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Offene Honorare von Bildagenturen mittels Mahnbescheid eintreiben

Manchmal gibt es Bildagenturen, die zwar Bilder ver­kau­fen, die Honorare den Fotografen lei­der nur wider­wil­lig aus­zah­len. Schon seit Jahren haben bei­spiels­wei­se Fotografen der Münchener Bildagentur Clipdealer Probleme mit der Honorarauszahlung.

Vor eini­gen Wochen habe ich ein Mahnverfahren eröff­net, um mein aus­ste­hen­des Honorar von einer Bildagentur zu erhal­ten. Das ist rela­tiv ein­fach und risi­ko­arm. Wie genau so etwas geht, beschrei­be ich heute.

Die Webseite www.online-mahnantrag.de ist eine offi­zi­el­le Webseite der deut­schen Mahngerichte. Auf die­ser Unterseite könnt ihr euren eige­nen Mahnantrag beginnen.

  1. Zuerst müsst ihr den Cookies zustim­men, falls das in eurem Browser nicht auto­ma­tisch geschieht.
  2. Danach wählt ihr das Bundesland aus, in dem ihr gemel­det seid.
  3. Nun folgt die Auswahl, wie der Mahnantrag an das Gericht geschickt wer­den sollt. Ich emp­feh­le die Papierform, weil für den digi­ta­len Versand ein pas­sen­des Kartenlesegerät und mehr erfor­der­lich ist.
  4. Danach zeigt die Webseite die not­wen­di­gen acht Schritte zum Mahnantrag: 
    1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfas­sen (sofern vorhanden)
    2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
    3. Schritt: Antragsgegner erfassen
    4. Schritt: Anspruch/​Forderung erfassen
    5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfas­sen (sofern vorhanden)
    6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
    7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
    8. Schritt: Druck/​Antragsabgabe
  5. Wenn ihr selbst den Antrag stellt, klickt ihr bei „Schritt 1“ auf „Ich bin Antragsteller“.
  6. Im nächs­ten Schritt gebt ihr euren Namen und Adresse an.
  7. Danach wird man gefragt, ob man als Minderjähriger oder Person mit recht­li­chem Betreuer einen gesetz­li­chen Vertreter ange­ben will. Ich habe „nein“ geklickt.
  8. Möchten sie einen wei­te­ren Antragsteller erfas­sen“ ist die nächs­te Frage, die ich eben­falls ver­neint habe.
  9. Nun kommt der drit­te Schritt, die Erfassung des Antragsgegners. In mei­nem Fall habe ich „Firma“ ange­klickt und als den Firmennamen sowie die Adrese ange­ben, die im Impressum der Webseite ange­ge­ben sind. Als Rechtform der Firma habe ich „GmbH“ ausgewählt.
  10. Als gesetz­li­chen Vertreter habe ich den Namen des Geschäftsführers (glei­che Adresse wie die Firma) in sei­ner Funktion als „Geschäftsführer“ ange­ge­ben, die Daten fin­det ihr eben­falls meist im Impressum.
  11. Die Frage, ob ich einen wei­te­ren Antragsgegner hin­zu­fü­gen will, habe ich verneint.
  12. Nun wird die Art des Mahnverfahrens aus­ge­wählt. Ich habe „regu­lä­res Mahnverfahren“ gewählt.
  13. Nun sind wir beim vier­ten Schritt, der Erfassung unse­rer Forderung. Aus einer Liste wählt man die Art der Forderung, in mei­nem Fall „Urheberrechtl. Nutzungsrechte: Fällige Pauschale aus Vertrag (58)“. Bei „Nähere Angaben zum Anspruch“ wäh­le ich auch „Vertrag“. Dann kommt der Zeitraum das Anspruchs. Hier habe ich ein­fach groß­zü­gig zurück­da­tiert als Anfangsdatum (1.1.2017) und als Enddatum das aktu­ell Datum gewählt, denn wich­ti­ger ist es, dass die fol­gen­de Forderungssumme kor­rekt ist. Bei „Betrag“ gebt ihr den Wert in Euro ein, den euch die Bildagentur aktu­ell schul­det. Hinweis: Beim Weiterklicken erhal­te ich meist die Warnung „Message ANSPR32KAT58 nicht gefun­den.“ Klicke ich jedoch noch mal auf wei­ter, geht es regu­lär weiter.
  14. Nun erschei­nen Gerichtskosten in Höhe von 32 Euro zusätz­lich zur Hauptforderung. Diese Summe muss vom Antragsteller vor­ge­streckt wer­den und wird dann vom Antragsgegner beim Begleichen der Mahnung zurück­ge­zahlt. Darunter kli­cke ich auf „Zinsangaben zum Anspruch“ machen. Hier habe ich 4% jähr­li­che Verzinsung ange­ben. Eine Mitarbeiterin vom Mahngericht mein­te zu mir, die Zinshöhe kön­ne man frei wäh­len, solan­ge sie ver­hält­nis­mä­ßig blie­be. Dann gehe ich auf „wei­ter“ und „kei­ne wei­te­ren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“.
  15. Nun kön­nen als Schritt 5 zusätz­li­che Kosten gel­tend gemacht wer­den wie zum Beispiel Porto, Kopien usw. Ich war hier ziem­lich mode­rat und habe pau­schal 5 Euro als Portokosten ange­setzt. Wer ande­re begrün­de­te Ausgaben hat­te, kann die­se hier angeben.
  16. Als nächs­tes wird das zustän­di­ge Gericht ange­zeigt, in mei­nem Fall war es das Amtsgericht München.
  17. Jetzt sind wir bei Schritt 6 „Allgemeine Angaben zum Antrag“. Hier ver­si­che­re ich mit einem Häkchen, dass „mein Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die aber bereits voll­bracht ist“ (der Bilderverkauf). Außerdem kann ein Geschäftszeichen ver­ge­ben wer­den, falls man so vie­le offe­ne Verfahren hat, dass man etwas Übersicht braucht.
  18. Klickt man dann auf „wei­ter“, kann dem Antraggegner die Bankverbindung mit­ge­teilt wer­den, damit er sofort weiß, wohin das Geld über­wie­sen wer­den soll. Ich habe die Daten mei­nes Geschäftskontos eingetragen.
  19. Im nächs­ten Schritt kommt noch mal die „MB-​Antrag Übersicht“, um zu über­prü­fen, ob beim Mahnbescheid alles kor­rekt aus­ge­füllt wurde.
  20. Nun sind wir fast fer­tig. Vor dem Ausdrucken des fer­ti­gen PDFs gibt es eini­ge Hinweise, was vor dem Ausdrucken beach­tet wer­den soll­te, damit der Antrag les­bar beim Gericht ankommt. Diese müs­sen bestä­tigt wer­den, dann kann man auf „spei­chern“ kli­cken und erhält den vier­sei­ti­gen Mahnbescheid-​Antrag als PDF.
  21. Die PDF wird dann auf DinA4 aus­ge­druckt und muss an das zustän­di­ge Gericht geschickt werden.

Ein bis zwei Wochen spä­ter erhält man vom Gericht eine Rechnung, mit der man die Gerichtskosten bezah­len soll. Erst wenn das erle­digt ist, geht der Mahnbescheid raus an die Firma. Nun hat die­se ca. zwei Wochen Zeit, die offe­nen Forderungen plus die Gerichtskosten und Auslagen zu bezah­len. Das geschah auch bei mir.

Sollte die Firma Widerspruch ein­le­gen oder den Mahnbescheid igno­rie­ren, kann man ent­we­der einen „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ stel­len oder den Rechtsanwalt sei­nes Vertrauens um Rat fragen.