Heutzutage ist es ziemlich einfach, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Damit meine ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, sondern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häufiger, als man annehmen könnte, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deutschen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Was ist passiert? Vor wenigen Wochen schickte die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:
„Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dürfen wir keine Bilder mehr anbieten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.
Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden.
Bestehendes Bildmaterial, welches in jeglicher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhaltet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird innerhalb der nächsten Wochen gelöscht. Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass wir ab sofort auch keine neuen Bilder, die entsprechende Kriterien erfüllen, annehmen können.“
Daraufhin fragte ich beim zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lange, ausführliche Antwort. Leider wurde mir auf Nachfrage ausdrücklich verboten, diese Antwort zu veröffentlichen, weshalb ich diese in eigenen Worten wiedergeben muss.
Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:
„§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“
Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir verboten, das wiederzugeben. Deshalb meine Version:
Das Amt verbietet generell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amtlicher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künstlerische, kunst-gewerbliche und heraldisch-wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jegliche kommerzielle oder redaktionelle Nutzung der Hoheitszeichen verboten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/02 vom 14.07.2003) beschlossen, dass ein Notar kein verfremdetes Landeswappen für seinen Briefkopf nutzen darf.
Das bedeutet auch: Theoretisch könnte das BVA jede Zeitung, welches ein Foto eines Reisepasses druckt, verklagen und diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld belegen. Besonders grantig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amtlichen Verwendung“ entstehen kann.
Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf dieser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch keine unbefugte Benutzung im Sinne des oben genannten Gesetzes dar. Es kommt aber darauf an, in welchem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die anderen Hohheitszeichen letztendlich vom Erwerber verwendet werden. Da die Anbieter das nicht kontrollieren können, ist starke Vorsicht beim Gebrauch dieser Motive gegeben. Insbesondere für Bildagenturen wie istockphoto oder Shutterstock, welche ihren Bildkäufern eine „Rechte-Garantie“ geben, sollte das zu denken geben.
Das BVA weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es zu keiner Zeit die Löschung von Bildern gefordert hätte oder dass es verboten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.
Ich glaube nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung verklagen würde, die das Foto eines deutschen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neuen biometrischen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht würde es dann um die Auslegung des Wortes „unbefugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzusehen, ist die Gefahr für eine „normale Berichterstattung“ sicher gering. Stärker verfolgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.
Für Stock-Fotografen bedeutet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!
Was sagt ihr zu der Auslegung und praktischen Umsetzung dieser Vorschriften?
„ Stärker verfolgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-Artikeln […] oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.“ Heisst das dass es bald nur noch Imitate von Nationalmannschaftstrikots zu kaufen geben wird?
Der „Bundesadler“ ist nicht vereinheitlicht. Je nachdem, welches Amt ihn benutzt, sieht er anders aus. Somit wird niemand vorschreiben können, dass er unter „Gebrauchsmusterschutz“ steht. Deshalb, weil es keinen Bundesadler gibt – mit welcher Begründung auch – durfte der Text der eMail auch nicht zitiert werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands
@Jan: Laut dem Deutschen Patentamt können Hoheitszeichen keinen Gebrauchsmusterschutz haben: http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html Das schließt jedoch nicht aus, dass es andere Gesetze und Vorschriften gibt, welche den Gebrauch dieser Zeichen regeln.
Fragt sich dann, auf welcher Grundlage die das verbieten wollen. Es gibt ja, wie gesagt, keinen Einheitlichen – und somit auch kein Hoheitszeichen.
@Jan Hacker
Fragt sich, wer nun Lust und Geld hat sich mit dem Staat anzulegen um das ein für alle mal gerichtlich entscheiden zu lassen 🙂 Aber wenn es keine einheitliche Variante des Bundesadler gibt, kann einem doch eigentlich niemand verbieten, eine weitere, ähnliche Version ins Leben zu rufen.
Ich denke ja, hauptsächlich haben die Behörden Angst davor, dass jemand das Hoheitszeichen nutzt um einen offiziellen Anschein zu erwecken und verbieten die Nutzung deswegen gleich ganz.
