Archiv der Kategorie: Bildagenturen

Steuerformular bei Adobe Stock aktualisieren – Ausfüllhilfe

In regel­mä­ßi­gen Abständen muss das Steuerformular bei Adobe Stock aktua­li­siert wer­den. Für eini­ge Anbieter gab es in den letz­ten Tagen Erinnerungsemails, wel­che dar­auf hin­wie­sen, dass das aktu­el­le Steuerformular nur bis zum 31.12.2022 gül­tig sei und erneu­ert wer­den müsse.

Es ist sehr emp­feh­lens­wert, das recht­zei­tig zu machen, da sonst Adobe Stock von jedem Verkauf zusätz­lich zur nor­ma­len Verkaufsprovision noch 30% Quellensteuer ein­be­hält.

Hier nun eine aktu­el­le Schritt-​für-​Schritt-​Anleitung, um das Formular kor­rekt aus­zu­fül­len. Ich wei­se aber aus­drück­lich dar­auf hin, dass alle mei­ne Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für sei­ne Angaben ver­ant­wort­lich ist.

  1. In den Anbieter-​Bereich von Adobe Stock einloggen
  2. In der Menüleiste oben auf „Contributor Account (Anbieterkonto)“ klicken
  3. Dann in der Leiste links auf „Tax Information (Steuerinformationen)“ klicken
  4. Unten im Bereich „Tax Information (Steuerinformationen)“ auf „Update (Aktualisieren)“ klicken
  5. Dann das Info-​Feld durch­le­sen und danach unten rechts auf „Continue (Weiter)“ klicken
  6. Als nächs­tes kommt die Auswahl, ob ihr als Einzelperson oder Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Unternehmen eure Bilder anbie­tet. Für die meis­ten ist „Einzelperson“ die rich­ti­ge Auswahl, soll­tet ihr als Unternehmen anbie­ten, müsst ihr natür­lich das anklicken.
  7. Im nächs­ten Schritt wer­det ihr gefragt, ob ihr (von oben nach unten) ent­we­der euren Wohnsitz in den USA habt, aus einem Land kommt, wel­ches ein Steuerabkommen mit den USA hat oder aus einem Land ohne ein sol­ches Steuerabkommen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben ein sol­ches Abkommen mit den USA, also hier die mitt­le­re Auswahl anklicken
  8. Im ach­ten Schritt öff­net sich dann das tat­säch­li­che W‑8BEN-​Formular. Es kann sein, dass ihr eini­ge Cookie-​Hinweise und Datenschutz-​Vereinbarungen bestä­ti­gen müsst, bevor ihr das Formular aus­fül­len könnt.
    Das meis­te ist von Adobe schon vor­aus­ge­füllt. Für euch sind nur die gelb mar­kier­ten Felder rele­vant, wenn über­haupt. Gehen wir die­se Felder mal der Reihe nach durch:
    1. Vor- und Nachname
    2. Eure Staatsbürgerschaft
    3. Eure Meldeanschrift (hier dür­fen kei­ne c/​o‑Adressen oder z.Hd. ver­wen­det wer­den) mit Straße, Ort und Postleitzahl
    4. Falls die Postanschrift von der Meldeanschrift abweicht, könnt ihr die­se hier ein­tra­gen, sonst frei­las­sen
    5. US-​Steuernummer ITIN: Kann frei­ge­las­sen wer­den
    6a. Ausländische Steueridentifikationsnummer: Hier könnt ihr eure deut­sche Steueridentifikationsnummer ein­tra­gen, kann ver­mut­lich aber auch frei­ge­las­sen wer­den.
    8. Geburtsdatum im Format MM-​DD-​YYYY. Wer also z.B. am 27.11.1985 gebo­ren ist, trägt hier 11-​27-​1985 ein.

    Die „Instructions“, also die Hinweise, wel­che stän­dig im Formular erwähnt wer­den, fin­det ihr übri­gens auf die­ser Webseite der us-​amerikanischen Steuerbehörde IRS.

    Den Rest frei­las­sen, dann unten das Häkchen bei „I cer­ti­fy that I have the capa­ci­ty to sign for the per­son iden­ti­fied on line 1 of this form.“ set­zen. Damit bestä­tigt ihr, in der recht­li­chen Lage zu sein, für die im Feld 1 genann­te Person das Dokument zu unter­schrei­ben.
    Dann bei „Sign here“ kli­cken und den eige­nen Namen ein­tip­pen oder auf ande­re Weise ein­tra­gen. Darunter bei „Print name of signer“ noch mal den Nachnamen eintippen.
  9. Wenn ihr alle erfor­der­li­chen Pflichtfelder aus­ge­füllt habt, erscheint unten ein blau­es „Click to sign“-Feld, was ihr betä­ti­gen könnt.
  10. Nun seid ihr fer­tig und es soll­te als Bestätigung ein klei­nes grü­nes Kästchen erschei­nen, dass alle Eingaben gespei­chert wur­den. Per Mail erhal­tet ihr dann eini­ge Nachrichten von Adobe: Eine Mail, dass eine Unterschrift ange­fragt wur­de, eine Mail mit eurer aus­ge­füll­ten Kopie des W‑8BEN-​Formulars sowie etwas spä­ter hof­fent­lich die Bestätigung, dass eurer Steuerformular akzep­tiert wur­de. Im Bereich „Steuerunformationen“ (sie­he Punkt 3) müss­te dann das neue Ablaufdatum vom Formular stehen.
Screenshot zu Schritt 2 und 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7
Schritt 8
Schritt 9
Schritt 10

