Dabei geht es um die professionelle Vermarktung von aldult content. Leider sind fast alle Links, die gegen Ende des Beitrags eingefügt sind offline, oder zumindest die aktuellen Inhalte aus anderen Branchen. Nach einer umfassenden, generellen Recherche im Internet ist es mir tatsächlich nicht gelungen auch nur noch einen einzigen Vermarkter/ Bildagentur zu finden, die Bildmaterial aus dem Bereich Erotik ankaufen, bzw. vertreiben.
Kann das wirklich sein, dass sich der Markt hier tatsächlich so stark verändert hat, dass er quasi nicht mehr existent ist ? Hast du eventuell aktuelle Infos darüber, oder zumindest vielleicht einen Tipp, der hier hilfreich sein könnte ?
Würde mich wirklich sehr freuen, wenn du mir hier vielleicht weiterhelfen könntest. Vielen Dank auf jeden Fall schon mal im Voraus für deine Zeit.
Der Markt für „Erwachsenenunterhaltung“ hat sich ähnlich entwickelt wie der Bildermarkt allgemein: Die Preise sind gefallen und es gibt immer mehr „User Generated Content“, als Begriff wurde dafür „Porn 2.0″ geprägt, welcher zum Beispiel Webseiten wie OnlyFans, Fansly, ManyVids, PornHub oder Clips4Sale mit umfasst.
Mal ganz abgesehen davon, dass Bildmaterial im Gegensatz zu Videos eine immer geringere Rolle in der Branche spielt, ist auch die Vermarktung über Vermittler wie klassischen Bildagenturen unwichtiger geworden, weil Leute ihr Material selbst über die z.B. oben genannten Webseiten der Kundschaft anbieten können.
Nichtsdestotrotz gibt es natürlich weiterhin einige Anbieter in diesem Bereich. Auf dieser Übersichtsseite [Warnung: Nur klicken, wenn über 18 Jahre alt] werden 18 Webseiten gelistet, wo „Adult Content“ lizenziert werden kann. Interessierte Fotografen könnten zum Beispiel diese dort genannten Anbieter kontaktieren, ob diese auch Material von Freien ankaufen. Außerdem gibt es dort gleich diese Übersichtseite [Warnung: Nur klicken, wenn über 18 Jahre alt], wo 28 Webseiten gelistet werden, wo „Adult Content“ selbst verkauft werden kann, ganz oben mit dabei die schon erwähnten Webseiten.
Wer in diesem Marktbereich aktiv sein will, sollte damit etlich aktuelle Anlaufspunkte für die Kontaktaufnahme haben.
Wie schon 2010 geschrieben, bin ich bei diesen genannten Agenturen und Webseiten weder Kunde noch Lieferant, kann deshalb keine Erfahrungen aus erster Hand weitergeben. Falls es Leser*innen gibt, die mehr dazu sagen können, bitte eure Erfahrungen in die Kommentare schreiben.
Ich muss jetzt erst mal meinen Browserverlauf löschen…
Ab und zu kriege ich Anfragen von Fotografen, welche wissen wollen, was die VG Bild-Kunst ist und ob es sinnvoll ist, dort aktiv zu sein.
Deshalb schauen wir uns heute die VG Bild-Kunst genauer an.
Was ist die VG Bild-Kunst?
Das „VG“ steht für Verwertungsgesellschaft und ist eine Organisation, welche seit 1968 stellvertretend für Künstler und Urheber Rechte wahrnimmt. Überwacht wird die VG Bild-Kunst vom Deutschen Patent- und Markenamt.
Andere Verwertungsgesellschaften sind die VG Wort für Autoren und Journalisten oder die GEMA für Musiker, zusätzlich gibt es noch etliche kleinere Organisationen für spezielle Bereiche, zum Beispiel die Filmverwertungsgemeinschaft GÜFA.
Die VG Bild-Kunst hat über 54.000 Mitglieder und kümmert sich unter anderem um drei Aufgabenbereiche:
Sie zieht Forderungen von pauschalen Urheberrechtsabgaben (zum Beispiel der Privatkopievergütung) ein und verteilt diese an die Urheber.
