Manchmal gibt es Bildagenturen, die zwar Bilder verkaufen, die Honorare den Fotografen leider nur widerwillig auszahlen. Schon seit Jahren haben beispielsweise Fotografen der Münchener Bildagentur Clipdealer Probleme mit der Honorarauszahlung.
Vor einigen Wochen habe ich ein Mahnverfahren eröffnet, um mein ausstehendes Honorar von einer Bildagentur zu erhalten. Das ist relativ einfach und risikoarm. Wie genau so etwas geht, beschreibe ich heute.
Die Webseite www.online-mahnantrag.de ist eine offizielle Webseite der deutschen Mahngerichte. Auf dieser Unterseite könnt ihr euren eigenen Mahnantrag beginnen.
- Zuerst müsst ihr den Cookies zustimmen, falls das in eurem Browser nicht automatisch geschieht.
- Danach wählt ihr das Bundesland aus, in dem ihr gemeldet seid.
- Nun folgt die Auswahl, wie der Mahnantrag an das Gericht geschickt werden sollt. Ich empfehle die Papierform, weil für den digitalen Versand ein passendes Kartenlesegerät und mehr erforderlich ist.
- Danach zeigt die Webseite die notwendigen acht Schritte zum Mahnantrag:
- Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden)
- Schritt: Antragstellerdaten erfassen
- Schritt: Antragsgegner erfassen
- Schritt: Anspruch/Forderung erfassen
- Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfassen (sofern vorhanden)
- Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
- Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
- Schritt: Druck/Antragsabgabe
- Wenn ihr selbst den Antrag stellt, klickt ihr bei „Schritt 1“ auf „Ich bin Antragsteller“.
- Im nächsten Schritt gebt ihr euren Namen und Adresse an.
- Danach wird man gefragt, ob man als Minderjähriger oder Person mit rechtlichem Betreuer einen gesetzlichen Vertreter angeben will. Ich habe „nein“ geklickt.
- „Möchten sie einen weiteren Antragsteller erfassen“ ist die nächste Frage, die ich ebenfalls verneint habe.
- Nun kommt der dritte Schritt, die Erfassung des Antragsgegners. In meinem Fall habe ich „Firma“ angeklickt und als den Firmennamen sowie die Adrese angeben, die im Impressum der Webseite angegeben sind. Als Rechtform der Firma habe ich „GmbH“ ausgewählt.
- Als gesetzlichen Vertreter habe ich den Namen des Geschäftsführers (gleiche Adresse wie die Firma) in seiner Funktion als „Geschäftsführer“ angegeben, die Daten findet ihr ebenfalls meist im Impressum.
- Die Frage, ob ich einen weiteren Antragsgegner hinzufügen will, habe ich verneint.
- Nun wird die Art des Mahnverfahrens ausgewählt. Ich habe „reguläres Mahnverfahren“ gewählt.
- Nun sind wir beim vierten Schritt, der Erfassung unserer Forderung. Aus einer Liste wählt man die Art der Forderung, in meinem Fall „Urheberrechtl. Nutzungsrechte: Fällige Pauschale aus Vertrag (58)“. Bei „Nähere Angaben zum Anspruch“ wähle ich auch „Vertrag“. Dann kommt der Zeitraum das Anspruchs. Hier habe ich einfach großzügig zurückdatiert als Anfangsdatum (1.1.2017) und als Enddatum das aktuell Datum gewählt, denn wichtiger ist es, dass die folgende Forderungssumme korrekt ist. Bei „Betrag“ gebt ihr den Wert in Euro ein, den euch die Bildagentur aktuell schuldet. Hinweis: Beim Weiterklicken erhalte ich meist die Warnung „Message ANSPR32KAT58 nicht gefunden.“ Klicke ich jedoch noch mal auf weiter, geht es regulär weiter.
- Nun erscheinen Gerichtskosten in Höhe von 32 Euro zusätzlich zur Hauptforderung. Diese Summe muss vom Antragsteller vorgestreckt werden und wird dann vom Antragsgegner beim Begleichen der Mahnung zurückgezahlt. Darunter klicke ich auf „Zinsangaben zum Anspruch“ machen. Hier habe ich 4% jährliche Verzinsung angeben. Eine Mitarbeiterin vom Mahngericht meinte zu mir, die Zinshöhe könne man frei wählen, solange sie verhältnismäßig bliebe. Dann gehe ich auf „weiter“ und „keine weiteren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“.
- Nun können als Schritt 5 zusätzliche Kosten geltend gemacht werden wie zum Beispiel Porto, Kopien usw. Ich war hier ziemlich moderat und habe pauschal 5 Euro als Portokosten angesetzt. Wer andere begründete Ausgaben hatte, kann diese hier angeben.
- Als nächstes wird das zuständige Gericht angezeigt, in meinem Fall war es das Amtsgericht München.
- Jetzt sind wir bei Schritt 6 „Allgemeine Angaben zum Antrag“. Hier versichere ich mit einem Häkchen, dass „mein Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die aber bereits vollbracht ist“ (der Bilderverkauf). Außerdem kann ein Geschäftszeichen vergeben werden, falls man so viele offene Verfahren hat, dass man etwas Übersicht braucht.
- Klickt man dann auf „weiter“, kann dem Antraggegner die Bankverbindung mitgeteilt werden, damit er sofort weiß, wohin das Geld überwiesen werden soll. Ich habe die Daten meines Geschäftskontos eingetragen.
- Im nächsten Schritt kommt noch mal die „MB-Antrag Übersicht“, um zu überprüfen, ob beim Mahnbescheid alles korrekt ausgefüllt wurde.
- Nun sind wir fast fertig. Vor dem Ausdrucken des fertigen PDFs gibt es einige Hinweise, was vor dem Ausdrucken beachtet werden sollte, damit der Antrag lesbar beim Gericht ankommt. Diese müssen bestätigt werden, dann kann man auf „speichern“ klicken und erhält den vierseitigen Mahnbescheid-Antrag als PDF.
- Die PDF wird dann auf DinA4 ausgedruckt und muss an das zuständige Gericht geschickt werden.
Ein bis zwei Wochen später erhält man vom Gericht eine Rechnung, mit der man die Gerichtskosten bezahlen soll. Erst wenn das erledigt ist, geht der Mahnbescheid raus an die Firma. Nun hat diese ca. zwei Wochen Zeit, die offenen Forderungen plus die Gerichtskosten und Auslagen zu bezahlen. Das geschah auch bei mir.
Sollte die Firma Widerspruch einlegen oder den Mahnbescheid ignorieren, kann man entweder einen „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ stellen oder den Rechtsanwalt seines Vertrauens um Rat fragen.