Frag den Fotograf: Wo kann ich Bildagenturen für „Adult Content“ finden?

Vor paar Tagen erhielt die ich die Email eines Fotografen, wel­cher schrieb:

Hallo Robert,

auf dei­nen Seiten habe ich einen Artikel gefun­den, der aller­dings schon 2010 ver­öf­fent­licht wur­de (https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2010/01/18/frag-den-fotograf-gibt-es-bildagenturen-fur-adult-motive/).

Dabei geht es um die pro­fes­sio­nel­le Vermarktung von ald­ult con­tent. Leider sind fast alle Links, die gegen Ende des Beitrags ein­ge­fügt sind off­line, oder zumin­dest die aktu­el­len Inhalte aus ande­ren Branchen. Nach einer umfas­sen­den, gene­rel­len Recherche im Internet ist es mir tat­säch­lich nicht gelun­gen auch nur noch einen ein­zi­gen Vermarkter/​ Bildagentur zu fin­den, die Bildmaterial aus dem Bereich Erotik ankau­fen, bzw. vertreiben.

Kann das wirk­lich sein, dass sich der Markt hier tat­säch­lich so stark ver­än­dert hat, dass er qua­si nicht mehr exis­tent ist ? Hast du even­tu­ell aktu­el­le Infos dar­über, oder zumin­dest viel­leicht einen Tipp, der hier hilf­reich sein könnte ?

Würde mich wirk­lich sehr freu­en, wenn du mir hier viel­leicht wei­ter­hel­fen könn­test. Vielen Dank auf jeden Fall schon mal im Voraus für dei­ne Zeit.

Viele Grüße“

Der Markt für „Erwachsenenunterhaltung“ hat sich ähn­lich ent­wi­ckelt wie der Bildermarkt all­ge­mein: Die Preise sind gefal­len und es gibt immer mehr „User Generated Content“, als Begriff wur­de dafür „Porn 2.0″ geprägt, wel­cher zum Beispiel Webseiten wie OnlyFans, Fansly, ManyVids, PornHub oder Clips4Sale mit umfasst.

Mal ganz abge­se­hen davon, dass Bildmaterial im Gegensatz zu Videos eine immer gerin­ge­re Rolle in der Branche spielt, ist auch die Vermarktung über Vermittler wie klas­si­schen Bildagenturen unwich­ti­ger gewor­den, weil Leute ihr Material selbst über die z.B. oben genann­ten Webseiten der Kundschaft anbie­ten können.

Nichtsdestotrotz gibt es natür­lich wei­ter­hin eini­ge Anbieter in die­sem Bereich. Auf die­ser Übersichtsseite [Warnung: Nur kli­cken, wenn über 18 Jahre alt] wer­den 18 Webseiten gelis­tet, wo „Adult Content“ lizen­ziert wer­den kann. Interessierte Fotografen könn­ten zum Beispiel die­se dort genann­ten Anbieter kon­tak­tie­ren, ob die­se auch Material von Freien ankau­fen. Außerdem gibt es dort gleich die­se Übersichtseite [Warnung: Nur kli­cken, wenn über 18 Jahre alt], wo 28 Webseiten gelis­tet wer­den, wo „Adult Content“ selbst ver­kauft wer­den kann, ganz oben mit dabei die schon erwähn­ten Webseiten.

Wer in die­sem Marktbereich aktiv sein will, soll­te damit etlich aktu­el­le Anlaufspunkte für die Kontaktaufnahme haben.

Wie schon 2010 geschrie­ben, bin ich bei die­sen genann­ten Agenturen und Webseiten weder Kunde noch Lieferant, kann des­halb kei­ne Erfahrungen aus ers­ter Hand wei­ter­ge­ben. Falls es Leser*innen gibt, die mehr dazu sagen kön­nen, bit­te eure Erfahrungen in die Kommentare schreiben.

Ich muss jetzt erst mal mei­nen Browserverlauf löschen…

Shutterstock verbietet Upload von KI-​Bildern und will gleichzeitig selbst KI-​Bilder anbieten

Meine geplan­ten Artikel zu den neus­ten KI-​Entwicklungen sind noch nicht mal fer­tig, da plat­zen stän­dig auf­re­gen­de Neuigkeiten her­ein. Die Nachricht vom 25.10.2022 von Shutterstock kann ich hier aber nicht igno­rie­ren, da sie einen wil­den Mix von Konsequenzen nach sich zieht, den ich hier ver­mut­lich nur ansatz­wei­se beleuch­ten kann.

