch der W8-​BEN-​Antrag aus­ge­füllt wer­den. Das geht online bei Shutterstock so:

1. Im Mitgliedsbereich unter „Ihr Account“ über­prü­fen, um die ein­ge­ge­be­nen Daten wie Name und Adresse kor­rekt sind und sie ggf. kor­ri­gie­ren. Das ist wich­tig, weil Shutterstock die­se Angaben auto­ma­tisch in das W8-​BEN-​Formular über­nimmt. Es darf kei­ne Postfach-​Adresse ange­ge­ben werden.

2. Im oben erwähn­ten „Tax Center“ unten auf den Link „Online W8-​BEN Form“ klicken.

3. In Zeile 2 „N/​A“ ein­tra­gen (steht für „not appli­ca­ble“ – nicht zutref­fend, da dort nach einem Firmensitz gefragt wird),

4. In Zeile 3 „Individual“ aus­wäh­len. Der Rest wird freigelassen.

5. Wer will, kann frei­wil­lig in Zeile 7 „Foreign tax iden­ti­fy­ing num­ber“ sei­ne deut­sche Steuernummer ein­tra­gen. Welche (Bundes-​Steuernummer, Umsatzsteuernummer, …), ist jedoch nicht klar.

6. Als digi­ta­le Unterschrift unten sei­nen Namen ein­tra­gen – genau so wie er oben im Formular in Zeile 1 steht.

Danach auf „Submit“ drü­cken und das Ganze wird zur Überprüfung geschickt.

Hast Du ver­se­hent­lich etwas falsch aus­ge­füllt? Einfach das Ganze noch mal aus­fül­len und abschi­cken. Ich hof­fe zumin­dest, dass das aus­rei­chend ist.

Bei grö­ße­ren Fragen hilft die Steuerfragen-​Email von Shutterstock.

Shutterstock verlangt Steuerformulare

Seit letz­ter Woche gibt es bei den Fotografen der Microstock-​Bildagentur Shutterstock gro­ße Aufregung.

Grund ist eine Email an alle Fotografen, die nicht aus den USA stam­men, dass die obers­te Steuerbehörde der USA, der Internal Revenue Service (IRS), ab sofort einen Nachweis ver­langt, damit die Bildagentur kei­ne Steuern an die Behörde abfüh­ren muss. Aber wie Behörden so sind, wird es ab hier furcht­bar kompliziert.

Wir kon­zen­trie­ren uns vor allem auf die Details, die für deut­sche Fotografen bei Shutterstock wich­tig sind.

Die USA und Deutschland haben einen Vertrag zur Einkommenssteuer geschlos­sen, der es ermög­licht, dass Shutterstock kei­ne 30% Steuern an die IRS abfüh­ren muss.

Um das mög­lich zu machen, muss jedoch ein Formular aus­ge­füllt wer­den mit dem lan­gen Namen  „U.S. Internal Revenue Service (IRS) Form W‑8BEN, Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding“ oder kurz „W‑8BEN“ genannt.

Um die­ses kor­rekt aus­zu­fül­len, wird wie­der­um eine Art US-​Steuernummer benö­tigt, die soge­nann­te „U.S. Individual Taxpayer Identification Number“, kurz ITIN.

Jetzt wird es schwierig:
Um die­se Nummer zu erhal­ten, muss das Formular „Application for IRS Individual Taxpayer Identification Number“ aus­ge­füllt und per Post ein­ge­schickt werden.

Dazu wird unter ande­rem ent­we­der eine beglau­big­te Kopie des Reisepasses oder min­des­tens zwei ande­re beglau­big­te Kopien von Ausweis, Führerschein oder Geburtsurkunde benötigt.

Eine genaue Anleitung in deutsch, wie das Formular aus­ge­füllt wer­den muss, gibt es hier in einem deut­schen Thread des Shutterstock-Forums.

Das Problem ist jedoch, dass den Fotografen bis­her nur eine Email von Shutterstock vor­liegt. Die IRS ver­langt jedoch einen Brief des Unternehmens (inklu­si­ve Briefkopf und Unterschrift). Shutterstock behaup­tet zwar zur Zeit, dass es aus­rei­che, die Email aus­zu­dru­cken und mit­zu­schi­cken, aber von vie­len ande­ren Stellen, u.A. US-​Konsulaten, wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Mail nicht die Anforderungen erfülle.