Sie kümmert sich um die Lizenzierung von individuellen Urheberrechten, zum Beispiel den Reproduktionsrechten bildender Künstler.
Sie engagiert sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts, zum Beispiel durch politische Lobbyarbeit und Aufklärungsarbeit.
Die VG Bild-Kunst hat keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern verfolgt nur treuhänderisch die Rechte ihrer Mitglieder.
Kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:
Meine Fotos sind im Internet zu sehen, wenn Kunden diese über Bildagenturen kaufen. Nun könnte jemand so ein Foto auf seiner Festplatte speichern und ausdrucken, um es an die Wand zu hängen. Dann fände eine Nutzung statt, die ich nicht mitbekomme und für die ich auch nicht honoriert werden würden.
Deswegen müssen Hersteller von Druckern und anderen Geräten, welche Vervielfältigungen erlauben (Festplatten, Scanner, etc.) eine Pauschale für jedes Gerät an die entsprechenden Verwertungsgemeinschaften abführen, welche dann unter allen Mitgliedern aufgeteilt wird. Auch aus anderen Quellen erhält die VG Bild-Kunst Geld und leitet es weiter.
Wer kann Mitglied in der VG Bild-Kunst werden?
Mitglied der VG Bild-Kunst kann jeder werden, der im visuellen Bereich tätig ist, zum Beispiel:
Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, etc.)
Fotografen
Illustratoren
Kameraleute
Kostümbildner
Karikaturisten
usw.
Da dies sehr unterschiedliche Arten von Künstlern sind, gibt es in der VG Bild-Kunst drei Berufsgruppen. Berufsgruppe I sammelt die Bildenden Künste, Berufsgruppe II die Fotografen sowie Illustratoren etc. und Berufsgruppe III die filmischen Berufe.
Neben den oben genannten Urhebern können auch deren Erben sowie Bildagenturen und Fotoarchive Mitglied werden.
Um Mitglied zu werden, kann hier bei der VG Bild-Kunst ein Vertrag angefordert werden, welcher unterschrieben in doppelter Ausführung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht relevante Daten, insbesondere die Berechtigungsnummer, sollten geschwärzt werden) zurückgeschickt werden muss. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach ca. 4–6 Wochen erhalten sie ein Exemplar des Vertrags zurück sowie ihre Meldeunterlagen. Es ist empfehlenswert, auch die Email-Adresse anzugeben, weil sie dann auch den Login für die Online-Meldung erhalten. Dazu später mehr.
Wie schüttet die VG Bild-Kunst Geld aus?
Damit die VG Bild-Kunst den „Kuchen“ korrekt verteilen kann, ist sie auf die Meldungen ihrer Mitglieder angewiesen.
Wer Meldungen über veröffentlichte Werke in Papierform abgeben möchte, muss das für die Hauptausschüttung bis Ende Juni für das vorherige Jahr machen, ich empfehle jedoch die Online-Meldung, bei der man bis zum 31. Oktober Zeit hat.
Gemeldet werden können:
Veröffentlichungen in Büchern oder Kalendern (welche eine ISB-Nummer haben)
Veröffentlichungen in digitalen Medien, zum Beispiel Coverfotos für CDs, DVDs, aber auch Veröffentlichungen auf Webseiten
Netto-Nutzungshonorare, zum Beispiel für die Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, aber auch TV-Standbilder oder die Nutzung über Bildagenturen und Fotoarchive
Beim Melden von Büchern ist die Angabe des Titels, des oder der Autoren, der ISBN, des Verlags sowie das Erscheinungsjahr notwendig. Berücksichtigt werden bei der Ausschüttung nur Bücher, welche nicht mehr als 5 Jahre vor dem aktuellen Jahr erschienen sind. „Print-On-Demand“-Bücher werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 250 Verkäufe nachgewiesen werden können. Veröffentlichungen in E‑Books können leider nicht gemeldet werden.
Zusätzlich wird die Art des Buches abgefragt (Kinderbuch, Schulbuch, wissenschaftliches Werk, Sachbuch/Sonstiges) sowie die konkrete Anzahl an Fotos oder Illustrationen im Buch oder auf dem Titel oder Umschlag.
