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Adobe Stock erklärt seinen Suchalgorithmus: Erste Lehren

Der Suchalgorithmus einer Bildagentur gehört zu den stärks­ten Betriebsgeheimnissen. Besonders pikant ist das, weil die­ser Algorithmus wesent­lich dar­über ent­schei­det, ob man als Fotograf mit die­ser Bildagentur viel Geld ver­dient oder nicht (YouTuber kön­nen da ein Lied von sin­gen).

Weil die­ser Suchalgorithmus so geheim ist, kann man nur Mutmaßungen dar­über anstel­len, wel­che Kriterien genau rele­vant sind, um bei einer Bildersuche weit oben zu erscheinen.

Manchmal geben die Entwickler jedoch selbst einen sel­te­nen Einblick in ihre Arbeit. So kürz­lich bei die­sem sehr span­nen­den Artikel von Fengbin Chen, Machine Learning Engineer bei Adobe.

In die­sem Artikel wer­den ers­tens eini­ge beob­ach­te­te Verhaltensweisen von Bildkäufern auf­ge­zählt. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Kunden scrol­len sel­ten in den Suchergebnissen und schau­en sel­ten mehr als die ers­te Seite der Suchergebnisse an
  • Abo-​Kunden benut­zen häu­fig die glei­chen Suchbegriffe, jedoch mit ande­ren geplan­ten Endnutzungen im Hinterkopf, wes­halb die Topresulte nicht die glei­chen blei­ben sollten
  • Kunden laden Bilder oft run­ter, um die­se wei­ter­zu­ver­ar­bei­ten, vie­le suchen nach Inspirationen durch Stock-​Bilder, die sie für ihre fina­len Projekte bear­bei­ten können
  • Bilder auf der ers­ten Trefferposition haben mehr als zehn Mal zu vie­le Downloads wie Bilder auf der drei­zehn­ten Trefferposition.
  • Mehr als die Hälfte aller Downloads erzie­len Bilder im obe­ren Drittel der Suchergebnisse
  • Es gibt eine „Positionsbefangenheit“ (Position Bias), das heißt, Kunden kau­fen lie­ber Bilder aus den obe­ren Suchergebnissen als aus den unte­ren, unab­hän­gig von der Bildqualität und Relevanz.
  • Ein Kunde lädt eher das 100. Bild (das letz­te einer Seite) als das 95. Bild und wenn sie auf die zwei­te Seite gehen, eher eins aus den obe­ren Positionen der zwei­ten Seite als aus den unte­ren Positionen der ers­ten Seite.

Ebenfalls sehr span­nend ist der sel­te­ne Einblick, wie das Adobe Stock Team auf die oben genann­ten Verhaltensweisen reagiert. Damit geben sie einen nütz­li­chen Einblick in die Denkweise der „Hüter des Algorithmus“:

Das Team hat ein neu­es Ranking-​Feature hin­zu­ge­fügt mit dem Namen „unbi­a­sed DTR“. DTR steht für „Download-​through-​rate“. Die Idee dahin­ter ist, dass bis­her die Anzahl der Verkäufe ins Verhältnis zu den Views bei den Suchergebnissen gesetzt wur­de. Ein Bild, was genau­so oft ange­zeigt wur­de wie ein ande­res, aber häu­fi­ger gekauft wur­de, bekam in der Zukunft einen höhe­ren Platz. Das berück­sich­tig­te aber noch nicht den Fakt, dass die Kunden die obe­ren Bilder unab­hän­gig von der Bildqualität bevor­zug­ten, wes­halb sich die­se Topseller oben fest­setz­ten und kaum von neue­ren, even­tu­ell bes­se­ren Bildern ablö­sen ließen.

Beim „unbi­a­sed DTR“ wird das nun berück­sich­tigt, indem die Anzeigeposition mit ein­fließt in das Verhältnis. Zum Beispiel wird ein Bild auf dem Platz eins der Suchergebnisse als „ein View“ gezählt, wäh­rend ein Bild auf der 30. Position nur als „ein Fünftel View“ gezählt wird, weil die Neigung, das ers­te Bild zu kau­fen, fünf Mal höher ist als die, das 30. Bild zu kaufen.

Zusäzlich zu die­sem Faktor spie­len natür­lich noch vie­le ande­re Faktoren wie Alter des Bildes, Suchbegriffe, Portfoliogröße und so wei­ter eine Rolle.

Als Ergebnis wird im Artikel die­ses Vorher-​Nachher-​Beispiel gezeigt:

Vorher-​Nachher-​Vergleich des „unbi­a­sed DTR“-Ranking Features bei Adobe Stock

So sehr ich den Einblick in die Arbeitsweise des Such-​Teams zu schät­zen weiß, so sehr bin ich doch vom Ergebnis ent­täuscht. Es wird behaup­tet, das Nachher-​Ergebnis wür­de mehr Diversität und Variationen zei­gen. Ich bin da einer ande­ren Meinung.

