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Warnung vor vermeintlich „kostenlosen Cliparts“ aus dem Internet

Neben den unzäh­li­gen Kunden, wel­che mei­ne Bilder kau­fen, gibt es lei­der auch eini­ge, wel­che die­se ohne Lizenz nut­zen. Wenn ihnen dann die Abmahnung mei­nes Anwalts ins Haus flat­tert, taucht lei­der viel zu häu­fig die Ausrede auf, die Bilder habe man „kos­ten­los im Internet“ gefun­den. Einige der so Abgemahnten nann­ten mir die Domains, sodass ich mir die­ses Phänomen genau­er anschau­en konnte.

Neben eini­gen lega­len kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet scheint es vor allem drei Arten von ver­meint­lich kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet zu geben.

Illegale Cipartquelle clipartstation.com, eini­ge Bilder haben noch Wasserzeichen von 123rf und Canstock im Bild, wei­ter unten auch von Shutterstock

Zwei der drei Arten betref­fen haupt­säch­lich Illustrationen. Weshalb das so ist, weiß ich nicht, ich ver­mu­te aber, dass die „kos­ten­lo­sen“ Cliparts, die Firmen wie Microsoft oder Corel ihren Office- und Grafikprogrammen bei­gelegt haben, zu der Annahme geführt haben, ein­fa­che Illustrationen sei­en gene­rell „frei ver­füg­bar“. Die unpas­sen­de deut­sche Übersetzung „lizenz­frei“ des eng­li­schen Begriffs „royal­ty free“ ist lei­der eben­falls kontraproduktiv.

Ich möch­te die ver­schie­de­nen Arten von ver­meint­lich „kos­ten­lo­sen Bildern“ hier erklä­ren und zei­gen, wie man erken­nen kann, dass es sich um ille­ga­le Bildangebote han­delt, um die Bildersucher vor den finan­zi­el­len Schäden bewah­ren, die sich aus einer sol­chen ille­ga­len Bildnutzung erge­ben können.

1. SEO-Domains

Ich nen­ne die­se Domains „SEO-​Domains“, nach dem eng­li­schen Kürzel für „Suchmaschinenoptimierung“, weil jeder mit etwas Grips im Kopf sehen kann, dass bei die­sen Webseiten etwas nicht stim­men kann. Es fängt beim Domainnamen an, der in der Regel nichts mit Bildern, Grafik, Illustration oder sons­ti­gen ver­wand­ten Begriffen zu tun hat. Warum das ver­mut­lich so ist, dazu kom­men wir gleich. Diese Webseiten hei­ßen zum Beispiel sulimanalomran.com (ehe­mals requestreduce.org, davor techflourish.com), inadinaofset.com oder noticiasmocambique.com. Das Layout ist oft häß­lich, lieb­los dahin­ge­klatscht und die Bilder sind leicht erkenn­bar aus vie­len ver­schie­de­nen Quellen zusam­men­ge­klaut. Deutliche Indizien dafür sind zum Beispiel die sicht­ba­ren Wasserzeichen ver­schie­de­ner Bilderagenturen, klei­ne Bildgrößen oder fal­sche Skalierung.

sulimanalomran.com Webseite, mit Wasserzeichen von Dreamstime und 123rf

Für den seriö­sen Bildsucher ist ein wei­te­res leicht erkenn­ba­res Merkmal, dass kei­ne phy­si­ka­li­sche Kontaktadresse ange­ben wird. Oft ist nur eine Emailadresse auf­find­bar. Wenn weder Namen von Verantwortlichen, Postanschriften einer Firma oder sonst­was genannt wer­den, ist in der Regel etwas faul.

Außerdem steht auf die­sen Seiten meist nicht mal eine aus­for­mu­lier­te Lizenz, also die Lizenzbedingungen, an die man sich hal­ten muss, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Meist steht ein­fach nur irgend­wo „free clip­arts“ oder „kos­ten­lo­se Bilder“, mehr nicht.

Die Bilder auf die­sen Seiten sind meist nur Mittel zu einem ande­ren Zweck, und zwar ver­mut­lich dem Domainverkauf. Oft exis­tie­ren die­se Seiten nicht lan­ge als Bilderquelle. Die Bilder sol­len anfangs nur viel Traffic gene­rie­ren, weil das bei der Google-​Relevanz mehr Gewicht als die rei­ne Linkhäufigkeit bekom­men hat, um die­se Domains (mit dem Traffic) dann wei­ter­zu­ver­kau­fen. Deshalb auch die kurio­sen Domainnamen, die schon offen­ba­ren, wel­che ande­ren Branchen da zugrei­fen sollen.

Sicher bin ich mir des­sen aber nicht, weil bei­spiels­wei­se die ehe­mals techflourish.com-Domain alle paar Monate den Namen wech­selt, aber jeweils eine Weiterleitung auf die letz­te intak­te Domain enthält.

