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Bilderklau im Internet – Teil 2

Vor zwei Wochen hat­te ich im Blog einen Artikel mit dem Titel „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein las­sen“ geschrie­ben, bei dem die Kommentare nur so ein­pras­sel­ten. Der Tenor der Aussagen: Man muss nicht immer sofort mit dem Anwalt kom­men. Sehe ich genau­so. Aber reicht eine freund­li­che Mail?

Folgender Fall:
Ich habe wie­der im Internet gesucht, wo mei­ne Fotos benutzt wer­den. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Methoden, die ich im Artikel „10 Tipps zum Finden der eige­nen Fotos“ beschrie­ben habe. Diesmal wur­de ich wie­der fün­dig, aber auf einem ande­ren Weg.

In den Logdateien mei­ner Webseite ver­zeich­ne­te ich auf­fäl­lig vie­le Besucher von der Social-​Networking-​Webseite www.jappy.de. Ich habe mir die Webseite genau­er ange­se­hen und gemerkt, dass es dort ein Sport zu sein scheint, Bilder mit ganz vie­len ande­ren Menschen zu tau­schen, bzw. die­se in den Gästebüchern der Freunde zu zei­gen. Leider schert es die meis­ten über­haupt nicht, ob die Fotos urhe­ber­recht­lich geschützt sind oder nicht.

Da gibt es Screenshots von Filmen, kom­mer­zi­el­le Bilder aus Bildagenturen, Fotos von Flickr und eben auch Fotos von ande­ren Webseiten, zum Beispiel mei­ner. Innerhalb eini­ger Minuten habe ich drei mei­ner Fotos in den Gästebüchern und Foren von jappy.de gefun­den. Die meis­ten der Fotos wer­den auch nicht kopiert, son­dern per Hotlinking ein­ge­fügt. Das führt neben der Urheberrechtsverletzung noch zu zusätz­li­chem Traffic bei den Originalseiten, von wo die Fotos kom­men, für den die Betreiber meist Geld zah­len müs­sen. Sie wer­den damit also dop­pelt geschädigt.

Weil das bei jappy.de kei­ne ein­ma­li­gen Ausrutscher sind, weil die Bilder als Hotlink genutzt wer­den und weil meh­re­re mei­ner Bilder betrof­fen waren, woll­te ich nicht nur eine net­te Mail schrei­ben, son­dern mich für mei­ne Arbeitszeit, in der ich die Bilder suchen muss­te, ent­schä­di­gen lassen.

Immerhin: jappy.de hat eine gut find­ba­re eige­ne Emailadresse für Rechtsverletzungen und ich bekam inner­halb einer Stunde Antwort von der Rechtsabteilung. Der Mitarbeiter tei­le mir mit, dass die betref­fen­den User infor­miert wur­den und sich bei mir mel­den sollen.

Stillleben mit Obst

Am nächs­ten Tag bekam ich einen Anruf von der Frau, die eins der Bilder geklaut hat­te. Es han­delt sich um ein Obstfoto, was bei einer Google Images-​Suche nach „Obst“ rela­tiv weit vor­ne auf­taucht. Das Obstfoto sieht viel­leicht „dahin­ge­wor­fen“ aus, erfor­der­te aber einen sorg­fäl­ti­gen Aufbau und Obst im Wert von über 30 Euro.

Die Dame argu­men­tier­te nach die­sem Muster:
– das sei total üblich bei Jappy
– das Bild habe sie nicht von mir, son­dern das gab es bei Google
– sie wuss­te nicht, dass das ver­bo­ten sei
– wenn das bei Google ange­zeigt wird, muss das doch kos­ten­los sein

Nach einer Weile sah sie ein, dass ihre Handlung nicht rech­tens war. Ich bot ihr schlicht an, das Foto in der kleins­ten Web-​Auflösung nach­träg­lich über mei­ne Bildagentur zu lizen­zie­ren und fer­tig. Fand ich fair. Kostenpunkt: 20 Euro. (Ja, da hat sie etwas Pech gehabt: Andere Fotos von mir wer­den auch für 5 Euro in der Web-​Auflösung ange­bo­ten bzw. sehr ähn­li­che Obst-​Fotos gäbe es als Microstock-​Fotos auch für 1 Euro, aber das betref­fen­de Foto wird von mir aus­schließ­lich über eine etwas teu­re­re Agentur vertrieben).