Aber ver­su­chen wir es der Reihe nach: Shutterstock hat vor weni­gen Tagen die­se Pressemitteilung ver­öf­fent­licht, in der die Firma die Partnerschaft mit dem Unternehmen OpenAI ver­kün­det, wel­che hin­ter dem KI-​Tool DALL‑E ste­cken. Hinter OpenAI ste­cken übri­gens u.a. Elon Musk als Gründer und Microsoft als Investor.

Bild von DALL‑E 2 gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Zeitgleich gab es eine Rundmail an alle Shutterstock-​Anbieter, in der zusätz­lich zur obi­gen Information eine eben­so wich­ti­ge wei­te­re Nachricht steck­te: Shutterstock will kei­ne KI-​generierten Inhalte mehr auf ihrem Marktplatz anbie­ten, mit der Begründung, dass „die Urheberschaft nicht einer ein­zel­nen Person zuge­ord­net wer­den kann, wie es für die Lizenzierung von Rechten erfor­der­lich ist“.

Oder hier im Hilfebereich von Shutterstock noch aus­führ­li­cher begrün­det: „KI-​generierte Inhalte dür­fen nicht auf Shutterstock hoch­ge­la­den wer­den, da KI-​Inhaltsgenerierungsmodelle das geis­ti­ge Eigentum vie­ler Künstler und ihrer Inhalte nut­zen, was bedeu­tet, dass das Eigentum an KI-​generierten Inhalten nicht einer Einzelperson zuge­wie­sen wer­den kann und statt­des­sen alle Künstler ent­schä­digt wer­den müs­sen, die an der Erstellung jedes neu­en Inhalts betei­ligt waren“.

Diese Kombination von Aussagen wirft so vie­le Fragen auf, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfan­gen soll.

Gehen wir mal in der Zeit etwas zurück: Shutterstock koope­riert schon seit 2021 mit der Firma OpenAI, indem OpenAI Shutterstock-​Bilder lizen­ziert hat, um das Tool DALL‑E zu trai­nie­ren. Der CEO von OpenAI, Sam Altman, sagt dazu in der Pressemitteilung:

Die Daten, die wir von Shutterstock lizen­ziert haben, waren ent­schei­dend für das Training von DALL‑E. Wir freu­en uns, dass Shutterstock sei­nen Kunden die DALL-​E-​Bilder als eine der ers­ten Anwendungen über unse­re API zur Verfügung stellt, und wir freu­en uns auf künf­ti­ge Kooperationen, wenn künst­li­che Intelligenz ein inte­gra­ler Bestandteil der krea­ti­ven Arbeitsabläufe von Künstlern wird.“

In weni­gen Monaten sol­len Shutterstock-​Kunden in der Lage sein, mit Hilfe von OpenAI direkt auf der Shutterstock-​Webseite durch Texteingabe Bilder selbst gene­rie­ren zu können.

Im Gegenzug dafür sol­len die Shutterstock-​Anbieter für die Rolle, die ihre Inhalte bei der Entwicklung die­ser Technologie gespielt haben, ent­schä­digt werden.

Die ers­te Frage hier ist doch: Wurden die Shutterstock-​Anbieter auch für die Trainingsdaten, die seit 2021 von OpenAI lizen­ziert wur­den, entschädigt?

Die zwei­te Frage ist: Haben die Künstler, auf deren Eigentum Shutterstock angeb­lich so viel Wert lege, damals über­haupt zuge­stimmt, dass ihre Bilder für Trainingszwecke genutzt wer­den dürfen?

Die drit­te Frage ist logi­scher­wei­se: Wie vie­le Bruchteile von US-​Cents sol­len die Anbieter als „Entschädigung“ erhal­ten?

Ich könn­te jetzt eine Weile mit sol­chen Fragen wei­ter­ma­chen, aber betrach­ten wir erst mal ande­re Perspektiven.

Die Kunden-​Sicht

Aus Kundensicht erschließt sich nicht sofort, war­um sie KI-​Bilder bei Shutterstock – sehr ver­mut­lich gegen Geld – gene­rie­ren soll­ten, wenn sie es bei OpenAI auch kos­ten­los machen kön­nen. Jeden Monat gibt es bei DALL‑E 2 kos­ten­los 15 Credits für je Bilderstellungen (1 Credit pro Bild), 115 wei­te­re Credits kos­ten dann 15 USD, also ca. 13 US-​Cent pro Bild.

Es könn­te auch sein, dass Shutterstock die­sen Preis noch mal unter­bie­ten will.

Darüber hin­aus gibt es aber gänz­lich kos­ten­lo­se KI-​Tools wie Stable Diffusion (und pas­sen­de GUIs), mit der Nutzer ihre Bilder kom­plett gra­tis erstel­len können.