Wie seht ihr das?

Warnung vor vermeintlich „kostenlosen Cliparts“ aus dem Internet

Neben den unzäh­li­gen Kunden, wel­che mei­ne Bilder kau­fen, gibt es lei­der auch eini­ge, wel­che die­se ohne Lizenz nut­zen. Wenn ihnen dann die Abmahnung mei­nes Anwalts ins Haus flat­tert, taucht lei­der viel zu häu­fig die Ausrede auf, die Bilder habe man „kos­ten­los im Internet“ gefun­den. Einige der so Abgemahnten nann­ten mir die Domains, sodass ich mir die­ses Phänomen genau­er anschau­en konnte.

Neben eini­gen lega­len kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet scheint es vor allem drei Arten von ver­meint­lich kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet zu geben.

Illegale Cipartquelle clipartstation.com, eini­ge Bilder haben noch Wasserzeichen von 123rf und Canstock im Bild, wei­ter unten auch von Shutterstock

Zwei der drei Arten betref­fen haupt­säch­lich Illustrationen. Weshalb das so ist, weiß ich nicht, ich ver­mu­te aber, dass die „kos­ten­lo­sen“ Cliparts, die Firmen wie Microsoft oder Corel ihren Office- und Grafikprogrammen bei­gelegt haben, zu der Annahme geführt haben, ein­fa­che Illustrationen sei­en gene­rell „frei ver­füg­bar“. Die unpas­sen­de deut­sche Übersetzung „lizenz­frei“ des eng­li­schen Begriffs „royal­ty free“ ist lei­der eben­falls kontraproduktiv.

Ich möch­te die ver­schie­de­nen Arten von ver­meint­lich „kos­ten­lo­sen Bildern“ hier erklä­ren und zei­gen, wie man erken­nen kann, dass es sich um ille­ga­le Bildangebote han­delt, um die Bildersucher vor den finan­zi­el­len Schäden bewah­ren, die sich aus einer sol­chen ille­ga­len Bildnutzung erge­ben können.

1. SEO-Domains

Ich nen­ne die­se Domains „SEO-​Domains“, nach dem eng­li­schen Kürzel für „Suchmaschinenoptimierung“, weil jeder mit etwas Grips im Kopf sehen kann, dass bei die­sen Webseiten etwas nicht stim­men kann. Es fängt beim Domainnamen an, der in der Regel nichts mit Bildern, Grafik, Illustration oder sons­ti­gen ver­wand­ten Begriffen zu tun hat. Warum das ver­mut­lich so ist, dazu kom­men wir gleich. Diese Webseiten hei­ßen zum Beispiel sulimanalomran.com (ehe­mals requestreduce.org, davor techflourish.com), inadinaofset.com oder noticiasmocambique.com. Das Layout ist oft häß­lich, lieb­los dahin­ge­klatscht und die Bilder sind leicht erkenn­bar aus vie­len ver­schie­de­nen Quellen zusam­men­ge­klaut. Deutliche Indizien dafür sind zum Beispiel die sicht­ba­ren Wasserzeichen ver­schie­de­ner Bilderagenturen, klei­ne Bildgrößen oder fal­sche Skalierung.

sulimanalomran.com Webseite, mit Wasserzeichen von Dreamstime und 123rf

Für den seriö­sen Bildsucher ist ein wei­te­res leicht erkenn­ba­res Merkmal, dass kei­ne phy­si­ka­li­sche Kontaktadresse ange­ben wird. Oft ist nur eine Emailadresse auf­find­bar. Wenn weder Namen von Verantwortlichen, Postanschriften einer Firma oder sonst­was genannt wer­den, ist in der Regel etwas faul.

Außerdem steht auf die­sen Seiten meist nicht mal eine aus­for­mu­lier­te Lizenz, also die Lizenzbedingungen, an die man sich hal­ten muss, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Meist steht ein­fach nur irgend­wo „free clip­arts“ oder „kos­ten­lo­se Bilder“, mehr nicht.

Die Bilder auf die­sen Seiten sind meist nur Mittel zu einem ande­ren Zweck, und zwar ver­mut­lich dem Domainverkauf. Oft exis­tie­ren die­se Seiten nicht lan­ge als Bilderquelle. Die Bilder sol­len anfangs nur viel Traffic gene­rie­ren, weil das bei der Google-​Relevanz mehr Gewicht als die rei­ne Linkhäufigkeit bekom­men hat, um die­se Domains (mit dem Traffic) dann wei­ter­zu­ver­kau­fen. Deshalb auch die kurio­sen Domainnamen, die schon offen­ba­ren, wel­che ande­ren Branchen da zugrei­fen sollen.

