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Stockfotografie-​News 2015-01-16

Willkommen zu den ers­ten Stockfotografie-​News des neu­en Jahres.

Die gesam­mel­ten Tipps und Infos sind oft schon aus dem letz­ten Jahr, aber wegen eines Rechtstreits bin ich in den letz­ten Wochen lei­der nicht dazu gekom­men, die­se schon frü­her für euch in eine les­ba­re Form aufzubereiten.

Wer schnel­ler über sol­che Infos wie unten infor­miert sein will, kann mei­ne Facebook-​Seite abon­nie­ren, wo ich vie­le die­ser Infos zwi­schen­durch veröffentliche.

Aber jetzt geht’s los:

  • Ganz frisch, erst ges­tern rein: Die Bildagentur Shutterstock hat gleich zwei Zukäufe getä­tigt: Die Agentur Premium Beat für 38 Mio USD, um bes­ser im Musikbereich mit­mi­schen zu kön­nen und Rex Features für 33 Mio USD, um mehr redak­tio­nel­le Bilder anbie­ten zu kön­nen. Der Markt bleibt sehr turbulent.
  • Wie grün­de ich erfolg­reich eine Bildagentur? Zu die­sem Thema hat der Gründer der Bildagentur Adpic und Anbieter der Agentur-​Software xms­to­re, Martin Baumann, eine sehr lesens­wer­te Artikelserie zusam­men­ge­stellt, von der bis­her 4 der 10 geplan­ten Teile online sind.
  • Wo wir beim Thema sind: Wer selbst direkt Bilder ver­kauft, zum Beispiel über einen Webshop, Symbiostock oder ein WordPress-​Plugin, wird ver­mut­lich von der neu­en län­der­spe­zi­fi­schen Umsatzsteuer-​Regelung der EU betrof­fen sein. Viel mehr Infos dazu fin­det ihr hier zusam­men­ge­fasst.
  • Die Microstock-​Agentur Dreamstime hat ein net­tes neu­es Keyword-​Feature ein­ge­führt: Im Bereich, wo die Verkäufe ange­zeigt wer­den, wur­den bis­her ja schon teil­wei­se die Suchbegriffe ange­zeigt, wel­che ein Käufer benutzt hat, um das Bild zu fin­den. Wenn das benutz­te Wort noch nicht in den Suchbegriffen des Fotografen ent­hal­ten ist, kann die­ser es jetzt mit einem Klick auf das schwar­ze „Plus“-Symbol hin­zu­fü­gen. Das Ganze sieh so aus:
    dreamstime 15-01-2015 07-52-23
  • Mittlerweile hat die Bildagentur Depositphotos anschei­nend Übung dar­in, die Bildpreise und Fotografenkommissionen nach unten zu drü­cken. Nach die­sem und die­sem Versuch hier, kommt nun hier der neue Vorstoß, um dies­mal nur 3% Fotografen-​Anteil bezah­len zu müssen.
  • Experimentiert ihr mit Luftaufnahmen mit­tels einer Drohne? Passt auf, dass ihr alle erfor­der­li­chen Genehmigungen für kom­mer­zi­el­le Fotografie ein­holt, sonst ergeht es euch viel­leicht wie die­sem Fotografen, der nach einem uner­laub­ten Drohnenflog eine vier­stel­li­ge Strafzahlung leis­ten musste.
  • Wie erstellt und pos­tet man am bes­ten vira­le Bilder, die dann durchs die sozia­len Netzwerke fegen? Calvin Hollywood gibt hier [Update: Das Video wur­de bei Youtube anschei­nend lei­der ent­fernt] eini­ge Tipps.
