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Stockfotografie-​News 2009-07-31

Es ist der letz­te Tag um Juli, es ist Freitag und damit Zeit für einen Rückblick auf die Woche in der Bilderbranche.

  • istock­pho­to sorgt mal wie­der für Aufregung. In einer E‑Mail erklär­te der Erfinder des Microstock-​Modells, dass Stock.xchng (SXC) nun von istock­pho­to statt wie bis­her von StockXpert betrie­ben wer­de. Getty Images, denen istock­pho­to gehört, hat­te vor einer Weile Jupiterimages auf­ge­kauft, denen wie­der­um die Microstock-​Bildagentur StockXpert gehör­te. SXC ist eine Webseite, die momen­tan über 400.000 Gratis-​Bilder anbie­tet. Bildnutzer, die an mehr oder bes­se­ren Fotos inter­es­siert sind, wur­den bis­her auf die StockXpert-​Seite wei­ter­ge­lei­tet. Es wird gemun­kelt, die­ser Traffic sei für 30–40% der Umsätze ver­ant­wort­lich gewe­sen. Diesen Traffic möch­te nun istock­pho­to auf sei­ne Seite ziehen.
  • In ähn­li­cher Sache: Ab dem 1. August 2009 wer­den über Jupiterimages kei­ne RM-​Bilder mehr ange­bo­ten. Was mit den Bildern danach geschieht, ist noch unklar, die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die­se Verkäufe zukünf­tig direkt über die Getty Images-​Seite getä­tigt wer­den sollen.
  • Die neue Microstock-​Agentur Polylooks hat jetzt auch ein Forum.
  • SnapVillage, der Microstock-​Ableger der Bildagentur Corbis, schließt eben­falls am 1. August 2009.
  • Statt auf SnapVillage setzt Corbis jetzt im Microstock-​Bereich auf den Veer Marketplace und hat dort eini­ge Neuerungen ange­kün­digt: Die Marketplace-​Bilder sol­len künf­tig sicht­ba­rer auf der Veer-​Seite ange­zeigt wer­den, eine Suche nach Preis soll jetzt mög­lich sein, Credit-​basierte Abrechnung wur­de ein­ge­führt und für Fotografen gibt es ver­bes­ser­te Statistikfunktionen und mehr.

Dann auf Wiedersehen im August.

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Stockfotografie-​News 2009-07-03

Es ist wie­der Freitag und es gibt wie­der Neuigkeiten. Krempeln wir die Ärmel hoch und fan­gen wir an:

  • Das Unterhaltsamste zuerst: Dreamstime hat ein neu­es „Stock-​Ranking-​Game“ ver­öf­fent­licht. Das Ding macht süch­tig, sag ich euch! Es wer­den einem nach­ein­an­der 10 Foto-​Paare gezeigt, von denen sich ein Bild schon ver­kauft hat und eins nicht. Innerhalb kur­zer Zeit muss man ent­schei­den, wel­ches das ver­kauf­te Bild war. Am Ende gibt es eine sta­tis­ti­sche Auswertung. Meine Trefferquote liegt nach über 40 Spielen bei 76,2%. Da das Spiel ursprüng­lich als Trainingsmethode für neue Bildredakteure in der Agentur ent­wi­ckelt wur­de, ist es nicht nur amü­sant, son­dern auch hilf­reich beim Lernen, wel­che Stockfotos sich gut ver­kau­fen lassen.
  • Der Bilder-​Big-​Player Corbis hat neue Suchfunktionenn auf sei­ner Webseite ein­ge­führt, kurz nach­dem Konkurrent Getty Images ähn­li­ches gemacht hat­te. Jetzt wer­den u.a. „ähn­li­che Bilder“ bes­ser ange­zeigt und die Detailansicht eines Bildes ohne Klicken ermög­licht. Damit schlie­ßen die Macrostock-​Riesen lang­sam zu den Microstock-​Agenturen auf, die eine Weile die Nase vorn bei den „Such-​Gymmicks“ hatten.
  • Nachdem Dreamstime in der letz­ten Zeit das Upload-​Limit stän­dig erhöht hat, wahr­schein­lich, um den Meilenstein bei 6 Millionen Bildern schnel­ler zu errei­che, geht es nun wie­der berg­ab: Der Upload ist nun auf 50 Bilder pro Tag „beschränkt“.
  • ZoomImages, die Bildagentur von FontShop, hat eben­falls eine neue Suchfunktion, bei der nun ange­zeigt wird, ob das gesuch­te Motiv als Einzelbild oder auch gebün­delt auf einer Royalty Free-​CD zu fin­den ist. So sol­len beim Bedarf an meh­re­ren ähn­li­chen Bildern schnel­ler Sparmöglichkeiten erkannt wer­den. Für mich klingt das eher nach einer letz­ten Möglichkeit, die ana­chro­nis­ti­schen Bilder-​CDs anzubieten.