Der Vorteil wäre maxi­mal, wenn Kunden mit Shutterstock eine Firma haben, die für even­tu­el­le (recht­li­che?) Probleme haf­ten könn­te. Ansonsten spe­ku­liert Shutterstock viel­leicht dar­auf, dass es genug Bestandskunden gibt, wel­che sich nicht die Mühe machen (wol­len), sich bei einer Plattform wie Dall‑E 2 zu regis­trie­ren, um dort die Gratis-​KI-​Bilder zu nutzen.

Die Agentur-​Sicht

Aus Sicht von Shutterstock ist es natür­lich cle­ver: Warum soll­ten sie die­se ner­vi­gen Bildlieferanten bezah­len müs­sen, wenn sie den Kunden auch ohne den Umweg über die Fotografen Bilder ver­kau­fen können?

Das geht natür­lich nur, wenn gleich­zei­tig den Anbietern ver­bo­ten wird, KI-​generierte Bilder selbst zum Verkauf anzu­bie­ten, denn immer­hin will das ja die Agentur über­neh­men. Warum die angeb­li­chen recht­li­chen Risiken, wel­che als Grund für das Upload-​Verbot vor­ge­scho­ben wer­den, plötz­lich nicht mehr gege­ben sind, wenn Shutterstock die KI-​Bilder gene­riert, erschließt sich nicht ganz. Dazu spä­ter mehr.

Das Verbot ist augen­schein­lich vor allem dazu da, um mehr Kunden zur agen­tur­ei­ge­nen KI-​Generierung zu bewegen.

Zwar hat Shutterstock schon „Entschädigungen“ für die Shutterstock-​Künstler ange­bo­ten, deren Werke zum Training der KI benutzt wer­den, aber machen wir uns nichts vor: Das wer­den pro Bild maxi­mal etli­che Stellen hin­ter dem Komma sein und auch in der Summe deut­lich weni­ger sein als die Verluste, wel­che die Anbieter erlei­den wer­den, weil Kunden kei­ne Bilder aus dem Portfolio kau­fen, son­dern sich wel­che gene­rie­ren las­sen und die Fotografen auch selbst kei­ne KI-​Bilder ver­kau­fen dürfen.

Zur Erinnerung: Als Getty Images 2013 einen Deal mit Pinterest mach­te, um die Getty-​Fotografen für deren Bildnutzungen auf Pinterest zu ent­schä­di­gen, erhiel­ten die­se zum Beispiel 0,00062 USD für das „welt­wei­te Recht, Metadaten ihres Bildes auf Pinterest anzu­zei­gen und zu nut­zen“, wäh­rend Getty selbst sich immer­hin noch 0,00411 USD in die Tasche steck­te. Anders gerech­net: Bei 1000 Bildnutzungen waren das für den Fotografen 62 Cent und für Getty Images aber 4,11 USD.

Die Konkurrenz ist zudem groß: Auch Microsoft will DALL‑E in deren Suchmaschine Bing inte­grie­ren und hat eine neue App namens „Designer“, die Produkt- oder Firmennamen und die dazu pas­sen­den Bilder oder Logos gene­rie­ren kön­nen soll.

Bild von Stable Diffusion gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die Anbieter-​Sicht

Für Shutterstock-​Anbieter sind die­se Nachrichten aus­nahms­los schlecht. Die „Entschädigung“ ist ein arm­se­li­ges Feigenblatt, hin­ter dem Shutterstock die Marginalisierung ihrer Lieferanten ver­steckt. In der Pressemitteilung wird stän­dig von „Ethik“ und „Verantwortung“ gere­det, aber damit ist nicht die Rücksicht auf die Anbieter gemeint, son­dern auf die der Shutterstock-Aktionäre.

Shutterstock hat halt end­lich einen Weg gefun­den, die läs­ti­gen 20% Fotografen-​Kommissionen auch noch los­zu­wer­den, um es lapi­dar zu formulieren.

Die genann­te „Entschädigung“ soll aus einem „Contributor Fund“ kom­men und alle sechs Monate aus­ge­zahlt wer­den. Als Einnahmen dafür sol­len sowohl die Lizenzgebühren für die KI-​Inhalte als auch Einnahmen aus Datenverkäufen gezählt wer­den. Der Anteil für die Anbieter soll pro­por­tio­nal sein zum Volumen ihrer Inhalte in den Datensätzen.

Wie das kon­trol­liert oder über­prüft wer­den soll, ist auch völ­lig schlei­er­haft und ver­mut­lich unmög­lich ohne die Offenlegung des kom­plet­ten Datensatzes.

Wenn Shutterstock und Getty Images kei­ne KI-​Bilder haben wol­len, wird es aber wei­ter­hin genug ande­re Agenturen geben, wel­che die­se mit Kusshand anneh­men. Es drän­gen jetzt schon die ers­ten Bildagenturen auf den Markt wie StockAI, wel­che nur KI-​Bilder anbie­ten und die­se natür­lich auch gene­rie­ren können.