  • Meine Vorhersage in den letz­ten News hat sich bewahr­hei­tet: Die Konsolidierung der deut­schen Bildagentur-​Szene ist noch nicht abge­schlos­sen. Nachdem Panthermedia im Juli die Agentur Digitalstock gekauft hat, hat die Münchener Agentur jetzt im Januar auch die Berliner Agentur Coverpicture gekauft, wel­che vor allem im redak­tio­nel­len Bereich ihre Stärke hat­te. Den Fotografen wird ange­bo­ten, ihre dort vor­han­de­nen Bilder ent­we­der zu Panthermedia zu über­tra­gen oder zum 1. April 2015 löschen zu las­sen. Ich habe mich für letz­te­res ent­schie­den, weil mei­ne Bilder sowie­so schon bei Panthermedia sind.
  • Nachdem die Bildagenturen ihre Erfahrungen sam­meln konn­ten, wie der hoch­prei­si­ge Bildermarkt am bes­ten durch Microstock-​Preise ersetzt wer­den konn­te, scheint die­se Entwicklung im Video-​Bereich deut­lich schnel­ler zu lau­fen. Shutterstock bie­tet jetzt über deren Tochteragentur Bigstock test­wei­se Video-​Pakete im Abo für bis zu 0,07 Euro-​Cent pro Video an. Immerhin scheint von Anbieter-​Seite ein akti­ver „Opt-​In“ erfor­der­lich gewe­sen zu sein. An ande­rer Front drückt Videohive vom Agenturkonglomerat Envato die Preise für HD-​Videos auf 6 US-​Dollar. Ein win­zi­ger Lichtblick: Der Download eines HD-​Videos bei Fotolia zählt jetzt wie 5 Downloads, womit vor allem Leute mit vie­len Videos im Portfolio viel­leicht etwas schnel­ler im Ranking stei­gen können.
  • Autsch: Die Rating-​Agentur Moodys senkt den Ausblick für Getty Images von „sta­bil“ auf „nega­tiv“, die vol­le Begründung ist hier nach­les­bar. Versucht beim Lesen ein­fach mal, das Wort „Midstock“ durch „iStock“ zu ersetzen.
  • Der Microstock-​Fotograf Joshua Resnick wird aktu­ell von einem sei­ner Models ver­klagt, weil Bilder des Models in por­no­gra­fi­schen Zusammenhängen auf­ge­taucht sind. Je nach Quelle reicht die Schadenssumme von einer fünf­stel­li­gen bis sechs­stel­li­gen Summe. So wie sich der Fall dar­stellt, hal­te ich den Fall für eher halt­los, aber wer des öfte­ren Dessousfotos mit Models macht, soll­te ein Augenmerk dar­auf rich­ten, wie der Prozess aus­ge­hen wird. Die Klageschrift kann hier als PDF ein­ge­se­hen wer­den, der ver­wen­de­te Model-​Vertrag hier.
  • Bei iStock gibt es eini­ge wich­ti­ge finan­zi­el­le Änderungen: Ab 2015 muss jeder, wel­cher eine Doppelbesteuerung ver­mei­den will, ein Steuer-​Interview aus­fül­len, wie es auch schon von Shutterstock und Fotolia ver­langt wur­de. Außerdem wird der Verdienst monat­lich aus­ge­zahlt, wenn min­des­tens 100 USD ver­dient wur­den. Alle Details hier.
  • Seit November schon wer­den alle Bilder, die bei Panthermedia im Abo ver­trie­ben wer­den, auto­ma­tisch auch bei Vertriebspartnern im Abo ange­bo­ten. Wer das nicht will, muss Abos kom­plett in der Rechteverwaltung deaktivieren.
  • Noch was für’s Auge: Sehr schö­ne Luftaufnahmen von New York City bei Nacht gibt es hier vom Fotografen Vincent Laforet.
  • Zum Schluss noch etwas Lehrreiches: Wie erstellt man „klas­si­sches Rembrandtlicht“? So:

Habe ich etwas ver­ges­sen? Dann bit­te in den Kommentaren nachtragen.

Die steuerlichen Aspekte der Stockfotografie

Oft wer­de ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?

Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor eini­gen Tagen erhielt:

Was ich bis­her ver­mis­se (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefun­den habe, sind Tipps/​Links zu den gan­zen Steuerangelegenheiten oder zur finan­zi­el­len Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.

Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolg­rei­cher Stockanbieter und möch­te dem­nächst, mich das ers­te Mal, aus­zah­len las­sen. Dazu schwir­ren mir vie­le Fragen im Kopf her­um… u.a. wie­viel muss ich davon in Deutschland an Steuer abge­ben, wie­viel darf man monat­lich “frei“ ver­die­nen, Steuern/​Einnahmen gel­tend machen… etc. Ich befin­de mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwie­rig ist das alles in unse­rem Land, der u.a. kom­pli­zier­tes­ten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/​sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/​Hilfen/​weitere Links in einen dei­ner Bücher oder muss/​sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/​Hilfe dazu, freue ich mich!“

Es gab einen guten Grund, war­um dar­über bis­her in mei­nem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.


Das meis­te las­se ich mei­nen Steuerberater erle­di­gen. Das hal­te ich so, seit ich 2006 das ers­te Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-​Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hat­te die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heu­te HRW Berlin) kos­ten­los Seminare und Coachings zu erhalten.

Zum Coaching zähl­ten auch meh­re­re Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf mei­nen Fall.

Das war das Beste, was mir pas­sie­ren konn­te! Die freund­li­che Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, son­dern bewahr­te mich auch vor einem fol­gen­schwe­ren Fehler: Das Finanzamt ver­such­te, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu über­re­den, die bei mir nicht not­wen­dig war. Meine Steuerberaterin erklär­te mir, dass ich kein Gewerbe anmel­den müs­se, wenn ich aus­schließ­lich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes pro­blem­los als Freiberufler mög­lich sei. So muss ich kei­ne Gewerbesteuern zah­len, kei­nen Gewerbeschein bean­tra­gen und habe eine ein­fa­che­re Buchführung.

Aber auch hier gilt: Das trifft auch mei­nen Fall zu. Wer bei­spiels­wei­se regel­mä­ßig Hochzeiten foto­gra­fiert oder Portraitfotos ver­kauft, ist meist gewer­be­pflich­tig. Deswegen wer­det ihr auch in Zukunft im Blog kei­ne kon­kre­ten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht ver­all­ge­mei­nern kann.

Ich bin sehr froh dar­über, kom­pe­ten­te Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie aus­ken­nen. Vor allem weil es eine schwie­ri­ge Materie ist: Geld ver­die­nen im Internet? Noch dazu mit imma­te­ri­el­len Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-​europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zah­len muss.

Klar ist immer­hin: Einnahmen müs­sen gemel­det und ver­steu­ert wer­den. Wer nur unre­gel­mä­ßig paar hun­dert Euro im Monat ver­dient, kann das in sei­ner Steuererklärung ein­fach ins Feld „sons­ti­ge Einnahmen“ schrei­ben und fer­tig. Wer regel­mä­ßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich über­le­gen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch neh­men, wenn er im Vorjahr weni­ger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im lau­fen­den Jahr vor­aus­sicht­lich weni­ger als 50.000 Euro Umsatz erzie­len wird. Das hat den Vorteil, dass kei­ne Umsatzsteuervoranmeldung gemacht wer­den muss, hat aber den Nachteil, dass gezahl­te Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurück­ver­langt wer­den kann. Außerdem darf bei gestell­ten Rechnungen kei­ne Umsatzsteuer auf­ge­schla­gen wer­den, was für Stockfotografen jedoch nicht rele­vant ist.

Knackpunkt ist jedoch wie­der das „regel­mä­ßig“. Ab wann Einnahmen regel­mä­ßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier kon­kre­te Zahlen will, muss wirk­lich das Finanzamt oder sei­nen Steuerberater fragen.

Ob jemand mit einer Festanstellung über­haupt etwas neben­bei ver­die­nen darf, hängt wie­der vom jewei­li­gen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel ein­fach den Arbeitgeber fra­gen, ob man in sei­ner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen ver­kau­fen darf.

Sehr hilf­reich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häu­figs­ten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann wel­che Steuern zah­len muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesens­wert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kos­ten­los ein­zu­se­hen ist und auch vie­le Kapitel zu Steuerfragen enthält.

Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Was berei­tet euch bei Steuerfragen am meis­ten Probleme? Was wür­det ihr am liebs­ten wis­sen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.

Fotografen-​Einnahmen bei Microstock-​Bildagentur Polylooks

Vor unge­fähr einem hal­ben Jahr star­te­te die Microstock-​Bildagentur der Deutschen Telekom: Polylooks.
Jetzt ist es an der Zeit, kurz zurück­zu­bli­cken. Wie viel kön­nen Fotografen da ver­die­nen? Die bis­he­ri­ge Antwort lau­tet: Leider wenig.