Sicher bin ich mir des­sen aber nicht, weil bei­spiels­wei­se die ehe­mals techflourish.com-Domain alle paar Monate den Namen wech­selt, aber jeweils eine Weiterleitung auf die letz­te intak­te Domain enthält.

2. Fake-Agenturen 

Diese Art der ille­ga­len Bildquellen ist lei­der für den durch­schnitt­li­chen Bildsucher schwie­ri­ger zu erken­nen, weil die­se Seiten sich Mühe geben, einen seriö­sen Anschein zu erwe­cken. Das Layout ist schön, der Domainname klingt pas­send und es fin­den sich mehr Informationen auf der Seite als bei den „SEO-​Domains“. Negative Beispiele sind die Seiten cleanpng.com (ehe­mals kisspng.com) oder clipartstation.com, auf denen vie­le Bilder als kos­ten­los ver­füg­ba­re „Public Domain“-Bilder ange­bo­ten wer­den, obwohl das nicht stimmt, zumin­dest in vie­len Fällen nicht.

Suche nach „child­ren“ bei cleanpng.com, zu sehen sind bei­spiels­wei­se Motive der Stock-​Anbieter ciro­de­lia oder dip

Es gibt gan­ze „Domaingruppen“ von Webseiten, die alle nach dem glei­chen Schema benannt sind und ein sehr ähn­li­ches Layout haben wie purepng.com, toppng.com, pngriver.com oder pluspng.com. Viele die­ser Seiten haben nicht nur Cliparts im Angebot, son­dern auch vie­le Foto-​Freisteller mit trans­pa­ren­tem Hintergrund, wel­che akti­ve Stockfotografen oft leicht als die Motive bekann­ter Kollegen erken­nen, z.B. die­se lächeln­de Dame als Motiv von Andres Rodruigez (and­resr):

Foto von Andresr ille­gal als „free down­load“ bei purepng.com

Die Grenzen zwi­schen den ers­ten bei­den Kategorien sind unscharf und ver­wi­schen oft. Beiden gemein ist jedoch, dass in der Regel kei­ne Postadressen oder vol­le Namen der Verantwortlichen auf­find­bar sind.

Startseite von pluspng.com

3. Vorschaubilder von Bildagenturen 

Eine drit­te Art, sich ille­gal Bilder zu holen, sind die Vorschaubilder von Bildagenturen, wel­che Bilder regu­lär und legal anbie­ten. Diese Bilder sind oft auch über die Google Bildersuche auf­find­bar und dort bedie­nen sich anschei­nend ger­ne Bildsucher, die nichts zah­len wol­len. Das ist natür­lich nicht erlaubt, eben­so­we­nig wie die Layoutbilder (mit oder ohne Wasserzeichen) direkt von den Agenturwebseiten öffent­lich zu nut­zen, ohne die Bilder bezahlt zu haben.

Ein Sonderfall sind die Angebote eini­ger Bildagenturen, zum Beispiel „10 Bilder gra­tis erhal­ten“ oder so ähn­lich. Dafür muss man sich als Kunde regis­trie­ren und darf sich als Marketingmaßnahme ohne Bezahlung eini­ge Bilder run­ter­la­den. Das ist auch erlaubt, dann soll­ten sich Bildsucher jedoch unbe­dingt dar­an erin­nern, bei wel­cher Bildagentur sie sich mit wel­chen Kontaktdaten ange­mel­det haben, um ggf. die gül­ti­ge Lizenz nach­wei­sen zu können.

Vorsichtsmaßnahmen bei Bildern aus dem Internet

Wer Bilder aus dem Internet nutzt, soll­te eini­ge Vorsichtsmaßnahmen tref­fen, um sicher­zu­ge­hen, dass die Bildquelle legi­tim und die Nutzung der Bilder wirk­lich erlaubt ist.

  1. Kontaktdaten der Webseite über­prü­fen: Gibt es eine Postadresse oder Namen von Verantwortlichen?
  2. Lizenz über­prü­fen: Gibt es eine aus­führ­lich for­mu­lier­te Nutzungslizenz für die Bilder oder steht da nur „free“ oder „kos­ten­los“? Selbst bei angeb­li­chen „Public Domain“-Bildern soll­te jeder sehr vor­sich­tig sein.
  3. Bilder anse­hen: Ist die Präsentation der Bilder ein­heit­lich und stim­mig? Sind unter­schied­li­che Wasserzeichen auf den Bildern erkenn­bar? Werden vie­le Bilder nur in klei­nen Webgrößen angeboten?
  4. Bild rück­wärts­su­chen: Das gewünsch­te Bild mit einer Google Bildersuche suchen und schau­en, auf wel­chen Webseiten das Bild noch auf­taucht. Wenn es auf lega­len Agenturwebseiten wie Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images auf­taucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es ille­gal auf der kos­ten­lo­sen Seite ist.
Illegale Bilderquelle mit auto­ma­ti­scher Übersetzung, als Beispiel deut­lich sicht­bar mar­kier­tes Dreamstime-Vorschau-Bild

Mehr Tipps zum gene­rel­len Erkennen unse­riö­ser Webseiten gibt es hier im Tutorial von Henrik Heigl. Manchmal wer­den lei­der auch geklau­te Bilder auf den seriö­sen Bildagenturen hoch­ge­la­den, wie ihr die­se erkennt, steht hier.

