In Kürze muss die Bundesregierung die europäischen Richtlinien zur Urheberrechtsreform in nationales Recht umsetzen. Dabei werden unter anderem so sinnvolle Dinge wie eine Plattformabgabe formuliert, damit Seitenbetreiber wie Facebook, YouTube oder Pinterest endlich Urhebern die ihr zustehenden Tantiemen zahlen müssen.
Aus irgendeinem Grund musste die Bundesregierung jedoch wieder eine Extrawurst braten und hat sich gedacht: „Was wäre eine Regelung ohne Ausnahmen?“ Also plant die Regierung nun, einige Ausnahmen in die Urheberrechtsreform einzubringen, über welche sich alle, die sich mit dem Thema auskennen, die Haare raufen. Zu Recht.
Als Ausnahmen sind unter anderem geplant:
Audio-Aufnahmen (Musik, etc.) bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen oder Fotos bzw. Grafiken bis 125 Kilobyte sollen bei nichtkommerzieller Nutzung auf Online-Plattformen entgeltfrei sein.
Kilobyte? Da frage ich mich doch: Warum nicht auch gleich die Audio-Aufnahmen oder Texte in Kilobyte messen? Wäre digital ja kein Problem. Wäre zwar beides bescheuert, aber dann immerhin konsistent. Oder noch besser: Bilder einfach in Pixeln messen.
Denn seit wann sind überhaupt Kilobyte ein relevante Maßeinheit für Bilder? Eine Beschränkung der Pixelgröße wäre hier deutlich sinnvoller gewesen, denn je nach Stärke der Bildkompression können 125 Kilobyte schon ziemlich große Bilder sein. Das 800x450 Pixel große Artikelbild ist wie hier abgebildet komprimiert zum Beispiel nur 103 KB groß.
Auch der Passus der „nicht-kommerziellen“ Nutzung ist problematisch. Vor allem Influencer oder Meme-Webseiten sind geübt und findig daran, sich als nicht-kommerzielle Seite zu präsentieren, diese dann aber durch gezielte Links, mehr oder weniger unauffällige Produktplatzierungen, durch Workshops oder andere Produkte doch zu monetarisieren.
Auch die Plattformabgabe selbst ist problematisch und zu fragen bleibt, wie viel Geld davon wirklich bei welchen Künstlern ankommen wird. Wer zum Beispiel schon mal Formulare der VG Bild-Kunst ausfüllen musste, weiß, wie komplex und manchmal nahezu unerfüllbar deren Vorgaben sind.