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Veer bietet jetzt Abo-​Modell an – Einmalige Opt-​Out-​Chance für Fotografen

Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images hat kürz­lich ihre Microstock-​Fotografen bei istock­pho­to die Pistole auf die Brust gesetzt und gefor­dert: „Entweder wir dür­fen alle Deine Bilder auch als Abo-​Download anbie­ten oder Du fliegst raus!“ So ver­sucht Getty, ihr Portal Thinkstock für Käufer attrak­ti­ver zu machen. Fotografen erhal­ten natür­lich ziem­lich wenig Geld für die­se Abo-Downloads.

Die zweit­größ­te Agentur Corbis muss sich gedacht haben: Was die kön­nen, schaf­fen wir auch. Deshalb bie­tet die Microstock-​Tochter Veer der Bildagentur Corbis jetzt eben­falls ihre Bilder im Abonnement an. Immerhin sind sie im Gegensatz zu Getty so freund­lich und bie­ten den Fotografen eine ein­ma­li­ge Möglichkeit, ihre Bilder aus dem Abonnement zu ent­fer­nen. Doch dazu spä­ter mehr.


Was für Konditionen bie­tet das Veer-​Abo für Fotografen?

Manchmal den­ke ich, Bildagenturen hal­ten ihre Lieferanten für blöd. Anders kann ich mir nicht erklä­ren, dass sie immer von den höchst­mög­lich zu erzie­len­den Honoraren reden, aber nie vom tiefst­mög­li­chen oder wenigs­tens vom Durchschnitt. Klar, es klingt bes­ser, wenn die Agentur sagt: „Der Fotograf kann pro Abo-​Download bis zu 3,75 Dollar ver­die­nen“ statt „Der Fotograf wird nicht weni­ger als 10 US-​Cent pro Abo-​Download erhal­ten“.

Aber sei­en wir fair: Theoretisch ist das Modell von Veer fai­rer als bei den meis­ten ande­ren Bildagenturen. Der Fotograf erhält kei­ne fixe Summe pro Download, son­dern wird antei­lig an der Menge der Downloads betei­ligt. Übersetzt: Je weni­ger der Bildkunde am Tag run­ter­lädt, des­to mehr ver­dient der Fotograf. Bei Abo-​Modellen ande­rer Bildagenturen erhält der Fotograf immer die glei­che Summe und falls ein Bildkäufer sein Abo-​Kontingent nicht aus­schöpft, streicht die Bildagentur den Gewinn ein.

Bei Veer erhält der Fotograf 3 Dollar, wenn der Abo-​Kunde nur ein Bild am Tag run­ter­lädt. Wenn der Abo-​Kunde jedoch 10 Bilder am Tag run­ter­lädt, bekommt der Fotograf nur noch 30 US-​Cent. Bei 30 Bildern am Tag – der maxi­ma­len Downloadgrenze im Abonnement – erhält der Fotograf nur noch lächer­li­che 10 Cent. Die von Veer als höchs­ten Abo-​Honorar in der Bilderbranche ange­prie­se­nen 3,75 Dollar sind nur eine Augenwischerei. Das ist näm­lich der Erlös für einen Abo-​Download einer „Erweiterten Lizenz“, wel­che die Erlaubnis zur „unbe­grenz­te Vervielfältigung“ und einen Rechte-​Schutz ent­hält. Wenn der Käufer jedoch 28 Abo-​Bilder am Tag mit einer erwei­ter­ten Lizenz run­ter­lädt, erhält der Fotograf nur noch 13 US-​Cent. Das wie­der­um ist für erwei­ter­te Lizenzen eher ein Rekordwert nach unten. Zum Vergleich: Normalerweise kos­tet ein Bild mit einer erwei­ter­ten Lizenz 100 Credits (ca. 100 Dollar) bei Veer. Die voll­stän­di­ge Übersicht der Preise und Honorare bei Veer gibt es hier als PDF.

Übrigens: Auch wenn Veer eine „Erweiterte Lizenz“ namens „Product For Resale“ anbie­tet, mit der ein Weiterverkauf, z.B: auf T‑Shirts, in Webseiten-​Templates oder auf Postern erlaubt ist, gibt es die­se Nutzung (noch) nicht im Abo.

