Archiv der Kategorie: Rechtliches

Das neue „Market Freeze“-Feature von Getty Images: Teure Kundenverarschung?

Man kann von Getty Images hal­ten, was man will, aber eins trau­en sie sich: Entscheidungen zu tref­fen. Auch wenn die­se nicht immer so rich­tig durch­dacht wirken.

Im November 2019 been­de­te Getty Images das „right managed“-Lizenzmodell, mit dem Bildkäufer sich unter ande­rem exklu­si­ve Bildrechte für bestimm­te Regionen, Branchen etc. kau­fen konn­ten, was sie als Feature „Market Freeze“ nann­ten.

Paul Banwell (Senior Director, Contributor Relations von Getty Images) pries noch im März 2019 „Market Freeze“ so an:

We will soon begin inclu­ding a base level of Exclusivity into RM licen­ses cal­led Market Freeze, which will allow cus­to­mers exclu­si­ve use of an image for the com­bi­na­ti­on of use, indus­try, geo­gra­phy, and dura­ti­on of any com­mer­cial use licen­se. This is some­ti­mes known as “spot” Exclusivity but we’re cal­ling it Market Freeze sin­ce this term is well unders­tood in the indus­try. Market Freeze would not app­ly to edi­to­ri­al use licenses.“

Nun gibt es kei­ne RM-​Bilder bei Getty Images mehr, aber den saf­ti­gen Aufpreis für die Möglichkeit, Bilder vom Verkauf zu sper­ren, woll­te sich Getty nicht ent­ge­hen las­sen und führt des­halb „Market Freeze“ auch für „royal­ty free“-Bilder (RF) ein:

Wer das Feature akti­viert, bekommt einen gro­ßen lila­far­be­nen „Mehr erfahren“-Button zu sehen und wer da drauf­klickt, kann fol­gen­des lesen:

Wer sich in der Bilderbranche aus­kennt, beginnt das Problem zu ahnen: Wie kann Getty Images „Exklusivität“ für RF-​Bilder garan­tie­ren, die gar nicht exklu­siv sind? Bestes Beispiel sind die mehr als 7 Mio. Bilder aus der EyeEm-​Collection, wie im Screenshot oben zu sehen. Getty Images hat ja anscheind schon Probleme, Duplikate auf ihrer eige­nen Webseite zu filtern.

Die kor­rek­te Antwort ist des­halb:
Getty kann KEINE Exklusivität für alle Bilder garantieren!

Deswegen wird auch tun­lichst das Wort „Exklusivität“ ver­mie­den, son­dern nur davon gespro­chen, dass das Bild auf DEREN (also der Getty-)Webseite nicht mehr erhält­lich ist. Das trös­tet Bildnutzer aber nur wenig, wenn die Konkurrenz das glei­che Material wei­ter­hin auf etli­chen ande­ren Webseiten erhält. Besonders weh tut das beim Preis, den Getty Images für den „Market Freeze“ aufruft:

Ein „Buyout“ soll 25.000 Euro kos­ten, die Sperrung für ein gan­zes Jahr immer­hin 9.000 Euro. Auch für Bilder wohl­ge­merkt, die wei­ter­hin über ande­re Bildagenturen käuf­lich erhält­lich sind.

Natürlich könn­te Getty Images das Problem ganz ein­fach lösen, indem sie das „Market Freeze“-Feature nur für Material anbie­ten, wel­ches sie exklu­siv anbie­ten. Dass sie dar­auf ver­zich­ten, zeigt, für wie klug sie ihre Kunden halten.

Immerhin behal­ten sie den Namen eines Features bei, wel­ches bei RM-​Material damals von Paul Banwell noch so bewor­ben wurde:

By embed­ding exclu­si­vi­ty into RM, we are taking advan­ta­ge of usa­ge his­to­ries and limi­t­ed licen­sing volu­mes to pro­vi­de distinct reasons why cer­tain cus­to­mers would choo­se rights-​managed over royalty-​free and com­mis­sio­ned shoots.

Market Freeze will show­ca­se con­tent which is rea­dy for exclu­si­ve, com­mer­cial licen­sing. Creative con­tent whe­re we are unable to offer Market Freeze will con­ti­nue to be available, but only to cus­to­mers with Premium Access agreements.“

Während bei RM-​Material noch offen­siv von Exklusivität gere­det wur­de, wird nun bei RF-​Material dar­auf ver­zich­tet, nur der Name „Market Freeze“ bleibt.

