Die steuerlichen Aspekte der Stockfotografie

Oft wer­de ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?

Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor eini­gen Tagen erhielt:

Was ich bis­her ver­mis­se (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefun­den habe, sind Tipps/​Links zu den gan­zen Steuerangelegenheiten oder zur finan­zi­el­len Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.

Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolg­rei­cher Stockanbieter und möch­te dem­nächst, mich das ers­te Mal, aus­zah­len las­sen. Dazu schwir­ren mir vie­le Fragen im Kopf her­um… u.a. wie­viel muss ich davon in Deutschland an Steuer abge­ben, wie­viel darf man monat­lich “frei“ ver­die­nen, Steuern/​Einnahmen gel­tend machen… etc. Ich befin­de mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwie­rig ist das alles in unse­rem Land, der u.a. kom­pli­zier­tes­ten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/​sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/​Hilfen/​weitere Links in einen dei­ner Bücher oder muss/​sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/​Hilfe dazu, freue ich mich!“

Es gab einen guten Grund, war­um dar­über bis­her in mei­nem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.


Das meis­te las­se ich mei­nen Steuerberater erle­di­gen. Das hal­te ich so, seit ich 2006 das ers­te Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-​Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hat­te die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heu­te HRW Berlin) kos­ten­los Seminare und Coachings zu erhalten.

Zum Coaching zähl­ten auch meh­re­re Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf mei­nen Fall.

Das war das Beste, was mir pas­sie­ren konn­te! Die freund­li­che Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, son­dern bewahr­te mich auch vor einem fol­gen­schwe­ren Fehler: Das Finanzamt ver­such­te, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu über­re­den, die bei mir nicht not­wen­dig war. Meine Steuerberaterin erklär­te mir, dass ich kein Gewerbe anmel­den müs­se, wenn ich aus­schließ­lich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes pro­blem­los als Freiberufler mög­lich sei. So muss ich kei­ne Gewerbesteuern zah­len, kei­nen Gewerbeschein bean­tra­gen und habe eine ein­fa­che­re Buchführung.

Aber auch hier gilt: Das trifft auch mei­nen Fall zu. Wer bei­spiels­wei­se regel­mä­ßig Hochzeiten foto­gra­fiert oder Portraitfotos ver­kauft, ist meist gewer­be­pflich­tig. Deswegen wer­det ihr auch in Zukunft im Blog kei­ne kon­kre­ten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht ver­all­ge­mei­nern kann.

Ich bin sehr froh dar­über, kom­pe­ten­te Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie aus­ken­nen. Vor allem weil es eine schwie­ri­ge Materie ist: Geld ver­die­nen im Internet? Noch dazu mit imma­te­ri­el­len Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-​europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zah­len muss.

Klar ist immer­hin: Einnahmen müs­sen gemel­det und ver­steu­ert wer­den. Wer nur unre­gel­mä­ßig paar hun­dert Euro im Monat ver­dient, kann das in sei­ner Steuererklärung ein­fach ins Feld „sons­ti­ge Einnahmen“ schrei­ben und fer­tig. Wer regel­mä­ßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich über­le­gen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch neh­men, wenn er im Vorjahr weni­ger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im lau­fen­den Jahr vor­aus­sicht­lich weni­ger als 50.000 Euro Umsatz erzie­len wird. Das hat den Vorteil, dass kei­ne Umsatzsteuervoranmeldung gemacht wer­den muss, hat aber den Nachteil, dass gezahl­te Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurück­ver­langt wer­den kann. Außerdem darf bei gestell­ten Rechnungen kei­ne Umsatzsteuer auf­ge­schla­gen wer­den, was für Stockfotografen jedoch nicht rele­vant ist.

Knackpunkt ist jedoch wie­der das „regel­mä­ßig“. Ab wann Einnahmen regel­mä­ßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier kon­kre­te Zahlen will, muss wirk­lich das Finanzamt oder sei­nen Steuerberater fragen.