Wichtiger Hinweis:
Diese fol­gen­de Information ist ganz neu und wird sicher hier im Blog noch aus­führ­li­cher bespro­chen, aber vorweg:
Fotolia hat ange­kün­digt, sich die Möglichkeit offen zu hal­ten, Fotografen auf das Ausgangslevel „Weiß“ zurück­zu­set­zen, wenn sie ihre Bilder bei Agenturen anbie­ten, die unter den Preisen und Kommissionen für das Weiß-​Ranking bei Fotolia lie­gen. Ich den­ke zwar, das betrifft eher Agenturen wie DepositPhotos, PhotoDune (Erweiterte Lizenzen für 15 Dollar) und ande­re, aber 10 Cent pro Abo-​Download ist eben­falls deut­lich weni­ger als Fotolia mit 25 Cent min­des­tens pro Abo-​Download zahlt.

In der Praxis gibt es ver­gleich­ba­re Abo-​Modelle nur bei Panthermedia und Waldhäusl. Letztere will ihr Abo-​Modell nicht wei­ter ver­fol­gen und in bei Panthermedia sahen mei­ne Durchschnittserlöse im Abo deut­lich mage­rer aus als die ver­spro­che­ne Beispielrechnung.  Deshalb habe ich dort das Abo schnell deak­ti­viert und auch bei Veer habe ich es aus­schal­ten lassen.

Wie deak­ti­vie­re ich die Abos bei Veer?

Veer bie­tet Fotografen ein­ma­lig die Gelegenheit, das Abo für die eige­nen Fotos aus­zu­schal­ten. Hier die Anleitung:

  1. Dazu müs­sen Fotografen eine Email an „contributor@veer.com“ schrei­ben.
  2. Der Betreff muss lau­ten: „Subscription opt-out.“
  3. Im Text der Email muss ste­hen: „I do not wish to par­ti­ci­pa­te in the Veer Subscription pro­gram at this time. Please exclude my images from the sub­scrip­ti­on web site. Contributor Alias: _______“
  4. Im frei­en Feld zum Schluss muss euer Fotografenname bei Veer ste­hen, falls ihr dort z.B. ein Pseudonym nutzt.
  5. Falls ihr von einer ande­ren Email-​Adresse schreibt als der, mit der ihr euch bei Veer ange­mel­det habt, müsst ihr die­se Anmelde-​Mailadresse eben­falls im Text der Email angeben.

Wenn ihr auf die Adresse im Text bei 1. klickt, öff­net sich gleich eine Email mit den meis­ten not­wen­di­gen Angaben (bis auf euren Account-​Namen), wenn ihr euren Browser mit einem Emailprogramm ver­knüpft habt.

Wer mit dem Gedanken lieb­äu­gelt, bei Veer Bilder zu ver­kau­fen, soll­te sich schnell anmel­den und  – mei­ne Empfehlung – gleich die Email schi­cken, um die Abos zu deaktivieren.

Was sagt ihr zur Ankündigung von Veer? Wie ent­schei­det ihr euch und warum?

Update 28.09.2011: Veer hat ange­kün­digt, das Abo-​Modell noch mal zu über­ar­bei­ten zu wol­len, weil es zuviel Kritik dar­an gab.

Update 01.10.2011: Veer hat die Änderungen am Abo-​Programm ver­öf­fent­licht. Demnach soll das Minimumhonorar pro Download jetzt 25 Cent betra­gen, außer­dem soll die Obergrenze auf 4,95 Dollar ange­ho­ben wer­den. Erweiterte Lizenzen sol­len vor­erst nicht im Abo ange­bo­ten wer­den, Abo-​Kunden erhal­ten nur die Möglichkeit, eine erwei­ter­te Lizenz etwas güns­ti­ger zu kau­fen, der Fotograf erhält dann 35 Dollar. Veer behält sich die Möglichkeit vor, spä­ter doch noch ein Abo für erwei­ter­te Lizenzen ein­zu­füh­ren, dann jedoch zu höhe­ren Preisen als bis­her ange­kün­digt. Wer als Fotograf sei­ne Bilder schon deak­ti­viert hat­te, kann sie bis zum 21. Oktober wie­der für das Abo-​Programm akti­vie­ren, indem er eine Email an contributorhelp@veer.com schreibt mit dem Betreff „Opt in“.

