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Ausfüllen der Steuerformulare für die Bildagentur 123rf

Ich weiß nicht, war­um die Bildagentur 123rf erst jetzt anfängt, bestimm­te Steuerinformationen von ihren Anbietern abzu­fra­gen, wäh­rend ande­re Agenturen wie Shutterstock oder Fotolia das schon seit über fünf Jahren verlangen.

Der Grund ist jedoch jedes Mal der Gleiche: Vorgaben der US-​Finanzbehörde IRS, um steu­er­li­che Vorgaben kor­rekt umset­zen zu können.

Für Fotografen ist es sinn­voll und wich­tig, die Steuer-​Informationen voll­stän­dig aus­zu­fül­len, weil so in den meis­ten Fällen eine deut­lich höhe­re Besteuerung der Agentureinnahmen ver­mie­den wer­den kann.

Während bei den ande­ren Agenturen bei der Umsetzung die­ser Behördenanforderungen teil­wei­se ein völ­li­ges Chaos herrsch­te, hat 123rf von den Fehlern der ande­ren Agenturen gelernt und das Ausfüllen des „W8-​BEN-​Antrags“ deut­lich erleichtert.

Wie fülle ich das Formular richtig aus?

  1. Logge Dich bei 123rf ein und gehe dann ins „Tax Center“, der Link ist auf der Startseite ganz unten rechts zu finden.
  2. Dort star­tet ihr dann den „123 Tax Wizard“, also eine Art Ausfüllhilfe.
  3. Klickt auf „No“, bei „Do you know your Tax Group?“ (Kennst Du Deine Steuergruppe?)
  4. In mei­nem Fall kli­cke ich dann auf „I sub­mit as an indi­vi­du­al at 123rf“ (Ich lie­fe­re Bilder als Einzelperson an 123rf). Achtung: Wer Bilder als Unternehmen, Handelsgesellschaft, GmbH, LLC oder ähn­li­ches lie­fert, muss unter Umständen eine der ande­ren Möglichkeiten anklicken.
  5. Danach wird das Land des per­ma­nen­ten Wohnsitzes abge­fragt, in mei­nem Fall „Germany“.

    123rf tax-01
    Screenshot des „Tax Wizard“
  6. Klicke danach auf „Fill in E‑form“ (Fülle das „W‑8BEN“-Formular elek­tro­nisch aus) im roten Kästchen.
  7. Dann öff­net sich das „Form W‑8BEN“, aber glück­li­cher­wei­se sind die meis­ten Daten schon aus dem Profil von 123rf über­nom­men worden.
  8. Kontrolliert bit­te euren Namen bei 1. sowie ihre Anschrift bei 4. Sollten da Fehler ent­hal­ten sein, müsst ihr die­se Daten bei 123rf unter „Mein Konto/​Anschrift ändern“ kor­ri­gie­ren.
  9. Bei 6. habe ich mei­ne US-​Steuernummer ein­ge­tra­gen, wer kei­ne hat, klickt rechts ein­fach auf „I have no SSN, ITIN or EIN“ (Ich habe kei­ne US-Steuernummer)
  10. Bei 7. habe ich mei­ne deut­sche Umsatzsteuer-​ID ein­ge­tra­gen, bin aber ehr­lich gesagt unsi­cher, ob nicht auch die Steueridentifikationsnummer oder die „nor­ma­le“ Steuernummer aus­reicht. Da das Feld aber als „optio­nal“ (frei­wil­lig) gekenn­zeich­net ist, müss­tet ihr auch nichts ein­tra­gen, wenn ihr nicht wollt. 

    Screenshot des W8-BEN-Formulars
    Screenshot des W‑8BEN-​Formulars
  11. Die Häkchen und ande­ren Details sind von 123rf schon kor­rekt vor­aus­ge­füllt, ganz unten müsst ihr dann nur noch unter­schrei­ben, indem ihr euren Vor- und Nachnamen ein­tippt. Dieser muss iden­tisch sein mit dem Namen bei 1.
  12. Fertig! Danach wer­det ihr wie­der zum „Tax Center“ gelei­tet, wo jetzt in grün „Tax Form W‑8BEN Submitted“ (Steuerformular abge­schickt) ste­hen sollte.
  13. Nach eini­gen Wochen soll­te sich der Status in „Tax Form W‑8BEN Approved“ (Steuerformular bestä­tigt) ändern.