2. Fake-Agenturen 

Diese Art der ille­ga­len Bildquellen ist lei­der für den durch­schnitt­li­chen Bildsucher schwie­ri­ger zu erken­nen, weil die­se Seiten sich Mühe geben, einen seriö­sen Anschein zu erwe­cken. Das Layout ist schön, der Domainname klingt pas­send und es fin­den sich mehr Informationen auf der Seite als bei den „SEO-​Domains“. Negative Beispiele sind die Seiten cleanpng.com (ehe­mals kisspng.com) oder clipartstation.com, auf denen vie­le Bilder als kos­ten­los ver­füg­ba­re „Public Domain“-Bilder ange­bo­ten wer­den, obwohl das nicht stimmt, zumin­dest in vie­len Fällen nicht.

Suche nach „child­ren“ bei cleanpng.com, zu sehen sind bei­spiels­wei­se Motive der Stock-​Anbieter ciro­de­lia oder dip

Es gibt gan­ze „Domaingruppen“ von Webseiten, die alle nach dem glei­chen Schema benannt sind und ein sehr ähn­li­ches Layout haben wie purepng.com, toppng.com, pngriver.com oder pluspng.com. Viele die­ser Seiten haben nicht nur Cliparts im Angebot, son­dern auch vie­le Foto-​Freisteller mit trans­pa­ren­tem Hintergrund, wel­che akti­ve Stockfotografen oft leicht als die Motive bekann­ter Kollegen erken­nen, z.B. die­se lächeln­de Dame als Motiv von Andres Rodruigez (and­resr):

Foto von Andresr ille­gal als „free down­load“ bei purepng.com

Die Grenzen zwi­schen den ers­ten bei­den Kategorien sind unscharf und ver­wi­schen oft. Beiden gemein ist jedoch, dass in der Regel kei­ne Postadressen oder vol­le Namen der Verantwortlichen auf­find­bar sind.

Startseite von pluspng.com

3. Vorschaubilder von Bildagenturen 

Eine drit­te Art, sich ille­gal Bilder zu holen, sind die Vorschaubilder von Bildagenturen, wel­che Bilder regu­lär und legal anbie­ten. Diese Bilder sind oft auch über die Google Bildersuche auf­find­bar und dort bedie­nen sich anschei­nend ger­ne Bildsucher, die nichts zah­len wol­len. Das ist natür­lich nicht erlaubt, eben­so­we­nig wie die Layoutbilder (mit oder ohne Wasserzeichen) direkt von den Agenturwebseiten öffent­lich zu nut­zen, ohne die Bilder bezahlt zu haben.

Ein Sonderfall sind die Angebote eini­ger Bildagenturen, zum Beispiel „10 Bilder gra­tis erhal­ten“ oder so ähn­lich. Dafür muss man sich als Kunde regis­trie­ren und darf sich als Marketingmaßnahme ohne Bezahlung eini­ge Bilder run­ter­la­den. Das ist auch erlaubt, dann soll­ten sich Bildsucher jedoch unbe­dingt dar­an erin­nern, bei wel­cher Bildagentur sie sich mit wel­chen Kontaktdaten ange­mel­det haben, um ggf. die gül­ti­ge Lizenz nach­wei­sen zu können.

Vorsichtsmaßnahmen bei Bildern aus dem Internet

Wer Bilder aus dem Internet nutzt, soll­te eini­ge Vorsichtsmaßnahmen tref­fen, um sicher­zu­ge­hen, dass die Bildquelle legi­tim und die Nutzung der Bilder wirk­lich erlaubt ist.

  1. Kontaktdaten der Webseite über­prü­fen: Gibt es eine Postadresse oder Namen von Verantwortlichen?
  2. Lizenz über­prü­fen: Gibt es eine aus­führ­lich for­mu­lier­te Nutzungslizenz für die Bilder oder steht da nur „free“ oder „kos­ten­los“? Selbst bei angeb­li­chen „Public Domain“-Bildern soll­te jeder sehr vor­sich­tig sein.
  3. Bilder anse­hen: Ist die Präsentation der Bilder ein­heit­lich und stim­mig? Sind unter­schied­li­che Wasserzeichen auf den Bildern erkenn­bar? Werden vie­le Bilder nur in klei­nen Webgrößen angeboten?
  4. Bild rück­wärts­su­chen: Das gewünsch­te Bild mit einer Google Bildersuche suchen und schau­en, auf wel­chen Webseiten das Bild noch auf­taucht. Wenn es auf lega­len Agenturwebseiten wie Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images auf­taucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es ille­gal auf der kos­ten­lo­sen Seite ist.
Illegale Bilderquelle mit auto­ma­ti­scher Übersetzung, als Beispiel deut­lich sicht­bar mar­kier­tes Dreamstime-Vorschau-Bild

Mehr Tipps zum gene­rel­len Erkennen unse­riö­ser Webseiten gibt es hier im Tutorial von Henrik Heigl. Manchmal wer­den lei­der auch geklau­te Bilder auf den seriö­sen Bildagenturen hoch­ge­la­den, wie ihr die­se erkennt, steht hier.