Eine wei­te­re offe­ne Frage ist, wel­che deut­sche Steuernummer in dem Forumular ste­hen soll: Die „nor­ma­le“ Steuernummer (die, mit dem Zahlencode des zustän­di­gen Finanzamts vor­ne), die Umsatzsteuer-​ID oder die neu zuge­teil­te „per­sön­li­che Identifikationsnummer“, wel­che das Bundesamt letz­tes Jahr her­aus­ge­ge­ben hat?

Was pas­siert, wenn das W‑8BEN nicht aus­ge­füllt wird?
Shutterstock behält dann 30% der Einnahmen des Fotografen ein, die aus Verkäufen an US-​Kunden stam­men und lei­tet die­se an die IRS wei­ter. Wenn das W8BEN aus­ge­füllt wird, über­weist Shutterstock wie gewohnt die kom­plet­ten Einnahmen des Fotografen.

Um obi­ge Fragen zu klä­ren, habe ich eine Anfrage an Shutterstock gestar­tet, bis­lang jedoch noch kei­ne Antwort erhal­ten. Wenn ich mehr Informationen habe, wer­de ich sie hier veröffentlichen.

Bisher gibt es im Shutterstock-​Forum eine offi­zi­el­le FAQ, die jedoch wich­ti­ge Fragen noch nicht beantwortet.

Im Forum wur­de außer­dem ein eige­ner Bereich nur für die Steuer-​Fragen ein­ge­rich­tet und es exis­tie­ren vie­le Posts mit Informationen zu bestimm­ten Ländern und in ver­schie­de­nen Sprachen.

Noch ein for­ma­ler Hinweis am Ende: Diese Angaben sind alle ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater und habe nichts in die­ser Richtung studiert.

UPDATE 02.06.2009 – 10 Uhr:
Mir wur­de soeben von Shutterstock bestä­tigt, dass in Deutschland die Email als Nachweis nicht aus­reicht. Es wird des­halb gebe­ten, den ITIN-​Antrag noch nicht abzu­schi­cken. An einer Lösung wird gearbeitet.

Lohnt sich der Vertrag mit Getty Images über Flickr?

Getty Images geht auf Nachwuchssuche und durch­fors­tet dabei sys­te­ma­tisch die Online-​Bilderplattform Flickr. Fotografen, die den Bildredakteuren von Getty Images posi­tiv auf­fal­len, wer­den ange­schrie­ben, ob sie nicht Fotos bei Getty Images anbie­ten wol­len. Ich habe hier schon die Vor- und Nachteile die­ses Deals beschrieben.

Mann liest Zeitung mit Lupe

Diesmal möch­te ich genau­er auf den Vertrag ein­ge­hen, den Getty Images anbietet.

Die wich­tigs­ten Eckdaten zuerst:

  • Getty Images for­dert Exklusivität (auch für ähn­li­che Motive)
  • Für Bilder, die lizenz­pflich­tig (oder rights-​ready) ver­kauft wer­den, bekommt der Fotograf 30%
  • Für Bilder, die lizenz­frei (royal­ty free) ver­kauft wer­den, bekommt der Fotograf 20%
  • Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre, danach auto­ma­tisch Verlängerung um ein Jahr

Von eini­gen Fotografen, die den Getty-​Vertrag erhal­ten haben, habe ich schon Mails bekom­men, weil sie wis­sen wol­len, ob das Angebot gut ist. Um das zu beur­tei­len, müs­sen wir uns vor allem die ers­ten drei Punkte genau­er anschauen:

Was bedeu­tet Exklusivität für Getty Images?

An sich bedeu­tet Exklusivität, dass ein Foto, was über Getty ange­bo­ten wird, nicht woan­ders ver­kauft wer­den darf. Es gibt klei­ne Ausnahmen, dass z.B. die Fotos wei­ter­hin für „nicht kom­mer­zi­el­le per­sön­li­che Zwecke“ oder zur „Eigenwerbung“ genutzt wer­den dür­fen. Außerdem darf der Fotograf selbst „limi­tier­te und/​oder num­me­rier­te Kunstdrucke in limi­tier­ter Auflage“ ver­kau­fen, aber Getty Images darf exklu­siv Drucke der Bilder ver­kau­fen, die nicht limi­tiert sind.

