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Rezension: „Fotografie und Recht im Fokus“ von Sebastian Deubelli

Wer eine objek­ti­ve Rezension zu die­sem Buch sucht, kann hier gleich auf­hö­ren zu lesen. Ich bin hier gleich mehr­fach befan­gen, ers­tens weil der Verlag mitp, bei dem das Buch erscheint, auch mei­ne bei­den Bücher ver­öf­fent­licht hat, eines sogar in der glei­chen Edition.
Zweitens hat mich der Autor und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Sebastian Deubelli, selbst schon oft in recht­li­chen Fragen juris­tisch bera­ten und ver­tre­ten. Außerdem hat er in mei­nem Blog eini­ge Gastartikel geschrie­ben und der Verlag hat mir das Buch unent­gelt­lich zur Verfügung gestellt.

Mit die­sen Hintergrundinfos könnt ihr mei­ne Rezension hof­fent­lich bes­ser ein­ord­nen. Das Buch „Fotografie und Recht im Fokus“ hat den Untertitel „Alles Wissenswerte zu Urheberrecht, Pricing, Steuer und Social Media“. Bei knapp 180 Seiten ist „alles“ sicher etwas zuviel ver­spro­chen, aber als Einführung oder Crashkurs geht es alle­mal durch.

Das Buch ist eben­so wie das Buch „Erfolg im Fotobusiness“ von Silke Güldner eine Sammlung von Kolumnen, wel­che der Rechtsanwalt in der Fotozeitschrift ProfiFoto ver­öf­fent­licht hat­te. Die ins­ge­samt 55 Kolumnen (plus fünf Checklisten zu den bespro­che­nen Rechtsthemen) sind geglie­dert nach Urheberrecht, Pricing und Steuer, Nutzungsrecht, Social Media und prak­ti­sche Rechtstipps.

Jede Kolumne ist knapp drei Seiten lang und kann ohne chro­no­lo­gi­sche Reihenfolge gele­sen wer­den. Inhaltlich rich­ten sie sich haupt­säch­lich an Fotografen, nicht an Bildnutzer, wobei letz­te­re natür­lich trotz­dem Nutzen aus dem Buch zie­hen kön­nen, wenn sie wis­sen, wel­che Rechte und Pflichten die Fotografen haben. Die Texte lesen sich leicht mit einem Schuss Humor, was vor allem bei juris­ti­schen Themen ja eher sel­ten ist. Trotzdem haben die beschrie­be­nen Ratschläge oder Vorgehensweisen inhalt­lich immer Hand und Fuß, da sie direkt aus dem Praxisalltag des Fachanwalts kom­men und ich mich selbst schon oft von deren Wirksamkeit über­zeu­gen konnte.

Das Buch „Fotografie und Recht im Fokus* “ eig­net sich daher super als Zwischendurchlektüre für alle Fotografen, die einen guten Überblick über die aktu­el­le Rechtssprechung im Urheberrecht oder Anregungen für Verbesserungen der eige­nen Absicherung suchen.

Einige der Probleme mit der neuen Urheberrechtsreform

In Kürze muss die Bundesregierung die euro­päi­schen Richtlinien zur Urheberrechtsreform in natio­na­les Recht umset­zen. Dabei wer­den unter ande­rem so sinn­vol­le Dinge wie eine Plattformabgabe for­mu­liert, damit Seitenbetreiber wie Facebook, YouTube oder Pinterest end­lich Urhebern die ihr zuste­hen­den Tantiemen zah­len müssen.

Aus irgend­ei­nem Grund muss­te die Bundesregierung jedoch wie­der eine Extrawurst bra­ten und hat sich gedacht: „Was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen?“ Also plant die Regierung nun, eini­ge Ausnahmen in die Urheberrechtsreform ein­zu­brin­gen, über wel­che sich alle, die sich mit dem Thema aus­ken­nen, die Haare rau­fen. Zu Recht.

Als Ausnahmen sind unter ande­rem geplant:

Audio-​Aufnahmen (Musik, etc.) bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen oder Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sol­len bei nicht­kom­mer­zi­el­ler Nutzung auf Online-​Plattformen ent­gelt­frei sein.