Das Verbot von Hoheitszeichen-​Abbildungen in der Praxis

Heutzutage ist es ziem­lich ein­fach, eine Ordnungswidrigkeit zu bege­hen. Damit mei­ne ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, son­dern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häu­fi­ger, als man anneh­men könn­te, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Foto: Alexander Johmann/​aj82/​Flickr (CC BY-​SA 2.0)

Was ist pas­siert? Vor weni­gen Wochen schick­te die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:

Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dür­fen wir kei­ne Bilder mehr anbie­ten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.

Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dür­fen grund­sätz­lich nur von Behörden des Bundes zu deren amt­li­chen Zwecken ver­wen­det werden.

Bestehendes Bildmaterial, wel­ches in jeg­li­cher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhal­tet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird inner­halb der nächs­ten Wochen gelöscht. Wir möch­ten wei­ter­hin dar­auf hin­wei­sen, dass wir ab sofort auch kei­ne neu­en Bilder, die ent­spre­chen­de Kriterien erfül­len, anneh­men können.“

Daraufhin frag­te ich beim zustän­di­gen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lan­ge, aus­führ­li­che Antwort. Leider wur­de mir auf Nachfrage aus­drück­lich ver­bo­ten, die­se Antwort zu ver­öf­fent­li­chen, wes­halb ich die­se in eige­nen Worten wie­der­ge­ben muss.

Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:

§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig han­delt, wer unbefugt
1.     das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den ent­spre­chen­den Teil eines Landeswappens oder
2.     eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genann­ten Wappen, Wappenteilen und Flaggen ste­hen sol­che gleich, die ihnen zum Verwechseln ähn­lich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahn­det werden.“

Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir ver­bo­ten, das wie­der­zu­ge­ben. Deshalb mei­ne Version:

Das Amt ver­bie­tet gene­rell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amt­li­cher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künst­le­ri­sche, kunst-​gewerbliche und heraldisch-​wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jeg­li­che kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Nutzung der Hoheitszeichen ver­bo­ten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/​02 vom 14.07.2003) beschlos­sen, dass ein Notar kein ver­frem­de­tes Landeswappen für sei­nen Briefkopf nut­zen darf.

Das bedeu­tet auch: Theoretisch könn­te das BVA jede Zeitung, wel­ches ein Foto eines Reisepasses druckt, ver­kla­gen und die­se Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bele­gen. Besonders gran­tig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amt­li­chen Verwendung“ ent­ste­hen kann.

Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf die­ser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch kei­ne unbe­fug­te Benutzung im Sinne des oben genann­ten Gesetzes dar. Es kommt aber dar­auf an, in wel­chem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die ande­ren Hohheitszeichen letzt­end­lich vom Erwerber ver­wen­det wer­den. Da die Anbieter das nicht kon­trol­lie­ren kön­nen, ist star­ke Vorsicht beim Gebrauch die­ser Motive gege­ben. Insbesondere für Bildagenturen wie istock­pho­to oder Shutterstock, wel­che ihren Bildkäufern eine „Rechte-​Garantie“ geben, soll­te das zu den­ken geben.

Das BVA weist jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass es zu kei­ner Zeit die Löschung von Bildern gefor­dert hät­te oder dass es ver­bo­ten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.

Ich glau­be nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung ver­kla­gen wür­de, die das Foto eines deut­schen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neu­en bio­me­tri­schen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht wür­de es dann um die Auslegung des Wortes „unbe­fugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzu­se­hen, ist die Gefahr für eine „nor­ma­le Berichterstattung“ sicher gering. Stärker ver­folgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-​Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.

Für Stock-​Fotografen bedeu­tet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!

Was sagt ihr zu der Auslegung und prak­ti­schen Umsetzung die­ser Vorschriften?

Stockfotografie-​News 2011-08-26

Es ist nicht April, son­dern August, auch wenn man beim Blick aus dem Fenster ande­res mei­nen könn­te. Und nach eini­gen Wochen Abstinenz wie­der eine Ladung Informationen von Bildagenturen und der Fotobranche. Los geht’s:

  • Shutterstock akzep­tiert jetzt auch Bilder, wel­che Text im Bild haben, der nicht in eng­li­scher Sprache ist. Das betrifft zum Beispiel eini­ge Verkehrzeichen („Achtung Baustelle“) oder Hinweisschilder wie „Haus zu ver­kau­fen“. Die Bildredaktion bit­tet jedoch um eine eng­li­sche Übersetzung des Textes im Kommentarfeld an den Bildredakteur.
  • Bei istock­pho­to gibt es eine Personaländerung: Der COO Kelly Thompson (sowas wie der Chef des Tagesgeschäfts) wech­selt ab September 2009 als Manager für Produktentwicklung zu Getty Images. Sein Nachfolger wird Rebecca Rockafellar, die eben­falls Managerin bei istock und Getty ist und war.
  • Die Video-​Agentur Pond5 hat dem Mitgliedbereich ein neu­es Layout mit eini­gen neu­en Funktionen spen­diert. So ist es end­lich mög­lich, Videos nach der Anzahl der Ansichten oder Verkäufe zu sor­tie­ren oder sich nur Dateien mit einem bestimm­ten Status (online, in Bearbeitung, …) anzei­gen zu lassen.
  • Noch mal Pond5: Die Agentur hat ange­kün­digt, bald auch 3D-​Modelle ver­kau­fen zu wol­len und ruft 3D-​Designer auf, ihre Dateien einzureichen.
  • Die Jungs von Krolop & Gerst haben ein kos­ten­lo­ses Ebook als PDF ver­öf­fent­licht, in dem sie die Leistung von Aufsteckblitzen und Lichtformern mit­ein­an­der ver­glei­chen. Sehr lesens­wert für Strobisten.
  • Dreamstime hat jetzt einen Bereich, in dem Fotografen ver­meint­lich ille­ga­le Bildnutzungen mel­den kön­nen. Das soll es der Agentur erleich­tern, schnel­ler „DMCA Takedown“-Meldungen zu ver­schi­cken, um die­se Inhalte aus dem Internet ent­fer­nen zu las­sen. Ein guter Schritt in die rich­ti­ge Richtung, da vie­le Bildagenturen die Fotografen bei Urheberrechtsverletzungen oft wenig unterstützen.
  • Die Bildagentur Panthermedia hat sich seit ca. zwei Jahren kon­ti­nu­ier­lich in Richtung Microstock bewegt. Jetzt will sie wie­der zusätz­lich „Premium Royalty Free“-Bilder und rights-​managed-​Bilder über die Webseite glowimages.de ver­kau­fen. Die Bilder schei­nen jedoch nur eine Sammlung von ver­schie­de­nen bekann­ten Kollektionen wie Westend61, Imagebroker oder Blend Images zu sein.
  • Die Microstock-​Bildagentur Pitopia geht einen ähn­li­chen Weg und bie­tet nun eben­falls in einer „Value Edition“ aus­ge­wähl­te Bilder zu höhe­ren Preisen an.
  • Es geht aber auch anders­rum: Die öster­rei­chi­sche Bildagentur Waldhäusl hat nach ca. zwei Jahren ihre Experimente im Bereich Microstock been­det und nimmt jetzt kei­ne Bilder mehr an, die auch in Microstock-​Bildagenturen ange­bo­ten werden.
  • Die renom­mier­te Macrostock-​Bildagentur Masterfile wur­de jetzt für 21,4 Millionen USD von Arius3D gekauft, einer Firma, die sich auf die Herstellung inter­ak­ti­ver 3D-​Bilder spe­zia­li­siert hat.
  • Der Stativ-​Hersteller Manfrotto steigt jetzt in die Licht-​Technik ein und ver­treibt jetzt LED-​Dauerlicht-​Leuchten. Besonders inter­es­sant ist dabei das LED-​Ringlicht „Aura“ als Dauerlicht, was wahl­wei­se auch in einen Blitzmodus mit 4facher Leistung geschal­tet wer­den kann.

So, das war’s für heute.

Wenn ich was über­se­hen habe, weist mich ein­fach dar­auf hin.

