Schlagwort-Archive: Stockfotografie

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 16 – Interview mit Reisefotograf Kristian Peetz

Heute spre­che ich mit dem lang­jäh­ri­gen Hamburger Reise- und Landschaftsfotografen Kristian Peetz, der sei­ne Bilder haupt­säch­lich über Macrostock-​Agenturen anbietet.

Wir reden über die bes­ten Reise-​Locations, hilf­rei­che Apps und Tools, sei­ne Art der Bildbearbeitung und war­um auf sei­nen Fotos so oft Möwen und Schwäne zu sehen sind.

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Einige Beispielbilder aus dem PORTFOLIO von Kristian Peetz:
SHOWNOTES:
Webseite von Kristian Peetz
Facebook-​Seite von Kristian Peetz
Instagram-​Seite von Kristian Peetz
Portfolio von Kristian Peetz bei Westend61

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 14 – Interview mit Christoph Kniel & Niko Synnatzschke von KNSY

Auch in der 14. Folge des Podcast eines Fotoproduzenten dürft ihr gleich zwei Interviewpartner ken­nen­ler­nen: Christoph Kniel & Niko Synnatzschke bil­den zusam­men das Fotografie-​Duo KNSY, was in den letz­ten zehn Jahren zig­tau­send Business- und Lifestyle-​Stockfotos für Agenturen wir plain­pic­tu­re und Westend61 umge­setzt hat.

Christoph Kniel (links) & Niko Synnatzschke (rechts im Bild)

Ich rede mit den bei­den über ihren Bildstil, die Vor- und Nachteile der Zusammenarbeit, über den Einfluss eines Art Directors und war­um sie so vie­le Models mit ver­schränk­ten Armen fotografieren.

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Hier eini­ge bei­spiel­haf­te Fotos von KNSY:

SHOWNOTES:
Webseite von KNSY
Instagram-​Account von KNSY
Portfolio von KNSY bei plain­pic­tu­re
Portfolio von KNSY bei Westend61

Ist Stockfotografie wirklich passives Einkommen?

Auf eini­gen Seiten wie die­ser oder die­ser hier wird Stockfotografie als beque­mes pas­si­ves Einkommen dargestellt.

Bei letz­te­rer wer­de ich sogar als Inspiration ver­linkt, obwohl ich in mei­nem Buch „Stockfotografie – Geld ver­die­nen mit eige­nen Fotos“* den Begriff „pas­si­ves Einkommen“ kein ein­zi­ges Mal verwende.

Was ist passives Einkommen überhaupt?

Passives Einkommen bezeich­net die Einnahmen, wel­che über einen lan­gen Zeitraum regel­mä­ßig erzielt wer­den, ohne nach einer Anfangsinvestition oder Arbeitsleistung noch tätig wer­den zu müssen.

Als Beispiel wer­den Tantiemen oder Lizenzgebühren genannt, die zum Beispiel bei Songs durch die GEMA anfal­len. Filmisch wur­de das Beispiel durch „About A Boy“ mit Hugh Grant umgesetzt.

Auf den ers­ten Blick könn­te die Stockfotografie in der Tat dazu gehö­ren, weil es eine Art des Lizenzgeschäfts ist, bei der nach der Erstellung der Bilder nichts mehr getan wer­den muss.

Halbwertszeit von Stockfotos

Leider sieht die Praxis anders aus: Wie hier sehr aus­führ­lich geschil­dert, unter­lie­gen auch Stockfotos einer „Halbwertszeit“. Das heißt, deren Wert nimmt im Laufe der Jahre ab. Die Halbwertszeit beträgt übli­cher­wei­se ca. 2–3 Jahre, das ist also die Zeitspanne, in der die Bilder die Hälfte ihres Gewinnes erwirtschaften.

Hier als Beispiel mal die Umsatzentwicklung mei­nes ers­ten Microstock-​Shootings von 2008:

Screenshot von Stock Performer

Das Shooting hat 65% des bis­he­ri­gen Umsatzes bis Ende 2010 erzielt.

Hier eine ande­re Darstellung eines wei­te­ren Shootings, bei der die Jahre grup­piert wurden:

Auch hier wur­de 68% des Umsatzes in den ers­ten drei Jahren erzielt (also bis Ende 2012).