Habt ihr das Steuerformular auch schon ausgefüllt?

Fotolia verlangt jetzt auch Steuer-Informationen

Nachdem die Microstock-​Bildagentur Shutterstock vor einem hal­ben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.

fotolia-steuer-bibliothek

Von vie­len unbe­merkt fin­det sich seit kur­zem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-​Eintrag „Steuer-​Bibliothek“ (sie­he Screenshot). Wer da rauf­klickt, kommt zu dem W‑8 BEN-​Formular, was die US-​Regierung ver­langt, um Steuern von us-​amerikanischen Käufern kor­rekt abzu­rech­nen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, emp­fiehlt es sich für deut­sche Fotografen bei Fotolia, das Fomular kor­rekt aus­zu­fül­len, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kom­men, bzw. genau­er for­mu­liert: Keine zusätz­li­chen Steuern zah­len zu müssen.

Einzelpersonen fül­len das Formular am bes­ten so aus:

  1. In der Steuer-​Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (dar­un­ter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
  2. Bei 1. (Name der natür­li­chen Person) den Namen des ange­mel­de­ten Fotografen eingeben.
  3. Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/​A“ ein­tra­gen. Das steht für „not appli­ca­ble“ und bedeu­tet „nicht zutref­fend“, da Einzelpersonen ja kei­ne Gesellschaften gründen.
  4. Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
  5. Bei 4. die beim Meldeamt hin­ter­leg­te Wohnadresse ange­ben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ kön­nen ggf. frei gelas­sen werden.
  6. Bei 9.a (haupt­an­säs­sig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
  7. Den Rest alles frei lassen.
  8. Auf „Vorschau“ klicken
  9. Im neu­en Fenster bei „Unterschrift“ den Namen ein­ge­ben (muss iden­tisch mit dem bei Schritt 2 sein.
  10. Auf „Absenden“ klicken.

Ich wei­se aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-​Thread des Fotolia-​Forums oder – kom­pli­zier­ter – auf der offi­zi­el­len Hilfe-​Seite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.

Ausfüllen der Steuerformulare für Shutterstock

Wie berich­tet ver­langt die Microstock-​Bildagentur Shutterstock seit einer Weile Steuerinformationen von ihren Fotografen, um die US-​Finanzbehörde IRS zufrie­den­zu­stel­len. Nach eini­gen Wochen heil­lo­sem Durcheinander bie­tet die Agentur nun etwas Hilfe, indem sie ein Online-​Tax Center ein­ge­rich­tet hat. Da es trotz­dem in eng­lisch gehal­ten ist, hier etwas Übersetzungshilfe. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

Nichts im Portmonee

Deutsche Fotografen bei Shutterstock fal­len in die Gruppe A2. Das bedeu­tet, dass man eine Einzelperson (im Gegensatz zu einer Firma) ist, deren Herkunftsland mit den USA ein Steuer-​Abkommen geschlos­sen haben. Hieß es am Anfang von Shutterstock noch, dass eine US-​Steuernummer (TIN) not­wen­dig sei, um sein Honorar ohne die pau­scha­len 30% Abzüge zu erhal­ten, ist dies nun nicht mehr nötig.

Jetzt muss nur noch der W8-​BEN-​Antrag aus­ge­füllt wer­den. Das geht online bei Shutterstock so:

1. Im Mitgliedsbereich unter „Ihr Account“ über­prü­fen, um die ein­ge­ge­be­nen Daten wie Name und Adresse kor­rekt sind und sie ggf. kor­ri­gie­ren. Das ist wich­tig, weil Shutterstock die­se Angaben auto­ma­tisch in das W8-​BEN-​Formular über­nimmt. Es darf kei­ne Postfach-​Adresse ange­ge­ben werden.

