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Fotografen mahnen ab: Der Gerichtsvollzieher bei der Bildagentur Clipdealer

_​_​english ver­si­on below__

Schon vor über sechs Jahren habe ich hier im Blog über „Auszahlungsschwierigkeiten bei der Bildagentur Clipdealer“ berich­tet. Über ein Jahr spä­ter hat­te ich eine Anleitung ver­öf­fent­licht, wie Fotograf*innen ihre offe­nen Agenturrechnungen per Mahnbescheid ein­for­dern können.

Nach der Veröffentlichung die­ser bei­den Artikel haben sich wie­der­holt Fotograf*innen bei mir gemel­det, wel­che eben­falls Probleme hat­ten, sich von der Bildagentur Clipdealer ihre offe­nen Honorare aus­zah­len zu las­sen. Vor allem für Fotograf*innen aus dem Ausland ist auch der ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Weg über ein Mahnverfahren oft zu kom­plex, um die Ansprüche durchzusetzen.

Auch im Microstock-​Forum microstockgroup.com gibt es vie­le Erfahrungsberichte von ver­zwei­fel­ten Fotograf*innen, wel­che ihre Clipdealer-​Honorare nicht aus­ge­zahlt bekom­men. Einfach mal den Agenturnamen in das Suchfeld dort eintippen.

Das Vorgehen von Clipdealer, auf Auszahlungsanforderungen nicht zu reagie­ren, scheint dem­nach lei­der weder ein Einzelfall noch kurz­fris­ti­ger Natur gewe­sen zu sein.

Ich habe dar­auf­hin zwei die­ser Fotograf*innen mei­ne Hilfe ange­bo­ten:
Sie haben mir ihre Honoraransprüche abge­tre­ten, wel­che ich selbst dann in deren Namen mit Hilfe mei­nes Rechtsanwalts Sebastian Deubelli von SLD IP LAW auf eige­ne Kosten ein­ge­for­dert habe.

Clipdealer hat bei­de Mahnbescheide zwar igno­riert, aber nach­dem wir dadurch einen Vollstreckungsbescheid erwir­ken konn­ten und der Gerichtsvollzieher zwei Mal bei Clipdealer für eine Zwangsvollstreckung vor­stel­lig wur­de, hat die Bildagentur die offe­nen Honorare sowie die Verfahrenskosten an uns ausgezahlt.

Für die bei­den Fotograf*innen sind kei­ne Kosten ent­stan­den, aber das gesam­te Verfahren hat jeweils etwas über ein Jahr gedauert.

Wer eben­falls Probleme hat, sei­ne offe­nen Fotografenhonorare von der Bildagentur Clipdealer ein­zu­for­dern, kann sich ger­ne bei mir mel­den. Ich schaue dann, ob ich eben­falls unter­stüt­zend tätig wer­den kann.



ENGLISH:
Photographers issue legal warnings: The bailiff at the picture agency Clipdealer

More than six years ago, I repor­ted here on the blog about „Payment dif­fi­cul­ties at the stock agen­cy Clipdealer“. Over a year later, I published ins­truc­tions on how pho­to­graph­ers can cla­im their out­stan­ding agen­cy invoices by means of a legal remin­der.

After the publi­ca­ti­on of the­se two artic­les, I was repea­ted­ly cont­ac­ted by pho­to­graph­ers who also had pro­blems get­ting their out­stan­ding fees paid by the stock agen­cy Clipdealer. Especially for pho­to­graph­ers from abroad, the com­pa­ra­tively simp­le rou­te via a dun­ning pro­ce­du­re is often too com­plex to enforce their claims.

In the micros­tock forum microstockgroup.com the­re are also many tes­ti­mo­ni­als from despe­ra­te pho­to­graph­ers who have not been paid their Clipdealer ear­nings. Just type the agen­cy name into the search field there.

Unfortunately, Clipdealer’s prac­ti­ce of not respon­ding to pay­ment requests does not appear to have been an iso­la­ted case or of a short-​term nature.

I then offe­red my help to two of the­se pho­to­graph­ers:
They assi­gned their royal­ty claims to me, which I then clai­med mys­elf on their behalf with the help of my lawy­er Sebastian Deubelli from SLD IP LAW at my own expense.

