Einige der Probleme mit der neuen Urheberrechtsreform

In Kürze muss die Bundesregierung die euro­päi­schen Richtlinien zur Urheberrechtsreform in natio­na­les Recht umset­zen. Dabei wer­den unter ande­rem so sinn­vol­le Dinge wie eine Plattformabgabe for­mu­liert, damit Seitenbetreiber wie Facebook, YouTube oder Pinterest end­lich Urhebern die ihr zuste­hen­den Tantiemen zah­len müssen.

Aus irgend­ei­nem Grund muss­te die Bundesregierung jedoch wie­der eine Extrawurst bra­ten und hat sich gedacht: „Was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen?“ Also plant die Regierung nun, eini­ge Ausnahmen in die Urheberrechtsreform ein­zu­brin­gen, über wel­che sich alle, die sich mit dem Thema aus­ken­nen, die Haare rau­fen. Zu Recht.

Als Ausnahmen sind unter ande­rem geplant:

Audio-​Aufnahmen (Musik, etc.) bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen oder Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sol­len bei nicht­kom­mer­zi­el­ler Nutzung auf Online-​Plattformen ent­gelt­frei sein.

Kilobyte? Da fra­ge ich mich doch: Warum nicht auch gleich die Audio-​Aufnahmen oder Texte in Kilobyte mes­sen? Wäre digi­tal ja kein Problem. Wäre zwar bei­des bescheu­ert, aber dann immer­hin kon­sis­tent. Oder noch bes­ser: Bilder ein­fach in Pixeln messen.

Denn seit wann sind über­haupt Kilobyte ein rele­van­te Maßeinheit für Bilder? Eine Beschränkung der Pixelgröße wäre hier deut­lich sinn­vol­ler gewe­sen, denn je nach Stärke der Bildkompression kön­nen 125 Kilobyte schon ziem­lich gro­ße Bilder sein. Das 800x450 Pixel gro­ße Artikelbild ist wie hier abge­bil­det kom­pri­miert zum Beispiel nur 103 KB groß.

Auch der Passus der „nicht-​kommerziellen“ Nutzung ist pro­ble­ma­tisch. Vor allem Influencer oder Meme-​Webseiten sind geübt und fin­dig dar­an, sich als nicht-​kommerzielle Seite zu prä­sen­tie­ren, die­se dann aber durch geziel­te Links, mehr oder weni­ger unauf­fäl­li­ge Produktplatzierungen, durch Workshops oder ande­re Produkte doch zu monetarisieren.

Auch die Plattformabgabe selbst ist pro­ble­ma­tisch und zu fra­gen bleibt, wie viel Geld davon wirk­lich bei wel­chen Künstlern ankom­men wird. Wer zum Beispiel schon mal Formulare der VG Bild-​Kunst aus­fül­len muss­te, weiß, wie kom­plex und manch­mal nahe­zu uner­füll­bar deren Vorgaben sind.

9 Gedanken zu „Einige der Probleme mit der neuen Urheberrechtsreform“

  1. wie­so „in Kürze“? Es ist doch bereits alles beschlos­sen und tritt am 07.06.2021 in Kraft.

    Im Übrigen alles nur hilf­reich für den Kommerz. Damit den ihr zer­rüt­te­tes und eig. schon ein­stür­zen­des System noch irgend­wie auf­recht­erhal­ten wird.

    Underground, Freie Kunst und freie Kultur wer­den dadurch extrem bestraft.

    Man soll­te Vereinigungen wie die GEMA als Terrorvereinigung ein­stu­fen und ver­bie­ten las­sen, da hät­ten wir so vie­le Probleme weniger ^^

  2. Ich fra­ge mich jetzt: wie pro­fi­tie­re ich davon? habe schon zahl­rei­che mei­ner Fotos in Youtube vide­os wie­der­ge­fun­den. ggf wur­den die lizen­ziert, oder auch nicht kei­ne Ahnung. 

    D.h. ich muss mich nun bei irgend­je­man­dem anmel­den? auf mich wird ja nie­mand zukom­men? und ich muss dann einen ver­ein wie die gema bezah­len damit die mei­ne rech­te ver­tre­ten? bin da biss­chen ratlos.

    kom­pri­mie­rung auf 125kilobyte, kann ich eigent­lich mit foto­gra­fie­ren auf­hö­ren. kann sich qua­si jeder gra­tis bei mir bedienen. 

    ich weiß schon was ich bei der kom­men­den wahl nicht wäh­len wer­de. dan­ke bundesregierung.

  3. @Robert: Ich glau­be mich zu erin­nern, dass es die Franzosen waren, die eine här­te­re Gangart gegen­über den IT Konzernen
    durch­ge­setzt haben – Deutschland hat da immer auf die Bremse getre­ten. Wieviel hier Kultur zählt zeigt sich doch beson­ders stark in der Corona Krise – alle wer­den unter­stützt, die Kultur nicht, schlicht­weg wert­los! Aber auch die Handhabung der Tantiemen durch die Bildkunst der ver­gan­ge­nen Jahre zeigt es deut­lich, Rechte der Urheber wer­den mit Füssen getre­ten (Allein bis heu­te ergab sich für mich einen Nachzahlung der Jahre 2007 – 2017 von ca. € 40.000)

  4. @max: inwie­fern nach­zah­lung? also gegen ille­gal genutz­te bil­der mit anwalt vor­gan­gen und dann eine „nach­zah­lung“ erhal­ten oder wie das gemeint? habe bis­her noch nie eine nach­zah­lung erhalten. :/

  5. @lambert: Tantiemen, der Patentanwalt Dr. Vogel hat das erstrit­ten (muss­te bis EUGH gehen). Bildagenturen und Verlage muss­ten die unrecht ver­ein­nahm­ten Tantiemen an die Urheber zurück­er­stat­ten. Die Bildagenturen haben dann die Fotografen ange­schrie­ben und um Freistellung gebe­ten – das habe ich natür­lich unter­las­sen. (Es war aber auch wirk­lich groß in der Presse und in den Nachrichten zu verfolgen…)

  6. » Facebook, YouTube oder Pinterest end­lich Urhebern die ihr zuste­hen­den Tantiemen zah­len müssen.

    » Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sol­len bei nicht­kom­mer­zi­el­ler Nutzung auf Online-​Plattformen ent­gelt­frei sein.

    Verstehe ich jetzt was falsch?
    Die oben genann­ten, sind doch „kom­mer­zi­el­le Online-Plattformen“.
    Selbst wenn z.B. „nur“ Daten gesam­melt wer­den, hal­te ich es für kommerziell.

  7. Es geht ver­mut­lich um den User, der das Bild ein­stellt, nicht die Plattform, wo es lan­det, aber sicher bin ich mir nicht. Wäre sicher auch eine inter­es­san­te Argumentation vor Gericht.

  8. @Robert

    Leute die Ihr Zeug kos­ten­los wei­ter­ge­ben wol­len, wie es eig. sein soll­te und jeder dazu gezwun­gen wer­den müss­te (sofern es kei­nen mate­ri­el­len Wert hat) dür­fen es nicht mehr so ohne Weiteres. Die GEMA schal­tet sich jetzt davor z.B. bei Youtube und soll uns ver­tre­ten. Auch über Spotify, die GEMA zieht immer nen fet­ten Betrag ab wenn man irgend­wo was ein­stel­len will und das obwohl man gar nicht Mitglied sein will und die auch nicht unter­stüt­zen will.

Kommentare sind geschlossen.