2. Im oben erwähn­ten „Tax Center“ unten auf den Link „Online W8-​BEN Form“ klicken.

3. In Zeile 2 „N/​A“ ein­tra­gen (steht für „not appli­ca­ble“ – nicht zutref­fend, da dort nach einem Firmensitz gefragt wird),

4. In Zeile 3 „Individual“ aus­wäh­len. Der Rest wird freigelassen.

5. Wer will, kann frei­wil­lig in Zeile 7 „Foreign tax iden­ti­fy­ing num­ber“ sei­ne deut­sche Steuernummer ein­tra­gen. Welche (Bundes-​Steuernummer, Umsatzsteuernummer, …), ist jedoch nicht klar.

6. Als digi­ta­le Unterschrift unten sei­nen Namen ein­tra­gen – genau so wie er oben im Formular in Zeile 1 steht.

Danach auf „Submit“ drü­cken und das Ganze wird zur Überprüfung geschickt.

Hast Du ver­se­hent­lich etwas falsch aus­ge­füllt? Einfach das Ganze noch mal aus­fül­len und abschi­cken. Ich hof­fe zumin­dest, dass das aus­rei­chend ist.

Bei grö­ße­ren Fragen hilft die Steuerfragen-​Email von Shutterstock.

Shutterstock verlangt Steuerformulare

Seit letz­ter Woche gibt es bei den Fotografen der Microstock-​Bildagentur Shutterstock gro­ße Aufregung.

Grund ist eine Email an alle Fotografen, die nicht aus den USA stam­men, dass die obers­te Steuerbehörde der USA, der Internal Revenue Service (IRS), ab sofort einen Nachweis ver­langt, damit die Bildagentur kei­ne Steuern an die Behörde abfüh­ren muss. Aber wie Behörden so sind, wird es ab hier furcht­bar kompliziert.

Wir kon­zen­trie­ren uns vor allem auf die Details, die für deut­sche Fotografen bei Shutterstock wich­tig sind.

Die USA und Deutschland haben einen Vertrag zur Einkommenssteuer geschlos­sen, der es ermög­licht, dass Shutterstock kei­ne 30% Steuern an die IRS abfüh­ren muss.

Um das mög­lich zu machen, muss jedoch ein Formular aus­ge­füllt wer­den mit dem lan­gen Namen  „U.S. Internal Revenue Service (IRS) Form W‑8BEN, Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding“ oder kurz „W‑8BEN“ genannt.

Um die­ses kor­rekt aus­zu­fül­len, wird wie­der­um eine Art US-​Steuernummer benö­tigt, die soge­nann­te „U.S. Individual Taxpayer Identification Number“, kurz ITIN.

Jetzt wird es schwierig:
Um die­se Nummer zu erhal­ten, muss das Formular „Application for IRS Individual Taxpayer Identification Number“ aus­ge­füllt und per Post ein­ge­schickt werden.

Dazu wird unter ande­rem ent­we­der eine beglau­big­te Kopie des Reisepasses oder min­des­tens zwei ande­re beglau­big­te Kopien von Ausweis, Führerschein oder Geburtsurkunde benötigt.

Eine genaue Anleitung in deutsch, wie das Formular aus­ge­füllt wer­den muss, gibt es hier in einem deut­schen Thread des Shutterstock-Forums.

Das Problem ist jedoch, dass den Fotografen bis­her nur eine Email von Shutterstock vor­liegt. Die IRS ver­langt jedoch einen Brief des Unternehmens (inklu­si­ve Briefkopf und Unterschrift). Shutterstock behaup­tet zwar zur Zeit, dass es aus­rei­che, die Email aus­zu­dru­cken und mit­zu­schi­cken, aber von vie­len ande­ren Stellen, u.A. US-​Konsulaten, wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Mail nicht die Anforderungen erfülle.

Eine wei­te­re offe­ne Frage ist, wel­che deut­sche Steuernummer in dem Forumular ste­hen soll: Die „nor­ma­le“ Steuernummer (die, mit dem Zahlencode des zustän­di­gen Finanzamts vor­ne), die Umsatzsteuer-​ID oder die neu zuge­teil­te „per­sön­li­che Identifikationsnummer“, wel­che das Bundesamt letz­tes Jahr her­aus­ge­ge­ben hat?

Was pas­siert, wenn das W‑8BEN nicht aus­ge­füllt wird?
Shutterstock behält dann 30% der Einnahmen des Fotografen ein, die aus Verkäufen an US-​Kunden stam­men und lei­tet die­se an die IRS wei­ter. Wenn das W8BEN aus­ge­füllt wird, über­weist Shutterstock wie gewohnt die kom­plet­ten Einnahmen des Fotografen.