Für die Kunden bleibt unter dem Strich: Sie kau­fen mit dem Feature für viel Geld eine wert­lo­se Garantie, wenn sie nicht selbst aktiv kon­trol­lie­ren, ob ihr gewünsch­tes Bild wirk­lich exklu­siv bei Getty Images ange­bo­ten wird.

Wie Getty Images einen „Buyout“, also eigent­lich den Komplettverkauf eines Bildes, wel­ches es nicht exklu­siv anbie­tet, durch­set­zen will, bleibt das gro­ße Geheimnis von Getty Images.

UPDATE 11.08.2020:
Getty Images äußert sich hier auf die eng­li­sche Version mei­nes Artikels mit eini­gen wei­ter­füh­ren­den Erklärungen.

Shutterstock versteckt Änderungen in neuen Nutzungsbedingungen

Heute beim Einloggen in mei­nen Shutterstock-Account muss­te ich die­sen neu­en Nutzungsbedingungen („Terms Of Service“) zustimmen.

Da ich immer sofort miss­trau­isch wer­de, wenn die erfolg­ten Änderungen nicht offen kom­mu­ni­ziert wer­den, habe ich mir die Änderungen zu die­ser vor­he­ri­gen Version mal genau­er ange­schaut.
Alle bis­he­ri­gen Nutzungsbedingungen von Shutterstock fin­det ihr übri­gens hier.

Den kom­plet­ten Vergleichsbericht könnt ihr hier run­ter­la­den, die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Änderungen stel­le ich hier kurz vor, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Der größ­te neu ein­ge­füg­te Textblock beschäf­tigt sich mit der Forderung, dass Streitigkeiten nun in einem Schlichtungsverfahren statt vor Gericht gelöst wer­den sollten.
  • Der größ­te ent­fern­te Textblock beschäf­tig­te sich mit Nutzungseinschränkungen. Die „Opt-Out“-Klausel für Erweiterte Lizenzen oder „sen­si­ble Nutzungen“ wur­de ent­fernt, es scheint mir also, dass die Anbieter sol­chen Verwendungen nicht mehr wider­spre­chen können.
  • Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hoch­ge­la­de­nen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu inde­xie­ren, ana­ly­sie­ren, kate­go­ri­sie­ren und archi­vie­ren. Ich ver­mu­te, damit sol­len bes­se­re „Big Data“-Analysen oder KI-​Szenarien erlaubt wer­den, die über das rei­ne Lizenzieren von Bildern hinausgehen.
  • Neu ist die Formulierung, dass Shutterstock nun auch nach dem Löschen von Bildern die­se für einen „ange­mes­se­nen Zeitraum“ lizen­zie­ren darf. Wie lan­ge die­ser Zeitraum ist, steht da lei­der nicht.
  • Weg fällt hin­ge­gen die Formulierung, dass man inner­halb eines Zeitraums von 90 Tagen nur ent­we­der 100 Dateien oder 10% sei­ner Dateien löschen darf, je nach­dem, wel­ches mehr wären.
  • Die Auszahlung per Scheck scheint weg­ge­fal­len zu sein.
  • Unklar ist mir der zwei­te Teil des Passus 18.e, in dem neu steht:
    Shutterstock haf­tet nicht für Schäden, ein­schließ­lich unmit­tel­ba­rer, indi­rek­ter, kon­kre­ter oder Folgeschäden, die aus der Einreichung oder Verwendung Ihrer Inhalte, ent­we­der durch Shutterstock oder einen sei­ner Sublizenznehmer, oder aus der Kündigung Ihres Anbieter-​Accounts ent­stan­den sind. Sie stim­men jeder mög­li­chen Nutzung Ihres hier ent­hal­te­nen Inhalts aus­drück­lich zu und sind nicht dazu berech­tigt, eine beson­de­re Vergütung für die ein­zel­ne oder gesam­mel­te Nutzung zu ver­lan­gen.„
    Kann mir das jemand erklä­ren, was Shutterstock damit meint, dass ich kei­ne Vergütung für Nutzung mei­ner Werke ver­lan­gen kann?