Stockfotografie-​News 2011-05-13

Uhh, Freitag, der 13. Schlechte Nachrichten? Teilweise ja, lei­der. Die wohl dreis­tes­te zuerst:

  • Die Firma TwitPic hat jetzt einen Vertrag mit der Bildagentur WENN geschlos­sen, wel­cher der Bildagentur erlaubt, Nutzerbilder kom­mer­zi­ell zu ver­wer­ten. Oder kurz for­mu­liert: TwitPic ver­kauft jetzt die Fotos ihrer Nutzer, ohne sie vor­her zu fra­gen. Und das Fotografenhonorar? Davon kein Wort. TwitPic ist ein Dienst, der es Twitter-​Nutzern erleich­tert, auch Fotos über Twitter zu ver­sen­den. Ich emp­feh­le jedem, der TwitPic nutzt, in sei­nem Account nach­zu­schau­en, ob er dort „wert­vol­le“ Fotos drin hat und die­se zu löschen.
  • Interessant ist auch das Krisenmanagement von TwitPic. Vor paar Tagen ver­öf­fent­lich­te TwitPic in ihrem Blog eine Reaktion auf den Sturm der Entrüstung mit dem – frei über­setz­tem – Titel „Deine Inhalte – Dein Copyright“. Darin schrei­ben sie, dass das alles ein Missverständnis sei und das Copyright selbst­ver­ständ­lich beim Nutzer blei­be. Dabei geht es in der Diskussion gar nicht um das Copyright bzw. die Urheberrechte. Es geht um die Nutzungsrechte, die TwitPic ver­kauft und das ist etwas voll­kom­men ande­res. Das steht jedoch nicht in deren Blog.
  • Aber es gibt auch gute Nachrichten: Die Bildagentur Panthermedia erhöht die Preise für ihre Bilder-​Abonnements. So kos­tet bei­spiels­wei­se das Jahresabo mit 100 Webbildern pro Monat 99 Euro statt 39 Euro. Das bedeu­tet für Fotografen, dass sie antei­lig eben­falls mehr Honorar bekom­men. Grund für die Preiserhöhung ist, dass die Einführungsphase des Abo-​Angebots abge­lau­fen sei und jetzt die „übli­che­ren Marktpreise“ gel­ten wür­den. Da es in der Vergangenheit auch Probleme mit den Partner-​Agenturen gab, wel­che das Abo ver­trie­ben, wer­den jetz­te här­te­re Regeln ein­ge­führt. Außerdem erhal­ten Fotografen eine Mindestbeteiligung pro Download im Partner-​Abo von 30 Cent.
  • istock­pho­to führt eine neue Kollektion namens Photo+ ein. Das ist eine Sammlung beson­de­rer Bilder nicht­ex­klu­si­ver Künstler, die dann zum glei­chen – sprich: höhe­ren – Preis ange­bo­ten wer­den wie Kollektion Exklusive+. Der Fotografenanteil bleibt aber wei­ter­hin gleich, also ab 15%. Immer noch zu nied­rig, fin­de ich. Im Forum sind auch ver­mehrt Meinungen zu lesen, dass noch eine wei­te­re Kollektion (ins­ge­samt gibt es jetzt min­des­tens 7, wenn ich rich­tig gezählt habe) die Käufer eher ver­wir­ren würde.
  • Noch mal istock: Dieser sehr lesen­wer­te Artikel von Cnet ent­hält vie­le wei­te­re wich­ti­ge Fakten und Ankündigungen. So wird erwähnt, dass Videos mitt­ler­wei­le für über 10% des Umsatzes bei istock­pho­to ver­ant­wort­lich sind. Deshalb wird unter ande­rem eine höher­preis­ge Vetta Video-​Kollektion geplant und auch der Vertrieb von hoch­auf­lö­sen­den 2K- und 4K-​Videos (zum Vergleich: FullHD hat ca. 2MP pro Standbild, 4K-​Videos haben 12,5 MP pro Standbild.) Außerdem wird die Aufnahme von PNG-​Fotos geplant, wel­che den Vorteil hät­te, zusätz­lich zum Motiv einen Alphakanal abzu­spei­chern, wel­cher Bildkäufern das Freistellen von Motiven erleichtert.
  • Die Bildagentur Zoonar hat jetzt auch die bekann­te deut­sche Bildagentur Mauritius Images als Partner gewon­nen. Damit wird Imagebroker mit sei­nen stren­gen Vorschriften und kaum kon­trol­lier­ba­ren Bilderfluss als Distributionskanal immer uninteressanter.
  • Die Bildmaschine hat ihre Webseite geän­dert. Leider ist es im Fotografen-​Bereich bei kos­me­ti­schen Änderungen geblie­ben, grund­le­gen­de Verbesserungen gibt es lei­der kaum.

Was waren für Euch die wich­tigs­ten Foto-​News der letz­ten Wochen? Ergänzungen bit­te wie immer in den Kommentaren.