Kilobyte? Da fra­ge ich mich doch: Warum nicht auch gleich die Audio-​Aufnahmen oder Texte in Kilobyte mes­sen? Wäre digi­tal ja kein Problem. Wäre zwar bei­des bescheu­ert, aber dann immer­hin kon­sis­tent. Oder noch bes­ser: Bilder ein­fach in Pixeln messen.

Denn seit wann sind über­haupt Kilobyte ein rele­van­te Maßeinheit für Bilder? Eine Beschränkung der Pixelgröße wäre hier deut­lich sinn­vol­ler gewe­sen, denn je nach Stärke der Bildkompression kön­nen 125 Kilobyte schon ziem­lich gro­ße Bilder sein. Das 800x450 Pixel gro­ße Artikelbild ist wie hier abge­bil­det kom­pri­miert zum Beispiel nur 103 KB groß.

Auch der Passus der „nicht-​kommerziellen“ Nutzung ist pro­ble­ma­tisch. Vor allem Influencer oder Meme-​Webseiten sind geübt und fin­dig dar­an, sich als nicht-​kommerzielle Seite zu prä­sen­tie­ren, die­se dann aber durch geziel­te Links, mehr oder weni­ger unauf­fäl­li­ge Produktplatzierungen, durch Workshops oder ande­re Produkte doch zu monetarisieren.

Auch die Plattformabgabe selbst ist pro­ble­ma­tisch und zu fra­gen bleibt, wie viel Geld davon wirk­lich bei wel­chen Künstlern ankom­men wird. Wer zum Beispiel schon mal Formulare der VG Bild-​Kunst aus­fül­len muss­te, weiß, wie kom­plex und manch­mal nahe­zu uner­füll­bar deren Vorgaben sind.

Rafael Classen verschickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung

Seit eini­gen Tagen meh­ren sich hier im Support-​Forum von Adobe Stock die Stimmen wüten­der Bildkäufer, wel­che Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von die­sem eine Art „Abmahnung“ erhal­ten haben, kon­kre­ter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.

Dem Schreiben zufol­ge – wel­ches mir vor­liegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegen­tei­li­ger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock ver­sto­ßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung ein­räumt, was nicht gestat­tet sei:

Was ver­steht man unter dem Begriff Social Media?
Der Begriff Social-​Media bezeich­net einen all­ge­mei­nen Begriff für digi­ta­le Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, sozia­le Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren und Inhalte aus­tau­schen kön­nen.
Damit ist nicht expli­zit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat ande­re Nutzungsbedingungen. Die eine ver­langt die unter­li­zen­zie­rung, die ande­re Social-​Media Plattform nicht.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Die von Rafael Classen ange­schrie­be­nen Bildkäufer wer­den auf­ge­for­dert, eine „Re-​Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brut­to auf sei­ner eige­nen Webseite „RCphotostock“ zu kau­fen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ ver­klagt zu werden:

Es han­delt sich bei der Re-​Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kal­ku­lier­te Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie spa­ren sich durch die Nutzung des Re-​Lizenzierungsangebot wei­te­re kos­ten einer anwalt­li­chen Abmahnung die im vier­stel­li­gen Bereich liegt.
Sollte die­se Ihrerseits nicht erfol­gen, müss­ten wir mit der gericht­li­chen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hin­sicht­lich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Der Preis für die­se „Re-​Lizenzierungslizenz“ wur­de übri­gens erst vor weni­gen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.

Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?

Der Fotograf ist seit eini­gen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wur­de schon von Adobe gesperrt, wes­halb er nicht befürch­ten muss, von Adobe wegen die­ses Verhaltens her­aus­ge­schmis­sen zu werden.

Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclas­sen­lay­outs“ aktiv, inso­fern soll­ten Bildkäufer auf­pas­sen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen ver­wen­den wol­len.

[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemel­det, wel­che Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hat­ten und nun von Rafael Classen ange­schrie­ben wer­den, um eine Nachlizenzierung zu for­dern.

Update 16.3.2021: Getty Images/​iStock hat auf mei­ne Anfrage fol­gen­de Stellungnahme abge­ge­ben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unse­re Kunden von Herrn Classen kon­tak­tiert wer­den, raten wir ihnen, kei­ne wei­te­ren Zahlungen zu leis­ten und bit­ten sie, ent­spre­chen­de Kommunikationen umge­hend an uns wei­ter­zu­lei­ten. Bei den uns bis­her bekannt gewor­de­nen Fällen han­del­te es sich um typi­sche Facebook-​Nutzungen, die nach unse­rer Auffassung von unse­ren Lizenzen umfasst sind. Ferner ent­hal­ten unse­re Lizenzverträge umfang­rei­che Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unse­ren Kunden einen weit­ge­hen­den Schutz bie­ten.“ (Hervorhebung durch mich)]

Was tun?

Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhal­ten hat, soll­te die­ses der ver­ant­wort­li­chen Abteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betrof­fe­nen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock regis­triert wurde).

Es ist nicht emp­feh­lens­wert, auf die Forderungen ein­zu­ge­hen, ohne vor­her mit Adobe gespro­chen zu haben.

Sehr hilf­reich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (sie­he Punkt 10.1. der Adobe Stock-​Nutzungsbedingungen). Demnach über­nimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unter­stel­len, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte ver­letzt wur­den. Dazu muss Adobe jedoch zeit­nah über den Vorgang infor­miert wer­den (sie­he oben).

UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch ande­re Betroffene bei mir gemel­det, wel­che Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hat­ten und die­se auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemän­gelt da zum Beispiel, dass „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten des ori­gi­nal Bildmaterials“ gelöscht oder ver­än­dert wur­den. Auch hier emp­feh­le ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.

Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Warum die Sperrung des Twitter-​Accounts von DOnald J. Trump überfällig war

Die Aufregung in den sozia­len Netzwerken ges­tern Nacht war groß: Der Kurznachrichtendienst Twitter hat bekannt gege­ben, dass der Account von Donald J. Trump dau­er­haft gesperrt wurde.

Während die Rechten von „Unterdrückung der Meinungsfreiheit“ reden und die Linken sich freu­en, ist die Sperrung aus einem ganz ande­ren Grund längst über­fäl­lig gewesen.

Schon im Oktober 2019 hat­te ich hier dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Trump auf Twitter allein 2019 min­des­tens neun Urheberrechtsverletzungen auf Twitter began­gen habe. 2020 sind noch mal eini­ge (1, 2, 3, 4) dazu gekom­men und auch davor gab es eini­ge (1).

An ande­rer Stelle berich­tet ein Twitter-​Nutzer, dass ihm sein Account wegen 6 Urheberrechtsverletzungen (genau­er DMCA Claims) gesperrt wur­de. Trump konn­te anschei­nend so vie­le DMCA Claims sam­meln wie er wollte.

Das heißt anders for­mu­liert: Der US-​Präsident Trump stand viel­leicht nicht über dem Gesetz, aber min­des­tens über den Twitter-​Nutzungsbedingungen. Von sei­ner hass­erfüll­ten, zur Gewalt ani­mie­ren­den Sprache noch ganz zu schweigen.

Die Begründung von Twitter lau­te­te bis ges­tern immer: Einige Personen hät­ten auf­grund des hohen Nachrichtenwertes einen „Sonderstatus“. Dass das Brechen des Urheberrechts anschei­nend dazu gehör­te, schei­nen vie­le gar nicht rich­tig wahrzunehmen.

Natürlich kann debat­tiert wer­den, ob das Social Media-​Oligopol Twitter, Facebook, Google und Apple zu gro­ße Macht hat. Das soll­te aber nicht ablen­ken davon, dass zu lan­ge mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wur­de und Twitter ger­ne Regelverstöße (und Gesetzesverstöße) igno­riert hat, so lan­ge sich mit den Tweets von Donald J. Trump Geld ver­die­nen ließ. Jetzt auf der Zielgeraden wur­de es dem Medienunternehmen anschei­nend zu heiß und sie lie­ßen die schon längst abge­kühl­te Kartoffel fal­len. Das poli­ti­sche Risiko ist gering, das öffent­li­che Ansehen gerettet.

Statt der Sperrung Trumps war das doch der eigent­li­che Skandal: Dass Twitter wis­sent­lich und selek­tiv jah­re­lang für bestimm­te Personen die eige­nen Nutzungsbedingungen igno­riert hat (und wei­ter­hin igno­riert, wenn man sich eini­ge Tweets mit Kriegsrhetorik ande­rer Staatsoberhäupter anschaut).