Okay, wie immer: Wenn Du was Wichtiges weißt, was hier fehlt, bit­te in den Kommentaren hinzufügen.

Stockfotos kaufen – Erste Schritte leicht gemacht

Bisher habe ich im Blog viel über das Produzieren und Verkaufen von Stockfotos geschrie­ben. Aber die Bilder sol­len ja auch gekauft wer­den. Deswegen heu­te mal eine Einführung, wie ein­fach Stockfotos gekauft wer­den kön­nen. Ich hal­te die Übersicht kurz und kom­pakt und wer­de in spä­te­ren Artikeln genau­er auf Details eingehen.

Geld sparen beim Einkauf

Einleitung
Wer schnell ein Bild braucht, kann einen Fotografen anru­fen. Je nach Bilderwunsch ist das in der Regel teu­er. Üblicher ist es, fer­ti­ge Fotos zu kau­fen. Das ist dann kei­ne Auftragsfotografie, son­dern „Stockfotografie“ (von „to have in stock“ – auf Lager haben). Bildagenturen hal­ten mitt­ler­wei­le vie­le Millionen Bilder auf Abruf bereit und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das gewünsch­te Motiv schon dabei ist.

Wer Fotos von sei­nen eige­nen Produkten oder sich selbst für die Werbung braucht, wird die­se selbst­ver­ständ­lich nicht vor­ge­fer­tigt fin­den. Fast alles ande­re gibt es jedoch schon.

Sehr güns­ti­ge Bildagenturen sind heut­zu­ta­ge soge­nann­te „Microstock“-Agenturen. Die hei­ßen so, weil dort die Preise für ein Bild bei ca. 1 Euro anfan­gen. Die größ­ten Microstock-​Agenturen sind z.B.:

Dort sind in der Regel „Allerweltsmotive“ zu fin­den, also Bilder, die eine brei­te Masse an Käufern anspricht.

Darüber hin­aus gibt es ganz vie­le Bildagenturen, die sich auf weni­ge Themen wie Sport, Tiere, Landschaften oder Architektur spe­zia­li­siert haben. Dort sind dann auch sel­te­ne­re Motive die­ser Themen zu finden.

Für sehr auf­wän­di­ge Bilder sind immer noch die gro­ßen – und auch teu­re­ren – Bildagenturen eine gute Anlaufstelle. Diese bie­ten oft auch per­sön­li­chen Service und bei Fragen gibt es kos­ten­lo­se Hotlines. Einige der größ­ten Bildagenturen sind:

Bei allen Bildagenturen muss sich kurz ange­mel­det wer­den, um dort Bilder kau­fen zu kön­nen. Das geht ganz schnell. Um nur mal Fotos zu suchen oder zu stö­bern, ist kei­ne Anmeldung nötig.

1. Bilder aussuchen
Zuerst steht die Überlegung im Raum: Was für ein Bild brau­che ich über­haupt? Grob ste­hen drei Arten zur Auswahl:

  • Fotos
  • Illustrationen (also gezeich­ne­te Bilder)
  • Vektor-​Grafiken (mit dem Computer erstell­te Bilder)
  • zusätz­lich gibt es mitt­ler­wei­le auch Videos, Fonts (Schriftarten), Musik, Soundeffekte und mehr zu kaufen

Wenn das geklärt ist, soll­te sich Gedanken über das Motiv gemacht wer­den. Soll es eine Stimmung ver­mit­teln, einen Sachverhalt erklä­ren oder nur zur Zierde dienen?