Weniger als 1% Fotografenhonorar? Depositphotos macht es möglich

Manchmal wer­de ich gefragt, nach wel­chen Kriterien ich ent­schei­de, bei wel­chen Bildagenturen ich mei­ne Fotos anbie­te. Neben eini­gen objek­ti­ven Faktoren wie Preis, Kommissionen, Uploadprozess und so wei­ter gehört dazu auch immer eine gehö­ri­ge Funktion Bauchgefühl. Bei der Agentur Depositphotos hat mein Bauch immer unan­ge­nehm gegrum­melt. Die Agentur hat mehr­fach ver­sucht, mich mit vor­teil­haf­ten „Deals“ ins Boot zu holen und eine nüch­ter­ne Analyse ließ die Deals auch sehr ver­lo­ckend aus­se­hen. Aber dann kam wie­der das Bauchgrummeln.

screenshot-depositphotos
Der rote Spruch „Du wirst unse­ren Rabatt lie­ben!“ bekommt aus aktu­el­lem Anlass eine ganz eige­ne iro­ni­sche Wendung.

Es hat­te ver­schie­de­ne Ursachen:
Es fängt damit an, dass Depositphotos nach eige­nen Aussagen mit der Firma Depositfiles ver­bun­den ist und von ihr finan­ziert wird. Depositfiles ist ein Online-​Datenspeicher, der von vie­len auch dazu genutzt wird, ille­gal urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Material zu verteilen.

Vor fast genau drei Jahren schrieb ich hier im Blog über deren unsäg­li­ches SMS-​Download-​Angebot. Andere Fotografen reg­ten sich vor paar Monaten auch über Bildverkäufe mit einer „erwei­ter­ten Lizenz“ auf, die auf der Depositphotos-​Seite für 80 $ ange­bo­ten wird, von der Fotografen aber teil­wei­se nur 2,64 $ abbe­ka­men. Es scheint, als ver­su­che Depositphotos jetzt, die Fotografenhonorare mit einer inter­es­san­ten, wenn auch mehr als frag­wür­di­gen Methode wei­ter nach unten zu drücken.

Partnerprogramme/​Reseller bei Depositphotos

Einige Fotografen hat­ten in die­sem Thread im Stockfotografie-​Forum ent­deckt, dass Bilder von ihnen bei der deut­schen Agentur Shotshop ange­bo­ten wer­den, die von Depositphotos (DP) gelie­fert wer­den muss­ten. Wer es selbst über­prü­fen will, ob sei­ne Depositphotos-​Bilder auch bei Shotshop zu fin­den sind, muss dort ein­fach nach einer Bildnummer von DP-​Fotos suchen.

Das Agenturen Material von ande­ren Bildagenturen ver­kau­fen, ist nichts Neues. Spannend ist hier jedoch das Lizenz- und Abrechnungsmodell. Testkäufe von mir und ande­ren Fotografen erga­ben fol­gen­des: Wenn ein Kunde bei Shotshop ein Foto in vol­ler Auflösung für 29,90 Euro kauft, was über Depositphotos gelie­fert wur­de, erhält der Fotograf bei Depositphotos nur die Meldung, dass das Foto als „Abo-​Download“ erwor­ben wur­de und der Fotograf dafür (je nach Ranking) zwi­schen 0,22 bis 0,26 Euro (0,30–0,36 $) erhält! Das wären weni­ger als 1% Fotografenanteil! Wie ist das möglich?

Auf mei­ne Anfrage an Shotshop ant­wor­te­te der Geschäftsführer Stephan Krömer nur:

[…] Wir nut­zen das Reseller Programm von Depositphotos und ich kann lei­der auch wirk­lich nur zu sämt­li­chen inter­nen Abrechnungsfragen von Deposit nur an Deposit selbst ver­wei­sen. Bei Agenturverträgen gibt es immer ein „Non-​disclosure Agreement“, wel­ches man unter­schrei­ben muss und an das wir uns hal­ten müssen. […]“

Meine Anfrage an Depositphotos brach­te mir nur eine Copy & Paste-​Standardantwort von Depositphotos ein, wel­che alle Fotografen erhiel­ten, die in den letz­ten bei DP nach Details fragten:

Hello Robert,

Our Partnership pro­grams have been crea­ted to boost contributors’s sales via new mar­kets. Our con­tri­bu­tors were opted out of our Extended licen­se part­ner sales upon their requests, so their files are no lon­ger sold via our Extended licen­se part­ner sales. Shotshop is our API resel­ler. Shotshop purcha­ses our sub­scrip­ti­ons to resell our images under the Standard license.