Ob jemand mit einer Festanstellung über­haupt etwas neben­bei ver­die­nen darf, hängt wie­der vom jewei­li­gen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel ein­fach den Arbeitgeber fra­gen, ob man in sei­ner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen ver­kau­fen darf.

Sehr hilf­reich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häu­figs­ten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann wel­che Steuern zah­len muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesens­wert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kos­ten­los ein­zu­se­hen ist und auch vie­le Kapitel zu Steuerfragen enthält.

Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Was berei­tet euch bei Steuerfragen am meis­ten Probleme? Was wür­det ihr am liebs­ten wis­sen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.

17 Gedanken zu „Die steuerlichen Aspekte der Stockfotografie“

  1. nach wel­chen Gesichtspunkten hast Du Deinen Steuerberater aus­ge­wählt? Wie hast Du Deinen Steuerberater gefun­den? Hat oder hat­te Dein Steuerberater gera­de in die­sem nicht sehr weit ver­brei­te­ten Berufszweig genug Erfahrung? Musstest Du meh­re­re Steuerberater „tes­ten“?

    Das wäre so mei­ne Fragen 🙂

  2. Hallo Robert,

    bei der Kleinunternehmer-​Regelung kann man auch auf die Anwendung der Kleinunternehmer-​Regel verzichten.

    Diese Variante habe ich für mei­ne Nebengewerbe Webdesign gewählt.

    Dies bedeu­tet man ist zwar Kleinunternehmer und muss somit kei­ne gros­se Bilanz füh­ren, son­dern es reicht eine ein­fa­che GuV.

    Man unter­liegt aber der dem Umsatzsteuergesetz für min­des­tens fünf Jahre. So erhal­te ich bei Investitionen und Anschaffungen für das Unternehmen die beinhal­te­te Mehrwertsteuer in Form der Vorsteuer zurück. Da der Großteil der Werbeeinnahmen aus Homepage-​Projekten, als auch eini­gen Bildagenturen, aus dem Ausland kommt, unter­lie­gen die­se nicht dem deut­schen Umsatzsteuergesetz.
    In der Praxis erhal­te ich so den Grossteiler der Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

    Dies kann sinn­voll sein, wenn man lau­fen­de Kosten und Investionen mit deut­scher Mehrwersteuer hat und die Einnahmen zum Grossteil aus Ländern kom­men die nicht der deut­schen Umsatsbesteuerung unter­lie­gen (Google Adsense, Fotolia, …).

    Würde ich auf die Mehrwertsteuer-​Regelungen ver­zich­ten, wür­de ich eini­ge 100 € an Vater Staat verschenken.

    Aber vie­le Gewerbetreibende haben da sicher­lich vie­le ande­re Konstellationen. Am bes­ten ist vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ein Besuch bei einem Steuerberater.
    Mir hat davor das durch­ar­bei­ten des Existenzportales sehr geholfen.
    Wenn man dort Schritt-​für-​Schritt alle Punkte durch­ar­bei­tet, wird man schon sehr Nahe an die per­sön­li­che opti­ma­le Konstellation hingeführt.

    MFG
    Bernd

  3. Extrem ätzend ist doch, dass das deut­sche Steuerrecht über­haupt so kom­plex und unver­ständ­lich ist. Deshalb traut sich kaum jemand zu, Buchführung und Steuererklärungen in Eigenregie zu stem­men. Selbst bei mode­ra­ten Umsätzen muss man schon einen deut­lich 4stelligen Betrag pro Jahr für Buchführung und Steuererklärungen an den Steuerberater über­wei­sen. In der Regel 3–6 Prozent des Umsatzes. Des Umsatzes. Nicht des Gewinns. Ich ärge­re mich da immer wie­der drü­ber. Und wenn die EU kon­kre­te Vorschläge macht, wie Buchführung und Steuererklärungen ins­be­son­de­re für klei­ne Unternehmen ver­ein­facht wer­den kön­nen, dann bear­bei­tet die deut­sche Steuerberater-​Lobby so lan­ge die deut­sche Politik, bis die­se die Vorschläge der EU blockt.