Änderungen bei der VG Bild-​Kunst betreffen auch Stockfotografen

In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-​Kunst (VG Bild-​Kunst) einen dicken Stapel Papier und die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.7.2018.

Außerdem wer­den vie­le, teils gra­vie­ren­de, Änderungen am Verteilungsplan bekannt gege­ben, wel­cher sich auf die Vergütungen der ein­zel­nen Fotografen auswirkt.

Wer nicht weiß, was die VG Bild-​Kunst ist und was sie macht, kann hier einen – etwas ver­al­te­ten – Überblick von mir lesen.

Termin:
Die Frist für die Meldung von Webseitennutzungen für die Jahre 2016 und 2017 endet am 31.8.2018. Aktuell ist nur die Meldung in Papierform mög­lich, es wird aber an einer Möglichkeit der digi­ta­len Meldung gear­bei­tet [Update: Mittlerweile soll die digi­ta­le Meldung mög­lich sein].

Verstanden habe ich, dass wir bis zum 31.8.2018 die Meldungen für 2016 und 2017 ein­ge­reicht haben müs­sen. Aber ich bin nicht sicher, was man unter Einzelverwendungen auf Webseiten mel­den kann. Die Bilder, die Agenturen von uns haben, kann man wohl nicht mehr melden…

Da ich mit mei­ner Ratlosigkeit nicht allei­ne dastand, son­dern etli­che Zuschriften zum Thema erhielt, erstell­te ich die­sen Fragenkatalog, den ich offi­zi­ell an die VG Bild-​Kunst zur Beantwortung einreichte.

Nach fünf Wochen Wartezeit und vier Nachfragen bekam ich end­lich eine Antwort von Dr. Urban Pappi, dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand der VG Bild-Kunst.

Ich gebe sei­ne Antwort hier im Original wie­der, um kei­ne inhalt­li­chen Verkürzungen oder Verzerrungen zu erhal­ten, fett­ge­druck­te Stellen sind jedoch Markierungen von mir:

Der ordent­li­chen Mitgliederversammlung 2018, die in gut einer Woche am 28. Juli in Bonn tagen wird, liegt ein Antrag zur Neuregelung von Verteilungsregeln im Bild-​Bereich (BG II) vor, die die Ausschüttung der Privatkopiegelder betref­fen, die auf das Kopieren von digi­ta­len Quellen zurück­zu­füh­ren sind. Vorausgegangen war die Außerkraftsetzung des alten „Verteilungsplans 7“ mit Wirkung ab 2016. Wir haben der­zeit somit eine Lücke im Verteilungsplan, die jetzt geschlos­sen wer­den soll.

Die geplan­ten Regelungen stell­ten eine schwie­ri­ge Herausforderung für die Bild-​Kunst dar, denn aus dem Internet kann bekannt­lich welt­weit Bildmaterial aus allen erdenk­ba­ren Quellen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Nutzungsdaten exis­tie­ren nicht. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht ein­fach, eine ange­mes­se­ne Verteilungsregel zu schaf­fen, die dem tra­gen­den Leistungsprinzip Rechnung trägt. Außerdem ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Verteilung der Vergütungen an Berechtigte der Bild-​Kunst und an Berechtigte der aus­län­di­schen Schwestergesellschaften sicher­zu­stel­len. Der alte, bis 2015 gel­ten­de „Verteilungsplan 7“ wies in bei­den Bereichen Mängel auf.

Die neu­en Verteilregeln sind in vie­len Fachsitzungen der Bild-​Kunst und schließ­lich in der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 aus­führ­lich bera­ten wor­den. Sie stel­len somit kei­nes­falls eine Eigenkreation der Geschäftsstelle dar. Die Geschäftsstelle hat viel­mehr den Findungsprozess mode­riert und sorgt dafür, dass alle recht­li­chen Bestimmungen beach­tet werden.

Das geplan­te Verteilsystem für Privatkopievergütungen (digi­ta­le Quellen) berück­sich­tigt in sei­ner ers­ten, jetzt zur Entscheidung ste­hen­den Stufe, das Kopieren von Abbildungen von Websites. E‑Books und Social Media sol­len in einer spä­te­ren Stufe ein­ge­baut wer­den. Die Websites als Kopierquellen wer­den zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse einer empi­ri­schen Untersuchung auf Verwertungsgesellschaften auf­ge­teilt. Die Bild-​Kunst admi­nis­triert die Kopien von deut­schen Websites. Sodann hat sich die Berufsgruppenversammlung für ein Honorarmeldesystem ent­schie­den. Hintergrund ist die stän­di­ge Rechtsprechung des EuGH, der die Privatkopievergütung als eine Art Schadenersatz betrach­tet. Koppelt man die Höhe der Vergütung an die mit der Erstverwertung erziel­ten Honorare, erfolgt dadurch eine hin­rei­chen­de Berücksichtigung der Höhe des Schadens. Die Einzelbildmeldung soll nur als Komplementär die­nen, für den Fall, dass ein Berechtigter kei­ne Honorare erzielt hat. Sie ist nur als Auffangnetz gedacht und hat den Charakter einer Mindestvergütung. Pro Jahr kön­nen pro Ausschüttungssparte ent­we­der Honorare oder Einzelbilder gemel­det werden.