Es dürfen auch fremdsprachige Bücher gemeldet werden, der Anteil an der Ausschüttung ist hier jedoch noch deutlich geringer, bis die VG Bild-Kunst eine stärkere Zusammenarbeit mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften etabliert hat.
Auch bei CD-/DVD-Veröffentlichungen werden nur die in den letzten fünf Jahren erschienenden Werke berücksichtigt. Dabei müssen Werke in digitaler Form auf der CD/DVD sowie im Booklet gedruckte Werke separat gemeldet werden.
Beispiel für ein Meldeformular der VG Bild-Kunst
Während Bücher und CDs/DVDs nur einmal gemeldet werden müssen, um in den nächsten (maximal fünf) Jahren wieder berücksichtigt zu werden, müssen Online-Nutzungen auf Webseiten jedes Jahr neu gemeldet werden.
Dafür können mehrere Bilder auf einer Domain zusammen gemeldet werden, gezählt werden jedoch höchstens 100 Bilder pro Domain. Dafür muss der Domainname angegeben werden und der Inhaber der Domain laut Impressum. Zusätzlich wird abgefragt, ob es die eigene, eine private Webseite oder ein gewerblicher oder institutioneller Internetauftritt ist. Zum Schluss wird die Anzahl der gezeigten Bilder in das Formular eingetragen, getrennt nach den Kategorien Kunst/Illustration/Foto.
Bilder in geschützten Bereichen (zum Beispiel durch Passwort-Sperre oder Privatsphäre-Filter bei Facebook) können nicht berücksichtigt werden, ebenso wie Suchmaschinen. Tauchen identische Bilder auf der Webseite mehrmals auf, ist das Bild nur einmal zu zählen.
Zwar ist es erlaubt, nur die Haupt-Domain zu melden ohne die konkrete Unterseite, aber da es die verstärkt stattfindenden Kontrollen der VG Bild-Kunst deutlich erleichtert, ist die Angabe der konkreten Seite (also z.B. www.beispiel.de/portfolio/portrait.html statt nur www.beispiel.de) erwünscht.
Es stimmt übrigens nicht, dass der Name des Urhebers im Impressum einer Webseite genannt zu werden, um Ansprüche als Fotograf bei der VG Bild-Kunst anzumelden. Diese Regelung betrifft nur Web-Designer, welche die Gestaltung einer Webseite selbst als Anspruch melden wollen.
Ausdrücklich ebenfalls gemeldet werden dürfen die Webseiten von Bildagenturen oder Galerien mit den eigenen Werken sowie Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken, z.B. Bücher oder DVDs, angeboten werden.
Wichtiger Hinweis:
Wer nur „Online-Nutzungen“ meldet, muss weitere Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit durch einen Steuerberater oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem geeigneten Berufsverband (z.B. Freelens, DJV, BVPA, AGD o.ä.) nachweisen.
Die Meldung der Nutzungshonorare (netto) ist in sechs Bereiche unterteilt:
Gemeldet werden können nur Nutzungen in Deutschland und Auftraggeber, welche einen deutschen Firmensitz haben.
Als Beispiele für Firmen oder Bildagenturen mit einer ausschließlich redaktionellen Nutzung und einer hohen Verbreitung (Auflagen ab 300.000 Exemplaren) werden Nachrichtenagenturen oder Zeitschriften wie die DPA, Reuters, Imago, Action Press, Spigel, Stern, Zeit etc. genannt.
Medien mit ausschließlich redaktioneller Nutzung und normaler Verbreitung (Auflagen bis 300.000 Exemplaren) sind beispielsweise Tagesspiegel, Die Welt, Manager Magazin, usw.
Als überwiegend redaktionelle Nutzung zählt die Verwendung durch (Stock-)Bildagenturen oder kulturelle Auftraggeber wie Museen, als Beispiele nennt die VG Bild-Kunst hier laif, Mauritius, Look, iStock, Getty Images, Okapia, Corbis, ddp images, F1online, plainpicture, und ähnliche Agenturen.