Die Künstler-​Sicht

In der o.g. Pressemitteilung heißt es zum Schluss:

Und in einem wich­ti­gen Bestreben, die IP-​Rechte sei­ner Künstler, Fotografen und Schöpfer zu schüt­zen, ist Shutterstock wei­ter­hin füh­rend in der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und setzt Methoden ein, um sicher­zu­stel­len, dass Nutzungsrechte und ord­nungs­ge­mä­ße Lizenzen für alle vor­ge­stell­ten Inhalte – ein­schließ­lich KI-​generierter Inhalte – gesi­chert sind.“

DALL‑E wur­de mit über 12 Milliarden Text/​Bild-​Kombinationen trai­niert, wäh­rend Shutterstock gera­de mal 424 Millionen Bilder online hat. Das heißt im Umkehrschluss, der größ­te Teil des Trainings wur­den mit Bildern von Künstlern gemacht, die nicht bei Shutterstock sind. Das gan­ze Gerede vom „Schützen von IP-​Rechten“ bezieht sich aber nur auf die Shutterstock-​Anbieter, der gro­ße Rest kann zuse­hen, wie für die KI-​Trainings „ent­schä­digt“ wird.

Das zeigt auch gut die Heuchelei von Shutterstock. Angeblich weil bei KI-​Inhalten alle Künstler ent­schä­digt wer­den müss­ten, dür­fen Anbieter kei­ne KI-​Inhalte hoch­la­den, aber wenn Shutterstock selbst via API einen Zugang zu OpenAI’s DALL‑E anbie­tet, wer­den eben­falls nicht alle Künstler entschädigt.

Die rechtliche Sicht

Ist die Entschädigung von Künstlern, deren Werke für das KI-​Training benutzt wur­den, recht­lich gese­hen über­haupt not­wen­dig? Ich weiß es ehr­lich gesagt nicht. Einige mei­nen, das sei eine klas­si­sche „fair use“-Nutzung, ande­re sehen es nicht so.

Mal ange­nom­men, recht­lich wäre eine Entschädigung nicht not­wen­dig: Dann fal­len Shutterstocks Argumente, war­um sie kei­ne KI-​Bilder anneh­men wol­len, in sich zusammen.

Wenn eine Entschädigung recht­lich aber doch not­wen­dig wäre: Dann ist voll­kom­men unbe­greif­lich, war­um sich die­se ers­tens nur auf Shutterstock-​Künstler beschrän­ken soll­te (und nicht z.B. auf Künstler wie Greg Rutkowski) und zwei­tens war­um die­se nicht statt­fin­det, wenn Bilder direkt bei DALL‑E gene­riert wer­den statt über deren API zu Shutterstock.

Es ist also so oder so ein gro­ßes unlo­gi­sches Konstrukt, wel­ches sich am bes­ten dadurch erklärt, dass es Shutterstock eben nicht um die Belange der Künstler, son­dern nur um den eige­nen Profit geht.

Spannend auch, dass der Getty Images-CEO Craig Peters KI-​Bilder u.a. des­halb in sei­ner Agentur ver­bie­tet, weil sie recht­li­che Probleme für die Kunden mit sich brin­gen könn­ten. Warum das anders sein soll, wenn Shutterstock Kunden KI-​Bilder gene­rie­ren lässt, ist ein gro­ßes Rätsel.

Eine mög­li­che Lösung wäre, dass die OpenAI-​KI aus­schließ­lich auf Shutterstock-​Bildern trai­niert wur­de, für die sowohl Shutterstock die Einwilligung aller Rechteinhaber zum Training hat­te als auch OpenAI die­se Rechte lizen­ziert habe. In den aktu­el­len Shutterstock-​AGB von 2020 steht bei­spiels­wei­se, dass Shutterstock das Recht zur Bildanalyse unter­li­zen­zie­ren darf. Aber selbst wenn OpenAI jedes ein­zel­ne Bild aus der Shutterstock-​Datenbank lizen­ziert habe, wür­de das bei ver­mut­lich wei­tem nicht aus­rei­chen, um als allei­ni­ge Datenbasis für das KI-​Training zu dienen.

Aber viel­leicht lie­ge ich damit auch falsch und es ist sogar ein Vorteil, weil die Shutterstock-​Bilder alle eine hohe Auflösung haben und im Vergleich zu ande­ren Bildern meist recht gut ver­schlag­wor­tet sind.

Auch die EU hat im Blick, dass die Künstliche Intelligenz gefähr­lich sein könn­te und arbei­tet an einer „KI-​Verordnung“. Ob sol­che Verordnungen aber den aktu­el­len Graubereich der Legalität von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken für KI-​Trainingszwecke regu­lie­ren wer­den, bleibt abzuwarten.