Die Begrenzung auf 200 Einzelbilder gilt pro Ausschüttungssparte: einer­seits „Fotografie“, ande­rer­seits „Illustration/​Design“. Die Begrenzung gilt pro Jahr für alle Webseiten. Im Folgejahr kön­nen jedoch die­sel­ben Bilder wie­der gemel­det wer­den. Das gilt für Honorare nicht, die nur ein­ma­lig gemel­det wer­den können.

Die Begrenzung wur­de pri­mär ein­ge­führt, um zu ver­hin­dern, dass das System aus­ge­nutzt wird von Berechtigten, die sel­ber vie­le Webseiten schaf­fen und mit eige­nen Abbildungen bestü­cken. Außerdem soll ver­hin­dert wer­den, dass die Vergütungen rein quan­ti­ta­tiv nach der Anzahl der im Web auf­find­ba­ren Einzelbilder abge­rech­net wird. Denn die rei­ne Quantität sagt nur bedingt etwas aus über die Kopierhäufigkeit oder den Schaden durch das Kopieren. Die Berufsgruppenversammlung hat sich am 3. Mai dafür aus­ge­spro­chen, die Begrenzung zu über­prü­fen, nach­dem die ers­te Ausschüttung gelau­fen ist.

Meldungen von Einzelbildern auf Webseiten von Bildagenturen sol­len nicht zuge­las­sen wer­den, weil Bildagenturen schon im Eigeninteresse meis­tens durch Wasserzeichen, gerin­ge Auflösung oder ande­re Maßnahmen ein sinn­vol­les Kopieren verhindern.

Die Ergebnisse der empi­ri­schen Untersuchungen lie­gen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat vor. Wir ver­öf­fent­li­chen sie jedoch nicht, weil wir auch dar­auf ach­ten müs­sen, dass unse­re eige­nen Studien nicht gegen uns ver­wen­det wer­den, z.B. von den Vergütungsschuldnern. Natürlich lie­gen die Studienergebnisse auch der Aufsichtsbehörde vor.

Von der Einführung von Wertungsfaktoren zum jet­zi­gen Zeitpunkt rät die Fachgruppe, die sich mit dem Thema befasst hat, zum der­zei­ti­gen Zeitpunkt ab. Es wird somit aktu­ell nicht zu Wertungsfaktoren kom­men. Es wird dis­ku­tiert, ob man zu einem spä­te­ren Zeitpunkt „Kulturfaktoren“ ein­füh­ren soll. Hierüber müss­te dann aber die Mitgliederversammlung entscheiden.

Die ein­zel­nen Erlössparten kön­nen aus dem Geschäftsbericht der Bild-​Kunst ent­nom­men werden.

Das Melden von Fotos für deut­sche Bücher 2017 hat sich gegen­über frü­her nicht geän­dert. Meldeschluss war der 30.06.2018. Ich füge ein Merkblatt bei.

Ihre Fragen zum Umgang mit Bildagenturen wer­den der­zeit noch intern bespro­chen. Das neue System wird an vie­len Stellen Fragen auf­wer­fen, die wir erst nach und nach beant­wor­ten können.

Ich hof­fe, Ihnen mit die­sen Antworten gehol­fen zu haben.

Mit bes­tem Gruß,
Urban Pappi“

Einige wei­te­re Fragen zum neu­en Verteilungsplan wer­den an die­ser Stelle ver­sucht zu beantworten.

Ich weiß nicht, wie es euch beim Lesen geht, aber bei mir hin­ter­las­sen die Antworten ein sehr unbe­frie­di­gen­des Gefühl.

Leider wur­den die rich­tig span­nen­den Fragen nicht beant­wor­tet, zum Beispiel ob Honorare deut­scher Bildagenturen kom­plett gemel­det wer­den kön­nen oder wie „deut­sche Nutzung“ genau defi­niert wird. Die „empi­ri­schen Untersuchungen“, auf die sich der gesam­te Verteilungsplan stützt, bleibt lei­der geheim und dass Fragen offen sind, ist bekannt und bleibt ein­fach so.

Protest gegen den neuen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst

Nicht alle wol­len die omi­nö­sen Änderungen am Verteilungsplan wider­spruchs­los hin­neh­men. Zum Beispiel enga­giert sich der „berufs­ver­band bil­den­der künstler*innen ber­lin“ seit 2017 hier gegen die Änderungen.

Auch die dar­aus ent­stan­de­ne Initiative ich-krieg-weniger.de for­dert eine Rücknahme der geplan­ten Änderungen und lis­tet auch der Webseite etli­che Details auf.