Pixabay verteilt wissentlich und kostenlos geklaute Bilder

Warum Fotografen ihre Bilder bei Plattformen wie Pixabay ver­schen­ken, bleibt mir auch nach die­sem Artikel meist unverständlich.

Manchmal wis­sen aber die Urheber gar nichts davon, dass jemand ande­res ihre Bilder uner­laub­ter­wei­se gra­tis anbietet.

So bin ich heu­te auf die­ses Profil bei der Gratis-​Bilderplattform Pixabay gesto­ßen. Der Nutzer mit der Nummer „18371568“ bie­tet dort 47 Bilder an, meist Illustrationen und Vektoren, aber auch eini­ge Fotos, die bis­her laut Pixabay über 159.000 Mal her­un­ter­ge­la­den wur­den, obwohl alle Bilder erst zwi­schen dem 7. und 18. Oktober 2020 hoch­ge­la­den wurden.

Wie man an dem Icon oben links bei den Bildern sehen kann, wur­den 43 der 47 Bilder durch Pixabay sogar „gefea­tur­et“, also pro­mi­nent auf der Startseite usw. bewor­ben und bevor­zugt bei Suchen angezeigt.

Das Blöde ist nur: Dieser Account kann unmög­lich der Urheber sein, weil die Bilder ver­schie­de­nen Künstlern gehö­ren, die ihre Werke übli­cher­wei­se alle­samt auf Microstock-​Agenturen gegen Bezahlung anbieten.

Ich habe nur mal von den ers­ten 12 Bildern die jewei­li­gen Urheber mit­tels einer fünf­mi­nü­ti­gen Google-​Images-​Suche raus­ge­fun­den und als Name über die Bilder gelegt (sie­he oben).

Hier noch die Links zu den Originalen in den ers­ten drei Reihen von oben links begonnen:

Die Vermutung liegt nahe, dass Pixabay bewusst ist, dass hier etwas nicht mit rech­ten Dingen zugeht, denn der Uploader ist als „Inactive account“ mar­kiert. Das scheint Pixabay jedoch nicht dar­an zu hin­dern, die Bilder uner­laub­ter­wei­se gra­tis anzu­bie­ten und somit mehr als 159.000 Mal zu verbreiten.

(Was genau ein „inak­ti­ver Account“ bedeu­ten soll, wenn die Bilder dann trotz­dem frei ver­füg­bar sind, habe ich Pixabay per Email gefragt. Bisher liegt kei­ne Antwort vor, soll­te eine ein­tref­fen, wer­de ich die­se hier nach­rei­chen.)

[UPDATE 4.11.2020: Pixabay ant­wor­te­te mir auf mei­ne Frage: „Hello Robert,  Most of their images were copied from other sources. Hence, we had the account de-​activated. Regards„

Damit ist offi­zi­ell, dass Pixabay bewusst Bilder zum Download anbie­tet, die sie so nicht anbie­ten dürf­ten. Die Überschrift habe ich des­we­gen von einer Frage zu einer Aussage geändert])

Allein das belieb­tes­te Bild oben links wur­de schon knapp 10.000x run­ter­ge­la­den. Die Werbung für iStock, die iro­ni­scher­wei­se unter dem Bild zur Finanzierung von Pixabay erscheint, wirkt da schon wie Hohn.

Wenn man ein Bild tat­säch­lich her­un­ter­lädt, kommt übri­gens der Hinweis, dass man als Quellenangabe frei­wil­lig den Namen „B Ban“ benut­zen könne:

Wikipedia weiß in deren Pixabay-​Artikel auch schon, wie sol­che Bilddiebstähle pas­sie­ren können:

Risiken
Der Upload der Bilder erfolgt durch anony­me Nutzer. Es besteht somit die Gefahr, dass der Hochladende gar nicht das Urheberrecht besitzt. Pixabay über­nimmt kei­ne Garantie, dass die hoch­ge­la­de­nen Bilder frei von Rechten Dritter sind. Da der Upload anonym erfolgt, kön­nen abge­mahn­te Nutzer auch kei­nen Rückgriff auf die­se Person vor­neh­men und blei­ben somit auf den Kosten der Abmahnung sitzen“.

Dieses Beispiel zeigt ein­mal mehr, war­um Gratis-​Bildern mit mehr als einer deut­li­chen Portion Skepsis begeg­net wer­den muss.