Bild von Midjourney gene­riert mit der Beschreibung „A tor­na­do made of cash hit­ting a govern­ment building“

Die politische Sicht

Shutterstock wur­de 2019 von den eige­nen Mitarbeitern kri­ti­siert, dass die Agentur in China Suchbegriffe wie „Flagge Taiwans“, „Diktator“, „Präsident Xi“ oder „Regenschirm“ gesperrt habe.

Sehr span­nend ist hier jetzt die Frage, ob die­se Begriffe dann auch bei der KI-​Generierung in China gesperrt sein wer­den oder nicht.

Auch ande­re Begriffe, zum Beispiel sexu­el­ler oder gewalt­ver­herr­li­chen­der Natur, könn­ten gesperrt wer­den, um sich weni­ger Haftungsfragen aus­set­zen zu müssen.

Die technische Sicht

Viele der genann­ten Tools sind aktu­ell noch im Beta-​Stadium und sie ent­wi­ckeln sie unglaub­lich rasant. Es ist ver­mut­lich nur eine Frage der Zeit, bis Methoden wie das In- und Outpainting von DALL‑E 2 auch in Grafikprogramm wie Adobe Photoshop Einzug hal­ten wer­den oder es WordPress-Plugins geben wird, wel­che auf Knopfdruck zum Artikeltext pas­sen­de Bilder generieren.

Auch das Trainieren der KI zum Generieren vom eige­nen Gesicht (oder das von Kundengesichtern) ist jetzt schon mög­lich und wird bald sicher noch ein­fa­cher mach­bar sein.

Was noch?

Ganz wil­de Zeiten also mit viel Unsicherheit, Abwehrreaktionen eta­blier­ter Künstler, recht­li­chen Grauzonen, dem Zusammenbruch bestehen­der und Aufbau neu­er Geschäftsmodelle und mit­ten­drin Bildagenturen, Fotografen und KI-Anbieter.

Es gibt noch etli­che Aspekte, die hier nicht unter­ge­bracht wer­den konn­te, das kommt bestimmt bald in einem wei­te­ren Artikel. 

Was denkt ihr darüber?

Bildagenturen wie Shutterstock und Getty Images verbannen KI-​Bilder aus ihrem Portfolio

Kurz hin­ter­ein­an­der haben sowohl Shutterstock als auch Getty Images mit deren Tochter-​Agentur iStock ange­kün­digt, kei­ne KI-​Bilder mehr anneh­men zu wollen.

Ki-​Bild (Dall‑E 2) von einem Roboter, der ein Bild malt

Angesichts der stei­gen­den Popularität von KI-​Software zur Bild-​Generierung wie Dall‑E 2, Stable Diffusion, Midjourney und Konsorten sowie der ver­bes­ser­ten Bildqualität die­ser Tools gab es in den letz­ten Monaten einen star­ken Anstieg von KI-​Bildern im Portfolio von Bildagenturen.

Email, die an iStock/​Getty-​Fotografen ging

Nun haben zumin­dest die bei­den gro­ßen Platzhirsche Shutterstock und Getty Images die Reißleine gezo­gen und ange­kün­digt, kei­ne KI-​Bilder mehr anneh­men zu wollen.

Als Grund wer­den in einer Email von Getty Images „unadres­sier­te recht­li­che Fragen mit Hinblick auf die zugrun­de lie­gen­den Bilder und Metadaten, die zum Training der KI genutzt wor­den sind“ ange­ge­ben.

Auch Shutterstock for­mu­liert in einer Email an aus­ge­wähl­te Kontributoren ähn­li­che Bedenken:

Email von Shutterstock an eini­ge Kontributoren

Hier wer­den „recht­li­che Implikationen“ als Grund dafür genannt, dass etli­che KI-​Bilder der ange­schrie­be­nen Personen gelöscht wur­den und es wird geschrie­ben, dass Shutterstock „kei­ne maschi­nen­ge­ne­rier­ten Inhalte akzep­tie­ren“ wür­de gemäß Sektion 13.d/f ihrer Nutzungsbedingungen.

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob sie da wirk­lich die rich­ti­gen Absätze raus­ge­sucht haben, aber grund­sätz­lich steht es Shutterstock natür­lich frei, sol­che Regeln auf­zu­stel­len, wenn sie der Meinung sind, dass sie hilf­reich seien.

Zeitgleich expe­ri­men­tiert Shutterstock aber selbst schon mit künst­li­cher Intelligenz. So bie­tet deren neu­es Projekt „Predict“ Kunden die Möglichkeit, mit­tels KI erken­nen zu kön­nen, wel­che Bilder für wel­che Zwecke am pas­sends­ten sein sol­len. Shutterstock schreibt:

Was per­formt bes­ser?
Diese wie­der­keh­ren­de Frage ist mit Predict viel ein­fa­cher zu beant­wor­ten. Die App nutzt KI, um die Stärken und Schwächen indi­vi­du­el­ler Assets spe­zi­ell für Ihre Anforderungen zu ana­ly­sie­ren. Predict sagt Ihnen, WARUM ein emp­foh­le­ner Inhalt vor­aus­sicht­lich gut per­formt, damit Sie selbst­be­wusst krea­tiv wer­den können.“

Nach einer kos­ten­lo­sen Testphase wol­len sie sich die­se Informationen natür­lich bezah­len lassen.