Jedes Mitglied der VG Bild-​Kunst kann am Samstag, den 28.7.2018 in Bonn selbst ent­schei­den, wie es abstim­men will. Wer nicht per­sön­lich dabei sein kann, kann hier noch bis zum 24.7.2018 sein elek­tro­ni­sches Stimmrecht wahr­neh­men, sofern die Zugangsdaten recht­zei­tig ange­for­dert wur­den. Die gra­vie­rends­ten Änderungen ver­ste­cken sich hin­ter „Antrag: Die Ergänzungen §§ 43, 44, 45 des Verteilungsplans wer­den vor­ge­nom­men gemäß dem Wortlaut des Dokuments „Antrag 11 – Neues Veteilungsschema „Privatkopie Bild digi­tal“.“

DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?

Seit Wochen errei­chen mich total ver­un­si­cher­te Mails von Fotografen, die nicht wis­sen, wie sie sich auf die neue Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) vor­be­rei­ten sol­len, wel­che ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Wie muss ich mei­ne Webseite oder mei­nen Blog absi­chern, um nicht abge­mahnt wer­den zu können?

Darf ich noch redak­tio­nel­le Fotos mit Personen drauf machen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

Wie muss ich mei­nen Modelvertrag abän­dern, damit die­ser rechts­si­cher bleibt?

Darf ich als Hochzeitsfotograf noch Bilder der Gäste machen?

Um es vor­weg­zu­neh­men: Auf alle die­se Fragen wer­det ihr von mir hier kei­ne Antwort finden.

Okay, fast, denn zumin­dest beim Thema Blogs und Webseiten kann ich nur raten: Abschalten. Komplett. Konzentriert euch auf die Fotografie und ihr habt ein Problem weni­ger. Nein, war nur ein Scherz, hier fin­det ihr eine Übersicht, was ihr beach­ten müsst, wenn ihr unbe­dingt in Aktionismus ver­fal­len wollt, bevor das Gesetz über­haupt in Kraft getre­ten ist.

Natürlich könnt ihr auch viel Geld aus­ge­ben für eine „maß­ge­schnei­der­te“ DSGVO-​kompatible Datenschutzerklärung im Impressum eurer Webseite oder euch gleich sich „auto­ma­tisch aktua­li­sie­ren­de“ AGB und DSGVO-​Erklärungen im Abo für eine monat­li­che Gebühr von gewief­ten Anwälten kaufen.

Wobei ich schon den Tenor die­ses Artikels ver­ra­ten kann: Keine Panik!

Erinnert ihr euch an die „EU Cookie-​Richtlinie“, wel­che Ende 2015 umge­setzt wur­de? Seitdem pflas­tern zig ner­vi­ge Pop-​Ups fast jede Webseite, wel­che den Besucher dar­über infor­mie­ren, dass Cookies ein­ge­setzt wer­den. Mann kann nicht mal wider­spre­chen, nur „okay“ oder „ver­stan­den“ drü­cken, um das ner­vi­ge Fenster ver­schwin­den zu las­sen. Geholen ist damit kei­nem. Im Gegenteil: Diese Pop-​Ups selbst wie­der­um könn­ten Abmahnungen pro­vo­zie­ren, wenn sie ande­re wich­ti­ge Webseiten-​Informationen wie das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Impressum ver­de­cken. Aber mal nüch­tern betrach­tet: Hat jemand von euch schon von einer Abmahnung gehört, wel­che durch ein feh­len­des „die­se Webseite ver­wen­det Cookies“-Banner her­vor­ge­ru­fen wurde?

Ähnlich sehe ich das mit der DSGVO:
Einfach mal locker blei­ben. Die 20 Millionen Bußgeld oder 4% das Jahresumsatzes, die bei Verstößen ger­ne von inter­es­sier­ten Anwälten in den Raum gewor­fen wer­den, die ihre „maß­ge­schnei­der­ten“ Datenschutzerklärungen ver­kau­fen wol­len, sind die Höchststrafe, wel­che Firmen wie Amazon, Facebook, Google oder Apple abschre­cken sol­len. Für einen klei­nen frei­be­ruf­li­chen Fotografen wird garan­tiert nicht die­se Keule aus­ge­packt werden.

Dazu kommt, dass natio­na­le Gesetzgeber der DSGVO teil­wei­se schon die Zähne zie­hen, bevor sie über­haupt gestar­tet ist, aktu­el­les Beispiel ist Österreich.

Außerdem hilft es nichts, panisch im Netz zu recher­chie­ren, wenn die vor­han­de­nen Quellen teil­wei­se sehr wider­sprüch­lich sind und auch der Original-​Gesetzestext der DSGVO so schwam­mig for­mu­liert ist, dass Laien dar­aus kaum schlau wer­den. Beispiel gefäl­lig? Hier will ein Anwalt mit dem Mythos auf­räu­men (sie­he dort #3), dass Gruppenfotos nach Einführung der DSGVO nur noch mit schrift­li­cher Genehmigung der abge­bil­de­ten Personen erlaubt sei­en. Aber in den Kommentaren wider­spre­chen gleich eini­ge Leute, durch­aus mit Argumenten, deren Plausibilität ich jedoch nicht beur­tei­len kann.