Selbst wenn wir alle mei­ne Uploads eines Jahres auf die­se Weise dar­stel­len wür­den (was mit Stock Performer unter „Sales Breakdown by Year“ mög­lich ist), sehen wir die­se Wellenkurve, wobei jede „Welle“ ein Upload-​Jahr darstellt:

Dargestellt sind hier die Werte für Fotolia, wo die Wellen inter­es­san­ter­wei­se deut­lich höher aus­schla­gen, dafür aber viel schnel­ler abfla­chen als bei Shutterstock zum Beispiel. Das heißt, dass man bei Fotolia häu­fi­ger neue Bilder nach­le­gen muss als bei Shutterstock, um kei­ne Umsatzeinbußen zu haben. Interessant ist das des­halb, weil es ca. bis Mitte 2010 anders­rum war, bis Shutterstock sei­nen Algorithmus geän­dert hatte.

Aber egal wie man es dreht und wen­det, wer ein regel­mä­ßi­ges Einkommen durch die Stockfotografie erzie­len will, darf nicht „pas­siv“ sein, son­dern muss kon­ti­nu­ier­lich neu­es Material hochladen.

Stockfotografie ist also kein „gehei­mer Investment-​Trick“, mit dem man bequem reich wer­den kann, son­dern ein Business wie vie­le ande­re auch, wo Können, Ausdauer und Disziplin belohnt werden.

Ich ver­mu­te jedoch, dass auch die Tantiemen der meis­ten Musiker und Songschreiber ähn­lich abfla­chen, wenn sie nicht gera­de das Glück haben, einen Evergreen wie „Last Christmas“ geschrie­ben zu haben, der jedes Jahr aufs Neue in die Heavy Rotation der Mainstream-​Radiosender auf­ge­nom­men wird.

Was sagt ihr?
Wie pas­siv ist euer Stockfotografie-Einkommen?

* Affiliate

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 12 – Interview mit dem Foodfotografen Jan Wischnewski

Wie schafft man den Schwenk vom Koch zum Foodfotografen?
Jan Wischnewski hat genau das gemacht und erzählt in der heu­ti­gen Folge des „Podcast eines Fotoproduzenten“ von sei­nem Werdegang.

Wir reden über den Preis für Rezepte, war­um er das Hochformat bevor­zugt, sei­ne Arbeitsweise, sei­ne Technik und ich ent­lo­cke ihm auf Hörerwunsch eini­ge Tipps und Tricks für die Foodfotografie.

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Hier eine Auswahl der Fotos von Jan Wischnewski:

SHOWNOTES:
Webseite von Jan Wischnewski
Bilder von jan Wischnewski bei Stockfood
Instagram-​Kanal von Jan Wischnewski

Erwähntes Kochbuch: „Salt & Silver Mexiko: Tacos, Tequila, Tattoos“* von Johannes Riffelmacher und Thomas Kosikowski.

* Affiliate-​Link

DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?

Seit Wochen errei­chen mich total ver­un­si­cher­te Mails von Fotografen, die nicht wis­sen, wie sie sich auf die neue Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) vor­be­rei­ten sol­len, wel­che ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Wie muss ich mei­ne Webseite oder mei­nen Blog absi­chern, um nicht abge­mahnt wer­den zu können?

Darf ich noch redak­tio­nel­le Fotos mit Personen drauf machen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

Wie muss ich mei­nen Modelvertrag abän­dern, damit die­ser rechts­si­cher bleibt?

Darf ich als Hochzeitsfotograf noch Bilder der Gäste machen?

Um es vor­weg­zu­neh­men: Auf alle die­se Fragen wer­det ihr von mir hier kei­ne Antwort finden.

Okay, fast, denn zumin­dest beim Thema Blogs und Webseiten kann ich nur raten: Abschalten. Komplett. Konzentriert euch auf die Fotografie und ihr habt ein Problem weni­ger. Nein, war nur ein Scherz, hier fin­det ihr eine Übersicht, was ihr beach­ten müsst, wenn ihr unbe­dingt in Aktionismus ver­fal­len wollt, bevor das Gesetz über­haupt in Kraft getre­ten ist.

Natürlich könnt ihr auch viel Geld aus­ge­ben für eine „maß­ge­schnei­der­te“ DSGVO-​kompatible Datenschutzerklärung im Impressum eurer Webseite oder euch gleich sich „auto­ma­tisch aktua­li­sie­ren­de“ AGB und DSGVO-​Erklärungen im Abo für eine monat­li­che Gebühr von gewief­ten Anwälten kaufen.