Die Antwort auf die­se Frage lie­fert meist auch gute Suchbegriffe, wel­che bei den Bildagenturen ein­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Grob las­sen sich inhalt­li­che Suchbegriffe und kon­zep­tio­nel­le Suchbegriffe unter­schei­den. Inhalte beschrei­ben das, was auf dem Bild zu sehen ist, z.B. „Frau“, „lachen“ oder „Frühstück“. Konzepte beschrei­ben, was das Bild aus­sa­gen soll. Übliche Suchbegriffe in die­ser Richtung sind bei­spiels­wei­se „Erfolg“, „Liebe“ oder „Umweltschutz“. Natürlich kön­nen auch meh­re­re Suchbegriffe kom­bi­niert wer­den, wie z.B. „Mann, Erfolg, alt“

Es wer­den dann vie­le Bilder vor­ge­schla­gen. Ist das gewünsch­te Motiv nicht dabei, kön­nen ande­ren Suchwörter pro­biert wer­den oder mit zusätz­li­chen Begriffen die Suche ver­fei­nert wer­den. Ein Klick auf ein Motiv zeigt auch mehr Details, wie die ver­füg­ba­re Größe oder den Preis.

2. Bilder bezahlen
Um ein Foto zu bekom­men, muss es erst bezahlt wer­den. Bei den Microstock-​Bildagenturen sind „Credit“-Systeme üblich. Das heißt, es wird vor­her eine Anzahl von Credits gekauft, die dann gegen Bilder ein­ge­tauscht wer­den kann. Übliche Bezahlmethoden sind PayPal, Click&Buy oder Abbuchung von der Kreditkarte. Die grö­ße­ren Bildagenturen erlau­ben – meist nach vori­ger Absprache – auch den Kauf auf Rechnung. Beim Kauf soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass das Bild in der rich­ti­gen Größe gekauft wird. Kleine Fotos sind zwar bil­li­ger, doch eig­nen sich meist nur für Webseiten, aber z.B. nicht für den Druck auf einem Flyer.

3. Bilder runterladen
Heutzutage kön­nen nach Anmeldung und Bezahlung bei einer Bildagentur die Fotos ein­fach per Knopfdruck run­ter­ge­la­den wer­den. Es emp­fiehlt sich, einen eige­nen Ordner für sol­che gekauf­ten Bilder anzu­le­gen und eini­ge wei­te­re Informationen zu spei­chern. Je nach Verwendungszweck ver­lan­gen Bildagenturen, dass der Name der Agentur und des Fotografen genannt wer­den. Dieser soll­te ent­we­der im Dateinamen oder in einer sepa­ra­ten Datei gespei­chert wer­den, z.B. „Foto-Frau-mit-Handy_Robert-Kneschke_Bildagentur-XY.jpg“.

4. Bilder benutzen
Wenn das Bild auf der Festplatte liegt, kann es belie­big benutzt wer­den. Aber Achtung: Je nach­dem, was für und wo ein Foto gekauft wur­de, gibt es Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Es wird nicht das Foto selbst ver­kauft oder das Urheberrecht (bzw. Copyright) dar­an, son­dern nur das Nutzungsrecht an einem Foto.

Der größ­te Unterschied liegt hier bei der Art des Nutzungsrechts. Es gibt vor allem zwei Lizenz-Arten:

  • lizenz­pflich­tig /​ rights mana­ged (RM)
  • lizenz­frei /​royalty free (RF)

Lizenzpflichtige Bilder wer­den unter der kon­kre­ten Angabe der geplan­ten Nutzung gekauft, z.B. „Abdruck auf einer 1/​4‑Seite im Innenteil einer Zeitung, die deutsch­land­weit erscheint“ oder „Abbildung auf der Startseite einer Webseite mit 400x600 Pixeln für 5 Jahre“. Danach berech­net sich der Preis und eine davon abwei­chen­de Nutzung ist verboten.