Getty Images ver­sucht eben­falls seit Januar 2022, die Vorteile der KI für sich auf eine ande­re Weise zu nut­zen. So ver­öf­fent­lich­te die Agentur einen neu­en Modelvertrag, der jetzt unter ande­rem einen neu­en Passus ent­hält, mit dem sich das Model bereit erklärt, dass die Bilder zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz genutzt wer­den dürfen:

Ich erklä­re mich fer­ner damit ein­ver­stan­den, dass der Inhalt mit ande­ren Bildern, Texten, Grafiken, Filmen, Audio- und audio­vi­su­el­len Werken kom­bi­niert und zur Entwicklung und Verbesserung von maschi­nel­len Lernalgorithmen, künst­li­cher Intelligenz und ande­ren Technologien bear­bei­tet und genutzt wer­den darf.“

Auch bei der deut­schen Bildagentur Westend61 wer­den die KI-​Bilder als hoch pro­ble­ma­tisch ange­se­hen und aus recht­li­chen Gründen soll­ten die­se momen­tan nicht akzep­tiert wer­den. Mehr Informationen dazu sol­len folgen.

Einige Online-​Kunst-​Communities wie Newgrounds, Inkblot Art und Fur Affinity haben eben­falls das Hochladen von KI-​Werken unter­sagt oder ein­ge­schränkt.

Währenddessen arbei­tet die bri­ti­sche Gesetzgebung schon an Änderungen, um den neu­en KI-​Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Diese Bildlöschungen fol­gen eini­ge Wochen nach der Veröffentlichung eines Teils des KI-​Trainings-​Datensatzes mit rund 12 Mio. Bildern von den ins­ge­samt über 2,3 Milliarden Trainingsbildern. Dieser Trainingsdatensatz der Organisation LAION wur­de zum Beispiel für das Anlernen der KI von NightCafe, Midjourney und Stable Diffusion genutzt.

In der Veröffentlichung wur­de unter ande­rem deut­lich, dass zum Lernen auch gro­ße Bildbestände der Bildagenturen benutzt wur­den. So waren von den aus­ge­wer­te­ten 12 Mio. Bildern min­des­tens 497.000 von 123rf, 171.000 von Adobe Stock/​Fotolia, 117.000 von PhotoShelter, 35.000 von Dreamstime, 23.000 von iStock, 22.000 von Unsplash, 15.000 von Getty Images, 10.000 von VectorStock, 10.000 von Shutterstock und so wei­ter. Die Dunkelziffer dürf­te hier weit höher sein, da vie­le dort gekauf­te Bilder auf Kundenwebseiten nicht immer als von einer Agentur kom­mend erkenn­bar sind.

Ich bin unsi­cher, ob die­se Entscheidung so klug ist. Denn sol­che Verbote könn­ten dazu füh­ren, dass sich die KI-​Szene ande­re „Ökosysteme“ auf­baut. So gibt es bei­spiels­wei­se mit PromptBase schon eine Webseite, wo Anbieter auf einem Marktplatz „Prompts“ für KI-​Systeme ver­kau­fen kön­nen. Prompts sind die Texteingaben, die zur Bilderstellung (noch) nötig sind und die Anbieter garan­tie­ren mit ihren Prompts ähn­li­che Ergebnisse wie die, die sie im Marktplatz vor­zei­gen. Im Kern ist das schon eine Art neu­er Bildagentur, bei der die Leute nicht die Bilder direkt kau­fen, son­dern die Option, sich sehr ähn­li­che Bilder selbst gra­tis gene­rie­ren zu können.

Außerdem erhö­hen sol­che Einschränkungen wie das Verbot von KI-​Bildern in den bestehen­den Bildagenturen nur die Wahrscheinlichkeit, dass ein neu­es Start-​Up eine neue Bildagentur auf­macht, wel­che offen­siv ein­fach nur noch KI-​generiertes Material verkauft.

Mit der Webseite Lexica gibt es auch schon eine Art „Open Source“-Community für KI-​Bilder, wo Nutzer sich meh­re­re Millionen mit Stable Diffusion erstell­te Bilder anschau­en, durch­su­chen und sehen kön­nen, wel­che Prompts zur Erstellung genutzt wur­den. Von der Möglichkeit, die­se Bilder direkt zur Lizenzierung anzu­bie­ten, ist es dann nur noch ein klei­ner Schritt.