Clipdealer igno­red both remin­der noti­ces, but after we were able to obtain a writ of exe­cu­ti­on and the bai­liff made two visits to Clipdealer for enforce­ment, the stock agen­cy paid us the out­stan­ding fees and the cos­ts of the proceedings.

The two pho­to­graph­ers did not incur any cos­ts, but the enti­re pro­cess took a litt­le over a year in each case.

Anyone who also has pro­blems clai­ming their out­stan­ding photographer’s fees from the stock agen­cy Clipdealer is wel­co­me to cont­act me. I will then see if I can also pro­vi­de support.

Offene Honorare von Bildagenturen mittels Mahnbescheid eintreiben

Manchmal gibt es Bildagenturen, die zwar Bilder ver­kau­fen, die Honorare den Fotografen lei­der nur wider­wil­lig aus­zah­len. Schon seit Jahren haben bei­spiels­wei­se Fotografen der Münchener Bildagentur Clipdealer Probleme mit der Honorarauszahlung.

Vor eini­gen Wochen habe ich ein Mahnverfahren eröff­net, um mein aus­ste­hen­des Honorar von einer Bildagentur zu erhal­ten. Das ist rela­tiv ein­fach und risi­ko­arm. Wie genau so etwas geht, beschrei­be ich heute.

Die Webseite www.online-mahnantrag.de ist eine offi­zi­el­le Webseite der deut­schen Mahngerichte. Auf die­ser Unterseite könnt ihr euren eige­nen Mahnantrag beginnen.