Eine überwiegend werbliche Nutzung haben zum Beispiel Presseabteilungen von Direktkunden aus Industrie und Handel, Angehörige freier Berufe wie Architekten oder Verbände und andere öffentliche Auftraggeber.
Eine ausschließlich werbliche Nutzung findet beispielsweise in Werbeagenturen, Marketingabteilungen von Unternehmen oder Kundenmagazinen statt, beispielhaft genannt werden: Fotolia, Lufthansa-Magazin, DB Mobil, Apotheken-Umschau, kostenlose Wochenblätter und mehr.
Wichtiger Hinweis: Die VG Bild-Kunst behält sich eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der gemeldeten Honorare 30.000 Euro im Jahr übersteigt,wird eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangt.
Dafür bietet die VG Bild-Kunst hier die Vorlage „Honorar Bestätigung Urheber“ an. Die Umsatzsteuer-Erklärung oder die Einnahmen-Überschussrechnung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt jeweils im Dezember für die Hauptausschüttung, gefolgt von der Nachausschüttung im darauf folgenden April.
Was heißt das konkret für Stockfotografen?
Stockfotografen können verschiedene Arten von Nutzungen melden:
So melde ich erstens meine Bilder auf den Webseiten der Bildagenturen sowie einige Domains, welche besonders viele Bilder von mir verwenden. Hier helfen Bildersuchmaschinen wie die Google Bildersuche oder auch komplexere Tools wie Pixray oder Plaghunter.
Außerdem melde ich die Bildnutzung in meinen eigenen Büchern sowie in anderen Büchern.
Beispiel für einen Treffer bei der Suche nach Fotografen-Namen bei Amazon.de
Letztere finde einfach, indem ich meinen vollen Namen (bzw. das Pseudonym, was ich bei den Bildagenturen verwende) bei Amazon.de oder der Google Büchersuche eingebe.
Beispiel für einen Suchtreffer in der Google Büchersuche
Bildverwendungen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen können zum Beispiel mit Issuu gefunden werden.
Zu guter Letzt melde ich die Nutzungshonorare, welche ich von Bildagenturen erhalten habe, welche auch einen Firmensitz in Deutschland haben, zum Beispiel Westend61, Pitopia, Zoonar, aber auch iStock (Getty Images) oder Fotolia. Da diese Einnahmen über 30.000 Euro jährlich betragen, schicke ich eine Bescheinigung meines Steuerberaters mit.
Wie viel kann ich durch die VG Bild-Kunst verdienen?
Leider lässt sich nicht im Voraus pauschal sagen, wie viel ein gemeldetes Buch oder das Bild auf einer Webseite „wert“ ist.
Die Einnahmen der VG Bild-Kunst speisen sich aus diversen Rechte-Wahrnehmungen wie Bibliothekstantiemen, Geräteabgaben, Lesezirkelvergütungen und so weiter. Dieser „Topf“ ist jedes Jahr unterschiedlich prall gefüllt.
Aus diesem Topf erfolgt eine prozentuale Verteilung der Gelder an alle Urheber, welche Werksnutzungen für das betreffende Jahr gemeldet haben. Die konkrete, kompliziert anmutende Verteilung ist diesem Verteilungsplan zu entnehmen.
Da der Topf nicht voller wird, nur weil sich mehr Urheber bei der VG Bild-Kunst anmelden, sinkt mit jeder neuen Meldung der Verdienst anderer Urheber.
Als ganz grobe Schätzung kann von ca. 2 Euro pro Online-Nutzung eines Bildes ausgegangen werden. Fest verankert ist im Verteilungsschlüssel jedoch die „Obergrenze der Ausschüttung für einen einzelnen Berechtigten“. Diese beträgt 0,075% der Ausschüttungssumme, das wären grob ca. 11.000 Euro.
In den letzten Jahren habe regelmäßig jährlich einen mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Eurobetrag von der VG Bild-Kunst erhalten, je nachdem, wie viel Mühe ich mir bei der Meldung gegeben habe und wie viele Verwendungen ich nachweisen konnte.
Welche Verwertungsgesellschaften gibt es für die Schweiz und Österreich?