Lizenzfreie Bilder sind trotz dem irre­füh­ren­den Namens nicht kos­ten­los. Lizenzfrei bedeu­tet bloß, dass beim Kauf nicht gesagt wer­den muss, für was genau das Foto benutzt wer­den soll. Der Preis rich­tet sich hier vor allem nach der Größe. Je nach Bildagentur gibt aber auch Auflagen, die nur den Druck einer gewis­sen Menge erlau­ben. Zusätzlich gilt für fast alle Bildagenturen, dass zwi­schen einer „nor­ma­len“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz unter­schei­den wird. Wer Fotos z.B. auf T‑Shirts, Poster, Maus-​Pads o.ä. dru­cken will, das Foto also selbst der Hauptgrund für den Kauf die­ser Produkte ist, braucht die „erwei­ter­te Lizenz“, die etwas mehr kostet.

So gut wie alle Bildagenturen ver­bie­ten auch die Nutzung der Fotos zu ille­ga­len oder por­no­gra­fi­schen Zwecken oder auf eine Weise, die das Model oder den Fotografen belei­di­gen oder deren Ruf schä­di­gen wür­den. Auch eine kon­kre­te Verknüpfung eines Bildes mit einem Produkt oder einer Dienstleistung ist oft unter­sagt. Das heißt, dass einem lachen­den Model mit einem Apfel in der Hand nicht mit einer Sprechblase  der Satz „Dank Schlankheitspillen der Firma XY habe ich 20 Kilo abge­nom­men“ in den Mund gelegt wer­den darf. Im nächs­ten Teil gehe ich auf die­se Einschränkungen genau­er ein.

Bei der redak­tio­nel­len Nutzung in Zeitschrfiten oder auf Webseiten for­dern vie­le Bildagenturen, dass der Name der Bildagentur und des Fotografen klein dane­ben geschrie­ben wer­den. Bei Bildern auf Webseiten reicht not­falls auch ein Hinweis im Impressum, z.B. „Foto  auf Seite 10: Robert Kneschke/​Bildagentur XY“ oder im Internet „Bildnachweis: Foto von Robert Kneschke/​Bildagentur XY“. Redaktionell bedeu­tet, dass das Foto nicht als Werbung genutzt wird, son­dern zur Bebilderung von Texten o.ä. ver­wen­det wird, die eine „Redaktion“ geschrie­ben hat oder betreut.

Aber kei­ne Angst, alle Bildagenturen haben auf ihren Webseiten Hinweise, wel­che Nutzung erlaubt ist bzw. nicht, wie der Fotografen-​Name erwähnt wer­den soll und oft einen FAQ-​Bereich – häu­fig gestell­te Fragen mit pas­sen­den Antworten.

Was habt ihr für Erfahrungen beim Bilderkauf gemacht? Welche Schritte soll­te ich aus­führ­li­cher erklären?

Übrigens: Das obi­ge Foto kann u.a. hier gekauft werden.

Extra-​Teil: Fotos von Bildagenturen in Geo, Geolino und Geolino Extra

Ich fin­de es toll, wenn sich Leser aktiv an die­sem Blog betei­li­gen. Der Leser Philipp Schroeder hat sich die Mühe gemacht, mei­ner Serie „Fotos von Bildagenturen in Zeitschriften“ selbst etwas hinzuzufügen.

Zeitschriften Geo, Geolino, Geolino Extra

Vorhang auf für sei­nen Beitrag:

Zeitschriften: Geo, Geolino und Geolino Extra
Ausgaben: von 2004 – 2008
Erscheinungsweise: monatlich
Preis: 3 €
Themen: Reportagen
Verlag: Verlag Gruner + Jahr AG & Co. KG

Gezählt wur­den die Bildcredits in rund 40 Heften. Leicht zu zäl­hen, da hin­ten im Impressum auf­ge­lis­tet, aller­dings dadurch den ein­zel­nen Bildern schwe­rer zuzuordnen.

Nach Häufigkeit sor­tier­te Bildagenturen:
Corbis (300)
Agentur Focus (277)
Getty Images (179)
DPA (89)
Minden Pictures (70)
laif (50)
Alamy (41)

Die  hohe Anzahl der bei Agentur Focus gekauf­ten Bildrechte kom­men durch die vie­len Reportagenbilder. Tierfotos wur­den haupt­säch­lich bei Minden Pictures gekauft und die bei der DPA gekauf­ten Bilder stam­men meis­tens aus der Rubrik Nachrichten aus aller Welt (News).