Und so geht es wei­ter und wei­ter. Am Ende hat der Fotograf eini­ge Stunden Zeit mit Lesen ver­schwen­det, ist ver­un­si­cher­ter als vor­her und hät­te in der Zeit mit dem Produzieren neu­er Fotos mehr Geld ver­die­nen kön­nen. Wer sich trotz­dem ver­rückt machen will, bit­te zum Beispiel hier lesen.

Ich ver­traue dar­auf, dass unse­re Politiker in Deutschland und im EU-​Parlament gemerkt haben, wie ver­un­si­chert die Bevölkerung ist und ein Auge dar­auf haben, dass es nicht die Falschen tref­fen wird.

Ich wer­de erst in Panik gera­ten, wenn das Gesetz in Kraft getre­ten ist und nach­weis­lich Abmahnungen erwirkt wor­den sind, wel­che auf mei­ne Situation zutreffen.

Ich wer­de mei­ne Model Releases dann anpas­sen, wenn auch der Branchenriese Getty Images sei­ne Model Releases anpasst, weil die­se in der Branche qua­si der Standard sind.

Deshalb mein Rat: Ruhig blei­ben und sich auf die eige­ne Kernkompetenz besin­nen: Gute Fotos machen! Oder ein­fach ab dem 25. Mai zwei Wochen Urlaub machen und schau­en, was sich danach ver­än­dert hat.

In Panik ver­fal­len kön­nen wir auch spä­ter noch, wenn es aktu­el­le Fälle gibt.

Wie seht ihr das?

Rezension: WordPress-​Themes für Fotografen von TemplateMonster (mit Verlosung)

Schon seit eini­gen Monaten stand ein Punkt hart­nä­ckig auf mei­ner To-Do-Liste:
Meine fast zehn Jahre alte Webseite (nicht zu ver­wech­seln mit mei­nem Blog), die ich noch müh­sam selbst html-​codiert hat­te, ist tech­nisch ein­fach ver­al­tet und soll­te durch ein neu­es, schi­ckes WordPress-​Design ersetzt werden.

Das Layout mei­ner neu­en Webseite

Leider gibt es WordPress-​Themes wie Sand am Meer und ange­sichts der über­wäl­ti­gen­den Auswahl schob ich das Projekt immer wei­ter vor mir her.

Kürzlich frag­te mich jedoch eine Mitarbeiterin der Webseite www.templatemonster.com/de*, ob ich nicht ihr Angebot und ein Theme tes­ten wol­len wür­de. Das nahm ich als Wink des Schicksals, end­lich die­se Aufgabe von mei­ner To-​Do-​Liste strei­chen zu können.

Vor der Auswahl eines pas­sen­den WordPress-​Themes soll­te sich jeder eini­ge Fragen bant­wor­ten. Hauptsächlich natür­lich: Was will ich mit der Seite?

Mit WordPress als CMS (Content Management System) kön­nen zum Beispiel sowohl inter­ak­ti­ve Blogs als auch sta­ti­sche Webseiten, Webshops oder Landing Pages erstellt werden.

Außerdem soll­te man sich grob über eine inhalt­li­che Ausrichtung im Klaren sein. Bei mir war klar, dass ich eine „Portfolio-​Seite“ will, das heißt, das Theme soll­te eini­ge Funktionen zur schö­nen Präsentation von Fotos mitbringen.

Auch der Designstil soll­te bekannt sein: Ich wuß­te, dass mein Theme „respon­si­ve“ sein soll­te, sich also dyna­misch an ver­schie­de­ne Bildschirmgrößen (Smartphone, Tablet, Monitor) anpas­sen kann. Es gibt auch „Parallax“-Themes, wel­che unend­lich scroll­bar sind, ohne das Seitenende zu errei­chen. Sowas fin­de ich jedoch eher ner­vig. Dazu soll­te mei­ne Seite hell und schlicht sein.

Nach vie­len die­ser Merkmale kann auf templatemonster.com gefil­tert wer­den und so wur­de ich bald fün­dig und ent­schied mich für die­ses „Geographic“ Theme*. Nervig fand ich an die­ser Stelle die viel­fa­chen Versuche des „Upselling“, also ob man nicht noch eini­ge Plugins, Hosting oder einen Installationsservice dazu buchen wol­le. Auch die diver­sen Emails nach dem Download fand ich etwas zu viel, die­se kön­nen aber abbe­stellt werden.

Die Installation des WordPress-​Themes ver­lief pro­blem­los, ein Plugin muss­te noch instal­liert wer­den und dann konn­te ich das Theme anpas­sen. Die mit­ge­lie­fer­te Dokumentation in eng­lisch erklär­te gut die ver­schie­de­nen Möglichkeiten und dank des Baukastensystems war die neue Seite schnell im wahrs­ten Sinne des Wortes „zusam­men­ge­klickt“.