Die VG Bild-Kunst ist nur für Deutschland und Urheber aus Deutschland zuständig. In der Schweiz gibt es dafür seit 1974 ProLitteris, in Österreich seit 1977 die Organisation Bildrecht.
Dürfen Stockfotografen Mitglied in der VG Bild-Kunst sein?
Ja, dürfen sie.
Die Frage rührt daher, dass etliche Audio-Agenturen keine Mitglieder der Verwertungsgesellschaft GEMA akzeptieren. Das liegt aber nicht daran, dass es verboten wäre, sondern daran, dass die GEMA bei der Musiknutzung umständliche Nachweisenpflichten einfordert, vor der sich viele Käufer scheuen. Es gibt jedoch auch Audio-Agenturen (zum Beispiel Pond5), welche auch Musik von GEMA-Mitgliedern anbieten.
Gibt es Nachteile für die Mitglieder, zum Beispiel weil Firmenkunden eines Fotografen von der VG Bild-Kunst zur Kasse gebeten werden? Nein, weil sich die Einnahmen sich nicht durch die Kunden der Fotografen generieren, sondern um Geräte- und Betreiberabgaben, die von den jeweiligen Nutzerverbänden wie Geräteherstellern, Copyshops, Bibliotheken etc. bezahlt werden.
Seid ihr auch in der VG Bild-Kunst? Was sind eure Erfahrungen?
Wichtiges Update 01.06.2017:
„Der alte Verteilungsplan 7, der auf die Meldungen von Bildern auf Websites abstellte, ist von der letzten Mitgliederversammlung schon für das Nutzungsjahr 2016 außer Kraft gesetzt worden. Fotografien, Illustrationen und Design auf Webseiten können somit nicht mehr gemeldet werden!“
Stockfotografie bedeutet, dass ein Fotograf Fotos macht, ohne dass er einen Auftrag von einer Werbeagentur oder anderen Kunden hat. Er macht Fotos von Motiven, von denen er glaubt, dass es genug Kunden geben wird, die ihm dafür Geld geben wollen. Diese Fotos kommen dann online in Archive, vergleichbar mit Wikimedia-Commons, Flickr oder Youtube, nur dass diese Inhalte über die Agenturen gekauft werden müssen, wenn Kunden diese benutzen wollen.
Microstock ist eine Teilbereich der Stockfotografie. Wie der Name anklingen lässt, sind die Preise „micro“, also niedrig. Dort kostet ein Bild ab ein Euro bis durchschnittlich 50 Euro, während es im Macrostock-Bereich üblich ist, Fotos für 50 Euro bis zu vierstelligen Summen zu verkaufen. Neben Fotos werden auch Illustrationen, Vektorgrafiken, Videos, Audiodaten oder 3D-Bilder angeboten. Die bekanntesten Anbieter in diesem Bereich sind beispielsweise Fotolia*, Shutterstock* oder iStockphoto.
Die Vorteile von Bezahlangeboten gegenüber kostenlosen Inhalten
Kostenlose Angebote sind nicht nur freie Lizenzen wie sie bei Wikipedia oder Wikimedia verfügbar sind, sondern zum Beispiel auch bei Flickr, wo ebenfalls zum Teil Creative-Commons-Bilder zu finden sind, oder bei anderen Datenbanken wie beispielsweise Pixelio oder AboutPixel, wo auch Fotos kostenfrei lizenziert werden können. Die Lizenzen den Creative-Commons-Lizenzen ähnlich, meist aber nicht identisch.
Vorteil 1: Mehr Motive
Stellen sie sich gedanklich ein Bild von einer Frau vor. Sie haben einen Artikel und brauchen dafür ein Bild einer jungen, hübschen Frau zur Illustration. Sie können nun in verschieden Datenbanken danach suchen. Wenn ich bei der kostenlosen Agentur Pixelio suche, erhalte ich zirka 5.100 Treffer. Wenn ich auf englisch bei Wikimedia nach „woman“ suche, erhalte ich knapp 16.000 Treffer. Dort gibt es sogar noch mehr passende Inhalte, aber diese sind so unzureichend verschlagwortet, dass sie nicht mit diesem Begriff gefunden werden.