Depositphotos reser­ves the right to deter­mi­ne the con­di­ti­ons of its coöpe­ra­ti­on with Partner com­pa­nies. We sell tho­se files by sub­scrip­ti­ons (under the stan­dard licen­se), but it is up to our part­ners to set their pri­ces and the way to sell them as long as they stick to licen­se terms.

It is sta­ted in our Supply Agreement:
“Depositphotos reser­ves the rights to dis­tri­bu­te Files not only on the Website direct­ly, but also through Partners. Contributor agrees that Depositphotos has the right to grant or pass along to Partners under sepa­ra­te agree­ments spe­ci­fic rights, cons­traints, obli­ga­ti­ons, licen­ses and other legal and busi­ness mat­ters regar­ding Files. Depositphotos has the impli­cit right to pro­vi­de Partners with access to the Files accept­ed at the Website via its own pro­gram inter­faces (API) or any other means sanc­tion­ed and appro­ved by Depositphotos, pro­vi­ded such access does not breach the pro­vi­si­ons of the Standard and Extended License Agreements. “

If con­tri­bu­tors want to opt out of our part­ner­ship pro­grams, we will exclude their port­fo­li­os from all our part­ner­ship pro­grams upon their requests and their images will be sold sole­ly on depositphotos.com

Kind regards,
Vicky.“

Diese Erklärung wirft lei­der mehr Fragen auf als das sie Antworten liefert.

Fangen wir oben an: Shotshop ist ein Wiederverkäufer von Depositphotos mit einer API-​Anbindung. Laut der Mail kauft Shotshop die Bilder mit einem Abo unter der Standardlizenz. Im Vertrag zum API-​Programm steht bei Depositphotos jedoch folgendes:

[…] Der Anbieter bie­tet dem Wiederverkäufer Dateien zu Standardpreisen oder über ein Abonnement an. Der Wiederverkäufer legt den Preis, den ihm sei­ne Käufer für die Dateien bezah­len, selbst fest. […]“

Weiterhin steht dort:

7. UNTERSAGTE HANDLUNGEN
[…] Der Verkauf von Dateien des Anbieters, ohne an ihn die ihm ver­trag­lich zuste­hen­de Gebühr zu entrichten. […]“

Die ers­te gro­ße Frage ist: Wieso darf Shotshop Fotos zu hohen Preisen ver­kau­fen, die­se aber zu den nied­ri­gen Abo-​Preisen bei Depositphotos abrech­nen? Unter der erwähn­ten Standardlizenz ist ein Weiterverkauf auch aus­drück­lich ausgeschlossen.

Die zwei­te Frage ist: Wenn von einem Verkaufspreis von 29,90 Euro nur ca. 0,25 Euro beim Fotografen ankom­men, wie tei­len sich die rest­li­chen 29,65 Euro zwi­schen Shotshop und Depositphotos auf? Wer steckt sich den Löwenanteil ein?

Unten in der Mail von Depositphotos wird erwähnt, dass ein Ausschluss der eige­nen Bilder aus dem „Partnerprogramm“ mög­lich sei (wenn man eine Mail an support@depositphotos.com schreibt) und die Bilder dann nur über Depositphotos ver­kauft wür­den. Mir lie­gen jedoch Screenshots vor, die bewei­sen, dass das nicht ganz kor­rekt ist. Einige Fotografen hat­ten schon vor Monaten um die Deaktivierung ihrer Bilder vom Partnerprogramm gebe­ten, deren Fotos sind aber wei­ter­hin bei Shotshop zu fin­den. Auch Sean Locke hat in der Microstockgroup geäu­ßert, dass ihm per Mail aus­drück­lich zuge­si­chert wur­de, sei­ne Bilder wür­den nur über die Seite von Depositphotos ver­kauft, er aber trotz­dem sei­ne Fotos bei Shotshop findet.

Vielleicht liegt das an dem fei­nen sprach­li­chen Unterschied zwi­schen „Partnerprogramm“ und „Wiederverkaufer (Reseller)“, der in der Mail auf­ge­macht wird. Ein Fotograf bot fol­gen­den Erklärungsversuch an: Die Agentur Shotshop kauft die Bilder von Depositphotos als Abo, des­we­gen wür­den sie ja über Depositphotos ver­kauf wer­den. Zufriedenstellend wäre die­se gehirn­quet­schen­de Logik jedoch nicht.