Responsive Design hori­zon­tal auf dem Smartphone

Etwas Zeit hat die Auswahl der Bilder gekos­tet, die ich auf mei­ner Seite zei­gen woll­te, vor allem, da die­se durch das „respon­si­ve“ Theme mal sehr pan­o­r­amisch und mal fast qua­dra­tisch beschnit­ten werden.

Responsive Design ver­ti­kal auf dem Smartphone

Einziges Manko war, dass bei der Verwendung der Textfelder im Baustein-​System kei­ne HTML-​Links im Editor ein­füg­bar sind, wes­halb ich an die­ser Stelle in die Quellcode-​Ansicht wech­seln und mei­ne rudi­men­tä­ren HTML-​Kenntnisse auf­fri­schen musste.

Theoretisch könn­te ich sogar einen Online-​Shop in das Theme ein­bin­den, aber das habe ich nicht getes­tet. Getestet habe ich hin­ge­gen den Kundendienst, weil ich an eini­gen Stellen Kategorien, Kommentare und so wei­ter aus­blen­den woll­te. Nach einem Tag bekam ich vom Kundendienst einen kur­zen Code-​Schnipsel, den ich nur an einer Stelle im Backend ein­tra­gen muss­te und schwups, war das Theme mei­nem Wunsch ent­spre­chend geändert.

Wer will, kann sich das neue Layout ger­ne auf mei­ner neu gestal­te­ten Webseite www.robertkneschke.de anschauen.

Verlosung von 3 WordPress-Themes

TemplateMonster war so freund­lich, die Verlosung von je einem WordPress-​Theme für ins­ge­samt drei Leser anzubieten.

Was müst ihr dafür tun?

  1. Geht auf die Webseite von TemplateMonster* und sucht euch das WordPress Theme aus, wel­ches euch am meis­ten zusagt.
  2. Schreibt hier unter die­sem Artikel einen Kommentar mit deer Artikelnummer des gewünsch­ten Themes und einer Begründung, war­um und wofür ihr das Theme braucht.
  3. Aus allen Teilnehmern wäh­le ich per Zufall drei Gewinner aus, die dann nach Ablauf des Gewinnspiels per Email einen Gutschein-​Code zum Download erhalten.
  4. Das Gewinnspiel endet nach Ablauf des 01. August 2017. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Viel Glück wün­sche ich euch!

* Affiliate-​Link

Welche Fehler Fotografen bei ihren Portfolios machen

Heute leh­ne ich mich etwas aus dem Fenster.

Ich bekom­me oft Mails von ande­ren Fotografen oder Hobby-​Fotografen, die den Sprung in die Profiliga schaf­fen wol­len. Fast jeder von Ihnen hat eine  auf­wän­dig gestal­te­te Webseite mit eige­nen Fotos, wel­che Kunden, Bildedakteure und Models über­zeu­gen sollen.

Dabei sehe ich oft die glei­chen Fehler bei der Bildauswahl für das Portfolio. Egal, ob sich das Portfolio als Galerie auf einer Webseite oder gedruckt in einer Mappe befindet.

Hier kommt auch der Punkt, wo ich mich aus dem Fenster leh­ne: Da ich sehr sel­ten Bildkäufer bin und auch kei­ne Aufträge an Fotografen ver­ge­be, steht es jedem frei, mei­ne Tipps für die Verbesserung des eige­nen Portfolios anzu­neh­men oder in den Wind zu schie­ßen. Doch ich hof­fe, dass mei­ne Begründungen für sich sprechen.

Zuviele Themen im Portfolio
Häufig bege­hen Hobby-​Fotografen die­sen Fehler. Auf ihrer Webseite haben sie Galerie-​Ordner zu den Themen „Natur, Autos, Portraits, Hochzeit, Tiere, Akt, Blumen, …“ Die Fotografen den­ken, mit vie­len Themenbereichen kön­nen sie zei­gen, wie viel­sei­tig und talen­tiert sie sind.

Das Gegenteil ist lei­der der Fall: Zuviele Themen im Portfolio erzeu­gen unge­fähr den glei­chen Effekt wie die Antwort „Eigentlich alles“ auf die Frage, wel­che Musik man möge: Sie zeigt, dass man kei­ne Ahnung hat. Wie auch? Für jeden Themenbereich gibt es spe­zi­el­le Anforderungen und kein Art Director erwar­tet von einem Fotografen, alle zu beherr­schen. Der Kunde möch­te einen Fotografen für eine bestimm­te Arbeit buchen. In der Regel wird dann jemand bevor­zugt, der sich auf sol­che Motive spe­zia­li­siert hat. Einen „Allround-​Fotografen“ sucht kaum jemand.

Dabei wäre es nur halb so schlimm, wenn der Allround-​Fotograf zu jedem Thema gleich vie­le Bilder ähn­li­cher Qualität zei­gen könn­te, um zu bewei­sen, dass er wirk­lich alles kann. In der Praxis befin­den befin­den sich in jedem Ordner jedoch nur 3–4 ähn­li­che Bilder, nur in 1–2 der Ordner sind der Mehrzahl der Bilder zu sehen.