Gerhard Zirkel
@Jan: In dem auch von mir zitierten Gesetz steht ja ausdrücklich, dass auch „zum Verwechseln ähnliche Adler“ vom Gesetz betroffen sind.
Hallo!
Kann man dann noch Bilder von Pässen anbieten, in denen das Hoheitszeichen wegretuschiert wurde?
@Manfred: Gute Frage, ich wüsste nicht, was dagegen spräche…
Was ist denn mit Aufnahmen aus Bundestagsdebatten? Dort hängt m. W. auch ein Bundesadler ganz groß an der Wand. Und den habe ich auf Tageszeitungsfotos und in den Nachrichten auch schon oft genug gesehen.
Komisches Verbot. Da ist man Bundesbürger und darf das landeseigene Symbol nicht abbilden. Ich geh gleich mal auf die Straße und verbrenne eine Deutschlandfahne.
@Jay: („Ich geh gleich mal auf die Straße und verbrenne eine Deutschlandfahne“) Ich glaube, das ist auch verboten…
@Jay: Der Adler im Bundestag ist nicht der gleiche Adler wie auf dem Reisepass. Genauso wie der auf der Euro Münze.
Das ganze ist so absurd. Was ist denn jetzt der offizielle Bundesadler? Der auf dem Reisepass? Laut Wikiepdia ist es dieser, der sieht aber anders aus: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Coat_of_Arms_of_Germany.svg&filetimestamp=20100114171328
Je mehr man sucht, desto mehr Versionen findet man…
Und Wappen Adler sehen ja sowieso alle irgendwie ähnlich aus. Insofern müssten sich der DFB oder Eintracht Frankfurt wohl bald auch ein neues Wappen suchen. Oder Brandenburg. oder oder oder.
Total bescheurt.
Na, na, na… War da jemand übereifrig? Ein Foto auf dem der Bundesadler ein Teil des Motivs ist, stellt m.E. noch keine Nutzung des Hoheitszeichens dar.Es wird nur abgebildet und das ist ja wohl nicht verboten. Als Motiv selbst, z.B. als Freisteller, würde die Sache wieder anders aussehen. Auf der anderen Seite hat man schon Pferde kotzen sehen. Ich denke da z.B. an die „gute“ alte Deutsche Bahn. Alles was nämlich mit Schiene zu tun hat, darf grundsätzlich nicht fotografiert werden, auch nicht zu künstlerischen Zwecken (außer für das private Fotoalbum, dass natürlich nicht im Internet erscheinen darf). Jegliche redaktionelle Nutzung, in dem Sinn, dass der Adler auf dem Bild als Motivteil erscheint, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden (z.B. Foto im Bundestag), da dies eine Einschränkung der Pressefreiheit bedeuten würde. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass es mittlerweile Volkssport geworden ist, Fotografen mit Sanktionen zu belegen. Da bleibt die Frage offen, wie es mit den RECHTEN der Fotografen bestellt ist. Denn auch Bilderklau und Buyoutverträge sind mittlerweile sportliche Disziplin geworden. Und dass, obwohl Fotografen angemessen honoriert werden müssen. Nur das wiederum scheint niemanden zu interessieren.
Na toll, noch etwas worauf Fotografen achten müssen. Im Klartext bedeutet diese doch auch, wenn ich denn vor die Tür gehe, fahre zum Schloß und fotografie es, und oben erkennbar die Landesfahne mit dem Wappentier und ich schicke diese Aufnahme raus an Agenturen, werden die es entweder ablehnen oder ich kann später mit anderen Ärger rechnen. Oder? Am besten, man nimmt gleich seinen Anwalt mit zu Fototerminen .…
@Marco
In der Sendung „quer“ vom Bayrischen Rundfunk war in der Sendung vom 28.7. zu sehen, dass der bayrische Staat etwas gegen die Flagge irgendeines Vereins habe, weil diese die Farben blau und weiß enthielten, eben wie die bayrischen Symbolfarben. Es spielte keine Rolle, dass die Farben nicht genau gleich waren und schon gar nicht das Symbol an sich.