Daraufhin mein­te sie zu mir, dass das doch nicht mein Geschäftsmodell sein kön­ne, die Leute über Google zu mei­nen Fotos zu locken und dann Geld zu kas­sie­ren. Da war ich baff. Ich erin­ner­te sie dar­an, dass ich ers­tens nie­man­den gezwun­gen habe, mein Foto ohne mei­ne Erlaubnis zu kopie­ren und zwei­tens sowohl im Foto selbst als auch auf der Seite, wo mein Foto gezeigt wird, deut­lich ein Copyright-​Zeichen zu sehen ist, was mich als Urheber des Fotos aus­weist. Mit allen dazu­ge­hö­ren Rechten, wie bei der Nutzung Geld zu verlangen.

Ich erin­ner­te auch dar­an, dass ich mit mei­ner Mail ihr Anwaltskosten in Höhe von meh­re­ren hun­dert Euro spa­ren wür­de. Aber statt Dankbarkeit ern­te­te ich Wut. Finde ich ehr­lich gesagt ver­ständ­lich, aber was soll ich machen? Alles igno­rie­ren? Meine Zeit dafür opfern, net­te Emails an die Bilderdiebe zu schrei­ben, ohne dafür ent­schä­digt zu wer­den? Was meint ihr dazu? Ich bin gespannt auf Eure Kommentare.

Ich habe mich für die Variante „net­te Mail plus Rechnung“ ent­schie­den. Die 20 Euro wur­den bezahlt. Eine regel­mä­ßi­ge Bildkäuferin wird die Frau sicher trotz­dem nicht wer­den. Der Kontakt zu den zwei ande­ren Usern steht noch aus.

Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-​Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In die­ser Folge geht es um die Unterschiede zwi­schen einer „ein­fa­chen“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz.

Geschenke vergleichen

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-​Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was ver­kauft wird, reicht nicht mehr die ein­fa­che Lizenz aus. Wer etwas ver­kau­fen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-​Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-​Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die ein­fa­che Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma bei­spiels­wei­se Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden ver­schenkt, ist das okay. Soll der Kalender ver­kauft wer­den, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt auf­hän­gen zu las­sen, dem reicht meist die ein­fa­che Lizenz – vor­aus­ge­setzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster dru­cken und ver­kau­fen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-​Poster-​Shops, benö­tigt die erwei­ter­te Lizenz.

Da sich die­se Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unter­schei­den, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begren­zen bei der ein­fa­chen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt wer­den darf. Bei istock­pho­to liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der ein­fa­chen Lizenz also bis 500.000 gedruckt wer­den, dar­über hin­aus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotz­dem nicht wei­ter­ver­kau­fen, z.B. digi­tal über Bildagenturen. Auch die übli­chen Einschränkungen gel­ten sowohl für die ein­fa­che als auch die erwei­ter­te Lizenz.

Übrigens: Das obi­ge Foto kann hier exklu­siv lizen­siert werden.

Bilderklau im Internet – Strafen oder sein lassen?

Vor paar Tagen bekam ich in mei­nem Blog einen Kommentar von einem ande­ren Robert, der mir einen Link schick­te zu einer Community-​Webseite, auf der ein Foto von mir zu fin­den war (Danke noch mal!). Den Namen nen­ne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich mei­ne Bilder mar­kie­re. Ich behaup­te nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immer­hin erleich­tert es mir zu sehen, ob die­ses Foto über eine Agentur gekauft wur­de oder ein­fach unbe­rech­tig­ter­wei­se das Vorschaubild aus mei­ner Fotogalerie kopiert wur­de. Genau aus die­sem Grund nut­ze ich Wasserzeichen.

2009 Fotonutzung

Die Seite funk­tio­niert so, dass ange­mel­de­te Mitglieder Gruppen grün­den kön­nen und bei ande­ren Gruppen Mitglied wer­den kön­nen, um zu chat­ten und so wei­ter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber ille­gal.

Nun hat­te ich die Wahl: Anwalt ein­schal­ten las­sen und den mir zuste­hen­den Schadensersatz for­dern oder locker bleiben?

Ich ent­schied mich für letz­te­re Variante. Das bedeu­te­te, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klä­ren. Ging kei­ner ran. Deshalb schrieb ich die­se Mal an den Support:

Guten Tag,

auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momen­tan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zer­bricht Zigarette). Ich bin der Urheber die­ses Fotos (sie­he Copyright-​Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.

Ich for­de­re sie des­halb auf, das Foto inner­halb von drei Tagen zu ent­fer­nen oder bei Interesse das Foto von mir für die­se Nutzung lizen­zie­ren zu las­sen. Andernfalls wer­de ich die Angelegenheit mei­nem Anwalt über­ge­ben müssen.

Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“

Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin infor­miert und das Bild gelöscht wur­de. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ich bin mir sicher, dass ich mit mei­nem Anwalt etwas Geld aus der Sache hät­te zie­hen kön­nen. Ich woll­te das aber aus meh­re­ren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehn­mal so hoch wie die Lizenzgebühr gewe­sen. Die hät­te ich zwar nicht zah­len müs­sen, dafür aber die Userin, die danach garan­tiert kein Bild klau­en wür­de. Aber es bestün­de auch kei­ne Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewin­nen. In mei­ner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht ange­nom­men wer­den, aber die­ser – rela­tiv harm­lo­se – Klapps auf die Finger lässt zumin­dest mich und viel­leicht auch die Branche net­ter aus­se­hen als ein offi­zi­el­les Anwaltsschreiben.

Ein wei­te­rer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin ver­dient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da woll­te ich nicht rein­grät­schen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt wor­den, hät­te ich mich sicher für den Weg mit Anwalt ent­schie­den. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlech­tem Licht hät­te daste­hen las­sen, hät­te ande­re Konsequenzen gehabt.

Aber ich fin­de, manch­mal sind die ein­fa­chen Lösungen die bes­ten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähn­li­che Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?

Erkenne gefälschte Adobe-Software

Ich bekam vor paar Tagen wie­der eine Mail, dies­mal von Martin:

Dieser Shop bie­tet Adobe Software super­güns­tig an. Angeblich vol­le, ohne Einschränkungen ver­wend­ba­re Versionen..
Ich fin­de den Haken nicht. Vielleicht kannst Du mir ja sagen, was Du davon hälst?“

Was ich davon hal­te? Nix!

adobe-cs4-master-collection

Die Software auf der Seite ist ein­deu­tig gefälscht bzw. funk­tio­niert viel­leicht über­haupt nicht und statt eines Schnäppchens ist man nur eini­ge hun­dert Euro losgeworden.

Dafür gibt es meh­re­re Hinweise:

  • Die Software wird nur zum Download ange­bo­ten, als ISO-​Datei oder selbst­ent­pa­cken­de SFX-​Datei. Letzteres ist eine Virenquelle, ers­te­res ist ein CD-​Images, wel­ches oft von Raupkopierern genutzt wird.
  • Die Webseite ent­hält kein ordent­li­ches Impressum, kei­ne Firmenanschrift, kei­ne Telefonnummer.
  • Der Preis ist ein­fach zu niedrig.
  • Die Domain wur­de erst vor paar Tagen regis­triert, in Slowenien und der Inhaber der Domain hat allein im August 2009 über 200 wei­te­re Webseiten ange­mel­det. Ich wet­te, die ver­kau­fen eben­so (gefälschte/​nicht funk­tio­nie­ren­de) Software.
  • Auf der offi­zi­el­len Adobe-​Webseite steht zum Thema „Software-​Piraterie“: „Kaufen Sie kei­ne per Download erhält­li­che Software von unbe­kann­ten Websites, son­dern wäh­len Sie den Adobe-​Store als Online-​Bezugsquelle. Nur hier kön­nen Sie auf lega­lem Wege Software per Download erwer­ben. Lediglich den Adobe Reader kön­nen Sie auf den Seiten von Adobe kos­ten­los her­un­ter laden. Internetportale, über die Ihnen der Adobe Reader gegen ein Entgelt ange­bo­ten wird, soll­ten Sie mei­den, da hier nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass die ange­bo­te­ne Software mani­pu­liert wur­de oder Spyware ent­hält oder aber der Betreiber der Seite ledig­lich an Ihren Registrierungsdaten inter­es­siert ist.“
  • Außerdem steht dort: „Sollten Sie durch Spam-​Mails Kenntnis von Discountangeboten zu einem Bruchteil des Ladenpreises erhal­ten, ist Ihr Argwohn berechtigt.“

Kurz: Finger weg! Und noch mal deut­lich: Wer sich auf so ein angeb­lich güns­ti­ges Angebot ein­lässt, die aktu­el­le Adobe CS4 Master Collection für knapp 300 Euro zu kau­fen, die neu über 3.000 Euro (!) kos­tet, risik­iert, dass er das Geld ver­liert, ohne einen Gegenwert dafür zu erhal­ten und zusätz­lich sei­ne Kreditkartendaten in die Hände von Kriminellen zu legen.

Wer Adobe-​Produkte legal kau­fen will, kann das zum Beispiel hier bei Amazon.de machen. Die güns­ti­ge Studenten-​Version von Adobe CS4 Design Standard kos­tet immer­hin nur ca. 200 Euro.