  1. Zuerst müsst ihr den Cookies zustim­men, falls das in eurem Browser nicht auto­ma­tisch geschieht.
  2. Danach wählt ihr das Bundesland aus, in dem ihr gemel­det seid.
  3. Nun folgt die Auswahl, wie der Mahnantrag an das Gericht geschickt wer­den sollt. Ich emp­feh­le die Papierform, weil für den digi­ta­len Versand ein pas­sen­des Kartenlesegerät und mehr erfor­der­lich ist.
  4. Danach zeigt die Webseite die not­wen­di­gen acht Schritte zum Mahnantrag: 
    1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfas­sen (sofern vorhanden)
    2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
    3. Schritt: Antragsgegner erfassen
    4. Schritt: Anspruch/​Forderung erfassen
    5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfas­sen (sofern vorhanden)
    6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
    7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
    8. Schritt: Druck/​Antragsabgabe
  5. Wenn ihr selbst den Antrag stellt, klickt ihr bei „Schritt 1“ auf „Ich bin Antragsteller“.
  6. Im nächs­ten Schritt gebt ihr euren Namen und Adresse an.
  7. Danach wird man gefragt, ob man als Minderjähriger oder Person mit recht­li­chem Betreuer einen gesetz­li­chen Vertreter ange­ben will. Ich habe „nein“ geklickt.
  8. Möchten sie einen wei­te­ren Antragsteller erfas­sen“ ist die nächs­te Frage, die ich eben­falls ver­neint habe.
  9. Nun kommt der drit­te Schritt, die Erfassung des Antragsgegners. In mei­nem Fall habe ich „Firma“ ange­klickt und als den Firmennamen sowie die Adrese ange­ben, die im Impressum der Webseite ange­ge­ben sind. Als Rechtform der Firma habe ich „GmbH“ ausgewählt.
  10. Als gesetz­li­chen Vertreter habe ich den Namen des Geschäftsführers (glei­che Adresse wie die Firma) in sei­ner Funktion als „Geschäftsführer“ ange­ge­ben, die Daten fin­det ihr eben­falls meist im Impressum.
  11. Die Frage, ob ich einen wei­te­ren Antragsgegner hin­zu­fü­gen will, habe ich verneint.
  12. Nun wird die Art des Mahnverfahrens aus­ge­wählt. Ich habe „regu­lä­res Mahnverfahren“ gewählt.
  13. Nun sind wir beim vier­ten Schritt, der Erfassung unse­rer Forderung. Aus einer Liste wählt man die Art der Forderung, in mei­nem Fall „Urheberrechtl. Nutzungsrechte: Fällige Pauschale aus Vertrag (58)“. Bei „Nähere Angaben zum Anspruch“ wäh­le ich auch „Vertrag“. Dann kommt der Zeitraum das Anspruchs. Hier habe ich ein­fach groß­zü­gig zurück­da­tiert als Anfangsdatum (1.1.2017) und als Enddatum das aktu­ell Datum gewählt, denn wich­ti­ger ist es, dass die fol­gen­de Forderungssumme kor­rekt ist. Bei „Betrag“ gebt ihr den Wert in Euro ein, den euch die Bildagentur aktu­ell schul­det. Hinweis: Beim Weiterklicken erhal­te ich meist die Warnung „Message ANSPR32KAT58 nicht gefun­den.“ Klicke ich jedoch noch mal auf wei­ter, geht es regu­lär weiter.
  14. Nun erschei­nen Gerichtskosten in Höhe von 32 Euro zusätz­lich zur Hauptforderung. Diese Summe muss vom Antragsteller vor­ge­streckt wer­den und wird dann vom Antragsgegner beim Begleichen der Mahnung zurück­ge­zahlt. Darunter kli­cke ich auf „Zinsangaben zum Anspruch“ machen. Hier habe ich 4% jähr­li­che Verzinsung ange­ben. Eine Mitarbeiterin vom Mahngericht mein­te zu mir, die Zinshöhe kön­ne man frei wäh­len, solan­ge sie ver­hält­nis­mä­ßig blie­be. Dann gehe ich auf „wei­ter“ und „kei­ne wei­te­ren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“.
  15. Nun kön­nen als Schritt 5 zusätz­li­che Kosten gel­tend gemacht wer­den wie zum Beispiel Porto, Kopien usw. Ich war hier ziem­lich mode­rat und habe pau­schal 5 Euro als Portokosten ange­setzt. Wer ande­re begrün­de­te Ausgaben hat­te, kann die­se hier angeben.
  16. Als nächs­tes wird das zustän­di­ge Gericht ange­zeigt, in mei­nem Fall war es das Amtsgericht München.
  17. Jetzt sind wir bei Schritt 6 „Allgemeine Angaben zum Antrag“. Hier ver­si­che­re ich mit einem Häkchen, dass „mein Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die aber bereits voll­bracht ist“ (der Bilderverkauf). Außerdem kann ein Geschäftszeichen ver­ge­ben wer­den, falls man so vie­le offe­ne Verfahren hat, dass man etwas Übersicht braucht.
  18. Klickt man dann auf „wei­ter“, kann dem Antraggegner die Bankverbindung mit­ge­teilt wer­den, damit er sofort weiß, wohin das Geld über­wie­sen wer­den soll. Ich habe die Daten mei­nes Geschäftskontos eingetragen.
  19. Im nächs­ten Schritt kommt noch mal die „MB-​Antrag Übersicht“, um zu über­prü­fen, ob beim Mahnbescheid alles kor­rekt aus­ge­füllt wurde.
  20. Nun sind wir fast fer­tig. Vor dem Ausdrucken des fer­ti­gen PDFs gibt es eini­ge Hinweise, was vor dem Ausdrucken beach­tet wer­den soll­te, damit der Antrag les­bar beim Gericht ankommt. Diese müs­sen bestä­tigt wer­den, dann kann man auf „spei­chern“ kli­cken und erhält den vier­sei­ti­gen Mahnbescheid-​Antrag als PDF.
  21. Die PDF wird dann auf DinA4 aus­ge­druckt und muss an das zustän­di­ge Gericht geschickt werden.

Ein bis zwei Wochen spä­ter erhält man vom Gericht eine Rechnung, mit der man die Gerichtskosten bezah­len soll. Erst wenn das erle­digt ist, geht der Mahnbescheid raus an die Firma. Nun hat die­se ca. zwei Wochen Zeit, die offe­nen Forderungen plus die Gerichtskosten und Auslagen zu bezah­len. Das geschah auch bei mir.

Sollte die Firma Widerspruch ein­le­gen oder den Mahnbescheid igno­rie­ren, kann man ent­we­der einen „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ stel­len oder den Rechtsanwalt sei­nes Vertrauens um Rat fragen.