Stockfotografie-​News 2011-02-25

Die letz­ten News sind schon drei Wochen her und ich hat­te trotz­dem über­legt, die­se Runde noch eine Woche zu ver­schie­ben. So viel pas­siert gera­de nicht. Aber vie­le Kleinigkeiten erge­ben trotz­dem einen schö­nen Strauß bun­ter Meldungen.

  • Shutterstock ver­öf­fent­licht jetzt ihren „Darkroom“, in dem sie geplan­te Features zum Testen online stel­len. Bisher ist ein „Content Editor“ dort, mit dem Fotografen nach­träg­lich ihre Fotos per Batch bear­bei­ten kön­nen, was vor­her nur umständ­lich mög­lich war. Ebenfalls sehr hilf­reich – wenn auch noch nicht der Weisheit letz­ter Schluss – ist die „Gallery View“-Funktion, mit der Fotografen die Gesamteinnahmen pro Bild sor­tiert nach Upload-​Datum oder Umsatz sehen können.
  • Am 19. März 2011 fin­det in München der „Trendtag Fotografie 2011″ der Typografischen Gesellschaft München statt. Für Stockfotografen liest sich das Veranstaltungsprogramm sehr span­nend, da vie­le Bildagenturen und Art-​Direktoren über Trends in Bildsprachen und der Videografie reden wer­den. Bis zum 28.2. gibt es übri­gens einen Frühbucher-Rabatt.
  • Die Bildagentur Panthermedia hat ihr altes, umständ­li­ches Upload-​System zuguns­ten eines rund­um erneu­er­ten Anbieter-​Portals geän­dert. Ich war einer der Beta-​Tester und konn­te vie­le hilf­rei­che Funktionen mit ein­brin­gen (zum Beispiel die Favoriten-​Markierung bei Model-​Releases, die Batch-​Zuweisung von Hauptsuchwörtern) usw.
  • Yuri Arcurs mel­det sich nach fast einem Jahr Funkstille wie­der und prä­sen­tiert mit zu Recht geschwol­le­ner Brust sein neu­es Fotostudio. Zum Neidisch wer­den. Sein altes Studio behält er wei­ter­hin und nutzt es jetzt vor allem für Video- und Audioaufnahmen.
  • istock­pho­to kün­digt an, jetzt auch Vektor- und Video-​Material für ihre höher­prei­si­ge Vetta-​Kollektion aus­zu­wäh­len. Mit den höhe­ren Preisen geht jedoch wie­der eine Senkung des Fotografenanteils ein­her. Geplant ist auch, die Vetta-​Videos eben­falls über die Getty-​Webseite anzubieten.
  • Zoonar bie­tet als wei­te­ren Partner jetzt auch die DPA Picture Alliance (PA) an. Vorerst wer­den jedoch nur Tieraufnahmen dort­hin geliefert.
  • Wem (m)ein gan­zes Buch* zur Stockfotografie zu viel Lesestoff ist, kann bei fotos-verkaufen.de auch einen Email-​Kurs für Stockfotografie-​Amateure buchen. Der Kurs rich­tet sich nur an rich­ti­ge Neueinsteiger.
  • Fotografen kön­nen sich jetzt bei Getty Images um ein Stipendium im „Grants für Good 2011″-Programm bewer­ben.
  • Das nenn ich eine span­nen­de Kontroverse: Der Fotograf David LaChapelle ver­klagt die Sängerin Rihanna, weil sie in ihrem Musik-​Video des Songs „S&M“ den Look sei­ner Fotos geklaut habe. Und wenn ich mir das so anschaue, muss ich ihm sogar zustimmen…
  • Es gibt wie­der eine neue Scam-​Welle, wel­che sich auf Fotografen kon­zen­triert. Deswegen zur Erinnerung hier vier Betrugsmaschen und wie sie erkannt wer­den kön­nen. Die Ebay-​Masche kann­te ich noch nicht, also auf­merk­sam lesen, damit ihr spä­ter nicht sagen könn­te, ich hät­te auch nicht gewarnt.
  • Danke an Nils für den Hinweis auf die­sen Artikel im Fundraising 2.0‑Blog, der die zukünf­ti­ge Bedeutung von Video-​Content betont.

Wenn ich etwas über­se­hen habe, bit­te wie immer in den Kommentaren nachtragen.