Eine Provinzposse.
http://www.br-online.de/podcast/video-download/bayerisches-fernsehen/mp3-download-podcast-quer.shtml
@Robert
Mag schon sein, dass es in der Verfassung einen Passus gibt, der Fahnetrampeln und so verbietet. Nur wird das hier niemanden interessieren, so lange man es nicht mit volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Propaganda verbindet. Das läuft hier unter Meinungsfreiheit und im schlimmsten Fall betitelt man es als Satire.
Die sind doch alle verrückt. Kein Wunder, dass immer mehr Leute ihre Server ins Ausland verlegen…
Ist schon toll, wenn das BVA eine Stellungnahme nicht zur Veröffentlichung zulässt, obwohl es sich um eine Auskunft von allgemeiner Bedeutung handelt. So etwas mach man eigentlich nur, wenn man sich selbst nicht sicher ist, ob das, was man da von sich gibt, nicht doch vielleicht falsch sein könnte… 😉
Aber um die Verwirrung noch zu steigern: es gibt ein Bundeswappen und ein Bundesschild. Ersteres läuft unten spitz zu, das Schild ist unten abgerundet. Die Bundesdienstflagge wird mit dem Bundesschild (unten gerundet) verwendet.
Die deutsche Flagge mit Bundeswappen wird häufig bei Spielen der Fußball-Nationalmannschaft in den Stadien gesehen. Die private Nutzung wird wohl geduldet.
(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_der_Bundesbeh%C3%B6rden –> inoffizielle Flagge)
Bundesadler? Redet ihr ihr vom Pleitegeier? Man in diesem besch … Staat wird aber auch alles zerredet, kaputtgeurteilt und überreguliert.
Kombiniert mit den Nachrichten, die man sonst noch so täglich hört (Rentenkürzungen um ca. 10% bis 2025, degeneriertes Gesundheitswesen, Geiz-ist-geil kombiniert mit Profitsucht, …) warum also nicht doch lieber ausserhalb Deutschlands leben und arbeiten? Ich habe nun 2 Jahre Korea-Erfahrung, 2‑Jahre China-Erfahrung, und das bestärkt mich eigentlich nur noch dazu.
Vielleicht vergleiche ich jetzt Äpfel mit Birnen, aber ich bin kein Anwalt, habe nicht studiert, also auch nicht Jura …
Mich erinnert das dezent an Versuche von Gemeinden die Nutzung von Gemeindewappen zu unterbinden. Bei Wikipedia müssen wohl auch regelmäßig Gemeinden und Städte aufschlagen, die in der enzyklopädischen Nutzung ihres Wappens Missbrauch erkannt haben wollen.
Ich weiß nicht, ob die „fine fine line“ zwischen dem widerrechtlichen Führen eines Gemeindewappens und dem unbedenklichen Zitieren desselben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung) mit der Wiedergabe der Fetthenne auf Dienstsiegeln, Pässen, Präsidentempalais und Dienstkarrossen vergleichen lässt. Spannend auch die Frage welches Wesen die Mitteilung des BVA an die Agentur hatte, da ich die Aufforderung in jeglicher Form für falsch halte, auch rechtlich, aber ich bin kein Anwalt, sondern einfach nur neugierig.
@Günter: Die Mitteilung der BVA an die Agenturen war ein „allgemeines Informationsschreiben“.
@Karsten Socher
Du hast doch nun schon mehrmals und überall sehr deutlich gemacht,dass Du absolut keine von Recht/Fotorecht hast. Deine Kommentare sind einfach nur peinlich und nervig!
Was mit Hoheitszeichen gemacht werden darf und was nicht, ist absolut nicht neu. Wem das nicht passt,sollte einfach Auswandern,das Fotografieren lassen oder sich mal die Mühe machen und seinen zuständigen Abgeordneten anzuschreiben. Alles andere ist sowas von kindisch!
Zitat aus einem Urteil des Bundesgerichtshof:
„Das Führen von Hoheitszeichen symbolisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist deshalb kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen.“
Die entscheidende Frage, da auch das BVA das Recht nicht für sich pachten kann und demnach möglicherweise mit seiner Sichtweise im Unrecht sein könnte:
Bedeutet das Handeln mit einem Bild eines Reisepasses mit dem Bundesadler darauf, dass man das Hoheitszeichen führt? Greifst Du damit in das Recht auf Selbstdarstellung der BRD ein?