Der Vorteil von Shotshop

Für Fotografen beson­ders ärger­lich ist auch das Verhalten von Shotshop. Die Berliner Agentur galt schon lan­ge als eine Agentur mit einem der kom­pli­zier­tes­ten Upload-​Verfahren und gleich­zei­tig sehr vie­len Ablehnungen. Besonders beliebt bei Shotshop ist der Ablehnungsspruch: „Für die Vermarktung durch Shotshop nicht geeig­net“. Der ergibt end­lich Sinn, denn natür­lich ist es für die Agentur lukra­ti­ver, das glei­che Material von Depositphotos zu bezie­hen und dort deut­lich weni­ger als die 35–67% Fotografenanteil  für nicht­ex­klu­si­ves Material zah­len zu müssen.

Nur die Spitze des Eisbergs?

Shotshop ist nicht die ein­zi­ge Agentur, wel­che Material von Depositphotos ver­kauft. Eine ande­re Agentur ist bei­spiels­wei­se die indi­sche Agentur ibudgetphoto.com. (Deposit-​Bilder wer­den dort unter dem Kürzel „DPPS_​BILDNUMMER“ geführt) Testkäufe wur­den schon getä­tigt, aber Abrechnungen bei Depositphotos sind bis­her nicht erfolgt. Nachdem Depositphotos auf wie­der­hol­te Fragen nach einer Liste von Vertriebspartnern nicht reagiert hat, steht die ban­ge Frage im Raum: Wie vie­le Agenturen ver­trei­ben noch Bilder von Depositphotos mit einem bil­li­gen Abo? Das wür­de viel­leicht end­lich erklä­ren, war­um der Abo-​Anteil bei Depositphotos so ver­dammt hoch ist.

Vertrauen in Partner

Üblicherweise läuft ein Deal zwi­schen meh­re­ren Bildagenturen so: Wenn eine Bildagentur das Bild einer ande­ren Bildagentur ver­kauft, tei­len sich bei­de Agenturen die Einnahmen 50:50 und der Fotograf bekommt von den 50% sei­nen ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Anteil ab. Läuft die Vertriebskette über meh­re­re Agenturen, ver­län­gert sich das und der Fotograf bekommt sei­nen Anteil nur von 25% oder 12,5%. Aber weni­ger als 1% ist schon eine star­ke Leistung.

Da wir als Fotografen kaum Kontrollmöglichkeiten haben, wel­che Agentur wel­che Bilder wann ver­kauft hat, müs­sen wir Vertrauen in die Bildagenturen haben. Depositphotos ver­spielt die­ses Vertrauen gera­de mas­siv. Und mein Bauch grum­melt schon wieder.

Habt ihr auch Bilder bei Depositphotos? Findet ihr die­se auch bei ande­ren Agenturen wie Shotshop wieder?

25 kostenlose Wolkenfotos und Himmelbilder zur kommerziellen Nutzung

Heute gibt es wie­der etwas gra­tis: Nach mei­nem Stockfotografie-​Einkommen-​Rechner, dem Fotolia-​Ranking-​Rechner und dem Modelhonorare-​Ebook kommt heu­te ein beson­de­res Schmankerl:

In der Vergangenheit habe ich des­öf­te­ren hoch­auf­lö­sen­de Fotos von Wolken gemacht, um die­se als Hintergrund, für Fotomontagen und so wei­ter zu benut­zen. Da ich selbst ger­ne auf kos­ten­lo­se Angebote im Internet zurück­grei­fe und ab und zu etwas zurück­ge­ben möch­te, bie­te ich jetzt 25 Hi-​Res Wolkenfotos gra­tis zum Download an.

Das Besondere dar­an: Alle Fotos dür­fen sowohl pri­vat als auch kom­mer­zi­ell genutzt wer­den. Es ist also kein Problem, die Fotos bei­spiels­wei­se für Fotomontagen zu ver­wen­den, die ihr über Bildagenturen ver­kau­fen wollt oder sie für Werbezwecke zu benut­zen. Wer möch­te, kann ger­ne mei­nen Namen als Quelle nen­nen, aber das ist kei­ne Bedingung. Ich freue mich auch über jeden Link auf die Downloadseite.

Das Kleingedruckte und alles wei­te­re und natür­lich den Downloadlink gibt es hier.

Ich über­le­ge auch, die ori­gi­na­len RAW-​Dateien anzu­bie­ten, falls dar­an Interesse besteht, bit­te Bescheid geben.