Um obi­ge Fragen zu klä­ren, habe ich eine Anfrage an Shutterstock gestar­tet, bis­lang jedoch noch kei­ne Antwort erhal­ten. Wenn ich mehr Informationen habe, wer­de ich sie hier veröffentlichen.

Bisher gibt es im Shutterstock-​Forum eine offi­zi­el­le FAQ, die jedoch wich­ti­ge Fragen noch nicht beantwortet.

Im Forum wur­de außer­dem ein eige­ner Bereich nur für die Steuer-​Fragen ein­ge­rich­tet und es exis­tie­ren vie­le Posts mit Informationen zu bestimm­ten Ländern und in ver­schie­de­nen Sprachen.

Noch ein for­ma­ler Hinweis am Ende: Diese Angaben sind alle ohne Gewähr, ich bin kein Steuerberater und habe nichts in die­ser Richtung studiert.

UPDATE 02.06.2009 – 10 Uhr:
Mir wur­de soeben von Shutterstock bestä­tigt, dass in Deutschland die Email als Nachweis nicht aus­reicht. Es wird des­halb gebe­ten, den ITIN-​Antrag noch nicht abzu­schi­cken. An einer Lösung wird gearbeitet.

Stockfotografie-​News 2009-05-29

Da es letz­te Woche kei­ne News gab, waren die Nachrichten so unru­hig, dass sie mir schon ges­tern kurz ent­fleucht sind. Ich habe sie zurück­ge­pfif­fen, auf­po­liert und schi­cke sie heu­te wie­der ins Rennen.

  • Die Bildagentur Alamy bie­tet nun auch eine Auftragsvermittlung für Fotografen an. Teilnehmen dür­fen Alamy-​Fotografen, die mehr als 100 Bilder und mehr als 10 Verkäufe dort und eine eige­ne Webseite haben.
  • Billiger geht es nicht mehr: Fotolia hat mit PhotoXpress eine Webseite mit mehr als 350.000 kos­ten­lo­sen Fotos gestar­tet. Doch ein klei­ner Hinweis: Auch wenn die Bilder gra­tis sind, dür­fen sie nicht für JEDEN Zweck genutzt wer­den. Was ver­bo­ten ist, steht in den Lizenzbedingungen unter Punkt 3.
  • istock­pho­to hat einen lan­gen Artikel mit Einzelheiten über die geplan­ten Fotoverkäufe über ande­re Webseiten veröffentlicht.
  • Panthermedia star­tet ein neu­es Abo-​Angebot und redu­ziert bei eini­gen Fotos die Web-​Preise. Das beson­de­re am Abo-​Modell ist, dass das Abo kei­ne fes­te Zahl an Fotos ent­hält, son­dern fest­ge­leg­te Credits, die ent­we­der für vie­le klei­ne Bilder oder weni­ger gro­ße Fotos genutzt wer­den kön­nen. Auf jeden Fall fai­rer für den Fotografen.
  • Nächste Woche Dienstag wird es für die Canon 5D Mark II end­lich ein Firmware-​Update geben, mit dem die Blende und ISO-​Werte bei Videos manu­ell bestimmt wer­den können.
  • Da braut sich was zusam­men: Shutterstock ver­langt auf ein­mal Steuerformulare für Fotografen, die nicht aus den USA kom­men und behält sich vor, sonst bis zu 30% des Verdienstes an die IRS (US-​Steuerbehörde) abzuführen.
  • Die Webseite fotoskaufen.de ver­mit­telt nun eben­falls Foto-​Aufträge.
  • Die Bildagentur Imagebroker bie­tet Fotografen und Interessenten die Möglichkeit, deren Mitarbeiter am 07.06.2009 in Dresden kennenzulernen.
  • Im März gab es bei Bildwerk3 einen Themenmonat zur Stockfotografie. Nun gibt es noch mal eine Übersicht über die 12 Artikel mit vie­len Insider-​Tipps. Allesamt sehr lesenswert!
  • Alles, was Du schon immer über Metadaten wis­sen woll­test, gibt es nun geballt auf einer Webseite.