Bei Flickr unter der Creative-Commons-BY-Lizenz finde ich 0,75 Millionen Frauenfotos. Davon sind 200.000 ausdrücklich kommerziell nutzbar. Bei der kommerziellen Microstock-Agentur iStockphoto erhalte ich jedoch schon 1,2 Millionen Treffer, bei Fotolia 1,9 Millionen und bei Shutterstock 2,2, Millionen.
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Brauche ich so viel Auswahl? Ja. Sie suchen ja meist nicht irgendeine Frau, sondern sie wollen entweder eine blonde, eine alte oder eine Frau, die gerade Mangos isst. Durch diese zusätzlichen Einschränkungen werden aus den mehreren Millionen Treffern auf einmal nur ein paar hundert. Wenn man zu Beginn nur ein paar tausend hat, bleibt am Ende vielleicht gar kein passendes Bild übrig.
Bei allen Bildern, für die Erlaubnisse in irgendeiner Art benötigt werden, empfiehlt es sich, bei den kommerziellen Bildagenturen zu suchen, da dort die Rechte im Vorfeld geklärt wurden.
Bei Personenfotos beispielsweise haben sowohl der Fotograf als auch die abgebildete Person Rechte an der Aufnahme. Wenn der Fotograf das Bild unter eine „freie Lizenz“ stellt, erklärt er sich damit einverstanden, auf seine Rechte an dem Bild zu verzichten. Das heißt aber nicht, dass die gezeigte Person damit ebenfalls einverstanden ist. Das betrifft vor allem Gruppenfotos, wo viele Personen darauf sind oder Kinder, weil dann noch der Schutz Minderjähriger dazu kommt. Das heißt: Wenn sie Gruppen- oder Kinderfotos brauchen, ist es einfacher und durch die Zeitersparnis günstiger, diese Motive bei kommerziellen Anbietern zu suchen.
Andere Beispiele sind Aufnahmen von einem Privatgelände, wie Innenaufnahmen einer Fabrik, auf dem Golfplatz, Freizeitpark und so weiter. Da können noch Rechte (Markenrecht, Designschutz, etc.) in einem Bild stecken, die nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Außerdem ist bei den kommerziellen Anbietern immer eine bestimmte technische Qualität gegeben, die vorher geprüft wurde. Sie können sich sicher sein, dass ein Bild in Postergröße XXL gedruckt werden kann, wenn die Bildagentur das anzeigt, während bei den freien Lizenzen die Bildgröße oft kleiner, schlechter oder das Foto verrauschter und unschärfer ist.
Vorteil 2: Bessere Verschlagwortung und Suchmöglichkeiten
Weil sie oft Millionen von Suchergebnissen bei einer Bildagentur haben, bekommen sie bei kommerziellen Agenturen viel mehr Suchmöglichkeiten an die Hand, um trotzdem ein geeignetes Bild zu finden.
Bleiben wir bei dem Beispiel Frau. Das sind die Ergebnisse der Webseite von Pixelio, sortiert nach Relevanz. Sie sehen ganz oben die drei Bilder. Das sind schon Frauenbilder, wie man sie sich vorstellen würde, aber es sind auch Hochzeitsringe, Aktaufnahmen, Wolkenfotos oder einfach Nahaufnahmen von einem Auge zu sehen, die weniger passen.
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Das ist ein Screenshot von Wikimedia-Commons, wo ich nach „woman“ gesucht habe. Da gibt es keine Sortierfunktion, was die Suche schwieriger macht, wenn man etwas Spezielles sucht. Bei den Beispielen sehen sie Frauen, aber auch Gemälde, wieder Nahaufnahmen von Augen oder ganz unten irgendeinen Text, den eine Frau geschrieben hat oder eine Kleidung, die von einer Frau getragen wurde, was sie aber als Ergebniss nicht unbedingt erwarten, wenn sie nach Frau suchen (Nachtrag: Der Text entstand im November 2011, im Februar 2012 wurde die Bildanzeige bei Wikimedia etwas verbessert, der Screenshot unten ist vom Mai 2012).