Tutorial: Kreatives Blitzen draußen mit dem Porty

Drüben bei der Model-​Kartei hat der Hobbyfotograf Bent Jessen ein klei­nes Tutorial ver­öf­fent­licht, wel­ches den Umgang einer trag­ba­ren Blitzanlage drau­ßen (oder auch drin­nen) erklärt. Das ist für den Einstieg ganz hilf­reich, wes­halb ich Bent gefragt habe, ob ich das mit mei­nen Lesern tei­len darf. Am Ende des Artikels gibt es das Tutorial auch als PDF-​Download. Ab jetzt schreibt Bent:

Ein por­ta­bler Blitz (auch „Porty“ genannt) ist schon eine fei­ne Sache. Wir wol­len schließ­lich nicht nur bei opti­ma­lem Wetter foto­gra­fie­ren. Aber wie setzt man den Porty eigent­lich ein? Dazu habe ich die­se klei­ne Anleitung geschrieben.

Was man braucht:

Eine Kamera (egal ob digi­tal oder ana­log), in mei­nem Fall eine Nikon D90*, einen exter­nen Belichtungsmesser (am bes­ten digi­tal) mit Blitz-​Messfunktion, z. B. einen Gossen Digipro F* und natür­lich den Porty, z. B. den Elinchrom anger Quadra*. Grundsätzlich funk­tio­niert die­se Anleitung aber auch mit ande­ren Blitzen, zum Beispiel ent­fes­sel­ten Speedlites.

Los geht’s:

Der ers­te Gedanke, den man sich machen muss, ist, die Verschlusszeit zu bestim­men. Dabei muss man zwei Dinge berücksichtigen.

Zuerst muss man wis­sen, wel­che Zeit die maxi­ma­le Blitz-​Synchronisationszeit der Kamera ist. Diese ist von Modell zu Modell ver­schie­den. Ein Blick in die Bedienungsanleitung gibt hier Auskunft. Meine Kamera kann Blitze bis maxi­mal 1/​200 Sekunde syn­chro­ni­sie­ren. Das bedeu­tet – ver­ein­facht – fol­gen­des: Bis zu die­sem Zeitwert ist der Verschluss der Kamera voll­stän­dig geöff­net, wenn mit einem Blitz foto­gra­fiert wird. Wählt man eine schnel­le­re Zeit (z. B. 1/​250 Sekunde) ist die Kamera bereits im Begriff, den Verschluss zu schlie­ßen, wäh­rend der Blitz noch das Bild belich­tet. Das Ergebnis wäre, dass im Bild schwar­ze Balken auf­tau­chen und Teile des Bildes ver­de­cken. Und das wol­len wir nicht…

Ein Zitat aus Wikipedia:
„Als Blitzsynchronzeit oder Synchronzeit (auch X‑Sync) bezeich­net man in der Fotografie die kür­zes­te wähl­ba­re Belichtungszeit (Verschlusszeit), bei der der Verschluss eines Fotoapparats kurz­zei­tig voll­stän­dig geöff­net ist und das Licht eines Blitzgerätes (Fotoblitz) somit das gesam­te Filmbild bzw. den Bildsensor voll­stän­dig beleuch­ten kann. Die Blitzauslösung ist mit dem Verschluss der­art syn­chro­ni­siert, dass jener voll­stän­dig geöff­net ist, bevor der Blitz beginnt.“

Die zwei­te Sache, die man bei der Wahl der Verschlusszeit berück­sich­ti­gen muss, ist die Zeit, in der man die Kamera noch in der Hand hal­ten kann, ohne zu ver­wa­ckeln. Eine alte Formel besagt, dass die­se Zeit unge­fähr dem Kehrwert der Brennweite ent­spricht. Damals gab es noch kein „Anti- Shake“ und so. Demnach soll­te man bei einer Brennweite von 50 mm einen Wert wäh­len, der unge­fähr die­sem Wert ent­spricht. Man neh­me 1/​60 Sekunde.

Wichtig ist auch, dass die ISO- Zahl gewählt wird. Als Beispiel ISO 200.

Messung des Hintergrundlichts

Die ers­te Messung:

Für die ers­te Messung müs­sen die gewähl­ten Werte im Belichtungsmesser ein­ge­stellt wer­den. Dies geschieht in der „Dauerlicht“-Messfunktion. Nachdem die Taste gedrückt wur­de, erhält man einen Messwert, der angibt, mit wel­chen Werten bei dem vor­han­de­nen Licht ein kor­rekt belich­te­tes Foto ent­steht. Bei den Aufnahmen ist die­ser Messwert unse­re „Hintergrund- Helligkeit“. Die Messung soll­te in unmit­tel­ba­rer Nähe eines Fensters (sofern Indoor) vor­ge­nom­men wer­den, da dies die Lichtquelle dar­stellt. Als Beispiel haben wir einen Wert von 8,0 für die Blende erhal­ten und mer­ken uns die­sen Wert.

Und nun?