Meine persönliche Meinung: Nein. Aber: Ich bin ja kein Anwalt.
Hat mal jemand einen Kommentar zum OwiG bei der Hand, um nachzusehen was „führen“ im Kontext des Urteils bzw. „benutzen“ im Kontext des § 124 OwiG bedeutet?
Ansonsten würde ich deiner Agentur raten das rechtlich klären zu lassen, bevor man vor einer Ausführungsbehörde kuscht, gerade weil es „nur“ ein Infoschreiben und kein Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung ist.
PS: Wer den ganz übel gephotoshoppten Aufklärungsflyer zu E10 an einer Tankstelle liegen hat sehen, der kann erkennen, dass auch die Bundesregierung auf Stockfotos zurückgreift.
„Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jegliche kommerzielle oder redaktionelle Nutzung der Hoheitszeichen verboten sei.“
Für „kommerziell“ ist das richtig, für redaktionell Unfug. Da vergallopiert sich das BVA ganz gewaltig. Die Abbildung von Hohheitszeichen auf Fotos, die im redaktionellen Kontext verwendet werden, ist selbstverständlich zulässig. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, dies beanstanden zu wollen, und mir ist auch nicht bekannt, daß dies jemals beanstandet worden wäre.
Einen Reisepaß kann man abbilden, wenn es um die Abbildung eines Reisepasses geht. Wenn man also z.B. in einem Bericht darstellt, wie sich der bordeaux-rote Reisepaß vom grünen vorläufigen Reisepaß unterscheidet, oder von den Diplomaten- und Dienstpässen.
Der „Anschein einer amtlichen Verwendung“ ist natürlich unzulässig, der entsteht durch eine redaktionelle Verwendung aber auch nicht.
In den Archiven der ernstzunehmenden Bildagenturen finden sich etliche tausend Aufnahmen von Reisepässen, Hoheitszeichen (auf Fahrzeugen, Panzern) etc.pp. Die Bundesdienstflagge mit Bundeswappen darin hängt z.B. vor jedem Bundesamtsgebäude, wer das fotografiert, hat sie zwangsläufig mit im Bild – und darf das selbstverständlich auch.
Es ist schade, daß Du die Stellungnahme des BVA nicht postest, eine Rechtsgrundlage, Dir die öffentliche Wiedergabe zu verbieten, gibt es übrigens auch nicht, selbstverständlich darf man ein Antwortschreiben, daß einem eine Behörde geschickt hat, veröffentlichen.
Am Rande angemerkt: §124 OWiG verbietet die unbefugte BENUTZUNG von amtlichen Hoheitszeichen.
Eine simple Abbildung ist niemals eine „Benutzung“ im Sinne des Gesetzes.
Dass das BVA die Veröffentlichung seiner Antwort verbietet, finde ich in der Tag auch etwas seltsam. Vermutlich ist man sich wirklich über die Rechtsgültigkeit der eigenen Aussagen nicht im Klaren. Schade, eigentlich!
Wie auch immer. Die Sache mit den Hoheitszeichen ist sicher ganz ähnlich zu bewerten, wie das Verbot der Abbildung von Banknoten. Ein Hoheitszeichen auf einem Foto ließe sich leicht dazu missbrauchen, in einem rechtswidrigen Zusammenhang verwendet zu werden. Damit ließen sich z.B. diverse Urkunden fälschen, Ausweise und ähnliches. Insofern lässt sich das Verbot leicht nachvollziehen.
Dass die redaktionelle Verwendung unter etwas anderen Vorzeichen steht, sollte auch klar sein. Wie soll ein Journalist auch sonst aus dem Bundestag berichten, ohne im Zweifelsfall den Adler mit auf dem Bild zu haben? Hier geht es um aktuelles Tagesgeschehen, während ein Foto von einem Reisepass in einer Bildagentur für alles mögliche verwendet werden könnte. Zur Not auch zum Fälschen eines Reisepasses…