Während die gro­ßen Bildagenturen einen Abwehrkampf gegen die KI-​Bilder begin­nen, fan­gen ande­re Start-​Ups längst an, mit­tels KI aus Text-​Prompts gan­ze Video-​Sequenzen zu erstel­len.

Was die­se KI-​Entwicklung für die (Stock-)Fotografen selbst bedeu­tet, wer­de ich hof­fent­lich bald in einem eige­nen Artikel beleuchten.

Wie seht ihr das?
Bringen Verbote von KI-​Bildern etwas?

123rf führt neues Billig-​Abo „PLUS“ ein (mit automatischem Opt-​In der Anbieter)

Die Bildagentur 123 führt zum 18. August 2022 ein neu­es Abonnement-​Modell namens „PLUS“ ein. Das neue Plus-​Modell soll als Bindeglied zwi­schen Gratis-​Downloads und den „nor­ma­len“ Abos die­nen, also güns­ti­ger sein als die bis­he­ri­gen Abonnements. Dafür soll aber kei­ne Print-​Nutzung erlaubt und die Bildgröße auf „M“ beschränkt sein.

Nicht feh­len darf natür­lich das unsäg­li­che Marketing-Geschwurbel an die Anbieter, um sie vom neu­en Angebot zu über­zeu­gen. Die Rede ist da von „more port­fo­lio expo­sure“ und „opens up poten­ti­al for addi­tio­nal ear­nings“. Das heißt über­setzt lei­der nur: Es gibt weni­ger Geld als bisher.

In die PLUS-​Collections sol­len angeb­lich nur Bilder kom­men, die älter als zwei Jahre sind und bis­her kei­ne Downloads hat­ten, aber ich habe von min­des­tens einem Fotografen erfah­ren, dass auch sei­ne aktu­el­len Downloads aus­ge­wählt waren. Das passt ganz gut zur Ansage von 123rf, dass sie sich vor­be­hal­ten, die genann­te Zeitspanne von zwei Jahren jeder­zeit zu ändern.

Um es den Fotografen „so bequem wie mög­lich“ zu machen, sind alle Anbieter auto­ma­tisch für das Opt-​In mar­kiert. Das heißt: Alle Fotografen sind auto­ma­tisch beim neu­en Billig-​Angebot dabei, bis sie aktiv widersprechen!

Wie deaktivere ich mein Portfolio für das PLUS-Angebot?

In eurem Anbieter-​Account müss­tet ihr hier ein Hinweis sehen, der unge­fähr so aussieht:

Dort könnt ihr dann auf „No, Thank You.“ kli­cken, um euer Portfolio für das PLUS-​Abo zu deaktivieren.

Falls ihr das weg­ge­klickt habt oder nicht fin­det, fin­det ihr eine wei­te­re Einstellungsmöglichkeit, indem ihr links auf „Konto-​Einstellungen“ und dann in der Menü-​Leiste rechts auf „Preference Settings“ geht.

Das sieht dann so aus:

Dort habt ihr zusätz­lich auch die Option, euer Portfolio gra­tis zu ver­schen­ken (dum­me Idee) oder auch als „Premium“ anzubieten.

Wenn ihr auf das Fragezeichen hin­ter PLUS klickt, lan­det ihr übri­gens auf der FAQ zum PLUS-​Abo, in dem eini­ge wei­te­re Fragen erläu­tert werden.

Wie viel verdiene ich im PLUS-Abonnement?

Das weiß selbst das FAQ nicht so genau, dort steht nur sinn­ge­mäß: „Wir berech­nen die Download-​Einnahmen nach die­ser Formel: Ihr Verdienst = 50% der Nettoeinnahmen divi­diert durch die gesam­ten PLUS-​Downloads mul­ti­pli­ziert mit der Anzahl der PLUS-​Downloads von ihrem Inhalt.

Diese cle­ve­re Formel kommt auch bei ande­ren Bildagenturen zum Einsatz, die bil­li­ge Abos mit gro­ßem Volumen anbie­ten, denn sie hat den Vorteil, dass sie maxi­mal intrans­pa­rent ist und es den Agenturen erlaubt, jeder­zeit die Abo-​Preise zu ver­än­dern, ohne die Fotografen dar­über infor­mie­ren zu müssen.

Da das PLUS-​Angebot das nor­ma­le Abo unter­bie­ten soll, könnt ihr aber getrost davon aus­ge­hen, dass ihr pro Download weni­ger als bis­her erhal­ten wür­det. Das auto­ma­ti­sche Opt-​In ist ein wei­te­res Indiz für die­se Annahme.

Im Bereich „Inhalte ver­wal­ten“ soll es jeder­zeit mög­lich sein, statt des gesam­ten Portfolios auch ein­zel­ne Bilder aus­zu­schlie­ßen oder freizugeben.

Ich hal­te das PLUS-​Abo für einen wei­te­ren Schritt zur Entwertung unse­rer Bilder und habe daher mein Portfolio erst mal akti­viert.
Wie hand­habt ihr das?