Deshalb: Mut zur Lücke. Erkenne Deine Stärke und kon­zen­trie­re Dich darauf.

Zu ähn­li­che Fotos
Google hat bewie­sen, dass Schlichtheit zu Erfolg führt. Das kann auch auf Portfolios über­tra­gen wer­den. Da Anfänger anfangs erst weni­ge Fotos haben, zei­gen sie para­do­xer­wei­se so viel wie mög­lich, um zu bewei­sen, dass sie ja doch schon lan­ge foto­gra­fie­ren und sehr erfah­ren sind.

Das führt dazu, dass die Bilder sich sehr ähn­lich sehen. 3x die glei­che Blume aus drei ver­schie­de­nen Blickwinkeln, 3x die glei­che Landschaft, 1x in Farbe, 1x in Sepia, 1x in Schwarzweiß. Das ist ein No-​Go: Zeige nie­mals iden­ti­sche Bilder auf Deiner Webseite! Was soll ein Kunde davon haben, das glei­che Foto in Farbe und S/​W zu sehen? Soll er den­ken: Oh, der kann aber gut Bilder in Photoshop umwan­deln? Oder soll sich der Kunde selbst ent­schei­den, wel­che Variante bes­ser passt? Das ist die Aufgabe des Fotografen. Wer sich die­ses Urteilsvermögen nicht zutraut, dem wer­den auch Kunden nicht ver­trau­en. Denn Bildkompetenz ist doch der Grund, war­um sie einen Fotografen bezah­len wol­len, anstatt selbst die Bilder zu machen.

Sonderfall People: Zu oft die glei­chen Models
Im Grunde ist die­ser Tipp eine Variante des vori­gen. Im Portrait-​Bereich des Portfolios haben Anfänger oft nur ein oder zwei Personen, von denen sie dann zehn oder mehr Fotos zei­gen. Auf den Betrachter wirkt das aber ermü­dend und unbe­wußt leuch­tet in des­sen Gehirn die Frage auf: „Warum sind das so wenig Models? Ist der Fotograf zu schüch­tern, um Models anzu­spre­chen? Vergrault er die Models mit per­ver­sen Sprüchen? Hat er noch nicht oft mit Models gear­bei­tet?“ In allen Fällen wäre so ein Fotograf nicht der rich­ti­ge für den Job, den Auftrag, die gro­ße Kampagne.

Aber was tun? Woher mehr Models zau­bern? Im Grunde ist es ein­fach: Weitermachen! (Wem die­se Antwort nicht reicht, der sei damit getrös­tet, dass ich gera­de einen wei­te­ren Artikel über die Arbeit mit Models schrei­be.) Mit der Zeit kom­men mehr Bilder, mehr Models, mehr Übung, mehr Erfahrung. Trotzdem soll­ten auch am Anfang 2–3 Fotos des glei­chen Models im Portfolio reichen.

Auch Profis zei­gen aus einem Shooting höchs­tens 1–3 Fotos in ihren Portfolio. Einzige Ausnahme sind the­ma­ti­sche Fotostrecken, die eine Geschichte erzäh­len oder eine Serien erken­nen las­sen sol­len und doku­men­ta­ri­sche Arbeiten.

Zuviel Style, zuwe­nig Komfort
Manchmal haben Hobby-​Fotografen eine schi­cke­re Web-​Galerie als Profis. Nur: Oft wird vor lau­ter Stil der Nutzen ganz ver­ges­sen: Wenn jemand 40 Sekunden der Flash-​Webseite beim Laden zuse­hen muss, klickt der Kunde wei­ter, bevor er ein Bild gese­hen hat. Wenn die Navigation durch die Bilder zu umständ­lich oder unkom­for­ta­bel ist, erreicht der Betrachter nur sel­ten das Ende der Galerie.

Deswegen: Immer den alten Design-​Spruch „Form fol­lows Function“ beherzigen.

Keine Kontaktdaten
Für mich unbe­greif­lich, aber Realität: Auf der gan­zen Webseite steht nur ein offen­sicht­li­cher „Künstlername“ und eine Freemail-Adresse(z.B. superknipser85@yahoo.de), aber kei­ne wei­te­ren Angaben zur Person. Egal, ob es wegen der Angst vor dem Finanzamt, der eifer­süch­ti­gen Freundin oder hämi­schen Arbeitskollegen ist: So wird Euch kei­ner buchen. Kunden wol­len Transparenz, sie wol­len sehen, mit wem sie es zu tun haben, wo die Person wohnt und sie auch tele­fo­nisch errei­chen können.

Bonus
Wer nun auf den Geschmack gekom­men ist und sei­ne Fotografen-​Webseite über­ar­bei­ten will, dem emp­feh­le ich auch die „5 Tipps für Webseiten von Fotografen“, die ich als Gastartikel für Fotografr geschrie­ben habe.

Welche Tipps habt ihr für die Verbesserung von Fotografen-​Portfolios? Oder anders­rum: Was stört Euch am meis­ten, wenn ihr Portfolios durchschaut?