Heutzutage ist es ziemlich einfach, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Damit meine ich nicht Falschparken oder „bei Rot über die Ampel gehen“, sondern die Benutzung von Abbildungen des Bundesadlers. Die ist sogar häufiger, als man annehmen könnte, zum Beispiel immer dann, wenn eine Zeitschrift oder Webseite das Foto eines deutschen Reisepasses zur Illustration benutzt.

Was ist passiert? Vor wenigen Wochen schickte die Bildagentur Panthermedia ein Rundschreiben an ihre Fotografen. Darin stand unter anderem:
„Nach einer Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes dürfen wir keine Bilder mehr anbieten, die den Bundesadler oder das Bundeswappen abbilden.
Diese sind Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden.
Bestehendes Bildmaterial, welches in jeglicher Form den Bundesadler oder das Bundeswappen beinhaltet (sowohl Illustration oder Fotografie) wird innerhalb der nächsten Wochen gelöscht. Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass wir ab sofort auch keine neuen Bilder, die entsprechende Kriterien erfüllen, annehmen können.“
Daraufhin fragte ich beim zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) nach und erhielt eine lange, ausführliche Antwort. Leider wurde mir auf Nachfrage ausdrücklich verboten, diese Antwort zu veröffentlichen, weshalb ich diese in eigenen Worten wiedergeben muss.
Zusammengefasst beruht das Verbot auf § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darin steht:
„§ 124
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“
Das BVA hat das auch schön erklärt, aber – wie gesagt – mir verboten, das wiederzugeben. Deshalb meine Version:
Das Amt verbietet generell jeden Gebrauch der Wappen oder Flaggen, wenn sie nicht von amtlicher Stelle erfolgt. Ausnahmen sind nur künstlerische, kunst-gewerbliche und heraldisch-wissenschaftliche Nutzungen. Ausdrücklich schrieb mir das BVA, dass jegliche kommerzielle oder redaktionelle Nutzung der Hoheitszeichen verboten sei. So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall (Aktenzeichen NotZ 42/02 vom 14.07.2003) beschlossen, dass ein Notar kein verfremdetes Landeswappen für seinen Briefkopf nutzen darf.
Das bedeutet auch: Theoretisch könnte das BVA jede Zeitung, welches ein Foto eines Reisepasses druckt, verklagen und diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1000 Euro Bußgeld belegen. Besonders grantig wird die Behörde, wenn mit der Nutzung der „Anschein einer amtlichen Verwendung“ entstehen kann.
Allein die Bereitstellung von Bildern mit dem Bundesadler drauf sowie der Verkauf dieser Abbildungen über Bildagenturen stellt jedoch noch keine unbefugte Benutzung im Sinne des oben genannten Gesetzes dar. Es kommt aber darauf an, in welchem Zusammenhang der Bundesadler bzw. die anderen Hohheitszeichen letztendlich vom Erwerber verwendet werden. Da die Anbieter das nicht kontrollieren können, ist starke Vorsicht beim Gebrauch dieser Motive gegeben. Insbesondere für Bildagenturen wie istockphoto oder Shutterstock, welche ihren Bildkäufern eine „Rechte-Garantie“ geben, sollte das zu denken geben.
Das BVA weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es zu keiner Zeit die Löschung von Bildern gefordert hätte oder dass es verboten sei, Bilder mit Hoheitszeichen anzubieten.
Ich glaube nicht, dass das BVA jetzt eine Tageszeitung verklagen würde, die das Foto eines deutschen Reisepasses zur Illustration eines Artikels über die neuen biometrischen Pässe nutzt. Das Bundesverwaltungsamt behält sich jedoch immer eine Einzelfallentscheidung vor und vor Gericht würde es dann um die Auslegung des Wortes „unbefugt“ gehen. Da dem BVA das Recht zusteht, aus Opportunitätsgründen von einer Strafverfolgung abzusehen, ist die Gefahr für eine „normale Berichterstattung“ sicher gering. Stärker verfolgt wird zum Beispiel der Verkauf von Fan-Artikeln wie Fahnen mit Hoheitszeichen oder das Tragen von Kleidung mit Hoheitszeichen.
Für Stock-Fotografen bedeutet das im Klartext: Lieber Finger weg von den Hoheitszeichen!
Was sagt ihr zu der Auslegung und praktischen Umsetzung dieser Vorschriften?