Wobei ich schon den Tenor die­ses Artikels ver­ra­ten kann: Keine Panik!

Erinnert ihr euch an die „EU Cookie-​Richtlinie“, wel­che Ende 2015 umge­setzt wur­de? Seitdem pflas­tern zig ner­vi­ge Pop-​Ups fast jede Webseite, wel­che den Besucher dar­über infor­mie­ren, dass Cookies ein­ge­setzt wer­den. Mann kann nicht mal wider­spre­chen, nur „okay“ oder „ver­stan­den“ drü­cken, um das ner­vi­ge Fenster ver­schwin­den zu las­sen. Geholen ist damit kei­nem. Im Gegenteil: Diese Pop-​Ups selbst wie­der­um könn­ten Abmahnungen pro­vo­zie­ren, wenn sie ande­re wich­ti­ge Webseiten-​Informationen wie das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Impressum ver­de­cken. Aber mal nüch­tern betrach­tet: Hat jemand von euch schon von einer Abmahnung gehört, wel­che durch ein feh­len­des „die­se Webseite ver­wen­det Cookies“-Banner her­vor­ge­ru­fen wurde?

Ähnlich sehe ich das mit der DSGVO:
Einfach mal locker blei­ben. Die 20 Millionen Bußgeld oder 4% das Jahresumsatzes, die bei Verstößen ger­ne von inter­es­sier­ten Anwälten in den Raum gewor­fen wer­den, die ihre „maß­ge­schnei­der­ten“ Datenschutzerklärungen ver­kau­fen wol­len, sind die Höchststrafe, wel­che Firmen wie Amazon, Facebook, Google oder Apple abschre­cken sol­len. Für einen klei­nen frei­be­ruf­li­chen Fotografen wird garan­tiert nicht die­se Keule aus­ge­packt werden.

Dazu kommt, dass natio­na­le Gesetzgeber der DSGVO teil­wei­se schon die Zähne zie­hen, bevor sie über­haupt gestar­tet ist, aktu­el­les Beispiel ist Österreich.

Außerdem hilft es nichts, panisch im Netz zu recher­chie­ren, wenn die vor­han­de­nen Quellen teil­wei­se sehr wider­sprüch­lich sind und auch der Original-​Gesetzestext der DSGVO so schwam­mig for­mu­liert ist, dass Laien dar­aus kaum schlau wer­den. Beispiel gefäl­lig? Hier will ein Anwalt mit dem Mythos auf­räu­men (sie­he dort #3), dass Gruppenfotos nach Einführung der DSGVO nur noch mit schrift­li­cher Genehmigung der abge­bil­de­ten Personen erlaubt sei­en. Aber in den Kommentaren wider­spre­chen gleich eini­ge Leute, durch­aus mit Argumenten, deren Plausibilität ich jedoch nicht beur­tei­len kann.

Und so geht es wei­ter und wei­ter. Am Ende hat der Fotograf eini­ge Stunden Zeit mit Lesen ver­schwen­det, ist ver­un­si­cher­ter als vor­her und hät­te in der Zeit mit dem Produzieren neu­er Fotos mehr Geld ver­die­nen kön­nen. Wer sich trotz­dem ver­rückt machen will, bit­te zum Beispiel hier lesen.

Ich ver­traue dar­auf, dass unse­re Politiker in Deutschland und im EU-​Parlament gemerkt haben, wie ver­un­si­chert die Bevölkerung ist und ein Auge dar­auf haben, dass es nicht die Falschen tref­fen wird.

Ich wer­de erst in Panik gera­ten, wenn das Gesetz in Kraft getre­ten ist und nach­weis­lich Abmahnungen erwirkt wor­den sind, wel­che auf mei­ne Situation zutreffen.

Ich wer­de mei­ne Model Releases dann anpas­sen, wenn auch der Branchenriese Getty Images sei­ne Model Releases anpasst, weil die­se in der Branche qua­si der Standard sind.

Deshalb mein Rat: Ruhig blei­ben und sich auf die eige­ne Kernkompetenz besin­nen: Gute Fotos machen! Oder ein­fach ab dem 25. Mai zwei Wochen Urlaub machen und schau­en, was sich danach ver­än­dert hat.

In Panik ver­fal­len kön­nen wir auch spä­ter noch, wenn es aktu­el­le Fälle gibt.

Wie seht ihr das?