  4. @Rob: Meine Steuerberaterin in Berlin war auf Existenzgründer und Selbständige spe­zia­li­siert, da war ich sehr zufrie­den, aber nach mei­nem Umzug nach Köln muss­te ich 1x den Steuerberater wech­seln, weil ich unzu­frie­den war. Ist sicher auch immer etwas Bauchgefühl dabei.

  5. hal­lo,
    bei den aus­län­di­schen Agenturen wird vor der Auszahlung ein Formular ver­schickt bei dem man bestäi­gen muß dass man sein Einkommen in Deutschland ver­steu­ert, sonst fal­len bis 40 % Steuern an, die die Agentur sofort abzieht.
    Es gibt hier ein Steuer-​Befreiungs-​Abkommen mit USA und ande­ren Ländern.

    Gruß Jochen

  6. Wenn ich Einnahmen mit der Stockfotografie erzie­le, kann ich dann nicht auch Anschaffungskosten für Kamera ect. abzie­hen und auch antei­li­ge Kosten für Arbeitszimmer, Strom, Telefon usw. also stän­di­ge Kosten, die durch die Tätigkeit entstehen?

  7. eine ande­re Frage. Manche ver­die­nen ja – wie z.B. Robert – ihr Geld aus­schließ­lich über Bildagenturen. Aber kommt es nicht auch vor, dass auch mal außer­halb von Bildagenturen eine Anfrage rein­tru­delt und eine Rechnung für die Verwendung von Bildmaterial ein­tru­delt? Beispielsweise wenn die Gemeinde für die Gestaltung einer neu­en Tourismusbroschüre bei Euch Bildmaterial anfragt – weil ihr eben auch schö­ne Stadtbilder im Profil habt? Wie rech­net ihr das dann ab?

    Gruß ran­dy

  8. @Randy: In die­sem Fall bist Du sozu­sa­gen die Bildagentur und stellst dem Nutzer eine Rechnung für eine „Bildlizenzierung“, das ist steu­er­lich genau­so wie der Verkauf einer Bildlizenz über eine deut­sche Bildagentur.

    @Ludger: Ja, kannst Du theo­re­tisch machen. Wie genau das in der Praxis aus­sieht, sagt Dir genau Dein Steuerberater (z.b. weil Dein Arbeitszimmer gewis­se Voraussetzungen erfül­len muss etc.)

  9. Ich ver­kau­fe Bilder und habe Angst erwischt zu wer­den, des­halb habe ich mich jetzt genau informiert.…
    Also ich war bei der Stadt beim Finanzamt und dem Landratsamt – hier das Ergebnis:
    Die Stadt Crailsheim meint es MUSS eine Gewerbeanmeldung sein, da ich kei­ne Qualifikationen wie ein Studium etc. in dem Bereich (Foto).. habe. Deswegen wäre Freiberuflich ausgeschlossen.
    Ich habe denen das mit den Nutzungsrechten erklärt, hab ich ja hier gelernt 🙂
    ..aber „egaaaal“ mein­te die Mitarbeiterin.

    Der Mitarbeiter vom Finanzamt meint da muss eine Gewerbeanmeldung gemacht werden…
    Muss hin­zu­fü­gen das ich sel­ten mit einem so net­ten Menschen gespro­chen habe.. ein­ma­lig der MA!
    Obwohl ich vor­her biss­chen Angst hatte 🙂

    Ergebnis des Ergbnisses:
    Gewerbeanmeldung 26€(einmalig) + Steuern auf den Gewinn (jäh­lich) + Müllgebühren 26€ (jäh­lich).
    Anspruch auf BAFÖG (Bin Student) ver­lier ich wahr­schein­lich (wegen der Gewerbeanmeldung) usw.

