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Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

Übernahme der IPTC-​Infos abhängig von… ja, was eigentlich?

In die­sem Blog seid ihr es gewohnt, Meinungen und Antworten zu lesen. Diesmal muss ich Euch jedoch etwas fragen.

Gestern habe ich eine Fotosession fer­tig ver­schlag­wor­tet und zu eini­gen Bildagenturen hoch­ge­la­den. Da wur­de ich stut­zig, denn obwohl ich an mei­nem Workflow nichts geän­dert habe, wur­den die IPTC-​Daten mit mei­nen Bildtiteln, der Bildbeschriftung und vor allem den Keywords nicht aus­ge­le­sen. Bei allen Agenturen.

Ich habe bei Adobe Bridge und in Adobe Photoshop (CS3) geschaut, dort wer­den die Daten wie gewohnt ange­zeigt. In IrfanView und ande­ren Programmen, wel­che sonst immer die IPTC-​Daten anzei­gen kön­nen, wur­den sie auch nicht angezeigt.

Foto mit und ohne IPTC-Daten
Einziger Unterschied: Die JPG-​Qualität – und die IPTC-Infos

Nun habe ich – einer lei­sen Ahnung fol­gend – mei­ne Dateien statt wie gewohnt in der vol­len Dateigröße (JPG-​Qualität 12) via Aktion als JPG-​Datei in Qualität 11 gespei­chert. Dadurch wur­den die Dateien von durch­schnitt­lich ca. 9 MB auf knapp die Hälfte, also 4,5 MB redu­ziert. Und sie­he da – sowohl bei IrfanView als auch bei den Bildagenturen wer­den die IPTC-​Daten nun aus­ge­le­sen. Aber warum?

Mein Workflow sieht – wie immer – so aus:

  • RAW-​Datei in Photoshop ein­le­sen (ent­we­der via CameraRaw oder CaptureOne)
  • Bild bear­bei­ten und als PSD abspeichern
  • IPTC-​Daten der Bilder in Adobe Bridge aus­fül­len (dabei wer­den die Daten direkt ins Bild geschrie­ben, nicht in die XML-Dateien)
  • Fotos über eine Aktion als JPG (Qualität 12) abspeichern

Die IPTC-​Daten wer­den jetzt zwar in Adobe Photoshop und Bridge ange­zeigt, aber nicht ande­ren Programmen. Jetzt habe ich fol­gen­des gemacht:

  • alle Fotos via Aktion öff­nen und als JPG (Qualität 11) abspeichern

Nun kön­nen auch die ande­ren Programme und die Bildagenturen die IPTC-​Daten lesen.

Liegt es an einem Programmierfehler von Adobe? Hat der IPTC-​Standard Macken? Ich weiß es nicht.

Ich könn­te jetzt den Kundenservice von Adobe in Anspruch neh­men, aber das letz­te Mal, als ich von dort eine Antwort bekam wegen des „Weiche Kante“-Problems, war das DSLR-​Forum viel schnel­ler und hilf­rei­cher. Bei mei­ner letz­ten Anfrage bekam ich nicht mal mehr eine Antwort.

Deswegen mei­ne Frage an Euch: Könnt ihr das Problem repro­du­zie­ren? Habt ihr eine Idee, wor­an das lie­gen könnte?

Ausfüllen der Steuerformulare für Shutterstock

Wie berich­tet ver­langt die Microstock-​Bildagentur Shutterstock seit einer Weile Steuerinformationen von ihren Fotografen, um die US-​Finanzbehörde IRS zufrie­den­zu­stel­len. Nach eini­gen Wochen heil­lo­sem Durcheinander bie­tet die Agentur nun etwas Hilfe, indem sie ein Online-​Tax Center ein­ge­rich­tet hat. Da es trotz­dem in eng­lisch gehal­ten ist, hier etwas Übersetzungshilfe. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Nichts im Portmonee

Deutsche Fotografen bei Shutterstock fal­len in die Gruppe A2. Das bedeu­tet, dass man eine Einzelperson (im Gegensatz zu einer Firma) ist, deren Herkunftsland mit den USA ein Steuer-​Abkommen geschlos­sen haben. Hieß es am Anfang von Shutterstock noch, dass eine US-​Steuernummer (TIN) not­wen­dig sei, um sein Honorar ohne die pau­scha­len 30% Abzüge zu erhal­ten, ist dies nun nicht mehr nötig.

Jetzt muss nur noch der W8-​BEN-​Antrag aus­ge­füllt wer­den. Das geht online bei Shutterstock so:

1. Im Mitgliedsbereich unter „Ihr Account“ über­prü­fen, um die ein­ge­ge­be­nen Daten wie Name und Adresse kor­rekt sind und sie ggf. kor­ri­gie­ren. Das ist wich­tig, weil Shutterstock die­se Angaben auto­ma­tisch in das W8-​BEN-​Formular über­nimmt. Es darf kei­ne Postfach-​Adresse ange­ge­ben werden.

2. Im oben erwähn­ten „Tax Center“ unten auf den Link „Online W8-​BEN Form“ klicken.

3. In Zeile 2 „N/​A“ ein­tra­gen (steht für „not appli­ca­ble“ – nicht zutref­fend, da dort nach einem Firmensitz gefragt wird),

4. In Zeile 3 „Individual“ aus­wäh­len. Der Rest wird freigelassen.

5. Wer will, kann frei­wil­lig in Zeile 7 „Foreign tax iden­ti­fy­ing num­ber“ sei­ne deut­sche Steuernummer ein­tra­gen. Welche (Bundes-​Steuernummer, Umsatzsteuernummer, …), ist jedoch nicht klar.

6. Als digi­ta­le Unterschrift unten sei­nen Namen ein­tra­gen – genau so wie er oben im Formular in Zeile 1 steht.

Danach auf „Submit“ drü­cken und das Ganze wird zur Überprüfung geschickt.

Hast Du ver­se­hent­lich etwas falsch aus­ge­füllt? Einfach das Ganze noch mal aus­fül­len und abschi­cken. Ich hof­fe zumin­dest, dass das aus­rei­chend ist.

Bei grö­ße­ren Fragen hilft die Steuerfragen-​Email von Shutterstock.

Tipps von Bildagenturen als PDF

Wer sich bei Bildagenturen bewer­ben will, soll­te wis­sen, wor­auf es inhalt­lich und tech­nisch zu ach­ten gilt. Fast alle Agenturen haben die­se Richtlinien auf ihren Webseiten zu ste­hen. Einige Bildagenturen haben sogar ganz hilf­rei­che PDFs ver­fasst, die über die übli­chen Hinweise hin­aus gehen (aber natür­lich trotz­dem etwas Werbung enthalten).

  • PantherMedia: Der PantherGuide
  • Photostock: Der Stockguide
  • Adpic: Erfolgreiche Bildvermarktung
  • Imagesource: Starter Kit
  • Moodboard: Tutorial
  • Zoonar: Die 10 häu­figs­ten Bildfehler
  • Arbeitskreis Digitale Fotografie: Digipix 3 – Leitfaden für digi­ta­le Fotografie (zwar kei­ne Agentur, aber für pro­fes­sio­nel­le Fotoproduzenten eine Pflichtlektüre)
  • Getty Images: Die haben auch eine PDF namens „The Big Six Image Guidelines“, aber da fin­de ich den Link gera­de nicht. Dafür sind hier paar Tipps von Getty.

Habe ich noch wel­che vergessen?