Bildagentur EyeEm ändert die Vertragsbedingungen für Fotografen

Vor eini­gen Tagen hat die Bildagentur EyeEm die Vertragsbedingungen („Terms of Service“) für die Fotografen geändert.

Die neu­en Bedingungen kön­nen hier auf deutsch nach­ge­le­sen oder hier als PDF run­ter­ge­la­den werden.

Laut EyeEm wer­den in der Ankündigungs-​Email die­se fünf Änderungen erwähnt:

  1. Die Vertragsbedingungen für Fotografen und für Bildkäufer wur­den separiert.
  2. Es wird bei Vertragspunkt 9 (ehe­mals 10) deut­lich gemacht, dass die­se Bedingungen nur für den Marketplace gel­ten, wo Fotos zum Verkauf ange­bo­ten werden.
  3. Unter Punkt 9.7 wird nun eine Mindestauszahlungssumme von 10 US-​Dollar ein­ge­führt, zusätz­lich wird aber eine davon unab­hän­gi­ge Auszahlung ein­mal jähr­lich erlaubt.
  4. Als „Inhalte“ zäh­len jetzt nicht nur Fotos, son­dern auch Videos, ein Zeichen dar­auf, dass der sich seit vie­len Jahren andeu­ten­de Video-​Bereich bald kom­men könnte.
  5. Als letz­tes wird in der EyeEm-​Mail nur etwas ver­schämt erwähnt, dass sich die Zeitspanne zur Entfernung von Inhalten geän­dert habe. Bei genaue­rem Hingucken steht in den Vertragsbedingungen nun, dass Inhalte nach der Löschung, die über Partner-​Plattformen (z.B. Getty Images, Alamy oder Adobe) ver­trie­ben wer­den, bis zu 180 Tagen (statt wie bis­her 90 Tagen) online blei­ben können.

Wer die bis­he­ri­gen Vertragsbedingungen vom April 2016 mit denen vom Januar 2020 ver­glei­chen will, für denn habe ich die­se prak­ti­sche Gegenüberstellung bereit gestellt, wo ihr jede ein­zel­ne Änderung selbst nach­voll­zie­hen könnt.

Bis auf Punkt 5 hal­te ich die meis­ten Punkten für nach­voll­zieh­bar und akzeptabel.

Ob sich im Video-​Bereich wirk­lich was abspie­len wird, erwar­te ich gespannt, weil sich EyeEm durch deren Aktionen in den letz­ten Jahren (Uploads ins Nirvana, kei­ne Übersichtsseiten für Videografen, etc., rou­tie­ren­des Personalkarussel) viel Vertrauensvorschuss ver­spielt hat.

Fotolia-​Käufer aufgepasst: Screenshots eurer Käufe sichern vor der Schließung

In 21 Tagen wird die Webseite von Fotolia abge­schal­tet. Deren Fotos kön­nen dann nur noch bei Adobe Stock erwor­ben werden.

Selbst wer als ehe­ma­li­ger Fotolia-​Kunde schon zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te eins nicht ver­ges­sen: Unbedingt Screenshots der eige­nen Fotolia-​Käufe machen!

Denn wenn es zu Streitigkeiten über even­tu­el­le Urheberrechtsverletzungen geht, muss der Bildnutzer sei­ne erwor­be­nen Rechte nach­wei­sen. Die Lizenzkette nach §32e UrhG muss lücken­los zurück­ver­folg­bar sein.

Auf den Rechnungen von Fotolia ist jedoch nicht ver­merkt, wel­ches Bild wann genau run­ter­ge­la­den wur­de. Genau die­ser Nachweis muss jedoch erbracht wer­den, wenn der Kunde zei­gen will, dass er die Nutzungsrechte am betrof­fe­nen Bild hält.

Um einen sol­chen Screenshot anzu­fer­ti­gen, bit­te bei Fotolia ein­log­gen, dann links in der Spalte auf „Gekaufte Dateien“ kli­cken, dann in der Mitte auf „Alle gekauf­ten Dateien“. Nun je nach Bildmenge unten die Ansicht auf „100“ stel­len und mit einem Screenshot-​Tool sei­ner Wahl alle Seiten sichern.