    Das ist doch Mist oder 🙂

  10. @Marco: Es ist natür­lich im Interesse des Finanzamtes, mög­lichst vie­le Gewerbeanmeldungen zu bekom­men, weil dann die Gemeinde an den Gewerbesteuern ver­dient. Das hat­te das Finanzamt ja auch bei mir pro­biert. Aber mei­ne Steuerberaterin hat mir erklärt, wie ich mich rich­tig anmel­de, ohne ein Gewerbe anmel­den zu müs­sen… Deswegen: Schaue lie­ber mal, ob es in Deiner Gegend Programme zur „Existenzgründerförderung“ gibt, oft auch an der Uni, die hel­fen etwas „neu­tra­ler“ weiter.

  11. Als Steuerberater ken­ne ich nur zu gut die Probleme.
    Doch neben steu­er­li­chen Problemen sind auch ande­re Dinge wie z.B. die Künstlersozialversicherung zu beachten.
    Problematisch hal­te ich vor allen Dingen die „Fachsprache“, die kaum mehr ver­ständ­lich ist.
    Auf mei­ner Webseite steuerkanzlei-​kandler . de ver­öf­fent­li­che ich wöchen­ent­lich aktu­el­le Steuertips in all­ge­mein ver­ständ­li­cher Sprache.
    Vielleicht ist ab und zu auch etwas für Sie dabei.

  12. Kein Arbeitsvertrag darf so ohne Weiteres eine Nebentätigkeit ver­bie­ten. Es sei denn, man macht sei­nem Arbeitgeber Konkurrenz und spannt viel­leicht auch noch des­sen Kunden aus. Oder man kommt stän­dig unaus­ge­schla­fen zur Arbeit, weil die Nebenbeschäftigung zu sehr schlaucht. Dann wäre die Untersagung rechtens.
    In den meis­ten Arbeitsverträgen ste­hen aber Floskeln wie „Jegliche Nebentätigkeiten bedür­fen der Zustimmung.“ Das kann man getrost ignorieren.

  13. Hallo,

    die fol­gen­de Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuererklärung.

    Angenommen, es wur­den sowohl im Jahr 2011, als auch im Jahr 2012 Einnahmen erzielt. 

    Die Einnahmen lie­gen aber noch kom­plett bei der (aus­län­di­schen) Bildagentur und sind auch noch nicht auf ein deut­sche Konto trans­fe­riert wor­den. In wel­cher Steuererklärung müs­sen die­se Einnahmen auf­ge­führt werden?
    2011 und 2012, je Verkaufsdatum über die Bildagentur
    oder
    erst dann, wenn die Einnahmen ange­for­dert und in dem Fall auf mein deut­sches Bankkonto über­wie­sen wurden?

    Freue mich über eine Antwort.

  14. @Ivo: Mein Steuerberater sagt immer, dass ich die Einnahmen dann ver­bu­chen muss, wenn sie tat­säch­lich auf mei­nem Konto sind. Ob das aber in Deinem Land, für Deine Art der Buchführung etc. eben­falls zutrifft, muss sicher im Einzelfall geklärt werden.

  15. Hallo
    erst mal Danke für dei­nen Artikel sehr hilfreich.
    Ich weiß das es in Einzelfällen immer beson­de­re Lösungen und Konstellationen gibt, aber ich fan­ge gera­de mit der Materie an und dach­te ich frag ein­fach mal.

    Mein Mann möch­te sei­ne Bilder bei außer-​europäischen Bildagenturen anbie­ten, hat kein eige­nes Einkommen und wir machen eine gemein­sa­me Steuererklärung. Wenn er also nur ab und zu (unre­gel­mä­ßig) sich das Geld von den Agenturen über­wei­sen lässt z.B. auf ein PayPal Konto. Dann muss er sich nicht zwin­gend als Kleinunternehmer anmel­den, wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe. Müssen wir ihn trotz­dem beim Finanzamt und der Krankenkasse als Freiberufler anmelden?
    Oder reicht es wenn wir die­se, wie oben beschrie­ben in der Steuererklärung als sons­ti­ge Einnahmen vermerken?

    Ach ja und hast du noch einen Tipp wo man Informationen fin­det zum Thema Arbeitsmittel absetzen?

    Vielen Dank und einen Guten Rutsch ins neue Jahr

Kommentare sind geschlossen.