Zusätzlich betrifft die­se Regel jedoch nicht nur Fotos, die bei Getty ange­bo­ten wer­den, son­dern auch „ähn­li­che Inhalte“. Was Getty unter „ähn­lich“ ver­steht, haben sie in einer PDF zur „pla­ce­ment fee coll­ec­tion“ aus­führ­li­cher erklärt. Als ähn­lich gel­ten Getty zufol­ge Bilder, wenn:

  • das glei­che Model ver­wen­det wird
  • die glei­che Kleidung ver­wen­det wird
  • die glei­chen Requisiten ver­wen­det werden
  • die glei­che Location oder Inneneinrichtung ver­wen­det wird
  • die Komposition gleich ist
  • die „Atmosphäre“ gleich ist
  • die Idee, das Konzept oder die „Story“ gleich sind
  • die Handlung gleich ist
  • die Technik gleich ist

Ihr seht, die Ansprüche sind groß und viel­fäl­tig. Vor allem Fotografen, die einen „eige­nen Stil“ haben, wer­den bei sol­chen Anforderungen schau­en müs­sen, ob ihre Bilder sich nicht alle ähn­lich sehen.

Rechtliche Hürden

Um den Getty-​Vertrag anneh­men zu kön­nen, wird eine Steuernummer ver­langt. Wer kei­ne hat, muss sich eine besor­gen und damit auch die Buchführungspflichten (min­des­tens als Kleinunternehmer) erfül­len. Außerdem ver­langt Getty Images, wenn not­wen­dig, Model Releases und/​oder Property Releases. Das sind schrift­li­che Genehmigungen von Personen, die auf den Fotos sicht­bar sind bzw. von den Eigentümern von Privatgrundstücken o.ä. Das kann bei Fotos, die vor Jahren im Urlaub ent­stan­den sind, z.B. schwer zu erfül­len sein.

Wieviel ver­dient der Fotograf?

Am Ende stellt sich die Frage, wie­viel der Fotograf dabei ver­dient. Die 20–30% sind lei­der am unte­ren Ende des Markniveaus. Oder for­mu­lie­ren wir es so: Ich ken­ne kei­ne Bildagentur, die sich traut, den Fotografen weni­ger als 20% zu zah­len. Diese Prozente sind auch unter den Werten, die „nor­ma­le“ Fotografen bei Getty Images erhal­ten, z.B. je nach Collection 30% (Iconica (RR)) bis 40% (Tony Stone (RM). Ich den­ke, Getty wird damit argu­men­tie­ren, dass sie die Bilder auf­wän­dig ver­schlag­wor­ten und tech­nisch „auf­be­rei­ten“ muss.

Wenn Verkäufe nicht über Getty Images selbst, son­dern über Partneragenturen erfol­gen, wird deren Anteil vor­her abge­zo­gen und der Verdienst wird wie­der gerin­ger. Im Vertrag unter Punkt 14 (Lizenzabzüge) ste­hen noch wei­ter Fälle, bei denen der Fotograf weni­ger Geld erhält.

Ob einem die­se Konditionen zusa­gen und der Fotograf bereit ist, sei­ne Fotos exklu­siv her­zu­ge­ben, muss jeder selbst ent­schei­den. Einige Fragen beant­wor­tet Getty Images auch hier.

Da eine Einladung von Getty Images jedoch einer Art Ritterschlag gleich­kommt, wel­che die Aufnahme in den Bildermarkt erlaubt, wäre denk­bar, dass sich eini­ge Fotografen mit ihren bes­ten Bildern bei ande­ren Bildagenturen bewer­ben, die bes­se­re Konditionen als Getty Images anbie­ten. Vor allem für spe­zia­li­sier­te Fotografen kann das sinn­voll sein.

Die Herausforderung ist aber eine ande­re. Ich habe mir von eini­gen Fotografen, die Getty ein­ge­la­den hat, das Flickr-​Portfolio ange­schaut. Einige der Fotografen mein­ten, sie wüss­ten gar nicht, was an ihren Bildern so toll sei und ob sich die­se ver­kau­fen wür­den. Ich habe die­se Motive jedoch schnell erkannt. Ob die Fotografen dann aber auch die rich­ti­gen Bilder raus­su­chen, um damit bei ande­ren Bildagenturen hau­sie­ren zu gehen, ist eine ande­re Frage. Hier wei­se ich dezent auf mein „Pimp My Stock!“-Angebot hin, bei dem ich kos­ten­los Tipps zur Portfolio-​Auswahl gebe.

Wem die­ser Beitrag gefal­len hat, kann mei­ne Artikel auch als RSS-​Feed abonnieren.

Jetzt seid ihr dran: Was meint ihr? Wer hat auch einen Getty-​Vertrag über Flickr erhal­ten? Wie fin­det ihr die Konditionen? Gibt es wei­te­re wich­ti­ge Punkte, die ich nicht erläu­tert habe?