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Das ist jetzt die Seite bei Flickr. Angezeigt werden nur offiziell kommerziell nutzbare Bilder unter einer CC-Lizenz. Sie sehen, vor allem sind das Urlaubsfotos, Reisefotos, private Familienfotos und so weiter, wo nicht immer automatisch klar ist, ob sie diese Fotos wirklich kommerziell nutzen dürfen.
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Das hingegen ist der Screenshot bei Fotolia, wenn sie nach dem Suchbegriff Frau suchen. Sie sehen, die Bildqualität ist deutlich professioneller mit einer großen Vielfalt. Sie erhalten klassische Frauenportraits, Bilder von jungen Frauen, alten Frauen, Gruppenaufnahmen, Innenaufnahmen, Außenaufnahmen und so weiter.
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Das sind die Suchergebnisse der Bildagentur Shutterstock. Auch hier sehen sie viele klassische Frauenportraits, wie man sie sich bei der Suche nach einem Frauenbild vorstellen würde. Es gibt dazu viele Beauty-Aufnahmen und auch wieder sehr professionelle Qualität.
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Um in diesem Wust aus Bildern nicht erschlagen zu werden, gibt es Sortier- und Filtermöglichkeiten. Die üblichsten sind nach Ausrichtung (horizontal, vertikal, quadratisch) , Farbe und nach der Bildgröße, was zum Beispiel wichtig ist, wenn sie große Poster drucken wollen.
Weitere Filtermöglichkeiten: Nach Bildart (Foto, Vektorgrafik, Illustration), mit oder ohne Personen, die genaue Anzahl der Personen, das Alter der Person, das Geschlecht der Person und man kann danach suchen, ob auf dem Bild irgendwo Textfreiraum sein soll, wo Text oder ein Logo platziert werden kann.
Es gibt auch Sortierungsmöglichkeiten nach dem Alter der Bilder, nach der Anzahl der Verkäufe, nach dem Preis oder nach der Relevanz, was meistens eine Kombination aus verschiedenen Faktoren ist. Das werden sie bei vielen nicht-kommerziellen Anbietern nicht finden. Manchmal lohnt es sich deshalb schon, bei Microstock-Agenturen zu kaufen, weil die gesparte Zeit das ausgegebene Geld mehr als kompensiert.
Erweiterte Suchfunktionen bei Fotolia, Shutterstock und istockphoto
Zwischendurch ein Einwurf: Es kommt immer auf die Motive an. Wenn sie was ganz Historisches suchen, zum Beispiel Fotos vom zweiten Weltkrieg oder von Albert Einstein, wie er die Zunge rausstreckt, dann ist es möglich, in Bildarchiven von Museen oder bei Wikimedia Commons zu suchen. Aber wenn sie eher kommerziell orientierte Bilder brauchen, weil sie zum Beispiel eine Vereinbroschüre gestalten wollen, dann lohnen sich eher die kommerziellen Anbieter.
Vorteil 3: Rechtliche Absicherung
Hobbyfotografen oder Amateurfotografen, die bei Flickr oder einer anderen kostenfreien Bilddatenbank Fotos unter eine CC-Lizenz stellen, sind sich oft gar nicht bewusst, was bei dieser Vielfalt an Lizenzen alles erlaubt ist oder nicht. Deshalb sind oft Bilder unter einer kostenfreien CC-Lizenz zu finden, bei der nicht alle Rechte geklärt sind. Als Beispiel drei Fotos bei Flickr.