Übersicht aller gekauf­ten Dateien im Backend von Fotolia

Nach der Screenshot-​Erstellung bit­te noch mal kon­trol­lie­ren, ob die Bildnummer und das Download-​Datum les­bar sind und alles wie­der­auf­find­bar archivieren.

Selbst wer als Fotolia-​Kunde zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te die Screenshots machen. Die Kaufhistorie bei Adobe Stock zeigt (zumin­dest bei mir) nur die Käufe, die ich nach dem Wechsel zu Adobe Stock getä­tigt habe, nicht die davor bei Fotolia.

Laut Adobe Stock soll­te die Übernahme der Lizenzhistorie eigent­lich funk­tio­nie­ren, dann wür­de die­se Warnung hier nur für die­je­ni­gen Fotolia-​Kunden wich­tig sein, die kein Konto bei Adobe anle­gen wol­len. Aber ich emp­feh­le, es trotz­dem zu machen, sicher ist sicher.

Nur so ist man als Bildkäufer vor even­tu­el­len spä­te­ren unlieb­sa­men Überraschungen geschützt, wie sie Die Bildbeschaffer in ihrem Blog erwähnen.

Stockfoto-​Schelte von STRG_​F und WALULIS: Eine Erwiderung

In den letz­ten Tagen sind zwei YouTube-​Videos der öffentlich-​rechtlichen Kanäle WALULIS sowie STRG_​F erschie­nen, die sich mit dem Thema Stockfotografie auseinandersetzen.

Leider ist die Berichterstattung sehr ein­sei­tig.
In die­sem WALULIS-​Video geht es erst dar­um, was pas­siert, wenn Stockmodels zu Memes wer­den und dann um die Verlierer und Gewinner des Stockfotografie-Geschäfts.

Als ers­ter Verlierer wer­den die Models genannt, wel­che kei­ner­lei Kontrolle mehr hät­ten, wo ihre Bilder erschei­nen wür­den, dazu unten mehr, weil ein Beispiel aus dem zwei­ten Video ver­wen­det wird.

Als zwei­ter Verlierer sind die Fotografen genannt, wel­che sehr wenig Geld mit der Bildlizenzierung ver­die­nen wür­den. Das ist zwar kor­rekt, aber heuch­le­risch, wenn man bedenkt, dass auch der öffentlich-​rechtliche Rundfunk ger­ne auf das Angebot der Bildagenturen zurück­greift und sich dabei nicht über zu gerin­ge Preise beschwert.

Als gro­ßer Gewinner wer­den die Bildagenturen selbst dar­ge­stellt, wel­che den Löwenanteil des Umsatzes ein­strei­chen und dabei recht­li­che Verantwortung in den Nutzungsbedingungen von sich weisen.

Als Beispiel wird bei Minute 7:14 eine AfD-​Werbung gezeigt, die aus zwei Stockfotos zusam­men­mon­tiert wur­de. Dagegen lässt sich jedoch ein­fach recht­lich vor­ge­hen, was ich selbst mehr­mals erfolg­reich gegen die AfD und ande­re Parteien gemacht habe, weil es eben nicht erlaubt ist. In meh­re­ren Fällen stan­den mir dabei auch die Mitarbeiter von Shutterstock und Adobe Stock hilf­reich zur Seite. Im Video wird es jedoch so dar­ge­stellt, als sei Machtlosigkeit gegen­über unmo­ra­li­schen Nutzungen ein übli­cher Teil der Stockfotografie.

Das ist so, als wür­de jemand behaup­ten, Autos sei­en schlimm, weil sie als Mordwaffe ver­wen­det wer­den kön­nen. Natürlich kann man Autos und auch die Stockfotografie in vie­len Punkten kri­ti­sie­ren, soll­te dabei aber die recht­li­chen Ausgangsbedingungen berücksichtigen.

In die­sem Video von STRG_​F wird näher recher­chiert und selbst aus­pro­biert, was Stockmodels pas­sie­ren kann, deren Bilder zum Verkauf stehen:

Der Redakteur lässt ein Foto von sich machen und lädt es auf der kos­ten­lo­sen Bildplattform Pixabay hoch (mehr zu Pixabay hier). Bei Minute 6:00 heißt es „Was man damit machen darf? Fast alles!“ und wun­dert sich spä­ter, dass das Bild mit fal­schen Namen ver­se­hen wird, auf Socken zu fin­den ist oder er sogar als „char­man­ter Pädophiler“ dar­ge­stellt wird.