Seit vier Monaten habe ich ca. 1000 Bilder online. Bisher kann ich 35 Verkäufe ver­zeich­nen, die mir 14,92 Euro gebracht haben. Das macht pro Verkauf 0,42 Euro. Selbst im Vergleich zu den füh­ren­den Microstock-Agenturen ist das wenig. Bei iStockphoto und Fotolia erhal­te ich umge­rech­net ca. 0,75 bis 0,85 Euro pro Verkauf, bei Dreamstime noch 0,53 Euro. Bei allen Agenturen wer­den sowohl Abo- als auch On-​Demand-​Downloads angeboten.

polylooks-royalties

Vor weni­gen Tagen erziel­te ich mit zwei Verkäufen der Bildgröße Small (S) nur je 0,08 Euro. Davor waren mei­ne nied­ri­ges­ten Anteile 0,14 Euro. Die Mitarbeiter von Polylooks konn­ten mich über die gerin­gen Summen auf­klä­ren. Im September gab es eine gro­ße Rabatt-​Aktion, bei der Kunden bis 50% Rabatt erhiel­ten. Dieser Rabatt wird jedoch nicht von der Bildagentur getra­gen, son­dern mit den Fotografen geteilt. Das bedeu­tet, dass ein Kunde beim größ­ten Credit-​Paket mit 5000 Credits für knapp 3700 Euro nur 1850 Euro zah­len muss­te. Das ergibt einen Credit-​Wert von 0,37 Euro. Die 35%-Fotografen-Anteil lägen dann bei 0,12 Euro. Mir wur­de ver­si­chert, dass die 50% Rabatt eine ein­ma­li­ge Aktion zur Markteinführung waren. Hoffen wir es.

Die 8 Cent erklä­ren sich anders. Wenn ein Kunde zum Beispiel ein Drei-​Monats-​Abo mit 30 Credits pro Tag kauft, kos­tet das 222 Euro im Monat und damit ca. 7 Euro pro Tag. Ein Credit ist dann 0,23 Euro wert, die 35%-Fotografen-Anteil sind dann 8 Cent. Wenn ein Kunde mehr kauft, könn­te der Anteil auf bis zu 6 oder 7 Cent fal­len. Da kann ich froh sein, dass der Kunde kei­ne 50% Rabatt erhal­ten hat.

Fairerweise muss ich anmer­ken, dass laut Agentur-​Aussagen die­se Werte nur zustan­de kämen, wenn ein Kunde sein gesam­tes Abo-​Kontingent auf­braucht. Sei das nicht der Fall, wür­den sich z.B. die 7 Euro pro Tag auf weni­ger Download-​Credits ver­tei­len und der Fotografen-​Anteil stei­gen. Das kann ich lei­der nicht über­prü­fen, da in der inter­nen Abrechnung für die Polylooks-​Fotografen bis­her nicht ange­zeigt wird, ob ein Verkauf auf einem Abo basiert oder nicht. Diese Anzeige-​Option wur­de als Verbesserungsvorschlag auf­ge­nom­men, ich bin gespannt, ob er umge­setzt wird.

Was mich etwas ver­wun­dert, ist, dass die Abo-​Modelle der Konkurrenz teil­wei­se ähn­li­che oder nied­ri­ge­re Preise pro Bild bzw. deren Gegenwert in Credits haben, die Fotografen aber deut­lich mehr erhal­ten. Die Polylooks-​Mitarbeiter mein­ten, dass die Analyse der Preise und Honorare läuft und die­se viel­leicht ange­passt wer­den. Wann und ob nach oben oder unten, steht noch nicht fest. Die Umsatzsteuer scheint übri­gens in den Fotografen-​Honoraren schon ent­hal­ten zu sein. Wer dem­nach als frei­er Fotograf 7% Umsatzsteuer für die­se Einnahmen abzie­hen muss, kann noch gerin­ge­re Honorare erwar­ten.

Für mich bedeu­ten die­se ein­stel­li­gen Abrechnungen, dass ich vor­erst kei­ne neu­en Fotos zu Polylooks hoch­la­den wer­de, bis mei­ne dort schon vor­han­de­nen Fotos einen höhe­ren Umsatz pro Verkauf erzie­len. Damit mei­ne ich nicht nur die ver­ein­zel­ten Mini-​Abrechnungen, son­dern die Durchschnittswerte.

Wie sind Eure ers­ten Erfahrungen mit Polylooks?