Erstes Szenario: Ein Fotograf lädt bei Flickr Bilder hoch unter einer CC-BY-Lizenz, das heißt, ein kommerzielle Nutzung ist erlaubt, Namensnennung erforderlich. Sie sehen hier drei Frauen. Links eine Frau von den Philippinen, in der Mitte aus Madagaskar, rechts aus Indien. Die Fotografen sitzen meist in den USA oder Großbritannien, was nahe legt, dass das Reisefotos oder Urlaubsfotos sind. Bei dem Foto in der Mitte stand als Kommentar bei Flickr sogar sinngemäß: „Unser Fahrer hielt kurz an, damit wir ein Foto der Familie auf dem Ochsenkarren machen konnten.“ Deshalb vermute ich, dass die Person nicht um Erlaubnis gefragt wurde, ob sie jetzt auf dem Foto sein will. Kann sein, muss nicht sein: Deswegen ist der Bildnutzer in der Pflicht, beim Urheber nachzufragen, ob wirklich alle Rechte für dieses Bild geklärt sind. Wer für ein Projekt risikofrei Bilder nutzen will, hat dadurch unter dem Strich mehr Aufwand und Kosten als ursprünglich gedacht, wenn es heißt: „Ich google mal schnell paar kostenlose Fotos“.
Ein anderes Beispiel direkt von der Wikimedia-Commons-Seite. Sie sehen einen us-amerikanischen Rapper. Unten bei der Lizenzierung steht ausdrücklich: Das Foto darf für jeden Zweck und auch kommerziell benutzt werden. Cool! Ich kann das als Poster drucken und beim Konzert der Band verkaufen und damit Geld verdienen. Sicherheitshalber habe ich beim Management des Rappers nachgefragt, der sofort meinte, das sei nicht erlaubt. Hier sind wir wieder beim Widerspruch zwischen den Rechten des Fotografen, der darauf verzichtet und den Rechten der abgebildeten Person, der die Nutzung nicht erlaubt. Dieser Widerspruch kann bei freien Lizenzen schnell auftreten. Die angegebene freie Lizenz ist deshalb in der Praxis manchmal wertlos (Nachtrag: Das Bild wurde mittlerweile bei Wikimedia entfernt).
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Drittes Beispiel: Das ist eine us-amerikanische Band namens Birdeater. Die haben ihr Bandfoto sogar unter eine Public-Domain-Lizens gestellt und damit das Bild gemeinfrei gemacht. Kurz gefasst heißt es, ihr dürft mit dem Bild machen, was ihr wollt. Ich bezweifle auch hier stark, dass die Band einen Posterverkauf gutheißen würde. Deswegen habe ich wieder per Email nachgefragt. Seit sechs Wochen habe ich keine Antwort erhalten. Wer einen engen Terminplan hat, könnte dieses Bild deshalb ebenfalls nicht nutzen, wenn er auf der rechtlich sicheren Seite sein will.
Wie handhaben das im Gegensatz Microstock-Agenturen? Jeder Fotograf muss zu jedem Foto schriftlich die dazugehörigen Modelverträge und Eigentumsfreigaben hochladen. Das führt bei mir teilweise dazu, dass ich zu einem Gruppenfoto zehn Verträge mit zwölf Unterschriften habe, nur um nachweisen zu können, dass ich alle Rechte an diesem Foto habe. Als Bildkäufer kann man sich dann sicher sein, das die Rechtefreigabe vorher durch mich geklärt wurde.
Einige Agenturen wie zum Beispiel Shutterstock, iStockphoto oder Vivozoom bieten sogar eine „Rechtegarantie“ an für rechtliche Unbedenklichkeit und haften selbst als Agentur bis zu 10.000 US-Dollar, falls doch mal etwas schief gehen sollte. Gegen Aufpreis kann diese Summe auf bis zu 250.000 US-Dollar erhöht werden. Falls man zum Beispiel eine Millionen Flyer druckt und diese müssen eingestampft werden, weil irgendwo ein unerlaubtes Logo zu sehen ist, was weder vom Fotograf noch von der Agentur entdeckt wurde, dann bezahlt die Bildagentur das.
Deshalb: Bilder bei Bildagenturen kosten zwar etwas, dafür spart man Zeit und Nerven und bekommt für das Geld auch Rechtssicherheit und eine größere Auswahl.
Hinweis: Dieser Artikel ist die verschriftlichte Form meines Vortrags vom Mai 2011 auf der Frühjahrstagung “Mediale Werte” des Verein für Medieninformation und Mediendokumentation (vfm) in Dresden. Die Zahlen sind demnach ca. ein Jahr alt, die Screenshots wurden teilweise erneuert.