Vereinfachte Pixabay-​Nutzungsbedingungen mit Verboten im YouTube-​Video von STRG_F

Eins wird hin­ge­gen nicht erwähnt: In den Pixabay-Nutzungsbedingungen, die im Screenshot bei Minute 6 sogar in ver­ein­fach­ter Form les­bar sind, wer­den aus­drück­lich Verbote for­mu­liert, unter anderem:

Die Pixabay-​Lizenz gestat­tet nicht:
[…]
3. die Darstellung von iden­ti­fi­zier­ba­ren Personen auf belei­di­gen­de, por­no­gra­fi­sche, obs­zö­ne, unmo­ra­li­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ver­leum­de­ri­sche Weise; oder
4. die Suggestion, dass abge­bil­de­te Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimm­te Produkte oder Dienstleistungen befür­wor­ten oder bil­li­gen, es sei denn es wur­de eine Genehmigung dazu erteilt.

Beachte bit­te, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kom­mer­zi­el­le und nicht-​kommerzielle Zwecke frei ver­wend­bar sind, gezeig­te Elemente in den Bildern und Videos, wie iden­ti­fi­zier­ba­re Personen, Logos und Marken, jedoch zusätz­li­chen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unter­lie­gen kön­nen. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz die­ser Rechte kön­nen ins­be­son­de­re für kom­mer­zi­el­le Anwendungen erfor­der­lich sein. Pixabay garan­tiert nicht, dass sol­che Zustimmungen oder Lizenzen ein­ge­holt wur­den, und lehnt aus­drück­lich jeg­li­che Haftung in die­ser Hinsicht ab.“

Auch alle ande­ren gro­ßen Bildagenturen haben sol­che Verbote in den Nutzungsbedingungen ver­an­kert, mehr dazu sie­he hier.

Das heißt, vie­le der Beispiele, die in bei­den Videos gezeigt wer­den, illus­trie­ren Verstöße gegen die Lizenzbedingungen der Bilddatenbanken und zei­gen eben NICHT das nor­ma­le Geschäftsmodell die­ser Agenturen.

Im April 2019 hat­te mich einer der betei­lig­ten Redakteure des STRG_​F-​Videos ange­fragt zur Mitarbeit an die­sem Video, was ich aber dan­kend abge­lehnt habe, weil expli­zit nur danach gefragt wur­de, ob ich Models nen­nen kön­ne, wel­che „Opfer“ der Stockfotografie gewor­den sei­en. Die Zielrichtung des Videos stand also im Vorherein fest, mein tele­fo­ni­scher Hinweis auf ein­schrän­ken­de Klauseln der Bildagentur fand dann im fer­ti­gen Bericht kei­ne Berücksichtigung.

Im Video wird auch die Nutzung von Stockmaterial im Rahmen von Wahlwerbung gezeigt, ohne wie­der zu erwäh­nen, dass es mög­lich ist, dage­gen erfolg­reich vor­zu­ge­hen, wie von mir eben­falls schon durch­ge­zo­gen (sie­he Bericht hier).

Danach kommt zwar sogar ein Anwalt zu Wort, der gegen die Verwendung eines Personenfotos durch die AfD vor­ge­hen will, aber unwi­der­spro­chen wird der Bundesverband der AfD zitiert, dass „wenn für ein Stockfoto die voll­um­fäng­li­chen Rechte erwor­ben wor­den sind, dann dür­fe es auch ver­wen­det wer­den“. Das ist aber schlicht sach­lich falsch und inso­fern wun­dert es schon, dass an die­ser Stelle im ansons­ten sehr kri­ti­schen Beitrag mal kein Widerspruch kommt. 

Dabei heißt es in den Landespressegesetzen zur Sorgfaltspflicht:

Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebo­te­nen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen.“

Es wäre schön gewe­sen, wenn sich sowohl WALULIS als auch STRG_​F als öffentlich-​rechtliche Formate in ihren Youtube-​Videos mehr dar­an ori­en­tiert hätten.