Nun schal­tet man den Belichtungsmesser in die „Blitz- Messfunktion“ und stellt die Werte ein, die man sich am Anfang über­legt hat (t= 1/​60 Sekunde, ISO 200). Drückt man nun den Schalter am Belichtungsmesser, „war­tet“ die­ser auf einen Blitz, sofern der Blitz nicht mit Kabel direkt aus­ge­löst wird. Nun erhält man den zwei­ten Wert, z. B 11,5 (der Wert hängt natür­lich von der ein­ge­stell­ten Blitz-​Leistung ab). Aus die­sem Wert ergibt sich, ob die Leistung des Blitzes hoch oder her­un­ter gere­gelt wer­den muss, um auf den zuvor gemes­se­nen Wert „ohne Blitz“ zu kommen.

Wichtig: Nach jedem Griff zum Leistungsregler muss ent­we­der ein­mal der Blitz manu­ell aus­ge­löst wer­den um die Kondensatoren zu ent­la­den oder – sofern der Porty eine Automatik hat – es muss das Bereitschaftssignal der Blitzanlage abge­war­tet werden.

Wird nun foto­gra­fiert, erhält man ein Foto mit aus­ba­lan­cier­tem Vorder- und Hintergrundlicht.

Das Foto ist korrekt belichtet, wirkt aber leicht langweilig.
Das Foto ist kor­rekt belich­tet, wirkt aber leicht langweilig.

Kreatives Blitzen – Variante 1: Ausblenden durch Überbelichtung

Möchte man z. B. bei einem Indoor- Shooting (hier­für ist dies Variante beson­ders geeig­net) etwas mehr Schwung in die Fotos brin­gen, kann man „glei­ßen­des Sonnenlicht“ simu­lie­ren, indem der Hintergrund über­be­lich­tet wird.

Hierzu muss die Verschlusszeit manu­ell ver­län­gert wer­den. Dabei ent­spricht eine Verdoppelung der Zeit (also von 1/​60 auf 1/​30 Sekunde) einer Blendenstufe. Bei ein­ge­schal­te­tem „Anti- Shake“ kann man das auch noch hal­ten, ohne zu verwackeln.

Der Effekt im Foto zeigt sich dadurch, dass der Hintergrund über­strahlt dar­ge­stellt wird.

Hintergrund 1 Blende überbelichtet (t= 1/30 Sek.)
Hintergrund eine Blende über­be­lich­tet (t= 1/​30 Sek.)

Kreatives Blitzen – Variante 2: Abdunkeln des Hintergrundes

Diese Variante eig­net sich beson­ders bei Outdoor- Shootings, wo man einen „dra­ma­ti­schen“ Effekt zau­bern möch­te. Dazu wird das Hintergundlicht redu­ziert und der Blitz dient zur Aufhellung des Hauptmotivs.

Hierzu muss die Verschlusszeit manu­ell ver­kürzt wer­den. Dabei ent­spricht eine Verkürzung der Zeit von 1/​60 auf 1/​125 Sekunde einer Blendenstufe. Um das Hintergrundlicht noch wei­ter zu redu­zie­ren, kann man die Zeit noch wei­ter ver­kür­zen, jedoch nur bis zur maxi­ma­len Blitz- Synchronisationszeit (mer­ken!).

Das Foto auf die­ser Seite wur­de mit den Werten t= 1/​125 Sekunde & Blende 8 auf­ge­nom­men. Achten sie beson­ders auf die Helligkeit des Laubwerks im Hintergrund im Vergleich zu Bild 2 und Bild 3.

Hintergrund 1 Blende unterbelichtet (t= 1/125 Sek.)
Hintergrund eine Blende unter­be­lich­tet (t= 1/​125 Sek.)

Man kann zum Ausprobieren auch ande­re Werte als Basis neh­men. Wenn man statt 1/​60 Sek. nun 1/​30 Sek. als Ausgangswert nimmt („Anti- Shake“ sei dank ist das durch­aus mach­bar) hat man bei einer max. Synchronisationszeit von 1/​200 Sek. die Möglichkeit, das Hintergrundlicht um gan­ze 3 Blendenstufen abzudunkeln.

Beispiel mit max. Blitz- Synchronisationszeit (Ausgangswert 1/60 Sek., eingestellt 1/200 Sek.)
Beispiel mit max. Blitz- Synchronisationszeit (Ausgangswert 1/​60 Sek., ein­ge­stellt 1/​200 Sek.)

Viel Spaß beim Ausprobieren.

Noch ein Hinweis:

Die Fotos in die­sem Tutorial sind direkt aus der Kamera und nur gerich­tet und beschnit­ten. Ich hät­te ger­ne ein „rich­ti­ges“ Modell gehabt, aber die Suche war in der kur­zen Zeit lei­der erfolg­los, des­halb muss­te ich improvisieren.

Das Tutorial als PDF könnt ihr hier kos­ten­los run­tern­la­den.

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